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Riesaer G Tageblatt Freitag, 1«. April ISSN, abends SS. Jahr« tür Roggenmehl für Roggenbrot > 8.— Mark ohne Zustellgebühr, bei Abholung e» sind bi» 9 Uhr vormittag» aufzugeben und in» vorau» zu bezahlen; eine Gewähr für > hohe Brundschrtst-Zeile (7 Silben) 89 Pf., Ort-prei» 70 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz !Mt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« eingezogen werden muß oder ' " der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend« für Weißbrot für Zwieback Die Anfuhr von Steinkobleu, Briketts und ttok» für IVSO soll öffentlich verdungen werden. Die Bedingungen sind im Geschäftszimmer der ReichsvermögenSstelle — Pionier kaserne, Stabsgebäude 61 — einzusehen und Angebote verschlossen bis 24. 4. 2V vorm. 10 Uhr einzusenden. Bewerber, welche die Bedingungen nicht eingesehen haben, bleiben unberücksichtigt. Zuschlagssrist 2 Wochen. * Riesa, 12. 4. 20.ReichsvermögenSstelle. Pferdefleischverkaus bei Herrn Albert MehLhorn in Gröba am Sonnabend, den 17. April 1920, vormittags von 10—11 Uhr auf die Nr. 31—130 der weiffen Ausweiskarte. Gröba lElbe), am 16. April 1920. Der Gemeiudevorftaud. Butter und Margarine betr. — 1. Abschnitt IS, gültig vom 19.-25. IV., darf nur mit einem Achtel Stückchen Butter beliefert werden. „ 2- Die Bersorgunorberechtiate« »batten gleich,eilig noch SO «r Margarine zum Preise von Mk. 1.75 (Selbstversorger nicht). Großenhain, am 16. Avril 1920. 182 g IV. Der Sommnnsloerban». Abgabe von Braunkohlenbriketts zu erhöhtem Preise. Mit dem 1. Mai 1920 beginnt ein neues Hausbrandwirtschaftsjahr. Ta mit diesem Zeitpunkte von dem Reichskommissar für die Kohlenverteilung alle bis dahin nicht belieferten Hausbrandbezugsscheine für kraftlos erklärt werden, sind wir zu unserem Bedauern auch genötigt, mit dem 1. Mai alle bis dabin nicht belieferten Kohlenkarten des alten KohlenwirtschastSjahreS für ungültig zu erklären. Um jedoch noch einen kleinen Teil der sonst verfallenden Hausbrandbezngsscheine auf das alte HausbrandwirtschaftSjahr beliekert zu bekommen, deren Belieferung auf dem Bahnwege aber infolge unzulänglicher Wagenaestellung unmöglich ist, haben die Kohlen- Handlungen A. G. Hering L Co. und Oscar Hantusch in Riesa es unternommen, Braun kohlenbriketts aus dem Kohlenwerke in Mückenberg mit Kraftwagen und Geschirr heranzuschaffen. Infolge der hohen Transportkosten muß natürlich für die auf diesem Wege bezogenen Briketts ein höherer Preis gefordert werden, und zwar 25 Mk. vro Etr. ab Laaer der vorerwähnten Kohlenhändler. Von den Briketts wird an jeden Inhaber einer Kohlengrundkarte 1 Ctr. auf den letzten Abschnitt der Kohlengrundkarte auf Monat April ausgegeben. Die obengenannten Kohlenbandlungen werden selbst bekanntgeden, wie die Abholung erfolgen soll. Wir hoffen, daß die Einwohnerschaft dieser nach Lage der Dinge unvermeidlichen Maßnahme trotz des hohen Preises für die Briketts das nötige Verständnis entgegen bringt. Der Bezug bez«. die Verteilung dieser Briketts könnte wirklich nicht erfolgen, wenn nicht der teuere Weg des Bezuges auf dem Landwege beschritten würde. Der Nat der Stadt Riesa, den 14. April 1920.Gßm. Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu zwei Wochen bestraft, wer in gefahr bringender Meise mit unverwabrtsm Feuer oder Licht einen Wald betritt oder sich ihm nähert, im Walde oder in gefährlicher Nähe eines Waldes brennende oder glimmend« Gegenstände fallen läßt, fortwirft, oder unvorsichtig handhabt oder unbefugt Feuer an zündet oder unbefugter Weise angezündetes Feuer zu beaufsichtige» oder auszulösche» unterläßt. Nach 8 809 des ReichSftrafgesetzbuche« wird derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen Waldorand oder einen Brand von Feldsrüchten herbetfübrt, mit Gefängnis bis zu 1 Fahr oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mk. und nach 8 368 Zff. 6 desselben Gesetzbuches derjenige, der an gefährlichen Steven in Wäldern oder in Heiden Feuer anzündet, mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Zur Bekämpfung vor» Waldvründe« haben nicht nur die Feuerwebren, sondern auch das Publikum Hilfe zu leisten. Tie sich Weigernden können nach 8 360 Zff. 10 des Strafgesetzbuches bezw. nach 8 32 des Forst- und FeldftrafgesetzbucheS bestraft werden. Großenhain, am 13. Avril 1920. 991 «8 l.Die «mishauptmannschaft. —* Inanspruchnahme von Werkwoh nungen. Die Frage der Inanspruchnahme von Werk wohnungen spreit letzt nicht selten in den Stad verordne.eir und Gemeinderats Atzungen eine Rolle. Es dürfte daher von Interesse sein, die nachstehende Verordnung des Reichs- arbertSministers zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Die unterm 7. März ds. Js. ergangene Verordnung lautet: «Mehrfach sind mir Beschwerden industrieller Unterneh mungen zugegangen, die sich gegen die Inanspruchnahme voll Werkwohnungen zur Unterbringung Wohnungssuchen der durch Gemeinden richten. Es ist nicht zu verkennen, Latz durch die Beschlagnahme derartiger Wohnungen den betref fenden Unternehmungen erhebliche Schwierigkeiten er wachsen können, und es ist u. a. darauf hingewiesen wor den, datz sie bei Beschlagnahme ihrer Wohnungen nicht in der Laye wären, ihren eigenen Arbeitern d e ihnen ver tragsmäßig zustehenden Wohnungen zu verschaffen, wodurch sich schwere Unzuträglichkeiten ergeben könnten. Das gelte auch besonders dann, wenn Unternehmungen nur durch augenblickliche ungünstige Verhältnisse zu einer Verminde rung ihrer Arbeiterschaft gezwungen gewesen seien und bei einer Besserung der Verhältnisse wieder zu einer Erweite rung ihres Betriebes schreiten möchten. Vor allen Dingen »nöchte ich aber noch darauf hinwei en, daß auch Werk wohnungen, die für Bergleute bestimmt sind, anderen Woh nungssuchenden zugewiesen werden. Hierdurch entsteht die Gefahr, datz die Kohlenförderung unter Umständen njcht unerheblich vermindert wird. Bei der gegenwärtigen schwie rigen Lage der deutschen Industrie und im Hinblick auf die politischen Verhältnisse müßte doch alles vermieden werden, was geeignet wäre, die bestehenden Schwierigkeiten zu ver größern. Ich darf daher die Bitte ausiprechen, die Ge meinden zu veranlassen, bei der Beschlagnahme von Werk wohnungen nur im Einvernehmen mit dem Leiter des be treffenden Unternehmens vorzugehen und auf tue Bedürf nisse und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes weitgehende Rücksicht zu nehmen. gcz. Schlicke." —* Abschluß von Schweinemastverträgen LurchbenBtehhandelSverband. Mit