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Uiesaer O Tageblatt «rrd Anxetger Mrtlitt ms Aqchtt). Awtsötatt °°rr" der König!. AmtShauptMMnschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadwaHs M Riesa. 1- S7. " Sonnabend, 28. April 1SV6, abends. SS. Jahr,. !>^» 0Nc!a«r irjch.'mi jrLru Lag abend» nitr AuSnirüv^r tcr Honn« und FMa^e. ^icrleijctzrliHer N«r-»SSpr<iS bei Abholung in der E.cptdNi*a in Nie»» 1 Mart Üv Psg-, durch unsere LLLj r rü ins Han, I Mar! W Psg., »ei Ädholuu, am «chairn der kaiserl. Postanstalre» 1 Wüir 'üv Psg., durch den Briefträger srei int Hau« 2 Mart 7 Ps,. Auch LL»«Mch-rvttUtex1» ««den an,m»E>^ «^-»»»uch»« Mr di« R«o«r da« AuLgadetagr« dt« »aoattSi, 9 Ubr »h« Aesähr. »«« md iSrria, »m Lang.r » »tuterltch w Ries«. — «chchMlstr»: »—»h«str«4« y. - Wk »S »MAm »i,nw>ii«chi w »»«sa. Im Mai werden Scharfschießen wie folgt abgehalten: ) auf dem Jnfanterte-Schietzplatze bei HatdehSuser: an allen Werktagen ausschließlich 18. täglich von 7° vormittags bis 6" nachmittags, - auf dem Feldartillerie-Schietzplatze bet Zeithain: 1) an allen Werktagen bis 17. täglich von 7° vormittag- biS 6° nach mittags nur nördlich deS Wülknitzer Weges, 2) an allen Werktagen vom 21. ab täglich von 7« vormittags bis 1° nach mittags auch südlich des Wülknitzer Weges. Die Sperrung dieser Schießplätze und seiner Gefahrenbereiche wird an jedem bchießtage so bewirkt, daß sie '/, Stunde vor Beginn deS Schießens durchgeführt ist. Die Mühlberger Straße ist an allen Schießtagen für den Verkehr gesperrt. Der Mlknitzer Weg ist bis mit 20. für den Verkehr frei, vom 21. ab an allen Schiebtagen ist von 1" nachm. ab. Hierzu wird folgendes bemerkt: 1) An allen Schießtagen werden alle öffentlichen Wege, die die Schießplätze Weiden, für jeden Verkehr durch Schlagbäume oder Tafeln gesperrt. Den Warnungen er Absperrmannschaften ist Folge zu leisten. Bei nicht gesperrten Wegen ist der Platz h.ie Aufenthalt zu passieren. 2) AIS weithin sichtbares Zeichen, daß geschossen wird, werden bei Jacobsthal, Aeintrebnitz, NieSka, Haidehäuser, Lichtensee und am Südende des Barackenlagers Zeit en rot-weiß-rote Flaggen gehißt. 3) Jede fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der zum Absperren der Schieß- Mtze dienenden Vorrichtungen (Fahnenstangen, Schlagbäume, Verbots- und Warnungs- mein), der Einrichtungen der Schießplätze (SicherheitSstände, Fernsprechleitungen usw.), »wie der aufgestellten Ziele mit Zubehör, Flaggen und Markierzeichen wird strafrecht lich verfolgt. 4) Das Suchen von verschossener Munition (Sprengstücke, Jnfanleriegeschosse) auf dem Truppenübungsplätze ist Zivilpersonen verboten. Die von Zivilpersonen gelegent lich gefundenen Sprengstücke sind im Artillerie-Scheibendepot des Barackenlagers Zeithain zegen entsprechende Geldvergütung abzugeben. Wer die bei den Uebungen der Feldartillerie und Infanterie verschossene Munition sich widerrechtlich zueignet, wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft. (8 291 deS Reichsstrafgesetzbuchs, unter Umständen auch nach Gl bis 4 des Gesetzes gegen den Kerrat militärischer Geheimnisse vom 3. 7. 