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Riesaer G Tageblatt Donnerstag, 27. Dezember 1917, avenbS 7«. Fahr« K. Auf Blatt 49r> des Handelsregisters, die Firma Oskar Mosebach, Zweiggeschäft Riesa m R:e«a, Zweigniederlaffung der in Zwickau bestehenden Firma Oskar Mosebach, ist heute eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Riesa, den 24. Dezember 1917. Königliches Amtsgericht. und Anzeiger sLlbeblatt UN- ÄMtger). Drahtanschrift: Tageblatt Riesa. -t -t Postscheckkvnto: Leipzig -lSSV. Femruf Nr. 20. Girolasse Riesa Nr. SL für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königs. Amtsgericht und dell Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba Ausgabe -er NSHrmittelkarten. Unter Bezugnahme auf di<5 Bekanntmachung des KommunalverbandeS Großenhain uom 17. Dezember 1917 — abgedruckt in Nr. 297 des Riesaer Tageblattes vom 22. Dezem» der 1917 — geben wir bekannt, daß "Die Ausgabe der netten Näkrmittelkarten l ' Freitag, den 28. Dezember 1S1L, vormittags 8—IS Uhr in den bekantlten LcbcnSmittelkarten-Ausgabestellen gegen Vorlegung der BrotauSweis' karte erfolgt. Diejenige Person, welche die Nährmittelkarte abholt, hat eine schriftliche Versicherung des Brotkarteninhabers in einfacher Form vorznlegen, in der angegeben ist, wieviel von den auf der Brotkarte verzeichneten Personen: 1. im 1. und S. Lebensjahre stehen, 2. im L. und 4. Lebensjahre stebeu, :i. Teilnehmer an Volksküchen, Massen- und Betriebssveisungeu sind. Alls der schriftliche» Versicherung ist oben links die Brotkarten-Nummer anzugeben. Für jede Person wird eine Nährmittelkarte ausgegeben. Personen in voller Selbst- Versorgung mit Fleisch oder mit Fett oder mit Gerste und sämtliche über 4 Jahre alte Angehörige ihres Haushalts erhalte» kkiue Nährmittelkarten. Die Nährmittclkartcn sind alsbald, spätestens aber bis zum 2. Januar 1918 einem seither mit der Lebensmittelverteilung betraut gewesenen Kleinhändler, bei dem sämtliche auf die einzelne» Abschnitte der Karte auSzngebenden Waren entnommen werden müssen, vorzulegen. Die Inhaber von Gast- und Speisewirtschaften haben die in Punkt 6 Absatz 5 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes Großenhain vorgesehene Bescheinigung über die Zahl der von ihnen ständig zu verpflegenden Personen am Sonnabend, den 29. dieses Monats, vormittags 8—12 Uhr im Rathaus, Ratshauptkanzlei, Zimmer Nr. 2, abznholen. Der Rat der Stadt Riesa» den 27. Dezember 1917. Gßm. Bei der Wichtigkeit des Obstbaues zumal zur Jetztzeit für die Allgemeinheit, wird den Obstbaumbesitzern und insbesondere den Wegebaupflichtigeu dringend empfohlen, jüngere Obstbäume gegen Wildfrast durch Umhüllungen — mit Drahtgeflecht, Stroh, Schflf - sofort zu schützen. Von den Pfählen losgerissene Bäume sind anzubinde». Großenhain, den 19. Dezember 1917. 639 L. Königliche Amtshauptmannschaft. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 27. Dezember 1917. —* Verleihung. Se. Majestät der König hat aus Anlaß von Kriegsverdiensten der Helferin Frau Katarina Lnnkwitz geb. Rößner das Ehrenkreuz für freiwillige Wohlfahrtspflege im Kriege zu verleihen geruht. Die Aus zeichnung wurde der Genannten durch Herrn Bürgermeister Dr. Scheider übermittelt. —* Auszeichnung. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde der Soldat Erich H o ch m u t h, Sohn des Feuermanns Paul Hochmuth, hier. —* Die WeihnachtStage trugen, seit vielen Jahren wieder zum ersten Mal, winterliches Gepräge. In der Nacht zum ersten Festtag eingetretener Schneefall hatte die Fluren in ein glänzendes Schneegeschmeide gehüllt. Ein Spaziergang ins Freie gestaltete sich besonders am gestrigen zweiten Festtag, den Sonnenschein noch verschönte, recht lohnend. Die Eisbahn hinter der Klosterkirche war an bei den Feiertagen dem Eissport bereits freigegebcn »nd wurde ungeachtet der erklärlicherweise noch vorhandenen Uneben heiten besonders von der frohgemuten Jugend zahlreich be sucht. Am heutigen dritten Feiertag fiel cs schon schwerer, dem Winter eine gute Seite abzugewinnen. Anhaltender Schneefall hat die Schneedecke bereits zu ziemlicher Tiefe an wachsen lasten. Dem