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Donnerstag, 8. März 1917, aoenvs. 79. Aalrra. S S. Einlagenbe 3 's Prozent Die Bkstimmungen der Minifterialoerordnung vom 20. Februar 1017 sind am 1. März 1V17 in Kraft getreten. Mit diesem Zeitpunkte sind die Verordnungen de; Konig- lichen Ministeriums des Innern vom 22. und 27. Juli 1915 sowie vom 5. Juni 191ti und di« von nn» dazu erlassenen AuSführungSoorschrtften vom 30. Juli 1915 außer Kraft getreten. Der Rat der Stadt Riesa, am 8. März 1917. Schdr. Da» Riesaer Tageblatt erscheint lesen Tag abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtckge. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaisers Postanstaltcn vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer de» Ausgabetages sind bi« IS Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite (drundschrift-Zeilr (7 Silben) 2l> Pf., OrtSprei« 15 Pf.« zeitraubender und tabellarischer Sag ent. sprechend höher. Nachweisung«» und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Mage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Kontur» gerat. Zahlung«, und Erfüllungsort: R,e;a. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der VesörderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer» Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetveftraste SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Niola Realprogymnafium mit Realschule. Die feierliche Entlassung der Reiflinge findet Sonnabend, IO. März, llv Mw, statt. Hierzu werden Hie Behörden, die Eltern «nd Angehörigen der Schüler und alle Freunde der Schule höflichst eingeladen. Riesa, den 8. März 1917. DaS Lehrerkollegin;;,. Prof. 9t Göhl. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 8. März 1917. Die EinzahlnngSbedingnngen der nene« Kriegsanleihe. Die neue Kriegsanleihe besteht, wie bereits an die ser Stelle berichtet worden war, wieder in fünfprozentigen Schuldverschreibungen und ferner in viereinhalbprozcnsigcn mit 110 Prozent bis 120 Prozent auslosbaren Schahan weisungen, wobei der Zeichnungspreis für beide Anleihe arten auf 98 vom .Hundert (Schuldbuchcintragungcn der fünfprozentigen Reichsanleihe mit Sperre bis zum 15. April 1918 97,80 Mark) unter Verrechnung der üblichen Stückzinsrn festgesetzt ist. Obwohl der ZeichnunßStermiu die Zeit vom 15. März hiS 16. April umfasst, dürfen Boll- und Teilzahlungen, die letzteren in runden durch hundert teilbaren Beträgen deS Nennwerts, bereits vom 31. März ab geleistet wer den. Da der Zinsenlauf, und zwar beide Anleih-arten, am 1. Juli 1917 beginnt, der erste Zinsschcin mithin am -.Januar 1918 fällig wird, ist denen, die bereits am 31. März Zahlungen leisten, ein Vierlellahr Zinsen zu ver güten, das beißt, bei einer Bollzahliiua von beispielsweise 1000 Mark Anleihe am 31. März empfangen die Zeichner der fünfprozentigen Schuldverschreibungen eine Zinsver gütung von IVt Prozent gleich 12,50 Mark, di- Zeichner der viereinhaibprozcntigcn Schaszanweisungen eine Vergü tung von 1'/, Prozent gleich 11,25 Mack. Der Zcicb- nungSpreiS ermäßigt sich mithin im Faste der VoUzah- lung am 31. Mörz auf 96^'t Prozent für die fttnsprozen- ligen Schuldverschreibungen, auf 93,55 P ozent für Schuld- bucheiniraanugcn der fünfprozentigen Neichsanleihe und auf 96'-, Prozent für die vie.einhalbprozenligen Schatzan- »risungen. Erfolgt die Zahlung später, so werden ent sprechend weniger Zinsen vergütet, also z. B. am 20. April für 70 Tage. Der erste PfiichtzahlungStcrmin ist der 27. April. An diesem Tage müssen 30 Prozent des dem Zeichner znge« teilten Betrages an Kriegsanleihe bezahlt werden. Am 24. Mai werden wettere 20 Prozent und am 21. Juni und 18. Juli jeweilig 25 Prozent fällig. Diese Pflichtzah- lungSieriUtn; mü,s-u von den Zeichnern