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Riesaer G Tageblatt ««d A«;»1g»r «LldeblM M> Aszri-ey. ..SA:,. Amtsblatt -rr- Mr die KSnt-l. AmtSbauvtmcmnschast Großenhain, das König!. ArnLSgerickt und den Rat der Stadt Meta, sowie den Gememderat Gröba. 98. Montag, 80, April 1917. aveuss. 7V. Aakry. Da« Riesaer Tageblatt erscheint lebe« Ta« avendS v,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen rSoranszahlung, durch unsere TrSger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeigen für die Nummer oeS Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr fiir das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis siir die 43 mm breite Grundschrift-Hetle (7 Silben) 23 Pf., OrtSpreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- «rechend höher. NachweisungS- und Vermittelungsaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn oer Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Geivalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtuugen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung veS Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: L anger L Win terlich, Rie s a. Geschäftsstelle: Goethestraste 3N. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; siir Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Niefa. Die Vergebung von Heeresniiharbeiten. Nach der Bekanntmachung des kommandierenden Generals des Hl. Armeekorps vom 1. April 1917, abaedruckt in Nr. 77 der Sächsischen Staatszeitung vom 3. April 1917 dürfen mit Näharbeiten (Neuanfertigungen und Jnstandsetzuugsarbeiten), die von militä rischen Beschaffungsstellen zu vergeben sind, nur Personen beschäftigt werden, die im Besitze einer Ausweiskarte für Heeresnäharbeiten sind. Dies gilt auch für Arbeitgeber, die selbst mit arbeiten. Gesuche um Ausstellung solcher Ausweiskarte» sind von den darum Nachsuchenden an chie Gemeindebehörde ihres Wohnortes zu richten, welche die persönlichen Verhältnisse des Gesuchstellers prüft und entscheidet, ob der Gesuchsteller nach den ausgestellten Vor schriften nut Heeresnäharbeiten beschäftigt werde» kann. Eine Ausweiskarte für Heeresnäharbeiten können erhalten 1. gelernte Berufsarbeiter aus dem Schneidcrgewerbe und verwandten Berufen ein schließlich Schneiderlehrlingen, Z. Berufsarbeiterinncn aus dem Schncidergewerbe und verwandten Berufen, die nicht nach 8 4 der Bekanntmachung vom 1. April 1917 von Beschäftigung mit Heeresnäharbeiten ausgeschlossen sind (zu vergl. Absatz 7 und 8 dieser Bekannt machung unter I.), 8. Frauen und Mädchen, die nicht unter 2 fallen, aber auf die Beschäftigung mit Heeresnäharbeiten als einzige Einnahmequelle angewiesen sind. Als gelernte Berufsarbciter und -arbeiterinneu (Ziffer 1 und 2) gelten diejenigen Personen, die als Schneider oder Mützenmacher eine Gesellenprüfung bestanden habe» oder sich noch im LehrlingZverhältnis befinden, oder, deren Haupterwerbszweig die Be schäftigung mit Schneider-, Näh- und ähnlichen Arbeiten bereits vor dem 1. August 1914 gewesen ist. Frauen und Mädchen, die erst nach dem 1. August 1914 die Beschäftigung mit Schneider-, Puh- oder ähnlichen Arbeiten ausgenommen haben, sind als gelernte Berufs- arbeiterinnen dann anzuschrn, wenn sie durch längere Beschäftigung die Fertigkeit einer BsrnsSarbsiterin erworben haben und diese Beschäftigung ihr Haupterwerbszwcig ist. Auf die Beschäftigung mit Heeresnäharbeiten als einzige Einnahmequelle angewiesen (Ziffer 3) sind Frauen und Mädchen, die wegen gesundheitlicher oder häuslicher Verhält nisse nicht in der Lage sind, durch andere Arbeit (Fabrikarbeit usm.) einen bescheidenen Lebenunterhalt zu erwerbe» und die einen solchen Unterhalt auch ans anderen Mitteln mcht zu bestreiten vermögen. Eine Ausweiskarte erhalten also insbesondere nicht Frauen und Mädchen, die ») voll arbeitsfähig sind und