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Wr. rLSS — 11». Iatzrftauft »gchctnt tiiallch «a»m. mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. VoSaabe » mit .Die Zeit In Wort und Bild- vlerteljShrllch it.lX» -V. In Dresden durch Boten S.1« In ganz Deutschland stet HauS S kiS I» Oesterreich 1 tu L >l»<gabe I> ohne illustrierte Beilage vicrteljSbrlich In Dresden durch Boten ik.IO In ganz Deutschland stei Hau» ».»« in Oesterreich 4,«V L. - ikinzel-Br. 1« Dien-ras, den 7. Novcmv^r Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserat« werden die Ngespnltene Oetttzette oder den n Aare- ui> 15 Reklamen mti l»t> z die Zeile berechnet, bei Lliederholu! ^e- enlsprechenden Rudatb Vnchdrntterrt. Redaktion nnd Geschäftsstelle, Dresden, Ptllnttzer Strafst 4!t. — Fernjr>recher It«^ AnrRSktgade anverlangt. EchrlftftUikekeine verdtndi.ch'e RedattionS Sprechilunde: ll bis l!i Uhr Der Inhalt des Kongoabkommens Ivnrdd Sonnabend übend in der „Nordd. Allg. Ztg." nach stehend ausführlich niitgeteilt: In Ergänzung des mit Frankreich über Marokko nun mehr abgeschlossenen Abkommens nnd als Kompensation für die unserseits Frankreich in Marokko zugestandenen Be snanisse tritt Frankreich im französischen Kongo folgendes Gebiet an uns ab: Das neue Gebiet geht aus vom Atlantischen Ozean am östlichen Ufer der Bai von Monda: die (Grenze verläuft dann zunächst auf deren östlicher Seite nach der Mündung des Massoliä und von dort nordöstlich nach Spanisch-Gninea ninbiegend', sie schneidet den Jvondoslnß bei seiner Ver einigung mit dem Dschna, folgt diesem bis zum französisch bleibenden Madjingo und dann weiter gegen Osten bis zur Bereinigung des Ngolo nnd des Sangha, im Borden des Ortes Wesso. Südlich dieser französisch bleibenden Stadt, nnd zlvar mindestens 6 nnd höchstens 12 Kilometer von ihr siitfernt verläßt die Grenze den Sangha, biegt nach Süd westen ab und begleitet das Tal des Kandeko bis zu seiner Bereinigung mit dem Bokiba. Sie folgt nun diesem nnd später dem Liknaln abwärts bis zum rechten User des Kongo. Von hier ab bis zur Mündung des Sangha tü et der Kongo die Grenze, die 6 bis 12 Kilometer betr. n wird. Dann folgt die Grenze dem Laufe des Sangha auf wärts bis zum Einfluß des Likuala-anr-herbes, den sic bis Botungo begleitet. Von diesem Orte verläuft die Grenze in ungefähr gerader Richtung von Süden nach Norden bis Bera Ngoko nnd biegt dann in der Richtung aus den Zu sammenfluß des Bodinge und des Lobaye ab, um dem letzteren talabwärts zu folgen bis zum Ubanghi, nördlich von Mongumba. Weiter bildet nun der Ubanghi die Grenze auf eine Strecke von mindestens 0 nnd höchstens 12 Kilometer: die Grenze seht sich in nordwestlicher Richtung fort, erreicht den Pama an einer noch zu bestimmenden Stelle westlich von seiner Vereinigung mit dem Mbi. Die Grenze geht dann den Pama aufwärts bis znm Ost-Logone. den sie ungefähr am di Parallelkreise in der Höhe von Gorck trifft. Diesem folgt sie von hier ab nach Norden bis zu seiner Vereinigung mit dem Schari. Anderseits Iritt Deutschland a» Frankreich das zwischen dem Schari im Osten und dem Logone im Westen gelegene Stück Kameruns ab nördlich der jetzigen französischen Be sitzungen. Innerhalb einer Frist von st Monaten nach dem Aus tausch der Ratifikationsurkunden des Abkommens begibt sich eine technische Kommission, bestehend aus einer Anzahl Delegierter beider Negierungen, an Ort nnd Stelle, »in die vorgenannten Abmachungen entsprechend festznlegen. Spätestens Ist Monate nach Beendigung der Arbeiten dieser Kommission soll die Bermarknng der Grenzen vorgenommen werden Der vereinbarte Gebietsaustansch erfolgt ans Grund der im Moment des Vertragsabschlusses bestehenden Ver hältnisse. Es gilt dies insbesondere auch für die vor handene» Konzessionen, bezüglich deren anderseits die beiden Negierungen wechselseitig alle Vorteile und Rechte erwerben, die sich ans den Konzessionsurkunden ergeben. Es versteht sich von selbst, daß die Gesellschaften unter die