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». Jäm und > Studium anaedelhen lasse«, die Sicherheit der Sänger, de'trqM tt" Inwieweit L'"L ftockeil unterft! in der <— ' währte Musikd! »«ar« adnme «Eichung «ar notwendig. «M « wirtschaftliche Lag« brtrS«tlAve«jI für da» Sinkommen au» Arömt ^Ä^chman" ßer'dasVm in der .vanderkeannna' saaa. und Herrn Söntg.,d« di« .O^MedermeiettAt* (^r und ärau^ubÄ irusszur^b- wechslung der Ä««rf-s»e Hei. R»chtanrrynnrntz»«rt'd«- währte sich, den Verbaltnissen entsprechend, die Kapelle de» Musikdirektor» Tbieme-Ttrebla. Im Verlauf de» SonDerte» begrübt« der 1. Vorsitzende. Herr Fabrikbesitzer Ried«, di« Erschienenen, unter denen sich auch Vertreter der benachbarten und befreundeten Brudervrreine befanden, und überreicht« in einem besonderen Akt«» dem frühere» Kassenwart de» Verein», Herrn Brger, einem leuchtenden Vorbild unent wegter Sanoertreu« <seit 1884) eine Ehrenurkunde. I. S. Leipzig. Die gestern stattgesundenen ElternratSwahlen für die hiesigen Schulen dabrn bibber eine knappe Mehr- Helt für di» Liften der Anhänger der weltlichen Schule ergeben« -(Leipzig. wie bereits, am Sonntag vor acht Tage« fand auch aekern vormittag wieder vor Vertretern der Press« eine Vorführung drahtloser relepbont« statt. Nach tmem einführenden Vortrag, de« Herrn Obervvftdtrektor» Müller übermittelt« die Haupt-Funkstell« König«wust«rhausen bet Berlin zu gleicher Zett an «in« grob« Anzahl von Fuukftellen im ganzen deutschen Reiche auber einigen Pressemeldungen ein Musikstück und - zum ersten Male — zwei Bortrüae eine» Männrrchore«. Meldungen sowohl al» auch musikalisch« Vorträge waren sehr deutlich zu hören. E» ist in Au»ftcht geuommen.die drahtlose Telephonie zunächst in den Dienst de» Presse-Nachrichtendienste» zu stelle». Die Vorführungen haben den Nachwti» erbracht, dab dadurch tatsächlich vi« erstrebt« Entlastung de» Telephon- und Trlegraphrnvertehr» zu erzielen ist. . RWWtu ist ei« MiemMIlW II SMk». Von R«tch»anwatt Bünger. Letp-tg. Ml b. s. Wie im Reich «ab in Preuße», so ist auch tu Sachse» die Frage einer Regierungsumbildung in letzter Zett starker tu de» Vordergrund getreten, ohne batz jedoch überall Klarheit darüber -errscht, wie diese Umbildung möglich sei. Auch hier gilt, batz viele, oder doch mehrere Weg« nach Rom führe». DaS nächstliegende Mittel wär«, dab der Landtag, wie «» in der Verfassung heißt, durch ausdrückliche» Beschlutz den Minister« das vertrauen entzieht oder ihre» Rücktritt for dert. Hierzu würde aber die Zustimmung -er Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten nötig sei», und nicht etwa schon die Stimmenmehrheit der bet der Abstimmung gerade anwesenden Abgeordneten genügen. Jen« gesetzliche Mehr heit beträgt nun i« Sachsen 4» Stimmen, währ««- die bür gerliche« Parteien im Landtage insgesamt nur über 47 Stim men verfügen. Selbst also, wenn sämtliche bürgerlichen Ab geordneten bei der Abstimmung über die BertrauenSent- ziehuvg zugegen wäre», würden sie allein -en Rücktritt «ich» erreichen können. Nur -ann wäre es möglich, wenn auch die Kommunisten für den Rücktritt