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Riesaer O Tageblatt ««d A«r»i-rr lLldedM »ad Aa-riza). .SÄ:,. Amtsblatt -s für die Künigl. AmtShauptmannschast Großenhain, das Mnigl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Rießa, sowie den Mememderat GrÜba. S4 Dienstag, SO Januar 1917 «vends. 70 Da« Riesaer Tageblatt erschein» jede« La» abend» V«? Uhr mtt Ausnahme der Tonn- und Festtage. v»t«»«preiS, «ege« Vorauszahlung, durch unser» Träger frei Hau» oder bet Abholung am Tchalrcr b«r Kaiser!. Postanstaltrn vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Aujctien für die Nummer ve» SluSgabetage» sind bi» lO Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breit» Krundschrlft-Hrile (7 Gilben) 20 Pf., Ort»prn« lS Pf.; zeivrambender und tabellarischer Kay ent. sprechend höher. Nachweisung», und Bernlittelung-gebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen w»rdon muß oder der Auftraggeber iu Konkur» gerät, Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich« Unterhaltungsbeilage -Erzähler an d«r Elb«". — Km Fall« höhrrer Gewalt — Srirg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe» der Druckerri, der Lieferanten oder drr BesörderungSeinnchiungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zritung oder auf Rückzahlung de» Bezngsp eise«.. Rotationsdruck und Verlag: Langert Winterlich. Riesa. Geschäftsstelle: Koetdektriße 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Höhnest Ri«sa; für Anzrlgenteil: Wilhelm Dittrich, Ries» In Ergänzung von 8 7 der Verordnung über daS Schlachte«» vom 20. Dezember I 1910 <G.- «. V. Bl. S. 748) wird hiermit bestimmt, daß beim Schlachten von Schweinen in öffentlichen Schlachthäusern und in polizeilich genehmigten Schlächtereien da» Ein- ! dringen von Brühwasser in die Lungen der Schweine durch geeignete Vorrichtungen (Rachen kolben, Luströhrenklemmen) zu verhindern ist. Diese Verordnung tritt am 13. Februar 1917 in Kraft. Dresden, am 20. Jakuar 1917. 461IV Ministerium deS Innern. 469 Au der Gemeinde-Steuer Ordnung für die Stadt Riesa vom 20. v. 15 ist von den städtischen Kollegien ein 1. Nachtrag aufgestellt worden. Die Königliche KreiShaupt- mannschaft mit dem KrelSauSschusse bat dazn die Genehmigung erteilt. Wir bringen nachstehend den Nachtrag zum Abdruck. Später können auch Druck exemplare gegen den Selbstkostenpreis in der Stadtstenerkaffe entnommen werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. Januar 1917. F. Nachtrag zur Cemrindefteuerordnung für die Stadt Riesa vom 20. September 1915. 8 8 der Gemeindesteucrordnung für die Stadt Riesa vom 20. September 1915 wird zufolge Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Oktober 1916, Ersetz- und Verordnungsblatt Seite 173 flgd., aufgehoben. Er erhält folgende Fassung: . — » b. Bezüglich der Zusammenrechnung des Einkommens der Ehegatten gelten vom 1. Januar 1917 ab die durch das Gesetz vom 20. Oktober 1916 über die Zusammen rechnung des Einkommens und Vermögens der Ehegatten bei den direkten Staats- und Gemeindesteuern gegebenen Bestimmungen. Riesa, am 19. Dezember 1916. Der Rat der Stadt Riesa. Die Stadtverordneten. (L. G.) vr. Scheider, Bürgermeister. (L. S.) Bernd.Müller, Stadtv.-Vorsteher. Kr. ^riegSfamiliennnterstützunsi. Auszahlung D»«uer-ta«, den 1. Februar 1917 in der betauuten Weise. Der Rat der Stadt Riesa, am 30. Januar 1917. H. Angabe von Kleie für Rinder, Schweine nnd Die uns vom Kommnnolverband zugewiesene Menge von Kleie für Rinder, Schweine und Ziegen soll DounerStag, de« 1. Februar 1917, vormittags »wischen 8 und IS tthe im Grundstück Friedrich-August-Straße 28 durch den Fnttermittelhändlcr Mär Starke auSgeaeben werden. ES entfallen auf ein Rind 10 Pfund nnd ein Schwein oder eine Ziege 8 Pfund Kleie. Wir ersuchen alle Vichbcsitzer des bissigen Stadtbezirks, die auf sie entfallende Menge am genannten Tage in Empfang zu nehmen und machen darauf aufmerksam, datz über di» nicht abgeholten Mengen anderweit verfügt werden wird. Der Preis beträgt für den Ztr. Mete V M. 50 Pf. Behältnisse find mitzubringo«. Der Rat der Stadt Riesa, am 30. Januar 1017. Fnd. Die TtaatS-Grundftener auf den 1 Termin 1917 ist nach 2 Pfg. für die Steuer einheit am 1. Februar fällig und biK längstens »nm IS. Februar 1017 an unsere Steuerkaffe zu bezahlen. * Der Rat der Stadt Riesa, am 30. Januar 1917. OertkiHes und Sächsisches. Riesa, den 80 Januar 1917. —"Auszeichnung. Mit der Fricdrich-Auguft-Me- daule ausgezeichnet wurde der Soldat Richard Decker im Res.