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und Anzeiger iLlbeblatt und Au-eigers. RlElLaWMM-Ndrrilv FW UM I M D- KemkorribKrLO ,.,.»>«« « I. «.» für die König!. Amtsbaurtmanilschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gcmcinderat Gröba. 88. Mittwoch, IS. Februar 1V11, abends. «4. Jahr«. Da« iMejaer Dageblatt erschriut jeden Tag abend« mit Ausnahme der Sonn, und fiesuage. Bierieljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition In Nies» 1 Mart bk) Psg., durch unsere Dräger drei InS HauS 1 Mark 65 Psg., bei Abholmig am Cchaller der kaiserl. Posianstalten I Mark 65 Psg„ durch den Brieiträger Irrt InS HauS 2 Lkark 7 Psg. 7!uch DkonatSabonnementS tverden angenommen. Anzeigen-Aunahme jiir die Numnirr de» Ausgabetages bis vormittag V Uhr ohne Gewähr. bioiationSbrulk und Verlag von Langer L Winterlich in ZNeia. — GelchästSsiclle: Goetbestraße 5S. — Für die Aedaktio» verantwortlich'. Arthur Hähnel In Sliesa. ' —-sss^s-sssssssssssSS»—sssssS»SS-SSSSSSSS»»M«SSM«SSMI Die Musterung der im Aushebungsbezirke Grvsteuhaiu im laufenden Jahre angemeldeten und aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt statt: Tag. Masterangss ort. Beginn. vezetchnnng der gestellungspflichtigen Mannschaften. Montag, Riesa, Hotel Norm. die Mannschafte« aus Bobersen, Böhlen- den 27. Februar .Kronprinz" r/-9 Uhr Jahnishausen, Forberge, Nauwalde, Glau- bitz-Sageritz-Langenberg, Gostewitz, Gröba und Lichtensee; Dienstag, den 28. Februar die Mannschaften aus Gröditz, Grödel, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Leffa, Leute witz, Markstedlttz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Nickritz, NieSka, Nünch ritz und Röderau; Mittwoch, den 1. März die Mannschaften aus Reppi«, Schwein- furth, Tiefenau, Oberreußen, Oelsitz, Pah- renz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promuitz, Radewitz, Spansberg, Streumen, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschatten; Donnerstag, den 2. März SS « E di« Mannschaften der Jahrgänge 1890, 1889 und ältere Mannschaften ans der Stadt Riesa; Freitag, den 3. März w die Mannschaften de« Jahrganges 1891 aus der Stadt Riesa. Sonnabend, den 4. März Radeburg, „Ratskeller" Vorm. 9 Uhr die Mannschaften auS Bärnsdorf, Bär walde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, CunnertSwalde, Dobra- Zschorna, Ermendorf, FrettelSdorf, Groß dittmannsdorf, Kleinnaundorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, MarSdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Nteder-EberSbach, Nieder-Rödern; Montag, den 6. März M die Mannschaften auS Ober- u. Mittel- GberSbach, Ober-Rödern, Sacka, Stein bach, Stölpchen, Tauscha, BolkerSdorf, Welxande, Würschnitz und Radeburg. Dienstag, den 7. März Großenhain, „GesellschaftS- HauS" Vorm. 8 Uhr die Mannschaften aus Adelsdorf, Alt- leiS, Baselitz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, Blattersleben, Blochwitz, Böhla b. G, Böhla b. O, Brockwitz, Brößnitz, Colm nitz, Dallwitz, DieSbar, Döschütz, Foldern- PaulSmühle, Frauenhain-Lautendorf, Gä vernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Großraschütz, Hohndorf, Kalkreuth, Klein raschütz; Mittwoch, den 8. März W U die Mannschaften auS Kleinihiemig, Kmehlen, Koselitz, Kottewitz, Krauschütz, Kcaußnitz, Lamperttwalde, Laubach, Leck witz, Lenz-Döbritzchen, Liega, Linz, Me dessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Nasseböhla, Nauleis, Naundörfchen, Naun dorf b. G.. Naundorf b. O., Neuseußlitz, Nie- geroda, OelSnltz, Peritz; Donnerstag, den S. März U die Mannschaften aus Ponickau, Por- schütz, Priestewitz, Pulsen, Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Seußlitz, Skäßchen, Skassa,Tkaup, Stauda, Strauch, Strießen-Kolkwitz, Thien- dorf-Dammhain, Treugeböhla, Uebtgau, Walda, Wantewitz-PtSkowitz, Wustaude, Weißig a. R., Dreißig b St., Weßnitz; Freitag, den 10. März die Mannschaften des Jahrganges 1890, 1889 und etwaige ältere Mannschaften au» der Stadt Großenhain und sämtliche Mannschaften nachstehender Ortschaften: Wildenhatn, Zschauitz und Zschteschen; Sonnabend, den 11. März M O die Mannschaften de« Jahrganges 1891 auS der Stadt Großenhain und sämtliche Mannschaften der nachstehenden Ort schaften: Zabeltitz-Stroga und Zottewitz. Montag, den 13. März Losungstermin. 1. Die sämtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Militärpflichtige», welche sich im Aushebungsbezirke Großenhain aufhalten, werden zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen in de« für sie bestimmten Musterungstermine — in nüchternem und reinem Zustande — unter Hinweis auf die bet etwaiger Nichtbefolgung nach 8 26,7 der Wehr ordnung zu erwartenden Strafen und Nachteile hierdurch aufgefordert, während daS persönliche Erscheinen im LosungStermine Jedem überlasten ist. