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Riesaer D Tageblatt 47. Jahr- Sonnabend, 16. Jnni 18S4, AvendS im 1695. L. Mte. O. »re».. H. 1466 üih! Mke. 1140. L. m, tS- ln- teS nit nit rbe. resden e« A s>- >er ri- Ich die nd chofstr. 9;, 9; Kirsten, he le« 12 Stunden, der Ortspolizeibehörde Anzeige von der Aufstellung von Rindvieh zu erstatten. Ueber die erfolgte Anzeige ist von der Ortspolizeibehörde eine Bescheinigung auszustellen. Die Ortspolizeibehörde hat ihrerseits die Zuziehung des Bezirksthierarztes zu veranlassen. Die Kosten der Untersuchung fallen den Händlern zur Last. DaS Riesaer Tageblatt «scheint jede» Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, vierteljährlich« Vezn-Sprei- bei Abholung tu den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestelle», sowie am Schalt« der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Ps., durch die Träg« stet tnS HauS 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträg« frei inS Hau» 1 Mark 65 Pf. Anzrigrn-Annahme jfür die Rum«« deS Ausgabetages bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich tn Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantrnstraßr 59. — Für die Redaktion »«antwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. U, cht nach- Nüancen, e. Glanz itus- und tn Halt- »fach in ther viel ,, 1 und hcs Gl iche er- >en. ten be- nh- « t, te ». r h- m Bekanntmachung. Herr Roßarzt Friedrich Georg Eichhorn in Riesa hat am heutigen Tage durch seine eidliche Verpflichtung zur Verrichtung veterinärpolizeilicher und gerichtlich« Geschäfte, sowie zur Führung des Prädicats „Amtsthierarzt" Berechtigung «langt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Riesa, den 15. Juni 1894. Der Stadtrath. Klötzer. Bekanntmachung, die Maul- und Klauenseuche betreffend. Ergangener Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern zufolge wird der nach stehend unter D abgedruckte Z 14 der Verordnung, die zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche zu ergreifenden Maßregeln betreffend, vom 10. August 1892 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 342) zur gehörigen 'Rachachtung für die Betheili'gten in Erinnerung gebracht. Hierbei wird zu Absatz 2 verordnungsgemäß noch besonders bemerkt, daß nur diejenigen Rindviehbestände behufs ihrer Untersuchung anzumelden sind, welche von gewerbsmäßig Viehhandel treibenden Händlern oder i'andwirthen zum Zwecke öffentlichen Verkaufs in Privat- oder Gasthofs ställen aufgestelll und daselbst öffentlich ausgeboten werden. Zuwiderhandlungen gegen den gedachten 8 14 werden mit Geldstrafe bis zit 150 Mark oder entsprechender Hast geahndet werden. Großenhain, am 11. Juni 1894. Die Königliche Amtshauptmannschaft. v. WUnckt. D 8 44 der Verordnung vom 40. August 18VS. Alle von Händlern zum Zwecke öffentlichen Verkaufes aufgestellten oder öffentlich aus gebotenen Riudviehbestände unterliegen der Beaufsichtigung durch den zuständigen Bezirksthierarzt dergestalt, daß der Verkauf untersagt ist, so lange nicht durch die bezirksthierärztliche Untersuchung das Nichtvorhandensein der Maul- und Klauenseuche festgestellt worden ist. Zu diesem Zwecke haben sowohl der betreffende Händler, als die Besitz« von Gasthofs- mid Privatställen, in denen Händlervieh eingestellt wird, und zwar spätestens im Verlaufe von «nd A«ret-er (Lltcklckl «ck L-sti-er). Amtsktatt »er König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des Köntgl. Amtsgerichts «nd des StadtrathS zu Riesa. man habe sich aber getäuscht. Für ihn (Bebel) unterliege es keinem Zweifel, daß der Grund dieser geringen Erfolge größtentheils darin zu suchen sei, daß ein großer Theil der socialdemokratrschen Wähler zu den Antisemiten übergegangen sei. Und welches ist der Grund dieser Massenflucht, meine Herren? Ich will es Ihnen sagen. Die Wähler werden mißtrauisch ; die fortwährenden