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Nr. 88 — Jahrgang Mittwoch den L». April 1VL1 2 rr »- AK 3 ?» .szQ S! -c rr L L- »-»- -M 2,S ?r Z tO 2.8Z ? ? Z O <2 ^Z Ä <» » WZ L 2. Nv a -"L " r» s »-» fN ^ L.' N:3 » ^LL 2. ^ 3- . L, '» c» "ZK v- ?« Z. « i'3-^2. > -- r: ^ » ^..L) " »- . O ^ « r> uv 7, r: vs PLN- L *-' k-V ^ »w 2 _ r) c>- 2 Q« 'Tr ^«. <72 o 2^ 2 rK» ^ T> <a 2 rr ^ z LL" « Ln 3 2 S ^ » Z F.KßA Gff?S !r zH Z,« sLZ - SächsislheUolksikitung Erscheint ISgltch nach«, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. «»«nabe 4 mit .Dte Zeit tn Wort und Bild- dtertelsttdrNch »1V ^ In Dresden durch Boten 2,40 In gan, Deutschland stcei Hau« 2,82 4k: ln Oesterreich 4,4» L »»««ab, » ohne illustrierte Beilage vierteljabrlich 1,80 4k. In Dresden durch Bote» 2,1V 4k. In ganz Deutschland srei Hau» 2.2» X! in Oesterreich 4.VV L - Linzel-Nr. I» 4. Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserat« werden die Sgespaitene Peitizeile oder deren Raum mit 18 4. 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Man darf annehmen, daß damit bald der Höhepunkt der Belastung erreicht sein wird. Das Reich hat damit die Frage allein geregelt. Als man 1895 an die Schaffung der Beihilfen herantrat, nahm man eine solche Regelung nicht ins Auge, vielmehr hat am 14. Mai 1895 bei dieser Gelegenheit der freisinnige Abgeordnete Richter erklärt, „daß mau küm ig hier ebenso wie bei der Versorgung der Invaliden aus den Freiheitskriegen von 1813 bis 1815 auch die Heranziehung der Gemeinden ins Auge fassen soll. Ich denke dabei nicht etwa an Armenversorgung, aber bekanntlich hat eine große Zahl von Gemeinden, namentlich alle größeren Gemeinden vor 20, 30 Jahren besondere Etatskapitel gehabt zur Unter stützung der Invaliden aus den Befreiungskriegen. Die Gemeinden haben fast überall eine Ehrenschuld für die Ge fallenen abgetragen durch die Errichtung von Denkmälern, auf denen die Namen der Gemeindeangehörigen verzeichnet sind, und ich zweifle nicht daran, daß die Gemeinden auch für die überlebenden Sieger bereit sein würden in dem Maße, wie die Teilnehmer des Krieges älter werden, Unterstützungen auszuwerfen. Ich bin auch der Meinung, daß die Unterstützungsbedllrftigkeit und -Würdigkeit viel leichter beurteilt werden kann im Kreise der Gemeinde als von einer Zentralstelle. (Sehr richtig! links.)" Es wirb Aufgabe der Gemeinden sein, der Reichsbci- hilfe ergänzend zur Seite zu treten. Erfreulicherweise sind schon viele Gemeinden dieser Aufgabe nachgekomnien und haben besonders im letzten Winter den Veteranen Zuschüsse gegeben. Dieses System sollte noch mehr ausgebaut wer den, namentlich in den großen Städten, wo die Lebens haltung erheblich teurer ist und 120 Mark Neichsbcihilfe nicht so viel bedeuten wie auf dem Lande. Das Reich selbst kann die Beihilfe nicht staffeln und die Veteranen nach ihrem Wohle auch verschieden behandeln. Hier muß die Ge meinde mit Ortszulagen einsetzcn, gerade jetzt, wo die Vete ranen immer älter werden. Die obersten Landesverwal- tnngsbehörden sollten die Gemeinden zeitig auf diesen Punkt aufmerksam machen. Das Reich selbst hat nicht nur durch die Erhöhung der Oiesamtsumme um 5 Millionen Mark sein Versprechen ein- gelöst sondern auch durch neue Ausführungsbcstimmungeu für eine wohlwollende Handhabung Sorge getragen. Zu nächst ist zu begrüßen, daß jetzt jeder Hinweis und jede Be zugnahme auf die Armenunterstützung wcggefallen sind und daß somit dieser Beihilfe der Charakter der Armen- untcrstützung genommen ist. Die neuen Bestimmungen sind von großem Wahlwollen getragen. Der hauptsächlichste Kern derselben lautet: 8 1. Personen des Unteroffizier- und Mannschafts- standes des Feldheeres, der Ersatz- und Besatzuugstruppen aller Waffen und der Marine sind im allgemeinen als Kriegsteilnehmer anzusehen, wenn sie in dem Feldzuge 1870/71 oder in einem