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Riesaer G Tageblatt und A «retarr (Llbeblatt mir Ii»)tlgtr). vrahtanschckstr LagGlatt Riesa. Postscheckkonto: Leipzig «RS, Sernrus Str. 20. Dieses Matt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Großenhain, Dirokasst Niesa Nr. sr, des Amtsgericht» und de» Rate» der Stadt Niesa, sowie des Gemeinderate» Gröba. 218. Sonnabend, 18. September 1S20, abends. 73. Jahrg. SS La» Nirs<»r Lageblatt erscheint tetr« Lag abend» '/,» Uhr mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Bezugspreis, gegen Boraurzahlung, monalilch 4.— ^iacl ohne i>!Ugevugr, vil A^yolung am Postschaltrr monatlich 4.10 Mark ohne Postgebühr, Anzeigen 'Ur die Nummer de» «u»qabrtaae» sind bi» 9 Uhr vormittag» aufzugeben und im vorant zu bezahle»; eins Gewähr für V» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di, 4S mm b rette, l mm hohe Grundschrift.Zeile (7 Lilüen) I.IO Mark, Ort»prei» l.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz n)°/, Ausschlag. Nachweisung»- und BermittelunqSgebühr SO Pi fest« karif«. Bewisttgrer Rabatt erlischt, wenn >rr Betrag verfällt, durch »lag« «ingezogen -verdei, mug oder der Auftraggeber in Kontur» gerät. Zahlung», und Ersüllungioet: Riesa. Bierzehntägtg« Unter»altung«beilag» .Erzähler an der Elbe". - Zm Falle höherer Gewalt - Krieg oder lonstiger irgendwelcher Stbrungen de» verrieb»« der Druckerei, der Lieferanten oder »er VrfbrderunaSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung «de: Nachlieferung der Zeitung ober auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotation»druck und Verlag! LangertWtntrrlich, Riesa. Gefchilst»stekle: Goetheftrakle 59. Verantwortlich für Redaktion! Arthur Säbnel. Niesa: für 'S'!brim Dittrich, Riesa. 2110 Mark 2010 . 1910 , 1970 Mark 1870 , 1770 . 1920 Mark 1820 . 1720 , Fristverlängerung für die Zahlung der Frühdruschprämie. Das WirtschastSministerium — Landeslebensmittelamt — zu Dresden bat gemäß 81 Absatz 2 der Verordnung über Frühdrusch vom SO. Juni 1920 mit Genehmlgung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft für diejenigen Landwirte des Kommunal- Verbandes Grosteubain, die von dem Elektrizitätsverdand Gröba mit elektrischer Kraft versorgt werde« und die infolge der insbesondere vom ES» Angus» ds. Js. ab etuoe- treteueu BetrirbSstörungeu nicht habe« dresche« können, die Frist für die Zahlung der Srnhdrnschvrämte dis etnschltestlich de» SO. September 1020 verlängert. Diejenigen Landwirte, die mit elektrischer Kraft de» ElektrizitätSverbandS Gröba dresche« und die sür das bis »um SO. dS. Mts. «och »«m Ausdrusch und »ur Abliefe rung gelangende Getreide di« Druschvrämte bewMtgt habe« wollen, haben aus der ihnen von dem Kommissionär über dir erfolgte Ablieferung in vorgeschriebener Weis« aus- »«stellenden AbiieserungSbefcheinitzung sich von ihrer zuständigen OrtSbrhörde bescheinigen »« lasten, dast st« daS Getretde mit elektrischer »rast d«S Elektrt»i» r«tG Verba udA Vrvva gevessrdeu Haven. Di, AblieserungSbescheinigung ist hierauf a« dte Wtrtfchaft»stell« de» Kommunalverband» et«»«se«de«, durch di« da«« nach Prüfung die Aus zahlung der Druschprämie erfolgt. Durch dte Kommissionäre gelangt bei der Ablieferung de» Getreides »»nächst nur d«r vorgeschrteben« Höchstpreis ohne Druschvrämte »ur Auszahlung. Grotzenhatn, am 17. September 1920. 