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.t- los. Freitag, 4. M«i 1917, adends 79 Fahrg. !>-!— in Geuliisesauten betr. Der Kommunalvervand ist in der Lage Bestellungen auf folgende Samengattungen zrt vermitteln: Bohnen, Möhren, Wirsing, Weibkraut, Rotkraut, Weißkohl, Bliitterkohl, Blumen- kohl, Rosenkohl, Salate, Schwarzwurzeln, Kresse, Salatrüben (rote Beete), Radis, Rettig, Schalotten, Poree, Dill, Rhabarber, Gurkenkraut, Spinat, Gurken, Zuckererbsen, Pahlerbsen, Markerbsen, Saaterbsen, unabgeriebene Möhren, Sellerie, Kohlrabi, Karotten, Zwiebelsamen. Steck-Zwiebeln, Buschbohnen, <-- Stangenbohnen. Bestellungen sind umgehend an die Königliche AmtShauptmanuschaft zu richten. Großenhain, am 2. Mai 1Sl7. ilSS lt kil^. Der Kommunalverbaud. Frachtengeschäft hierin ohne Nennungen, die erst einsetzen , dürften, wenn Umschlagsmengcn größeren Umfanges frei- gegeben werden. DaS BeMeschäft ab Hamburg weist naturgemäß keine großen Ziffern auf, die Frachten behielten den zuletzt gemeldeten Stand. Die Einigung der Elbe- schijfahrtsbetriebe sorgt für künftige gleichmäßige Frachten regelung. — Saatkrähen als Nahrungsmittel. Bon amtlicher Seite wird geschrieben: „Infolge der gestiegenen Knappheit an Lebensmitteln wird auch in diesem Jahre das Augenmerd auf Nahrungsmittel zu führen sein, die sonst von der Bevölkerung wenig beachtet worden sind. Zu diesen Nahrungsmitteln gehört auch die durchaus wohl schmeckende junge Saatkrähe. Wenn auch die Saatkrähe vorwiegend nützlich ist, so ist sie doch in vielen Gegenden so zahlreich vertreten, daß sie auch erheblichen Schaden anrichtet und die Verminderung ihres Bestandes in einem Jahr keinem Bedenken unterliegt. Besonders die Herren Jaadberechtiaten wetden darauf bingewiesen, die Saat krähen in diesem Jahr planmäßig der Volksernährung zuzusühren." —* Möglichkeiten der Kohlenersparni« zur Behebung.der Kohlenknappheit. Das Kriegsamt hat es angesichts der andauernden Kohlenknapp heit als dringend geboten bezeichnet , die bei den Bergwer ken, Hütten und GaSanftalM unousqenützt lagernden minderwertigen Brennstoffewie Kohlenschwamm und Kotsasche, restlos zur Krasterzeuguna Heranznziehen und auf die mit dem Verfeuern solcher minderwertigen Brenn stoffe bei Anwendung geeigneter ^Vorrichtungen erzielten günstigen Resultat« hinqewiesen. Diese Anregung ist zwei- felloS beachtlich. Dis Verwendung jener Vorräte liegt im, Biehpreise betr. SS ist dtzc Königlichen AmtShauptmanuschaft bekannt geworden, daß einige Dteh- Händler und Fleischer, insbesondere auch solche von außerhalb des Bezirks, beim Ankauf von gefüttert gewogenem Vieh nicht den vorgeschriebenen Abzug, von 5V. des Preises machen Dies ist verboten und strafbar und zwar sowohl für den Verkäufer als auch sür den Käufer. Großenhain, am 2. Mai 1V17. 89 okU Königlich« Amtsbauptmannschaft. iiistök in Sr»t>, MI- M NMnInl-SM II8Ä«. Die Brot- und Mehlkarten auf die nächste Woche sowie die weißen und gelbe» Fleischkontroll-Karten auf die Nächsten 4 Wochen werden Sonnabend, den 8. Mai 1917, nachmittags 8—7 Uhr in den bekannten MarkenauSaabestellen ausgegeben. Die Karten find durch Erwachsene abzuholen und bei Empfang sofort nachzuzahlen. Die Abholung hat unbedingt in der vorgeschrtebeneu Zeit z« erfolgen, insbesondere ist es nicht an gängig, die Marken nachträglich im Gemeindeamt« abzuholen. Grüba (Elbe), am 3. Mai 1917.Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Abänderung der Satzung für den Biehhaudelsverband im Königreich Sachse» vom 18. Februar ISIS betr. Die Satzung wird wie folgt abgeäudert: 8 2 Absatz 1 lautet: Der Verband verfolgt nur gemeinnützige Zwecke. 86 Absatz 4 erhält folgende Fassung: Der Vorstand kann etNem Mitglied« die Ausweiskarte (8 ö) entzkehen, wenn Gründe vorliegen, die es rechtfertigen würden, dem Mitgliede den Betrieb des Viehhandels auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Retchsgesetzblatt Seite 603) zu untersagen, oder wenn das Mitglied den Bestimmungen der Satzung oder den nach 8 11 erlassenen Anordnungen zuwidergebandelt hat. Nach 8 6 Absatz 4 wird al« neuer Absatz eingefÜgt: Die Ausweistarte kann außerdem vom Vorstande zurückgenommen werden, wenn sich nachträglich Umstände ergeben, welche die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen würden. Im Falle der Zurücknahme der Ausweiskarte kann den Beteiligten die gezahlte Gebühr zurückerstattet werden. In 8 10 wird „3. die Mitgliederversammlung" gestrichen. - A12 Absatz 8 und 9 lauten: Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter führt die laufenden Geschäfte des Vorstandes. Er vertritt den Vorstand nach außen, verhandelt in dessen Namen mit Behörden und Privatpersonen,, führt den Schriftwechsel und zeichnet alle Schriftstücke im Namen des Vor standes. Er kann in den laufenden Geschäften einen Angestellten mit der Zeichnung von Schriftstücken beauftragen; aus dessen Zeichnung muß das AuftragsverbältniS und seine Stellung ersichtlich sein. Urkunden und Rechtsgeschäfte, welche den Verband gegen Dritte verbinden sollen, ebenso Vollmachten, müssen vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und einem Mit- gNetzr des Vorstandes unterzeichnet sein. 8^13 lautet: Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; je ein Mitglied «nennen die Stadträte der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zittau; die übrigen Mitglieder werden von dem Ministerium des Innern ernannt. Von den letzteren wird je eins von den Ver einen zur Wahrung der Interessen des Viehhandels in Dresden, Leipzig und Chemnitz und je 2 von dem Landeskulturrat für das Königreich Sachsen und von dem BezirkSverein im Königreich Sachsen des Deutschen Fleischerverbandes vorgeschlaaen. Der Beirat wird vom Vorstände nach Bedarf- mindesten« iedoch ein Mal jährlich, berufen. 8 14 fällt weg. 817 Absatz 2 und 3 werden durch folgende Bestimmung ersetzt: . Die Einnahmen des Verbandes müssen nach Deckung der VerwaltungSkostett und nach Abzug der vom Vorstände für erforderlich gehaltenen Rücklagen zu gemeinnützigen, vor allem die Viehzucht und die Fleischversorgung des Königreichs Sachsen fördernden oder verbilligenden Zwecken Verwendung finden. Die Entschließung darüber liegt dem Vor stande ob. Der Beschluß bedarf der Zustimmung des Ministenums des Innern. 8 20 lautet: i: Der Verband wird durch Anordnung des Ministeriums des Innern aufgelöst. Die Liquidation und Legung der Schlußrechnung erfolgt durch den Vorstand, die Prüfung der Schlußrechnung durch das Ministerium des Innern. Ein nach Deckung der Verbindlichkeiten sich etwa ergebender Ueberschutz darf ebenfalls nur zu den in 8 17 naher angegebenen Zwecken Verwendung finden. Der Vorstand be schließt darüber nach Anhörung des Beirates. Der Beschluß bedarf der Zustimmung des Ministeriums des Innern. Dresden, den 28. April 1917. 