Eisenbahnverkehr, der sich bereits durch die Einstellung der Schiffahrt vor erhöhte Anforderungen gestellt siebt, dürften dadurch größere Schwierigkeiten er wachsen. Es ist daher patriotische Pflicht, in der gegen wärtigen kritischen Zeit keine Reisen zu machen, oder nur die unumgänglich notwendigen auszuführen. Das Publi kum scheint den Ernst der Sachlage noch nicht genug zu würdigen. Die Versorgung des Heeres mtt seinem Riesen- Abedarf an Munition, der militärische und der einheimische Lebensmitteltransport, die Beförderung der Fabrik- und Hausbrandkohle, alles das nimmt die Betriebsmittel der Eisenbahn, die ihrerseits wiederum auf den Verbrauch der kostbaren Kohle angewiesen ist, derart in Anspruch, daß für den Personenverkehr kaum Zeit und Betriebskraft übrig bleiben. Im Familienkreise ist auch das vierte WeihnachtS- frst im Kriege still und dem Ernste der Zeit entsprechend ge feiert worden. Die wohltuende Ruhe der Häuslichkeit gab Mut und Kraft zur neuen Arbeit. Vom grünen Tannen baum, der sich jetzt mit wenigen Weihnachtslichtern begnügen mußte, wanderten die Gedanken zu unfern Freunden nach der Front. Weit entfernt, waren sie doch in diesen stillen Tagen uns nahe. Mögen sie alle am nächsten Feste der Liebe glücklich und gesund wieder in unserer Mitte sein! —"Weih nachtsspenden. Am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag ließ der Wohltätigkeitsverein „Stamm- tisch zum Kreuz" Nr. 77, Riesa, durch seine Vertrauens männer wiederum, wie alljährlich, 500 Mark an würdige und bedürftige Einwohner hiesiger Stadt verteilen. —* Preise fürKaffeersatz mittel. Bei Durch führung der Verordnung vom 16. November 1917 über Kaffeersatzmtttel bat flch ergeben, daß sich im Handel noch größere Vorräte an Kaffeersatzmitteln befinden, als bei Er laß der Verordnung angenommen werden konnte. Diese Vorräte sind durchschnittlich zu höheren Preisen erworben worden, als die in dieser Verordnung festgesetzten Höchst preise betragen. Nach 8 9 Abs. 2 der genannten Verord- nung sind die Kommunalverbände und Gemeinden berech tigt, für die bet Inkrafttreten der Verordnung bereits im Handel befindlichen Vorräte an Kaffeersatzmitteln Aus nahmen von den festgesetzten Höchstpreisen bis zum 31. De. zember 1917 einschließlich zuzulasten. Diese Frist ist für den Absatz der Vorräte vielfach zu kurz, so daß bei ihrer Aufrechterhaltung der Handel schwerwiegende Verluste er leiden würde. Durch eine neus Verordnung des Staats- sekretärs des Kriegsernährungsamts wurde die Frist nun mehr bis zum 15. März 1918 einschließlich verlängert. Dem Handel soll insoweit, als es »ach Ansicht der Kommunal- verbände und Gemeinden unbedenklich ist, die Möglichkeit gegeben werden, bis dahin seine Vorräte mit Zustimmung der Kommunalverbände und Gemeinden nach deren An ordnungen noch zu höheren Preisen als den Höchstpreisen «hzusetzen. Die ÄuSyahmspreife sollen vor der Erteilung Bestarldsllnzeigeu. Die Vordrucke zu den von den Mühlen, Bäckern, Konditoren und Kleinhändlern am SV. Dezember 1V1V erstattenden Bestandsanzeigen sind hier cingegangcn und im Rathause, Zimmer Nr. 4, abzuholen. Zur Ersparung von Portokosten sind wir bereit, die ausgefüllten BestandSanzcigen zu sammeln und wetterzugebcn, wenn sie uns bis Montag, den 31. Dezember 1»17, vorm. 11 Uhr zuruckgegeben werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. Dezember 1917. der AbsatzerlaubmS von der die Genehmigung erteilenden Stelle nackgepruft werden. Die vorhandenen Vorräte sollen tunlichst in die allgemeine Verbrauchsregelung einbezogen werden. Die Befugnis der Kommunalverbände und Ge meinden bezieht sich nur auf die bei Erlaß der Verordnung bereits un Besitze des Handels befindliche» Vorräte. Aus nahmen von dem Höchstpreis für diejenigen Vorräte, die sich zu dieser Zeit noch im Besitze der Hersteller befanden, und für die Fertigfabrikate, welche erst ans den zu dieser Zeit noch vorhandenen Rohstoffen hergcstcllt worden sind oder noch yergcstellt werden sollen, können nach wie vor grundsätzlich nicht zugclassen werden. Ebensowenig können nach dem 15. März 1918 AuSnahmebewilligungcn zugnnsten der Händler bewilligt