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Riesaer O Tageblatt 70 Ialirg. «5. ««d A«r»rger iEldtbletttwd Ipyrtzerj. Amtsötatt 'r-r- fklr die König!. Amtshaupknannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Meta, sowie den Gemeinderat Gröba. Dienstag, M. MSrz 1S17, avends. Lnsst ds MOks »0 Absitzes m hmWckmn mb Wchn. Nachstehende Bekanntmachuna wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 17. März 1917. 341USVI» Ministerium deS Inner«. 1279 Bekanntmachung. Auf Verfügung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers ist der Versand von Gemüse konserven und Faßbohnen von Sonnabend, den 4. März 1917, an nur auf Grund unserer besonderen Erlaubnis und nur an die von uns im Einzelfall anzugebenden Stellen ge stattet. Der Absatz von Gemüsekonserven ist nach wie vor verboten. Braunschweig, den 14. März 1917. Gemüsekonserven-Kriegsgcsellschaft mit beschränkter Haftung. . vr Kanter. Das im Grundbuch« für Riesa Blatt 93 auf den Namen der Gastwirtin Anna berw. Rudolf geb. Suber, jetzt verehel. Roskovec in Moritz in Böhmen eingetragene Grundstück soll ' am IS. Juni 1917, vormittags V Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. „ Das Grundstück ist nach dem Flurbucke 27,5 Ar grob und auf rund 83800 M. — Pf. geschätzt, wovon 2800 M. auf das Zubehör entfallen, dessen Eigenschaft nicht feststeht. Es besteht aus einem Wohn- und SchankwirtfckaftsgedänLe, einem Tanzsaalgebäude, zwei Nebenwohn- aebäuden und Anbauten, ferner aus Hofraum und Garten und enthält Einrichtungen zum Betriebe einer Sckankwirtsckast. Brandversicherung 51890 M. Es liegt in Riesa an der Hauptstraße und führt den Name» „Weißes Schloß". Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbnchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 20. September ISIS verlautbarte» Versteigerungsvermerkes auS dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Bersteigerungstermipe vor du.Aufforderung zur AbSMe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserldses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden wurden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat. mutz vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der BersteigerungserlöS an die Stelle des versteigerten Gegen standes tritt. Riesa, den 22. Januar 1917. Königliches Amtsgericht. AmtzmM BW«» MWtzM, UW ml Mmn. 1. Unter Bezugnahme auf .die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmann schaft Großenhain vom 6. März 1917 (Riesaer Tageblatt Nr. 63, vom 17. März 1917) geben wir hiermit bekannt, daß für die Stadt Riesa und Umgegend im Auftrage des Kommunalverbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain die Annahme stelle voll getragenen Kleidungs- und Wäschestücken sowie von Schubwaren eingerichtet worden ist im Obergeschoss des im vorderen Ratshaushof gelegenen früheren Brauerei wohnhauses. 2. Die Geschäftszeit ist ans Mittwochs und Sonnabends von 9—12 Uhr vormittags und von 2—4 Uhr (Sonnabends von 2—3 Uhr) nachmittags festgesetzt. 3. Getragene Kleidungs- und Wäschestücke sowie getragene Schuhwaren dürfen ent geltlich nur noch veräußert werden ->. von den behördlich zugelasscnen Personen und Stellen, l>. von anderen Personen an die behördlich zngelafsenen Personen und Stellen. Getragene Kleidungs- und Wäschestücke und getragene Schuhwaren dürfen nur die behördlich zugelaffenen Personen und Stellen gewerbsmäßig erwerben. 4. Insbesondere dürfen auch die Vorräte, die sich im Besitze von Groß- und Klein händlern befinden, nur an die unter 3 bezeichneten Stellen veräußert werden. 5. Die Annahme erfolgt entgeltlich oder nnentgeltlich. Bei entgeltlicher Annahme geschieht die Festsetzung des Ankaufspreises durch Ab schätzung seitens behördlich bestellter und eidlich verpflichteter Sachverständiger. 6. Der von den Sachverständigen festgestellte Ankaufspreis ist für den Veräußerer und für die Ankaufsstellen bindend. 7. Die unentgeltliche Abgabe hat den Vorteil, daß in diesem Falle ein Bezugs schein für eine Neuanschaffung ohne Prüfung der Notwendigkeit auf Antrag ohne weiteres und sofort bei der Ablieferung erteilt wird. 8. Getragene Kleidungsstücke und Schuhwaren werden nur gut gereinigt, getragene Wäschestücke nur gewaschen angenommen. 9. Es sei besonders darauf hingewiesen, daß auch getragene Uniformen, sei es von Militärpersonen oder Civilbeamten, abgegeben werden können. 