von deutschen Staaten vor 1870 ge führten Kriege zu kriegerischen Zwecken die feindlick-e Grenze überschritten oder im eigenen bezw. verbündeten Lande an kriegerischen Operationen oder Kämpfen teilge- »ommen haben. § 3. Eine unterstützungsbedürftige Lage des Kriegs teilnehmers wegen dauernder gänzlicher Erwerbsunfähig keit ist als vorhanden anzusehen, wenn er infolge von Alter, schwerem Siechtum, unheilbarer Krankheit oder anderen Gebrechen dauernd außerstande ist, durch eine seinen Kräf ten und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit, die ihm unter billiger Berücksichtigung seiner Ausbildung und seines bis- berigen Berufes zugemutet werden kann, den notwendigen, nicht durch sonstige Einkommensbezüge oder Leistungen unterhaltungspflichtiger Verwandten gedeckten Lebens- unterhält zu verdienen. Bei Prüfung der Frage, was zum notwendigen Lebensunterhalte gehört, ist ohne Bindung an eine bestimmte Einkommensgrenze unter gewissenhafter Würdigung der gesamten Umstände des EinzelfalleS auf die persönlichen und die Familienverhältnisse des Kriegsteil nehmers, sowie auch die wirtschaftlichen Lebensbedingungeu an seinem Plohnorte Rücksicht zu nehmen. Für die Würdi- gung dieser Lebensbedingungen kann die von der höheren Verwaltungsbehörde für die reichstzesetzliche Krankenver sicherung getroffene Festsetzung des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter zum Anhalt dienen. Vorüber gehende Erwerbsunfähigkeit, zum Beispiel infolge von Krankheit, genügt nicht. 8 4. Wird zur Prüfung der Erwerbsunfähigkeit das Gutachten eines Arztes als notwendig erachtet, so soll die Entscheidung möglichst nur auf Grund der Bescheinigung eines beamteten Arztes erfolgen. 8 6. Bei Prüfung der Frage, ob ein Antragsteller nach seiner Lebensführung der beabsichtigten Fürsorge als un würdig anzusehen ist, hat sein politisches Verhalten außer Betracht zu bleiben. Ob ein Antragsteller wegen Bestra fung als der Fürsorge unwürdig anzusehen ist, hängt von der Art und Schwere der Straftat, sowie von der Zeit ihrer Begehung und der späteren Lebensführung ab. 8 7. Die Entscheidung über die Unterstütznngsbedürf- tigkeit und die Würdigkeit des Antragstellers soll nicht ohne Anhörung der zuständigen Ortsbehörde erfolgen. Die Aeußerung der Ortsbehörde muß sich insbesondere einer seits auf das etwa vorhandene Vermögen des Antragstellers, seine Einkommensquellen und die Verhältnisse seiner unter haltungspflichtigen Verwandten, andererseits auf seinen Schuldenstand und die Verhältnisse seiner unterhaltungs berechtigten Verwandten erstrecken. Sie soll auch möglichst angeben, welches Gesamteinkomnien unter Berücksichtigung aller bei dem Antragsteller in Betracht kommenden Verhält nisse nach den Verwaltnngsgrundsätzen oder der Uebung am Wohnorte zur Bestreitung des notwendigen Lebensunter haltes für ausreichend erachtet wird. 8 10. Die Beihilfen sind in voller Höhe und unbe schränkt zu bewilligen. Die Zahlung der Beihilfen beginnt mit dem 1. des Monats, in dem sie zuerkannt werden. Aus nahmsweise kann die Einweisung vom Beginne deS Monats ab erfolgen, in dem die Gewährung der Beihilfe nachgcsucht worden ist. 8 11. Die Beihilfen sind monatlich im voraus zu zah len. Soweit sie beim Ableben des Berechtigten fällig, aber nicht abgehoben waren, gebühren sie den Hinterbliebenen, Familienangehörigen. Diese Neichsvorschriftcn bezwecken, daß jeder bedürftige Veteran in den Genuß der Beihilfe kommt. Jetzt ist es Sache der eiuzelstaatlichen Verwaltungen, diese Vorschriften sinngemäß auszuführen. Zu diesem Zwecke dürfte es sich empfehlen, in den Einzelstaaten ergänzende Vorschriften zu machen, um die einheitliche Anwendung zu sichern. Nichts macht mehr böses Blut, als wenn in den einzelnen Verwal tungsbezirken große Verschiedenheiten entstehen. In diesen einzelstaatlichen Erlassen sollte besonders auf zwei Punkte hingewiesen werden: 1. Die Ortsbehörde muß gehört werden. Sw sollte überhaupt alle Gesuche vorlegen und begutachten. Hier kennt man den Veteran und kann über alles besser Auskunft geben, als es aus schriftlichem Wege zu erzielen ist. Die Ministerien sollten daher allgemein bestimmen, daß alle Gesuche bei der Ortsbehörde einzureichen sind. Diese kann sie dann weiter geben an die erste Instanz, die nicht in allen Bundesstaaten dieselbe ist. Es ist Aufgabe der Einzellandtage, aus den Erlaß einer solchen Vorschrift hinzuwirken. 