Staatshoheit, Staatsgewalt nnd Gerichtsbarkeit desjenigen Staates treten, dem das fragliche Gebiet durch den Beitrag zufällt. Beide Negierungen räumen sich unter bestimmten Modalitäten das Recht ein, ihre Eisenbahnen gegenseitig durch das Gebiet des anderen zu verlängern. Für Deutsch land hat dies die besondere Bedeutung, daß die etwaigen .Kainerunbahnen nach dem Ubanghi durchgeführt werden, können. Deutscherseits ist die pachtweise Ueberlassung kleiner Komplexe an die französische Regierung längs des Benuä-, des Mayo Käbi und weiter nach dem Logone hin vorgesehen, um letzterer die Errichtung einer Etappcnstraße zn ermög- liclfen. Auch wird die deutsche Regierung der französische» Negierung keine Hindernisse in den Weg legen, falls sie in Zukunft zwischen dem Bennck und dem Logone südlich oder nördlich des Mayo Köln eine Eisenbahn oder Landstraße sollte anlegen wollen, bei der sich jedoch die deutsche Ne gierung die Mitwirkung vorbehält. In Artikel 9 sickfern sich die Negierungen gegenseitig den Durchzug durch ihre Gebiete zn für den Fall der Ein stellung der Schiffahrt auf dem Kongo und dem Ubanghi. Beide Negierungen erneuern ausdrücklich die in der Berliner Akte vom 26. Februar Iststsi enthaltene Bestimmung über Handels- und Schiffahrtsfreilicit auf dem Kongo und seinen Nebenflüssen sowie auf den Nebenflüssen des Niger. Desgleichen wird eine dementsprechende gegenseitige Ab- aabenfreiheit sür den Transitverkehr durch die an genannten Flüssen gelegenen beiderseitigen Gebiete festgelegt. Nähere Bestimmungen über den Durchfuhrverkehr bleiben Vorbe halten. ES sind noch besondere auf Gegenseitigkeit bernhendc Bestiminungcn über wechselseitige Truppendnrchmärsche getroffen. ES ist zum Schluß noch der Fall vorgesehen, daß die territorialen Verhältnisse des in der Berliner Kongoakte festgelegten Kongobeckens in der Zukunft verändert werden könnten. Tie beiden Negierungen werden in diesem Falle sowohl miteinander wie mit den übrigen Signatarmächten der Kongoakte ins Benehme» treten. Der italienisch-türkische Krieg. Die Jaliener haben das Fort sidimesri im Südollen von Tripolis geräumt und das Expeditionskorps wird binnen kurzem aus 80000 Mann gebracht werden. Der Grobwesir ordnete an, dah die türkischen Beamten in Tripolis auf ihren Posten bleiben müssen, selbst wenn sie ihre Familien nach Konstantinopel senden. Offiziös wird aus .Konstantinopel versichert, die Türken hätten am Donnerstag bei Tripolis einen groben Sieg errungen und hätten die Forls Sahraravita und Salihbasar besetzt, die Italiener seien aus den von ihnen besetzten Kavallerickasernen vertrieben worden nnd hättenvie.rKanoncn, zwei Mitrailleusen und viel Munition verloren. Das wäre also der Tag gewesen, an dem nach italienischen Angaben „alles ruhig" gewesen sein soll. Eine Nachricht aus Koa- stantinopel, die italienische Flotte liege vor Chios, erscheint deshalb unglaubwürdig, weil die italienische Flotte bei Tripolis genug zu tun hat. um die gelandeten Truppen mit ihren Geschützen zu decken. Die Wiener „Reichspost" will unterm d. M. ans sicherer Quelle erfahren haben, daß Rußland mit Unter- stützung Englands bemüht ist, von der Türkei das alleinige und ausschließliche Recht der Durchfahrt durch die Tarda- nelleu zu erhalte», wofür Rußland den europäischen Be- sitzstand der Türkei garantieren will. An hiesiger unter- richteter Stelle ist davon nichts bekannt. Die Pforte veröffentlicht eine Protestnote gegen die italienischen Grausamkeiten in Tripolis. Die Note ist an alle Regierungen gerichtet, die an der Haager Konferenz vom Jahre 1907 beteiligt waren. Sie weist auf Art. 1 und 2 der Vorschriften, betr. Kriegsgebiäuche hin, worin die Be völkerung, die vor der Okkupation eines Landes freiwillig zu den Waffen greift, als kriegführender Teil anerkannt wird. Durch seine Handlungeweisc gegen die Bevölkerung von Tripolis und Benghast hat Italien, so heißt cs in der Note, die von ihm selbst zugelassenen Grundsätze init Füßen getreten. Das Gewissen der Welt schreit vor Entsetzen bei den von unparteiischen Zeugen veröffentlichten Einzelheiten über die Kriegführung der Italiener. Die Pforte würde sich für frei berechtigt halten, die Vorschriften der Haager Akte gegenüber Italien nicht zu beachten. Sie schlug dielen Weg nicht ein. Die Note betont schließlich, die Pforte erfülle mit ihrem Proteste gegen die Grausamkeiten und Metzeleien der Italiener nicht nur «tue Pflicht der Selbst verteidigung, sondern auch eine höhere Pflicht gegenüber den solidarischen Nationen, weil die Zivilisation der Gegenwart Gefahr laufe, ein leeres Wort zn werden.