Genehmigung d«S RetchSwirtschaftSministertums ist der Sächsische Biehhan- delSverband zu Leipzig ermächtigt worden, Schweinemastver- träge abzuschließen und 600 Mk. für SO Kilogramm Lebend^ gewicht zu zahlen, nachdem die ausländischen Futtermittel übernommen worben sind, die unbedingt zur Verfügung ge stellt werden müssen. > —* Keine G erstes» rZuchtsarren. In der Presse ist in letzter Zett wiederholt die Nachricht verbreitet worden, daß die Reichsgetreidestelle aus ihren Beständen an solche Zuchtsauenbesttzer, die nicht selber Gerstenbauer sind, gegen Bezcchluüg einen Doppelzentner Gerste je Wurf und Zucht- sau liefere. Die Lieferung hätte auch ausgeführt werden könne», wenn die Ablieferung an Brotgetreide und Gerste sich in dem erwartete» > Umfang« gehoben hätte». Dies ist jedoch leider nicht -er Fall gewesen, und die knappen Vorräte an Brotgetreide zwingen dazu, die Gerste in erster Linie zur Brotbereitung zu verwenden. Die RcichsgetreidesteUe ist bei dieser Sachlage nickt imstande, ihre ursprüngliche Absicht aus zuführen. —* Der 1. Mai ist nichtgesetzlicher Feiertag. In letzter Zeit sind, wie der „Dresdner Volkszeitung" von rcgierungsamtlichcr Stelle mitgcteilt wird, wiederholt von Gerichten und anderen Behörden Terimine auf den 1. Mai angesetzt worden, was die Beteiligten zu dem Einwand ver anlaßt hat, der 1. Mai sei doch im ganzen Deutschen Reiche gesetzlicher Feiertag, und behördliche Termine irgendwelcher Art könnten daher an diesem Tage nicht obgeüalten werden. Dieser Einwand ist unzutreffend, zur Zeit ist der 1. Mai noch nicht gesetzlicher Feiertag. Auch die Ansicht ist falsch, datz der 1. Mai auf Grund eines sächsischen Gesetzes als Feiertag zu gelten hat. —* DieBerufung des Abgeordneten Castan. In den Blättern taucht noch die Mitteilung auf, datz der Abgeordnete Castan in ein sächsisches Ministerium berufe» worden sei, um, wie es beispielsweise in den „Bautzener Nach richten" heißt, aus -er Reichswehr alle diejenigen Elemente auszusondern, die den Sozialisten aus irgend einem Grunde verdächtig erschienen. Diese Mitteilung entspricht durchaus nicht -en Tatsachen. Es ist bereits in einer Notiz der Staats kanzlei vom 9. d. M. ausdrücklich dargelegt worden, zu welcher Ausgabe Herr Castan berufen worden ist. Tie Rcichsregie- rung ist mit -er demokratischen Reform der Reichswehr be schäftigt. Die sächsische Regierung will in dieser Frage die Reichsregiernng unterstützen und die sächsischen Interesse» wahren. Castan ist deshalb beauftragt worden, auf Grün der vorliegenden Anregungen und Beschwerden allgemeine Vorschläge auszuarbeiten, die als Richtlinien für die sächsische Regierungspolitik in der Frage der demokratischen Reform der Reichswehr dienen können. Die obenerwähnte irre führende Notiz mag darauf zurückzuführen sein, datz Castan es auch übernommen hatte, einige bei -er Regierung einge gangene Beschwerden über Vorfälle bei der Reichswehr zrt sichten und bei den maßgebenden Stellen zur Aussprache zu bringen. —" Zusammenschluß des erwerbstätigen Mittelstandes Die Landesverbände des selbständigen Mittelstandes von Handwerk, Kleinhandel, Gastwirtsge werbe, Grundbesitz und anderer selbständiger Berufe babeN sich zur Wahrung ihrer gemeinsamen wirtschaftlichen In teressen zu einer