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Riesaer O Tageblatt »ird A«--tg»p (MrdlM md Aqchrr). TAegranmEdaff« t.Rtas» » sür die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröLa. 220 Areiteg, SO. September ISIS, «veuds. 65. Jahr«. La» Riesaer Tapeblait erschriut jedru Ta, abends mit AuLuahuie der Lomi- und Fesltagr. Vier1rlj«hrlicher VezugSPreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Marl 50 Psg., durch unser« TrSger irrt in« -au» I Marl SV Psg., tei Abholung am CLaiter der kaiserl. Posiansiattrn I Marl cs Psg., durch den Brirftrögrr sre« in» Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnenirntS werden angenommen. Anzeigrn-Auuahme für die Nummer tc» Ausgabetage« bi« vormittag v Uhr ohne Vetriibr. Preis siir dir «eingrspaltrnr «3 mm breite SorpuSzeile 18 Psg. (Lolaiprei» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. NotationSdruck und Verlag von Langer L Vinterlich in Riesa. — ErschöslSsiellr: Goeibesirosi« Vst. — Für dir Redaktion vrranttrorNich: Arthur HSHnel in Riesa. BekanntmachMg, betreffend die Wahl -er vertraueuSmüuuer «nd Srsatzmäuuer. (88 145 ff. -es BerfichernngSgesetzeS sür Angestellte.) Die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner sür die Angestelltenversicherung — sür die Arbeitgeber und Angestellten — findet statt: am Sonntag, -en 27. Oktober 1S12, von 11 Uhr vormittags bt» 2 Uhr nachmittag», für den Wahlkreis, umfassend den Bezirk der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain. Gewählt wirb: sür Stimmbezirk (8 17 Abs. 2 der Wahlordnung) in Großenhain, umfassend die Orte Le» AmtSgertchtSbezirkS Großenhain mit Ausschluß der Stadt Großenhain im Sitzungs saal« der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain, für Stimmbezirk v in Radeburg, umfassend die Orte de» AmtSgertchtSbezirkS Radeburg im Hotel .Deutsche« Hau»- daselbst, für Stimmbezirk O in Gröba für die Orte der AmtSgerichtSbezirkS Riesa mit Ausschluß der Stadt Riesa im Sitzungssaal« des Gemeindeamtes Gröba. ES fin- z» wühle« 6 BertraueuSwänuer ««- 12 Ersatzmäuuer. Die Vertrauen«, und Ersatzmänner werden je zur Hälfte aus den versicherten An gestellten, die nicht Arbeitgeber find, und aus den Arbeitgebern der versicherten Angestellten gewählt. Di« Vertrauens- und Ersatzmänner aus den Arbeitgebern werden von den Arbeit gebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewählt. Wahlberechtigt sind volljährige Deutsche, männlichen und weiblichen Geschlechts, sofernsie M,denu»üsicherten bewert Arbeitgebern gehören »nd im Bezirke der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain wohnen. Wahlberechtigt als Arbeitgeber find — wenn sie nicht als Angestellte wahlberechtigt finb — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natür licher Personen, 2. bei juristischen Personen die Mitglieder deS Vorstandes, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung di« Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter, soweit sie nicht von der Vertretung aus geschlossen sind. Sind hiernach für eine juristische Person oder Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen das Wahlrecht auSüben. Wählbar sind nur Versicherte, die nicht Arbeitgeber find, und Arbeitgeber der ver sicherten Angestellten, die im Bezirke der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain wohnen oder beschäftigt werden oder ihren VetriebSfltz haben. Wählbar als Arbeitgeber sind, wenn sie nicht als Angestellte wählbar sind — auch: 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, 2. die Mitglieder de» Vorstandes einer juristischen Person, die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die persönlich haftenden Gesell schafter bet anderen Handelsgesellschaften, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen find, 3. die bevollmächtigten Betriebsleiter. Weber wahlberechtigt noch wühlbar ist, wer 1. infolge strafgertchtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Semter verloren hat oder wegen eines Verbrechen» oder Vergehen», dar den Verlust dieser Fähigkeiten zur Folg« haben kann, verfolgt wird, falls gegen , > ihn da» Hauptverfahren eröffnet ist, 2. infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen be schränkt ist. Angestellte, die nach § 8S0 de» Bersicherung»gesetze» von der BeitragSleistung befreit sind, find sowohl wahlberechtigt al» auch wählbar. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Wahlberechtigten werden aufgefprdert, Vorschlagsliste« für die Wahl bi» spätesten» drei Wochen vor dem Wahltag, bei dem unterzeichneten Wahlletter Regierung»- amtmantt vr. Coceiu», Königlich« AmtShauptmannschast, einzurrichen. Die Vorschlagslisten sind für die Arbeitgeber und die versicherten Angestellten ge trennt aufzustelleu. Jede Vorschlagsliste soll mindestens soviel Namen enthalten, als Vertrauensmänner und Ersatzmänner zu wählen sind; sie darf höchstens die doppelte Zahl solcher Namm aufweisen. Die Borgeschlagenen find nach Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohn ort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Mangel» anderer au», drückltcher Erklärung wird angenommen, daß die an erster Stelle Aufgeführten al» Ber- trauenSmänner vorgefchlagen werden. Di« Vorschlagslisten müssen von mindesten» fünf Wahlberechtigten unter