Volltext Seite (XML)
3 — ! -E - 4. Muster zur Berechnung deS Wahlergebnisse» und für die Niederschrift (ff 1V Abs. 1 und 8 der Wahlordnung). . den 1917. Bon dem unterzeichneten Wablleiter (Wahlvorstandr) für die Wahl des Arbeiter-lAn- g«ftrllten-)AuSlchuffeS für (Vezrichnuna des Betriebs oder der Betriebsabteilung) wurde beute nach Orffnung des -r-timmzettelkastens (durch den Vorsitzenden und den Beisitzer L, auf Grund der au« den Wahlumschlägen entnommenen Stimmzettel folgendes festgestellt: ES sind insgesamt 940 gültig« Stimmzettel abgegeben worden. 20 Stiunnzettel wurden für ungültig erklärt. Von den 240 gültigen Stimmen find 120 auf List« I, 80 auf Liste ll und 40 auf Liste Ul entfallen. Zu wählen sind S AuSschußmitgliedec und 10 Ersatzmänner. z.« «. In den Fällen der Absatz« 1 und 2 hat derL Weis«, wie die« bei dem WablauSschreiben geschehen eine Stimmabgabe nicht stattfindet. I». Gttwwenatnnds. 8 12. ritwwzettrl «nd Satzlnwschläg». Per Wähler darf seine Stimme nur für eine der zuge abaeben. Der Stimmzettel mutz die Ordnungsnummer d« enthalten. Au Stelle oder neben der Ordnungsnummer tt Namen der in einer zugelaffenen Vorschlagsliste eingetragenen Bewerber in deren Reihen« folg» aufgefübrt werden: Abweichungen von der Vorschlagsliste machen den Stimmzettel ungültig. Stimmzettel, die unterschrieben sind. oder. derenLnhalt zweifelhaft ist. oder di« einen Widerspruch oder Vorbehalt enthalten, oder die ein Merkmal haben, das die Absicht einer Kennzeichn»«« wahrscheinlich macht, sind ungültig. — — , Der Wähler hat seinen Stimmzettel in einem Wablumschlag abzugehen. Die Wahl« Umschläge sind »nun Arbeitgeber zu beschaffen und mit der Aufschrift oder dem Vordruck zu versehen: «Wahl zum Ärbeiter-(Angeltellten-)Au«schuh für (Bezeichnung des Betriebs oder der Betriebsabteilung) im Vierteljahr 1917? Die WahlumskolSg« sind den Wahlberechtigten nach näherer Bestimmung de« WablvorstandeS zur Verfügung zu stellen. Befinden sich in einem Wahlumschlage mehrere Stimmzettel, so werden sie, wenn sie vollständig überetnftimmen, nur einfach ge^tt, andernfalls als ungültig angesehen. ... »t« Abgabe »er Sttmmzettel. Der Wähler bat den seinen Stimmzettel enthaltenden Wablumschlag verschloffen oder offen an einem der für die Stimmabgabe festgesetzten Lage bet der von dem Wahlvorstand« bezeichneten Stelle unter Nennung seine« Namens ab,»geben. Die mit der Entgegennahme der Wahlumschläge und Stimmzettel betraute Person bat den Wablumschlag in Gegenwartdes Wählers in einen dazu ausgestellten Kasten zu stecken und die Stimmabgabe in der Wählerliste zu vermerken. Der Gtimmzettelkaften muh vom Wablleiter (Wahlvorstand) verschloffen und so einge richtet sein, dab die hineingeschobenen Umschläge mit den Stimmzetteln nicht herausge« nommen werden können, ohne daß der Kasten geöffnet wird. IV. Feststellung de- Wahlergebnisse». 8 14. I» aSaewetueu — Das Wahlergebnis wird durch den Wahlletter (Wahlvorftand) spätesten« am dritten Tag« nach dem Abschluß der Stimmabgabe festg,stellt. 8 15. Berechnung der jeder Vorschlagsliste zugefallenen Stimme«,ahl. Nach Oeffnung des Stimmzettelkastens oder der mehreren Kästen durch den Wablleiter (Wahlvorftand) werden die Stimmzettel aus den Wahlumschläaen entnommen und di« auf jede Vorschlagsliste entfallenen Stimmen zusammenae»äblt. Dahei ist die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen. 8 16. Verteilung der Mttgliederftellen auf die Vorschlagslisten. Die den einzelnen Vorschlagslisten zuaefallenen Gtimmenzahlen (8 1k) werden der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4 usm. bis zur Höchstzahl der zu Wählenden geteilt; unter den so gefundenen Zahlen werden so viel Höchst,ablen auSgesondert und der Gröhe nach geord net, als Mitglieder zu wählen sind. Jede Vorschlagsliste erhält so