2077 > Ministerium deS Inner«. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» La» avend» Uhr mir Au»nahm« der Sonn- und Festtag«. BizuKtzret», argen Vorauszahlung, durch unser« Tröger stet Han» od«r b«l Abholung am Schatt« der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,SS Mark, monatlich öS Pf. Anzeige» für di« Nummer de« Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im vorau» zu bezahlen; «ine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breit« Grundschrift-Zell« (7 Silben) 20 Pf., OrtSvrel» IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisung»- und'vermittelungSgebiihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der- Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der «urttaggeber in Kontur» gerat. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, brr Lieferanten oder der BeförderungSeinrlchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferu-»-, der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Berlag: L ang«r tz Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: G«ethettratze 59. Berantwortlich für Redaktion: Arthur Hähne!, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuerein-, schätzuna bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werde» konnten, aufgefordert, sich bei der Ortsbehörde zu melden. Lichtensee, Wülknitz, Kleintrebnitz, am 3. Mai 1917. Die Gemeindevorstände. Freibank Riesa. Morgen Sounabe«», de« 8. Mai, von vormittags V-8 bis 'LIV Uhr gelangt aut des Freibank des städtischen Schlachthofes Rind- und Kalbfleisch zum Preise von 1.25 Mark pro V- Kg gegen Fleischmarken an die Inhaber aller noch außenstehenden Freibankmarken der verschiedensten Farben »um Verkauf. Mit dem morgenden Tage sind alle noch außenstehenden Marken verfallen. Die Ausgabe der neuen Freibankmarke« erfolgt Freitag, de« 11. Mat nachmittag» in der Polizeiwache. Riesa, den 4. Mai 1917. Die Direktion deS städt. Schlachthofe». Stadtbüchereip über 8500 Bände, jeden Montag, ausschließlich schulfreier Tag«, abend» von 7—'/.S Uhr! geöffnet. Eingang: Haupttor des Knabenschulgebäudes Goetheftr. Leihgebühr für de« Band 1 Woche 3 Pf., 2 Wchn. 5 Pf^ 3 Wchn. 8 Pf., 4 Wchn. 10 Pf. / Die Verwaltung der Stadtbiicheret. I. V>: Lohmann. Gesuch« um Unterstützung zur Unterhaltung und Erweiterung der DolkSbibliotheke» sind unter Benutzung des nachstehenden Vordruckes spätestens bis ,mn 1«. Juni 1917 tabellarisch einzurelcheu. Großenhain, am 4. Mai 1V17. 706 » 8 Königliche AmtShauptmanuschaft. über das Vermögen de»> Beamten-WohnungS-Bauverein» in Grob« (Elbe- eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gröba wird Termin zur Erklärung über die Vorschußberechnung, die auf der Gertchtsschreiberei zu» Einficht der Beteiligten von dem Konkursverwalter niedergelegt ward«» ist, auf den 12. Mai 1917, vorm. S Uhr bestimmt gemäß 83 107 fg. Gen. Gesetz. Riesa, den 28. April 1917. Königliches Amtsgericht. Oerttiches nnb Sächsisches. Riesa, den 4. Mai 1917. , —* Wohltätigkeitskonzert. Nächsten Donners tag (s. Inserat) veranstalten die hiesigen Männergesang verein«, die sich schon so oft in den Dienst der Wohltätig, reit und der vaterländischen Sache gestellt haben, nach Ueberwindung mancher Schwierigkeiten und nach vielen Hebungen abermals ein Wohltätigkeitskonzert unter Mit wirkung