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V8 — LO. Jahrgang Sonnrag den 30. April LULL scheint tiiglich nachm, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Ausgabe t mit „Die Zeit in Wort und Bild- diertelstibrlich 2,10 In Dresden durch Bolen 2.10 ^ In ganz Deutschland frei Haus 8 88 in Oesterreich 4,4» X. Ausgabe k ohne illustrierte Beilage vierteljübrlich l.tsv In Dresden durch Boten 2,10 In ganz Deutschland frei HouS 8,22 in Oesterreich 4,07 IO — Eiuzel-Nr, IO 4, Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserate werden die Ngespnltene Petitzeile oder deren Raum mit 15 4, Reklamen mit HO 4 die Zeile berechnet, bei Wiederholungen entsprechende» Rabatt Buchdriilkerei, Redaktion und Oicschastsftelle: Dresden, Villnitzer Strafte 42. — Fernsprecher 1200 AürRiilkgabe unverlangt. Lchrtftstiilkekeineiverbiudlichkeit Redaktion-,Sprechstunde: I I bis 12 Uhr, Die Krönung der Arbeiterversicherung. Dresden, den 29. S!p: l 1911 Die sozialdemokratische Hetze gegen die Neicbsversiche- ningsordiiuiig nimmt bereits jetzt Formen an, die erkennen lassen, was noch alles im Reichstage bevorsteht. Er wird Stürme erleben, wie sie selbst bei», Zolltarif nicht hervor- traten: denn jetzt koninit die V e r s o r g u n g sa nst a l t derroten Agitatoren in Frage. Man kann sich künf tig nicht mehr durch Radfahren »nd Reden für die Partei die Stelle eines Bossierers oder eines Kontrolleurs er werben, da die Arbeitgeber bei der Anstellung der Beamten gleichberechtigt sein sollen, Tie Genossen suchen daher alles onfzubieten, um einen Stnrin zu entfesseln, der die Verab schiedung des Gesetzes unmöglich machen soll. So ha ,i die Sozialdemkraten Dresdens am Dienstag in sechs öffent lichen Versammlungen die Reichsversichernngsordnung heruntergerissen, daß kein guter Faden an ihr blieb. Dabei stellte man Forderungen ans, die alle sehr verlockend sind, aber anderseits nicht verwirklicht werden können, nachdem sich bereits gegen die bevorstehenden Lasten der Arbeitgeber eine Opposition im Lager der Industrie und des Gewerbes geltend macht. Es ist ein leichtes, das Blaue vom Himmel zu verlangen, aber es herunterholen, ist schon schwieriger. Die sozialdemokratische Partei bat es bisher nicht versucht. Sie fordert bloß und versagt, wenn sie positiv Mitarbeiten soll, um das Möglichste zu erlangen. Wie in Dresden, so fanden auch in Hamburg, Berlin »nd anderen Orten Protestversammlung statt. Der „Vorwärts" und die rote Presse verbreiten jeden Tag reine Unwahrheiten über den Inhalt des Gesetzes. Als ans den Reihen des Zentrums iw Reichstage aufgcfordert wurde, alle Fortschritte der Reichs- versicherungsordniing sachlich zusaminenznstellen und diese amtliche Darstellung in tausenden von Kanälen ins Volk ge langen zu lassen, da gerieten die Genossen förmlich ans dein Hänschen, Sic fürchten die Folgen dieser Volksansklärnng, denn es würde ihnen das Beschwindeln der Arbeiterschaft durch lügenhafte Darstellung unmöglich gemacht werden. Es müßte einfach einein jeden Versicherten eine solche Dar stellung von Amts wegen übergeben werde», damit sie die Vorteile der Neichsversicherung kennen lernen. Aber die Genossen wollen nicht, daß der Arbeiter nachdenkt! So sucht der neueste „Vorwärts" die Sache so darznstellen, als hemme das neue Gesetz die Arbeiter im Ausbau der Leistungen der Krankenkassen: das Gegenteil davon ist die Wahrheit. Die gesetzmäßigen Leistungen der Kassen werden ganz bedenteno erhöht. Die Satzung aber kann die