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1906 0 0 o 0 0 0 o o o o o o o o o o l) 0 s 0 l) o o l) o 0 9 13'/. >vf u. Stadt d. L. Leipzig, l». Gehöft oers. ) Rri., diesen, einschl. L ol. ISS« Co., Dessau. Letuverkauf ab Schiff Ihko. ficht, rosiges, t, weiße, sa kü ndend schöner reicht durch die mffek-8slf» lladebcul, mit rd. L St. 50 A. B. Heu- S L Sohu, Anker-Droo »t-Apotheke, to. ascheiner -1d>W ungen billigst' A. Schulze. »age« s MrsaerSNageblO «uv Anzeiger MtblM M AkstiM Kmtsölatt »er KSnigt AmtShimptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des SLMHS W Rieh H- 183. Douaerstag, 9. August 1998, sdeuds. S9. Iah'« Das Rkiaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit AuSnvhinr tu? Sonic- u-rd flesnage. BieNe!jahr!tch?r Bezugspreis bei Abholung in der öxpÄttion di Riesa 1 Mark 5s! Pst-, durch urse« «7»! InS Hau» 1 Mark 65 Pfg., bei AbhaUmg am Lchattcr der katserl. Psstaristsürn 1 Mark «5 Bfg-, Lurch den Briefträger frei ins Hau« 2 Mark 7 Pfg. Auch ««mtS-ch-vxmkUt» werd« Auzrigru-Lunahure für dir Nummer de« Ausgabetage« bl« vormittag 3 llhr ohne 8<n>Lhr. Dmck und ««>», v» Lauge, » «Siutertich tu Ries«. - »oeth.ftr-Se SS. - tzik die «edakU« »««tttt»M'ch: Her»«»« Sch»!»« bi »«,!«. Die Grummetuutzung des Staölpurie» fuü Souuaveud, -en 11. August 190«, nachm. 2 Uhr gegen sofortige Barzahlung meistbietend versteigert werden. Ablehnung aller Angebote behalten wir uns vor. Treffpunkt: Festplatz. Der Rat -er Sta-t Riesa, am 7. August 1906. Fnd. Freibank Glaubitz. Sonuabeud, den 11. August, von nachmittags 6—7 Uhr, gelangt Schweiurfleisch in gepökeltem Zustande zum Preise von 40 Pfg. pro '/z kg zum Verkauf. Der Gemein-evorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 9. August 1906. — Unter klingendem Spiel rückten heute früh 7 Uhr die beiden Artillerieregimenter aus unserer Stadt und begaben sich zu den in den nächsten Tagen bei Oschatz stattftndenden Uebungen. Bis 18. August ist das 32. Re giment in der Umgegend von Oschatz und das 68. Regi ment in Mügeln und Umgebung verquartiert. — Der bisherige langjährige Präsident der LandeS- synode, Wirkt. Geh. Rat Dr. Graf v. Koenneritz, tritt von diesem Amte zurück. Das „Dr. Jourri." schreibt hier zu: „In weilen Kreisen unserer Landeskirche, insbesondere ihrer synodalen Vertretung, wird es mit lebhaftem Be dauern vernommen werden, daß der bisherige langjährige Präsident der Landcssynode, Se. Exzellenz der Wirkl. Geh. Rat Dr. Graf v. Koenneritz auf Lossa unter Hinweis auf sein vorgerücktes Alter und seine der Schonung bedürfende Gesundheit gebeten hat, von seiner Berufung in die bevor stehende Landessynode abzusehen. In ihm verliert die Landessynode ihren hochverdienten langjährigen Präsidenten und Vorsitzenden des ständigen Synodalausschuffes, welche Aemter seit dem Jahre 189 l in den allzeit sicheren Händen des Grafen von Koenneritz gelegen haben. Für daS Kirchen regiment, das seine sachliche, unparteiliche, in vornehmem Geist geübte Leitung dreier wichtiger Landessynoden dank bar anerkennt und mannigfache Förderung in den Arbeiten des Synodalausschusses durch ihn erfahren hat, bedeutet der Rücktritt des Grafen v. Koenneritz von seiner erfolg reichen synodalen Wirksamkeit einen ebenso großen Verlust wie für die Landessynode. In der gesamten Landeskirche aber und in der Geschichte ihrer