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Riesaer H Tageblatt ist. Audra 282 sr rr Ort der Herstellung Ersatzmittel Hersteller 443 444 445 451 4S2 4SS Einlagenbe X. 449 450 446 447 448 453 454 Krieasmischung Deutscher Tee Vanillin-Aroma-Pulver Kaffee-Ersatz, lose Fernsprechstell» Nr. 20. 917<-VI L.8t.17 5838 Rauchkräuter Wunder-Ersatz-Stärke „Deutscher Michel" Mischsoda Rekordon Kronen-Backpulver ..Frucht«" Vanillin-Aroma Kutz-Backpulver Backpulver „deutsche Köchin" Backpulver Marke „Cefanot", Kriegsware Deutscher Tee, Marke „Tesil" (früher Wintertee-Ersatz) Inländischer Tee Nr. 261 Dresden, am 30. November 1917. Ministerium des Innern. Nürnberg Leipzig-Pl. Darmstadt Chemnitz (Sa.) Chemnitz ^Sa.) Berlin SNV. 35 Stettin-Lastadien Leipzig Möckern Ottweiler, Bez. Trier Hamburg u. Berlin Berlin Hamburg u. Berlin Hamburg Breslau Berlin Chemnitz Dresden-M Sven Hedin-Tec-Handelsgesellschaft L. O. KaSpar Nachf. Inh. Otto Seifert Anton Braunwarth in den Handel gebracht von Carl Friedr. Klemm Nachf. Gebr. Paul ^Fruchta"-Nährinittelfabrik Kutz <L Hollburg in den Handel gebracht von Rud. Raetzer NährmittelfabrikMöckernG.m. b.H. Chem. Fabrik Apotheker Fritz Neuhaus Winter L Co., G. m. b. H. Harald C. Graeve seit Juli 1917 Winter L Co., G. m. b. H. in den Handel gebracht von Kirschner L Kaufmann Samuel Breslauer Nordischer Import, G. m. b. H. in den Handel gebracht von Hans Schreiber ClyceriugewinnungSanlage ver einigter Dresdner Seifenfabriken G. m. b. H. Liste XII. Gemäß der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 20. März 1917, betreffend Regelung des Handels mit Ersatzmitteln zum Verkehre im Königreich Sachsen, werden ferner folgende Ersatzmittel vom Handel innerhalb Sachsens ausgeschlossen: ««d Arrrrtgrr MeblaU md Aychest Amtsötatt für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Mittwoch, 5 Dezember 1917. aveüss »ertliches und Sächsisches. Riesa, den 5. Dezember 1917. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 6 Uhr ab im Realprogymnafium abgehaltene öffentliche Sitzung der Stadtverordn eten. Das Kollegium «ar vollzählig anwesend. Als Vertreter des Rates wohn ten Herr Bürgermeister Dr. Scheider und Herr Stadtrat Dr. Fröde der Sitzung bei. 1. Neuregelung der Gehaltsbezüge der städtischen Beamten und Angestellten. Aus den einleitenden Darlegungen des Vorsitzende» ging hervor, datz den städtischen Beamten bereits im Dezember vorigen Jahres eine Teuerungszulage bewilligt worden ist. Die anhaltende Teuerung hat die Beamtenschaft genötigt, eine mehr grundlegende Aufbesserung ihrer Gehaltsbezüge her- beizuführen und sie haben sich zu diesem Zwecke im Mai dieses Jahres mit einer erneuten Bittschrift an die städti sch« Kollegien gewandt. Der vom Rate und dem Stadt- Die neue Gehaltsttafsel gestaltet sich wie folgt: ff Kassen- und Kanzleibeamte: 1. Stadtkämmerer: Anfanasgehalt 3300 Mk. (bisher 3000 Mk.), Endgebalt 4800 Mk. (bisher 4200 Mk.). 2. Stadt-, Sparkassen-, Steuerkaffenkassierer und zwei Ratssekretäre: Anfangsgehalt 2600 Mk. (2400), Endgehalt 4500 Mk. (4000). 3. Stadt-, Sparkaffen-, Steuerkaffen - Kontrolleure, 5 Registratoren, Buchhalter des Gas- und Wasserwerks: AnfangSaehalt 2000 Mk. (1800), Endgehalt 3400 Mk. (3000). 4. Stadtkaffen-Buchhalter, 5 Expedienten: Ansangsge- gehalt 1600 Mk. (1450), Endgehalt 2800 Mk. (2400). 5'. HilfSexpedienten: Anfangsgehalt 1100 Mk. (1000), Endgehalt 1400 Mk. (1300). 6. Ratsschreiber: AnfangSaehalt 580 bis 720 Mk., Endgehalt 1080 Mk. (960). ES folgen sodann die Polizei- und Vollstreckungsbe- amten, Ratsboten. Verordnetenkollegium zur Vorberatung der Angelegenheit eingesetzte besondere Ausschutz hat beschlossen, mit Wirkung vom 1. Juli 1917 ab einen neuen Besoldungsplan einzu führen, und zwar auch für die im Heeresdienst stehenden Beamten. Den sonstigen in dem Besoldunasplan nicht auf geführten Dienststelleninhabern solle ebenfalls eine Gehalts erhöhung gewährt werden. Ferner sollen an sämtliche städtischen Beamten, Lehrer und Angestellten, mit Ausnahme der Rats-und Hilfsschreiberund der für die ÜriegSdauer an genommen Hilfskräfte und Hilfsschutzleute, allgemeine und besondere KriegSzülqgen nach den staatlichen Grundsätzen bezahlt werden; hiervon sollen jedoch auch die zum Heeres dienst Eingezogenen ausgenommen sein. Den städtischen Arbeitern soll eine Lohnzulage von stündlich 5 Pfg., bezw. 6 Pfg. für den Vorarbeiter, zuteil werden, und zwar von der auf die Annahme folgenden Lohnzahlung an. Die er forderlichen Aufwendungen sollen, soweit sie Gehaltser höhungen betreffen, auf den allgemeinen Haushalt der Stadtkaffe übernommen, soweit die Teuerungszulagen in Krage kommen, auf Kriegsaufwand übernommen werden. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tn» avends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag». Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder-bei Abholung am Schalter L der Kaiser!. Poftanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeige» fiir di« Nummer de» Ausgabetages sind bi» 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für Z, das Erscheinen au bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis fiir die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtLvrer» 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz «nt- sprechend höher. NachweisungS- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Fest- Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage emgezogen werden mutz oder der Auftraggeber in § KonLrS gerat. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» 'L BettiebeS der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderungseinrichtungen — hat der Bezieher reinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. " Rotationsdruck und Berlay: Langer» Winterlich. Nies a. «eschSttSftelle: «oettestraste 5». Verantwortlich für Redaktion: Arthur Sahnel, Riesa; für Anzeigenteil: WilhelmDittrich, Riesa. — Gtzm. Spwntsass» ttvi- Stzatttz Kiss«. Rathaus. Fernruf Nr. SV. Einlagenbe tand: 15 Millionen Mark. . Verzinsung der Einlagen »am »2 PkÜ-itUl. Tage »er Einzahlung ab vis " znm Tage der Rückzahlung. Mündelsichere Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Stadtgemeinde. Vermietung von Stahlschliestsächorn. — Einlösung von Zinsscheinen. Aufbewahrung und Verwaltung sicherer Wertpapiere. Sofortige Erledigung !! Unbedingte Verschwiegenheit über alle Geschäftsvor schriftlicher Aufträge, j! kommnisse sowohl Behörden wie Privaten gegenüber. s NL.U """ GemeindeverbandS-Gtrokasse. Kostenlose Geldüberweisungen. Für 1 Weizenbrot im Gewicht von 420 gr ist ein Streifen der 4 Pfund Brotkarte zu V Marrenabschnitten abzugeben. Die Brotkarte wird deshalb in Zukunft an der entsprechenden Stelle mit dem Auf druck „1 Pfund Einheitsbrot oder 420 er Weizynbrot" versehen werden. Mit Rücksicht darauf, datz der Druck der Brotkarten für die gegenwärtige, vom 3. Dezember bis 30. Dezember 1917 laufende Brotmarkenperiode beendet ist und diese Karten noch den Aufdruck 1 Pfund Einheitsbrot oder SSV gr Weizenbrot tragen, wird nachgelassen, datz vom 10. dieses Monats ab auf einen Streifen zu 7 Markenabschnitte« der Brotkarten der laufenden Brotscheinreihe bereits ISO gr Weizenbrot entnommen werden dürfen. Der Preis für ein Weizenbrot zu 4L0 gr wird auf S4 Pfg. festgesetzt. Zuwiderhandlungen gegen die vorliegende Bekanntmachung wird auf Grund von 8 79 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 26. Juni 1917 mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. 132 bl. Grohenhain,am4. Dezember 1917. Der Kommunalverband Mittelsachsen für den Kommnnalverband Grostenhai«. Brotznlage für landwirtschaftliche Arbeiter betr. Mit Rücksicht darauf, datz die Feld- und Gartenarbeiten nunmehr in der Haupt sache beendet sind, wird hiermit angeordnet, datz alle Landwirte und landwirtschaftliche« Arbeiter (auch Gärtner und Gärtnereiarbeiter) mit Wirkung von» 1V. dieses Monats ab die Brotzulage für Schwerarbeiter nicht mehr zn erhalte« haben. Die in Frage kommenden Personen haben demnach nur noch Anspruch auf wöchent lich 4 Pfund Brot und auf die 4 wöchentliche Mehlzulage von je IVO gr- Grotzenhain, am 4. Dezember 1917. 