Volltext Seite (XML)
Riesaer H Tageblatt ««d Anzrtgrr «MeblM «ad Aychaj. Amisötatt für die Mnigl. AmtShauptmanrrschast Großenhain, da- König!. AmtSgerilÜt und dm Rat der Stadt Riefte sowie den Gemeinderat GrSba. nn Sonnabend, 2?;. Juni 1917, 'lvends. 79. Jährst. Da- Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag avendS V,7 Ubr mir Ausnahme der Sonn- und Fesitaae. BerugSpretS, gegen rSorauszahlung, durch unsere "Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,5a Mark, monatlich 85 Ps. Anzeige» für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Ubr vormittags auszugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für haS Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschcift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprerS 15 Pf.» zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisungs- und VermittelungLgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogeu werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Rie>a. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg ober sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BefvrderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferu"', der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises, Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Wi n te r lich, R ic s a. Geschäftsstelle: Goethestrafje 5S. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähncl, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Littrich, Riesa. „ .... ' 7,--- , ,, i» i . > -7 n- Seefische betreffend Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 8. Juni 1917 Seefische betreffend (Sächsische StaatSzeitung Nr. 123) werden Händler, Gemeindeverwaltungen, industrielle Werke mit BetriebSspeisungen, Volksküchen usw. aufgefordert, ihren unqcfähren Bedarf an frischen und verarbeiteten Fischen umgehend uud bis spätestens den ÄS. laufenden Monats hier zu melden. Ta nach der Ernannten Verordnung die Verteilung der zur Verfügung stehenden Seefische nach der Höbe der jetzigen Bestellungen erfolgen müssen, empfiehlt cs sich, den tatsächliche» Bedarf möglichst genau anzugeben, damit dann, wenn die Fänge infolge der Jahreszeit zurückgeben, wenigstens auf einen entsprechenden Teil gerechnet werden kann. Großenhain, den 23. Juni 1917. 1461 ck klr L. Die Königliche AmtShauvtmannschaft. Dienstag, den 3. Juli d. I., von vorn,. N Uhr ab, sollen irn Versteigerungsraume deS Amtsgerichts, hier, allerlei gebrauchte Sachen versteigert werden, darunter insbesondere 1 Büffet, 1 Ausziehtisch und 1 Säulenspiegel in Eicke, Polstcrmöbel, Leder- und Rohrstühle, 1 Salontisch, 1 japan. Tischchen, 2 Waschtische, 2 Küchentische, 1 Kückenschrank, Bettstellen mit Matratze, 2 Naclstschränkcken, 1 Kommode, 1 Tischrolle, Vortierenstangen, Küchengeräte, silberne Löffel usw., Porzellan und kunstgewerbliche Gegenstände, Betten, Steppdecken, Tischdecken und Plüschvorhänge, Nippsachen, 1 Regulator, 1 Kristallkrone usw. , Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. * Slävtiscqer Krrjchettvertrmf. Von heute ab werden in der Kirschbudc an der Pausitzer Straße die städtischen Kirschen zum Preise von 40 Pfg. für das Pfund gegen Vorlegung der Brotausweiskarte abgegeben. Es können auf den Kopf der Bevölkerung gerechnet nur 'F Pfund abgegeben werden, die Mengen werden nach oben auf Pfund abgerundet. Da der Vorrat an städtischen Kirschen nicht groß ist, kann voraussichtlich jede Familie nur 1 mal Kirschen erhalte« Der Kirschenpächter kann die Käufer auch nur nach und nach befriedigen, je nachdem städtische Kirschen reif und gepflückte Vorräte vorhanden sind, Andrang ist des halb zwecklos. Der Rat der Stadt Riesa, am 23. Juni 1Sl7. Fnd. Nr. 7 und 8 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1917, sowie Nr. 85—111 des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1917 sind