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Oeffentl. Sitzung de« M. Schöffengericht« z. Ries« / am 15. December 1894. ! Vorsitzender: Amtsrichter Siebdrat. Schöffen: Orts- , Achter Münch in Nickritz mid Gutsbesitzer Gemeindevorstand ! Teichgräber zu Gohlis. Amtsanwalt Referendar Walther Müller. ! Gerichtsschreiber Referendar Paul Müller. 1) Wegen Verübung groben UnsugS war dem wegen gleicher - Uebertretungen bereits vorbestraften I. P. P. vom Stadtrathe zu Riesa ein auf eine zu verbüßende 8tägige Haststrase lau tender Strafbescheid zugegangen. Gegen diesen Sirasbescheid hatte P. gerichtliche Entscheidung beantragt. Das Königliche Schöffengericht gelangt nach der erhobenen Beweisaufnahme zu einer milderen Beurtheilung des Falles und erkennt nach 8 360" des RStGBs. aus eine Geldstrafe in Höhe vvn 30 Mark, sowie auf Tragung der Kosten des Verfahrens. 8) Das Nichterscheinen eines geladenen Zeugen, der übrigens deshalb in eine Geldstrafe von 6 Mark, an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit 2 Tage Hast zu treten haben, genommen wird, auch die wegen Anberaumung eines neuen Termins etwa entstehenden Mehrkosten zu tragen hat, ver anlaßt die Vertagung des HauptverhandlungstermineS in der Strafsache gegen die drei Ehefrauen resp. Wittwen Sch-, K. und M. zu Fichtenberg wegen Felddiebstahls, Am 19. November er., bei Gelegenheit der Kirmesscicr im Gast hos zu Pausitz, hatte der 20 Jahre alte Holzbildhauer W. I. P. eine Zeche gemacht im Betrage von 1 Mk. 10 Pfg. und entfernte sich, ohne diese zu bezahlen sein Zechbetrng von 35 Pfg., den er im oben gelegenen Saale gemacht haben soll, läßt sich mit Sicherheit nicht scststellen). Am 28. November er., bei Gelegenheit eines Familienabcnds des Gewerbevcrcins zu Riesa im Saale des „Wettiner Hof" daselbst brannte er der bedicneuden Kellnerin mit einem Zechbctrag von 40 Pfg. durch. Als er am 23. November er. die Werkstatt des Tapezierers Göbel 'in Riesa betrat, fand er Niemand anwe send. Sein Augenmerk richtete sich aus eine dahiingende Taschenuhr und nach kurzem Zögern wanderte diese in seine Tasche. Die Uhr, welche einen Werth von 18 Mk. rcprä- sentirt, beabsichtigte der Angeklagte in Geld umzusetzcn. Er wird wegen Betrugs und Diebstahls nach 88 263 242 des RStGBs. zu einer Gesängnißstrafe in der Tauer vvn 3 Wochen, sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens ver- urtheilt. 4) Bei Gelegenheit des Vorbeisahrens an einer am Wege gelegenen dem Rittergutspachter Lehmichen zu Oppitzsch gehörigen Kartoffelfeime entwendete der dieses Diebstahls geständige F. W. W. aus Strehla ca 1 Ctr. Kartoffeln im Werthc von 1 Mk. 75 Pfg. aus derselben. Dieser Diebstahl wird dem allerdings wegen gleicher Vergehen wiederholt vorbestraften, jedoch in Noth gerathenen Ange- geklagten nach 8 252 des RStGBs. mit 2 Tagen Gefäng- nißstrafe gerügt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Angeklagten ebenfalls zur Last. S) Der wiederholt und sehr erheblich vorbestrafte Cigarrenmachcr P. M. aus Neu heide hatte sich am 16. November er. mittags in einem Klassenzimmer des Schulhauses zu Gröba ein Unterkommen gesucht. Als er auf Veranlassung des Lehrers vvn dem Schutzmann aus der Stube entfernt werden sollte, zeigte sich der Angeklagte höchst renitent, sodaß es nur mit Hilfe eines hcrbeigerufenen