eintreten würLe». Solch« Bundesgenossenschaft wär« aber unerwünscht und ist auch kaum zu erwarten. Denn di« Kommunisten haben schon oft zum Ausdruck gebracht, -atz ihnen ein Mehrheit», und unab hängig-sozialistisches Regime immer noch als da» kleinere Nebel gegenüber einer bürgerltch-tnfizterten Regierung er schein«. UederdieS würde der Rücktritt nicht etwa kurzerhand im Anschluß an eine der öfter vorkommenden erregten Debat te« beschlossen werde» können, bei denen die Regierung von Bürgerlichen und Kommunisten gleichzeitig, wen« auch nicht au» gleichen Gründe», angegriffen wird. ES mützte vielmehr ein besonderer Antrag vorauSgehen, der erst gedruckt, ver teilt und auf eine besondere Tagesordnung gesetzt «erbe» müsse. Zwischendurch wäre Zeit genug, ähnlich wie bet der Regierungsbildung im Dezember vorigen Jahre» geschehe», die geschloffene sozialistisch-Lommuniftsche Front wiederher»», stellen. Ein weiterer, zwar nicht in der Verfassung verbriefte», aber durch alte parlamentarisch« Gepflogenheit sanktionier te» Mittel, den Rücktritt einer Regierung unmittelbar her- betzuführen, wäre die Verweigerung de» Etat». Dieser Weg ist zurzeit dadurch erschwert, datz der Gesamtetat erst im No- vember ds. I». zur Beratung kommen soll. Seine Beschret tung hätte übrigens die Folge, daß auch all« mit dem Etat zusammenhängenden Gesetze, -. v. die Besoldungöordnung abgelehnl werben müßten. Ob nun etwa auch Niederlagen anderer Art bl« Regierung »nm Rücktritt veranlassen werden, erscheint zweifelhaft. Vor gänge au» letzter Zeit, insbesondere di« Ablehnung der wichs- «gen Amnestievorgänge, oder di« Flucht der gesamten Linken bet der drohenden Verweigerung des Ministergehaltes» Haven gezeigt, datz bi« jetzige Regierung eine« Puff verträgt. Die bi»herigen starke« Stötze haben den NegierungSwage« nicht umgeworfen, sondern nur in» Wanken gebracht. Rur einen Insassen hat er dabei verloren, wenn nicht auch dieser wieder aufsteigt und mit weiter fährt. Bleibt übrig für eine Regierungsumbildung der Umweg über die Auflösung de« Landtage». Ergäbe sich bei einer Neuwahl «ine Mehrheit für die Bürgerlichen, so wäre der Böden fstr ein« anders geartete Regierung, geschaffen, lieber den Ausgang einer solchen Neuwahl soll man nicht prophezeien. Im Verhältnis zur letzten Landtagswahl käme dabei zu Gunsten der Bürgerlichen in Betracht, dass in diesem Falle die wirtschaftlichen Vereinigungen hoffentlich geschloffen für die bürgerlichen und nicht wieder teilweise für ein« eigene Liste stimmen würden, zu Ungunst«» aber andererseits, daß bei jener LandtagSwahl di« Betei ligung an der Wahl seitens der Unabhängigen insolg« ihrer damals etnsrtzenden Spaltung verhältnismäßig schwach «ar. Wie kommt nun die Voraussetzung für eine Neuwahl, nämlich eine Auflösung de» Landtages, zustande I Einmal kann der Landtag sich selbst auflöseu, und »war aenügt in diesem Falle die Mehrheit der bet der Ab- stimmung gerade anwesenden Abgeordneten. Freilich wäre hier die vorherige Anberaumung der Sache auf eine Tage«- ordnung nötig, sodaß für die bedrohten Parteien die Mög lichkeit bestände, ihre