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> Riesaer K Tageblatt und Anzeiger (Elbeblatt und Anzeiger). Teleqramm-Adresse «H A G Frnisprechfl,"- „Tageblatt-, Riesa. ^G gAG G- V " 4 AG G 4 Rr. Ar -er Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts uiü> des Stadtraths zu Riesa. 226. Freitag, 27. September 18SS, Abends. 48. Jahrg. Las Riemer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaijeü. Postanstalten 1 Mark 25 Ps., durch die Träger frei Ins HauS 1 Matt 50 Pf., durch den Briefträger frei ins HauS 1 Matt 65 Pf. Anzeiges-Annahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Dnni und Verlag von Langer L Winterlich In Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Auch im laufenden Jahre sollen Veiträtze aus dem Vezirksvermögen zu den VerpflegungSkofteu für in Liechenanfialten untergebrachte Personen «und zu den ErziehuugSkoster, für In RettuugShSusern befindliche verwahrloste oder der Verwahrlosung ausgesetzte Müder gewährt werden. Bezügliche bis zum 1. November 1895 anher einzureichende Gesuche sind Seiten der betreffenden Ortsarmenverbände entsprechend zu begründen und hierbei Namen und Alter der in Pflege befindlichen Personen, ° die Namen der Anstalten, in denen sich die betreffenden Personen befinden, sowie die im Jahre 1894 aufgewendeten Berpflegungs- und beziehentlich Erziehungsbeiträge anzuzeigen und beziehentlich zu belegen. Großenhain, am 24. September 1895. Die Königliche Amtshauptmannschaft. No. L. V. Wil««. O. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des Johann Karl Ferdinand Eichhorn eingetragene Grundstück, bestehend aus Gebäude, Hofraum und Garten, Folium 20 des Grund buchs für Grödel, No. 20 des Brandkatasters und No. 45 S des Flurbuchs für diesen Ort, nach letzterem 3,» Ar groß und mit 29,Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 1000 M. — Pfg. soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 3V. September 1895, Vormittags 1v Uhr als BersteigeruugStermiu, sowie der 1v. Oktober 1895, Vormittags 1v Uhr als Termin zu Verkündung des BertheilungSplauS anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnifses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Riesas, am 9. August 1895. Königliches Amtsgericht. Aff Reichelt. r dr Bestellungen auf das mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Abends erscheinende «Kiksen Sagkdlitt »ad Anzeiger" für das Vierte SuertLl werden von sämmtlichen kaiserlichen Postanstalten, und unserer Erpedilion: Kastauieustraste SV bei Abholung hiersclbst zum Preise von 1 Mark 25 Pfg. zahlbar präuumerando, angenommen; durch unsere Austräger, die jederzeit Bestellungen annehmen, frei ins Haus geliefert ist ter Preis 1 Mk. 50 Pfg., durch die Post frei ins Haus 1 Mk. 65 Pfg., (FW" bei Abholung am Postschalter 1 Mk. 25 Pfg.). finden durch das „Riesaer Tage- ^GI»HG»NGssblatt undAnzeiger", die im Amts bezirk bei Weitem verbreitetste und gelesenste Zeitung, anerkanntermaßen die beste und zweckent sprechendste Verbreitung. Rl-s». Di« G«!chäMt-I«. Tagesgeschichte. Mit dem bevorstehenden 1. October treten bekanntlich die neuen vom Bundesrathe erlassenen Bestimmungen über die veterrnärpolijiiliche Behandlung der aus dem Auslande auf dem Seewege zur Einführung in Deutschland gelangenden Wiederkäuer und Schweine in Kraft. Danach sind fortan solche Wiederkäuer und Schweine, bevor sie zur Schlachtung innerhalb oder außerhalb Les Hafenortes oder in den freien Verkehr zuzelassin werden, in einer hierzu bestimmten An stalt auf Kosten der Importeure einer Quarantäne von vier Wochen zu unterwerfen. Für die Einrichtung und den Be trieb der Quarantäne-Anstalten gelten besondere, ebenfalls vom Bundesrathe ausgestellte Grundsätze. Die nach bestandener Quarantäne in den freien Verkehr