-Jnf.-Regt. 103 (M.-G.-K.), zweiter Sohn deS Eisen werksarbeiters Reinhold Decker, hier. —"Sand und Asche streuen. Durch das Fest treten des Schnees wird jetzt oft eine Glätte der Gang- kmhnen hervorgerufen, die lcickt zu Unfällen führen kann. Es sei deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß das Be streuen der Gangbahncn mit Sand oder Asche Pflicht jedes Grundbesitzers ist. Bei Unterlassung tritt im Falle von Unglücksfällen Haftpflicht ein. —* Postschalterdienst. Infolge weiterer erheb licher Verminderung des Postpersonals durch Einberufungen zum Heeresdienst erweist es sich als notwendig, vom 1. Februar 1 91 7 ab den Postschalterdienst in Riesa VNd Gröba werktags auf folgende Zeiten zu beschränken: H Riesa 1 (Bahnhof): 8—12 Uhr vorm., 4—7 Uhr nachm.; d) Riesa 2 (Niederlagstraße): 8—IS Uhr vorm., 2—6 Uhr nackm.; o) Gröba: 8-11 Uhr vorm., 8—6 Uhr nachm. Zur Auflieferung von Telegrammen und Anmeldung oon Ferngesprächen außerhalb des Schalterdienstes ist in Riesa 1 dauernd, in Riesa 2 nnd Gröba, soweit ein Be amter dienstlich anwesend ist, Gelegenheit geboten. Ferner erfolgt vom 1. Februar 1917 ad die Briefbeftcllung in Gröba werktags nur noch zweimal, um 7" Uhr vorm. und 2" Uhr nachm. —* Eingegangen ist die am 29. Januar 1917 ausae- gebene Sächsische Verlustliste Nr. 380, die in unserer Ge schäftsstelle zur Einsichtnahme ausliegt. — Konservativer Landesverein. Die gestern in Dresden abDehaltene Hauptversammlung deS Konservativen LandcSverems war zahlreich besucht. Exzellenz Mehnert sprach über verschiedene Fragen der Gegenwart. Aus dem Geschäftsbericht sei hervorgehoben, daß der Verein infolge des Krieges nennenswerte Einbußen an Mitgliedern nicht erlitten hat. Infolge des Hinzutrittes neuer Parteifreunde ist es gelungen, den Mitgliederbestand auf der hisberinen Höhe zu erhalten. Auch die finanzielle Lage des Vereins mährend der Kriegszeit war eine durchaus gesicherte. Seine Tätigkeit erstreckte sich nach außen namentlich auf die Ver anstaltung vaterländischer Vorträge. Auch ist eS dem Ver ein wiederholt möglich gewesen, für die Industrie förderlich zu wirken. Go find die Klagen der Industriellen über nicht genügende Beachtung bei der Vergebung von HeereS- aufträgen in vielen Fallen verstummt. Der Gerberei wurde durch energisches Eintreten für den Schälbetrieb in den heimischen Waldungen ein wichtiges Rohmaterial und dem sächsischen Staate eine beträchtliche Einnahme zuae- führt. Die Vortrüge über die politische Lage und über kriegswirtschaftliche Erfahrungen, gehalten vom Graf Westarp und Landrat Rötger fanden lebhaften Beifall. Der Gesamtvorstand wurde einstimmig wiedergcwöhlt. —LK. Anbau und Vermehrung von Saat kartoffeln. Die Erfahrungen der beiden letzten Ernte jahr« haben gezeigt, von welcher ausschlaggebenden Bc- oeutung die Beschaffung und Verwendung guten Saat- kartoffclsaatautcs für die Erträge nnd im Zusammenhang damit für die gesamte Versorgung ist. Danach erscheint es ein Gebot der Selbfterhaltung, den Schwierigkeiten der Saatgutbeschaffung dadurch entgeaenzutreten, datz nach Mög lichkeit im Königreich Sachsen Kartoffelsaatgnt selbst er zeugt wird. Aus diesem Grunde ist der LandeStulturrat mit bekannten Züchter» in Verbindung getreten und wird versuchen, größere Mengen bewährter Onginnlsorten anzu kaufen, welche dann in geeigneten Wirtschaften vermehrt wer