10. Die Einwohnerschaft von Riesa und Umgebung wird hiermit aufgefordert, von der Einrichtung der Annahmestelle von getragenen KleldungS- und Wäschestücken sowie von alten Sckuhwaren nach Kräfte« Gebrauch zu machen und ihr alles Entbehrliche zuzuführen. Mit dem behördlichen Ankauf von getragenen Sachen wird bezweckt, den breitesten Schichten der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, sich während des Krieges und auch später mit gebrauchsfertiger billiger Kleidung zu versorgen. Die angenommenen Gegenstände werden desinfiziert und nach Wiederherstellung öffentlich zu billigsten Preisen gegen Bezugsschein wieder veräußert werden, sobald eine genügende Anzahl von getragenen - Sachen abgegeben und ausgebessert worden ist. Darüber wird noch besondere Bekannt- . erledigt, machung des Kommunalverbandes ergehen. ' (" 7. im 8. aus 9. in BerM- und Hüttenbetrieben: 10. in der Pulver-, Sprengstoff-, MunitionS- oder Waffenfabrikation. ' - 8. Persönliche Meld«»«. Die persönliche Meldung hat in der Zeit vom 81. bi« 26. März von vormittags 8 bis nachmittags 1 Uhr im Rathause, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 14, zu erfolgen. Schriftliche Meldung. Die Meldung kann auch schriftlich erfolgen. Die Meldekarten sind in der Zeit vom 21. bis 24. März 1917 im Rathanse, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 14, erhältlich Die schriftliche Meldung hat gleichfalls spätestens bis zum 26. März 1917 zu erfolgen. 5. Nachträgliche Meldung von Personen, die zur Zeit nach Ziffer 2 von der Meldepflicht befreit flnv. Gibt nach dem 15. März 1917 ein bisher nach Ziffer 2 von der Meldepflicht Be freiter die dort bezeichnete Tätigkeit auf, oder wechselt er seine Beschäftigungsstelle, so hat er sich spätestens am dritten darauffolgenden Werktage beim Einwohnermeldeamt (Rat- Haus, Zimmer Nr. 14) persönlich zu melden und die für die Ausfüllung der Meldekartk erforderlichen Angaben zu machen. Bei einem Wechsel des Wohnortes hat die Meldung bei der Meldestelle des neuen Wohnortes zu erfolgen. Sie kann auch schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der vorgeschriebenen Kaxte innerhalb drei Tagen erfolgen, Außerdem hat der Arbeitgeber, wenn ein bisher nach Ziffer 2 von der Meldepflicht Be freiter die dort bezeichnete Tätigkeit bei ihm aufgibt, dieses bis -um dritten darauffolgen, den Werktage dem für Riesa zuständigen Einberufungsausschusse in Großenhain nntzip teilen. 6. Nachträgliche Mitteilung von Beräuderungen. Gibt ein in die Liste Aufqenommener seine bisherige Tätigkeit auf oder wechselt er seine Beschäftigungsstelle oder seine Wohnung, so hat er dieses spätestens am dritten darauffolgenden Werktage dem Einberufungsausschutz in Großenhain mftzuteilen und hierbei seine neue Tätigkeit, Beschäftigungsstelle oder Wohnung anzugeben. 7. Strafbestimmungen. Mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 600 M. wird bestraft, wer bei dec Meldung <88 2, 3, 6 Absatz 1 der Bundesratsverordnung vom 1. März 1917) wissentlich unwahre Angaben macht. Mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft wird bestraft, wer die in 88 2, 3, 6 und 7 der Bundesratsverordnung vom 1. März 1917 vorgeschriebenen Meldungen oder Mitteilungen schuldhaft unterläßt. Riesa, den 19. März 1917. Der Rat der Stadt Riesa. K. Wegen Steinigung der Geschäftsräume des Gemeindeamtes in Gröba bleiben am Montag, de» 29. März 1917 die Geschäftsräume im erste« Obergeschoss und DienStag, den 27. März 1917 die Geschäftsräume im Erdgeschoss geschlossen. Die Bolkshibliothek bleibt am 27. März 1917 ebenfalls geschloffen, wird aber da für am 28. März 1917 zur Bücherausgabe geöffnet. Die Hauptkaffe, Sparkaffe und Steuerkasse, sowie das Einwohnermeldeamt un» Lebensmtttelamt bleiben am Dienstag den ganzen Tag geschloffen, während Standes amtssachen und sonstige dringliche Angelegenheiten an diesem Tage nur vormittags von 8—1 Ubr im Zimmer 10 erledigt werden. - .. Am Montag werden Standesamtssachen nur vorm. von 8—10 Uhr im Zimmer 3 Tröba, am 19. März 1917. Der Gemeindevorstand. 11. Es ist vaterländische Pflicht, alle- abzugeben, was nicht mehr an Kleidungs stücken, Wäsche und Schuhen getragen wird und nutzlos im Haushalt aufgehoben wird. Der Rat der Stadt Riesa, am 20. Marz 1917. * Meldepflicht Ser Hilfsdienftpflichtige«. Auf Grund der Bekanntmachung des VundeSratS vom 1. März 4917, betr. Bestim mungen zur Ausführung des 8 7 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst, wird folgendes bekannt gegeben. Meldepflicht. Alle in Riesa mit Vorwerk Göhlis wohnhaften, in der Zett vom 1. Juli 1857 bis 31. Dezember .1869 geborenen, nicht mehr landsturmpflichtigen männlichen Deutschen, mit Ausnahme der nachstehend in Ziffer 2 genannten, sind verpflichtet, sich persönlich (vergh Ziffer 3) oder schriftlich (vergl. Ziffer 4) zu melden. 