Leistlinge» noch weiter ausbauen und darüber hat nach wie vor die Arbeiterschaft zu entscheiden, denn auf diesem Gebiete bleibt die Selbst verwaltung entgegen den Darstellungen in den Dresdner Protestversammlungen ganz aufrecht erhalten. Nur bei der Anstellung von Beamten, wo die Genossen, so viel Miß brauch getrieben haben, tritt der Arbeitgeber gleichberechtigt daneben. In der Protestresolution wird von „ungerechter Kassie- umg wohlerworbener Rechte" der Kassenangcstellten ge. sprechen. Es handelt sich gar nicht nm wohlerworbene Rechte, sondern in den meisten Fällen »in erschliche n e Rechtsansprüche, die auf Verträgen beruhen, welche gegen die guten Sitten verstoßen. Da die Ableugungs- politik in der Presse fortgesetzt wird, erscheint es angebracht, cm die in der Kommission mitgetcilten Tatsachen zu er innern, Eine amtliche Umfrage, welche übrigens mit Stichproben sich begnügen mußte, bat überraschende Auf schlüsse über die von den Krankenkassen mit ihren Beamten abgeschlossenen Anstellnngsverträgen geliefert. Ans dein Material erhellt, daß die Behauptungen der sozialdemo kratischen Kassenorgane von der Richtigkeit der anfechtbaren Tienstformnlarc auf den schwächsten Füßen sieben. In Ml) zur Einsicht vorgelegten preußischen Verträgen waren Be stimmungen enthalten, die nach einem Urteile des preußischen Oberverwaltnngsgerichtes vom 25. März 1916 den guten Sitten zuwiderlaufen. Von weiteren 70 Ver trägen wurde das gleiche berichtet. Die Verträge enthalten bei im wesentlich gleichlautende Anhalt beinahe durch weg die Klausel über die Unkündbarkeit aus Anlaß der Be strafung wegen politischer oder religiöser Vergehen oder Verbrechen. Die Verträge sind, abgesehen von zwei Ber liner Jnnungskassen, allesamt von Ortskrankenkassen abge schlossen worden: für Betriebskrankenkassen sind keine der artigen Verträge vorgelegt worden. Die aus Bayern und Sachsen mitgetcilten Musterstatuten übertrumpfen noch teilweise die Preußens: so kann nach einem Münchener Statut der mit dem Angestellten abgeschlossene Vertrag nur gelöst werden, wenn ihm die bürgerlichen Rechte aberkannt sind „Wegen nichtpolitischer, nichtgewerkschastlicher oder nichtreligiöser Rechte". Im ganzen sind ungefähr 1130 Ver träge, welche anstößig im angedenteten Sinne waren, er mittelt worden. Bezeichnend ist endlich, daß nach dem vor gelegten Material die beanstandeten Verträge ganz über wiegend in den Großstädten und in solchen Gegenden abge schlossen sind, in denen die Sozialdemokratie innerhalb der Arbeiterschaft die Vorherrschaft besitzt, »'ährend in Gegen den, wo auch die christlichen Gewerkschaften und die konfessio nellen Arbeitervereine festen Fuß gefaßt haben, z. B. in Rheinland und Westfalen, derartige Verträge kaum oder nur in geringem Umfange Vorkommen. Ans den vor liegenden Erfahrungen werden in dem Einfnhrnngsgesetz zur Reichsversichernngsordnung die notwendigen Folge rungen gezogen, die darauf hinanslaufen, daß die als un zulässig anerkannten Vertragsbestimmungen unter Um ständen aufgehoben werden können. Die Dresdner Reso lution behauptet aber, der Grund für diese gesetzliche Be stimmungen sei „Uebertreibnng, Verleumdung und blinder Parteihaß". Gerade vom Standpunkte des Rechtes muß man gegen solche Verträge aufs schärfste Vorgehen. Man kann doch den Sozialdemokraten keine Ertrnwnrst braten! In den Bestimmungen über dieHintcrbliebenen- versichernng sucht die Resolution gar eine „Ver höhnung der Arbeiterschaft". „Verbitternd" soll sie wir ken, weil nur