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«u 19. d. bei de« französischen Botschafter ein, der noch immer bettlägerig ist, und beschlossen, die von der Pforte vorgeschlagene verathung anzunehmen. vertliche» «a Sächsisches. Riesa, 21. Juni 1895. — Wie wir erfahren, sind vom königlichen Land-Bauamt 3 in Dresden die Entwürfe für da« Riesaer neue Amt«, gericht«.Gebäude sammt Lefangenenanstalt fertig gestellt worden. Da« neue Gebäude macht einen äußerst sym- pathischen Eindruck. Es ist entsprechend dem Rathhou«. bau im Stile der Spätrenaissance gezeichnet und besteht au« hohem Scckelgeschoß, sehr hoch herausgehobenem Par terre und einem Obergeschoß. Ein vorspringender Theil, welchen ein hoher Dacherker krönt, liegt nicht in der Mitte, sondern im linken ersten Drittel der Fayade, während der linke Giebel de« Gebäudes als Hauptgiebelfaya:e gehalten ist und im Obergeschoß eine Reihe dicht aneinander liegender und nur durch Sandsteinsäulen getrennter gekoppelter Fenster (Verhandlungösaal) trägt. Der rechte östliche Giebel ist dagegen einfacher gehalten. Die Ausführung des Gebäudes dürfte vermuthlich in Ziegelrohbau, die des Sockelgeschosses in Sandstein erfolgen. Zum Haupteingange führt von der Albertftraße aus eine hohe breite Treppe in eine geräumige Vorhalle des Erdgeschosses. Die Expeditionsräume sind auf das Erdgeschoß vertheilt, die Gerichtsvollzieherei nebst Auktions lokal und Hausmanns.Wohnung liegen im Sockelgeschoß. Die erste Etage hat den Verhandlungösaal nebst Berathungszim- mer und Zimmer für die Rechtsanwälte im westlichen Drittel, die östlichen zwei Drittel bilden die Wohnung für den Gericht« vorstand, welche sowohl durch die Haupt treppe, als auch durch eine kleinere Nebeulreppe am östlichen Giebel zu erreichen ist. Die Gefangenenanftalt mit der Woh- nung für den Wachtmeister liegt im Hinteren Theile des Grundstücks und ist von dem Hauptgebäude durch einen ge räumigen Hof getrennt. Dieses Gebäude ist jedoch nicht bi« an die hintere Grenze des Grundstücks gerückt, es liegt vielmehr ein ziemlich großer Gefangenenhos dahinter. Hierdurch wird gleichzeitig erreicht, daß das architek tonisch weniger reich ausgestattete Gefangencngebäude vom Stadtpark aus nicht sichbar sein wird. Neben dem Hauplhofe ander Grenze desDr. Festner'ichen Grundstücks liegt der Garten des Gerichtsvorstandes und weiter nach hinten der des Wacht meisters. Die. ganze Anlage wird der Albcrtstraße und dem Albertplatze, von dessen unteren Theile sie sichtbar ist, sicher zur großen Zierde gereichen. Da der Landtag kommenden Herbst Zusammentritt und die Genehmigung der Bausumme durch die Stände nach bereits bewilligtem Ankauf des Bau platzes außer Zweifel steht, dürfte der Bau im nächsten Frühjahr beginnen, lieber die Dauer desselben ver lautet noch nichts, man kann wohl aber annchmen, daß die Gebäude bis zum Herbst 189K fertiggestellt sein werden, sodaß zu Ostern 1897 auch der innere Ausbau bis zur In gebrauchnahme vollendet sein kann. Mit diesem Neubau wird, wie wohl kein Mensch im ganzen Gerichtssprengel in Abrede stellen wird, einem geradezu zwingenden Bedürfnisse abge holfen. — Die Pflasterarbeiten auf der Straße vor dem Rath. Hause, welche durch Herrn Steinsetzmeister Horn jun., bisher in Hainichen und seit einiger Zeit in Riesa wohnhaft, aus- geführt werden, schreiten rüstig vorwärts und sind bereits bis über die Hälfte des Slraßentraktes fertig gestellt. Das Pflasterungsmaterial ist der dunkelblaue bossirte Granitstein aus den Gröbaer Brüchen, welcher wiederum zeigt, ein wie vorzügliches Pflasterungsmaterial mit Erschließung dieser Brüche gewonnen wird. Das Pflaster ist Reihenpflaster und schließt