entlassenen Rinder, Schafe und Schweine sind am Bestimmungsorte einer weiteren, die Ligenthümer in der Verfügung über die Thiere nicht be schränkenden Beobachtung auf die Dauer von fünf Monaten zu unterwerfen. Der Reichskanzler ist ermächtigt, für Wieder- käuer und Schweine aus solchen Ländern, in denen die für diese Thiergattungen in Betracht kommenden Seuchen mit längerer Anstcckungsdauer nicht verbreitet sind, die Quarantäne frist auf zehn Tage herabzusetzen. Die Centralbehörde des jenigen Bundesstaates, in dessen G.biet die Einfuhr zunächst erfolgt (Grenzstaat), ist ermächtigt, im Einvcrständniß mit dec Centralbehöede desjenigen Bundesstaates, nrch welchem die Sendung bestimmt ist, die Einfuhr von Zuchtthieren, von abgerichteten Thieren und der nach zoologischen Gärten, Wildparks oder ähnlichen Anlagen bestimmten Thieren ohne vorherige Quarantäne zu genehmigen, wenn die Thiere nicht mit quarantänepflichtigem Vieh zusammen verladen gewesen sind. Diese Bestimmungen finden nur auf die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus denjenigen Ländern An wendung, gegen die weitergehende Beschränkungen (Einfuhr verbote) nicht angeordnet sind. Die Meldung, daß die Verhandlungen über einen deutsch-japanischen Handelsvertrag in'S Stocken gerathen seien und ein Abschluß in absehbarer Zeit schwerlich erfolgen dürfte, lenkt die Aufmerksamkeit erneut aus unsere Handelsbeziehungen zu Japan. Während der auswärtige Handel des mächtig emporstrebenden Jnselreichcs in der Zeit von 1868—1894 sich von 26,2 Millionen Jens auf 230,7 Millionen gehoben hatte, ist nach dem „Dr. Anz." der Antheil Deutschlands hieran nur auf höchstens 5 Prozent zu veranschlagen, während die vereinigten Staaten von Nordamerika mit 27, England mit 21 und Frankreich mit 13 Prozent betheiligt sind. Bon der japanischen Gesammteinfuhr liefert England 36 Prozent mit 42,1 Million Jens (1 Den — 4'/, Reichsmark), während die deutsche Einfuhr in Japan nur 7»/, Millionen Jens beträgt. Allerdings ist der deutsche Gesammthandel nach Japan im Jahre 1894 um 728 917 AenS gestiegen, aber gleichzeitig hat sich der amerikanische um 19»/, Millionen ge- hoben, wovon fast 5 Millionen auf die Einfuhr nach Japan entfielen. Bemerkenswerth ist die starke Abnahme der Ein fuhr deutschen Bieres, die im Jahre 1894 nur noch 25000 Dens gegen 80000 und 108000 in den Vorjahren betrug. Dieser Rückgang wird nicht mehr einzubringen sein, da er die natürliche Folge der Errichtung eigener Brauereien in Japan ist. Die hauptsächlichen Ausfuhrartikel Deutschlands nach Japan sind blshsr Alizarinfarbcn, Zitz, Kattun, baum wollene Taschentücher, baumwollene Salins, Flanelle, Wollen tuche (die mit 367420 Ums die erste Stelle einnehmen) und Wanduhren. Ohne Zweifel sind die deutschen Handelsbe- Ziehungen za Japan noch seh: ausdehnungsfähig. Aber gegen wärtig sind sie, wie man sieht, nicht derart, daß Deutschland eine zwingende Veranlassung hätte, den Abschluß eines Handels vertrages mit Japan zu überstürzen. Deutsches Reich. Kaum ist das eine Gerücht wider legt, daß der Zrr den Kaiser Wilhelm in Rominten besuchen wolle, als schon ein anderes Gerücht von einem Monarchen bruch in Berlin auftaucht. Die „N. Fr. P." will nämlich wissen, König Leopold von Belgien werde, nachdem er in London unz Paris die Stimmung hinsichtlich der Congostaat- frage sondirt Hai, zu dem gleichen Zwecke demnächst auch Berlin besuchen. Für den Besuch des Kaisers in Lothringen und Elsaß, der in etwa drei Wochen erfolgt, werden sowohl in Urville als in Straßburg und Wörth die umfassendsten Vorkehrungen getroffen. Namentlich dürfte die Einweihung des Kaiser Friedrich-Denkmals bei Wörth sich überaus großartig gestalten. Außer den bereits früher genannten Fürstlichkeiten wird wahrscheinlich auch der