werde««. —* Höch stpreis für Hafer. In der Verordnung vom 24. November 1917 ist der Antrag auf Nachzahlung der LieferungSprämie für die bereits erfolgten Haferab lieferungen an die Frist bis 20. Dezember 1917 ein schließlich gebunden worden. Diese Frist hat sich bei der Durchführung als zu kurz erwiesen und cs ist daher durch eine seitens des Staatssekretärs des KriegSernährungSamtS vorgenommene Abänderung bis 31. März 1918 verlängert worden. Ueber die Durchführung der Nachzahlung werden von der Neichsgetreidestelle in den nächsten Tagen genaue Anweisungen an die Kommunalverbände und die Kommissio näre versandt werden. —"Für die Bewertung der Kanin- und Hasenfelle ist in erster Linie ihre Behandlung nach dem Abziehen maßgebend. Ein ordnungsgemäß behandel tes Fell erzielt den vierfachen Preis eines frischen unbe handelten Felles. ES werden gerade jetzt in den Haus haltungen sehr viel Kanin- und Hasenfelle gewonnen, welche zu Heereszwecken dringend gebraucht werden und geeignet sind, dem allgemeinen Lcdermanacl abzuhelfen. Hierzu ist in erster Linie eine sachgemäße Feübehandlung notwendig und verweisen wir deshalb unsere Leser in: eigenen Inter esse auf das Merkblatt, welches von der Kriegs-Fell-Aktien gesellschaft, Leipzig, Lröndlinring 3 kostenlos abgegeben wird. — Die Vorboten eines Preis st urzes für alle unentbehrlichen Artikel machen sich, wie von der böhmische» Grenze gemeldet wird, infolge des günstigen Verlaufes der Friedensoerhandlungen mit Rußland bemerkbar. Ins- besondere gilt dies in erster Linie für Nahrungs mittel, z. B. Kaffee. Zucker und Mehl, ferner für Leinewand, Zwirn und auch für Luxusartikel, für Pelze, für Goldwaren usw. Die Ursache liegt u. a. auch darin, daß die galizischen Händler ihre Vorräte jetzt an den Mann zu bringen suchen. Auch der Schleichhandel mit allen un entbehrlichen Ware«: an der Grenze hat erheblich nach gelassen. — Das jetzige Frost wetter hat naturgemäß auch auf de«: Elbeverkebr seinen entscheidende«: Ein fluß ausgeübt. Begünstigt durch das Niedrigwasser, das auffälligcrrveise schor: seit mehrere,: Monate«: andauert, hat sich binnen kurzem starkes Treibeis gebildet, wodurch die Schiffahrt gezwungen wurde, die Fährte,: einzustellen und die sichere«: Schutzhäfen aufzusuchen. Die unverhält nismäßig schnelle Zuspitzung der Berhältniffe ist am besten daraus zu schließen, daß gleich in den ersten Tagen nach Eintritt des Frostes an der Landesgrenze bei Niedergrund Etsstand gemeldet wurde. — Obzwar die zeitweilige Ein stellung des Wasserweges bei der vorgeschrittenen Jahres zeit eine Regelerscheinung bildet, fällt sie diesmal für alle Beteiligten um so schwerer ins Gewicht, als die Schiffahrt gerade in den letzten Monaten umfangreiche Verpflichtun genübernommen bat, die früher den Eisenbahnen Vorbe halten waren, und alle Versandgüter die Eigenschaft einer ausgeprägten Dringlichkeit besitzen. Nm so mehr steht zu hoffen, daß der Winterfrost nur von kurzer Dauer und der Schiffahrt dadurch die Möglichkeit geböte,: ist, die aufge- haltenen Sendungen sofort an ihr Reiseziel zu bringen, worauf alle Betriebe gerade unter den jetzigen wirtschaft lichen Verhältnissen ihr besonderes Augenmerk werden zu richten haben. —* Meldepflicht für gewerbliche Ver braucher von Kohlen im Januar 1918. Durch Be kanntmachung des ReichSkoinmiffarS für die Kohlenvcrtei- luna in Nr. 302 des „Reichsanzeigers' vom 21. d. M werden gewerbliche Verbraucher von mehr als 10 Tonne«: Monatsbedarf an Kohlen, Koks und Brikets zur Monats- meldpng auch im Zeitraum vom 1. bis 5. Januar wieder aufgefordert. Hierzu sind nur Januarkarte«, mit braunem Druck zu benutzen« sie sind für 3 Pfg. das Stück und 15 Pfg. das Heft von fünf Karten bei der zuständigen Ortskohlen- Kriegswirtschafts- oder Kriegsamtsstelle erhältlich. Die Hefte enthalten die vollständige Bekanntmachung. ES wird noch besonders darauf hingewiesen, daß im Januar, wie schon in« Dezember, die Gaswerke meldepflichtig sind. Auch Be- triebe, denen die Brennstoffzufuhr gesperrt ist, bleiben mel depflichtig. Für süddeutsche Verbraucher ist die Meldepflicht in dem KoblenauSglcich Mannheim in« Januar