häusliche Pflichten nicht haben oder sich darin ver treten lassen können, ») sonstige eigene Einnahmen haben, die für einen bescheidenen Lebensunterhalt ausreichen, , ») einen Ernährer haben, der ihnen einen bescheidenen Unterhalt z» gewähren vermag^ Jugendliche Personen unter 19 Jahren, mit Ausnahme der Schneiderlehrlinqe, dürfen keine Ausweiskarte erhalten, es sei denn, daß ganz besondere Ausnahmcverhält- nisse vorliegen. Für Heimarbeit sollen aus einer Hausgemeinschaft (Familie) in der Regel nur 1 Person, ausnahmsweise höchstens 2 Personen Ausweiskarten erhalten. Im übrigen wird auf die vorerwähnte Bekanntmachung vom 1. April 1917 oer» wiesen. U. Die Heeresnäharbeiten werden au-gegeben und nach Fertigstellung wieder ange nommen in > 1) der Königlichen Amtshanptmannschaft siir die Landgemeinden des Amts» gerichtsbezirkS Großenhain, 2) Grofienbaiu (Rathaus) für die Stadt Großenhain, 3) Nies« (Rathaus) für den Bezirk des Amtsgerichts Riesa mit Ausnahme der Gemeinden Gröba, Forberge, Merzdorf, Weida und Pochra, 4) Gröba < Gemeindeamt) für diese Gemeinde und die Gemeinden Forberge, Merz» dorf, Weida und Pochra, 5) Radeburg (Rathaus) für de» Bezirk des Amtsgerichts Radeburg. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 1917 in Kraft. Großenhain, am 27. April 1917. 124ol l. Der Bezirksverband der Königlichen AmtShauvtmaunschaft. Nach einer Ministerialverordnung wird die Kreishauptmannschaft vorbehältlich des Widerrufs ermächtigt, Baugenehmigungen, die wegen der die Bautätigkeit einschränkenden Verordnung der kommandierenden Generale des stellvertretenden Xll. und XlX. Armee korps vom 14. November 1916 (abaedruckt in Nr. 270 der Sächsischen Staatszeitung vom 20. November 1916) ihre Gültigkeit nach 8 157 Absatz 2 des Allgemeinen BauqesetzeS verlieren würden, auf Ansuchen, jedoch nicht über zwei Jahre hinaus zu verlängern. Hierbei wird jedoch vorausgesetzt, daß beim Baubeginn die für die ursprünglich« Baugenehmigung maßgebenden Verhältnisse sich nicht geändert haben. Gegebenenfalls sind entsprechende Gesuche bei der unterzeichneten Königlichen Amt-» Hauptmannschaft einzureichen. Großenhain, am 26. April 1917. 164 «0. Königliche NmtShanvtmannschaft. Auszahlung der Strnmpf-Stricklöhne. Mittwoch, den 2. Mai 1917, Nr. 1-115 und Donnerstag, den 3. Mai 1917, Nr. 116—234 von vormittags 8—1 Uhr. Die Zeiten sind pünktlich einzuhalten. Stadthauvtkassc Riesa, am 28. April 1917. Mittwoch, den 2. 5. 1917, 11 Uhr vormittags, soll auf dem Hofe der Kaserne del Feldart.-Regiments 32 ein Pferd meistbietend versteigert werden. Kauflustige Biete wollen sich zu diesem Zeitpunkte in der Kaserne 32, an der Uhr, versammeln. II. Ersatz-Abteilung Feldart.-Regts. SS. HchmMnW n! Niüittt SlntsWmin. Gasthof „z. Sachsenhof" in Nofsen, Dienstag, den 8. Mai INI 7, von vor». 1« Nhr an: 999 ficht, und 9 buch. Stämme 10/38 ow, 38 ficht, und 7 buch. Klötzer 7/31 am, 45 w. Baumpfähle und 75 w. Derbstangen 8/10 ow, 46,5 rm w. Brennscheite, 7,5 w buch, Brennknüppel, 10,5 m buch. Zacken, 70 Geb. buch. Brennreisig, 3.5 rm w. Aeste und 130 na w. Brennreisig von Kahlschlag in Abt. 85. K. Forstrevierverwaltung Marbach und K. Forstrentamt AugpstuSburg. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 30. Avril 1917. —* Der April hat seine Herrschaft mit zwei schönen MuhlingStage» beschlossen. Die Freude über das wärmere Wetter war umso größer, als der Umschwung fast unver mutet eingetreteu war. Nun wollen nur nur hoffen, daß der Mai so fortfährt. Eine alte Regel sagt zwar: „Mar kühl und naß, füllt dAn Bauer Schcun' und Faß", aber nach dieser Richtung bat dieses Jahr wohl schon der April ein gut Teil der Aufgabe des Mai mit erfüllt. Man sagt auch, am 1. Mat müßte der junge Roggen so groß sein, daß sich eine Krähe darin verstecken könne. Nun, dieses Jahr dürfte dies wohl kaum