— — Das ist ein Faustschlag in das Gesicht der Italiener, die angeblich im Namen der Zivilisation Tripolis wegnehmen. Während die Italiener sich in Tripolis »nd den übrige» von ihnen besetzten Küstenoite» nur mit größter Mühe der türkischen Angriffe erwehren, hereitet die italienische Re giernng schon ein Gesetz üher die Anellierung von Tripolis vor. Die „Agcnzia Stefans" meldet: Der König hat nach stehende Verfügung unterzeichnet: „Ans Vorstblag des Ministerpräsidenten und des Mi nisters der auswärtigen Angelegenheiten verfügen wir. Tripolis und Eyrenaika werden unter volle und ganze Oberhoheit des Königreichs Italien gestellt. Die endgültigen Bestimmungen für die Verwaltung der genannte» Gebiete werden durch Gesetz festgelegt werden. Vis zur Verab schiedung dieses Gesetzes wird durch königliche Erlasse re giert werden. Vorstehende Verfügung wird dem Parlament unterbreitet werden, um Gesetz zn werden." Vorläufig dürfte es »och eine Weile dauern, bis man ein solches „Gesetz" wird durchführen können. Inzwischen wendet sich der Minister des Auswärtigen Giuliano an die italienischen Botschafter im Anslande mit einem Zirkular. '» dein es heißt: „Tripolis nnd Eyrenaika haben anfgehört, einen Teil des ottomanischen Reiches zu bilden, aber wir sind heute geneigt, mit weitherziger Versöhnlichkeit die Bedingungen zu prüfen, und auf die für die Türkei zweckmäßige und ehrenvolle Weise die von uns unwiderruflich vollzogene Tatsache zn regeln. Sicherlich würde es uns nicht möglich sein, diese versöhnlichen Fricdensbcdingnngen aufrecht zn erhalten, wenn die Türkei hartnäckig den Krieg nnnützer- weise in die Länge ziehen würde. Wir haben das Ver trauen. daß die cintretende Arbeit der Großmächte dazu führen wird, diejenigen vernünftigen und notwendigen Beschlüsse zu fassen, welche ihren Uxrhren Interessen und denjenigen der ganzen zivilisierten Welt entsprechen. Auf jeden Fall wird Italien an diesen Ergebnissen Mitarbeiten. Italien, das ebenso geneigt ist zu billigen Friedens- bediuqungen als entschlossen zu den wirksamsten Mittel», um der Türkei seine Bedingungen sobald als möglich auf zuuötigeu." Immer noch das Großsprecherische! So lange der Feind ein Heer im Lande hat und Widerstand leistet, kann doch nicht davon gesprochen werden, daß Tripolis aufgehört hat, einen Teil des ottomanischen Reiches zu bilden. Ein italieuischer Kreuzer hat ein türk'isclzeS Transport schiff in der Nähe von Akaba beschossen und zum Sinke» gebracht. Der größte Teil der Mannschaft wurde gerettet. Die Türken haben Tripolis am 8. November angegriffen nnd die italienischen Stellungen außerhalb der Befestigungs- Werke genominen. Dcc.sdea, Nett -1. Ncvnnber 0'. — De« Marokkoabkommrn ist am Sonnavendiiach'n'.tlag in Berlin u»lerze>ctmer worden. Ter Rücktritt des Herrn v. Lindem,ist wird in der offiziösen Presse fortgesetzt mit den allerschärssten Aus drücken begründet: es soll auch bereits eine förmliche Dis- ziplinarnntersiichnng eingeleitet worden sein wegen des Bruches des Amtsgeheimnisses. Tie „Köln. Ztg." brand markt das Verhalten des Staatssekretärs mit den schlimmsten Worten. Ei» Teil der liberalen Presse dagegen lacht schaden froh und sagt, daß das ganze Regiment Bethmann Hollweg znsaiiimenstürze, ein Mann nach dem anderen verlade sas Schis'. Das „Bert. Taget'!." jubiliert: „Mit Lindegnist geht einer unserer besten Kotanial- männer nnd Koloniallenner, der