Arbeitsgemeinschaft zu ammengeschlosfc» unter dem Namen „Landeskartell des selbständigen Mittel standes in Sachsen." Seine Aufgabe liegt in der Ueber- wachung der Durchführung von 8 164 der Reichsverfassung, nämlich den selbständigen Mittelstand» In Gesehgenbung und Verwaltung zu fördern und gegen Ueberlastung und Auf saugung zu schützen. Es wendet sich an alle Glieder deS selbständigen Mittelstandes, restlos den Fachverbänden bei zutreten, die allein in der Lage sind, die beruflichen In teressen zu vertreten und .die das Rückgrat des Landes kartells bildev Ihm sind bereits Landesfachverbände an- geschlossen, die eine Mitgliederzahl von über 100000 selb- Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 16. April 1920. —* Aufgefundene Leiche eines neugebore- tren Kindes. Heute vormittag ist in der Abortgrube -es hiesigen Bahnhofes der Leichnam eines neugeborenen Kindes, Männlichen Geschlechts, aufgefunden worden. Die Leiche ist in Lcinewand und braunem Papier eingcwickelt und mit Bindfaden verschnürt gewesen. Es ist daher anzunehmen, daß sie von auswärts dorthin gebracht worden ist. Sachdienliche Wahrnehmungen sind bei der Polizei oder Gendarmerie zu melden. —* Gastspiel der vereinigten Stadt theater Frerberg —Meißen. Im Höpfner'schen Saale wurde am Mittwoch die in Wien spielende Overette „Lieb es zauber" von Oskar Straus aufgeführt, eine Durchschnlttsoperetie ohne besondere Höhepunkte, aber auch ohne Trivialitäten. Der im Mittelpunkte der Handlung stehende Komponist Friedrich Helmer, ein Don Juan, er fuhr durch Heinz Steinbrecher eine frische, elastische Dar stellung. Steinbrecher, der das Benefiz für den Abend hatte, konnte auch eine» sehr guten äußeren Erfolg buchen. Die übrigen Hauptdarsteller zeigten sich in guter Verfassung. Flora Küpper, Trude Werner und Lisa Stegmann boten gesanglich gute Leistungen. Der „Liebeszauber" beendete das Operetten - Gastspiel des Freiberg—Meißner Stadt theaters. — Es ist nun recht erfreulich, daß der Theater zettel für kommenden Mittwoch Gerhart Hauptmanns .Fuhrmann Henschel", eines der besten deutschen Volks dramen — mit Gerta Barbh von der Sächsischen Landes oper als Gast — ankündrgt. Zu wünschen wäre nun vor allen Dingen, daß auch ein großer Teil des Publikums, der die Operetten so fleißig besuchte, sich dpi der Auffüh rung die,er wertvollen Dichtung mit lebendiger Gestal tungskraft einfände, damit die gute Absicht der Theater leitung nicht bloß ein finanzielles Wagnis bedeutet. Einen hervorragenden Abend — gute Darstellung vorausgesetzt — darf man in Aussicht stellen Cs.. —" Der Frauenverein von Riesa hat in seiner letzten Versammlung beschlossen, di« Mitglieder beiträge zu erhöhen. Als Mindestbeitrag sind fortan 6 Mark kür das Jahr zu erheben. Dankbar wirb es be grüßt werden, wenn freiwillig noch höhere Beiträge ent- richtet werden. Dieser Beschluß ist eine Stotwenmgkeit, hervorgerufen durch die Teuerung der Gegenwart. Die Empfänger der Unterstützungen, die vom Frauenverein ge währt werden, sind in der Hauptsache alte, kränklich« Leute, die nur ganz kleine Renten erhalten. Sie haben mit der bittersten Not zu kämpfen. Mll der Frauen verein dieser Not auch nur einigermaßen steuern, dann muß er um dieser Armen willen die Beiträge erhöhen. Die