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«nd A«r»rg»r MeblM Md Alychch. «-gramm-Adress« Fernsprechstell, ras.d att. M s» Nr. SL für die König!. AmtsZauptmwnschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 74. Mittwoch, 31. März 190S, aven-s. HA. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheiut jrdeu Ta, abend» mit Ausnahme der Sonn.' und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark S0 Psg., durch unsere Träger stet in« Hau» I Mark VS Psg., bei Abholimg am Schalter der latserl. Postanstalten 1 Mark VS Psg., durch den Briesträger tret tu« Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabomiemenlL »verden angenommen. SInzetgen-Annahme sstr die Nummer de« Ausgabetage« bl« vormittag g Nhr ohne Gewähr. " RolationSdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraste SS. — Für die Redaktion verantwortlich! Hermann Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Verkaufsstellen für Eiempelmarken im Sinne de» vom 1. April 1909 ab in Kraft tutenden Stempelsteuergesetzes vom 12. Januar 1909 und der Ausführungsverordnung de« Königlichen Finanzministeriums hierzu vom 12. Mürz 1909, Gesetz, und Verord nungsblatt S. 1 ff. 203 ff., sind iin Bezirke des unterzeichneten Hauptzollamts da» Hauptzollamt, die Steuerämter Großenhain, Oschatz und Riesa, die Untersteuerämter Dahlen, Lommatzsch, Mügeln und Wilsdruff, die zur Zeit dem Gemeindevorstande Hermann Paul Lerche in Gruben, dem pens. Grenz- aufseher und Verwalter der Zollabfertigungsstelle für Postgüter Carl Müller in Coswig, dem pens. Gemetndekassierer Hermann Haferkorn in Weinböhla, dem Gemeindevorstande Wilhelm Quaa» in Merschwitz, dem Standesbeamten Otto Bauer in Schönfeld, dem OrtSrichter und Rentner Friedr. Rüg. Richter in Gröditz, dem Postagenien und Krämer Ernst Aug. Karnahl in Cavertitz, dem Postagenten und Krankenkaffenkassterer.Alfred Silbermann in Gold- Hausen, dem Gasthofsbesitzer Emil Bruno Hübler in Leuben bei Riesa, dem Lotteriekollekteur und Versicherungsagenten Max Böhme in Strehla sowie dem Bäckermeister Carl Ehregott Claus in BurkhardtSwalde übertragene Ortsstempeleinnahme daselbst. Sämtliche Verkaufsstellen sind zur Verwendung und Entwertung von Stempel- marken in den Fällen des 8 23 Abs. 1 Ziffer 4 b des Stempelsteuergesetzes befugt. Im übrigen bestimmen sich die Befugnisse der Ortsstempeleinnehmer nach der ihnen erteilten Geschäftsanweisung. Meißen, am 31. März 1909. Königliches Hanptzollamt. Eisverkauf betr. SS wird hiermit bekannt gegeben, daß wir de« Vertrieb des auf dem städtische« Schlachthofe erzeugte,r Kunsteises Herrn Hermann Bertel, Goethestraße 82, Fernsprecher Nr. 58, auch auf da» laufende Jahr übertragen haben. Herr Bertel wird das Eis den Abnehmern zubringen bei einem Preise von 30 Pfg. für 1 Stange und 20 Pfg. für V- Stange. Bestellungen sind an Herr» Bertel zu richten. Der Etsverkanf auf dem Schlachthofe selbst findet — wie im Vorjahre — nur noch statt: an den Wochentagen von 5—*/z9 Uhr vormittag» und an den Sonn- und Festtagen von 5—7 Uhr vormittag». Der Tages- «nd Abeudverlauf fällt weg. Der für das Eis auf dem Schlachthofe zu zahlende Preis beträgt: für den PrivathauShalt pro Stange für gewerbliche Zwecke pro Stange für die auf dem Schlachthofe verkehrenden Fleischer pro Stange Weniger als eine Stange wird auf dem Schlachthofe nicht abgegeben. Der Rat der Stadt Riesa, am 30. März 1909. Brgr. Sprengen beim Straßenreinigen betreffend. Es ist von uns die Wahrnehmung gemacht worden, daß der Absatz 2 deS Z 42 unserer Straßenpolizeiordnung vom 2. Dezember 1890, wonach bet trockener Witterung vor dem Kehren der zu reinigende Stratzenteil genügend mit reinem Wasser zu besprenge« ist, nicht beachtet wird. Mit Rücksicht auf die gesundheitlichen Gefahren, denen die Passanten durch den Leim trockenen Kehren aufgewirbelten Staub ausgesetzt sind, fordern wir hiermit alle kehrpflichtigen Personen auf, dafür zu sorgen, daß der vorstehenden Bestimmung künftig streng nachgegangen wird. Zuwiderhandlungen werden nach 8 57 der Straßenpolizeiordnung unuachfichtlich mit Geldstrafe bi» zu 60 Mark oder mit Haft bi» zu 14 Tagen bestraft werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 31. Mär- 1909. vr. Scheider. Glh. Am 29. März ist hie^ ein Hund — groß, schwarz, langhaarig — eingefaugeu worben, weil er ohne Steuermarke betroffen worden ist. Der rechtmäßige Eigentümer des Tieres wird hierdurch aufgefordert, e» binnen 3 Tagen hier abzuholen, widrigenfalls über dasselbe nach den bestehenden Vorschriften verfügt werden wird. Der Rat der Stadt Riesa, am 31. März 1909. 