93.) Zünder mit Zündladungen, einzelne Zündladungen (kleine zylindrische Kapseln auS Messing) oder blindgegangene Geschosse dürfen unter keinen Umständen berührt werden, weil dies mit Lebensgefahr verbunden ist. Es wird hiervor wegen der selbst nach ängerer Zeit noch bestehenden Explosionsgefahr eindringlichst gewarnt. Ein Nachgraben oder Freilegen von tiefer in die Erde eingedrungenen Geschossen ist streng verboten. Dabei ist gleichgiltig, ob das Geschoß eine Granate oder ein Schrapnell, ob eS mit Zünder versehen ist oder nichr. Findet jemand ein derartiges Geschoß bezw. Geschoß- teil, so hat er zunächst weiter nichts zu tun, als den Fund im Geschäftszimmer der Kommandantur anzuzeigen und die Stelle nötigenfalls bemerklich zu machen. Für jedes auf dem Trüppenübungsplatze nachgewiesene blindgegangene Geschoß bezw. scharfen Zünder erhält der Finder eine Geldvergütung. 5) Außerdem wird erneut bekannt gegeben, daß Teile deS Truppenübungsplatzes außerhalb der Wege nicht betreten werden dürfen. Uebertretungen der vorstehend 1—5 angeführten Verbote werden, soweit nach dem leichSstrafgesetzbuche nicht härtere Strafen einzutreten haben, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bestraft. Die Herren Gemeindevorstände bez. GutSvorsteher der umliegenden Orte werden veranlaßt, den OrtSeinwohneru bez. Bewohnern der Gutsbezirke von gegenwärtiger Be- anntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 27. April 1906. 406 v. Königliche Amtshauptmauuschaft. Die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen deS Aushebungsbezirks GrotztN- htttt findet wie folgt statt: am 2., S. und 4. Mat vormittags V-9 Nhr tm Hotel znm „Wettiner Hof" in Riesa für die Mannschaften aus der Stadt Riesa und auS den zum Verwaltungsbezirk Großen hain gehörigen Landortschaften deS Amtsgerichtsbezirks Riesa, sowie aus Gröditz, Nau- »aide, RepptS, Schweinfurth und Tiefenau; am 5., 7. «ud 8. Mai vormittags V,9 Uhr im Gesellschaft-Hanse za Großenhain für die Mannschaften a»S der Stadt Großenhain und aus den Landorten deS Amts gericht« Großenhain (ausgenommen die vorgenannten 5 Dörfer); am 6. Mai vormittags V-0 Nhr im Ratskeller zn Radeburg für die Mannschaften aus der Stadt Radeburg und auS den Landortschaften des Amts gerichts Radeburg. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die sämtlichen gestellungs pflichtigen Mannschaften zu Vermeidung der in 88 26?, 62^ und 72^ verbunden > <it 8 66^ oer Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachteile in den vorbezeichneten A hebungSlokalen gemäß der Gestellungsbefehle vor der Königlichen Ober-Ersatz-Kom mission pünktlich, nüchtern und in reinlichem Zustande sich einzufinden haben. Die fraglichen Mannschaften haben zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 10 Mark behufs Legitimation ihre Ordres, sowie die LosuvgSscheine mitzubriugeu und vorzulegen. In Rücksicht auf frühere Vorkommnisse werden die Gestellungspflichtigen bedeutet, sich insbesondere auch auf den Straßen nicht ungebührlich zu benehmen, widrigenfalls die Bestrafung herbeigeführt werden wird. Hierbei wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 63' der Wehrordnung nur solche ZurückstellungSanträge noch zulässig sind, deren Veranlassung erst nach Be endigung des diesjährigen Musterungsgeschäfts entstanden ist, und welche spätestens im Aushebungstermine angebracht und bescheinigt werden. Diejenigen Personen, wegen deren Erwerbs- bez. ArbeitS- und