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Riesaer O Tageblatt ««d Auzrlgrr MrtlM mL Aiyürch. ...^7^.,. Awtsötatt der König!. AmtShauptmmmschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und de» StadtmthS W Riesa. S0. Freitag, 20. April 1V0«, aveud». SS. Jahr« La» Üttejaer Tagebiair «jcheiut jeder: Tag abends mit Ausnahme der Gönn- und Fesliag«. Nlerteljährliciiee Bezugspreis bei Abholung kr der Expedition in Rt:!a 1 Mar! 50 Pfg-, durch wrsere Lede-r kr! in» Haus 1 Mart «S Psg., bei Abholung am Schalter der laijerl. Posumstalren 1 Mark tw Psg., durch der: Briestrüger frei in« Hau, 2 Mark 7 Psg. Auch »«»Gadonuemrnt« werden mgo«»-^.. Au^ige»A«iah« stk die Nummer de« Ausgabetage» bi, vormittag S Uhr ohne Getvilhr. »«« «b »av, v« La»,er » »t.t.rltch w - «chWMe»: G-Ihpr«»« «. - Mr di« AedakS« ,kr«t>n.Mch: Ga«—« Gch»S»1 w «des». In das GüterrechMregister des unterzeikt,nelen Amttgcrichls ist auf Seite 45, den Eisenwerksarbeiter Magnus Georg Berguer in Röderau und dessen Ehefrau Martha Frieda geb. Ebert betr., eingetragen worden: Durch Vertrag vom 14. April 1906 ist die Verwaltung und Nutz nießung des Ehemanns am gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen der Ehefrau ausgeschlossen. Riesa, am 18. April 1906. SöutglicheS Amtsgericht. Gemäß der Bestimmung in 8 9 Absatz 2 des Gesetzes, die Sonn-, Fest- und Buß- tagSfeier betreffend vom 10. September 1870 wird hiermit bekannt gegeben, daß die Zetten, in denen an den Sonn-, Fest- und Bußtagen in Riesa Gottesdienste abgehalten werden wie bisher bis auf weiteres für den Vormittagsgottesdienst auf 9 bis 10^/z Uhr und für den Nachmittagsgottesdienst auf 5 bis 6 Uhr festgesetzt worden sind. Am 22. April und von da an regelmäßig aller 14 Tage mit Ausnahme des l. PfingstfeiertagS findet an Stelle des NachmittagSgotteSdienstes von 8 bis 9 Uhr Frühgottesdienst in der Klosterkirche statt. DerRat der Stadt Riesa, am 20. April 1906. Glh. Der erste diesjährige Jahrmarkt in Riesa findet am 22., 23. und 24. April statt; er beginnt am 22. April mittags 12 Uhr und endigt am 24. April mittags 12 Uhr. Das Auspacken, Auslegen und Verkaufen von Waren ist am Sonntag, den 22. April nur von 12 Uhr mittags bis 10 Uhr abends gestattet. Am 23. April — Montag — ist der Verkauf von Waren ebenfalls nur bis 10 Uhr abends zulässig. ES sind hiernach alle Buden und Verkaufsstände zu schließen: am 22. und 23. April abends um 10 Uhr, am 24. April mittags um 12 Uhr. Das Aufbauen von Buden soll am 22. April von vormittags ^11 Uhr an gestattet sein. Das Stättegeld haben die Marktfieranten bis Montag mittag in der Stadtkassen- expedition zu entrichten. Wer Montag mittag ohne Quittung über das bezahlte Stätte- geld betroffen wird, wird wegen Hinterziehung mit dem fünffachen Betrage des Stätte geldes bestraft — 8 11 der Marktordnung —. Karussell- und Schaubudenbesitzer entrichten das Stättegeld am Montag nachmittag an den Marktausschuß — 8 12 der Marktordnung —. Hausierern und Händlern, welchen Verkaufsstände nicht ausdrücklich angewiesen sind, ist untersagt, auf den Straßen mit Waren sich aufzustellen und zwar auch dann, wenn sie die Waren nicht auf Ständen feilbieten, sondern in Kästen, Körben, Wagen oder sonst bei sich führen. Dem Aufstellen auf der Straße ist gleich zu achten, wenn Hausierer und Händler, um das Verbot zu umgehen, in der Nähe des Marktes oder auf den Straßen, in denen der Marktverkehr sich vorzugsweise bewegt, mit ihren Waren hin- und hergehen. Verboten ist ferner: ' a. das Schreien beim Anpreisen der Waren, b. das Musizieren auf den