Volltext Seite (XML)
Riesaer HTagedlM Sonnabend, S. Febrnar 1S17, abends 71- s rssr Haserbedarf der Heeresverwaltung ist für einige Zeit ge deckt, "so d«k hier die Ablieferung nicht so dringlich ist. Mit Rücksicht hieraus wird die Annahme von Hafer für ' die Heeresverwaltung im Monat Februar dahin ringe- ««d A«k»igrr iLldedlM rwt Aiyrigaj. Amtsökatt nrr- für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht unv den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Handelsschule Riesa. Zß. für Handelslehrliuge und junge Leute anderer Berufszweige. UnterrlchtSdauer 8 Jahre, wöchentlich 12—18 Stunden. 8. VoII»vkisIs für Knaben, die vor ihrem Eintritt in die Lehre eine kaufmännische Ausbildung erhalten sollen. Wöchentlich 30 Stunden Unterricht. zur Ausbildung von jungen Mädchen in kaufmännischen wie allgemeinbildenden Fächern. Unterrichtsdauer 1 Jahr mit wöchentlich 20 Stunden. Entgegennahme von Anmeldungen für Oster« 1VLV und nähere Auskünfte durch die Direktion der Handelsschule ,E. Oehme, Direktor. Oertliches nab Sächsisches. Riesa, den 8. Februar 1917. —* Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet wurden der Landsturinmann Georg Reil im Landw. Jnf.- Neat. 101, der Schütze Kurt Krieger, Sohn des Maler meisters Krieger, hier und der Soldat Kram Hennicke im Jnf.-Regt. 108, Sohn des Tischlermeisters Max Hennicke, hier. —* Im Vezirks-Obstbauverein Riesa wird morgen Sonntag im „Wettiner Hof" Herr Obstbauwander» lehrer Pfeiffer Oberlötznitz einen Vortrag halten über „Klein gemüsebau und Gemüsebau im Allgemeinen", auf den hier mit besonders hingewiesen sei. Auch wolle man die dies bezügliche Anzeige in vorliegender Nummer beachten. —"SächsischesStaatSschuldbuch. Eingetragen waren Ende Januar 1917: 3178 Konten im Gesamtbeträge von 216 256 800 M. — Sparsamkeit im Kartoffelverbrauch; Bei den Behörden melden sich jetzt, so wird dem „Dogtl. An»." mitgeteilt, bereit) vielfach Personen, welche im Herbst sich reichlich mit Kartoffeln einaedeckt haben, so daß sie bis zum Sommer auSkomnwn müßten, und kntten um Kartoffelmarkett, da ihre Kartoffeln »u End« seien. In einer größeren Stadt de) Bezirk) hqt sogar ein Gast wirt jetzt nach vier Monaten über die Hälfte seine) über aus reichlichen Borrate) an Kartoffeln aufgebraucht. Ein «oksverlauf des städtischen Gaswerks. Für die Lieferung von Koks innerhalb des Stadtgebietes und der nächsten Umge- bung aus dem städtischen Gaswerk als Feuermaterial für Stubenbrand, Zentralheizungen oder industrielle Zweck« können bei der unterzeichneten GaSwerkSdirektivn aus die Zeit vom 1. Avril 1917 bis 31. März 1918 Kokslieferungsverträge abgeschlossen werden und zwar von 10 t—10000 t« an aufwärts. Di« Preisfestsetzung erfolgt Anfang Mär- d. I. Anmeldungen sind spätestens bis 15. Februar d. I. emzureichen. Später eingehende Anmeldungen können voraussichtlich keine Berücksichtigung finden. Kleinverkauf findet Dienstags und Freitags von V-9 bis '/,12 Nhr statt. Riesa, am 1. Februar 1917.Die Direktion deS Städtischen Gaswerke), Zucker zur Vlenenfütterirua. 1. Wie Anmeldung des Zuckerbedarfs der Imker zur Bienenfütternug für das Jahr 1917 soll bereits im Februar erfolgen, damit die Abgabe zur Frühjahrsfüttterung recht zeitig erfolgen kann. 2. Für jedes überwinterte Volk werden als Höchftmenge 6V, 1« Zucker für jedes Aahr znaeteilt. Drese Menge ist erheblich geringer als die im Vorjahre zur Verfügung gestellte Höchst- menge. Sie ist aber nach dem Urteil Sachverständiger ausreichend, um die Völker zu er halten, wenn die Imker vorsichtig wirtschaften, insbesondere die zugewiesene Zuckermenge richtig auf das ganze Jahr verteilen und durch Zurückhaltung von Honig Vorsorge treffen, daß in Notfällen Honig statt Zucker den Bienen gegeben werden kann. Irgend eine Sonderzuweisung über die 6'/. K« für das überwinterte Volk hinaus für Fütterung von Schwärmen oder als Notsütterung für den nächsten Winter ist ausgeschlossen. Es muß lernee damit gerechnet werden, daß im Frühjahr 1918 für eine Frühjahrsfütterung be sondere Zuweisungen nicht gegeben werden können. 