Hinweise der anti semitischen Presse auf den jüdischen Einfluß in unserer Partei bestimmen die weniger prinzipienfesten Genossen, sich ein wenig umzuschauen, und was sehen sie da? Daß die in der Gesammtpartei prozentual doch sehr gering vertretenen jüdischen Genossen gleichwohl unter den Führern und sonstigen im Vordergrund der Bewegung stehenden Genossen in unver- hältnißmäßig starker Zahl vertreten sind. (Widerspruch.) Ja wohl, es ist doch so, täuschen wir uns doch nicht darüber hinweg! Um also diese wankelmüthigen Elemente und ihrer sind sehr viele, in der Partei festzuhalten, ist es nothwendig, daß sich die jüdischen Genoffen möglichst von allen offiziellen Aemtern in der Partei fernhalten, um auf diese Weise das Mißtrauen zu beseitigen, als ob die Sozialdemokratie sich in den Händen der Alliance Jsraslite befände, und zwar so lange (!) sich fern halten, bis es uns gelungen ist, wieder eine erserne Disziplin in die Massen zu bringen. Diese Er wägung hat uns auch geleitet, als wir in der Fraktion be schlossen, daß ein Theil der jüdischen Genoffen ihre Mandate nach und nach niederzulegen haben unter glaubhaften Gründen. Nur einige der unentbehrlichsten Parteigenossen werden bleiben. So schwer uns dieser Schritt geworden ist, er war nöthig, wenn die Partei nicht ihrem Untergang entgegengehen sollte. — Nach Bebel nah« Packuscher (Jude, Vertrauensmann im 5. Kreise) das Wort: Der Rücktritt der jüdischen Ge nossen von den Parteigeschäften werde, so meinte er, verhäng- nißvoller sein, als alle Antisemiten der Welt. Die jüdischen Genossen seien die tüchti/ u Männer der Partei. (!) Abz. Singer: Er könne si§ n Worten de» Vorredner» nur voll und ganz ««schließen., t «üffrn andere Mittel «ad Wege gefunden werden, die tei vor dem Geist zu schützen, der in die Mafien eiagerifie. fei. UebrigenS sei Bebels TegeSgcschichtr. Die StaatSbürger-Ztg. ^veröffentlicht eine ihr zugegangene Mittheilung, die, wenn sie sich als richtig be stätigt, von weittragender Bedeutung sein und zu mehrfachen Erörterungen führen dürfte, weshalb wir die Meldung reproduciren. Das genannte Blatt schreibt: „Dem social demokratischen Centralorgan „vorwärts" fliegen mitunter geheime Aktenstücke auf den Redaktionstisch, die er dann mit Behagen veröffentlicht. Nicht immer braucht ja aber ein für ihn günstiger Wind zu wehen. Der Wind dreht sich bekanntlich häufig ; und so hat er auch einmal eine Richtung genommen, die es ermöglichte, daß aus dem socialdemokratischen Lager ein Blättchen zu uns herübergeweht wurde, — übrigens nicht zum ersten Male — und da der Inhalt allerdings «in hochinteressanter und wichtiger ist, so wollen wir nicht verfehlen, davon Mittheilung zu machen. Es handelt sich nämlich um eine geheime Sitzung der in Berlin anwesenden socialdemokratischen Abgeordneten, zu der auch Vertrauensmänner aus der Stadt mittels ein- «schriebener Briefe eingeladen waren. Diese Sitzung fand M Mittwoch Abend 9 Uhr im Bureau des Parteivorstandes in der Katzbachstraße unter dem Vorsitz des Abg. Auer statt und hatte nach dem uns zugegangenen Bericht folgenden Verlauf: Der Abg. Bebel führte als erster Redner etwa Folgendes au»; Die Agitation der Antisemiten im ganzen Reiche und besonders in Berlin habe einen Umfang ange nommen, der eine directe Gefahr für die Weiterentwicklung der socialdemokratischen Partei bedeute. Aus diesem Smnde fei es nothwendig geworden, sich endlich einmal darüber klar zu werden, welche Schritte zu thu« seien, um dieser Gefahr erfolgreich entgegentreten zu können. Die bisherige Kampfes- weise gegen die antisemitische Bewegung habe da« gerade Gegentheil von dem bewirkt, wa» sie bezwecken sollte. Die ungeheuren Fortschritte der Antisemiten, besonder» in Sachsen, bewiesen die«. Am 15. Juni v. I. habe man in den weitesten Parteikreisen errvartet, daß die Zahl der Abgeordneten -um Reichstage a«f «iadestens 80 bi« SV steigen würde ; Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Sonnabend, den 23. Juni 1894, Nachmittags Uhr Verhandlungssaale der Königlichen Amtshauptmannschast. Die Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer der Canzlei zur Einsichtnahme aus. Großenhain, am 15. Juni 1894. Die Königliche Amtshauptmannschast. v. Wilucki. Bekanntmachung. Der Fleischermeister He« Karl Jllguer in Röderau beabsichtigt in dem von ihm auf Parcelle No. 45 des Flurbuchs für Röderau zu «richtend:» Hausgrundstücke Groß- und Kleinviehschlächterei zu betreiben. In Gemäßheit von §17 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich in d« Fassung vom 1. Juni 1891 wird dies hierdurch mit der Aufforderung bekannt gemacht, etwaige Ein wendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Tage des Erscheinens dies« Bekanntmachung ab gerechnet, allhi« anzubringen. Großenhain, am 4. Juni 1894. Die Königliche Amtshauptmannschast. v. WUucki. Schilderung von dem Einfluß der Antisemiten zu schwarz. — Nachdem noch mehrere Redner gesprochen, darunter Auer und Liebknecht im Bebelschen Sinne, dagegen voigtherr, Tutzauer, Wurm im Sinne Singers, nahm der ebenfalls anwesende sächsische Landtagsabgeordnete Kaden da» Wort, um zu konstatiren, daß seit den letzten Reichstagswahlen sich die sächsischen Polizeibehörden früher nicht bekannte unerhörte Uebergriffe erlaubten. Er erinnerte an die Verhaftung des Redakteurs Gradnauer und Genossen und führte das darauf zurück, daß die sächsische Polizei aufgehört habe, die Sozial demokratie zu fürchten, seitdem sie die hochgekommene anti semitische Bewegung als Gegengewicht gegen dieselbe zu be- trachten beginne. Im Uebrigen stellt sich Kaden auf den Standpunkt Singers. Nachdem man beschlossen hatte, diese Angelegenheit kurz nach Schluß des nächsten Parteitage» mit sämmtlichen Delegirten nochmals in einer geheimen Ver sammlung zu berathen, wurde die Sitzung geschloffen." Deutsches Reich. Der Kaiser wird sich am 23. d. M. nach Kiel begeben, dort mehrere Tage bleiben, während seines Kieler Aufenthaltes Marineübungen beiwohnen und am 29. d. M. mit der Kaiserin die mehrwöchige Nordlands reise antreten. Sie wird etwa vier Wochen dauern. Am 1. August gedenkt der Kaiser in Cowe« einzutreffen und dort ungefähr 14 Tage zu bleiben. Seine Theilnahme a» den Wettfahrten des Royal Dacht Club ist wiederum in Aus sicht genommen. Der Kaiser wird während seines Aufent haltes in England auch der Gast der Königin Viktoria in O-borne sein, wo ihm zu Ehren verschiedene Festlikeiten ver- anstaltet werden sollen. Man glaubt, daß ihm auch die Ge legenheit geboten werden wird, da» Londoner Dragonerregi ment, zu dessen Ehrenobersten er kürzlich ernannt worden ist, zu besichtigen. Hoffentlich finden die gegenwärtig schwebende» Streitfragen wegen der Samoainseln und de» englisch, belgischen Congoabkommen» bis dahin eine diesseits befriedigende Lösung, so daß dieses vorläufige Reiseprogramm in allen Punkten zur Ausführung gelangen kann. Ueber den GesundhettSulftand de» Fürsten Bismarck wird der „M. A. Z." au» Brrlia geschrieben: Gegenüber Bekanntmachung. Das Königliche Ministerium des Innern hat beschlossen, die nach H 4 unter e der Ver ordnung,- die nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen getödteten Thicre zu gewährenden Entschädigungen betreffend, vom 4. März 1881 alljährlich während der letzten 14 Tage des Monats Dezember vorzunehmende Konsignation der vorhandenen Pferde und Rinder in Zukunft a« einem und demselben Dage ousführen zu lasten, der alljährlich Anfangs Dezemb« voin Königlichen Ministerium des Innern iin Dresdner Journal und in der Leipzig« Zeitung bekannt gegeben werden wird. Die Gemeindebehörden des hiesigen Bezirks werden hierauf vorläufig immer hingewiesen. Großenhain, den 12. Juni 1894. Die Königliche Amtshauptmannschast. v. WUncki