den sollen. Zum Anbau find hauptsächlich die beiden Arten „fandiaer Lehm" und „lehmiger Tand" geeignet. Besitzer von Güter« mit dteicn Bödenverhältnissen, welch« geneigt find, sich unter Aussicht des Landeskulturrates in den Dienst der Sache zu stellen, werden gebeten, sich unter Angabe der ungefähren für jedes Jahr zur Äerfüguny stehende» Fläche beim Landeskulturrat für das Königreich Sachsen, Sidonienstratze 14, st, bis 8. Februar 1917 anzumelden. Die Anmeldungen sollen vorläufig für beide Teile unver bindlich sein, da zunächst ein Ueberblick über die Größe der voraussichtlich in Betracht kommenden Fläche und di« Menge der anzukaufenden Originalsorten gewonnen werden mutz. Die Bedingungen werden alsdann rechtzeitig bekannt gegeben werde». i -KM. Fell-Beschlagnähme. Am 20. Dezember ' 1916 ist eine Bekanntmachung in Kraft getreten, durch die auch die Felle von Ziegen, Schafen nnd jungen Kälbern für die Heeres- und Marineverwaltuna beschlagnahmt sind. Da sich viele Haushaltungen jetzt mit der Kleinviehzucht befassen, ist diese neue Vorschrift für weitere Kreise von Bedeutung. Um auch die Felle dieser Tieraattungen rest los für den Heeresbedarf sicher zu stellen, sind bestimmte Vorschriften über die Behandlung und die Weiterlieferung erlassen, die zu beachten vaterländische Pflicht aller Eigen tümer solcher Tiere ist. Schaf-, Lamm- und Ziegenselle müssen fleischfrei, mit Kopf, ohne Horn, ohne Knochen, ohne Beine, mit Schweif abgezogen werden; Kalbfelle kurzfützig, ohne Schweifbein und ohne Kopf (die ganze Kopfhaut un mittelbar hinter den Ohren abgeschnitten). Bei Ziegensellen ist vorgeschrieben, datz sie gleich nach dem Abziehen zum Trocknen aufzuhängen find. Selbstverständlich müssen sie zu diesem Zweck vor Nässe geschützt bleiben, also unter Dach und möglichst in Zugluft aufgehängt werden; feucht gebliebene Stellen machen das Fell wertlos. Schaf- und Lammfelle, sowie Kalbfelle werden im allgemeinen nicht getrocknet, sie müssen jedoch gesalzen werden, um das Ver derben zu verhüten. Die richtige Salzung wird am besten von einem Berufsschlächter besorgt. Die Ablieferung der Felle muß, wenn es sich um gesalzene Felle handelt inner halb 2 Wochen nach der Schlachtung oder dem Fällen des Tieres, bei trockenen Fellen innerhalb 8 Wochen erfolgen und zwar an einen beliebigen Häutehäudler, sofern der Eigentümer nicht Mitglied einer Schlächterinnung (Häute- verwertungSvereinigung) ist. —"Warnung vor holländischen Firmen. Noch immer versuchen holländische Firmen aus Deutschland Aufträge unter dem Dorwand zu erhalten, daß ihnen von der Z. E. G. die Ausfuhrerlaubnis erteilt worden sei. Sie verlangen Vorschüsse. Es sei nochmals vor solchen hollän- dischen Firmen, denen deutsch« Stadtverwaltungen auf den Leim gegangen sind, gewarnt. Die Z. E. G. weist alle Ge suche um Einfuhrerlaubnis zurück und läßt das System der ZentraMerung nicht durchbrechen. — Warnung. Wollen sie die Hälfte Kohlen, Koks und Briketts sparen? Unter dieser Spitzmarke versucht ein Herr Becker, Berlin 4, Bergstraße 79, an harmlose Gemüter ! für 1 und 2 Mark „Dauerbrand" zu verkaufen. „Ein Probe beutel hält für mehrer« Monate aus!" Wie alljährlich warnt auch in diesem Jahre das städtische Feuerpolizeiamt in Dresden vor solchen untauglichen Mitteln. Sie gehören unter das Kapitel „Schwindel. — Zurückstellungd « rLehrer. Nach Mitteilung des Kgl. Kultusministeriums ist vom stellvertretenden Gene ralkommando die Zurückstellung sämtlicher, noch im Schul dienste befindlichen, garnison- und arbeitsverwendungsfähig gemusterten Lehrer bis auf weiteres, längstens aber auf die Dauer ihrer KrtegSverwendungsunfähigkeit verfügt worden. Nacb Eintritt der KriegSverwendungSsähigkrit wird diese Zurückstellung ohne weiteres hinfällig. —MI. Der De utscke Perlsago ist in Friedens zeiten zwgr in vielen Teilen unseres Vaterlandes immer schon geschätzt und im Verbrauche gewesen, hatte aber in manchen Gegenden zu