viel Mitgltederstellen zugeteilt, wie Höchstzahlcu ans sie entfallen. Wenn eine Höchstzahl auf mehrere Vorschlags listen zugleich entfällt, so entscheidet das Los darüber, welcher dieser Vorschlagslisten die nächste Stelle zukommt. Wenn eine Vorschlagsliste weniger Bewerber enthält als Höchftzahlrn auf sie ent fallen , so gehen die überschüssigen Stellen auf die Höchstzahlrn der anderen Vorschlags- listen über. 8 17. Verteilung der Bewerber iunerhal» der Vorschlagsliste«. Die Reihenfolge der Bewerber innerhalb der einzelnen Vorschlagslisten bestimmt stch nach der Reihenfolge ihrer Benennung. Würde eine Person wegen Ihrer Benennung auf mehreren Vorschlagslisten mehrfach gewählt sein, so gilt sie als gewählt auf Grund der Liste auf der ihr die. größte Höchstzahl zufällt; bei gleichen Höchstzaylen entscheidet das Los. Bei den anderen Listen gilt an Stelle des als gewählt geltenden Bewerbers der nachstbcnannte Bewerber. 8 16. Ersatzmänner. Nach den Grundsätzen der 88 16 und 17 werden so viel Ersatzmänner auSseschieden, wie »u wählen sind. Niederschrift des Wahlletter» (WablvorstandeS). Soweit eine Stimmabgabe nach den 88 12, 18 stattgefunden hat, stellt der Wahl leiter (Wahlrwrstand) in einer Niederschrift die Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen, die jeder Liste zugefallcne Stimmenzabl, di« L«rechn«trn Höchstzahl«», d«r«n Berteiluna auf die Listen, die Zahl der für ungültig erklärten Stimmen und die Namen der Gewählten fest.') Entsprechend ist zu verfahren, wenn die Wahl nach 8 11 Abs. 2 Satz 1 und 2 ohne Stimmabgabe oder wenn eine Berufung von Mitgliedern und Ersatzmännern nach 8 II «bs. 1 Satz 2 oder nach 8 II Abs. 2 Satz 8 stattgesunden hat. Die Niederschrift ist vom Wahlletter (Wahlvorstande) zu unterschreiben. 8 20. Berufung von AuSschutzmttalteder« und Srsatzwinner« durch dr« Vahldorstau». Soweit Mitglieder, und Ersatzmännersttllen durch dir Wahl nicht besetzt find, hat der Wablleiter «Wahlvorftand) Mitglieder und Ersatzmänner zu berufen. Für so ben»f«ne Ersatzmänner ist eine Reihenfolge schriftlich festzustellen. Di« Feststellung ist vom Wahl- leiter (Wahlvorftand) zu unterschreiben. .. Werden für die zugelassenen mehreren Vorschlagslisten keine Stimmen abgegeben, so gilt Abs. 1 entsprechend. Dabei sind zunächst die in den Vorschlagslisten benannten Be werber zu berücksichtigen. Beteiligung abwesender Wahlberechtigter an der Dabt. Auch denjenigen Wahlberechtigten, welche im Auftrage deS Betriebsunternehmers auf Reisen abwesend sind (z. B. Geschäftsreisende, Monteure, Schiffsmannschaften in Binnen- schijfahrtsbetriebcn)„ist möglichst Gelegenheit zur Beteiligung an der Wahl »u geben. Zu diesem Zwecke ist darauf Bedacht zu nehmen, daß sie von. dem WablauSschreiben Kenntnis und Gelegenheit erhalten, ihre Stimmzettel in verschlossenen Umschlägen an einer bestimm- tert Stell« abzugeben. Die Umschläge sind vor der Feststellung de« Wahlergebnisses von dem Wahlleiter (Wahlvorstand) ungeöffnet in den verfchloffenen Tltmmzettelkasten zu stecken. 8 22. Mitteilung a« die Gewählte« oder Beruft««».') Der Wahlletter (Vorsitzende de» Wahloorstandel) benachrichtigt die gewSblten oder berufenen Mitglieder und Ersatzmänner schriftlich von der auf fie entfallenden Wahl oder Berufung. Erklärt dec Gewählte oder Berufene nicht binnen einer Woche, daß er die Wahl oder Berufung ablebne, so gilt die Wahl oder Berufung als angenommen. Lehnt ein Gewählter die Wahl ab, so gilt an seiner Stell« der in d«r gleichen Vor schlagsliste nach ihm vorgeschlagene noch nicht Gewählte als gewählt. 8 16 «Hs. 2, 8 17, 8 18, 8 20 Abs. 1 gelten entsprechend. Lehnt ein nach 8 11 Abs. I Satz 2 oder nach 8 II Abs. 2 Satz 8 oder nach 8 20 Berufener die Berufung ab, so ist wiederum nach 8 20 Abs. I zu verfahren. 