Mannes möglich wurde, ihn auf die Straße zu bringen. Der hier von ihm verübte grobe Lärm und die groben beleidigenden Worte dem Schutzmanne gegenüber ver anlaßten seine Arretur, der er sich derart widersetzte, daß er auf einen Wagen geladen und fcstgebunden werden mußte. Der Angeklagte wird wegen Widerstand, Bcamtenbclcidigung und Verübung ruhestörenden Lärmes nach 88 113 185 196 360" 74 des RStGBs. mit 1 Monat 2 Tagen Gesängniß und 6 Tagen Haft bestraft. Die Haststrase und 14 Tage der Gesängnißstrafe werden von der seit dem 16. November erlittenen Untersuchungshaft als verbüßt in An rechnung gebracht. 0) Mit einem Unbekannten betrat der Handarbeiter E. G. B. aus Ilkendorf am Vormittag des 2. Dezember er. ei» Restaurant der Stadt Riesa. Ersterer bestellte zwei Glas Lagerbier, und nachdem er das seine zur Hälfte geleert, cnijerntc er sich heimlich. Ter Angeklagte sah sich plötzlich allein und ohne Mittel, die Zeche bezahlen zu können. Tiefer Umstand führte zu seiner Verhaftung wegen Zechbetrugs. Unter den gegebenen Verhältnissen kann das König!. Schöffen gericht die Ueberzeugnng von der Absicht eines Betruges nicht gewinnen und spricht deshalb den Angeklagten kostenlos frei. 7) Tie Hauptverhandlung in der Privatklagsache des Invaliden C. A. H. in Riesa gegen den Hammerarbeitcr C. P. S. daselbst wegen thätlichcr Beleidigung schließt mit einem Vergleich. Der Angeklagte übernimmt die Kosten incl. ter dem Privatkläger erwachsenen nothwendigen Auslagen und zahlt außerdem dem Letzteren 2 Mark zur Abfindung aller Ansprüche aus den Vorgängen. 8) Tas Urthcil in der Privatklagsache der Frau Henriette R. zu G. gegen die Hanimer- arbcitersehefrau Henriette Ernstine S. daselbst und der seitens der Beklagten gegen die Klägerin erhobenen Widerbklage, wel ches übrigens erst am Freitag verkündet wurde, füllt für beide Parteien ungünstig aus. Die Klägerin und Widerklagte R. wird wegen Beleidigung nach 88 135 186 des RSlGBs. mit einer Geldstrafe von 8 Mark, an deren Stelle im Unein- bringlichkcitsfalle 3 Tage Hast treten, die Beklagte und Widerklägcrin S. nach denselben Gesetzesparagraphcn zu einer solchen Vvn 10 Mark, an deren Stelle im Uncinbnnglich- kcitssalle 3 Tage Haft treten, bestraft. Tic Kosten haben die Parteien nach dem Vcrhültniß der Strasabincisung zu tragen. Kirchennachrichten für Nicsa und Weida. Riesa: Dom. 3. Advent. Vorm. o Uhr Predigt: Tiac. Burkhardt. Nachm. 5 Uhr Akvemsunterretung mit den Confirmirten: k>. Führer. Vorm. 8 Uhr Beichte und Privatcommunion: Diac. Burkhardt. Weida: Dom. 3. Advent. Vorm. ',>9 Uhr Predigt: ?. Führer. Das Mochenamt vom 16. bis 22 Dccbr. bat k>. Führer. Nachdruck verboten. Der Ballon in der Marine. Bon Franz von Hallstedt. Schiffslieutenant a. D. Wie bei den Flottenmanövern im September der Jahre 1892 und 93, so ist auch bei den diesjährigen Uebungen des deutschen Geschwaders der Ballon zur An wendung gekommen, um den ballonistischen Apparat fester in das Arsenal der schwimmenden Festungen einzufügen und seine Brauchbarkeit für den Ernstfall weiterhin zu erproben. Für die Zwecke der Marine kommt nur der Fessel ballon in Betracht, dessen Aufgabe, mit einem Worte ge sagt, in der Neeognoscirung nach allen Richtungen hin besteht. Bis vor der Einführung des Fesselballons besaß die Marine für den Ausklärungsdienst