Getreuen rechtzeitig zusammen zu trommeln. Weiter kann di« Auflösung durch Volksentscheid aekor- dert werden. Die Abgabe «ine» solchen Volksentscheides Herbeizuführen, ist leichter als manche glauben. Lausend Stimmberechtigte der. letzten LandtagSwahl müssen zunächst einen Antrag unterzeichnen, der di« Äulassuna eine« Volks begehren» auf Auflösung fordert. Schließen sich demnächst etwa 80000 Stimmberechtigte, nämlich ein Zehntel aller Stimmberechtigten Sachsen», durch Etnzeichnung in die in jeder Gemeinde aufzulegenden Listen dem Volksbegehren auf Auflösung an, so kommt e« zur Abstimmung über di« Aus lösung. Jede größere Partei, mancher andere größer« Per- band würbe di« Sach« bi» zu diesem Punkte treiben können. Di« Abstimmung selbst erfolgt« sodann auf Stimmzetteln, wie bei einer LandtagSwahl, und zwar durch La* »der «Nein". Einfach« Mehrheit entscheidet. Ein« alt« Ersah- rung tst es nun, datz bet außergewShnltchen politischen vor- kommatssen, wie es der Volksentscheid an sich ist und di« vorauSgehendrn Ereignisse regelmäßig sein, werden, di« Bürgerlichen sich aus ver leider ihnen vielfach anhaftenden Anders al» bei 'den Lohn- undEehaitSempsiingern. bei denen durch den Lohnabzug der St,uueb«örd« fest« Unter- lagen g«g«b«n waren, mutzten bei d«u Gewerbetreibend«» di« letzten lande-steuerlich«, Unterlag«» zu Hilf« gmiomme« werd««. All« diejeuigen Steuerpfllchti«»n, welch« fstr di« Zeit vor d«m 1. April 1980 zur Lande»,inkommensteuer veranlagt worden war«« lohn« Außnahm« auch di« Geweröe- treibenden), erhielten im Laufe de« 1. He ,. , . I «inen vorläufigen Steuerbescheid, dem daß für di« letzt« Landrsstruerveranlagung maßgeblich« Einkommen zugrunde gelegt war. Die Steuer wurde nach dem Relchsftiuertarls und unter Berücksichtigung ^de» sogen. Tristen,Minimum« festgesetzt. Zu zahlen war sie dann in 4 Raten am 1ö. L, 1V. 8., 1ö. 11. 1980 und 15. 8. 1981. Infolge de» Uebergang» der Einkommensteuer auf Latz Reich wurde die früher« dreijobrig« DurchschnittSberechnung durch da» neu. Softem verdrängt, nach dem ohne Unter schied nur dastenig« Einkommen zur Steuer -erangezoarn wird, da» der Steuerpflichtige in dem letzten Kalenderjahr, bezogen bat. Die Veranlagung findet nach Ablauf de» Kalenderjahr«» statt. Di« Unterlagen bat jeder, auch der Gewerbetreibend«, in einer Einkommensteuer,rkläruna bet- »»bringen. . Auf Grund dieser wird jetzt di« endgültig« Einkommensteuer für da» Einkommen au» dem Kalender- ölhre 1980 festgesetzt. Sie gilt, zugleich al« vorläufig« Steuer für da» kaufend« Rechnungsjahr 1921. Auf die «no- gültig festgesetzte Einkommensteuer wird der Vorschuß an gerechnet, der auf den vorläufigen Steuerbescheid hin ge zahlt worden ist. Ist der gezahlte Betrag gersnger gewesen, so wird ein« Nachzahlung, »u leisten sein; ist er dagegen größer, so wird er auf dl« nächstfällig« Steuerschuld gut geschrieben. Bet der Ausfüllung de« VeranlagungSformular» muß der Hauptfrage nach dem Geschäfts«,winn au» dem Be trieb« besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Zunächst ist zu beachten, daß. dies« Frage nur für rein gewerbliche