synodalen Vertretung wird der Name des Grafen v. Koenneritz als eines treu zum Bekenntnis der Kirchs stehenden, mit Herz und Sinn ihr ergebenen und auf ihr Wohl bedachten Mannes in dankbarem Gedächtnis fortleben." —88 Belegen von Plätzen in Eisenbahn- Wagen. Ein interessanter Beleidigungsprozeß beschäftigte jetzt das Dresdner Schöffengericht. Der in Klotzsche bei Dresden wohnende Untoersitätsprofessor Paul Hercher be stieg am 28. Mai in Dresden-Neustadt einen Eisenbahnzug, um nach Klotzsche zu fahren. Im selben Abteil traf der Professor einen ihm bekannten Herrn und setzte sich diesem gegenüber. Auf diesem Platze hatte der 76 Jahre alte Fabrik- und Rittergutsbesitzer Gustav Dudeck aus Erd mannshof, der am anderen Ende der Bank saß, seinen Koffer stehen, den Hercher beiseite schob. Dagegen erhob der Rittergutsbesitzer Einspruch und reklamierte den Platz, auf den sich der Professor gesetzt hatte, als den seinigen. Demgegenüber wurde ihm vorgehallen, daß er bereits einen Platz eingenommen habe und für seine Person nicht zwei Plätze beanspruchen könne. Dudeck bezeichnete darauf das Verhalten seines Widersachers als Frechheit und Unver schämtheit, wodurch dieser sich beleidigt fühlte. Nach der bahnpolizeilichen Bestimmung kann derjenige, der seinen Platz verläßt, ihn wohl belegen, nicht aber mehr als einen Platz für sich in Anspruch nehmen. Wie Dudeck behauptet, hatte er den mir de n Koffer belegten Platz einnehmen wollen; daS konnte von der Gegenpartei nicht geahnt werden, da der Rittergutsbesitzer einen sehr günstigen Platz am gegenüberliegenden Fenster inne hatte. Der wegen Beleidigung verklagte Rittergutsbesitzer wurde zu 100 Mk. Geldstrafe verurteilt. — Die diesjährigen Wahlfähigkeitsprüfungen so wie die Fachlehrerprüfungen in Französisch, Englisch, Musik, Turnen und Nadelarbeiten sollen zwischen Michaelis und Weihnachten stattfinden. Diejenigen Hilfslehrer und H'lfSlehrerinnen, welche sich der Wahlfähigkeitsprüfung unterwerfen wollen, haben spätestens am 31. August ihre ZulaflungSgesuche bei dem BezirkSschultnspektor ihres Wohn orte- unter Beifügung der in 8 16 der Prüfungsordnung vom 1. November 1877 vorgeschrtebenen Zeugnisse einzu ¬ reichen. Diejenigen, welche sich einer Fachlehrerprüfung unterwerfen wollen, haben ihre Gesuche um Zulassung nebst den nach 8 28 der Prüfungsordnung beizufügcndcn Zeugnissen ebenfalls bis spätestens den 31. August d. I. bei dem Bezirksschulinspektor ihres Wohnortes anzubringen. —* Preisausschreiben: Für die besten Schre- bergärtchen setzt der Verlag des Freundes der Schreber- Lereine (R. Scheibe, Leipzig', Hohe Straße 15) drei Geld preise aus. Prämiiert werden diejenigen Gärten, die sich durch nettes Aufsehen, gute Pfliege und praktische Ein teilung, auszeichnen. Jedem, der sich dafür interessiert, steht auf Anfrage die betreffende Numsmcr der Zeitschrift hosten los zur Verfügung. — Das Laudeskonsistorium ist von der Kommission für kirchliches Frauenstimmrecht ersucht worden, der 8. Landessynode Sachsens den Antrag zu unterbreiten, die Synode wolle dahin wirken, „daß die Frauen unter den selben Bedingungen wie die Männer zu den kirchliche Angelegenheiten betreffenden Wahlen berechtigt sind". Begründet wird der Antrag mit dem Hinweis, daß Haupt- sächlich Frauen an allen kirchlichen Veranstaltungen teil nehmen, überhaupt