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und Anzeiger WMtt M KHchttj Donnerstag, 18. Januar 19V6, aveuvS. die Abänderung einiger Bestimmungen über den Verkehr von Straßenlokomvtiven auf öffentlichen Wegen betreffend; vom 8. Dezember 1905. Verordnung, wegen Veröffent lichung einer von dem Landtagsausschusse zur Verwaltung der Staatsschulden unter dem 11. Dezember 1905 erlassenen Bekanntmachung; vom 11. Dezember 1905. Gesetz, be treffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 20. Dezember 1005. Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Beschäftigung eigener Kinder unter zehn Jahren (Z 13 Absatz 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerb lichen Betrieben vom 30. März 1903 — Reichs-Gesetzblatt S. 113 —). Vom 20. De zember 1905. Bekanntmachung, betreffend Vorschriften über Auswandererschiffe. Vom 20. Dezember 1905. Gesetz, über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes, betreffend die militärische Strafrechtspflege im Kiautschougebiete, vom 25. Juni 1900. Vom 21. Dezember 1905. Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags Im Hafenrestaurant in Gröba — als VersteigerungSort — kommen Montag, den 22. Januar ISS«, vor«. S Uhr, «in Fahrrad und eine Flasche Fußbodenlack gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung Riesa, den 18. Januar 1906. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Dienstag, de« 23. Januar 1SVS, vor«. 10 Uhr, kommen im Restaurant zur „Wartburg" in Neugröba 1 Esel mit Geschirre, 1 Wagen, 2900 Stück Cigarren, 60 Paar Holzpantoffeln und 1 Paket Rollenpapier gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 18. Januar 1906. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgericht». rckgramm.Mnkfie: fieimfprrchMk * z,La-eblatt", Ries» Nr. »V. der König!. AmtShauptmannschast Krokenhain, des Könial. Amtsgerichts und des StMrathS zu Richs. SS. Jlchrg. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Ta, abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark üv Psg-, durch unsere »räger hat in» Hau» 1 Mack SS Ps^, bet «ühatun« am Schalt« der katserl. Postanstalten 1 Mack 6ö Psg., durch den Briesträg« sret tn» Hau» 2 Mack 7 Psg. Auch Monattabonnrment» werde» angenommen. N»lckgr»N»»hmr für die Nummer de» Ausgabetage» bl» vormittag S Uhr oh« Gewähr. Eingegangen sind folgende Gesetze, Bekanntmachungen und Verordnungen, die in der Ratskanzlei eingesehen werden können: Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr betgefügte Liste. Vom 8. November 1905. Verordnung, die Messungen bei Grundstücksteilungen betreffend; vom 30. Oktober 1905. Bekanntmachung, das Gesetz- und Verordnungsblatt für daS Königreich Sachsen betreffend; vom 7. No- vember 1905. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Nr. XXXV a tn dkr Anlage ö zur Eisenbahn- Verkehrsordnung. Vom 22. November 1905. Verordnung, eine ander- weite Aenderung von 8 6 der Ausführungsverordnung zur Gewerbeordnung vom 28. März 1892 betreffend; vom 13. November 1905. Verordnung, eine Ernennung für die I. Kammer der Ständeversommlung betreffend; vom 20. November 1905. Gesetz, die vorläufige Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1906 betreffend; vom 4. Dezember 1905. Bekanntmachung, die Zusammensetzung deS LandtagSauSschuffeS zur Verwaltung der Staatsschulden betreffend; vom 4. Dezember 1905. Verordnung, zum Reichshaushalletat für das Rechnungsjahr 1905. Vom 24. Dezember 1905. Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum HauLhaltS-Etat sür die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905. Vom 24. Dezember 1905. Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 22. Dezemher 4905. Verordnung, die Dienstanweisung für die BezirkStierärzte betreffend; vom 10. Dezember 1905. Verordnung, die Abänderung der einheitlichen deutschen Arzneitaxe betreffend ; vom 23. Dezember 1905. Riesa, am 16. Januar 1906. Der Rat der Stadt Riesa. Montag, den 22. Januar 1906, oorm. 10 Uhr werden am hiesigen Vonatsge- bäude ältere Geräte, darunter 15 eis. Oefen, sowie alte Leinwand, Eisen, Zmk, Bau materialien usw. versteigert. Die Bedingungen liegen hier aus. Königliche Garutsouverwaltnug Tr.sP. Zeithain. Oertliches und Sächsisches. Riesa-' 18. Januar 1906- —)-( König Friedrich August begibt sich am 26. d. M. zum Besuche der Geweihausstellung flach Berlin und wird am 27. Januav dem Kaiser die Glückwünsche zum Ge burtstage darbringen. —)-( Die Reichsbank und die Sächsische Bank hahen den Wechsels dtSkont auf 5 Proz. und den Lom- bardzinSfutz auf 6 Proz. herabgesetzt. — Gestern abend in der 6. Stunde wurde im Mar- garine-Grschäft von Ernst Rolf Nächst, Hauptstraße 31, die Kontroll-Ladenkasse um 45 Mark in Silbergeld beraubt; Nickel- und Kupsergeld rpar zurückgelassen worden. ES wird angenommen, daß der Dieb als Ein käufer im Laden verweilte, jedenfalls aber auf den Verkäu- ser einige Zett warten mußte, infolgedessen Gelegenheit fand, den Diebstahl auszuführen und sich noch unbemerkt wieder zu entfernen. Den Geschäftsinhabern sei entspre chende Vorsicht anempfohlen. — Bei der heute erfolgten Zwangsversteigerung de» Hohnsteinschen Grundstücks auf der Standtfeststraße wurde LaS Höchstgebot mit 33885 Mk. von Herrn Stadtkassierer C. Hammttzsch abgegeben. — * Seit einiger Zeit trieb in der Canitzer Gegend ein Dieb sein lichtscheue» Wesen, ohne daß eS gelungen wäre, seiner habhaft zu werden. Dieser Lage wurde nun ein Einwohner au» Neupochra auf verbotenen Wegen betroffen und verhaftet. Bet ihm oorgenommene Haussuchung för- Derte reiche DtebeSbeute an Eßwaren usw. zutage. Auch Geld und Coupons, au» Diebstählen herrührend, soll vor- gefunden worden sein, desgleichen zahlreiche Nachschlüssel. Auf ein von ihm tn LöSnig gestohlenes Sparkassenbuch soll 4r angeblich bereit» 700 Mark abgehoben haben. Man vermutet in dem Verhafteten auch den Einbrecher, der dem Tanttzer Gasthofe einen Besuch nächtlicherweile abgestattet hat, wobei der Dieb mehrere hundert Mark erbeutete. —)-( Die 2 t. ordentliche Generalversammlung der vesterr. Nordwest-DampfschiffahrtSgesellschaft findet am 14. Februar, 10 Uhr vormittag», in Men I, Tuchlauben 19, statt. — E» bestätigt sich, daß zum Nachfolger Sr. Exzellenz be» Herr» Staatsministers Dr. von Seydewitz Herr Kreis- Hauptmann von Schlieben bestimmt worden ist Herr Dr. von Seydewitz stand 14 Jahre lang, seit dem 4. Januar 1892, al» Minister an der Spitze der sächsischen Kultus- «ad UnterrichtSoerwaltuna. 1895 wurde ihm auch da» Nintstertum de» Königlichen Hause» übertragen, auch er- hielt er 1902 die Berufung zum Ordenskanzler. Seine edrfache, gewinnende Freundlichkeit erwarb ihm die allge- «etnste Liebe und Hochachtung und zahlreiche hohe Pu»- stichnnngen liefern de» Beweis der Anerkennung feiner mannigfachen Verdienste. — Der neue Kultusminister Herr Joachim Kaspar Anton Richard von Schlieben entstammt einem sächsischen, auch in der Lausitz, in Preußen, Hessen, Mecklenburg, Dänemark, selbst nach Polen verbreiteten Adelsgeschlecht, dos bereits im 12. Jahrhundert genannt wird, und dessen Angehörige unter anderem als Heermeister des Johanniterordens, Kanzler und Landeshauptmann im 15. und 16. Jahrhundert, in neueren Zeiten im Kriegs und Staatsdienst Sachsens und Preußens hervortraten. Stammsitz deS Geschlechts ist daS Städtchen Schlieben bei Torgau. Vier Linien sind 1704, 1718, 1780 und I8l2 gräflich und die hessisch-mecklenburgische Linie schreibt sich Schlieffen. Herr von Schlieben trat in den 1870 er Jahren in den Staatsdienst, war 1879 RegierungSaffessor in der AmtShauptmannschast Chemnitz, 1882 in der Amtshaupt mannschaft DreSden-Altstadt, gehörte sodann der Kreis hauptmannschaft Dresden als RegierungSrat und Zivil- Vorsitzender deS Dresdner Aushebungsbezirks und ordent liches Mitglied der Prüfungskommission für den Einjährig- Frei willigendienst an. Gegen Ende der 1880 er Jahre wurde er zum Amtshauptmann in Zittau befördert, 1892 OberregierungSrat und 1894 als Geheimer Regierungsrat und Vortragender Rat in das Ministerium des Innern be rufen. 1896 Ritter des Königlich sächsischen Verdienst ordens, wurde ihm in demselben Jahre da» Amt eines Kommissars der Land-Landeskultur- und Altersrentenver waltung übertragen. 