inne gehalten wer den, sofern die Summe der fällig gewordenen Teilbe träge wenigstens 100 Mark ergibt. Hat jemand z. B. 1000 Mark sünsprezentige Kriegsanleihe gezeichnet und zu geteilt erhalten, so muß er 300 Mark Kriegsanleihe am 27. April bezahlen, wobei ihm die Stückzinsen für 63 Tage vergütet werden, so daß die Barzahlung (300 Mark d 98 Prozent --- 291 Mark abzüglich 2,60 Mark Stück zinsen) 291,40 Mark beträgt. Hat jemand 400 Mark KriegS- anleilst gezeichnet, so sind am 27. April, dem ersten Pflicht- »ahlungSterm'.n, 100 Mark Kriegsanleihe zu begleichen. Hat jemand 300 Mark Kriegsanleihe gezeichnet, so braucht er am 27. April noch gar nichts einzuzahlen, denn 30 Pro zent von 300 Mark ergeben nicht den Mindestbetrag von 100 Mark. Die ersten 100 Mark sind vielmehr bei einer Zeichnung von 300 Mark erst am 24. Mai fällig, weitere ISO Mark wären am 21. Ium zu bezahlen und die rest lichen 100 Mark am 18. Juli. Bei einer Zeichnung von 2vo Mark Kriegsanleihe sind je 100 Mark am 24. Mai und am 18. Juli zu bezahlen. Bei einer Zeichnung von 100 Mark Kriegsanleihe wird die ganze Zahlung erst am 18. Juli fällig. In allen Fällen können, wie schon er wähnt, ebenso wie die Dollzahlung auch Teilzahlungen Aushang von Preisverzeichnissen. Nach der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom SO. Februar 1V17 sind an allen Geschäften, in denen Fleischwaren, Butter, Schmalz, Speisefette, Eier, Quark, Käse, Milch, frisches oder getrocknetes Gemüse, Sauerkraut und Obst, Konserven aller Art, Hülsenfrücbte, Kartoffeln, Zucker oder Fische und Fischwaren aller Art (auch Hisckwurst) im Kleinhandel verkauft werden, die Preise dieser Waren in der Nähe jedes für die Käufer bestimmten Einganges durch einen von außen deutlich lesbaren Anschlag bekanntzugeben. Die angeschlagenen Preise sind für alle Warenmengen gültig, für welche keine besonderen Preise im Anschlag verzeichnet sind. Die Verpflichtung zum Anschlag der Preise gilt auch auf den Wochenmärktcn, sowie für den Strakenhandel. Das zum Aus hang bestimmte Preisverzeichnis muß vor dem Aushange behördlich abgestempelt sein. Bei der Abstempelung, die auf dec Polizeiwache erfolgt, sind 2 Abschriften davon abzulie- fern; das Preisverzeichnis muß also in drei Stücken vorgelegt werden. Der Aushang und die Abschriften find in deutlich lesbarer und haltbarer Schrift auf gnteu», reinlichem Papier herzustellen und mit Datum und Namen des Gewerbetreibenden zu versehen. Der Geschäftsinhaber ist jederzeit berechtigt, abgeänderte Preisverzeichnisse ziir Abstempelung rwyulegen. Bis znm AuShang eines dienstlich abgestcmpeltcn neuen Preisverzeichnisses bleiben die anSgebängten Preise mit der Wirkung in Kraft, daß keine höheren Preise ge fordert oder genommen werde;» dürfen. Vorgeschriebcne Höchstpreise sind sofort zu berück sichtigen. Bei alle« Gegenständen des notwendigen LebrnsbedarfS, für die nach den vor stehenden Bestimmungen der Preisaushang vorgeschricbcn ist oder noch wird, ist au de» in Schaufenstern, in Läden, Marktverkaufsftänden, auf den Wagen der Strafen händler oder in ähnlicher Weise ausgelegten Waren der im Preisaushang bezeich neteVerkaufspreis auf kleine«, au die Ware selbst oder die Behältnisse, in denen sich die Waren befinden, anzustcckenden oder sonst zu befestigenden Tafeln anzngeben. Die Schrift auf den Tafel« must mindestens K em hoch und deutlich lesbar sein. Bei allen Gegenständen des notwendigen LcbenSbrdarss, für die der PreiSanShang vorgeschrieben ist oder noch wird, darf die Abgabe der im Klcinverkanf üblichen Mengen a» Vrrbrancher 1»« -en» angekündigten Preise gegen Bezahlung nicht verweigert werden. - . Wer den «laffenen Bestimmungen zuwiderhandett, bat Bestrafung zu gewärtigen. Auf die Strafbestimmungen der