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««d Arrzrigp» (Eideblatt Mld Aiytigey. rAegramuEdress«: Fernsprechstelle für -Le König!. AmtShauptmarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht nnd den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 54. Donnerstag, 5. März 1908, abends. 01. Jahrg. DaS Riesaer Tageblatt erschein j^en Lag abends mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart VÜ Psg., durch unsere Träger frei ins HauS 1 Mark 6S Psg, bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Psg, durch den Briefträger fiel tnS HauS 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnements werde« angenommen. Anzeiges-Annahme silr di« Nummer des Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Bewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße SS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt tu Riesa. Für den Berkaus von Kott aus dem städtischen Gaswerke Riesa werden bi» auf weiteres folgende Preise festgesetzt. Der KottpreiS beträgt 24 M. pro t (— 1000 kg). Bet Abschluß von mindesten« 25 t ermäßigt sich der Preis auf 20 M. pro t unter der Voraussetzung, daß im einzelnen nicht weniger als 1 t abgenommen wird. Für alle außerhalb der Stadt Riesa wohnenden Abnehmer beträgt der Preis ohne Rücksicht auf di« abzunehmende Menge 25 M. pro t. Der Rat der Stadt Riesa, am 8. März 1908. Lt. ßsIMchmu us WeWr ZiMnWer — MM SlcktllMa Wt. Im Safthof zu tkreiuttz sollen Freitag, den IS. Marz 1908, von vor«. '/,11 Uhr a« 2 im kies. Brennscheite, 522 im kief. Brennknüppel, 388 rm lief. Neste, 33 kief. Lang haufen IVf Klaffe, Durchforstungen in den Abt. 113, 122 u. 124, sowie Einzelhölzer in den Abt. 109 bis 126, gegeu sofortige Bezahlung versteigert werden. Wetßig a. R. und Moritzburg, am 22. Februar 1908. Söuigl. Forstrevierverwaltnng. König!. Forstrentamt. Oertliches und Sächsisches. Riel», ö. Mir, IE — Unter Bezugnahme auf den Nachtrag zu der Ur» künde über die Stiftung der Carola-Medatll« macht das Ministerium des Innern bekannt, daß Se. Majestät der König bestimmt hat, daß Ihre König!. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg das Borschlags- recht zur Verleihung der Carola-Medaille auSzuüben hat. — Dem „Dr. Journ." zufolge tritt am 1. August der AmtShauptmann Geh. Regierungsrat Dr. Steinert in Freiberg in den Ruhestand und wird an seiner Stelle der OberregierungSrat Dr. Böhme bet der KreiShaupt- Mannschaft Dresden zum AmtShauptmann in Freiberg be stellt werden. — Die Dienst- und BesoldungSvorschriften der Be- zirksärzte sollen lt. „Chemn. Tbl." mit dem neuen EtatSjahr abgeändert werden. Di« letzte Regelung der GehaltSverhältniffe der BezirkSärzte ist 1898/99 erfolgt. Damals wurde da« Gehalt auf 3600—4500 M, die Bureauaufwandentschädigungen auf durchschnittlich 800 M. festgesetzt, die BezirkSärzte behielten die Befugnis zur Aus- Übung von PrioatpraxiS, zur Uebernahme von Neben ämtern und zur Berechnung von Gebühren in bestimmten Fällen. Die Regierung hat sich nunmehr erttschloffen, nachdem die sächsischen BezirkSärzte um Aufbesserung ihrer Bezüge nachgesucht haben, das Gehalt auf 4500—7500, durchschnittlich 6000 M., sowie die Bureauanfwandent- schädigung auf 800—1200 M, durchschnittlich 1000 M, sestzusetzen. Außerdem wird der Aufwand für den Fern sprecher aus der Staatskasse erstattet. Dafür wird die Ausübung von Privatpraxis, abgesehen von Konsultationen mit anderen Aerzten und dringenden Fällen, verboten, die Uebernahme von Nebenämtern nur mit Genehmigung deS Ministeriums deS Innern gestattet. Der durch die Neu regelung erforderliche Mehrbedarf berechnet sich für die Finanzperiode 1908/09 gemeinjährig auf 32 475 M. Da für sollen aber in Zukunft all« amtsärztlichen Gebühren im etwaigen Betrage von 35 009 bis 40 000 M. jährlich in die Staatskasse fließen. Nur in besonderen Fällen, wo es sich nicht um amtsärztliche Funktionen handelt, bleibt eS den BezirkSärzte» auch ferner gestattet, Gebühren für sich zu erheben. Wegen der Kosten der BezirkStierärzte behält sich die Staatsregierung weitere Erwägung darüber vor, ob eS angezeigt sei, für diese ebenfalls auf eine Fixierung zuzukommen. Die Klagen über zu weit gehende Befugnisse der BezirkSärzte anlangend, weist die Regierung darauf hin, daß die BezirkSärzte zu selbständigen Anord nungen im