8 23. Bekanntmachung de» Wähler,etutfie». Sobald die Namen der Gewählten oder Berufenen endgültig frsttteben, hat der Wahl- - leiter (Wahlvorftand) sie durch zweiwöchigen AuShang an derjenigen Stelle, an welcher das Wahlausschreiben angeheftet gewesen ist, bekannt zu machens V. Rnsechtnng «nd Ungültigkeit der Wahl. I« all, «nein««. Di« Gültigkeit der Wahl kann während der Dauer des AuShangeS (8 28) ange fochten werden. Anfechtungen sind bei dem Wahlleiter (Wahlvorftand) oder bei der OrtS- polizeibchörde (Amtshauvtmannschaft, Stadtrat in Städten mit revidierter Städteprdnung) bezw. soweit es sich um Betriebe bandelt, die der berg« oder betriebSpoltzeiDiLeti Aufsicht des Vergamte» unterstehen, beim Beraamt anzubringen. Die Ort-poli,«tvehördr bezw. das Bergamt entscheidet über die Anfechtungen. ') Ein Muster für diese Belanntmachung ist ini Anhang unter Nr. 2 abgedruckt. ') Ein Muster für die Niederschrift sowie Beispiele für die Ermittlung del Wahlergebnisses find lm Anhang unter Nr. 4 abgcdruckt. ') Ein Muster für die Mitteilung ist im Anhang unter Nr. S adaedruckt. ">) Sin Muster für diese Bekanntmachung ist im Anhang unter Nr. S abgedruckt. ') Für jede Ausschußwahl bedarf e, eine« besonderen LkahlauSschrelbenS (zu »gl. ff 4 Abs. 1 und L oer Wablordnuna). A ungtnng, 10 nr alsbald «in neu«- Wahlverfahr« ttnsrttottm« >»«tttt«ntt vor SoSl. LA Wahl ist ungültig, wem» «egen wesentlich« Vorschriften über daß wahlverfahrcn »«stoße« rm» weder «ne nachträglich, Ergänzung möglsch noch nachgewiesrn Ist, datz durch »en verstoß das Wahlergebnis nicht verändert «erden komttr. . 8 26. Uuaältt,« Wohl einer Person. Ungüttia. ist die Dahl einer Person, die zur Zeit der Wahl nicht wählbar war und an» di« wa-lbarkeitntcht inzwischen erlangt hat. Ungültig ist die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten die Wahl rechtswidrig (zu vgl. insbesondere 88 107 bis 109, 240, 339 des Reichsstrafaesetz- buchs) oder durch Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, es fei o«tn, haß dadurch da» Wahlergebnis nicht verändert werden konnte. Di« Absätze 2 und 8 des 8 22 gelttn entsprechend. VI. Ersatz u«d Stellvertretung von Ausschuhmitgliedern. scheiden AuSschußmltglieder während der Amtsdauer des Ausschusses, insbesondere wegen Verlustes der Wählbarkeit aus, so tritt derjenige von den gewählten Ersatzmänner»» «in. welcher der aleichen Vorschlagsliste wie der Ausgeschiedene angehürt «nd auf dieser Lifte unter den Ersatzmännern an höchster Stelle steht (8 18). Sind auf einer Vorschlagsliste Ersatzmänner nicht mehr vorhanden (Abs. 1), so tritt der Ersatzmann au» derjenigen anderen Liste ein, welche die größte Höchstzahl für «inen noch nicht etngetretenen Ersatzmann ausweist. Können Ersatzmänner nicht oder nickt mehr gemäß Abs. I und 2 herangezoaen wer den, so haben die auf Grund deS 8 11 Am. 1 Satz 2, Ms. 2 Satz 8 88 20, 22 berufenen Ersatzmänner in der festgesetzten Reihenfolge einzutreten. Diese Bestimmungen gelten auch für den Eintritt der Ersatz,nänner al» Stellver« VH. Schlustbcsttmmung. 8 28. «usbewahrung der Wahlakten. Koste«. Di« Wahlakten werden von den Arbeiterausschüssen und den AngeftelltenauSfchüffen bis zur Beendigung ihrer Amtsdauer aufbewahrt. Die sächlichen Kosten (Beschaffung der Wahlordnung, der Wahlumschläge, der erfor derlichen Gtimmzettelkästen usw.) trägt der Betriebsunternehmer. AnShang. Inwieweit der Betriebsunternehmer, der Wablleiter und der Wahlvorftand von d«r folgenden Mustern Gebrauch machen wollen, bleibt ihnen überlasten. 