sich an den bereits früher gepflasterten Theil vom Giebel des RathhaukeS bis zum Eingang der Albertstraße an. Das letztbezeichnete Pflaster ist zwar kein Reihenpflaster, sondern nur aus guten Kopfsteinen hergestellt; es wird dies aber später nicht mehr auffallen, wenn einmal die Albert- straße mit ebensolchem Material gepflastert sein wird. Diese Straße wird sich alsdann vom Rathhausgiebel in gerader Linie bis zur Parkstraße, welche ähnliches Pflaster hat, er strecken, während die Straße vor dem Rathhause am Fuß- Wege vor dem Kühne'schen Eckhause am Albertplatz beginnt und in gerader Linie bis an den Giebel der alten Kirche läuft. Dieselbe wird sich später an der Kirche vorbei durch das Pfarrlehnsgrundftück fortsetzen. — Ter Albertplatz in seiner unteren Hälfte soll nach dem Beschlüsse des städtischen Bauausschusses mit eingepflasterten mehrfachen schrägen Schnittgerinnen durchzogen werden, damit das auf dem Platze sich sammelnde viele Regcmvasser nicht mehr, wie bisher, in gerader Richtung den Platz herunterschießen und den mikge- führten Sand vor dem Rathhause ablagern kann. Ob diese schrägen Rinnen dem Platz zur Zierde gereichen werden, muß man sehr bezweifeln. Richtiger wäre es unserer Ansicht nach zweifellos, den hübschen Platz, der nun einmal wegen seiner Neigung nach Norden und tei seiner Größe stets bedeutende Wasscrmengen nach abwärts führt, ganz zu pflastern, wenn dies auch nicht auf einmal geschehe. Wenn der Albertplatz auch nicht Marktplatz heißt, so ist er es doch tatsächlich und für die Verkäufer und Käufer auf den Wochen- und Jahr- Märkten wäre es eine große Annehmlichkeit, wenn sie sich auf reinlichem Pflaster bewegen könnten, anstatt wie jetzt bei anhaltendem Regen in dem Kiesschlamme herumwaten zu müssen, der in Folge des HerabspülcnS desto tiefer wird, je weiter man nach dem unteren Theile des Platz s kommt. Viele unserer Mitbürger halten die Kosten der Einpflaster ung der erwähnten Schnittgerinne für weggeworfenes Geld. — Das Untersteueramt Zeithain wird lt. amtlicher Bekanntmachung vom 1. Juli dieses Jahres ab aufgehoben und sein Hebebezirk zu demjenigen des Untersteueramts Riesa htnzugeschlagen. Für die Erhebung der Schlachtstcuer und der UcbergangSabgabe von vrreinSländischem Fleischwerke wird in Zeithain eine OrtSschlachtsteuereinnabme errichtet. — Nachdem in den letzten Tagen wieder eine außer gewöhnliche Hitze geherrscht, brachte vergangene Nacht ein vorüberziehendes Gewitter eine angenehme Abkühlung und gleichzeitig den allseitig gewünschten Rege,'. Der letztere hielt auch heute an, und durchfeuchtete das Erdreich in erwünschter Weise. Hoffentlich aber macht zu den nächsten Festtagen der Himmel wieder ein freundliches Gesicht. — Sehr buntscheckig ist die BesteuerungSart in den sächsischen Stadtgemeinden. Nach den von der Regierung angestrllten Ermittelungen hatten im Jahre 1890 von den 143 sächsischen Gtädtcn 75 lediglich eine Einkommensteuer, die eine nach dieser, die andere nach jener Stufenfolge, ferner hatten 54 eine Einkommen- und eine Grundsteuer, die bei den einen nach diesen, bei den anderen nach jenen Grunsätzen erhoben wurde, 6 eine Einkommen-, Grund- und Kopfsteuer, 5 eine Einkommen- und Kopfsteuer und je 1 eine Einkommen-, Grund-, Kopf- und Miethsteuer, beziehentlich eine Einkommen- und Vermögenssteuer. Das Verhältniß, nach welchem der Gesammlbedarf durch die einzelnen Steuern, wo deren mehrere eingeführt waren, gedeckt worden ist, stellt sich sehr verschieden dar. Als eine Vorausleistung, sogen. Präcipuum, wurde die Grundsteuer in 49 Städten erhoben, der hierdurch im Voraus aufgebrachte Betrag schwankte zwischen 1 und 57 Prozent des Gesammtbedarfs. Die