1897 erfolgte seine Trennung zum Kreishauptmann in Bautzen. —* Im 4. Vierteljahr 1905 kamen bei der Sächsischen Holz-BerufSgenossenschaft 387 Unfälle zur Anzeige. Die Veranlassung dazu war folgende: 1. Motore (Dampfmaschinen, Turbinen, Wasserräder rc.) 1; 2. TranS- Missionen aller Art (Wellen, Zahnräder, Riemen, Seile rc) 4; 3. Fahrstühle, Aufzüge, Krahne, Hebezeuge rc. 2; 4. Kreis- sägen 74; 5. Hobel-, Abricht- und Kehlmaschinen 58; 6. Fräß, Bohr- und Etemmaschinen 29; 7. Gatter- und Fourniersägen 8; 8. Band-, Laub- und Decoupiersägen 12; 9. Maschinen und maschinelle Vorkehrungen, welche nicht unter 1—8 fallen 30; 10. HolztranSport (Auf- und Ab laden, Heben rc., Fuhrwerk — Ueberfahren rc. — Eisen bahntransport, Schiffahrt 88; 11. Fall in Bauten, von Leitern oder Treppen, Galerien, Brücken, Stegen, in Ver tiefungen 20; 12. Herab- und Umfallen von Gegenständen (Einsturz, Zusammenbruch rc.) 12; 13. Holzfällerei 1; 14. Verbrennen und Verbrühen 5; 15. Verschiedenes 43; ins- gesamt 387. Todesfälle kamen 3 vor; von diesen ereig- neten sich zwei in Sägewerken und einer tn einer Stuhl fabrik. In: Jahre 1905 wurden überhaupt 1498 Unfälle angezeigt. ' — Tie Schulleitung in Altona hat an alle Eltern ihres Bezirk» folgendes Schreiben versandt/ das allgemei ner Beachtung wsrt ist: An die Estern unserer Schüler! TaS Lehrerkollegium unserer Schulen hat vielfach die be trübende Wahrnehmung machen müssen, daß die Zahl der Schulversäumnisse am'Montag verhältnismäßig groß ist und djaß manche Schüler sich an diesem Tage weniger leistungsfähig zeigens als an den übrigen Schultagen. Sie sind abgespannt,- schläfrig unds unlustig zur Arbeit. Tiefer Tiefstand der geiMgen und körperlichen Leistungsfähigkeit erklärt sich nur daraus^ daß der Sonntag"fiir viele Kinder nicht ein Tag wirklicher Erholung/ sondern ein Tag an strengender und geradezu gesundheitsschädlicher Vergnüg ungen ist. Wir haben namentlich feWellen können, daß manche Schüler am Sonntag nicht rechUeitig ins" Bett kommen, oder djaß ihnen gar alkoholische Getränke ver abreicht werden,"wenn sie an den Vergnügungen der Er wachsenen teilnahmen. Tie von uns' beobachteten und in Erfahrung gebrachten Vorgänge verpflichten Uns dazu, an die Eltern unserer Schüler die herzliche Bitte zu rich- - tenz bei den SonntagAvergnügungen tsoch alles zu ver meiden^ was geeignet ist, die Erschlaffung der Kinder am Montag oder überhaupt eine Schädigung ihrer körperlichen und geistigen Entwickelung herbeizuführen, — Von der Dresdner GewerbekantMer wird den El tern, Vormünden und Pflegern von Handwerkslehrlingen empfohlen, ihre Schutzbefohlenen zur Wiegung der Ge sellenprüfung anzuhalten. Andrerseits werden auch die Lehrherren darauf hingewiesen, daß ihnen die gleiche Pflicht gegen ihre ausllernenden Lehrlinge obliegt. Tie- jenigen Lehrlinge, welche sich der Gesellenprüfung unter ziehen wolle»/ haben, wenn sie bei Lehrherren, die einer Innung als Mitglied angehören, in der Lehre stehen, die Gesellenprüfung vor >dcm"PrüfungÄrusschufse der Innung abzulegen, vorausgesetzt, daß diese das Recht zur Wnahme von Gesellenprüfungen besitzt, Tie anderen Lehrlinge ha ben^ wenn sie sich Ar Gesellenprüfung melden, ein selbst zu verfassendes und. eigenhändig zu schreibendes Gesuch bet der Gewerbekaminer einxu.reichen,. Tiefem Gesuche sind beizufügen ein ebenfalls selbstverfaßter und eigenhändig geschriebener Lebenslauf/ der Lehrvertrag, das Zeugnis' des Lehrherrn, daß und wie lange der Lehrling bei ihm in der Lehre steht sowie die Zeugnisse der Fortbildungs schule oder der gewerblichen Bildunaslanstalten, welche der Gesuchsteller besucht hat. Gleichzeitig ist bei Einreichung deS Gesuches die Prüfungsgebühr von 10 Mk. zu entrich ten. Zur Prüfung für nächste Ostepn sind die Zulassungs gesuche nebst den erforderlichen Unterlagen und die Prü fungsgebühr spätestens bis Mitte Februar 1906 ci.:zu- geben. Später eingehende Gesuche können möglicherweise erst sür die HerbfchnKfungen berücksichtigt werden. ).( Dresden, 18. Januar. Der König fuhr heute früh mit seinem Gaste, dem Prinzen Ludwig von Bayern, nach Moritzburg zur Jagd im Tiergar len. Bei ihrer An» kunst wurden sie durch ein von Jägcrn geblasenes Halali