3. Der Zucker wird nach Wahl der Imker teils Februnr/Npril 1917 teils Juli/Au- gnft 1917 geliefert. Im Februar bis April 1917 können jedoch höchstens für jedes Volk 5 Ke geliefert werden. Die Imker können auf die Höchstmenae von 6V, Ke bis zu 5 Ke un- versteuerten (vergällten) Zucker beziehen; doch kann dieser erst nach dem 31. März 1917 geliefert werden. 4. Bedingung für jede Zuweisung von Zucker zur Bienenfütterung ist, daß die Zucker empfangenden Bienenzüchter sich verpflichten, ihre Honigerzeugung nach näherer Bestim mung der RcichSzuckerstelle zu einem noch festznsctzenden Preise an eme noch zu bezeichnende Stelle abznliefern. Ferner ist nach Z 24 der Aussührungsbestimmnng zu der Verordnung vom 14. September 1916 (NeickSgesetzblatt Seite 1090) über den Bezug und die Verwen dung von Zucker Buch zu führen, insbesondere darüber, von wem und wann der Zucker bezogen nnd wann und in welcher Menge er verfüttert wurde. 5. Der Bedarf an Zucker zur Bienenfütterung ist von den Imkern biS -um 18. Februar 1V17 dem örtlich zuständigen Jmkerverein anznmclden, und zwar auch von den jenigen Imkern, die picht MitMrdtt des Vereins find. Die Anmeldung hat auf besonders »orgeschriedenea Formulare» zu erfolgen, die fick jeder Imker bet dem zuständigen Jmkerverein zn verschaffen hat. Die Anmeldung bat zu enthalten: a) die Anzahl der überwinterten Völker; L) Angabe der Zeit, in der die Lieferung des Zuckers gewünscht wird; c) Angabe, wieviel versteuerter und wieviel unversteuerter Zucker unter Be rücksichtigung der oben unter 3 gegebenen Bestimmungen gewünscht wird; d) die oben unter 4 vorgrschriebene Verpflichtung. . S. Die Jmkervereine werden die Anmeldungen sammeln, prüfen und sodann bei der zuständigen Steuerbehörde einen GesamtbrrechtigungSschein zum Bezüge von je 5 Kg un versteuerten Zuckers für jeder angemeldete Bienenvolk beantragen. Auf Grund dieser Unterlagen wird der Bienenwirtschaftliche Hauptverein für das Königreich Sachsen von der Reichszuckerstelle die entsprechenden Bezugsscheine zum Bezüge des versteuerten und unversteuerten Zuckers erhalten und für den Bezug de« Zuckers und für die Untervertei- lung auf die einzelnen Imker sorgen. Für seine Unkosten und Mühewaltung wird er Gebühren von insgesamt 10 Pfg. für jeden zuznteilenden Doppelzentner Zucker erheben. Vorstehende Bestimmungen werden mit dem Bemerken zur Kenntnis der Imker gebracht, daß Anmeldungen, die verspätet oder nicht in der vorgeschriebenen Form ein gehen, keine Aussicht auf Berücksichtigung haben. Großenhain, am 2. Februar 1917. 96 a k il L. Der Kommunalverband. Anmeldung der schulpflichtipeu Kiuver in Grörm. Knabe« (mittlere und höhere Abteilung) Donnerstag, den LS. Februar, nach mittag L—4 Uhr. Mädchen (mittlere und höhere Abteilung) Freitag, den LS. Februar, nachmittag 2—L Uhr. Die Anmeldungen finden in der Expedition der Scknle statt. Für beide Rbteiluugen können auch Kinder auS den benachbarte« Dörfer« angemeldet werden. Beizubringen ist für alle Kinder der Impfschein, für nicht in Gröba geborene außerdem Geburtsurkunde mit Tausbescheiniguug oder Familienbuch. * Kinder, die nach dem 30. Juni 1917 das 6. Lebensjahr vollenden, können Ostern 1917 nicht ausgenommen werden. Die Anmeldung hat nur durch Erwachsene zu geschehen. Zu weiteren Auskünften ist der Unterzeichnete gern bereit. Gröba, den 