Zahl der Gemeinden, welche im Jahre 1890 einzelne Anlagen überhaupt nicht zu erheben brauchten, ist immerhin eine nicht unbeträchtliche. Von 143 Stadtgemeinden haben 12 keine Gemeinde-, 18 keine Armen-, 1 keine Schul, und 4 keine Kirchenanlagen, von den 3099 Landgemeinden 112 keine Gemeinde-, 1726 keine Armen-, 79 keine Schul- und 166 keine Kirchenanlagen erhoben. — Am Abend des 18. ds. MtS. in der 12. Stunde betrat ein in den 40 er Iah,en stehender ansehnlich gekleideter Mann ein hiesiges Gasthaus und verlangte, nachdem er an einem Tische bedeckten Hauptes Platz genommen, ein Glas Bier. Die wenigen noch anwesenden Gäste sowohl als auch der Wirth selbst waren von dem brutalen Auskreten des fremden Mannes und der vcn diesem geübten Rücksichls- losigütt nicht gerade ersreut. Der Fremde wurde aufge- fordert, die Kopfbedeckung zu lüften und als er darauf in gereiztem Tone und in fremder Sprache antwortete, dem an ihn gestellten Verlangen aber nicht nachkam, erfolgte seine E t- fcrnung aus tem Lokale. Auf der Straße vollsührte er nun mehr einen derartigen Lärm, daß ihm der herbeigekommene Nachtwächter die Arretur ankündigen mußte, der er sich jedoch freiwillig nicht unterzog, sodaß dem Wächter nichts Anderes übrig blieb, als die Hilfe des Inhabers des Gasthauses und eines anwesenden Gastes in Anspruch zu nehmen. Auf der Polizeiwache nach seinem Namen befragt, verweigerte der Fremde die Angabe hartnäckig und ist auch bei dieser Hart- näckigkeit verblieben. Da Legitimatwnspapiere, die er irgend wo versteckt haben will, bei ihm nicht gefunden wurden, lag der Verdacht nahe, daß man es mit einem gemeingefährlichen Menschen zu thun habe und es erfolgte deshalb die Ueber- sührung des Namenlosen an das K. Amtsgericht, woselbst ihm ein Geständniß seiner Herkunft jedenfalls entlockt werden dürfte. — Vielfach werden Klagen laut, wenn die Eisenbahn- züge Verspätung haben und es berührt theilweise recht em- Pfindlich, wenn dadurch Anschlüsse versäumt werden. Daß das reisende Publikum in den allermeisten Fällen selbst die Schuld an diesen Verspätungen trägt, ist leider Thatsache. Gleichwie zu einem geordnet.«, pünktlichen Verkehr es un- bedingtes Ersorderniß ist, daß die Fahrkarten rechtzeitig ge- löst werden, ist auch nothwendig, daß das Reisegepäck rechtzeitig zur Aufgabe gelangt, da die Expedirung desselben mehr aushält, als die Lösung einer Fahrkarte. Nach den Bestimmungen der Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands kann die Abfertigung des Gepäcks, das nicht spätestens 15 Minuten vor Abgang des Zuges bei der Ge- päck-AbfertigungSstelle au'geliefert ist, nicht beansprucht werden. Die rechtzeitige Anlieferung des Reisegepäcks liegt daher nur im Interesse des reisenden Publikums. Dahlen, 17. Juni. Ein recht tragischer Unglücksfall trug sich am Sonntag in Dahlen zu. Ein etwa 15 Jahre alter Lehrling hatte erfahren, daß sein Vater zum Schützen fest kommen wollte; um nun einen recht würdigen Empfang zu bereiten, wollte er das Fenster seines im obersten Stock- werk des Hauses gelegenen Zimmers mit Maienzweigen schmücken, bei welchem Beginnen er indeß über den Fenster sims hinaustrat, abstürzte und beide Arme brach. Bischofswerda. Wie in vielen anderen Gegenden Sachsens, so haben auch in hiesiger Umgebung die Feldfrüchte, namentlich die Kartoffeln, durch, die Nachtfröste in voriger Woche gelitten, allenthalben sieht man erfrorenes, schwarzes Kartoffelkraut; hoffentlich gleicht sich der Schaben durch mildes, freundliches Wetter, verbunden mit Regen und Sonnenschein, wieder aus. Zittau, 20. Juni. Es wird wenige Städte geben, die sich mit dem Reichthum der Stadt Zittau messen können. Früher wurde