kämpfen gegen den Wettbewerb des osttbdifiden SagsS-uni» gegen, eia.Varurteil zu Gunsten des indischen Sago, da« von den Erzeuger» und englischen Händlern natürlich geflissentlich genährt wurde. Hierzu sei festgestellt, datz Sago nicht ein Natnrerzeugnis ist, sondern datz er, von wo er auch stamme, erst ans Stärke hcrgcstcllt werden mutz. Nachdem in Deutschland im Verlaufe des Krieges der eingeführte indische Sago verschwunden ist, wird allmählich dem Deutschen Perlsago diejenige Stellung als DolkSnährmittel einqeräumt, die er in jeder Beziehung verdient. Die lebhafte Nachfrage konnte biSber jedoch nicht befriedigt werden, weil die Trockenkartoffel-Verwertnugs- Gesellschaft m. m. H. (Teka) Berlin, leider die für Sago erzeugung notwendige Stärke immer nur in beschrankten Mengen sreizugeben vermochte. Nun darf aber gehofft werden, datz, wenn in Zukunft auch nicht unbeschränkte Mengen des deutschen Fabrikates geliefert werden können, eS doch regelmäßig zu haben sein wird. Das Kriegs- erniihrnngsamt erkannte seine Wichtigkeit und regelte auch die Preisfrage. Der deutsche Perlsago, der dein indische» Sago chemisch gleichwertig, an Sauberkeit dagegen erheb lich überlegen und daher nicht abzubrühen ist, eignet sich vorzüglich zu Suppeneinlagen, bei der Knappheit von Reis- und Hülsenfrüchten ferner zur Herstellung von Brei, Puddings, Fruchtarützen usw- Besonders gut ist er bei Zu bereitung in Kochkisten zu verwenden. MI. Landwirtschaft und Hindenburg- spende. Die Landesfettstelle schreibt uns: Mehrfach ist in Kreisen der Landwirtschaft das Bedenken anfgetancht, ob auch wirklich der Ertrag der Hindenburgspende, also der von den Landwirten gesammelte Speck pp. den Munitions arbeitern ausschließlich zu Gute kommt, wie dies seine Be- stimmung ist. In dieser Hinsicht können die Landwirte durchaus beruhigt sein. Der Speck wird bisher durch Ver mittlung der Kommunal-Verbände den Munitionsfabriken »»geführt, und zwar hat zunächst jeder Munitionsarbeiter Pfund erhalten oder erhält soviel noch in den nächsten Tagen. Innerhalb der Munitionsfabriken bestehen beson dere Ausschüsse der Arbeiterschaft, welche darauf achten, datz bei der Verteilung alles ordnungsmäßig geregelt wird. Für die Zukunft ist geplant, den Speck der Hindenlnirg- ivende an eine Zentralstelle, voraussichtlich eine größere Räucheranlage mit angemessenen BorratSranmcn, zniam- menzubrinaen, den Speck dort, soweit er noch nicht gründ lich geräuchert ist, in Dauerware verwandeln zu laßen nnd ihn dann nach Bedarf durch eine besondere Kommission an die Munitionsfabriken fo gereckt als möglich zu verteilen. Dieser Kommission soll antzer Vertretern der Schwerindu strie und der Gewerkschaften auch ein Vertreter der Land wirtschaft angehören. Als solchen Vertreter bat der Landeskulturrat den Geh. Oekonomierat Stcigcr, Leutcwitz, und als dessen Vertreter in Behinderungssällcn den Oeko- ttomierat Winkler in Rippien vorgeschlagcn. Von Inte resse dürfte eS sein, zu erfahren, datz der Ertrag der Hindenburgspende im Königreich Sachsen bis zum 15. Januar etwa 500 Zentner beträgt. Die Zabl der Muni tionsarbeiter und der verwandten Arbeiterkategorien in Sachsen beläuft sich demgegenüber auf über 200000 Mann, sodaß also bet Zuteilung von Pfund pro Kopf der bis herige Ertrag der Hindenburgspende nahezu aufgebraucht ist. —KM. Für die Versorgung unserer Kriegs gefangenen im feindlichen Auslande mit Lebensmitteln, Kleidung, Büchern usw. wird aus Mitteln der Heeresver waltung sowie aus dem Ertrage der ii» Sommer 1916 stattgehabten „Dolksspende für die deutschen Kriegs- und Zi- vilgrsanaenen" dauernd gesorgt. Trotzdem gebt immer noch eine großen Menge von Paketen mit — zum Teil leicht ver derblichen — Lebensmitteln nnd anderen Waren «besonders Unterkleidung) in die feindlichen Länder. Den Absendern, die sich die Nahrungsmittel häufig nur unter eigenen Ent behrungen verschaffen können, ist anscheinend nickt bekannt.