1279» l. Der Kommuualv«rba«d. Saatgutpreise für Brotgetreide, Gerste und Hafer. Nachstehend werden die mittelst der Verordnung des ReichSminifterS für Ernährung and Landwirtschaft vom 26. Juli 1920 — Neichsgesetzblatt Seite 1483 — für Getreide saatgut festgesetzten Höchstpreise bekanntgegebrn: 1. Für anerkanntes Saatgut »et Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer und Einkorn für die erste Absaat bis zu » . zweite . , - - - dritte „ ort Roggen für die erste Absaat bis zu .... . , , zweite „ . oritte , » Set Gerste und Hafer für die erste Absaat bis zu , . zweite , , . , dritte , , für die Tonne. Anerkanntes Saatgut sind nur erste, »weite oder dritte Absaaten, die unter Be- zeichnung des erbauenden Landwirts, der Frucbtart, der Grobe der Anbaufläche und der anerkennenden Stelle in einem von der Nricbsgetreidestelle im Deutschen ReichSanzeiger »u veröffentlichenden Verzeichnis aufgesnhrt sind. 2. Für sonstiges Saatgut (Handelssaatgut) bei Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer und Einkorn 1810 Mark, bei Roggen 1670 . . — bei Gerste und Hafer 1620 . für die Tonne. 3. Die nnter 1 und 2 festgesetzten Preise find Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betr. Höchstpreise. Sie sind nur zulässig, wenn die Bestimmungen über den Verkehr mit Saatgut genau befolgt werden. 4. Beim Weiterverkauf von Saatgut dürfen neben den Saatguthöchstpreisen unter 1 und 2 insgesamt Zuschläge bis zu 18 vom Hundert der Preise genommen werden. Diese Zuschläge umfassen auch die Auslagen für Säcke. Die Zuschläge nach Absatz 1 umfasten nicht die Auslagen für die Fracht von dem Abnahmeort sowie die durch Zusammenstellung kleinerer Lieferung zu Sammelladungen nachweislich entstandenen Vorsrachtkosten, im Saatgutoerkehr nicht die Beförderungskosten von der Verladestelle des Erzeugers ab. Abnahmeort im Sinne dieser Bestimmung ist der Ort, bis zu dem der Verkäufer die »osten der Beförderung trägt. 5. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe werden die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen. Grotzenhatn, am 16. September 1920. 1244»l. Der Kommunalverband. Flachseinkauf. Der Einkauf de» der Beschlagnahme unterliegenden FlachSstrohe« im Bezirk der Amtübauptmannschaft Großenhain ist durch die ReichSwirtschaitsstelle flir Flachs der Sachs. Flachsbereitungsanstalt, G. m. b. H„ Truppenübungsplatz Zeitbain übertragen und zum Einkäufer der Getretdegrotzhändler Herr Hermann Friese in Mühlbera a. Elbe bestellt worden. Die Flachsanbauer werden aufgefordert, sich zwecks Ablieferung des FlachsstroheS mit dem Genannten in Verbindung zu setzen. Flachsverkauf an jetzt in beträchtlicher An zahl austretende wilde Händler wird streng bestraft. Ablieierungsmerkblätter für Flachs aller Arten, die Auskunft über die Preise, Ab- nahmebeftimmungen und Rücklieferungen geben, sind bet den Gemeindebehörden oder an unterzeichneter Stelle erhältlich. Grotzenhatn, am 14. September 1920. 1119 dv. Di« AmiShaupimaunschaft. Die Maul- und Klauenseuche ist ausgebrochen unter den Diebbeständen der folgen- den Besitzer. , , —In Gostewitz bei Bernhard Schwarzer in Weida bet Josef Klose; in Merzdorf bei Otto Müller; in Nünchritz bei Richard Schurig; in Nickritz bei Ernst Gehre und Arthur Werner; in Leutewttz bei Paul Grafe, Robert Kloppe und Hermann Körnig. Auf die amtlichen Bekanntmachungen wegen des Ausbruchs der Seuche in Gostewitz, Weida, Merzdorf, Nünchritz, Nickritz und Lentewitz wird hingewiesen. Grotzenhatn, am 17. September 1920. 