es die reichste Stadt Sachsens genannt ; ob diese Bezeichnung noch jetzt zutrifft, bleibe dahingestellt — jedenfalls ist Zittan die an Grünt besitz reichste und die ge ringsten städtischen Steuern erhebende Mittelstadt des König reich«. Die Erwerbung dieses Grundbesitzes fällt zumeist in das 16. Jahrhundert, aber die städtische Verwaltung in Zittau war allezeit mit Erfolg bemüht, ihn zu erweitern. Daher kommt es, daß Zittau gegenwärtig nicht weniger als 5372 Hektar Wald sein eigen nennt, nämlich die Forstreviere Lichtenberg, Hartau, Oybin, Waltersdorf und Wittchendorf in Sachsen, wozu die erst vor einigen Jahren in Böhmen getreten ist. Außerdem besitzt Zittau in 32 umliegenden Ortschaften auch noch mehrere weitläufige Rittergüter und andere landwirthschaftlich benutzte Ländereien und werthvollen Grundbesitz in ihrem eigenen Weichbild. Aus diesem ge- sammten Grundbesitz fließt ein Reinertrag von jährlich 300000 Mark der Stadtkasse von Zittau zu, der Stadtrath aber übt das Patronatsrecht über eine große Anzahl Kirchen in der Oberlausitz aus. Außerdem werfen mehrere gewerbliche Etablissements, die der Stadt gehören, theilweise von ihr selbst betrieben werden, zum Theil auch verpachtet sind, als: die Gasfabrik, eine Mühlsteinsabrik in JohnSdorf, sowie zahl reiche Gteinbrüche und Sandgruben großen Nutzen für die Stadt ab. Der städtische Haushalt schließt in Einnahme und Ausgabe mit 1 Million Mark ab, wozu die Gemeindeange- hörigen nur 140000 Mark als direkte Abgaben beizutragen haben. Da nun diese 140000 Mark, sowie eine mäßige städtische Grundsteuer von 16000 Mark lediglich zu Kirchen-, Schul- und Armenzwccken verwendet, indirekte Steuern, z. B. Eingangsabgaben von Lebensmitteln nicht erhoben werden, so rühmt sich die Stadt Zittau, daß es bei ihr in Wirklich- keit keine städtischen Steuern giebt. Wir entnehmen diese Angaben einem bei W. Böhme in Zittau erschienenen „Führer durch Zittau und seine Umgebung". ' Kamenz, 18. Juni. Großes Aussehen erregt die am Montag im benachbarten Crostwitz vorgenommene Verhaftung der dort wohnhaften verehel. Bräuer wegen Zubereitung von vergifteten Käsekäulchen. Die Bräuer wurde durch den Distrikts-Gendarm an das hiesige Amtsgericht eingeliefert. Die Verhaftete steht, wie die „Oberl. Ztg." zu melden weiß, außerdem in dem Verdacht, ihre im F> bruar d. I. verstorbene Mutter vergiftet zu haben. Die diesbezügliche Untersuchung soll bereits eingeleitet sein. Sagan, 19. Juni. Ein heute Mittag in dem Dorfe Rückenwaldau ausgebrochencr Brand vernichtete 30 Besitzungen mit über 50 Gebäuden. Der ungerichtete Schaden ist enorm. Olbernhau. Ein durch eigenartige Uinnände herbei- geführter Verlust hat einen hiesigen Restaurateur betroffen. Derselben hatte aus einem offenen Fenster der Etage zwei werthvolle und kostbare Fahnen zu einem Feste herausgesteckt; dieselben verwickelten sich durch Zugluft in der am Hause befindlichen elektrischen Lichtleitung und als man die Ver wickelung wieder auflösen wollte, kamen die beiden Drähte zusammen, cs entstand Kurzschluß und im Nu brannten beide Flaggen. Zum Löschen und Retten herbeieilende Personen erlitten dabei verschiedene Verletzungen. Chemnitz, 19. Juni. Von Seiten des Central-Aus schusses für das vom 7. b s 14. Juni in Chemnitz-Altcndorf statlfindende 15. Mitteldeutsche Bundesschießen war an ver schiedene Eisenbahndircctionen das Ansuchen gestellt worden, für Schützen, welche an dem Feste iheilnehmen wollen, die Giltigkeitsdauer der Rückfahrkarten zu verlängern. Diesem Ansuchen hat die königliche Generaldircction der sächsischen Staatseisenbahnen in entgegenkommendster Weise willfahrtet, indem sie unterm 18. Juni folgendes