Prinz-Regent Luitpold von Bayern erscheinen. Das Denkmal wird in längstens 14 Tagen voll ständig fertizgestellt sein. Im Straßburger Kaiserpalast soll am 18. Oktober nach der Denkmalsfeier eine große Äalatafel sta tfinden mit ungefähr 300 Gedecken. Der Kaiser erließ an das GardccorpS eine KabinetS« ordre, worin cs heißt: „Das Gardecorps hat auch bei den diesjährigen Manöoern Meiner Erwartung voll entsprochen. "Sowohl bei der Parade am 2. September als auch bei de« späteren Uebunzen, namentlich an dem Tage, wo Ich Meine Garde vereint mit Meinen Brandenburgern geführt, hatte Ich stets Anlaß zu besonderer Zufriedenheit. Ich fand über all einen hohen Grad kriegstüchtiger Ausbildung, erreicht durch treueste Pflichterfüllung aller Chargen, eine musterhafte Dis ziplin unter Anstrengung aller Kräfte. Ich nehme daher die Ueberzeuzu g mit, daß das Gardecorps die Aufgabe, ein Vorbild für die ganze Armee zu sein, unentwegt festhält, und spreche dies besonders gern aus, wo die Erinnerung an die unvergänglichen RuhmeStage im Corps wieder lebhaft wach gerufen sind." Die Kabinetsordre schließt mit Dank und Anerkennung an den kommandirenden General v. Winterfeld und an sämmtliche Offiziere und Mannschaften. In Hofkreisen erzählt man sich, der König von Portugal werde in diesem Herbste zu kurzem Aufenthalt nach Berlin kommen, doch sei über die Zeit noch Nichts Nähere- bestimmt. Generalfeldmarschall Graf v. Blumenthal ist, wie ein Privattelegramm meldet, gestern von seinem Rsttergute Quellendorf bei Köchen nach Berlin zurückgekehrt. Der greise Feldmarschall ist als Pathe bei dem jüngsten Kinde des Prinzen Friedrich Leopold geladen worden. Ueber den einjährigen Militärdienst der Bolksschullehrer hat der preußische Kriegsminister Bestimmungen erlassen. Danach erfolgt die Einstellung am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, zum ersten Mal am 1. Oktober d. I. Die jenigen Volksschullehrer, welche sich dem einjährigen Militär- dienst unterziehen wollen, dürfen sich den Truppentheil, bei welchem sie dienen möchten, nicht selbst auswählen; vielmehr erfolgt ihre Vertheilung auf die Jnfanterietruppentheile seitens der zuständigen Generalkommandos. Die eingestellten Lehrer werden an der Rekrutenausbildung der Einjährig- Freiwilligen theilnehmen und bann in die Kompagnien eiu- treten. Soweit sie sich nach ihrer militärischen Beanlagung und ihrem Diensteifer hierzu eignen, werden sie nach Anord nung der Regimentskommandeure zu Unteroffizieren der R - seroe und der Landwehr ausgebildet. Nach sechsmonatiger Dienstzeit darf eine Beförderung derjenigen Volksschullehrer, welche sich gut geführt und sich ausreichende Dienstkenntmß erworben haben, zu überzähligen Gefreiten stattfinden. Die jenigen, die sich bei der Entlassung nach dem Unheil der Vorgesetzten zu Unteroffizieren der Reserve und Landwehr eignen, werden als Unteroffizieraspiranten entlassen. Ja Fällen hervorragender Leistungen kann bei musterhafter Füh rung und Haltung eine Beförderung zum überzähligen Un teroffizier ausnahmsweise schon bei der Entlastung aus dem aktiven Dienst erfolgen. Im Uebrtgeu sind Beförderung'« gelegentlich der Uebu gen zulässig. Die Heranziehung der Seminarabiturientcn zu der verlängerten einjährigen Dienst- f zeit für die Uebcrgangszeit findet zunächst nur auf die Aor- j turienten der preußischen Seminare Anwendung. Ob die- t jenigen der andern Bundesstaaten nach den gleich«» Grund- ! sähen zu behandeln sein werden, bleibt nach der „Kö'.u. Z." i einer weiteren Entscheidung Vorbehalten. Frankreich. Der Anarchist Bouteilhe, der am 5. d. M. die Bombe im Bankhause Rothschild niederwarf, erschien gestern j vor dem Zuchtpolizeigericht in Paris. Bouteilhe erklär re, daß die Bombe nicht gefährlich gewesen sei; er hätte nur