Mitglieder, die in der letzten Versammlung nicht »«gegen waren, werden gewiß diesen Beschluß verstehen und otl- ligen und ihre weitere tatkräftige Beihilfe den edlev Be- Brot- und Mehlversorgung. Durch die Erhöhung der Kohlenpreise und Löhne sowie durch die Steigerung aller sonstiger Unkosten läßt sich eine entsprechende Erhöhung der Mehl» und Brotpreise nicht mehr umgehen. ES werde» deshalb mit Wirkung ab IS. dS. MtS. für den Bezirk des Kommunal- Verbandes Großenhain, einschl. der revidierten Städte Großenhain nnd Riesa bis auf weiteres für den Verkauf von Mehl und Brot folgende Höchstpreise festgesetzt: Für M-Hl. ») im Großhandel für Weizenmehl 111 Mk. , für 1 ä» frei Hau« oder bei Stuckgntlieferung frei Station beim, vom Zwischenlager frei ab Lager ansschl. Sack, für Roggenmebl 104 Mk ttir 1 ä- frei Haus oder bei Stückgutliefrrung frei Station ausschl. Sack, v) im Kleinhandel für Weizenmehl Las Riesaer Tageblatt «efchetni 1-d-U Leg abend«'/, 6 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und geittaae. VezugspretS, gegen Vorauszahlung, monatlich ' " am Postschaltrr monatlich 8.10 Mark ohne Postarbühr. Anzeige» für die Nummer de» Ausgabetage» sind bi» 9 Uhr vormittag» aufzuaeben und ' da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Platzen wir- nicht übernommen. Preis für dl« 43 uw» breit«, 3 mm (7 Ss 50'/. Aufschlag. Nachweisung»- und vernnttrlunaSgebühe 8S Pf. Fest« Laris«. Brwilligtrr Rabatt ««lischt, wenn drr Betrag verfällt, durch Klag« eingezogen werdrn muß od«r d«r Auftraggebrr in Kontur» gerät. Zahlung»« und Erfüllungsort: Riesa. Vlerzehntäaige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an orr Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförlnrung-einrichtunoen — hat -er Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung ds» Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer-Win terlick, Riesa. Geschäftsstelle: Goet-estreße-9. Verantwortlich für Redamon: Arthur Hähnel, Riesa: siir Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. «Kd Attfrigrr (Llbedlatt au- Tlyckgrr). »E-SL«?"*" Amtsblatt "ARNLL* str die AmtShairptrnannschaft Großenhain, da- Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröb«. 87 1.30 Mk. für 1 k» 0.40 , „ 300 gr 0.80 , „ 600 gr 1.50 _ - 1140 er 1.20 Äk. fSr 1 -e 0.35 , „ 300er 0.70 , „ 600 xr 1.35 . „ 1140 er v. Astr Brot. 1.20 Mk. für 1 -e 1.80 „ . 1'/, 1-8 3.60 . „ 3 Le 2.25 „ „ 1900 er 0.15 Mk. für 80 er .... 0.30 Mk. für 60 er. Die Backousbeute wird von 100-e Roggenmebl auf 18« kx EiuheitSbrot und von 100 -e Weizenmehl auf 128 -e Weißbrot festgesetzt. Es dürfen somit zu 1 K» Roggenbrot höchstens 735 er Roggeumehl und zu 1 -e Weißbrot höchstens 818 er Weizenmehl verwendet werden. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 34 der Bekanntmachung des Kommunal- verbandeS vom 6. August 1919, Brot- und Mehloersorgung im Erntejahr 1919/20 vetr., bestraft. Großenhain, am 15. April 1920. 429al. Der Kommunalverband. Das bereits früher ausgesprochene Verbot deS ZigarreurauchenS und de» Rauchens a«S offene« Pfeifen in Waldungen (Bekanntmachung vom 20. Juni 1884) wird erneut in Erinnerung gebracht nnd gleichzeitig auf folgendes hingewiesen: Nach 8 31 des Forst- und FeldftrafgesetzbucheS vom 26. Februar 1909 wird mit