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Riesaer H Tageblatt ««d Arrrrigrr Mrblatt rm- AllMgey. TAegrammMdresi« vemstrochsirv, ^a-odratt-.Rtosa. Nr.». pr die Königl. AmtshcmptmmmsHast Großenhain, das Königs Amtsgericht rmd den Rat der Stadt Riesas sowie den Gemeinderat Gröba. 243. Dienstag, IS. Oktober 190S, avends. 62. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt «scheint jede« Lag abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Vierteljährlicher Bezu,»Preis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart 00 Psg., durch unsere Träger stet in« Hau» 1 Mark, SS Psg., bei Abholung am Schatt« d« kaisrri. Postanstalten 1 Mark SS Psg., durch den Briefträger sret in» Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch Monatsabonnement« werden angenommen. ««zeigen-Annahme siir di« Nummer de» Ausgabetage» bi« vormittag S Uhr ohne Bewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — BeschästSstelle: Goethestraße SV. — Für di« Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. eonimberrd, de« S8. Oktober LSVS, tdormitta-S 11 Ahr, wird im Sitzungssaal« der unterzeichneten AmtShauptmannschast öffentliche Bezirksausschuß-Sitzung abgehalten. Großenhain, am 18. Oktober 1909. 213 K Königliche Amtshauptmauuschast. Da« Verzeichnis der in Riesa wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eine» Schöffen und eine« Geschworenen berufen werden können, liegt vom 20. bi» mit 28. Oktober 1909 im Rathause, Einwohner-Meldeamt, Zimmer Nr. 14, zu jedermann« Einsicht aus. Gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Verzeichnisses kann innerhalb einer Woche, vom Tage der Auslegung an gerechnet, schriftlich oder zu Protokoll bei der unterzeichneten Behörde Einspruch erhoben werden. Im übrigen wird auf die nachstehend abgedruckten Gesetzesbestimmungen verwiesen. Der Rat der Stadt Riesa, am 18. Oktober 1909. Schr. Gerichtsverfassung--«^ vom 37. Januar 1877. § 31. Da» Amt eine» Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte «ine» Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung ver loren haben, 2. Personen, gegen welche da» Hauptverfahren wegen eines Verbrechen» oder Vergehen» eröffnet ist, dqs die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Semter zur Folge haben kann, S. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt find. § 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste dar dreißigste Lebens jahr noch nicht vollendet haben, 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben, 3. Personen, welche für sich und ihre Familie Armenunterstützung aus öffent lichen Mitteln empfangen oder in den letzten 3 Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnrt, empfangen haben, 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet find» 5. Dienstboten. Z 34. Zu dem Amte einer Schöffen sollen ferner nicht vemfen werden r 1. Minister, 2. Mitglieder der Senat« der freien Hansastädte, 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 4. Staatsbeamte, welche auf Gmnd der LandeSgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 8. richterlich« Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte, 7. Religionsdiener, 8. BolkSschullehrer, 9. dem aktiven Heere ober der aktiven Marine angehörende MiNtärpersonen. Die Laude-gesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich al» Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der §8 82 bi» 35 über die Berufung zum Schöffenamt« finden auch aus da» Geschworenenamt Anwendung. Sie Bestimmungen zur Ausführung des GerichtSverfaffuugSgeseizeS vom 37. Juuuur 1877 evlhatteud, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amt« eine» Schöffen und eine» Geschworenen sollen nicht be<^ rufen werden: 1. die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien, 2. der Präsident de» LandeSkonststorium», 8. der Generaldirektor der Staattbahnen, 4. die Kreis- und AmtShauptleute, 5. die Vorstände der Sicherheit-Polizeibehörden der Städte, welch« von der Zu ständigkeit der AmtShauptmanuschaften ausgenommen sind. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 19. Oktober 1909. —* Der Jahrmarkt hat heute Mittag sein Ende erreicht. Schneller noch als sie entstand, wird die Buden stadt wieder verschwunden sein. Der gestrige Besuch de» Markte» war ebenfalls ein befriedigender und auch heute vormittag herrschte in den Budenreihen auf dem Albertplatz noch ein ziemlich reger Verkehr. Da» Geschäft wird allge- mein als gut bezeichnet. Alle Wünsche scheinen aber doch nicht erfüllt zu sein, wa» auf die ungewohnt starke Be schickung de« Marktes zurückzuführen sein dürfte. E» sollen diesmal etwa ein Fünftel Fieranten mehr anwesend gewe sen sein als sonst. —* Donnerstag, den 21. Oktober d. I. wird der hiesige Zweigoeretn de« Evangelischen Bunde» im Saale des „Kronprinz" einen Familtenabend veranstalten, der insofern ein besondere» Interesse beansprucht, al» der Vortrag, den Herr Pastor Mahler, der Generalsekretär der Deutschen Kleinsiedlungs-Genossenschaft in Ostrowo, halten wird, das Bild einer hier noch verhältnismäßig unbekannten vaterländischen Arbeit entrollen wird: der Klein- kolontsation mit deutsch-russischen Rück wanderern tm Osten unsere» Vaterländer. (Vergl. die Einladung auf Seite 4 gestriger Nummer.) Mit dem Zwecke, deutschen Rückwanderern, die infolge der Un ruhen in Rußland in ihre alt« Heimat zurückgekehrt waren, rin feste» Heim und eine sichere eigene Scholle zu bieten, hat sich vor einigen Jahren in Ostrowo in der Provinz Posen eine Gesellschaft gebildet, die seitdem mit großem Erfolg« an der Sammlung der deutschen Rückwanderer und ihrer Ansiedlung in geschloffenen Kolonien gearbeitet hat. Besonders auch vom evangelischen Standpunkte au» ist eine solch« Neugründung rein deutsch-evangelischer Gr- mrinden in der Provinz Posen und ein« Stärkung der vorhandenen älteren, infolge der großen Abwanderung nach dem Westen aber sehr geschwächten Gemeinden durch neuen Zuzug sehr zu begrüßen. — Auch Industriearbeiter au» dem Westen und Süden unsere» Vaterlandes haben sich zusammen mit diesen deutschen Rückwanderern in der Provinz Posen angestedelt; sie haben sich Über Erwarten gut in die neuen Verhältnisse eingelebt und auch schon ihr« Verwandten nachgezogen. — Herr Pastor Mahler au» Ostrowo ist «in tm evangelischen Bund« wohlbekannter und beliebter Redner, der die aus seinen Reisen in Ruß land gewonnenen Eindrücke über deutsche» und evangelische» Leben in diesen Gebieten seinen Zuhörern in packender Weise vor Augen führen kann. Möchten auch viele Ge legenheit nehmen, ihn zu löreu. —* Nach dem am 12. Oktober 1909 erfolgten Ab schlüsse der Landtag» wählerlist en für di« Stadt Riesa zählt diese nunmehr zusammen 1914 Wähler, die über eine Ettmmenzahl von 4220 verfügen. Davon haben 772 Wähler je 1 Stimme, 468 Wähler je 2, 184 Wähler je 3 und 490 Wähler je 4 Stimmen. Auf die 4 Wahl- bezirke verteilt, entfallen auf den 4 St. Wähler mit! St. 2St. SSt. I. Bezirk 412 223 1S7 so 52 ,us. 795 Stimmen II. „ L0S 250 122 85 96 „ 988 III. „ 472 148 109 44 171 „ 1182 IV. „ 497 151 IM 75 171 „ 1260 Vor einigen Tagen sind von der städtischen Behörde an die einzelnen Wahlberechtigten Wähleraufforderungen versandt