AufsichtSunfähigkeit nach 8 32^ a b der Wehrordnung die Reklamation erfolgt, haben gemäß 88 63', 33^ der Wehrordnung im Aushtbnngstermine persönlich mit zu erscheine« und in Riesa am 4. Mai in Großenhain am 8. Mai vormittags 11 Nhr in Radeburg am 9. Mai. Die etwa »orzulegenden Urkunden müssen obrigkeitlich beglaubigt sein. Nach Beendigung deS Aushebungsgeschäfts sind Reklamationen nur dann noch zulässig, wenn deren Veranlassung erst nachher entstanden ist. Die Herren Bürgermeister bez. deren Abgeordnete und die Herren Gemeindevor stände derjenigen Orte, aus welchen Militärpflichtige zum Aushebungstermine sich stellen, haben in Riesa am 4. Mai in Großenhain am 8. Mai in Radeburg am 9. Mai dann aber sämtlich zu erscheinen. Die Herren Stammrollenführer haben gemäß K 46'b der Wehrordnung über das verziehe« und Anziehen Gestellungspflichtiger nnverweilt Anzeige anher zu erstatten. Die Aushändigung der AuSmusterungs-, Landsturm- und Losungsscheine pp. hat seinerzeit nur gegen Quittung zu erfolgen. Großenhain, am 11. April 1906. Der Ztvilvorsitzende der König!. Ersatzkommisfion des AushebuugsbezirkS 381V. Großenhain. Hkf. Im Auktionslokal hier kommen Mittwoch, am 2. Mai 190«, vor«. 10 Uhr 60 Flaschen Rotwein und 1 Faß dergleichen (225 Liter) gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, den 24. April 1906. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Wafferjivs, Schnlgeld und FortbildnngSschnlgeld auf das 1. Vierteljahr 1906 find, soweit noch rückständig, bei Vermeidung von Kosten nunmehr bis znm 5. Mai dss. JHS. an die Stadtkasse zu bezahlen. * Der Rat der Stadt Riesa, am 27. April 1906. Lt. Bekanntmachung. DaS unterzeichnete Pfarramt gibt hiermit bekannt, daß folgende Einzelabdrncke aus der morgen einzuführenden vt«e« Agende erschienen und in den Buchhandlungen zu haben find: 1) die Gottesdienstordnung (Einlage inS Gesangbuch) und 2) die Melodien zur GotteSdienstordnung (kleines Heft) und empfiehlt den Gemeindegliedern dringend, sich diese Einzelabdrucke zu kaufen. Riesa, 28. April 1906. Das ev.-lnth. Pfarramt. Friedrich. Oertliches und Sächsisches. ' Riesa, 28. April 1906. —* An das hiesige OrtS,-Fernsprechnetz haben neuerdings! Anschluß erhaltest: Nr. 36 Ankerdrvgersie, Mvvitz Tamüst Nachs., Inh- F. Büttner, Bahnhofstr. 16- " Nr. 263 Fritzsche, Ernst G., Speichereianlage in Gröba am Hafen. Nr. 261 Gruhle, Hermann, Fisch- und Grünwarcnhand- pmg, Göthestraße 39. , Nr. 264 Leicht, Th., Steinbruch in Gröba- Nr. 262 Munkelt, Hugv, Buch- und Papierhandlung, Wettinerstr. 31. Nr. 145 Offiziers-Kasino des 2. Pivnier-Batail- bons Nr. 22, Weidaer Weg. Nr. 101 Reinhardt, A. vertu-, Buch- und Papierhand lung, Wettinerstr. 10. Nr. (153) Schneider, Louis, Baumeister, Werkplatz, Maxstr. Nr. 265 Starke, Gustav, Fouragehandlung, Friedrich Auguststr. 36. . Nr. 260 Uschner, C. Nachi-, Inh. E. H, Hofmann> Ko lonialwaren, Schulstr. 1. Ter Anschluß Nr. 68 (Felix Thomas) ist in Wegfall gekommen, während die seitherige Fern sprech stelle Nr. 162, Stabsveterinär Kuhn, fortan unter Nr. 6 ang'eschlvs- sen sein wird. — Ter K. S. Militärverein zu Koselitz begeht in festlicher Weise am' 27. Mai die Weihe seiner neuen Ber- einsfahnc. — Gestern nachmittag in der 7. Stunde wurde an der Einfahrt de« Wettiner Hof ein Fahrrad, Marke „All-