2. Die Untersuchung durch den Arzt sollte tunlichst in Wegfall kommen. Man denke: Es handelt sich um Greise von 60 Jahren und darüber, da ist es nicht mehr notwendig, daß diese Männer sich völlig zu entkleiden haben und wie Rekruten gemustert werden. Leider geschieht dies noch in sehr vielen Gegenden. Eine solche Untersuchung empört die Veteranen mit Recht und gibt der ganzen Bei hilfe einen unangenehmen Beigeschmack. Wenn die Einzelstaaten so Vorgehen und die Behörden die Bestimmungen in dem Geiste handhaben, wie das Reichs schatzamt sie geschaffen und der Reichstag gebilligt hat, dann müssen die Klagen über die Zurücksetzung verstummen, man kann nicht mehr über die Hartherzigkeit des Reiches Klage führen. Politische Rundschau. Dresden, den 18. »pril 191 l. — Ostertagc auf Korfu. Die kaiserliche Familie nahm am ersten Feiertage an einem Gottesdienste in der Schloß kapelle teil und begab sich darauf zur Stadt, wo sie vom Balkon des Königspalastes der großen Prozession zuschaute, die zur Feier des griechischen Palmsonntages Korfu durch zog. Nach der Mittagstafel im Achilleion fuhren die Ma jestäten und die Prinzessin abermals zur Stadt und gingen an Bord der Hohenzollern, wo um 4 Uhr das Ostereiersuchen der Matrosen vor sich ging. — Die A>reuf«milte wird im Spätherbst Schloß Friedberg in Hessen besuchen. — Die Handelskammer in Karlsruhe hat der ab- lehnenden Haltung, die sie von jeher gegen die Einführung von Schtffahrtöabgaben einnahm, in der letzten Sitzung erneut Ausdruck gegeben, weil sie von solchen Abgaben, mögen sie gestaltet werden wie immer es auch sei. schwere Schädigungen für das badische Land und speziell für den Karlsruher Bezirk befürchtet. — Der amerikanische Botschafter Hill ist von seinem Berliner Posten zurückgetreten. Präsident Taft hat sein NücktrittSgesuch angenommen. — 58. Geurralversummlung der Katholiken Deutsch lands in Mainz 1911 (6. bis 10. August). Die Anmel dungen zum Festzug laufen schon recht zahlreich ein. so daß zu erhoffen ist. daß derselbe auch in diesem Jahre sich glänzend gestalten wird. Der Festzug ist. wie in Augs- bürg, gedacht als Festzug katholischer Vereine. Es ist darnach Beteiligung erbeten von Jüugliugsvereinen, Gesellenvereinen, Burschenvereiuen, Kongregationen, Volks- Vereinen, Mäunervereiueu. Arbeitervereinen, Kaufmänni schen Vereinen, Beamteuvereinen, Lesevereinen, Kasinos, Kuappeuvcreiuen, Lehrlingsvereinen, Gesangvereinen, kurz allen katholischen Vereinen ohne Ausnahme. Fast jede die* ser Vereinsgruppen hat einen Vertreter in der 30 Mitglied der starken Zugskommission. Die Anordnung ist vorläufig so gedacht, daß die einzelnen Gruppen für sich je eine Ab" teiluug bilden. Da aber vielfach der Wunsch geäußert! wurde, daß mehrere Vereine ein und desselben Ortes zu sammenbleiben sollen, ist noch eine besondere Abteilung der Ortsgruppen errichtet worden. In dieser Gruppe rangierten daun solche Vereine, die von einem Orte stam men und, trotzdem sie verschiedenen Kategorien angehören, zusammeubleiben wollen. Es erweist sich dies dann beson ders praktisch, wenn mehrere Vereine gemeinsam ein Musik- korpS engagieren. — Die Goethe-Bünde sind bekanntlich ein Piodukt der Hetzaktion gegen die sogen. Iwx Heinze. I» offenen! Kampfe gegen die Bestrebungen des Abg. Roeren zur Reinigung der Kunst