Betrieb« gilt. Di« Ausübung der Rechtsanwaltschaft de« Notariats und der ärztlichen Praxi» gilt nicht al» gewerb lich» Tätigkeit. Das gleiche gilt hinsichtlich der Einnahmen der Künstler, Architekten, Ingenieure, Mrivatlehrrr, Swrift- stellerund der Angehörigen anderer freier Berufe. DieAbaabe der Einkommensteuererklärung gestaltet sich am einfachsten wenn der Gewerbetreibende ordnungsmäßig Bücher führt. Wer di« GeschäftSreoel nicht beachtet, erschwert nicht nur der VeranlagungSbehörde, sondern auch sich selbst di« Arbeit, da eine aenaue Nachprüfung seiner Angaben feiten» der Steuerbehörde zu erwarten ist. Au» diesem Grund« hat d*r Gesetzgeber bestimm^ daß jeder, der mehr al» 10 000 M. zu versteuern hat, und nicht schon durch da» Handelsgesetzbuch zur Buchführung verpflichtet ist, fein« Einnahmen auf- zeichnen soll. Außerordentlich wichtig für den Gewerbetreibenden ist die richtig« Auslegung de« Begriffs „Werbungskosten. Auch bet dem Einkommen au» einem Gewerbebetried dürfen die jenigen WerbungSkostrn gekürzt werden, di« zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Einkommen» aufzuwenden sind. Im allgemeinen werden daher alle diejenigen Auf wendungen al» WerbungSkostrn anzusrhen sein, di« in einer unmittelbaren Beziehung zu den der Einkommensteuer unter liegenden Einkünften «ine» Gewerbetreibenden stehen. Unter den am häufigsten vorkommenden geschäftlichen Werbungs kosten find ZU nenn«,: Miet«, auch sür Ausstellungsräume, Prrsonalkoften, Gehälter,Löhne,Provtsionrn,Gratifikationen, frei« Station, Übliche Weihnachtsgeschenke, Trinkgelder, An- orftelltenversicherungSbeitrSgr, Persönliche Uusallverstche- rungSbrtträge, persönliche UnfalloerNchrrungSprämien, Spesen beim Sin- und Verkauf, sowohl im Betrieb wie beim Kunden besuch, Reklameschilder. Dekorationskosten. Reinigung «koken, einschließlich de« dafür benötigten Material», Berufskleidung, angemessen« Abschreibungen auf Inventar, persönlicher Aufwand im Geschäftsinteresse. Reklamekoften, Prozeßgebühren, Steuern, Gebühren und Bet träge, soweit ft« al» abzugsfahig ausdrücklich auerkaaut find, Strmvrlkoftrn. Innung»-, Kammer- und VerbandSbet- träge, Versicherungen gegen Feuer, Haftpflicht und Diebstahl, also alle diejenigen Aufwendungen, die im geschäftlichen Leben im allgemeinen al» Handlungsunkosten bezeichnet wer den. In seinem eigenen Interesse kann jedem Geiverdetrei benden nur geraten werden, alle seine Geschäftsspesen einzeln anzuführen und der Sinkommenftruererklarung beizufügen. Nur so wird der Veranlagungsbeamte sich «in klare» Bild von denjenigen Kosten machen können, die al» Werbung»- kost« von dem Einkommen abzusetzen sind.' V. Werduagtzkoste» und Die»staufwmrd. Im »wetten Abschnitt wurde der Bearsft der Der- bungSkosten kurz erörtert und festgestelu, daß unter Werbungskosten diejenigen Mehrausgaben zu verstehen sind, die zur Erwerbung, Erhaltung und Sicherung eine» Ein kommen» aufgewenbet werden müssen. Nicht nur der ein selbständige» Gewerbe ausübende, sondern auch der in einem abhängigen Dienstverhältnis stehende Steuerpflichtige, der Festbesoldete, Beamte, Angestellte