3. Februar 1917. Der Schuldirektor Börner. Di« Lieferung von 2035 Haarbesen, 1070 Piasfavabesen, 1350 Besen st iele», 600 Schrubbern, 800 Schrubberftielen, 1050 Scheuerbürsten, 200 Klosettbürsten, 125 Hand fegern soll am 15. Februar 1917, 10 Uhr vormittags verdungen werden. Bedingungen find hier einzusehen und können nicht versandt werden. Zuschlaqsfrist 3 Wo den. Garnisonverwaltnng Lr. P. Zeithain. Jeder fetze seine Ehre darein, abzultefern was ihm möglich ist, un, auf diese Weise dafür zu sorgen, daß der Bezirk in der Pflichterfüllung dem Vatrrlande gegenüber mit seinem Beispiele voran geht. Großenhain, am 81. Januar 1917. » 396«>k'llä. vr. Uklemann. Amtshauptmann und Gutsbesitzer Lommatzsch, Piskowitz. Rach 8 8 der Äerordnung über die Änzetaepflicht bei ansteckenden Krankheiten vom 29. April 1905 in Verbindung mit der Verordnuna vom 23. 2. 1916 ist uns jeder Er- krankungs- und Todesfall an Croup. Diphterie, Genickstarre, Cwarlack, Tuvlms und Kindbettfieber sowie jeder Fall des Verdachtes der Genickstarre und des Tvpbns, wenn ein Arzt zur Behandlung des Kranken nicht zuaczogen worden ist, unverzüglich und spätestens binnen 24 Stunden mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Anzeigeflicktig sind in diesen Fällen: 1. der Haushaltungsvorstand, , 2. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten beschäftigte Person, 3. derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Erkrunknngs- oder Todes fall sich ereignet bat, , 4. bei Todesfällen an Kindbettfieber außerdem noch die Leichenfrau. Die Verpflichtung der unter 2—4 genannten Personen tritt indes nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist. Wir weisen hiermit auf diese Anzeigevfltcht erneut hin und bemerken, daß Zuwider- Handlungen an den Anzeigepflichtrgen mit Geldstrafe bis zu 150 Ni. oder mit Haft geahn det werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 8. Februar 1917. SLdr. - daß di« Behörde schon für sie sorgen werd«, wenn ihre Kartoffeln verbraucht sind. Sie hoffen, baß ihnen dann wiederum Kartoffeln zur Verfügung gestellt werden. Dar in werden sie sich arg täuschen. Die Kartofselvorräte in Deutschland sind so knapp, daß allergrößte Sparsamkeit beobachtet werden mutz. Nur so können wir durchhal ten. Ein Ersatz für Mehrverbrauch an Kartoffeln kann daher nicht gewährt werden. Die Verbraucher, welche die Vorschriften einhalten, müßten sonst zugunsten der un vernünftigen Kartoffelverbraucher geschädigt werden. Die) wird aber keinesfalls erfolgen. Ger daher nicht hören will, muß fühlen. Jeder sei d«)halb nochmal) davor aelparnt, mehr Kartoffeln zu verbrauchen, al) ihm nach den geltenden Vorschriften zustehen. —* Ablieferung.von Brotgetreide usw. Amtlich wird mstaeteilt: Durch die Verspätung der Ernt« und der Herbstbestellungsarbeiten und durch den vielfach herrschenden Kvhlemnangel, der den Ausdrusch des Ge treide) verzögert, ist die Ablieferung von Brotgetreide, Gerste und Hülsenfrüchten hinter den dringeichen Anforde rungen der bewirtschaftenden Stellen zurückgeblieben. Der -- ltung ist für einige Zeit ge- Da» Riesaer Tag,blau erscheint jeden Tag abends V»? Uhr ont Ausnahme der Sonn- und Festtag«, BezngStzrels, «egen Vorauszahlung, durch «ns«« Teig« frei Han« oder bei Abholung am Schairer der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich S.1S Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer de» AuSaabetaae» sind bi« 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im voran« zu bezahlen; eine da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis ftir die 48 mm breit, Grundschrist-Zeile (7 Silben) SO Pf., OrtSprrlS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarisch-, -u-, ent- sprechend höher. Nachweisung«, und LermittelunaSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife Bewilligter Rabatt erlischt, wen» der Bettag verfällt, durch Klag» «ingezogen werden mutz oder der Anliraoaeber in Kontur« gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich, Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe". — Hm Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störnnnea de« Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der VeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« B.