besonders religiös veranlagt seien. Deshalb scheint es nur gerecht, den Frauen auch das Be stimmungsrecht bei Anstellung von Geistlichen und an Angelegenheiten der kirchlichen Selbstverwaltung zuzu- gestehen. Die mit dem Frauenstimmrecht in Schweden, Norwegen, Island, der Schweiz rc, in Amerika und Australien gemachten Erfahrungen bewiesen, daß diese Forderungen nur im eigenen Interesse der Kirche liege. — Zn dem 28. Verbandstage der städtischen Haus- und Grundbesitzervereine Deutsch lands, der V0m 6.-8. August iu Eisenach abgehaltcn wurde, waren 400 Delegierte auss allen Teilen Deutsch lands anwesend. Mm ersten Verhandlungstage hielt Ver- bandsdirektior Hartwig-Dresden, der Vorsitzende des Zen- tralberbandes, eine längere Umschau über die heutige Lage des privaten Grundbesitzes, nachdem er die Fragen „wer sind wir und was wollen wir" eingehend erörtert hatte. Ter Verband müsse dahin wirken, da/; auch den Hausbesitzern wie allen anderen Bürgern des Staates gleiche Rechte bei gleichen Pflichten zuteil werden. Red ner schloß mit der Mahnung, Frieden zu halten mit den Mietern und enge Fühlung zu suchen mit den Abgeordne ten der Parlamente. Geheimrat Tr. Traut'vetter begrüßte den Verband im Namen der Staatslregierung. Justizrat T-r. Wernick entbot den Willkom'mengruß der Stadt Eise nach. Den Reden folgte stürmischer Beifall. Herr Hart wig brachte ein Hoch auf Kaiser und Großherzog aus. An beide Fürsten wurden Huldigüngslelegrainme abge sandt. Eine Petition auf Abänderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsver waltung von Grundstücken wurde gemäß dem' Anträge des Rechtsanwalts Dr. Maerker-Berlin nach längerer Be sprechung einstimmig angenommen. An Stelle des er krankten Justizrats Tr. Grafe-Köln sprach hierauf Rechts anwalt Tr. Kolmaun-T-rcshen über die Wertzuwachs steuer. Redner gab der Erwartung Ausdruck, daß hie Ungerechtigkeit, die msan durch die Einführung der Wert zuwachssteuer gegen die städtischen Hausbesitzer plane, noch in letzter Stunde abgewendch werde. Es" gelangte schließlich ein Antrag des Vorsitzenden des Berliner Haus- Lesitzervereins Süden, Hermann Schulz-Berlin, einstimmig zur Annahme, der mit Bestimmtheit forderh daß die Ein führung einer Wertzuwachssteuer boist GrnndbLjitz unter keinen Umständen zu den bestehenden Stcuergesetzcn treten dürfe, sondern daß die EinfÜhirung der Wertzu- wachssteucr zum allermindesten von der gleichzeitigen Aufhebung bezw. Herabsetzung anderer Grundstücksbc- lästungen abhängig gemacht werde. Auch müsse gefordert werden, daß die Wertzuwachssteuer alsdann auch jeden anderen Konjunkturgewinn treffe. Tier Vorsitzende des Berliner Hausbesitzervereins „Süden", Lehrer Hermann Schulz-Berlin, forderte die Erweiterung der Zu ständigkeit der Amtsgerichte. Hierzu wurde be schlossen, beim Bundesrat und Reichstag zu beantragen, daß der Betrag, bis zu dem' die Amtsgerichte für Streitig keiten über Vermögensansprüche allgemein zuständig sind, auf 1000 Mark festgesetzt werde. Nach der Berichterstattung über die Beziehungen zu den Versicherungsgesellschaften, mit denen der Zentralverband Verträge abgeschlossen hat, und über die Arbeiten des Vserbandes in Sachen der M ü Ni del siche r he it der Pfandbriefe, beschließt der Verbandstag, den Berbandsdirekior zu beauftragen, die Mündeljicherhcit der Pfandbriefe der vvn den