2. Befreiung von der Meldepflicht. Von der Meldepflicht befreit sind diejenigen Personen, die mindestens seit den» 1. Marz 1917 selbständig oder unselbständig im Hauptberuf tätig sind 1. im Reichsdienst, Staatsdienst, Gemeindedienst oder Ktrchendienstr 2. in der öffentlichen Arbeiter-Angeftelltenversicherung; 3. als Aek-te, Zahnärzte, Tierärzte oder Apotheker; 4. in der Land- und Forstwirtschaft; 5. in der See- oder Binnenfischerei; 6. in der See- oder Binnenschiffahrt: llich des Betriebs der Klein- und Straßenbahnen^ Das Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag avends '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festrage. VejNgdpkei», gegen Äorauszaylung, durch unsere Träger srei Hau» oder bei Abholung am Schatte» »er Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeige« kür die Nummer de» Ausgabetage« stnv di« li) Uhr vormittags aufzugoüe» und im voraus zu bezahlen; eine Gewahr siir ha» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breite Grundschrift-Zeil« (7 Silben) 20 Pf., OrtSprci» !5 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend Hüber. Nachweisung»- und BermittelunaSgsbühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezoaen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur» gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: R,esa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg ober sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinnchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestratze 5V. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Niesa. Oertliches uns Sächsisches. Mesa, den 20. März 1917. Sparer ««d Kriegsanleihe. ES wird uns geschrieben: In erfreulicher Weise ha ben sich an allen bisherigen deutschen Kriegsanleihen auch die kleinen Sparer beteiligt. Man darf bas gleiche für die sechste Kriegsanleihe erwarten. Die Höhe der Ein lagen beweist, dass inzwischen sich von neuem «in er hebliches Sparkapital gesammelt hat. Die kleinen Sparer rönnen ja auch tatsächlich im eigenen Interesse nichts bessere- tun, al- ihre Spareinlagen in Kriegsanleihe zu verwandeln. Nirgends sind ihre Gelder sicherer aufge- hoben als beim deutschen Reich, daS mit seinem ganzen Vermögen, mit seiner ganzen Zukunft haftet. Nirgends auch können sie günstigere Zinsbedingungen erlangen. Die Etbiebung zur Sparsamkeit war schon in Friedenszeiten eines der wichtigsten Kapitel nicht nur der Pädagogik, son dern auch der Politik. Benutzen wir auch die sechste Kriegs anleihe wieder für solche Erziehung. Gerade das ist ja einer der vornehmsten Vorzüge des Menschen vor dem Tiere, daß er vorausschauend für seine Zukunft sorgen kann. Und bei der Kriegsanleihe handelt eS sich um solche Voraussicht in doppeltem Sinne. .Der einzelne kann sich bei dieser Gelegenheit ein kleineres oder größeres Kapital für die Zeit nach dem Kriege zurücklegen und dadurch sei- ner Zukunft eine gewisse Sicherung verschaffen. Das Reich abex legt gleichfalls durch die Kriegsanleihen den Grund für seine künftige Existenz und Weiterentwicklung. In beiden Richtungen müssen also die Gedanken jedes ver nünftigen deutschen Staatsbürgers sich eben in die Zukunft richten. Dank der vortrefflichen Organisation und An passung unseres ganzen Wirtschaftslebens an die K.iegSlage fließt ja ' großer Teil der vermittels der Kriegsanleihe^ flüssig g»....achten Gelder wieder in die Tücken der ganzen arbeitenden Bevölkerung zurück. So verdienen vielfach Leute jetzt erheblich mehr als in FriedenSzciten. Mög« «S da nicht heißen: wie gewonnen, so zerronnen. ES wäre da- törichste, was jemand tun könnte, wenn er das leicht verdiente Geld jetzt ebenso leicht wieder auSgäbe. Die Versuchung dazu ist freilich namentlich bei den jüngeren Arbeitern und Ar beiterinnen sehr groß. Ta fehlt noch die moralische Reise und das Verständnis für den Ernst deS Lebens. Da macht man sich noch nicht klar, was für schwere Zeiten nach dem Kriege kommen werden und wie dankbar dann jede Familie für eine etwas verbesserte Unterlage ihrer Existenz lein wird. .Mache man doch die jungen Leute deshalb Überall darauf aufmerksam, daß der Kriegsverdienst ein« selten günstige Gelegenheit für sie bedeutet, sich für ihr ganzes fernere» Leben finanziell besser zu stellen, wenn sie letzt zu sparen verstehen. Wie mancher junge Mann könnte sich jesst die Mittel verschaffen, um nach dem Kriege ÄeÄcÄÄstLiM