Ministerialverordnung vom 20. Februar 1917 wird noch besonders hingewiesen. geleistet werden, indeß immer nur in runden durch 100 Mark teilbaren Beträgen dcS NennlvertS. Besondere Bedingungen gelten für die Einzahlungen .auf Zeichnungen, die bei den Postaustalten erfolgen. Zu nächst ist hier -u bemerken, daß die Postanstalten nur Zeichnungen auf die fünfprozentige Kriegsanleihe, nicht aber auf die Neichsschatzanwcifungen entgegennehmen. Fer ner ist hervorzuhebcn, daß auch bei den Postanstaltcn zwar schon am 31. März die Dollzahlung vorgenommen wer den kann, baß sie jedoch am 27. April geleistet werden muß. (Teilzahlungen sind nicht zulässig.) Für die Doll zahlung, die am 31. März geleistet wird, werben 90 Tage Zinsen, gleich Mi Prozent, vergütet. Für die Vollzah- lnng, die am 27. April oder in der zwischen dem 31. März und 27. April liegenden Zeit geleistet wird, werden zur Dereinfachung des Verkehrs bei den Postaustalten gleichmäßig 63 Tage gleich 7 Achtel vergütet Alles nähere über die Einzahlungsb«di:igun-en der neuen Kricgstinleilu! wird nach Erscheinen dec amtlichen ZcichnungSaufforderung aus dieser selbst zu ersehen und bei den ZctchnungS- und Vermittlungsstellen zu erfahren sein. —* Einen schönen Erfolg hatte die Heimatdank- Sammluna in unserer Stadt zu verzeichnen. DaS vorläu fige Ergebnis der Haus- und Straßensammlnng beträgt M. , außerdem wurden noch für den Hcimatdank Riesa IvtsO,— M. gespendet. Wir schon bei den früheren, so bat sich demnach auch bei dieser Sammlung die Opfer willigkeit unserer Bewohnerschaft wieder im hellsten Lichte gezeigt. —- Anmeldung zur Stammrolle. Wie uns von hiesiger Ratsstelle mitgeteilt wird, scheine eine große An zahl Wehrpflichtiger (dauernd Untaugliche) ihre Neuan- Meldung zur Stammrolle noch nicht bewirkt zu haben. Um Bestrafungen zu vermeiden, bewirke man die sofortige nachträgliche Anmeldung. Anmeldungen werde» noch bis morgen Freitag mittag »m Rathaus, Zimmer Ne. 14, ent- segengenommen. — Unzulässiger Kaufzwang. Die das fach- sislüe KrieaSwnch-ramt nsiUeilt. kommen aus Verbraucher- kreisen immer wieder Beschwerden über unbcrechsigte Zu rückhaltung von Woren. S» werden zeitweise knapp ge wordene Artikel, w? Apfelsinen, Keks, Schokolade usw. im Kleinhandel mitunter nur dann abgegeben, wenn der Käufer gleichzeitig noch andere Waren entnimmt. DaS Krie^wucheramt nimmt deshalb Dcranlasiung, wiederholt vor D em solchen unzulässigen Verfahren zu warnen. Er« »eugec und Händler, die in der angegebenen Weise ver fahren, setzen sich außer strenger Bestrafung euch der Ge fahr aus, daß ihnen der weitere Handelsbetrieb auf Grund der Verordnung über die Fernhaltung unzuverlässiger Per sonen vom Handel wegen Unzuverlässigkeit untersagt wirb. — Zündholzpreise. Dre LandeSprctSpzüfungS- stelle für das Königreich Sachsen weist darauf hin, daß nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers der Preis der im Ausland he^estellten, nach Deutsch.and eingeführten Zündhölzer beim Verkauf an Verbraucher 75 Pc. für 10 Schachteln oder 15 Pf. für zwei Schachteln nicht über- schkeiten darf. Wer höhere Preise fordert, macht sich straf bar. —* Dcr Bezug von Gemüsekonserven nicht freigcgebcn. Tie Reichsstelle für Gemüse und Obst . ... ... ... gibt bekannt; Lurch verschi.bene Zeitungen geh; die Nach- - schl.sscn, auch fernerhin Lerarsigc Pohla.ten zum Vertriebe richt, daß der Bezug von Gemüsekonserven frei gegeben und die Verteilung eingeleitet sei. Tiefe Nachricht ist un richtig. Ter Bezug der Gemüsekonserven ist nach wie vor verboten. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Tie Freigabe steht jedoch bevor. Gleichzeitig wird dann Vor sorge getroffen werden, daß eine gleichmäßige Verteilung erfolgt und eine übermässige Eindeünng einzelner Per sonen nicht vorkommt. —* Briefe anKricg § gcfangene inEngland usw. Wie der LandeSanSschuß der Vereine vom Roten Kreuz uns mitteilt, nimmt die holländische Postvermaitimg wieder Priese, Postpakete und Postanweisungen für deutsche Kriegsgefangene in England und Portugal an. Solche Sendungen können daher wieder bei den deutschen Postan- stalten ausgeliefert werden. Es wird jedoch darauf auf merksam gemacht, daß infolge des venchärfieu U-Boot» Krieges die Weiterverssndung der nach Holland gelangten Post erheblich längere Zeit brauchen wird und Laa durch Torpedierungen besonders leicht Verluste entstehen tonnen. Aus letzterem Grunde sollten Geldsendungen nnr durch Postanweisungen oder durch die Deutsche Bank, keinesfalls durch Wertbriefe erfolgen. Ebenso ist von der Versendung von Paketen abzuraten. Angesichts dieser Unsicherheit des PostverkehrS können auch Reklamationen zunächst nicht be rücksichtigt werden. So bedauerlich diese Verschlechterung der Postverbindung auch ist, so muß dieser Nachteil doch zurücktreten gegenüber dem gewaltigen Nutzen, der unserem Vaterlande aus dem verschärften U-Boot-Kriege erwachsen soll. —* Versendung von Liebesgaben nach Frank reich. Der Landesausschuß der Vereine vom Noten Kreuz teilt uns mit, daß sich infolge Steigens des FrantenkurseS eine Erhöhung der Preise für die Normalpaketc notwendig gemacht hat. Es kostet jetzt ein Palet 81 M. 7.50, 8Il Pt. 15.-, Kl M. 4.50, lill M. 11.-, 1V1 , 13-, IVIl „ 22-, und 9.50 M. Nähere Auskunft über die Versendung derartiger Pakete erteilen nach wie vor auf Anfrage: der LandeSausichns; der Vereine vom Raten Kreuz im Königreiche Sachsen, Dresden» A., Zinzendorfstratze 17 und sämtliche Auskunft-;- und OrtSstcllen vom Roten Kreuz im Königreiche Sachsen. Bei dieser Gelegenheit sei nochmals darauf aufmerksam ge macht, daß Adressenänderungen der Gefangenen, die nach Ausgabe der Bestellungen erfolgt sinktz dem LandeSaus- schus! unverzüglich anzu,zeigen find, da anderenfalls nur ge ringe Aussicht besteht, daß das Paket den Empfänger er reicht. —" Die Unterelbe eisfrei. Die Magd. Zei tung meldet aus Tangermünde, durch die Täsigreit der Etsbrecherflottille, die Tangermünde erreichte, ist die Eibe vollständig eisfrei. Der Schiffsverkehr ist bereits teil weise ausgenommen worden. —* Die Köucgspost karten, die anläßlich der Landessammlung für den Hcimatdank im ganzen Lande vertrieben worden sind, erfreuen sich a.lgemeuwr Beliebt heit. Gar mancher Krieger draußen an der Front wird sich freuen, wenn er von seinen Lieben eine Zesie freund lichen Gedenkens erhält, geschmückt mit einer Nachbildung der kräftigen Züge von der Hand unseres geliebten Kö nigs, einem Gruß an seine Soldaten. Da es nun vielen ; erwünfcht sein dürfte, auch nach Beendigung dec Landrs- sainmlung noch solche Posrkarten ins Felo zu sein rn, hat d-r Samin,uilgsaus-chlii; der Stiftung Heimat, an. siw ent- 8p»nR«»s» «I«» 8i«riL Nathan-. Fernruf Nr. 2». Einlagenbe Land: 15 Millionen Mark. Verzinsung der Einlagen Tage der EinzaSMng ad dis znm Tage der NMzMmrg. Mündelsichere Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Stadtgemeinde. Bermietnna von Stahlschlicstfächern. — Einlösung von Zinsschcincn. Aufbewahrung und Verwaltung sicherer Wertpapiere. Sofortige Erledigung !! Unbedingte Verschwiegenheit über alle Gcschäftsvor schriftlicher Aufträge. !! kommnisse sowohl Behörden wie Privaten gegenüber. 1 Montags bis mtt Freitags: 10—12 und 2—4 Nyr Kafsenstunden. j Sonnabends: 10-2 Uhr. Gemeindevcrbands-Girokafse. Kostenlose Geldüberweisungen. Riesaer G Tageblatt ««d Anzeiger lLtdcblatt iw- AaMger). Amtsblatt -rr* für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. AmtSgeruvr und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.