und Literatur von unsittlicher Veiseuchung wollten hier Männer der Kunst und Literatur die echte Kunst vor dein Banausentum schützen. Bisher hat man von einer Tätigkeit der Goethe-Bünde noch nicht viel gehört. Nur wenn die Zensur einmal einer offenkundigen Cochonnerte auf dem Kampfgebiete zu Leibe ging, erhoben sie rin wahres Jndianergeheul, als sei die echte Kunst in Lebens gefahr. Doch die Bünde beginnen sich immer mehr in ihrer wahren Gestalt zu zeige». Sie haben zu Ostern einen Delegiertentag in Bremen abgehalten, bei welchem die Bekämpfung der Schundliteratur bciaten wurde. WaS hinter diesem schönen Aushängeschild steckt, erfahren wir durch folgende Notiz: An die Verhandlungen schloß sich eine öffentliche Versammlung mit dem Thema „Trennung von Kirche und Staat" an, wofür mehrere Redner ge wonnen waren. Man sieht, wohin der Weg geht. Die Hochhaltung der hehren Kunst glauben die Herren durch dte Trennung von Staat und Küche erreichen zu können. Wir wissen, was das bedeutet. Die Goethe-Bünde sind, was wir stets behauptet haben, eine Institution, deren Hauptziel gegen die positiv christliche Staatsordnung ge richtet ist. ES ist nur gut. daß die Herren sich selbst in so un—erschrockener Weise die Maske vom Antlitz nehmen. — Staatsdiencrrid und Antimodrrnisteneid. Von einem Juristen wird dem „Wests. Merkur" geschrieben: „Allen, die auf dem Boden des heutigen Gesellschafts- nnd Staatsrechtes stehen, aber abfällig über den vom Papste für die katholischen Priester vorgeschriebenen Antimoder- nisteneid urteilen^ möchte ich folgenden Vergleich vorführen: Tatsache ist leider, daß unter den Reichs- und Staatsbeam ten nicht wenige überzeugte Anhänger der Sozialdemokralie sich befinden. Wenn nun der König von Preußen und die anderen Bnndesfürsten, sowie der Deutsche Kaiser, von dem Willen beseelt, die Anhänger der revolutionären Partei aus dem Beamtenstande auszuinerzen, selbstverständlich unter Gegenzeichnung des Ministeriums bezw. des Reichskanzlers, die Vorschrift erließe, es sollten sämtliche Beamten eidlich erkläre», ob sie der sozialdemokratischen Partei angehörten oder nicht, würde eine solche Anordnung von den monar chisch Gesinnten, einerlei welcher bürgerlichen Partei sie an gehörten, für eine Gewissensbedrücknng empfunden wer den? Gewiß nicht, meine ich. Denn enthält nicht vielmehr die Zugehörigkeit eines deutschen, preußischen Beamten zu einer revolutionären Partei einen Widerspruch, eine Un wahrheit m sich? Die Berechtigung des Staatsoberhauptes bezw. des Kaiser zu der erwähnten Anordnung folgt aus Artikel 18 d. V. d. T. R. und 8 3 A. L. R. II. 10. Weshalb also das Geschrei über den Antimodcrnisteneid, dessen Fassung hier nnerörtert bleibt? Hat der Papst als geist licher Vater der Katholiken, als sichtbares Oberhaupt und Haupt der Hierarchie doch die Pflicht, für Reinheit der Lehre und Entfernung der Irrlehre zu sorgen. Vergl. Ephes. 11, 12. Apostelgesch. Kap. 20, 28." — Wir urteilt inan in Arbeiterkreisen über den Ge- samtliberalismus? Ein Arbeiter schreibt uns: „Die Reichs finanzreform scheinen die Linksliberalen als den zugkräf tigsten Trumpf für die Neuwahlen ansspiclcn zu wollen. Die anderen Trümpfe, die sie noch bereit halten, gelten der Bekämpfung der christlichen Religion. Wer heute noch dem linksliberalen Lager als fester Stamm angehört, ist nicht schwer zu erraten. Christliche Männer sind es nur selten. Das eine steht fest, daß kaum ein aufgeklärter Arbeiter, ob Christ oder Atheist, freisinnig wählt. Es hört sich daher sonderlich an, wenn von den Hirsch-Tunkersck»e» Gewerk schaften auch in Sachsen sogenannte nationale Ausschüsse gegründet werden zum Schutze gegen den Terror der Ge« nossen. Hier nationaler Zusammenschluß niit christlichen Arbeitern auf wirtschaftlichem Gebiete und auf politischenK Gebiete die Verbrüderung mit den roten Heerführeryf