wieder ein geführt. Anfrage«: beantwortet die zuständige Kriegsamts- stelle. Unterlassung der pünktlichen Meldung ist unter Strafe gestellt. — Die Nativ nallibcrale «i zur politischen Lage. Die Geschäftsstelle des Nationallibcralcn Landes vereins für das Königreich Sachsen schreibt uns: In der Woche vor Weihnachten fanden sich im engeren oder weiteren Kreise zu Besprechungen zusammen die Parteifreunde i» Löbau, in Olbernhau, in Zwickau und in Eibenstock. In die sen Besprechungen, an denen der Generalsekretär des Na- tionalliberalcu Landcsvereinü für das .Königreich Sachsen, Dr. Brüh, teilnahm, wurden in anregender und zwangloser Aussprache die Fragen der äußeren und inneren Politik behandelt. WaS die ersteren betrifft, so war man überall ldavorr überzeugt, daß der Weltkrieg mit einem vollen Siege für Deutschland und seine Berbündeten ausgehen rvird. Einmütig war man in dem Wunsche, daß aus die- sen« Siege von unserer Diplomatie das Möglichste beim Friedensschlüsse für Deutschland herausgeholt werden möge. Auch die Fragen der inneren Politik, die der Ncn» regelnng, fanden das lebhafteste Interesse. Insonderheit wurden in die Betrachtung einbezogen auch die Probleme der Neuregelung für Sachse«: und der Umfang, den sie hier nehmen kann. —MI. Ein heitliche re G estaltu n g d c r H o chst- preise für Rind- und Kalbfleisch und Wurst. Die Flcischhöchstpreise weisen in Sachse«: noch erhebliche Unterschiede auf, je nachdem der Kvmmunawcrband seinen Bedarf lediglich im eigenen Bezirk zu decken vermag, oder auf die Zuweisung von autzersächsischem Vieh angewiesen ist. Diese in der Organisation der Biehbeschasfung liegenden Unterschiede sollen der Bevölkerung auf die Dauer zu trage«: nicht angcsonnen werden. Nach einer Verordnung des Viehhandelsverbandes wird dieser nunmehr von, 31. Dezember ab von jedem Stück Schlachtvieh eine im allge meinen nach der Gewichtseinheit bemessene einheitliche. Gebühr erheben und von sich aus die Unkosten der Be schaffung ausgleichen. Das bedeutet also, daß das in Sachsen aufgebrachte Vieh gegenüber dem jetzigen Zustande etwas höher belastet, das außersächsische Vieh dagegen ent« sprechend billiger wird. Diese Regelung ermöglicht cS «un, die Fleischpreise einander mehw als bisher auSzu-^ gleichen. Eine über diesen Gegenstand heiauSgcgcbenL Verordnung des Ministeriunts deS Innern setzt infolge dessen mit Wirkung von Ende dieses Monats ab Höchstpreise fest, die lediglich nach drei Preisstufen gestaffelt sind, so daß in Zukunft die Fleischpreise Unterschiede voi: höchstens 20 bis 30 Pfg. innerhalb des ganzen Königreichs aufweiscn . werden. Die verbleibenden Unterschiede rechtfertigen sich aus den je nach der Grüße des Ortes sich ergebenden höheren oder geringeren Schlachtunkosten und Geschäftsspesen des Fleischers. — Familienunterstütznng. Beim stellvertre tenden Generalkommando 12 (1. Kgl. Sachs.) Armeekorps gehen unausgesetzt Gesuche und Beschwerde«: in Familien- Unterstützungsangelegenheiten ein, auch solche, die Miet beihilfen und einmalige Zuwendungen betreffen, Für die Erledrgung derartiger Gesuche sind nach dem Gesetz lediglich die Lieferungsverbände (Amtshauptmannschasten. Kriegs- Unterstützungsämter) zuständig, in deren Bezirk der Ge- suchstelle.r wohnt. Die Militärbehörde ist außerstand«, be»t 299 Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden La- abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, »egen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Posianstaltcn vierteljährlich 3 Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages find bis ll> Uhr vormittags aufzugeben und in« voraus zu bezahlen: eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen «vird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Gcnndschrift-Zeile (7 Silbe») 23 Ps., OrtSprciS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz enl- fprechcnü höher. Nachweisungs- und VermittelungSaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage einqezogen werde«: muß od der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahIungS- und Erfüllungsort: Riesa. 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