den Ausluger hoch oben im Mastkorb und den schnellen Avisodampfer. Beiden gegenüber besitzt der Fesselballon bedeutende Vorzüge. Er beherrscht ein viel weiteres Gesichtsfeld als der Ausluger und er braucht die Torpedoboote nicht zu fürchte», die den Aviso zurückjagen und ihn an der Ausführung der Recog- noscirung verhindern. Aber abgesehen von der Weite des Gesichtsfeldes, über das der Beobachter im Fesselballon in einer Höhe von 500 Metern einen ungestörten Ueber- blick gewinnt, kommt ihm eine besondere Eigenschaft des Wassers außerordentlich zu Statten. Das Wasser besitzt nämlich die Eigenthümlichkeit, daß es, von bedeutenden Höhen aus in senkrechter Richtung betrachtet, eine über raschende Durchsichtigkeit zeigt. Damit ist dem Beobachter im Ballon die Möglichkeit gegeben, alle im Wasser ver borgen angelegten Wassersporen und Seeminen zu erkennen und dem Befehlshaber des Schiffes die nöthige Anweisung zur Vermeidung des gefahrdrohenden Punktes zu geben. Wie weit die Durchsichtigkeit des Meeres geht, haben die Versuche in der Nähe Toulons gezeigt. Hier vermochte der Beobachter im Ballon den Weg des Unterseebootes „Gymnote" unter dem Wasser genau mit dem Auge zu verfolgen. Aber selbst wenn es sich um künstliche Hinder nisse wie Seeminen nicht handelt, werden die Dienste, die der Fesselballon infolge der Durchsichtigkeit des Wassers leistet, überaus werthvoll sein- Bei dem Ausbruch eines Krieges werden die Seezeichen, die die Fahrstraßen nach den Küsten hin festlegen, regelmäßig entfernt, nm eine Annäherung und Landung des Feindes zu erschweren. Hier nun wird der Beoachter im Fesselballon im Stande sein, auf etwaige unterseeische Riffe und Untiefen auf« merkiam zu machen und einem Laudungsvcrsuch einen guten Theil seiner Gefährlichkeit zu nehmen, da sein Blick bis zu einer Tiefe von 25 Metern unter dem Wasser hinab reicht. Die Rundschau vom Fesselballon aus ist bei günstigem Wetter eine außerordentlich weite. Bei einem Ausstieg von dem französischen Artillerie-Schisf „L'Jmplacable" im Hafen von Toulon vermochte der beobachtende Offi zier, soweit der Horizont sich ansdehnte, alle Schiffe auf ihrer Fahrt zu verfolgen. Es gelang ihm sogar mit einem Fernglas die Nationalität der Schiffe zu erkennen. Rach Westen konnte er bis Marseille, nach Osten bis Nizza und nach Süden bis Corsika sehen. Bei einer andere» Ausfahrt vom Bord des Admiralschifscs „Le For midable" in demselben Hafen ergab es sich, daß bei Hellem Wetter alle Einzelheiten der Küste vvn Marseille bis zur äußersten Spitze der Hhücifcheu Inseln deutlich sichtbar waren. Kein Bauwerk oder Schiff im Umkreis vvn 30 - 40 Kilometern konnte sich den Blicken der Beobachter ent ziehen. Aber der Beobachter im Fesselballon vermag, wenn es bestimmte Zwecke erfordern, noch eine weitere Umschau zu halten, wenn er nämlich den Ballon vom Haltetau löst, so daß er unbehindert in die Höhe steigen kann. Je nachdem der Wind nach der See oder nach dem Laude weht, läßt sich die Fahrt kürzere oder längere Zeit hin durch aussühren. Der Versuch ist ebenfalls in der fran zösischen Marine angestellt worden. Nachdem das Gc- schwaderschisf L'Jmplacable" verschiedene Manöver, mit dem Ballon über sich schwebend, ausgeführt hatte, loste der Beobachter im Fesselballon in der Nähe der h: Irischen Inseln das