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Riesaer H Tageblatt ««d A«rrisev (LlbeblM «a Archer). AmLsbtcrLL tztr tk Amtrhtuytmannschaft Swtzenlioin. da» «mtegnILt und den Rat ter Stadt Riesa, sowie dm Bnnklnderat Srüd«. Tonusbenv, S. MSrz ISSN, nbrnvS. 78. Jahr«. - ' in nr sonstiger irgendwelcher Störungen de« oder auf NUckzahlung der Bezugspreise«. " lm Ditirich, Riesa. 54. !^a» viieiaer^LÜgeptälT^Mtttt ,rSt« Ta» adcnds '/,« Uhr mit Ausnahm« der esonn- und Fesitage. Bej»e»prr:S, gegen Vorauszahlung, monatlich 8.— Mark ohne Zustellgeblihr. bei Abholung am Postschalter monatlich 8.19 Mark ohne Postgebühr. Anzeigen für die Nummer de« Ausgabetage« sind bl« 9 Uhr vormittag« aufzuaeben und im voran» zu bezahlen; «in« Gewähr flir da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei« für di« <8 mm breite, 8 mm hohe Brundschrist-geile (7 Silben) 80 Pf., Ort«prei« 79 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz 59'/, Ausschlag. Nachweisung«» und Bermtttelung«g«bühr 89 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage ringezogen werden muh oder der Auftraggeber ' Kontur« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntäaige Unterhaltungsbeilage »Erzähler an oer Elbe". — Im Kalle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtunaen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung ' Rotationsdruck und BerlagrLang er LWinterlich.Riesa. Geschäft« stelle: Avetheftraße 59. Berantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhel ' i > Molkeneiweitz-Preise. vom 1. März 1920 an gelten für Molkeneiweib mit einem Wassergehalt« von höchstens 48 v.H. folgend« Herstellrrbächstprrise: o) für unverarbeitetes Molkeneiweib 210 Mk., d) für gewürztes Molkeneiweib 260 Mk. 1« für 50 ög. Wird das Molkeneiweib ans Milch der Preiszone kl (81 der Verordnung über Milch, böchftvreise vom 26. Februar 1S20) gewonnen, so erhöhen sich dies« Preise um 40 Mk. für SO tz. Die Kommnnalverbände haben, soweit Molkeneiweib in ihrem Bezirk znm verkaufe gelangt, Höchst- oder Richtpreise für den Kleinhandel und nötigenfalls auch für dm Croß- handel mit Molkeneiweib festzusetzen und bekanntzumachen. Dresden, den 8. März 1920. 884 dVH V i Wirtschaftsministerin«, LanbeSlebenSmittelamt.16618 Kartoffelversorquna betr. Ilm Anschluß an die Bekanntmachung des KommnnalverbandeS vom I.Märzlfb.Js., Herabketznna der Kartoffelration betr., wird noch bekanntgegeden. daß die über 4 Fabre alten kartoffelversorgungsberechtigtrn Personen mit dem an? Abschnitt » der Landes- kartoffelkarte bezogenen Zentner Kartoffel« bis »um 18. Mai 1V20 und mit dem auf Abschnitt 6 der Landeskartoffelkarte noch zu beziehenden halben Zentner bis znm Ende des Wirtschaftsjahres ,u reichen haben. Der Preis für den Einkauf auf Landeskartoffelkarte unmittelbar beim Erzeuger be tragt nach der Verordnung des WirtschastSministeriums vom 28. Februar 1920 — siehe Nr. 51 des Großenhainer, Nr. 50 des Riesaer und Nr. 26 des Radebnraer Amtsblattes — 11.