278 al. Der Kommunalverband. Butter vetr. Auf die Zeit vom 10. Dezember darf bis auf weiteres auf die jeweilig giltigen Wochenabschnitte der Speisefettkarten 62V- Gramm Butter abgegeben werden. Die des Zuschusses bedürfenden Sammelstellen haben bei Anmeldung des Butter bedarfes Formular L 7 hierauf Rücksicht zu nehmen. Die Milchviehbesitzer dürfen auf den Kops der von ihnen zu beköstigenden Personen das Doppelte, also 125 Gramm verwenden, alle übrige Butter ist von ihnen an die zu ständige örtliche Buttersammelstelle abzuliefern. Zuwiderhandlungen werden unnachsichtlich nach 8 16 der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1916 bestraft. Grotzenhain, am 4. Dezember 1917. 85 KIV. Der Kommunalverband. - .... < Christbaumhundel. Der Verkauf von Christbäumen innerhalb des Stadtbezirkes Riesa ist nur Wald besitzern und solchen Personen gestattet, die sich über den rechtmätzigen Erwerb der Bäume schriftlich ausweisen können. Wer diesen Erfordernissen nicht entsprechen kann, hat eine Geldstrafe bis zu 20 M. oder im Unvermögensfalle entsprechende Haft, auherdem aber auch Beschlagnahme der zum Verkauf gestellten Christbäume zu gewärtigen. Diejenigen Händler, die ihren Wohnsitz in Riesa nicht haben, hier aber Christbäume feilbieten wollen, machen wir noch darauf aufmerksam, datz sie nach 8 1 Ziffer 1 des Gesetzes vonr 1. Juli 1878 oder, dafern die Feilbietung im Wanderlagerbetriebe erfolgen soll, nach 8 4 des erwähnten Gesetzes der Steuern vonr Gewerbebetriebe im Umherziehen unterliegen und datz sie außerdem, wenn ein Wanderlagerbetrieb in Frage kommt, die in 8 2 des Gesetzes vom 23. März 1880 festgesetzte Steuer an die hiesige Gemeindekasse im Voraus zu ent richten haben. Zuwiderhandlungen werden nach 8 16 des Gesetzes vom 1. Juli 1878 beziehungs weise 8 5 des Gesetzes vom 23. März 1880 bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 3. Dezember 1917. F. Wir geben hiermit bekannt, datz von uns in Pflicht genommen worden sind: * Herr Steuerkaffenkontrolleur Richard Friedrich Wohlrgb hier als Sparkaffenbeamter für Kassen- und KontroUgeschäfte und Herr Stadt- und Sparkaffenkontrolleur Paul Franz Neeasek aus Nossen als Steuerkassen-Kontrollenr. Der Rat der Stadt Riesa, am 5. Dezember 1917. Nachtrag zur Ausführungsverordnung vom 8. Okt. 1915 zur Bundesratsverordnung über die Errichtung von Preisvrüfungsftellen und die Bersorgungsregelung vom 25. Sep tember 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 607). Die Bestimmung zu 8 6 erhält folgenden Zusatz: Zuständige Behörde im Sinne von 8 6 Absatz 2 Ziffer 3 der BnndeSratSverordnung ist diejenige Behörde, die die PreiSprüfungSstelle errichtet hat. Dresden, den 3. Dezember 1917. 405II8VI» , Ministerium des Innern. 5867 Bekanntmachung. Die Ausfuhr von Pferden aus dem Pferdeaushebungsbezirke Riesa wird bis nach Beendigung der Pferdeaushebung untersagt. Für kriegsunbrauchbare Pferde ist Ausnahmebewilligung bei der Kgl. Amtshaupt- tziannschaft zu beantragen. Zum Pserdeanshebungsberirke Riesa gehören die Orte: Dauda, Bobersen, Colmnitz, Forberge, Glaubitz, Sageritz und Langenberg, Gostewitz, Gröba, Grödel, Gröditz, Heyda, Jahnishausen, Kleintrebnitz, Koselitz, Kobeln, Lefla, Leutewitz, Lichtensee, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Nauwalde, Nickritz, Nieska, Nünchritz, Oberreutzen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Peritz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Pulsen, Nadewitz, Reppis, Riesa, Roda, Röderau, Schweinfurth, SpanSberg, Streumen, Tiefenau, Weida, Wülknitz, Zeithain, Zschaiten. Grotzenhain, am 3. Dezember 1917. Die Königliche Amtshauptmannschast. Donnerstag, den V. Dezember 1017, vormittags 11 Uhr wird im Sitzungssaals der unterzeichneten Amtshauptmannschaft öffentliche BezirksnnsschnMtznng abgehalten. Grotzenhain, am 4. Dezember 1917. Die Königliche Amtshauptmannschast. Herr Gemeindeoorstand Müller aus Merzdorf ist als stellv? Gutsvorsteher für den selbständigen Gutsbezirk Merzdorf in Pflicht genommen worden. Grotzenhain, am 3. Dezember 1917. 3415 d L. Die Königliche Amtshauptmannschast. Brot- «n» Mehlversorgung. In Abänderung von Abschnitt L Ziffer ill der Bekanntmachung des Kommunal verbands Grotzenhain vom 2. August 1917 wird hiermit für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschast Grotzenhain einschließlich der revidierten Städte Großenhain und Riesa bestimmt, datz Weizenbrote vom 10. Dezember 1017 ad nvr noch in einem Gewicht von 4L0 gr hergestellt werden dürfen.