Hausbe sitzern gegründeten Psandbriesinstitute durch entsprechende! Eingaben an die zuständigen Stellen zu erstreben. Zum Schluß der ersten Sitzung sprach Rechtsanwalt Tr. HetterS- dorf-München über das Erbbaurecht und seine wirtschaftlichen Wirkungen. — Am' zweiten Ber- handlungstage wurde zuerst über die Steuer na ch d e mi gemeinen Wert verhandelt. Das Referat erstattete der Verbandsvorsitzende Hartwig, der ausführte, daß die Steuern nach dein gemeinen Wert im allgemeinen bei den staatlichen und städtischen Behörden wegen ihrer leichten Erhebbarkeit außerordentlich beliebt seien. Obcramts- richtcr Brandes-Braunschweig verwarf die Steuer nach dem gemeinen Wert vollständig und beantragte, der Ver bandstag möge sich lediglich für die Besteuerung dcS Grundbesitzes nach dem Ertragswert aussprechen. Ter Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen. Nun mehr erstattete der Vorstand den Jahresbericht. Aus ihm geht hervor, daß dein Verband gegenwärtig ca. 250 Vereine mit über 30000 Mitgliedern angehören Zur Frage der Unterstützung der Baugenossen schaften übergehend, stellte der Verbandsdirekl0r den Antrag, von einer Massenpctitivu der sämtlichen Vcr- Landsvereine gegen die überflüssige Unterstützung der Bau genossenschaften im laufenden Geschäftsjahr abzns'hen. Des weiteren niacht ess der Antrag den Vereinen, in deren Orten sich unterstützte Baugenossenschaften bef'nden, zur Pflicht, gegen das Baugenvsfenschaftsnbel Beschwerde bei den zuständigen staatlichen und städtischen Behörden ein zureichen und dem Verbandsdirekior über alles, was sie in dieser Hinsicht unternehmen, auf dem Laufenden zu er halten. Dieser Antrag fand die Zustinchnung der Versamm lung. Nach der Erstattung des K ässe n bcrichts, der einen Einnahmeüberschuß ton 5433,89 Mark aufweisl, und der Erledigung einiger Anträge auf Aendernng der Satz ungen erreichte die zweite Bcrbandsjitzung ihr Ende. Nachmittags statteten die Versamnflüngsiteilnehincr der Wartburg einen Besuch ab, und abends fand ein Festmahl statt. — In der gestrigen Schlußsitzung"wurde über den Gesetzentwurf, betreffend die Sicherung der Bau forderungen, verhandelt und hierzu beschlossen: Ter Zcntralverband der städtischen Hans und Grundbesitzer vereine Deutschlands erachtet die Bestimjmungcn des Ge setzentwurfs zur Sicherung der Baufordcrungen über den Bauvcrmerk, die Bauhypothek, gegebenenfalls auch die Sicherheitsleistung für annehmbar, dagegen die über dis Geldhypothek in den Paragraphen 21 biss'28 für schädlich und deren Weglassung für geboten. Weiter beschloß der Verbandstag, beim Reichsjustizamt, bezw. beim Bundes rat und Reichstag dahin vorstellig zu werden, daß bei der demnächst zu erwartenden Mvclle' zum B. G.-B- die Bc- stimstnungen des Paragraphl116 desl B. G.-B- einer Aeude- rung unterworfen werden, und zwar in dem Sinne, daß entweder der Paragraph 41 des preußischen Gesetzes über den Eigentum'scrwerb vom 5. Mai 1872 im B. G--B. Aufnahme findet, oder zum mindesten der ursprüngliche Schuldner einer Hypothek innerhalb 4 Jahren nach einge tretener Fälligkeit derselben von jeder persönlichen Ver bindlichkeit, auch ohne Zustim'mung des Gläubigers, bezw. Eigentümers des belasteten Grundstücks befreit wird. Tie Zustimmung der Versammlung fand auch noch ein weiterer Antrag des neuen Breslauer Haus- und Grundbesitzer«