die „invaliden Witwen" Renten be kommen sollen. Es ist ganz selbstverständlich, daß hier nicht sofort das Höchste und Beste gegeben werden kann, daß inan klein anfangen muß und daß die späteren Jahre de» Aus bau zu bringen haben. Die Mittel gestatten es nicht, jeder Witwe des Arbeiters ohne weiteres eine Rente zu geben: er soll nur die dauernd invalide Witwe bedacht werden. Als invalide soll die Witwe dann gelten, wenn sie nicht mehr imstande ist, durch eine Tätigkeit, die ihren Kräften und Fähigkeiten entspricht, und ihr unter billiger Berück sichtigung ihrer Ausbildung und ihrer bisherigen Lebens stellung zngeinntet werden kann, ein Drittel dessen zu er werben, was körperlich und geistig gesunde weibliche Per sonen derselben Art mit ähnlicher Ausbildung in der gleichen Gegend durch Arbeit zu verdienen Pflegen, Für diesen Be griff Invalidität gilt alle das bereits bei der Invaliden rente Maßgebende. Nur st ll statt ans den bisherigen Be rns, ans die bisherige „Lebensstellung" Rücksicht genommen werden. Damit soll zum Ansdruck gebracht sein, daß man der Witwe des Tagelöhners Tagelvhnerarbeiten soll zn- ninten können, der Witwe eines sozial höher stehenden Ver sicherten aber nur z. D. die Tätigkeit „Kinderfrau, Köchin, Anfwärterin, Wirtschafterin, Verkäuferin, Buchhalterin, Kontoristin. Näherin oder dergleichen". In dieser Schei dung ist nichts zu beanstanden; denn die Tagelöbnersehefrcui hat eben zu Lebzeiten ihres Mannes auch solche Arbeite» verrichten müssen und kann für andere kaum in Betracht kommen. Eine Waisenrente sollen die hinterlassenen ehe lichen Kinder unter 15 Jahren eines männlichen und dke hinterlassenen vaterlosen Kinder einer weibliche» Ver- sicl>erten erhalte». Auch de» hinterlassenen ehelichen Kindern einer versicherten Ehefrau, die den Lebensunterhalt der Familie ganz oder überwiegend ans ihrem Arbeitsverdienst bestritten hat, weil der Ehemann erwerbsunfähig ist, oder weil er sich ohne gesetzlichen Grund von der häuslichen Ge- meinschaft ferngehalten und der Pflicht der Unterhaltung der Kinder entzogen hatte, soll „bis znin Wegfall der Be dürftigkeit" die Waisenrente znstehen. Ebenso soll eltern losen Enkeln unter 15 Jahren bis zum Wegfall der Be dürftigkeit ein Anspruch ans Waisenrente znstelicn, falls der Verstorbene ihren Unterhalt ganz oder überwiegend be stritten bat. Ueber den Gesamtbetrag der Renten sind viel fache Kürzungsvorschriften gegeben. Und diese Versorg»»-., für Witwen und Waisen soll eine „Verhöhnung der Ar beiter" sein? Wenn man nach der Höhe der Renten fragt, so gibt folgende amtliche Tabelle darüber Auskunft: Wenn der Versicherungsfall »ach Ablauf der in Spalte 1 verzeichneten Beitragsjahre eintritt, so beträgt Die Inva Die An»ahl der lidenrente Witwen Der Waisenrentcnbezug beim zurückgc-Iegten deSVaterS rente Vorhandensein von BeitragSsahre Mark Mark 1 Kinde !3Kindern 5.(lindern in Lohnklaffe I 10 125,40 72,60 56,60 90.00 144,00 20 140,40 77,40 39,00 93,00 147,60 30 166,40 81,60 40,80 96,00 161,80 40 170,40 86.40 43,80 99,00 155.40 50 185.40 00.60 46,60 102.00 169,00 in Lohnklasse 11 10 160.00 80 40 40.20 95.40 150,00 20 180.00 89.40 45.00 101.40 157.80 30 210.00 98,40 49,20 107,40 165,00 40 240.00 107.40 54,00 113,40 172 80 50 270,00 116,40 58.20 119,40 >80.00 in Lohnllasse III 10 170.40 86 40 43.20 99,00 155,40 20 2 l 0.00 95,40 49,20 107,40 165,00 30 250.20 110.40 55,20 >15.20 175,20 40 290.40 122.40 61,20 123,00 185 40 50 830.00 134.40 67,20 131,40 195.00 in Lohnklasse