allenthalben der Fall sein. Darum wäre, wenigstens vorderhand, Nsaiensonne recht erwünscht. Noch ein paar solcher warmer Tage wie gestern und heute, dann wird es allenthalben zu grünen und blühen beginnen. Wachswetter sehnen insbesondere auch unsere Gartenbesitzer herbei, die schon längere Zeit in den Gärten eifrig am Werke find und die Bestellung zum Teil schon beendet haben. Die Lchrebergärtenanlaaen der Stadt haben dieses Jahr eine nicht unwesentliche Ausdehnung erfahren. An verschiedenen Stellen kann man wahrnehmen, wie kleinere oder größere Flachen sonst brachliegenden Landes in Gärten verwandelt worden sind. Hoffentlich entspricht der Ertrag den aufge wendeten Mühen. Ohne Zweifel hat der Krieg sich als starker Förderer des Gartenbaues erwiesen. Und mancher, der jetzt „der Not gehorchend" zum Spaten griff, wird nach dem Frieden es auch „aus eigenem Triebe" tun. - * Verlustlift e. Eingeaangen ist die am 28. April 1917 ausgegebene Sächsische Verlustliste Nr. 405, die in unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme ausliegt. —*An den Postschaltern wird eine von den Deutschen Vereinen vom Roten Kreuz abgegebene „Deutsche Krieaskarte", die den Freimarkenstempel von 5 Pf. einge druckt trägt, für 10 Pf. verkauft. Den Ueberschuß von 5 Pf. für jede abgesetzte Karte erhält das Rote Kreuz zur Förderung seiner segensreichen Aufgaben. — Kein Petroleum mehr. Nach der Bekannt machung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 19. Marz darf, wie schon früher gemeldet, Petroleum an Verbraucher vom 1. Mai ab nicht mehr abgegeben werden. . —KM. Mißbrauchte BÜchersendungen. Der in England befindliche Christian Herwig hat auf seine häufigen Bittgesuche vost verschiedenen Buchhandlungen, Verlegern und Vereinen des Roten Kreuzes Bücher, die für die Gefangenen bestimmt waren, erhalten. Er hat sie aber, wie festgeftellt worden ist, nicht an seine Kameraden unent geltlich abgegebefi, sondern v — Eine Verlängerung der Polizeistunde in den Landgemeinden ist voraussichtlich demnächst zu erwarten. Das Ministerum des Innern ist der Ansicht, daß unter der Einwirkung der Sommerzeit auch aus dem platten Lande eine Verlängerung der Polizeistunde zunächst auf die Dauer von 3 Monaten durchgeführt werden kann. Die Regelung soll keinen allgemeinen Charakter tragen und die Verlängerung soll auch uicht über 11 Uhr abends aus gedehnt werden. In erster Linie werden voraussichtlich die großen Jndustricdörfer und die in der Nähe dec Städte, sowie die an der Grenze gelegenen Orte die Erlaubnis zur Verlängerung der Polizeistunde erhalten. Für größere Jn- duftriedörfer kann die Schlußstunde für alle Tage auf 11 Uhr abends festgesetzt werden. — Tagung der Bodenreform er. Der Landes verband Königreich Sachsen des Bundes deutscher Boden reformer trat oestern mittaq im Viktoria-Haus in Dresden zu seiner diesjährigen Jahresversammlung zusammen, der auch der Vorsitzende des deutschen Bundes Adolf Damaschke- Berlin beiwohnte. Es wurde u. a. die Beteiligung des Landesverbandes an der zu begründeten Landessiedelunas- gesellschaft besprochen. Aus den Kreisen der Mitglieder sind bereits für über 100000 M. Anteilscheine gezeichnet worden, wodurch dem Landesverbände die Möglichkeit gegeben ist, seine Ansichten im Anfsichtsrate dieser Gesellschaft zum Ausdruck zu bringen. Landqerichtsdirektor Kipp erstattete ein Referat über die Kohlenberabaufrage, die ja gerade jetzt in Sachsen zum Gegenstände gesetzgeberischer Maßnahmen gemacht werden solle. Die Versammlttng erklärte sich mit den Grundgedanken des Gesetzentwurfes durchaus einver standen. —KM. B»standSerhebung von Nadelrund holz. Mit dem 1. Mai 1917 tritt eine Bekanntmachung Nr. U. I. 1856/3. 