des Kammersängers Käse. Es ist nicht nötig, Be urteilungen über die Kunst des berühmten Künstlers be kannt zu geben, der sich nicht nur als Opernsänger, sondern vor allem auch als Liedersanger durch seinen gemütstiefen, seelenvollen Vortrag einen Namen in ganz Deutschland er- jungen hat. —* Kellereinbrüche. In der letzten Zeit sind hier wieder mehrfach Kellereinbrüche verübt worden, und zwar besteht die Vermutung, daß diese tagsüber ausgeführt wor den find. E« wird deshalb dringend empfohlen, die Zu- «änge «« den Kellern am Tage verschlossen zu halten. — Wegen Linbruchsdiebstahl» wurde von der hiesigen Polizei ein Fürsoraezögltng festgenommen, bei dem ein gute« Fern- gla» mit schwarzem Gehäuse und ein Damenhalskettchen mit herzförmigem Anhänger vorgefundeu wurden. Der Anhänger ist mit zwei weißen und einem roten Stein be- * Rotes Kreuz, Opfertag. Im ganzen Lande tzldet am 11. und 12. Mai 1917 ein großer Opsertag zu Gunsten de« „Roten Kreuzes" statt. An diesen sollen be- j»«d«r» geschmackvolle Broschen für die.Damen zum Preise , M» M. 2.— und Radel» «um Breis« von M. 1.— Lurch dieser Preis auch höher ist, als der bisher für die aus sol chen Anlässen verkauften Abzeichen übliche, so wollte man diesmal ein wirkliches Schmuckstück von bleibendem Werte schaffen, welches daüernd als solches und zugleich als An denken an den hoffentlich letzten Opsertag des Roten Kreuzes getragen werden kann. Die schon bisher in sehr bedeuten der Zahl eingegangenen Bestellungen auf solche Abzeichen seitens der Gemeinden und anderer Stellen zeigen, daß die Broschen und Nadeln auch tatsächlich den allgemeinen Ge- schmack getroffen haben. —.Der deutsche Kronprinz läßt wegen der starken Belastung der Post- und Tclegraphenbehörden im Felde und in der Heimat bitten, von jeglichen ihm zu seinem Geburtstage zugedachten Glückwünschen Abstand zu nehme:«. —* Fragebogeu fürden Brotge treidehan - delusw- Diejenigen bandelsgerichtlich eingetragenen Fir- men des Handels mit Brotgetreide, Gerste, Hafer und Hül- senfrückte im Handelskammerbezirke Dresden, die noch keinen Fragebogen wegen der Beteiligung des Handels an der künftigen Bewirtschaftung dieser Erzeugnisse erhalten haben, werden aufgefordert, sich bis 7. Mai bei der Handels- kammer Dresden schriftlich zu melden. Diese Aufforderung ergeht nur an solche Firmen, die den Handel mit Brotge treide. Gerste, afer und Hülsenfrüchten jetzt noch und aus- schließlich ausüven. Firmen, deren Geschäft zurzeit stillgilegt ist oder die während, des Krieges eine andere Tätigkeit ausgenommen haben, bleiben außer betracht. — Zur Lage der Elb« schtffa hrt wird ge schrieben: Auf der Elbe konnte am Hberlauf nach.dem Rück gang deS' Hochwassers der Verkehr wieder ausgenommen > UFT. uav oTuveru AUUI vrrav »V» »». -— VUTTU werden, der Braunkoblenittnschlag in Böhmen unterliegt «ttdvt, -Wvlfl ' allerdings der behördvchen Regelung, und jo ist da« Bezeichnung der Nachsuchenden. E'gen- tumS-Ber- häuntffe Ver waltung l Dtevallochek Mittel zur Unter Hal tuug d«r / vtbltothck. drv zu unterstützenden Bibliothek. umfaßt »lud« wurde gegründet wurde Bisheriger Belttag der Gemeind« usw. Betrag de« vt<!h«V bewilligt» S«aa'»»i brlhtlst. Riesaer O Tageblatt »«d A«r»jg»r stktdedtM «» I»Meq. Mr die Mnkgl. AmtShauptmannschast Großenhain, da- Svnigl. LmtSgeriLt mW den Skt der «adt Medst, sowie den Gemeinderat GrVba.