Haltetau. Die längere Fahrt ging über das mittelländische Meer hinwxg. Nachdem der Beobachter die Recognoseirung beendet hatte, erfolgte die Landung mit Hülfe eines Wasserankers auf offener See ohne jtzden Unfall, wonach der Ballon mit seinem Insassen von dem nachgefahrcnen Schiffe wieder ausgenommen wurde. Der Fesselballon kann außerdem dazu benutzt werden, um Signale für das Geschwader abzugeben. Seit längerer Zeit ist der Signalballon nach dem System KoSztowits in der russischen Marine cingesührt. Unter der Benützung des Sigualbuches können die Signale verhültnißmäßig schnell mitgethcilt werden. Für den Nachtdienst sind kleine, Helle gcsärbte Ballons cvnstruirt, deren Kabel mit einer elektrischen Leitung versehen ist. Durch sie werden die im Innern des Ballons angebrachten elektrischen La:n- ren angezündet. Für den Tag genügen die gebräuchlichen Marinesignale, die vom Beobachter gegeben werden. Durch dieses Lignalisirsystem wird nicht nur eine Verständigung von einem Geschwaderschisf znm andern und zum Lande ermöglicht, sondern der Flottcnkommandcnr ist auch im Stande, den zur Recognoseirung ansgesandten Avisos aus ltel'e Entfernungen hin selbst in der Nacht Befehle zu ercheileu und ihren Curs nach Belieben zu bestimmen. Die beste Verwerthung aber wird der Fesselballon bei der Blockade eines Hafens oder einem Angriff auf Küstenwerke finden. Hier dürsten seine Dienste unver gleichlich sein, da er einen umfassenden Einblick in den Hafen und die Befestigungen gestattet. Der Beobachter im Fesselballon, der vom Vclagerungsgeschwader ausge- sticgeu ist, kann alle Maßnahmen der Belagerten, die Lage und Armirung ihrer Werke erkennen. Er kann das Feuer der Geschütze leiten und die Treffsicherheit ver bessern, er vermag die Stärke und Aufstellung der im Hasen befindlichen feindlichen Schiffe anzugeben, kurz, der cingeschlossene Hafen wird dem Beobachter im Ballon und dadurch auch dem Leiter der Blockade wie ein Schach brett zu Füßen liegen. Die Füllung des Ballons erfolgt jetzt nach dem eng lischen System mit Wasserstoffgas. Das Wasserstoffgar wird im Heimathslande hergestellt und in Stahlcylinder von mehr als zwei Meter Länge gepresst. Ein jeder Stahlcylinder enthält beinahe vier Kubikmeter Gas und wiegt 36 Kilogramm. Zur Füllung eines Ballons von etwa 500 Kubikmeter Inhalt sind also gegen 130 Tuben, wie man die Stahlcylinder auch nennt, nöthig. Die Füllung ist nicht so umständlich, wie es wohl scheinen konnte. Da an dem Kopse eines jeden Cylinders ein Gashahn angeschmutzt ist, so können sogleich dreißig und mehr Cylindcr durch Gummischläuche mit einem größeren Reservoir, der sogenannten Vorlage, verbunden werden. Sind alle Verbände gegen Gasverlust gesichert, so werden die Stahlschrauben der Behälter nacheinander langsam zu rückgeschraubt, so daß das Gas allmählig ausströmt. Die Vorlage ist mit dem Ballon durch einen Füllschlauch von ungefähr acht Centinieter Durchmesser verbunden. Der Borzug der englischen Methode besteht in der Schnellig keit der Füllung. In kaum mehr als einer halben Ltnnde ist sie vollzogen. Dagegen sind dazu nach der französi schen Methode, wo das Traggas an Ort nnd Stelle mit tels eines eigenen, nicht sehr einfachen Apparates aus Eisenseilspähuen und verdünnter Schwefelsäure gewonnen wird, gegen vier Stunden