allgemeinen nicht befugt sind, sondern nur die Anordnung gesundheitspolizeilicher Maßnahmen bei den Verwaltungsbehörden beantragen können. Ordnen aber die Behörden die beantragten Maßregeln an, so stehen den Beteiligten alle Rechtsmittel zu, die sonst gegen behördliche Anordnungen in BerwaltungSsachen stattfinden. Derartige Beschwerden find immer, insoweit sie begründet waren, abgestellt worden. — Ten StändekamimerN ist Dekret Nr. 41, Entwurf «eines Gesetzes gegen die Verunstaltung vvn Stadt und Land betreffend, zugegangen. In dem Entwurf heim es: Tie Polizeibehörden (die Amishanpt- Mannschasten und in Städten mit revidierter Städte- vrdnung die Stadträte) sind befugt, Reklamezeichen aller Art (insbesondere Aufschriften, Abbildungen, Bemal ungen, Schaukästen) sowie sonstige Aufschriften, Ab bildungen, Bemalungen und dergl. dann zu verbieten, wenn sie geeignet sind a) Straßen, Plätze oder einzelne Bauwerte «oder b) das Ortsbild oder c) das Landschaftsbild WmgsnWeis zu verunstalten. Tie baupolizeiliche Genehmigung zur Ausführung vvn Bauten und baulichen Aenderungen kann versagt werden, wenn durch die Bauausführung ein Bau werk oder dessen Umgebung über das Straßen- oder das Ortsbild oder das Landschastsbild verunstaltet werden würde. Ebenso kann die Genehmigung Von Bvbänungs- und Fluchtlmienplänen versagt werden, wenn durch deren Ausführung gleiche Verunstaltungen herbeigeführt werden würden. Turch Ortsgesetz kann für bestimmte Straßen und Platze vvn geschichtlicher oder künstlerischier Bedeutung vvrgeschrieben werden, daß die baupolizei liche Genehmigung zur Ausführung von Bauten und baulichen Aenderungen zu versagen ist- wenn durch! die Bauausführung die Eigenart des Orts- oder Straßen bildes beeinträchtigt werden würde, ebenso kann die bau polizeiliche Genehmigung zur Ausführung baulicher Aen derungen an einzelnen Bauwerken Vvn geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung und zur Ausführung von Bauten und baulichen Aenderungen in der Umgebung solcher Bauwerke versagt werden, wenn durchs die Bauaus führung deren Eigenart oder der Eindruck, den sie Her vorrufen, beeinträchtigt werden würde. Aus der Be gründung ist hervorzuheben: „Dem! deutschen Volke kiontmt es immer mehr und mehr zum Bewußtsein, welche hohen Werte es in seiner HeiMat und nicht zuletzt auch in seinen, eine lange Entwicklungsgeschichte und deren jeweilige Erscheinungsformen widerspiegelnden Bauten und Ortsbildern besitzt. Diese Werte zu erhalten, deren schon zu viele — teils augenblicklicher Vorteile wegen, teils infolge Von Unkenntnis und Interesselosigkeit — auf immer verloren gegangen sind, ist schon seit län gerem das Bestreben einsichtsvoller Behörden und der über ganz Deutschland sich verbreitenden Vereinigungen, die unter den NaMen ,Zeimatsschutz", „Türerbund", „DenkMalpslegetag", „Naturdenkmalsschütz" usw. rühmlich bekannt geworden sind. Wenn diese Bemühungen auch ganz gewiß schon zahlreiche Erfolge aufzuweisen haben, f0 sind sie doch oft genug daran geschottert, daß ihnen der gesetzliche Schutz fehlte und daß überall dort, wo sich! ihnen Unverstand oder böser Mlle entgegenstellte, der Erfolg versagt bleiben Mußte. Die Folge hiervon ist ge- ivesen, daß zahlreiche deutsch!« Bundesstaaten diesen Be strebungen mehr und mehr ihre Aufmerksamkeit zuge wendet und gewisse gesetzliche Schranken gezogen haben, die als das Mindestmaß von Schutz der Natur und der Bauwerke anzusehen sind. In Sachsen ist in dieser Be ziehung, soweit es sich uM Bauten handelt, durch das Allgemeine Baugesetz vom 1. Juli 1900 zwar ein gewisser Schutz geschaffen worden, dieser hat sich jedoch aus ver schiedenen Gründen als keineswegs ausreichend erwissen. IM übrigen aber mangelt es gerade für dieses, an histo rischen Erinnerungen und an Naturschönheiten so reiche Land an jeglichem Schutze. Wie notwendig aber ein sol cher ist, braucht hier — und es muß gesagt werden „leider" — nicht nchher ausgeführt zu werden, da die entstandenen und in dieser Richtung täglich neu entstehenden Schäden für jeden, der ein offenes Auge für diese Verhältnisse hat, nur zu klar zutage liegen. Anlangend zunächst den Schutz gegen verunstaltende Reklamezeichen, so ist in Sach sen schon bisher verschiedentlich der Versuch! gemacht wor den, diese Verhältnisse ortsgesetzlich