2069»LI. Die AmtShauptmanuschast. Neichswebwaren. Für Minderbemittelte (Jahreseinkommen von nicht mehr als 6000 Mark, für sedet Kind unter 15 Jahren werden npch 400 Mark mehr gerechnet) stehen noch folgende Ware) in gröberem Umfange zur Verfünnng: Laaerdecken zu 10,40 Mk., Nova-Futterstost zu 10,—Mt. d. Meter, Glanzkoper lFutterstoff) zu 11,50 Mk.. Froueiistrümpse zu 12,30 Mk. d. Paar, Mänuersocken zu 4,80 Pik., Kiudersweater zu 25 bis 37.— Mk.. Stoffwesten zu 14,— bis 16,50 Mk. und in kleinerem Umfang auch Sacklelnrwand zu 5,— Mk. d. Meter. Die Ausstellung der Berechtigungsscheine erfolgt lediglich bei den LrtSbehörden (Stadtrat, Gemeindevorstand, Kutsvorsteber). Die Anträge sind bis »nm 1. Oktober 1020 bei den OrtSbebörden zu stellen und von letzteren zur Abstempelung an den Kommunal verband bis »nm 5. Oktober 1VSO einzurrichen. Vorher dürfen sie nicht beliefert werden. Grotzenhatn, am 17. September 1920. 269 d ff. Der ttommunalverdand. -.20 -.30 -.60 -20 2.50 —.25 -.15 -.40 1.50 .15 .15 Pflaumen, aufgesprungene das Pfund —.25 M. Tomaten Salat die Staude —.10 bis Preiselbeeren das Pfund Rote Rüben Kohlrüben , , Holunderbeeren . Pilze Radieschen <daS Päckchen mlnd. 15 Stück) Bierretticke das Stück —.05 bis Weintrauben das Pfund 1.50 , Kürbis . —.10 , Spinat . , —.70 . Für Ladenpreise darf auf diese Preise ein Aufschlag von höchstens 15° , für hiesig« -und von höchstens 20°/, für von auswärts eingrführte Waren eintreten. Der so berechnete Ladenpreis darf auf 5 Psg. nach oben abgerundet werden. Wir betonen wiederholt, daß wir alle Waren mit Beschlag belegen, für welche höhere als obengenannte Preise gefordert werden und bei welchen der Einkaufspreis nicht nach gewiesen werden kann. Der Rat der Stadt Niesa. am 18. September 1920. Kr. — PreiSprinnngSstelle. — Die unterzeichnete Preisprüsungsstelle hat bis auf weiteres für nachstehend genannte Waren solgende Richtpreise festgesetzt: Möhren das Pfund —.15 M. Karotten . . —.25 , Kohlrabi der Kopf —.05 und —.10 . sehr grobe Köpfe —.15 » Weibkraut das Pfund —.25 , Welschkraut - , —.25 . Blaukraut . , —.35 » Zwiebeln, ohne Kraut . , —.75 . Birnen und Aepfel 1. Fallobst 2. aeringereS Obst 3. Tafelobst das Pfund —.40 bis —.60 Pflaumen, guterhaltene das Pfund —.40 bis —.60 Stadtbücherei, über 5500 Bände, jeden Montag und Donnerstag, ausschließlich schulfreier Tage, abends von 6—7 Uhr geöffnet. Eingang: Hanpttor des Kuabenschulgebäudes Goetheitr. Leih gebühr für den Band 1. und 2. Woche 5 Pf., sür jede weitere Woche 5 Pf. mehr. Die Verwaltung der Stadtbücherci. Tbielemann. WaffenabUeserung in Gröba. Die angeordnete Entwaffnung der Bevölkerung hat in der Zeit vom 15. September bis 1. November 1920 zu erfolge». Die Waffenablieferungsstelle befindet sich im Gemeindeamt, Zimmer 6. Dieselbe ist in der oben erwähnten Zeit an jedem Mittwoch, nachmittags 2—5 Uhr geöffnet. Für die Ablieferung von Militärwaffen, sür Waffcnteile und Munition werden so fort die aus dem im AdlieferungSraum aushängenden Merkblatt ersichtlichen Prämien gewährt. Die Beibringung eines Ausweises durch den Abliefernden über Erwerb der Waffe« und über seine Person ist nicht erforderlich. Nicht abgabepflichtig sind die Gewehre Modell 71 und 71 84. Die abgelieferten Waffen werden in Gegenwart des Uederbringers sofort unbrauch bar gemacht. Auf die bekannt gegebenen Strafbestimmungen wird besonders verwiesen. Gröba (Elbe), am 16. September 1920. Ter Gemeiudeoorsiand. MMMMMW »er KMWlMbMtt MW ab 1. Oktober 1020. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 10. September 1920 beschlossen, infolge der seit Anfang 1920 immer noch weiter gestiegenen Materiaipreise und erhöhten Löhne und Gehälter die bisherigen Tarifpreise durchschnittlich um 100°/, zu erhöhen. Demgemäß kostet Lichtstrom 2,40 Mk. pro LV8t. Kraftstrom 1,20 , „ „ Die bisherigen Ravattsätze bleiben bestehen und werden die sich aus vorstehendem Beschluß ergebenden abgeäuderten Tarifsätze durch ein besonderes Prcisblatt mit den nächsten Stromrechnungen durch die Gemeinde- und EutsvorstänLe bekannt gegeben. Die Nachrechnung des Mehrverbrauches im Jahre 1921 erfolgt nach den erhöhten Grundpreissätzen. Di« JnstallationSavgab« beträgt infolge der hohen Beschaffungspreise elektrischer Anlagen bis zu einem Rechnungsbeträge bis zu 5000 Mk. 10°/„ während von dem darüber hinauSgehenden Betrage nur noch 5'/, erhoben werden. Bröda Mb«), den 13. September 1920. Elektrtzttätsverband Gröba. Aufsichtsrar. Arndt llhlema n n, Vorsitzender. Am 20. September 1020, vormittags IO Uhr findet im Barackenlager eine Ver- stetgerung von Klinkerpflaster, Gerüsten, Holztragen, Tischen, Kisten und anderen Gegen ständen statt. Bedingunaen werden vorher bekanntgegeden. ReichSvermögenSftelle Tr. P. Zeithain. BezirksarbeitSnachweis Großenhain, Nebenstelle Riesa. Katsrr-Frani-JosePb'Ttraste Nr. 17, Tel. Nr. 40. Offene Stelle« für: mehrere Dienst- und Hausmägde mit und ohne Stallarbeit, 1 Hausmädchen mit Kochkenntnissen, 1 Dienstmädchen für Restaurant (ohne Bedienung), 2 gelernt« Eisendrehrr (über 80 Jahr« alt). 1 älteren Klempner. 1 Malergrhilsen, 1 Pserde- durschrn von 15 Jahren. Vertliche» und Sächsisches. Riesa, den 18. September 1920. —* Mitteilungen au« der Ratssitzung am 17. September 1920. 1. Auf Vorschlag de« Ausschusses für gärtnerische An lagen beschließt der Rat, vom künftigen Jahre ab vom stad t. Gemüseanbau abzukehen. 2. Von einem günstigen Angebot über Verband- stosse u. f. w. für da» Stadtkrankenhau» beschließt der Rat Gebrauch zu mach«« und einen größeren Posten einzu taufen. ». Zu de« tu DrGde» stattsindeuden Waller» Kollegiums erforderlich. Hierüber wurden noch 34 Punkte erledigt. —* Platzmusik. Sonntag, den 19. September spielt von vorm. '/»II Uhr an aus dem Aldertplatz die Kapelle des ReichSwehr-Pionier-Batl. 19 Platzmusik. Mufikfolge: 1. Abschied der Gladiatoren. Marsch von Blaudurg, 2. Ouvertüre zur Oper »Die Stumme von Portiei" von Auber, 8. Melodien au« »The Geisha' von Jones. 4. Gold regen, Walzer von Waldteufel, 5. Kirschblüte, Tonstück von Albert, 6. Im bunten Dreß, Marsch von Feträs. —* 1000 Mark Belohnung. Gestohlen wurdev in der vergangenen Nacht au« der Kantine de» Lauch. Hammerwerk«, die vom Betriebsrat betriebe« wird. Schoko- tursu« soll der Direktor de» Wasserwerks abgeordnet werden. Der Kursusdeitrag in Höbe von 200 Bi. und dte entstehenden Reisekosten werden bewilligt. 4. Von der Mitteilung des Herrn Stadtrat Scherfftg, datz er sein Amt al» Ratsmttglted infolge Wegzug» niederlea«, nimmt der Rat Kenntnis. Herr Stadtrat Kern, al« Vertreter de« ». Zt. beurlaubten Herrn Bürger meister Dr. Scheider, nahm Veranlassung, dem Scheidenden für sein« sachliche dem Wohl« der Stadt geleistet« Mit arbeit den Dank de» Rate« auszusprechen, worauf Herr Gtadtrat Scherffig dankte und versicherte, datz er auch ferner hin für dir Stadt Riesa rege« Interesse haben werde. Zu 8. und 8. G die Zustimmung des Stadtverordneten-