hier eingegangcn und können in der Rats- hauotkanzlei eingeschen werden. Der Inhalt der Blätter ist aus dem Anschläge im Flur des Rathauses ersichtlich. Der Rat der Stadt Nies«, am 22. Juni 1917. Fnd. Das fällig gewesene Schulgeld für die städtischen Schulen ans das 2. Vierteljahr 1917 ist längstens bis »um 38. Juni IS 17 an unsere Stadthauptkasse zu bezahlen. , Der Rat der Stadt Riesa, am 19. Juut 1917. Lr. Brotkarten- und Mehlmarkenansgabe^ Montag, den 35. Juni 1V17 vormittags 8—13 Uhr, findet in den bekannten Ausgabestellen dis Ausgabe der Brotkarten nnd Mehlmarken auf die Woche vom 25. Juni bis 1. Juli dieses Jahres statt. Die BrotauSrveistarten find vorzulegen, Der Rat der Stadt Riesa, am 22, Juni 1917. K, Gestanvsanzeigen über Warenrestbeffiinder Dos Verzeichnis der Restbestände der hiesigen Geschäfte an Teigwaren wird bl« 3Y. d. vormittags zur gesammelten Weitergabe an den Kommunalverband von der Firma Ferd. Müller, hier, entgegengenommen. - — Der Rat der Stadt Riesa, am 23. Juni 1917. Kriegsanleihe. Zur Vornahme der Abrechnung ersuchen wir die Zeichner von Stücke» uns, soweit noch nicht geschehen, ihre Svardücher möglichst sofort vorzulegen. Tie Zeichner von Anteilen bitten wir, gegen Rückgabe der Zwischenquittungen die noch bereit liegenden Anteilscheine abzubolcn. Svarkassenvcrwaltnug Riesa, am 18. Juni 1917. Volksküche Gröva. Anmeldungen zur Volksküche werden Montags vormittags 11—1 und nachmittag- 4—7 llhr in der Volksküche angenommen. Mitzuvrinyeu sind LebenSinittellvittrollkarte sowie Fleisch-, Warenbezugs- und Kartoffelkarten öder Kartoffeln. Die Aezahlung hat auf eine Woche im voraus zu erfolgen. Gröba, am 15, Februar 1917. Df»' Gemeindevurstand. Stävt. Sparkasse Strehla. Einlagen werden jeden Wochentag angenommen und alltäglich verzinst zu Geheimhaltung statutarisch verbürgt. * Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 23. Juni 1917. Nichtswürdig ist die Nation, die nicht ihr Alles freudig setzt a» ihre Ehre! Ehrlos wollen sie uns machen: Deutschland ein Spiel zeug in der Hand der Mächte. — Willst Tu um diesen Preis ven Frieden, deutsches Volk, so kannst Tu ihn haben von der Großmut Deiner Feinde! Doch dann laß Dir von Dei nem deutschesten Dichter sagen, daß Du eine nichtswürdige Nation bist, entehrt und entmannt! Darum setze freudig Dein Alles an die Ehre Deiner Nation! Erkämpfe Dir einen deutschen, ehrenvollen Frieden! Bis dahin wollen wir und müsfeu wir durchhalten! Ans Vaterland, ans Teure schließ' Dich au. Das halte fest mit Deinem ganzen Herzen — Hier sind die starken Wurzeln Deiner Kraft! Du sollst nicht rechts und links sehen deutscher Michel! Dein Ziel fest im Auge, auf Gott gebaut und feste um Dich gebaut! Schüttle den Geist des Verzagens ab; laß Dich nicht irre machen von törichten Besserwissern. „Aushalten, Durchhalten. Maulhalten!" rufe den Schwachen und Bäng lichen zu! Sieh auf die Kämpfer an der Front, sieh auf die Besten in der Heimat — an ihrem Beispiel richte Dich auf, wenn Dich die Sorgen überwältigen wollen; sieh auf Dein ganzes Volk, auf Frauen und Kinder — für sie sollst Du kämpfe», leiden, ausharren! Für sie sollst Du siegen! * * -i- —* Zum Johannistag. In den letzten Tagen des Juni pflegt Vie Christenheit des Abend- und Morgen- landes das Gedächtnis Johannes des Täufers zu begehen. Die Festsetzung dieses Gedenktages auf den 24. Juni stammt wahrscheinlich aus den Zeiten des Papstes BontfactuS lv., aus dem Anfänge des 7. Jahrhunderts also, her. Jedoch ist die erste christliche Feier des Johannistages erst zwei volle Jahrhunderte später historisch nachzuweisen. Im Jahre 801 nämlich beging Karl der Große den Johannis tag festlich in Italien, und zwar in Jvrea; auch die Söhne Karls des Großen bevorzugten den Johannistag. So rief zum Beispiel Ludwig der Fromme am Johannistage der Jahre 824 