und Arbeiter kann unter umständen WerbungSkosten für sich gelten» machen. In erster Linie fallen unter Werbungskosten Mehr ausgaben für Arbeitskleidung, Arbeitsge rät uuo Fahrgeld. SSaS die Arbeitskleidung anlangt, so ist hier zu be achten, daß unter den Begriff der Werbungskosten nur die Über den normalen Bedarf htnausgehenden Anschaf fungen sür Arbeitskleidung falle«, z. B. die Kleidung der Berg- und Hüttenarbeiter, die unter Tage, im Wasser oder Im Hochofen arbeiten: ferner der Mantel de» FrtseurS, die Kellnerjacke, der Arbc'tSmantel und die Schutzhandschuhe de» Ebemrker» und Ingenieur». Unter den Begriff der wer- bungSkosten fallen auch die RtehrauSaaben, di« einem Schauspieler für seine Garberode erwachsen. Unter Arbeits gerät dürften in der Hauptsache die Kosten der Beschaffung und Instandhaltung von Handwerkszeug zu verstehen sem, -- — 4 at bezw, «stellten !en- m»r bi« vrldatbeamteu und A spricht da» Einkommensteuergesetz «tue ähnl auör doch wird ausdrücklich bestimmte d Q«°U-"NK K. DI, »III» forderlichen Wfwan» ni uns - dieser aus freiVDem Dicnstoufwand gleichgestellt stndAÄwMenN iS hin« Mehr- «fs »m , - d geb er UN» Arbeitnehmer über zulässige Aufwandsentschädigungen vor, so rönnen entspreche»« Verembarungen nachträglich getroffen werden. Diese Bestimmung ist auch für Schau- sp'eler von Wichtigkeit, deren h " ' ' ' h,nau-gehender Gai., I mit 1« Abzug zu bringen ist. Kommt «ne Vereinbarung nicht zustande, so kann de.» Arbeitnehmer die Entscheidung de» für seinen Wohnsitz zuständigen Finanzamtes darüber beantragen, welcher Teil ver aewährteu Vergütung al» Arbeitslohn anzusehen ist. Die Entscheidung des Finanzamtes, die in Form einer Beschemtanng erfolgt, ist bindend. Von Wichtigkeit ist ferner bei Angestellten die Behand lung der Spesen. Bekommt ein Angestellter, z. B. ein Geschäftsreisender, außer feinem Gehalt für die Zett seiner R«sen zur Bestreitung de» Unterhalts während»« Reise «n« genau festgesetzte Entschädigung, so gehört diese tn- öwett zum steuerpflichtigen Einkommen, al» ein Ueber- chuß dadurch verbleibt. datz durch die Abwesenheit de» Ret- enden vom Hause Ersparnisse eintreten. Am allgemeine« tau» man allerdings bet denjenigen Personen, di« eine» Fa- nftlienhauShalt führen, in einem solche» Falle von eener wesentlichen Ersparnis im Haushalt kaum reden. Erhält «n Reisender sogenannte Berrrauensspesen, so kann grundsätzlich von einem Ueberschuß kein» Rede sem. Spesen sind mithin in der Regel als steuerfrei'zu betrach ten, wett sie, wie oben auSgefuhrt, fast immer vereinbart sind und zur Erledigung de» dienstliches Auktraast tld« Wendung finden: 7r. den Dienst bedingte, über da» Person) ausgehend« Aufweichungen für -leid betrag für SmpsangSkleldung «ine» Warenhaus). Liegen keine Verträge z " -»lässige Aust« . jmmuna ist auch eit, deren hoher, über do» normale Maß irderobenaufwand bet der Veranlagung Der ttzrnxdtzefißer- Di« Novelle zu« Einkommensteuergesetz Hal für de« Eruadbesitzer weder t« Veranlagung»- »och im Zahlung-ver fahren wesentlich Neue» gebracht. Nach de» Uebergang der Etukommevsteuergesetzgebung