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben rechtzeitig ein durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigtes ärztliches Attest anher einzureichen. (§ 62,4 Wehr-Ordnung.) Gemütskranke, Blödfinnige, Krüppel usw. werden nach vorheriger Vorlegung von in derselben Weise ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Gestellung entbunden werden. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arzte» (Bezirksarzt, GerichtSarzt usw.) beizubringen. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Diejenigen Handwerker, welche auf den Kaiserlichen Werften ausgebildet und mit den Einrichtungen der Kriegsschiffe vertraut find, haben dies im MusterungStrrmine zu melden. 5. Jeder Militärpflichtige kann sich im MusterungStrrmine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffen gattung oder des Truppenteils erwächst. (8 63,8 der Wehr-Ordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtenden Mann schaften genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen find, außer der Vergünstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebot« in der Regel auch während ihres ReseroeverhältniffeS Befreiung von den jährlichen Hebungen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine EinwtlltgungSerklärung de» BaterS bezw. der Mutter oder der Vormunde», womöglich schon im MusterungStermtne, betzubrtngen. 6. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam gemacht: Nach 8 63 7 der Wehrordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berechtigt, spätestens im Mnsterungstermiue Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, welche nach 8 65,8 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstütze». Diejenigen Personen, deren Arbeit-, bez. AuffichtSuvfShtgkeit zur Begründung der Reklamationen behauptet wird, habe« in de« Reklamation-termtnen «ud zwar in Riesa am 8. März l . „ — in Radeburg am 6. Mär, l vorm. Veil Uhr in Srostenhaiu am 11. März vorm. 1» Uhr zu erscheinen. Ist die- untunlich, so ist ei« von einem beamtete« Arzte ausgestelltes Zeugnis rechtzeitig «ud spätestens bis zum RellamationStermtne einznreiche«. (8 33,5 Abs. 2 Wehr-Ordnung ) Nur für de« Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst «ach beendigtem MusterungSgeschäfte entsteht, kann der Antrag noch im AushebnngStermtne angebracht werden. Jedoch wird sich für diesen Fall empfehlen, diesen Antrag noch vor dem AuS- hebungSgeschäst anzubringen, um Erörterungen zu ermöglichen. Die Entscheidungen der Ersatz-Kommission auf derartige Anträge werden je am 3. Tage «ach den vorbezeichneten ReklamattonStermiueu mittag» 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant bis dahin zur Anhörung derselben sich nicht etngefunden haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Beachtlichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Kommission sür bekannt gemacht anzusehen bez. bekannt gemacht worden ist, und zwar bi» nachmittag» 5 Uhr bet der Ersatz-Kommiston unter gehöriger Begründung angebracht werden. 7. Die Herren Bürgermeister und Gemeinbevorstände werden hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhättlichen gestellpflichtigen Mannschaften zum pünktlichen Erscheinen im Musterungslokale vorzuladen, sowie der Musterung bez. was die Städte anlangt, durch Beauftragte beimwohnen. lieber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Die RekrutterungSstammrollen sind »um MusterunoSiermine mitzubringen. 8 Die Mannschaften der Reserve, Marinerrserve, Lavdwehr, Seewehr, Ersatz reserve und Marine-Ersatzreserve, sowie ausgrbttdete Laudsturmpfltchtige des H. Aufgebots, welche gemäß 8 123,1 der Weh,-Ordnung aus Zurückstellung sür den Fall einer etwaigen Mobilmachung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben hierauf gerichtete Gesuche bet dem OrtSoorstande ihre» Wohnorts und zwar noch vor Beginn der Musterung anzubringen. Der OrtSoorstand hat diese Gesuche zu prüfen und darüber eine alsbald anher etnzureichende Nachweisung anfzustellen. AuS dieser Nachweisung müssen nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögen»»«» , hältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurückstellung beding» werden kann, ersichtlich sein. Neber di^e Gesuche wirb di» Königliche verstärkte Ersatz-Kommission Montag, den 13. März bteses Jahre», vormittag» S Uhr Entscheidung treff n. Zur Entgegennahme der letzteren bezw. zu etwaiger Auskunft«- erieNuna baden sich die betrefie'den Antragsteller in Person zur gedachten Zeit im „Gesrlltchatt-Hausr" in Grotzenhaiü ein,„finden. L Grotze> Hain, am 13. F b'uar 1911. Der Zivil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Uommisfioü x v 52. de- AuShebnngSbezitkS Grotzenhaiü.