und 831 Reichsversammlungen ein, um Streitig keiten, die er mit seinen Söhnen hatte, beizulegen. Seit dieser Zeit hat sich der heilige Johannes einer stets wachsen den Verehrung zu erfreuen gehabt und malt kann wohl sagen, daß er der Heilige ist, der über die meisten Patro nate verfügt. Eine viel geübte Sitte ist es, am Johannis tag unserer teueren Loten zu gedenken. Die Friedhöfe wersen an diesem Tage starken Besuch auf und viele Kranze nnd Blumen bedecken die Gräber der Verstorbenen. Die stillen Orte des Friedens gleichen unter den Strahlen der Mitsommersonne jetzt einem Blumenhain. Auch in unserer Stadt werden die Stätten der ewigen Ruhe und des Arie- denS morgen da« Ziel vieler sein. —* Die Gewitter, die Donnerstag abend und in der Nacht zum Freitag in wachsen austtaten, Haden für die hiesige Gegend lediglich «ine merkliche Abkühlung zur Folge gehabt, der erwartete reichliche Regen atzer ist auSgedlleben. Auch m der Meißner, Dresdner und Lhemaitzer Gegend find di« dort ^usgetmtenen Niederschlage nicht eraiebig genug gewesen. Dagegen hat Leipzig in der Nacht zum Freitag starke Rcgenfälle zu verzeichnen gehabt, ebenso die Jenaer Gegend. Augsburg meldet starke Gewitter, in Dillingen wurden mehrere Erdstöße verspürt, lieber ganz West- und Süddculschland sollen in der Frcitagnacht Gewitterregen niedergegangcn sein. —' D i e A b l i e f e r n n g getragener Unifor men erfolgt noch immer nickt in dem Maße, wie es im Interesse unserer K.iegswi tschaft wünjchenSaert erscheint. Bekanntlich sollen die abgelicferlcn Uniformen für Zivil beamte, insbesondere für die der Post, Eisenbahn und Po lizei, umgearbeitet werden, um so den vorhandenen Be stand der neuen Uniformstoffe nach Möglichkeit zu strecken. Gerade die mittleren und unteren Beamten leiden unter den KriegSleuerungsvechältnissen besonders schwer. Es soll daher durch die Wiederverwendung dieser getragenen Uniformen -zugleich angestrebt werden, diesen Beamten schichten die Möglichkeit zu bieten, sich mit verhältnis mäßig billigen Uniformen zu versehen. Wenn man dazu noch bedenkt, daß die Umarbeitung der abgclleferten Uni formen mit nicht unerheblichen Unkosten verbunden ist, so wird man dazu kommen, die Erwartungen auf das Ent gelt, das für die abg. lieferten Uniformen rcwä'rt w.rden kann, nicht zu hoch zu spännen. Jedenfalls sind aber die Richtpreise so festgelegt, daß sie die.frühere Bezahlung durch die Althändler in der Regel übersteigen. Es muß aber immer wieder darauf hingewiescn werden, daß es für den Veräußerer nickr in erster Linie darauf ankommen darf, für ein getragenes Uniformstück einen möglichst hoben Gewinn zu erzielen, sondern daß es allgemeine vaterlän dische Pfückt ist. jedes entbehrliche Uniformstück dieser Be wirtschaftung zuzuführen, auch wenn dabei kein großer Gewinn abfällr. Wer wirtschaftlich in der Leige ist, sollte hierbei nicht auf den Pfennig sehen; je mehr Uniformen unentgeltlich abgeliefert werden, desto billiger können sie nach Umarbeitung an die unter den Verhältnissen leidenden Beamten abgegeben werden. Ein Unrecht gegen die All gemeinheit bedeutet cs, jetzt noch getragene Uniformen im Schranke .aufzubewahren, wo sie ungenützt hängen und häufig noch durch Mottenfraß schadhaft werden. Jedes Stück muß vielmehr in heutiger Zeit wieder nutzbar ge macht werden. Sehe also ein Jeder seine Schränke, daraufhin nach, ob er dort noch ein überflüssiges, nicht dringend gebrauchtes Uniformstück hängen hat. Ob es viel oder wenig getragen, vorschriftsmäßig oder veral tet ist, kommt nickt in Betracht, weil jede Uniform »och eine Verwendung findet. Jede Mtbekleidung-stelle nimmt die Uniformen an. —* Schätze im Gemüseabfall. Die durch! den Krieg gewonnene Lehre, auch auf das Kleinste und früher als wertlos Bezeichnete zu achten, hat allmählich zur wirt schaftlichen Verwertung