'vr. Scheider. Glh. Die Landrrvleu auf den Termin Ende März und die BrandverficherangSs brtträge auf den 1. Termin d. I., letztere nach 1 Pfg. für die Gebäudeetnyei», sind bis zum , 10. April d. A, die Gemriudeanlage» auf den 1. Termin nack einem Drittel! de» JahreSbetrag» bi» zum 21. April d. J. an unsere Steuerkasse abzuführen. Der Rat der Stadt Riesa, am 30. März 1909. R. Freies Umherlaufen der Hunde betreffend. Di« Polizetoerordnung, das Hundewesen in der Stadt Riesa betreffend vom 9. April 1907, veröffentlicht in No. 89 de» Riesaer Tageblattes vom 18. April 1907, findet immer noch nicht die erforderliche Beachtung, weshalb wir sie nachstehend unter besonderem Hinweis auf 88 1 und 2 anderweit zum Abdruck bringen. Wir geben hierbei bekannt, daß bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen künftig unuachfichtlich erfolgen wird, und daß eine Verschärfung der Bestimmungen in Erwägung gezogen werden wird, dafern es die Hnndebesitzer nicht vorziehen, nunmehr selbst für Beseitigung der bestehenden Mißstände durch Be achtung der Polizetoerordnung Sorge zu tragen. Der Rat der Stadt Riesa, am 30. März 1909. vr. Scheider. F. Polizeiverordmmg das Hundeweseu in der Stadt Riesa betreffend. Unter Aufhebung der bisherigen Bestimmungen wird folgendes angeordnet: 8 1. DaS freie llmherlaufenlafsen von bissigen Hunden und hitzigen Hündinnen, sowie das unbeaufsichtigte Umherlaufenlaffen von Hunden mit einer Schulterhöhe von mehr als 40 cm auf den öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt ist verboten. 8 2. Da« freie Umherlaufenlaffen der Hunde in den Anlagen deS Kaiser WilhelmplatzeS und im Stadlpark ist, und zwar auch auf den Wegen, verboten. 8 3. Insoweit nach 8 1 und 2 das freie Umherlaufenlaffen von Hunden verboten ist, müssen die HuMe an 'kurzer Leine geführt werden. Bissige Hunde müsstn außerdem mit einem gut konstruierten und sicher befestigten Maulkorbe versehen sein. 8 4. In Schankwirtschaften einschließlich der Gartenlokale und in Geschäftsläden jeder Art dürfen Hunde nur dann mitgenommen werden, wenn sie während der ganzen Dauer de» Aufenthaltes an kurzer Leine gehalten werden. 8 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 60 M., an deren Stelle im Fälle der Uneinbringlichkeit entsprechende Haftstrafe tritt, geahndet. In besonders leichten Fällen, insbesondere wenn entschuldbare Unkenntnis dieser Vorschriften anzunehmen ist, kann von Bestrafung abgesehen werden und nach Befinden eine Verwarnung an ihre Stelle treten. Der Rat -er Stadt Riesa, am 9. April 1907. Bürgermeister vr. Dehne. Bekanntmachung. I. Die Aufnahme -er schulpflichtig gewordenen Kinder erfolgt Donnerstag, -en 1. April, vormittags 10 Uhr, und zwar werden ausgenommen: in der Turnhalle am Albertplatze: 1. die zur höheren Bürgerschule gemeldeten Knaben und Mädchen, 2. die der Schul« am Albertplatze zugeteilten Mädchen der mittleren Bürgerschule, 3. alle zur einfachen Bürgerschule gemeldeten Mädchen und die der Schule am Albertplatze zugewiesenen Knaben der einfachen Bürgerschule; ». in der Turnhalle des Schulhauses an der Goethestratze: 1. alle zur mittleren Bürgerschule gemeldeten Knaben und die Mädchen, die der mittleren Knabenschule zugeteilt sind, 2. die zur einfachen Bürgerschule gemeldeten Knaben mit Ausnahme derer, die der Mädchenschule zugewiesen worden sind. (Vergl. 3.) II. Die auswärtigen Knaben, die in die sogenannte Vorklaffe (H. L. V.) eintreten wollen, haben sich, mit Schulzeugnis versehen, Dienstag, den 20. April, früh 7 Uhr in der Knabenschule (Goethestraße) einzufinden. Riesa, den 29. März 1909. v!« «Isn Süi'gwi'wvliulvn. vr. Schöne. Dietzel. MMeiW ns sttisM ZiMkWn — Pmzeiic AW. Im Gasthofe z« Gröditz sollen Montag, den 5. April 1S0S, von vorm. 10 Nhr au 33 rm h. u. 247 rm w. Brennscheite, 122 im h. u. 208 rm w. Brennknüppel, 56 rw h. u. 41 rm w. Aeste, 465 im kiek. Astreisia, 47 rm kies. Stöcke, und Dienstag, -en 6. April IVOS, von vorm. 10 Uhr an 9 eich, u. 2 birk Stämme 16/21 em Mittenst., 197 ktef. Stämme 13/28 em Mittenst., 73 eich. u. 7 birk. Klötzer 11/27 em Ober- b-z. Mittenst., 1978 tief. Klötzer 16/34 om Oberst., 72 rm tief. Nutzknüppel, Kahlschlag in Abt. 87, Durchforstungen in den Abt. 85, 86 u. 88, einzeln in den Abt. 84 bis 88, 90 bis 99, 103, 105 u. 106, Wiesen- räumuug auf lit 88 in den Abt. 93, 102 u. 103, gegen sofortige vezahlnug ver- steigert werden. Wetßtg a. R und Moritzburg, am 15. März 1909. König!. Forstrevierverwaltung. Königl. Korstrentamt. Ass gute Wedsek-Irsr. 30 Pfg. 25 Pfg. 20 Ma.