auf da» Reich wurde -er Steuerbetrag auf Grund der für die LandeSstener im Rech nungsjahr Ul» »»abgeb««- gewesene« EinkomarenShühe, je- doch »ach den Sätze» de» ReichSeinkommenstcuergesetze» fest- gestellt. Die vo« -e« Grundbesitzer geleistete« Zahlung«» gälte« al» vorschutz auf die Verpflichtungen au» derenL- gülttge» Steuerveranlagung. Wa» bisher gezahlt worden ist, wird späte, auf die endgültige Lteuersumme verrechnet. Da» Ermittelung-verfahren für die Einkommensteuer de» Jahre» 10S0 hat bekauntttch gegenwärtig «tt -er Abgabe -er Stenererklärnng eingesetzt. Abweichend vo« der frühere« Etnkommensteuergesetzge- bung -er deutsche« Einzelftaaien, kommt im allgemeinen am- detm Grundbesitz für die Veranlagung u»r da» Kalender jahr tu Betracht, -esse» Sude 1« da» Rechnungsjahr — 1. April bt» 81. März — fällt. Wird dagegen da» Sinkow- men au» de« Grundbesitz sich nur an» -e» Abschlüsse« «ine» Wirtschaftsjahre» feststelle« lasse», «a» vielfach vor kommt, so wird -a» t» -em Wirtschaftsjahr erzielt« Gesamt» ein komme« -er Veranlag««» zugrunde gelegt. Eime mehr jährige Durchschnitt»berechu«ng kommt Rcher überhaupt «ich» «ehr i« Frage. wie bet alle« Einkommewdarte», dürfen auch bet der Steuererklärung au» -e« Grundbesitz -i« »zur Erwerbung, Sicherung und Erhalt««» -er Einkünste gemachte« Aufwen dungen^, dt« „WerbungSkosten* abgesetzt werde«. Für -«» Grnndbefitz trete« zrr de« WerbungSkostrn noch die im Gesetz bestimmte« „Abschreibungen für Wertminderung vo» Gebäuden* hinzu. Der Grundbesitzer findet dt« entsprechen den Fragen am Schluß »er EinkommensteuererNärung mrter „Gesetzliche Abzüge*. In den für da» Einkommen au- dem Grundbesitz vor gesehenen fünf Fragen, die Sa» Steuerveranlaaungsformu- mr enthält, handelt e» sich nur um Einnahmen Auf Werbungskosten oder Abschreibungen ist nicht htnaewiesen Ob nun bei der Ausfüllung dieser Kragen die Abschrei bungen seinschlietzlich Werbungskosten) berücksichtigt wer den, oder ob me unverkürzten Einnahme» einzusetzen sind, wird jedem Einzelnen überlassen bleiben müsse«. An jedem Fall mutz aber bei den Eintvagm Hinweis gemacht werde»r denn e» de» Formular» (Gesetzliche Abzüge) setzftchen Mzüge sind nachstehend geben, als sie nicht bereit» i weit fahren, alle unter die ' „Abschreibungen" fallende führen, von Mchtigkett Ist, einzelnen Abzüge keine zur Erhöhung der Ei z. B. Reuansaarn, R< tungen. Da» Gesetz gaben nur dterrnio de» «rundbesitz«» 0 Fall» e»n «i ' »ne» et» entsprechender >tbt In Abschnitt VI ausdrücklich: „Die «e- nur insoweit anzu- )en sind/' ES würde zu ! „Werbungskosten" und eposten einzeln aufzu- »er Aufzählung der erscheinen dürfe», die en notwendig gewesen find, te» und sonstige Reueinrich- unter den abzugSsäb^en Aus- «n, die der Anstandhajtung «rature«, Verwaltung usw) diene», iiiidinun« V L !tn»ommen aoseven darf —» o» er ». B. ve- rozeßkostrn mit Mieter» »der Handwerker« so wird er aut tu«, alle «U dem Gru»o« enhängende Einnahmen »ad Au»Ww« st» zur SteuererNärung gesammelt aunnfü-ren, inlagungsbeamte in d,e Lage »Hetzt wird, sich ne die gesetzlich mögliche» Abzüge zu bilde»