— Mk. für den Ztr. einschließlich 2.75 Mk. AnfbewahrungSgebühr. Außerdem sind noch 2.50 Mk. Preiszuschlag für den Ztr. an den Kommunalverband zu entrichten. Dieser Preis zuschlag ist reichsgesetzlicher Bestimmung zufolge zu erheben. Die hierdurch vereinnahmten Beträge sind vom Kommunalverband zur Bezahlung der Ablieferungsprämien an die Er zeuger zu verwenden. Die Amtshauptmannschaft nimmt hierbei Gelegenheit, hiermit nochmals auf« ein- dringlichste auf die Bestimmung in Ziffer 1 Absatz 4 der Derordnunq des Wirtschafts ministeriums vom 24. Januar 1919 — Nr. 300 des Großenhainer, Nr. 299 des Riesaer und Nr. 149 des Radeburger Amtsblattes — hinzuweisen, nach welcher vom 1. Januar 1VSV ab die Abschnitte der Landeskartoffelkarten nnr noch beliefert werden dürre«, wenn sie von dem Kommunalverband des Erzeugers »ach Bezahlung des vorerwähnten Preis zuschlags von SSV Mk. unter Beifügung deS Datums abgeftempelt find. Diejenigen Erzeuger, die Kartoffeln auf Landeskartoffelkarten entgegen dieser Vor schrift liefern, habe» strafrechtliche Verfolgung und weiter zu gewärtigen, daß die von ihnen insoweit gelieferten Kartoffeln nicht auf ihr Licferungssoll angerechnet und demnach auch bei der Berechnung der Ablieferungsprümien nicht berücksichtigt werden. Großenhain, am 4. Marz 1920. 25l-ll.Die Amtshauptmannschaft. Ausgabe der Nährmittelkarten I und der Emfuhrzusatz- karten I für ausländisches Mehl. In den bekannten Markenausgabestellen findet Montag, de« 8. März 1VSV, vorm. V biS mittag- 1 Uhr die Ausgabe der Nährmittelkarten l mit den Abschnitten 121—150 und der Einfuhrzusatz- tarten l für ausländisches Mehl mit den Abschnitten 25—28 statt. Mit Ausnahme der Brotselbstoersorger erhält jede Person ohne Unterschied des Alters eine Auslandsmehlkarte. Jede Person erhält eine Nährmittelkarte und zwar: Kinder im 1. und 2. Lebensjahre je eine grüne, Kinder im 3. und 4. Lebensjahre je eine rote, alle übrigen Personen mit Ausnahme der Teilnehmer an Maffenspeisungen und Volksküchen (Kinderhort) je eine graue Nährmittelkarte. Ausgenommen hiervon sind alle über 4 Jahre alten Personen, die mit Fleisch oder mit Fett (Butter) oder mit Gerste voll versorgt sind. Die Teilnehmer an Maffenspeisungen und Volksküchen, worunter auch der Kinderhort zu rechnen ist, haben ihre in den Ausgabestellen erhaltenen Nährmittelkarten am Dienstag, -e« v Mär» 1920, vormittag- 8—12 Uhr im Rathaus, LebenSmittelkartenzentrale, Zimmer Nr. 18, gegen gelbe Nährmittelkarte« umzutanschen. Die Nährmittelkarten sowie die Anslandsmeblkarten find sofort nach Empfang, spätestens aber bis znm 1V. Mürz 1V2V bei einem Kleinhändler bezw. Konsumverein zur Belieferung anzumelden. Der Rat ber Stobt Riesa, den 6. Mär, 1920. Kr. Spiritus - Bezugsmarken. Bei AnSgabe der un« sür den lanlenden Monat zur Verfügung stehenden Spiritus- Bezngsmarke«, di« am Montag «nd DieuStag, den 8. und S. Mär, 1VSV in der Polizeiwache erfolgt, werden die Inhaber der Ausweise mit den Nummern 1—500 berücksichtigt. Der Rat der Stadt Riesa, am 6. Mär» 1920. Schm >. Der nach Gebör des Stadtverordneten-Kollegiums neuaufgeftellte Nachtrag zur Ge- bührenordnung und den sonstigen Bestimmungen für di« Heimbürginnen der Stadt Riesa wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Der Rat der Stadt Riesa, am 6. MSrz 1920. Fnd. Nachtrag zur Gebührenordnung «nd sonstige Bestimmungen für dieHeimbürgtnnen derStadtRiesg vom 12. Februar 1918. l. Die in 8 1 festgesetzten Gebühren-Sätze werden wie folgt geändert; Die Gebühr beträgt: «) 15 Mk. für die Besorgung von Leichen Erwachsener, d) 12 Mk. für die Besorgung von Leichen von Kindern im Alter von 2—14 Jahren, v) 8 Mk. für die Besorgung von Leichen von Kindern im Alter bis zu 2 Jahren. Sind die BearäbniSkoften ans der Armenkaffe oder aus anderen öffentlichen Mitteln zu bezahlen, so haben die Heimbürginnen «ine Gebühr von 3 Mk. zu beanspruchen. U. Der Nachtrag tritt sofort m Kraft. Rt«sa, am 6. März 1920. Der Rat der Stadt Rieka. (I. 8) vr. Scheider, Bürgermeister. Wegen der Teilnahme der Bezirkspstegerin an einem Lehrgang für Wohnungsaussicht und WobnungSpflege in Dresden können in Riesa die Tvrech- «nd Beratungsstunde» in der Woche vom 8—IS. Mär» 1V2V nicht staktfiudcn. Woblsahrtsamt Riesa, am 5. März 1920. O. Die Svarvrämieu-Anleihe-Scheiue sind eingegangen. Wir ersuchen unsere Zeichner um deren Abforderung gegen Vorlegung der seiner Zeit von nnS ausgestellten Abrechnungen. Svarkaffe der Stadt Riesa. Svarkaffe Graba. Handelsschule Riesa. Anmeldungen für Lehrliugsabteiluug, höhere Abteilung, Mädchenabteiluug mög. lickst bald erbeten. Mündliche und schriftliche Auskunft erteilt Direktor Öebme. Di« Ausbeutung der Artillerieschußbahn nach Eiseuteilen soll meistbietend vergeben werden. Anp e b o t e sind bis 15. Mar» 1S2V, vor«. 1V Uhr im Geschäftszimmer 22 des Dienstgebaudes abzugeben. Bedingungen sind ebenda vorher einzuseben. Reichsvermögensstelle Tr. Pl. Zeithai«. BezirkSarbeitsnachweis Grotzenhain, Nebenstelle Riesa. „ Kaiser-Franz.Iosevh-Ltrahe I V, Tel. Nr. 40. Stellung erhalte» sofort: 2 Böttcher, 3 Möbeltischler, 2 Bleilöter, perfekt, 2 gelernte Metallickleifer, 2 gelernte Armaturensckloffer, 1 gelernter Werkzeugdreher, 1 gelernter Metalldreher, 1 Friseur, jüngerer, 1 Friseuse, 1 Handlungsgehilfe d. Manufakturwaren branche, 3 geübte Stenotypistinnen, 1 Sckmiedelehrling, Dienst-, Haus- u. Küchenmädchen für Herrichast und Restaurant, landw. Dienstmägde und Ostermädcken. 1 älterer Schmiedegeselle, kräftige Arbeiter fürs Eisenwerk Riesa von Riesa und nächstliegenden Ortschaften, Maurer und Bauarbeiter. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 6. März 1920. —* Reifeprüfung und Entlassungsfeier in der Oberrealschule i. E. Nachdem die schriftlichen Prüfungsarbeiten in der Zeit vom 16. bis 23. Februar an gefertigt worden waren, wurde vergangenen Montag und Dienstag unter dem Vorsitz des zum Kommissar ernannten Direktors der Anstalt die mündliche Prüfung mit 13 Schülern der Untersekunda des Realprogymnasiums und 15 der 1. Realschulklaffe abgehalten. Sämtliche Prüflinge de- standen. Folgende Zensuren wurden erteilt: Zn Unter sekunda dreimal 2», dreimal 2, viermal 2b, zweimal 3», einmal 3; in der Realschulklaffe einmal 1b, je zweimal 2» und 2, fünfmal 2 b, viermal 3» und einmal 8. Im Be- tragen erhielten alle 1. Heute, Sonnabend, vormittag 10 Uhr fand die feierliche Entlassung statt. Nach Choral? gesang sprach der Primus der Untersekunda L Hans-Heinrich Scheider ein in Form eines Sonetts gefaßtes Abschiedswort an die Kameraden. Darauf trug der Chor Fr. Wilh. Schefflers: „Großer Gott, wir sind dein Volk, dein Eigen tum" vor. Herr Direktor Ur. Streit nahm dann das Wort zu der Entlnssungsrede. Er legte ihr das Wort ans der Weisheit des Brabmanen zu Grunde: O glaube nickt, daß du nicht seiest mitgezählet: Die Weltzahl ist nicht voll, wenn deine Ziffer fehlet. Zwei Dinge verlangt Rückert von dem Menschen: 1. Tu deine Pflicht. 