Schreiben an den Central-Ausschuß sandle: „Dem Gesuche, betr. die Gewährung einer Fahrvergünstigung aus Anlaß des Bundesschießens in Chemmtz, wollen wir mit Genehmigung des königlichen Finanz ministeriums in der Weise entsprechen, daß die auf den dies seitigen Stationen am 6. und 7. Juli d. I. von den Fest- theilnehmern nach Chemnitz zu lösenden Rückfahrkarten gegen Vorzeigung der Festkarte Giltigkeit zur Rückfahrt bis mit 15. Juli d. I. erhalten. Die Fahrkarten - Ausgaben haben Anweisung, die Rückfahrkarten mit bezüglichem Vermerk zu versehen und die Festkarten bei der Vorzeigung mit dem Stationsstempel abzustempeln." Auch viele andere deutsche Eisenbahndirectionen haben ähnliche Vergünstigungen genehmigt. Chemnitz, 19. Juni. Mißhandlungen der furchtbarsten Art, Handlungen, welche man nur einem Verrückten zutrauen sollte, waren es, i» Folge deren der 1859 geborene, aus Oberschlesien gebürtige und zuletzt in Oelsnitz bei Stollberg wohnhaft gewesene Bergarbeiter Adalbert Raczkowiak wegen schwerer Körperverletzung vor der 3. Strafkammer des hie sigen Landgerichts unt r Anklage stand. Eine Bestie in der Wüste handelt an ihren Familienmitgliedern besser, als es dieser ruchlose Mensch an den Seinen gethan hat. Der Angeklagte war verheirathet und zwar besaß er eine des besten Leumunds sich erfreuende Ehefrau. Das hielt ihn aber im Jahre 1894 nicht ab, seine Ehefrau zu sechs ver schiedenen Malen in der erbärmlichsten Weise zu mißhandeln, obgleich sie im Juni vorigen Jahres ihrer Niederkunft ent- gegensah und außerdem am Krebs- und Leberleiden erkrankt war. Was diesem elenden Menschen in die Hand kam, be nutzte er, um seine Ehefrau damit zu schlagen. Stiefeln, Feuerhaken, Blechkrüge dienten ihm zu diesem Zwecke, er raufte die Frau an den Haaren, warf sie in die Hausflur un) schlug ihr 3 Stück Zähne ein. Bei dem leidenden Zu stande dieser Frau ist es nur zu verwundern gewesen, daß sie diese Mißhandlungen monatelang ausgehalten hat. In dessen war ihre Gesundheit vollständig gebrochen und im September vorigen Jahres verstarb sie. Als der Ange klagte seine frevelnde Hand nicht mehr gegen seine Ehefrau erheben konnte, wendete er sie gegen seine vier Kinder im Alter von 9, 7, 5 und 4 Jahren, welche der Reihe nach den fürchterlichsten Mißhandlungen ausgesetzt wurden. Die größeren Kinder schlug er mit einem Lederne men und einem Birkenstocke so sehr, daß der ältere- Knabe den Arm nicht mehr bewegen konnte. Mit einem Regenschirm stieß er ihn vor die Brust und mit der Faust schlug er ihn unter das Kinn, riß ihm auch ein Ohr los, Verwundungen, die heute noch sämmtlich sichtbar sind. Einem anderen Kinde band er die Beine zusammen und hing es mit dem Kopfe nach unten, sodaß ihm das Blut zur Nase herauslief. Ein anderes Mal hat er die drei ältesten Knaben am frühen Morgen nackt mit einem Spazierstocke so fürchterlich geschlagen, daß die Kinder später das Blut vom Boden auftrocknen mußten. Als der fünfjährige Knabe eines Tages wiederum Schläge bekam, ging von ihm aus Angst der Urin fort. Als der Rabenvater dies sah, zwang er den kleinn Knaben, vor seinen und den übrigen Kinder Augen den Urin aufzulecken, bis es dem kleinen Knaben übel wurde. Dem kleinsten Kinde hat er den eigenen ins Bettuch gemachten Koth auflecken lassen. Weiter ließ er die Kinder drei Tage lang hungern und den fünfjährigen Knaben stach er mit einem Draht in den Mund, so daß er nicht mehr essen konnte. Nachdem am 26. und 27. März dieses Jahres der ältere Knabe in einer das Leben gefährdenden Weise geschlagen worden war, erstatteten die Hausgenoffen des Angeklagten endlich Anzeige und nun mehr wurden die sämmtlichen Straflharen dieses Unmenschen