erforderlich. Dieser Üebelstand hat denn auch dazu geführt, daß selbst in der französischen Marine das englische System angenommen worden ist. Die Belastung mit den Stahlcylindern ist für ein Kriegs schiff unwesentlich, noch dazu, da auch die Materialien für die französische Methode ein bedeutendes Gewicht be sitzen. In der ersten Zeit der Versuche ließ man den Ballon direkt von der auf Deck befestigten Winde auffteigen. Die Folge davon waren häufige Collisionen des Ballons mit dem Takelwerk und den Raaen des Schiffes, die noch un angenehmer wurden, wenn das Schiff auf der Fahrt war und der Wind den Ballon hin und herwarf. Man hat jetzt dagegen dadurch Abhülfe geschaffen, daß man den Haltepunkt des Kabels auf den höchsten Punkt des Schiffes, den Mast, verlegt hat, während die Windenvor- richtuug auf Deck verblieben ist. Durch eine einfache Flaschenzug-Verbindung kann er jetzt nach dem Maste hinauf und hinab geleitet werden, wo dann der Stahl kabel über eine Nolle läuft. Die Verwendung des Ballons während der Fahrt erfordert eine besondere Kunst im Manöveriren des Schisses, die darauf hinauslausen muß, die Windrichtung und Windstärke mit dem Curs und der Schnelligkeit des Schiffe! in Einklang zu bringen. Im Allgemeinen liegen du Verhältnisse für den Ballon günstig, nur bei Geg nwiist wird seine Thätigkeit in erhöhtem Maße beschränk:. Wenn auch in Zukunft nicht jedes Kriegsschiff mi> einem Ballonapparat versehen sein wird, so wird doch ein jedes größere Geschwader einen Fesselballon zur Ver fügung haben, für den, vielleicht die moderne Schiffsbau kunst noch ein besonderes Ballouschiff von eigener Con> struktion ersinnt. Vermischte«. „Hochwürden! Für's Mieder — mein Geld, bitte, wieder!' Mir der jetzt viel vcntilirtcn Frage des ..Unlauteren Wettbewerbs" beschäftigt sich in der letzten Nummer ibrer „Wochenberichte" auch die „Leipziger Monats schrift für Tcxlil-Jndustrie". wobei sie als Beispiel für den häufig vorkommcnden Mißbrauch fremver 'Namen auch ei icS dem Pfarrer Kneipp passirten Mißgeschickes Erwähnung ihut, das bei allem Ernst der Sache doch auch der Komik nicht entbehrt. Es heißt da: Schlimmeres noch hat sich der be kannte Pfarrer Kneipp gefallen lassen müssen. In Wiener Blättern war einmal von ihm folgende Abwehr zu lesen: „Der Fabrikant Simon Bernhard in Wien gebraucht mein Bild und meinen Namen als Schutzmarke für die von ihm gefertigten Damenkorsets. Dadurch kann das Publikum in den Glauben versetzt werden, als ob ich diese Mieder em pfehle und der Gesundheit besonders förderlich crackte. Das Tragen eines Mied r widerspricht aber nicht nur meinen Anjck.mungen über e,e Bckleidungswcise, welche der Gesund heit förderlich ist, sondern die Verwendung meines Bildnisses und Namens zur Reklame für Damenkorsets ist auch mit der Würde eines katholischen Geistlichen nicht vereinbar. Da ich bei der zuständigen Behörde gegen diesen Mißbrauch keinen Schlitz finden konnte, sehe ich mich genöthigt, hiermit zu er klären, daß die Benützung meines Bildes und meines Namen bet dem Handel mit Damenkorsets durch Simou Bernhard ganz gegen meinen Willen erfolgt, ich dieser Fabrikation voll- iiändig scrnstcbe und dieselbe Niemandem empfehlen kann." Pfarrer Kneipp halte damals von einer Wienerin folgenden Brief erhalten: „Herr Hochwürden! Sie werden mir dre^