2. Sei «in guter Mensch. Zn warmen Worten legte der Redner den Abiturienten ans Herz, sittlich gute Mensche» zu sein, vorsichtig zu sein in der Wahl der Freunde, in Vater und Mutter allzeit die besten Freunde zu sehen, in der Stunde aber, wo auch Vater und Mutter nicht mehr aus und «in wissen, sich dem Gott über uns anheimzugeben. Auf ernster Selbstprüfuna und selb ständiger Verantwortung aber ruht wie aus festem Pfeiler di« Sittlichkeit. Nach der Rede entband der Redner die Reiflinge ihres einst beim Eintritt in die Schule gegebenen Wortes und händigte ihnen die Zeugnisse rin. Dreizehn der Abgehenden werden in die Obersekunda unsrer Ober realschule eintreten. Mit Mendelssohns Eomitat wurde die erhebende Feier beendet. Auch diesmal haben die scheidenden Schiller ihrer Dankbarkeit gegen die Schule Ausdruck gegeben. Beide Klaffen stifteten je hundert Mark. —* Musltsolge zur P1 a - mnsik am Sonntag, den 7. Vlärz. II Ubr vor«, nM Ze» SaUer-Wildsttn-SÜa». gechlossen worden ist, stehen sie vereinbarten Gehaltssätze zunächst nur denen rechtlich zu, oie eine berufsmäßige lauf- männr che Ausbildung (einschließlich Besuch einer aner kannten Handelsschule) erlangt haben. Als Ersatz dafür soll ber Besuch eines JahreSvollkurfes einer anerkannten Handelsichule und dreijäh.ige kaufmännische Tätigkeit gel ten. Der schon im Borjahre beabsichtigte Kurius sür Beiläuferinnen, für die dieselben Boransietzungcn gelten, kann im Bedarfsfälle eingerichtet werden. —* Hinweis. Wir verweilen auf die Bekannt machung der Spa.la,seu Riesa und Gröba, die ihre Zeich ner von Sparprämien-Anleige um Abforderung der ein gegangenen Scheine er uchen. —g. Dresdner Landgericht. Der Maler Gustav Engelbert H., der bereits erhebliche Zuchthausstrafen ver büßt hat, stand erst em 17. Dezember vor der zweuen Strafkammer, die wegen Rückfallbetrugs auf 1 Jahr 8 Mo nate Zuchthaus und ü Jahre Ehrenrcchtsverlust erkannte. T er 1868 zu Pötzscha geborene Angeklagte befand sich da mals auf freiem Kuße, und verübte kurz nach der Ver urteilung neue St.aftaten. Ain 28. Januar fuhr der un verbesserliche Maler nach Riesa und er.chwindelte sich dort von einer Lackfab.ir einen Posten Lack im Werte von 165 Mark, auch die,er wurde sofort verkauft. Die dritte Strafkammer erkannte aus lveiterc 2 Jahre Zuchthaus, LOO Mark Geldstrafe oder 40 Tage Zuchthaus uns 5 Jahre Ehrenrechtsverlust, sowie auf Stellung unter Polizelauf- sicht. — Die Jugendstrafkammer verurteilte das 17 Jahre alte, aus Johnsbach in Böhmen gebürtige Hausmädchen Anna Lonsie I. wegen Diebstahl zu 3 Monaten Gefäng nis. Die Angeklagte war im Bahnhofsholel in Riesa ,n Stellung und stahl dort der Wlrtcn Wä>che, sowie einem Kellner ziveimal