wirklich das Ausland nnd die deutsche» Kolonien studiert hatte, der auch iin Geiste Ternbnrgs an der Sanierung unserer Kolonien rüstig z» arbeiten sich bemühte. Wir haben fast durchweg seine kolo nialen Bestrebungen billigen könne» und möchten am wenigsten in diesem Augenblick a» Einzelheiten Kritik üben Im ganzen bleibt der Eindruck bestehen, daß das Beth mannsche Systcin rasch abwirtschnftet." So schreibt nur jemand, der von den jetzige» Verhält nissen keine Ahnung hat. In allen Reichsämtern wird namentlich die Klage über den Geschäftsgang iin Reichs- kolonialnmt allgemein. Tie liberale „Kieler Zeitung" bat auch schon anfangs Oktober sehr zutreffend bemerkt: „Herr v. Lindegnist meint es ja ganz gut in seinem schönen Amte ler hatte gerade der von ihm ins Leben ge rufenen ständigen wirtschaftlichen Kommission der Kolo- nialverwaltnng ein ausführliches Programm , zur Hebung der tropischen nnd subtropischen Plantagen, Farin und Eingebvrenenwirtschast für die afrikanischen Kolonien' nnlerbreitetl, aber es ist sehr tragisch, ob er »och lange darin tätig sein wird: Herr v. Kiderlen und der Herr Reichs kanzler haben in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Kolo- nialstaalssekretär bemerken müssen, daß dieser mit den tat sächlichen Verhältnissen im Kompensationsgebiet des Kongos wenig vertrant ist: ein Kvlvnialniinister, der da, wo er erste Antoriläl sein sollte, im entscheidenden Augenblicke nichts zn sagen weiß, ist denn doch auf die Dauer eine Unmöglich keit nsw." Wir habe» genügend Grund zn der Annahme, daß diese Nachricht zutreffend ist und daß der ..beste Koloniatkenner" gerade da versagt hat, wo inan ihn aw notiv> »digston ge braucht hat. Es bat dem Staatssekretär nicht am guten Willen gefehlt, aber an der Initiative nnd an der Entschluß kraft. Daß er dem Reichskanzler einen ganz schlimmen Streich gespielt hat, ist klar: auch in der Agitation draußen wird dieser Rücktritt benutzt werden. Das Zentrum aber ist wieder einmal gerechtfertigt: denn als es sich 19W »in die Schaffung des Reichskvlvniatamtetz handelte, da bat es gerade die daraus entstehenden Konflikte in den Vorder grund gestellt. Und nun kam es so. 7)11111 provisorischen K»lvnin1stn,itsskkretiir wnrde der Gammi'neur von Samoa Dr. Solf ernannt. Er wird mit gewischten Gefühlen >» Deutschland »sie in den Scknitz- gelsieten anfgenoniinen werden. Nur die heimischen Nalio- aalliberalen werden mit ilnn zufrieden sein Dr. Wilhelm Solf ist am st. Oktober 1862 in Berlin geboren, studierte orientalische Sprachen und die Rechte und trat als Assessor in die Kolonialabteitnng des Auswärtigen Amtes ein. Als Samoa iw dentsch-englischamerikanitchen Vertrag vom 2. Dezember 1899 an Deutschland gekommen und am I. März 1900 von der Distel Besitz ergriffe» worden war, wnrde Dr. Sols zuw Gouverneur ernannt. Dr. Solf ist alm der erste nnd bisher der einzige Gonvernenr von Samoa gewesen. Gegen seine Aintsfübrnng wurden aber Klagen von allen Seiten laut, so daß es noch im letzten Frühjahre in der Bndgetsvminissivn zn scharfe» Anseinandersetznngen gekommen ist. Solf zeigte sich dabei als ein Gegner der Selbstverwaltung, wobei ihn Lindegnist schroff desavouierte. Ob Solf tatsächlich Staatssekretär wird, ist noch ungewiß: wir können a»ch mit nuferen Bedenken nicht znrückhallen. Man wartet die Ankunft des Gonverneurs van Nechonberg ab. die in 8 bis 11 Tage» zu erwarten ist: ^ann soll eine definitive Besetzung des Amtes stattsinden, mobei Solf sehr wahrscheinlich Gonvernenr von Ostasrika iv-'rden dürfte. Die hessischen Lniidtngsivcchleii fanden am Freitag in 8!! Hessischei? Wahlkreisen statt, znm ersten Male nach dem neuen Wahlsystem und auf Grnnd einer neuen Wahl- kreiSeinteilnng, nach der die Wahl der Mandate für die hessische Zweite Kammer von stO auf st8 erhöht worden ist. Die Aendernng des Wahlsystems besteht in der Einsührnnq der direkten anstelle der indirekten Wahl, und in der Ver leihung einer Zusatzstiinme an alle mindestens stO Jahre