Straßen und Plätzen außerhcklb des Marktgebietes, а. aller Bier- und Branntweinschank in Buden und auf Verkaufsständen, б. die Aufstellung sogenannter Kunstkegel- und anderer Glücksspiele, das Ringe- und Plattenwerfen und ähnliche Veranstaltungen. Sogenannte Bockstände, die eine Vorrichtung zur Ueberdachung haben, gelten als Buden, für sie ist deshalb das für Buden festgesetzte Stättegeld zu bezahlen. Es haben Aufstellung zu nehmen: 1. Sämtliche Händler, die ihre Waren in Buden oder auf Bockständen zum Verkauf auslegen, sowie die Korbmacher und Böttcher auf dem Albertplatz; 2. Schuhmacher und Filzwarenhändler in der Albertstraße; 3. Topfwarenhändler in der Straße oberhalb der Parkfreitreppe; 4. Eßwarenhändler und Schaubudenbesitzer u. s. w. nach Anweisung des Marktmeisters. Marktordnungen für Riesa liegen in der Polizeiwache, im Gasthof zum Kronprinz, in der Restauration zur Burg und im Gasthofe zum Stern zur Einsichtnahme aus. Den Anweisungen deS MarttmeisterS und der aufsichtführenden Pslizeiorgane ist un bedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, soweit sie nicht nach 8 360 Nr. 11 des Reichsstrafgesetzbuchs und nach den 88 33, 33 d, 56 o, 147, 148, 149 der Gewerbeordnung zu bestrafen sind, nach Abschnitt VIH der Marktordnung mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft geahndet; außerdem kann Wegweisung vom Markte erfolgen. — Der Rat der Stadl Riesa, am 18. April 1906. Auf Grund von 8 105 b Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung werden für Sonntag, den 22. April 1906 die Stunden, während welcher in Riesa im Handelsgewerbe Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter beschäftigt werden dürfen, auf zehn vermehrt und zwar 1. für den Handel mit Eß- und Materialwaren und für den Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial von 6 bis 8 Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr nachmittags; 2. für diejenigen Zweige des Handelsgewerbes, deren fünfstündige Beschäftigungs zeit auf die Stunden von 11 bis 4 Uhr festgesetzt ist, von 11 Uhr vormittags bis 9 Uhr nachmittags; 3. für solche Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter, die nur in Kontoren beschäftigt werden, von 7 bis */z9 Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bls */z8 Uhr nachmittag?; 4. für den Verkauf von Fleisch und Wurstwaren und von zum menschlichen Ge nuß bestimmten Fettwaren in Fleischereien und Schankwirtschaften von 6 bis 8 Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr nachmittags; 5. für den Verkauf von geräucherten und anderen Fischwaren von 7 bis 8 Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags. Während diesen Zeilen darf auch der Gewerbebetrieb in offenen Berkanfsläden stattfinden. Der Verkehr auf dem Jahrmarkts wird durch diese Bestimmungen nicht berührt. Der Rat der Stadt Riesa, am 19. April 1906. Glh. Die Arbeiten zur Erneuerung der hölzernen Fußwege der Jahnabrücke im Zuge der Großenhainerstraße gelangen hiermit zur öffentlichen Ausschreibung. Angebotsformulare, die im Stadtbauamte gegen Erstattung der Selbstkosten ent nommen werden können, sind ausgefüllt bis Donnerstag, den 26. April 1996, vormittags 10 Uhr im Bauamte einzureichen. Die Bewerber können persönlich oder durch legitimierte, volljährige Vertreter der Eröffnung der Angebote beiwohnen. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Ablehnung sämtlicher Angebote bleibt vorbehalten. Riesa, am 20. April 1906. Der Rat der Stadt Riesa. Rcalprogymnasinm mit Realschule. Die Anfnahmeprüfnng findet Montag, den 23. April, oorm. 8 Uhr im Schul hause an der Goethestraße in Zimmer Nr. 13 statt. Riesa, den 20. April 1906. »r. Göhl. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 21. April dss. Ihrs., von vormittags 9 Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch zweier Schweine in gekochtem Zustande zum Preise von 50 Pfg. pro kg zum Verkauf. Riesa, den 20. April 1906. Die Direktion des städt. Schlachthoses. Freibank Boritz-Schänitz. Sonnabend, den 2t. April, von nachmittag ^z5 Uhr an Fortsetznag des Vers kavfs von Rindfleisch zum Preise von 35 Pfg. pro 1/z kg in Schänitz. Der Gemeindevorstand. OerMSes uns Sächsisches. Ri-j». M. April I90S. — Ter Verschönerungsverein zu Riesa hielt mni gestrigen Tage im Hotel Kaiserhof seine 1. diesjährige Hauptversammlung ab. Nach erfolgter Begrüßung der Er schienenen durch den Vorstand Herrn Bürgermeister Tr. Dehne berichtete derselbe zunächst über die Tätigkeit des Vereins im! vorigen Jahre. Bon dem von dem Vereins kassierer Herrn Kaufmann Braune vorgetragenen, von Herrn Kaufmann Rosch geprüften und mit einem Bestand von 2096 M. 90 Pf. abschließenden Kassenbericht nahm die Versammlung Kenntnis und erteilte dem Herrn Ver- cinskassierer Entlastung. Tie satzungsgemäß ausschei- dcnden Herren Kaufittann Braune und Schuldirektor Dietzel? wurden wieder- und Herr Dürgerschullehrer Hein rich an Stelle eines verstorbenen Ausschußmitgliedes neu in den Ausschuß gewählt. Herr Bürgermeister Tr. Tehne regte die Anlegung eines größeren Blumenbeetes auf der unteren Hälfte des Kaiser-Wilhelmplatzes an. Herr Kunst gärtner Büttner erklärte, daß er beabsichtige, irMFrühjahr nächsten Jahres an dieser Stelle auf seine eigenen Kosten ein Rosarium anzulegen, jedoch unter der Voraussetzung, daß ihm dafür, d. h? für dessen Unterhaltung eine Ver gütung von 50 bis 75 Mark gewährt werde. Tie Ver sammlung begrüßte das"Vorhaben des Herrn Büttner und erklärte, von Anlegung eines Blumenbeetes in diesem Jahre abzusehen und auf das Projekt des Herrn Büttner in einer späteren Versammlung zurückzukommen. Wegen der vom Verein in einer früheren Sitzung angeregten Herstellung eines Promenadenwegcs an der Elbe bis zur Moritzer Fähre berichtete Herr Bürgermeister Tr. Dehne über die darüber angestellten Erörterungen. Nach einiger Aussprache wurde beschlossen, für diese Zwecke einen Be trag von 300 Mark aus Vereinsmitteln zu bewilligen und die städtischen Kollegien zu ersuchen, den Wegebau auszusühren und die etwaigen Mehrkosten auf die Stadt kasse zu übernehmen, lieber die ebenfalls'in einer frühe ren Sitzung angeregte Herstellung eines Promcnadenweges an der Jahna von Riesa bis Jahnishausen teilte Hprr Braune, welcher es übernommen hatte, mit den in Frage kommenden Grundstücksbesitzern in Unterhandlung zu treten, mit, daß die Verhandlungen hoffentlich dazu füh ren würden, das Projekt zur Ausführung bringen zu können. Zu dem Punkt „Riesa im Blumenschmuck" wurde beschlossen, die Einwohner Riesa'ss durch in den Zeitungen zu erlassende Bekanntmachungen aufzufordern, auch in diesem Jahre die Außenseiten ihrer Wohnungen mit Blu menschmuck zu versehen. Bon einer Prämiierung soll ab gesehen, dagegen durch einen vorzuneymendcn Rundgang die besten Leistungen iml Blumenschmuck festgestellt und sodann die Namen derjenigen Wvhnungsinhaber, bei denen hervorragende Leistungen zu verzeichnen gewesen sind, im Tageblatt bekannt gegeben werden. Ter schleckte Zu stand, in dem sich eine große Anzahl Vorgärten au den Häusern verschiedener Straßen befinden, veranlaßte eine längere Aussprache. Es wurde hervorgehoben, daß Hitz