zu regeln. Nachdem jedoch das Obervcrwaltungsgerichit mehrfach ausgesprochen hat, daß die Polizeibehörden ohne landesgesetzliche Er- inächtigung nicht berufen seien, ästhetische Anforderungen zu stellen und solche Interessen wahrzunehmen, dies aber notwendigerweise der Gegenstand solcher Ortsgesetze sttn mutz, so fehlt es diesen somit an der rechtlichen Grund lage. Aehnlich liegen die Verhältnisse hinsichtlich des i. d. Exped. d. vl. für Wohnung-Suchende kostenfrei. Für Ver mieter: bei Selbsteintrag in die Liste 10 Pf., bet verlangtem Eintrag durch unseren Beamten 20 Pf.; die im Tageblatt annonicerten Wohnungen u. finden kostenfreie Aufnahme. Schutzes gegen verunstaltende Bauten. Nach Z 90 Absatz 2 des Allgemeinen Baugesetzes vom 1. Juli 1900 können zwack! aulichs Herstellungen, welche dem Orte zur offen baren Nnzierde gereichen würden, untersagt und weiter durch Ortsgesetz für einzelne Straßen oder Straßenteile höhere architektonische Anforderungen an die zu errichten den Gebäude gestellt werden. Allein auch hier hat die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Po enge Gren zen gezogen, daß diese Bestimmung als ein genügend wirksamer Schutz gegen verunstaltende Bauten nicht ange sehen werden kann. Aesthetische Interessen — sei es hin sichtlich des Reklamewesens, sei es im Hinblick auf daS Bauwesen — können ohne landesgesetzliche Ermächtigung nicht gestützt werden, ein Zustand, der auf die Tauer zu um so schwereren Bedenken Anlaß geben muß, als sich die Reklame erfahrungsgemäß immer weiter und rück sichtsloser ausbreitet, immer eigenartigere und grotes kere Formen anniinmt, und einer Verunstaltung durch Bauten, außer im allergröbsten Sinne, zurzeit schlechter dings nicht entgegengetreten werden kann. Wenn auch die Stcatsregierung nach wie vor auf dem Standpunkte steht, daß jede Art von „Kunstpolizei" hintangehalten werden soll, Po Muß doch der Einzelne den Anforderungen des allgemeinen Interesses, d. h. des Interesses, welches ein Volk an der Erhaltung gewisser Gemeingüter hat, unterworfen werden, wie dies ja gerade im Bauwesen — z. L>. in allgemein-sanitärer Beziehung — schon jetzt der Fall ist. Zudem läßt fich auf dem hier in Betracht kom menden Gebiete nach dem Urteile Sachperständiger in den allermeisten Fällen ohne Aufwendung größerer Mittel das erreichen, was die Siaatsregierung durch das vor liegende Gesetz anstrebt; es Poll — bei im allgemeinen milder Handhabung der vorliegenden Bestimmungen — eben nur dann eine gesetzliche Handhabe gegeben sein, wenn eine entsprechende Verständigung erfolglos bleibt. Ter nach alledem auf Grund dieser Erwägungen von der Staatslegierung aufgestellte Gesetzentwurf ist im übrigen derart gefaßt worden, daß Befürchtungen in der angegebe nen Richtung von vornherein die Spitze abgebrochen wird und daß bei Wahrnehmung der Allgemeininteressen Härten vermieden werden." * Gröba, 5. März. Nächsten Sonntag abends Vs8 Uhr findet im hiesigen Gasthofe ein Familie nabend statt. Herr Sup. Pache-Gvoßenhain wird eine einleitende Ansprache über die Gustav-Adoli-BereinssachL und Herr Vikar Hickmann aus St. .Veit in Kärnten einen Vortrag mit Lichtbildern. über „Evangelisches Leben in Kärnten in alter und neuer Zeit" halten. Vikar Hickmann steht seit 7 Jahren in Kärnten in der Arbeit. Er kennt Land, Leute und Verhältnisse aus eigener Anschauung und Er fahrung, er ist, wie berichtet wird, ein feinsinniger Be obachter der Volksseele und versteht prächtig zu erzählen. Man darf also von ihm ein anschauliches und fesselndes Bild erwarten. Eine treffliche Ergänzung wird das ge sprochene Wort durch die Lichtbilder erhalten. Sie stellen außer Stätten evangelischen Lebens die schönsten Berg- und Scelandschasten Kärntens dar, Pad ast zugleich der Naturfreund seine Rechnung findet. Möchte der Abend, der noch alledem viel Interessantes und Anregendes zu bieten verspricht, gleich den bisher veranstalteten Fami- lienabendcn recht zahlreichen Besuch finden. )-( Dresden, 5. März. Aus Anlaß deS heutigen Namenstages deS Königs fand heute früh militärisches Wecken statt. Um 8 Uhr konzertierten im Jagdhofe deS königlichen Schlosses die Kapellen deS 1. Leibgrenadier. regimentS Nr. 100, des GardereiterregiwemS und deS 1. FeldartillerieregimentS Nr. 12, deren Chef der König WmgsilWeis!