Geldbeträge in Höhe von je 120 Mark. Unterrichtsfreie Wochentage an den höheren Lehranstalten und Seminaren. Den Seminaren und den höheren Lehranstalten sür die männ liche Jugend sollen von Ostern 1920 ab 2o freie Wochentage für freiwifsenschaftlicke Betätigung (Privatleltüre), Anfer tigung von Hausarbeiten, Besuche von Sammlungen «nd »sichtigen gewerbliche» Einrichtungen und Anlagen, für Wanderungen mit acschichtS-, erd- und naturkundlichen Be lehrungen, mit Geländeübungen und Geländezeichnen, Aus- flüge, Märiche, Betätigung im Sommer- und Wintersport »ur Anfügung stehen. Die Verteilung der unterrichtS- Ireien Kchultaa« am das Schultag »oll nach einer Axv, 1. Zwei Parademärsche: ») Feld-Art.-Regt. 32, d) Feld-Art.» Regt. 68. 2. Ouvertüre zur Oper: „Martha" von Flotow. 3. WotanS Abschied und Feuerzauber aus Walküre von Wagner. 4. Lenz! Lied von Hildach. 5. Künstlerlede». Walzer von Strauß. 6. Waldteufeleien. Melodien aus Waldteufel'icken Werken von Conradi. 7. In Treue fest! Marsch von Teike. —* R ies ae r B an k. Das Erträgnis der Niesaer Bank im verflossenen Jahre war ein günstiges, sodaß eine Divi dende von 10 Prozent gegen 8A Prozent im Borjahre verteilt werden kann. Der Umsatz ist wiederum erheblich gestiegen und zwar von 595 auf 845 Millionen Mark. Mit Rücksicht hieraus und unter Beachtung der hohen Ansprüche, welche an das Institut infolge der außerordentlichen Geldentwertung und der hiermit verbundenen gewaltigen Preisentwickelung aller Waren gestellt werden» sehen sich Aufsichtsrat und Vor stand veranlaßt, der am 89. b. M. stattfindenden ordentlichen Generalversammlung die Verdoppelung des Aktienkapitals von 2 auf 4 Millionen Mark vorzuschlagen. Di« vorjährige Erhöhung um 590 UM Mk. bedingte die Geschäftsübernahme der Aktiengesellschaft Spar- und Borschutz-Verein in Ostrau. —* Grundsätze der Technischen Nothilfe. 1. Die Tätigkeit der Technischen Nothilfe beschränkt sich aus die Aufrechterhaltung lebenswichtiger Betriebe durch Not standsarbeiten. Lebenswichtige Betriebe sind z. B. GaS, Wasser, Elektrizität, Eisenbahn, Post-Telegraphte, Berg- und Hüttenwesen» Landwirtschaft. Es wird keine produktive, son dern nur Erhaltungsarbeit geleistet. 2. Die Technische Not- Hilfe will alle Bevölkerungskreise, besonders die Arbeiter schaft, heranziehen. 8. Die Mitglieder der Technischen Not- Hilfe sind auf strengste Arbeitsdisziplin verpflichtet. 4. Führer tu den Verbänden können nur Fachleute werden. 5. Mit allen Mitteln wird darauf hingearbeitet, die Arbeiten der Technischen Nothllfe von den örtlichen Verbünden allein, unter möglichster Einschränkung ber Inanspruchnahme au», würtiger Hilfe, erfüllen zu lassen. Die Meldestellen der Ortsgruppe Riesa befinde« sich für Riesa: im Städt. GaS- werk« (wochentags 4—8 Uhr nachm.j, für Gröba: beim SlektrizitütSverband Gröba (Zimmer Nr. 1). —* Zur Bekanntmachung der Handels schule sei bemerkt, daß es ,m Jntees'e der männl chrn und weiblichen Jugend, die im Handelsgewerbe Stellung sucht oder suchen will, liegt, die Ausbildung in der Han- vettschule zu kucken. Nach dem Tarifvertrag, der zwischen »rdeitLkber» »nd Arbeitnehmer« bet Handelsgewerbes ab-