17. K. R. Ä., betreffend Bestandserhebung von Nqdelrundholz, in Kraft. Durch diese Bekanntmachung werden alle Vorräte an gefälltem Nadelrundholz mit einer Zopfstärke von 10 em aufwärts einer Meldepflicht unter worfen. Zur Meldung verpflichtet sind Waldeigentümer und Waldnutzungsberechtigte, soweit sie im Besitz von Holz sind, das noch nicht an einen Dritten überwiesen ist, ferner Sägewerksbesitzer, Holzhändler und sonstige Personen be züglich des Holzes, das ihüen gehört oder von ihnen er standen und ihnen bereits Überwiesen ist, gleichgültig, wo es lagert. Personen, deren Gcsam »rat an meldepflichti- nen Gegenständen nickt mehr als 50 Fcstmeter beträgt, sind von der Meldepflicht befreit. Die Meldung, für die der bei Beginn des 1. Mai 1917 vorhandene Bestand an , . - meldepflichtigen Gegenständen maßgebend ist, haben in be- ltlich abacgebek, sondern verkauft. Es empfiehlt sich, I sonders vorgcschriebener Weise bis zum 15. Mai 1917 an iitere Gesuche Herwigs unberücksichtigt zu lassen, um ihm die Holz-Meldestelle der Kriegs Rohstoff-Abteilung, des t.«orts«tzuna seine- Treibers unmöglich zu mache». I Königlich Preußischen Krieasmimtteriums, Berlin SW 11 Königgrätzer Straße 100 a, zu erfolgen, wo auch die amt lichen Meldescheine nach Maßgabe der Bekanntmachung anzuforderu sind. An die gleiche Stelle sind alle die Be kanntmachung betreffenden Anfragen und Anträge zu richten. —* Sammlung des übriggebliebenen Sauerkrautes. In den meisten ländlichen Haushal tungen wird jährlich so viel Sauerkraut eingemacht, daß im Frühjahr nicht unbedeutende Mengen übrig bleiben, die dann mangels anderer Verwendung auf den Misthaufen geworfen werden. Diese Mengen würden jetzt bei der all- gemeinen Knappheit an Lebensmitteln für den Bedarf der ^Städte, besonders der Industriearbeiter, eine sehr wün schenswerte Beihilfe sein. Die Kriegsgesellschaft für Sauer kraut, m. b. H. in Berlin, richtet daher an alle diejenigen, welche noch Sauerkraut übrig haben, das Ersuchen, die überflittsigen Mengen ihr anzuzeigen, damit sie die Mengen gegen Bezahlung der ortsüblichen Preise abholen und zur zweckmäßigen Verteilung sammekmilassen kann. Da das Sauerkraut in den meisten HanshkrAmgen jetzt nicht mehr vor dem Verderben geschützt werden kann, so ist eine baldige Anmeldung geboten. Diese ist zu richten an die Krieqsqe- fellschaft für Sauerkraut, m. b. H. Berlin W 57, Pcts- dameritraße 47. — LK. Landeskultur rat. In der Sitzung des Ständigen Ausschusses des Landeskulturrates vom 20. die ses Monats wurde u. a. über folgende Gegenstände be raten: Tie Klagen aus allen Laudesteilen über das Ucbcr- handnehmen der Fclddiebstühle gab dem Ständigen Aus schuß Veranlassung, die Stellung von Mannschaften zwecks Ausübung des Flurschutzes zur Verstärkung der Gen- darmeriestationcn zu beantragen. — Das Königliche Mi nisterium des Innern soll gebeten werden, dafür zu sorgen, das; Selbstversorger, die in höheren Gebirgslagen wohnen und wegen der späten Ernte eine Zeit lang kein Brotgetreide zur Verfügung haben, während dieser Zeit durch dir Kom- mnnalverbände versorgt werden, ohne das Selbstversor gungsrecht zu verlieren. Mit Rücksicht darauf, daß die Brotration der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine Kür zung erfahren hat, wird beschlossen, den Antrag zu stel len, die Fleischzulage den Selbstversorgern ebenfalls zu gewähren. — Brun Königlichen Ministerium des Innern soll beantragt werden, zu veranlassen, daß zur Beschleuni gung des Ausdrusches der kommenden Ernte nicht nur militärische Druschkolonnen in die Landesteile entsendet wcrdrn, wo Dreschmaschinen nicht vorhanden sind, sondern auch dafür zu sorgen, daß die vorhandenen T-ruschmvg- lichleiten durch Stellung von Mannschaften, und Ueberlas- snng von Betriobsmaterial in Betrieb kommen .können. — Ferner soll gebeten werden, der Bekämpfung der Feld mäuse ein besonderes Augenmerk zuzmvenden. —.Neber ine Aufbringung von Heu unv Stroh wurde der Lande--