worden, auf denen der Tag und die Zeit der Wahl, sowie das Wahllokal für jeden Wähler angegeben ist. Um Miß verständnissen vorzubeugen, sei mitgeteilt, daß auf den Wahlkarten das Lokal vermerkt ist, in dessen Bezirk der Wähler Ende Juli dieses Jahres gewohnt hat. In diesem Lokale hat er demgemäß auch zu wählen und nicht etwa in dem Wahllokal seines jetzigen Wahlbezirk», insofern er während dieser Zeit etwa umgezogen ist. Auch sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß die Wählerauffor- derungen bet der Wahl mitzubringen sind. —* Wegen Verbrechen» nach § 176 wurde der 1883 in Riesa geborene Pferdejunge Alfred Max P. von der VI. Strafkammer de» Dresdner Jugendgericht-Hof« zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Straftat war am 9. Juli auf Canitzer Flur erfolgt. Nur seiner Jugend und Unbescholtenheit hat P. e» zu verdanken, daß er mit dieser Strafe davonkam. —* Der Hinterrad-Dampfer „Witten berge", der Firma Albrecht in Wittenberge gehörig, der erst vor einigen Wochen auf der Schtffsbauwerft von Gebe. Sachsenberg in Roßlau vom Stapel gelaufen ist, rraf gestern zum ersten Male hier ein. Da» Schiff ist nach den neuesten Modellen gebaut und macht einen überau» ele ganten Eindruck. E« ging von hier mit drei beladenen Kähnen im Anhang nach Dresden weiter. —* Festgenommen und in daS König!. Amts gericht eingeliefert Wurde hier! heute ein zugereiste« 18 jähriger Hausdiener, der von Dresden aus steckbrief lich verfolgt wird. — Von der Polizei sind zwei Markt fieranten beim Hajnd'el Mit einheintischen Sing vögeln betroffen worden. Tie Diere wurden beschlag nahmt und werden wieder in Freiheit gesetzt. Die Hand-, ler gaben an, daß die Vögel int Auslande eingefangen, seien; doch ist bekanntlich der Handel mit einheimischen, Singvögeln auch dann verboten, Wenn diese im Aus- lande eingefangen sind. Eine empfindliche Strafe dürfte, beiden Händlern sicher sein. — Bon einer hiesigen stel-, lungslosen Verkäuferin wurde gestern abend im Restau rant Bürgergarten eine Fensterscheibe durch einen Stein wurf zertrümmert. Die Täterin, die erst'kürzlich wegen Sachbeschädigung vom Schöffengericht bestraft wurde, wird sich nunmehr abermals wegen dieses Vergehens vor Gericht zu verantworten haben. Offenbar handelt es sich um Racheakte. —* Der Wasserstand der Elbe ist wieder tm Rückgänge begriffen und nach Meldungen von den oberen Plätzen dürste der Fall vorläufig auch anhalten. In der Geschäftslage ist eine Aenderung nicht eingetreten. An den oberen Umschlagsplätzen läßt sie noch immer zu wünsche» übrig, während sie sich in Hamburg und anderen Plätzen der Unterelbe normal gestaltet. An den hiesigen Um schlagsplätzen ist der Verkehr ziemlich rege. —* Die von sozialdemokratischer Sette über die hiesi gen Tanzlokale verhängte Sperre hat ein« Ber- minderuug de» Besuch» der öffentlichen Tanzvergnügungen bi» jetzt noch nicht zur Folge gehabt. Besonder» während des Jahrmarktes hatten sämtliche Tanzlokale einen überaus starken Zuspruch aufzuweisen und auch an den anderen Sonntagen unterschied sich die Frequenz der Tanzsäle in keiner Weife gegen sonst. > —" Am Sonntag, den 17. Oktober d. I. fand in Tharandt der Hauptgautag de» Gaue» Lid de» Deutschen Radfahrerbunde» statt. Anläßlich diese» Gautag«» fanden mehrere Wanderfahrten statt, an denen sich 83 Ver eine beteiligten. Di« GauvorstandSsttzung wurde norm st Uhr, die Gauoersammlung vorm. 11 Uhr im Bad-Hotel zu Tharandt abgehalten. Die Tagesordnung wurde glatt erledigt. Bon den Berichten, au» denen sowohl «in ersten- lichrS wach»tum der Mttgliederzahl al» auch eine recht lü-