IV 10 190 20 92,40 46,20 103,20 160.20 20 240.00 107,40 54 00 113.40 172 80 30 290.40 122,40 61.20 123.00 185 40 40 340,20 137,40 69,00 133,20 198,00 50 390.00 152.40 76.20 148,40 210,00 in Lohnklasse V 10 210,00 98,40 49.20 107,40 165.00 20 270.00 l 16,40 55.20 119,40 150,00 30 330 00 134,40 67.20 131.40 195,00 40 390,00 152,40 76 20 143,30 210.00 50 450.00 170,40 85,20 156,40 225.00 Um diese Zahlen richtig zu würdigen, muß man sich vor Augen halten, daß verheiratete Arbeiter kaum in der Lohnklasse versichert sind, sondern stets in einer höheren. Wen» die rote Presse über die geringe» Renten spottet und verächtlich von „Brocken" spricht, so sei nur daran erinnert, daß sie dies auch jahrelang gegenüber der gesamten Ar- beiterversicherung getan hat. Als aber dann die kranken und erwerbsunfähigen Arbeiter den Segen dieser Versiche rung am eigene» Körper einpfnnden haben, da hörte dec Spott ans: heute findet man solche wegwerfende Urteile in den Reihen der Genossen nicht inehr. Die Führer dürfen sich solche Urteile nicht mehr erlauben, weil die Arbeiter sonst kopfscheu werden. Ganz so wird es bei der Hinker- bliebenenversicherung auch gehen. Eine Arbeiterfrau von 40 Jahren, die mit 5 Kindern dasitzt und künftig z. V. 256 Mark Rente erhält, die wird jene segnen, welche dieses Gesetz geschaffen haben. Hier steht die Sozialdemokratie eben wieder einmal vor der bedentsamen Frage, ob sie die Fürsorge für die Arbeiter höher stellt oder ihre parteipoli tis ch e n Ziele. Wenn sie ersteres tut, niuß sie für An nahme der Reichsversichernngsordnung eintreten, da diese die Leistungen der Arbeiterversicherung auf der ganzen Linie erhöht und nirgends schmälert. Aber da sic ibre eigenen Parteiinteressen höher stellt, so schaut sie nur darauf, ob sie auch später 5000 Agitatoren in gut bezahlten Krankenkassen- stellen nnterbringen kann oder nicht; sie sieht in der Arbeiter- Versicherung nicht so sehr eine soziale Einrichtung für den gesamten Arbeiterstand als vielmehr ein begnemes Mittel zur Stütze ihrer eigenen Macht, Das Zentrum wird in den bevorstehende» Verhandlungen dafür sorgen, daß dieser Ac- beiterverrat der Noten in bengalische Beleuchtung tritt und es wird bekunde», wie es tatsächlich die Interessen der Arbei ter verficht. Politische Rundschau. Dresden, den 29, ?Ipril 191,. — Der Kaiser auf Korfu. Der Kaiser begab sich am 25. d. M. nach Garitza, wo auch der König und die könig liche Familie erschienen. Nunmehr kann die Länge des Tempels auf über 40 Meter und die Achsenwcite der Säulen auf ungesähr 8,20 Meter festgestellt werden. Die Majestäten nahmen das Frühstück mit dem König und der königlichen Familie im Schlosse Monrcpos. — Der König und die Königin von Schwede« kin!» am 25. d. M. in Karlsruhe eingetroffen. — Las Rrichövichsciichciigesev wird erst im nächsten Winter in Kraft treten, da die Ausführnngsbestimmungen des Vundcsrntes erst noch einer Reihe von Jntercssenten- gruppcn vorgelegt werde» sollen »nd es mithin zweifelhcnr ist. ob der Bundesrat diese Ausfübrungsbestimmungen noch vor der Sommerperiode verabschieden wird. An drr Wnhlkrriscinteilnng hängt »ach einem Artikel des Landesausschiißmitgliedes Wolf da? Zustande kommen der elsaß-lothringischen Verfassimgsrcsorm. Er fordert aber dabei: „Hier kann und darf die Linke keinem Vorschläge zu- stimmcn, der dem Klerikalismus im Widerspruch zu seiner tatsächlichen Anhängerschaft im Lande die parlamentarische Macht von vornherein in die Hände spielen würde. Darauf