1. Muster »nm WahlanSschretbe» 18 6 der Wahlordnung).') AuSgehändigt am abgenommen am SU ahlansschreib eu für die Wahl des S1rbeiter-(Nngeftellten-)Au8schufies für (Bezeichnung des Betriebs oder der Betriebsabteilung). Nach 8 11 d«S Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 und nach der hierzu ergangenen Ausführungsverordnung des Ministeriums des Inner» vom 21. Febrnar 1917 ist von den volljährigen männlichen und weiblichen Arbeitern (nach dem DersicberungSgesetz für Angestellte versicherungspflicbtiqen Angestellten) des Be triebes (der Betriebsabteilung), soweit fie die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen, ein aus Mitgliedern bestehender Arbeiter-(Angeftellten-)Ausschuß aus ihrer Mitte zu wähle». Für die Ausschußmitglieder sind im ganzen Ersatzmänner zu wähle». Wählbar sind volljährige männliche und weibliche Arbeiter (nach dem Versicherungs gesetz sür Angestellte verstcherungspflichttae Angestellte) des Betriebes (der Betriebsabtez- lung). Wählbar ist nicht, wer die deutsche Staatsangehörigkeit nickt besitzt. Nach 8 6 der vom Ministerium des Innern erlassenen Wahlordnung werden die Wahlberechtigten aufaefordert, bis zum „ _ _ Vorschlagslisten bei dem unterzeichneten Wahlletter (Vorsitzenden des Wahlvorstandes) einzureichen. Vorschlags, listen, die später etngehen oder die nicht von mindestens drei Wahlberechtigten unterzeichnet sind, sind ungültig. Jede Vorschlagsliste soll wenigstens so viel wählbare Bewerber benennen, wie Aus- schußmitglieder und Ersatzmänner zu wählen sind. Die einzelnen Bewerber sind unter fortlaufender Nummer oder in sonst erkennbarer Reihenfolge aufzuführen und nach Fa milien« und Vor-(Ruf-) Namen, Beruf und Wohnort zu bezeichnen. Di« zugelafsenen Vorschlagslisten werden vom bi« zum täglich von,——, .bi« Uhr in zur Einsicht der Wähler ausliegen. Die Wählerliste liegt vom bis -um ... täglich von bis - Uhr .... zur Einsicht aus. Einsprüche gegen die Wählerliste sind zur Vermeidung de« Ausschusses spätestens am bei dem unterzeichneten Wahl leiter (Vorsitzenden de« Wahlvorstandes) anzubringen. Die Stimmabgabe über die zugelassenen Vorschlagslisten findet an den Tagen vom bi« zum in statt. Jeder Wahlberechtigte darf nur für eine der zugelassenen Vorschlagslisten stimmen. Der Wähler, der von seinem Wahlrecht Gebrauch machen will, hat seinen Stimmzettel an einem der oben bezeichneten Tage wahrend der Zeit von bis Uhr in einem Wahlumschlag abzugeben, den er (z. B. an^ den Auslegungsstellen der Vorschlagslisten während der Zeit ihrer AuS- legun^n Abdruck der Wahlordnung liegt bis zum Schluffe der Stimmabgabe täslich vev bis Uhr in zur Einsicht aus. , den Der Wablleiter. (Der Wahlvorftand). (Vörfibender.)' (Beisitzer?) * S. Muster für die Bekanntmachung «ach 8 11 Abf. 1 Satz 1 der Wahlordnung. Ausgehäugt am äbgenömmen am Nachfrist für dte Einreichung von Vorschlagslisten zur Wahl des Arbetter-(Angeftellteu-) ANS- schufieS für (Bezeichnung des Betriebs oder der Berriebsabtetlnng). Durch Wahlausschreiben vom sind die Wahlberechtigten ausgefordert worden, für die Wahl des Arbeiter-(Anaestellten-)Ausschufses bis zum Vor schlagslisten bei dem unterzeichneten Wahlleiter (Vorsitzenden des Wahlvorstandes) ein zureichen. Da eine gültige Dmcschlagsliste bis zu dem oben angegebenen Tage nicht eingegangen ist, wird dte Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten gemäß 8 II Abs. 2 Satz I der Wahlordnung bi« zum Ablauf deS verlängert. Gebt auch bis dahin eine gültige Vorschlagsliste nicht ein, so hat gemäß 8 II Abs.1 Satz 2 der Wahlordnung der Wahlleiter (Wahlvorstand) die Ausschußmitglieder und Er satzmänner zu berufen. —, den Der Wahlletter. (Der Wahlvorftand.) MMinKer)"' (Beisitzers) S. Muster zur Vorschlagsliste (ff S der Wahlordnung). Vorschlagsliste. Als Mitglieder des Arbelter«(Angestellten-)AuSschuffeS für Bezeichnung deS Betrieb» oder der Betriebsabteilung), gegebenenfalls als Ersatzmänner, werden oorgeschlagen: Lfde. Nr. Familien- und Bor- (Ruf-)Name Beruf Wohnort (bei größeren Orten Straß« und Hausnunimer-j 1 . iU, terschriften:) Listenvertreter.