von sog. „Abfällen" verschiedrnW Art geführt. Gemüseabfälle wurden zwar schon im Fre den aus dem Lande als Schweinesutter benutzt, doch dach» man wohl kaum daran, sie in irgendeiner Form Mch noch als menschlich' Ernährung zu verwenden. Leute haben sich die Verhältnisse in dieser Beziehung in grundlegender Weise geändert, und die Beschäftigung mit solchen Fragen führt immer noch zu neue» Berwertunasmöalich.'eiten. Auf einen fetten beachteten Schatz im Gemükeadfall und ans seine be sondere Verarbeitung macht nunmehr Margarete von Ki- gewski in der Deutschen Landwirtschaftlichen Presse auf merksam. Der kostspielige, übrigens zum großen Teil aus dem Ausland vezogenc Fleischcxtrakt läßt sich nüiülich mühe los durch die Gcmüieabfälle erseke», genauer gesagt, durch die in ihnen enthaltenen Rückstände, die Nährsalze. Zu diesem Zweck sammelt man alles Grüne des Gemi'iseabfalles, auch Obstreste, Apsel- und Birucnschaleii usw. Man wäscht sie und läßt sie in einem großen Kessel drei Stunden lang unter Zugabe von Salz kochen. Es ist wichtig, dies täglich zu wiederholen, um das Grün der neuen Abfälle inzwllckeii nicht welken zu lassen. Durch diesen Kochprozeß werden die gerade in den unbenutzten Blättern nnd Strünken ent» halrenen Nährsalze gelost. Die gekochte Brasse wird durch ein Sieb gestoßen und nach Abläufen des Wassers mit Hilfe einer Walzvorrichtung auSgepreßt. Zu diesem Zweck kann man iich zweier Holzwalzen in der Act gewöhnlicher Wäscheauswringer bedienen. Der hierdurch gewonnene Sud wird zusammen mit dem abgekockten Wasser neuerdings in den Kessel getan und durch Kochen ohne Deckel so lange eingedämpft, bis am Boden eine dicke Masse verbleibt. Diese Masse dient als Viehfutter, das Gemüsewasser aber wird mit dem Sud von Abfallknocken zujammengegossen und in der beschriebenen Weise wieder eingedämpft, wo mit der „Extrakt" gewonnen ist. Aeußcrlich kaum von den bekanntesten Fleischextrakten unterschieden, dient auch dieser Extrakt zur Bereitung von Tunken, Suppen uiw. Er kostet nichts, hat durch die gelosten Nühcsalze der Gemüseabfäll« erheblichen Nährwert und kann durch Bejsügen von Zwie beln nnd Wachhöldcrbeeccn Leim Einkvchcn des Gemüses auch ein vorzügliches Aroma erhalten. Da das Kochen kein» Aussicht erfordert, und der Kessel während der Zubereitung der Mahkzeiteii irgendwo auf dem Herd beiseite stehen kann, besteht die einzige Arbeit eigentlich in dem Aus- pressen der Masse, der Erfolg aber ist ein Fleischextrakter satz, der nickt schlechter, sondern bedeutend besser ist als all» Extrakte, für deren Beschaffung jährlich Millionen deutschen Nationalvermögens nach dem Ausland gingen. —kf. Strafsachen wegen übermäßiger Preissteigerung. Ter Verband Sächsischer In dustrieller hatte im Mai dieses Jahres eine Eingabe an das Königlich Sächsische Justizministerium gerichtet und darin das Ersuchen ausgesprochen, entsprechend einem an die Oberstaatsanwälte gerichteten Erlasse des Preußischen Justizministeriums anzuordnen, daß die Beamten der Staatsanwaltschaft, die von den Mitgliedern der Preis- prüfungsstelle des Kriegswucheramtes bearbeiteten Anzei gen zur Weiterermittlung in die Hände erhalten, von den Handelskammern zu benennende Sachverständige in einem möglichst frühzeitigen Abschnitte des Verfahrens, jeden falls vor Erhebung der öffentlichen Anklage hören. Tiefe Wrderung glaubte der Verband nm so dringender erheben A .sollen, da durch die Stellungnahme des sächsischen MriegSwuchcramtes Grundsätze verfolgt werden, die we der in der Entstehungsgeschichte, noch im Wortlaut des Gesetzes, noch in der Rechtsprechung des Reichsgerichts ihre Wrundlage haben. Das sächsische Justizministerium hat varaufhin dem Verband mitgeteilr, daß ein Erlaß «n den Herrn Generalstaatsanwalt ergangen sei, der an- schttctzen» an den obenerwähnfen Erlaß des. Preußischen