-runrp ei'e«. Rotationsdruck und Verlag: Langer) Winterlich. Riesa. Geschäftsstelle: Goetbeftroßr ätz. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Nieia Lallvtmrte Ses Bezirks. Hindenburg hat das ganze deutsche Volk aufgerufen zu einem schnellen Endsieg mit zuhelfen und besonders darauf hinaewiesrn, wie nötig zu diesem Zwecke eine kräftige Er nährung unserer MunitionS- und NüstungSarbeiter in ihrem schweren Berufe sei. Dieser Aufforderung gilt es jetzt zu folgen. An den oft bewährten vaterländischen Opferfinn der hiesigen Landwirte wenden sich daher die unterzeichneten mit dem Aufrufe, daß jeder der hansaeschlachtet hat, oder von jetzt ab eine Hausschlachtung vor nimmt, von den Vorräten an Fett oder Speck soviel als ihm irgend möglich ist, an die Sammelstellen der Gemeinde, die vom Gemeindevorstand bekannt gegeben werden, abliefert. Die Spende ist freiwillig, doch hofft das ganze Land vom vaterländischen Sinne der Landwirte, daß keiner sich auSschließt; und die bisherigen Erfahrungen in allen Teilen des Reiches haben diese Hoffnungen in erfreulicher Weise bestätigt. Es darf erwartet »erden, daß aus jeder HauSschlachtung möglichst 5 Pfund abgeliefert werden. Wer nicht in-er Lage ist, die Abgabe unentgeltlich zu bewirk«:, kann eine Bezahlung von 2^20 Mark für das Pfund geräucherten Speck, im übrigen von 2 Mark für da) Pfund Kett oder Speck erhalten. Die abgelieferte Menge wird bei der Fleischkartenausgabe gutgeschrieben. Die Annahme, Bezahlung oder Weiterbeförderung liegt rn der Hand der Gemeindebehörden. solche) unvernünftige) Verhalten verdient schärfste Miß- I schränkt, daß Hafer, soweit er nickt an: 31. Januar 1917 »illigung. Die betreffenden Verbraucher gehen davon auS, f lieferungsbereit war, nur von solchen Landwirten uuge nommen werden darf, die nicht noch Brvtgoucioe oder Gerste abzuliefern haben. Die Landlunte nuif.en also jetzt die Ablieferung von Brotgetreide, Gerste uno Hül cu-- früchtcn auf) äußerste beschleunigen, da viele, inobesou- oere kleinere Landwirt«, auS den oben angeführte!! Grün den an der Lieferung des Hafers bisher ve hin e t wor den sind, ist bestimmt worden, -aß der Haferhöchsivreiri vom 1. Februar bis 30. Alpril 1917 27 Mark >ür den Doppelzentner beträgt. Da der gesamte Haserbedarf del Heere) bi) zur neuen Ernt« noch nicht aunähe.nv ge deckt ist, müssen die DersütterungSbesch.äusungen für Ha fer nach wie vor streng beobachtet werden, damit später der Rest de) Bedarf) voll geliefert werde. * Neu-Weida. Mit den: Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurden der Soldat Max Ladcmann im Jnf.- Regt. 108, sowie der Telegraphist Bruno Lademaim, Söhne des Eisenbahn-OberschaffnerS Ladcmann, hier. * Rödera u. Der KanonierHuao Bruno Wittig im Ers.» Feldart.-Regt. 47, Inhaber der Frieorich-Angust Medaille, wurde mit dem Eiserurn Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet. * Zeithain. Der Mefr. Alfred Grimberg im Jnf.- Regt. 102, Sohn deS Rottenführers Kranz Grimberg, sowie der Gefr. Daul Jnrsch im Jäger-Batl. 13, Sohn do? Eisen- werkSarbeitrrS August Jnrsch, win den mit den: Ei lernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet. Mit dem Eisernen Kreuz