vmennung eine» für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreter» unterschrieben fein. Die vorschlag»ltste soll die Wählervereinigung, von der sie auSgrht, nach unter- scheidenden Merkmalen kmntlich machen. Hat ein Wähler mehrer« Vorschlagslisten unterzeichnet, so wird feine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden oder wenn sie nicht vorschriftsmäßig unterschrieben find und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werb«, -aß sie den Vorschlagslisten anderer WähleroerelrUgungrn gegenüber al» eine einzige Borschlag»liste gelten. In diesem Falle müssen die Unterzeichner der Vorschlag»- listen oder die bevollmächtigten Vertreter übereinstimmend spätesten» bi» zum Ablauf de» elften Lage» vor dem Wahltag die Erklärung abgrben, daß die Vorschlagslisten miteinander verbunden fein sollen, vnderenfall» ist die Erklärung über die Verbindung ungültig. Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten bi» zum E. Oktober 1912 nur «ine Vorschlagsliste eingereicht, so findet für die betreffende Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten dann in der sür den Wahlbezirk erforderlichen Zahl in der Reihenfolge de» Vorschlag» al» von dieser Gruppe gewählt. Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung auSzuweisen. Für die ver sicherten Angestellten dient di« BerstcherungSkarte al» Ausweis, für di« Arbeitgeber ein« von der Gemeindebehörde (dem GutSvorsteher) des BetrtebSsitzeS ausgestellte Bescheinigung nach dem unten abgedruckten Muster. Die Arbeitgeber werbe« aufgefor-ert, sich -ie Bescheinigung ««»stellen z« lasse«. Da» Wahlrecht wtrd in Person und durch Abgabe «ine» Stimmzettel» auSgeübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt ent halten. Sie sind außerhalb deS Wahlraums handschriftlich oder im Wege der Verviel fältigung herzustevey. Den Arbeitgebern ist ,» gestattet, an Stelle der persönlichen Stimmabgabe ihren Stimmzettel dem Wahlletter unter Beifügung des Ausweise» über ihre Wahlberechtigung brieflich einzusenden. Die erforderlichen Umschläge erhalten die Arbeitgeber auf verlangen von dem Vorsteher der Wahl de» örtlichen Stimmbezirke» auSgehändigt. Der Brief muß spätestens am 25. Oktober 1912 bei dem unterzeichneten Wahlletter eingegangen sein. Nachträglich eingehend« Stimmzettel sind ungültig. Jeder Wahlberechtigt« hat «ine Stimme. Arbeitgeber, die mehr als fünfzig, aber nicht Mehr al» hundert versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stimmen. Für je weitere angefaygen« hundert versicherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. Kein Arbeitgeber hat mehr als zwanzig Stimmen. Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einem be sonderen Umschlag zu verschließ«». Enthält «in Umschlag mehrere Stimmen, so gelten sie als et« Stimmzettel, wenn sie gleichlautend sind; andernfalls sind sie ungültig. Der Wahlberechtigte darf sein Wahlrecht nur in dem Stimmbezirk, in dem er wohnt, auSüben. ES kaa« v«r für ««verün-erte Vorschlagsliste« gestimmt werde«; auch di« Reihenfolge der Borgeschlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden. Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wahl nicht wählbar war. Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten die Wahl rechtswidrig (KZ 107 bi» 109, 240, 339 de» Reichsstrafgesetzbuchs) oder durch Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, e» sei denn, daß dadurch da« Wahlergebnis nicht verändert worden ist. Großenhain, den S. September 1912. Die Königliche Amtshaaplmanvschaft. I. A.: RegterungSamtmann vr. Cocctu» al» Wahlleiter. Muster für di« Bescheinigung der Arbeitgeber gemäß § 149 de» BerstcherungSgesetzeS für Angestellte. Dem , . L . zu . . wird bescheinigt, (Name des Arbeitgeber«) daß regelmäßig mindesten» einen (mehr als . . . aber nicht mehr als .) verflcherte(n) Angestellte(n) nach dem VersicherungSgesetze für Angestellte vom 20. Dezember 1911 beschäftigt. den 19 . . (V.8.) (Unterschrift der Gemeindebehörde oder des 2071» F. GuiSvorsteberS.) Die EivquarlterungS-EntschSVtguugcn für da» vom 27. bt» 30. August 1912 hier verquartiert gewesene Jnfont.-Regt. Nr. 179 werden vom 23. bis 25. September 1912 bei der hiesigen Gemeindekasse — Gemeindeamt, Zimmer Nr. 5 — unter Vorlegung der Quartierbillett» an die Quartierwirte aulgezahlt. Gröba, am 20. September 1912. Der Gemetu-eborstan-. Oeffentliche Sitzung des Gemeiuberates zu Gröba Sonnabend, -e« 21. September 1912, nachmittag» 8 Uhr. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Einlegung von Fernsprechkabelleitungen in verschiedene Teilstrecken von Gemetndestraßen. 3. vausache de» Herrn Baumeister Schneider in Riesa, WohnhauSbau an der Oschatzer Straße. 4. Ladenbau in dem Grund stück Riesaer Straße S durch Herrn Behrendt. S. Straßenbenennung der Verbindung»- straße zwischen der Oschatzer und Merzdorfer Straße. 6. Vorschlag de» vauausschuffe» über Abänderung der Straßenbezeichnung der Südstraße. 7. Veschlußfaffung über den Antrag, die Neufestsetzung der Kehrlöhne sür die Schornsteinfeger betr. 8. veschlußfaffung zu dem Antrag« de» Herrn Münch, Maßnahmen cegen di« LebrnSmittelteuerung. — Nichtöffentliche Sitzung. Gröba, am 19. September 1912. Der Gemein-kvorsta«-. Hotel Kaiserhof. Lm I. Mer ib neue Bewirtschaftung.