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Sächsische Volkszeitung : 10.03.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-03-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192003105
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19200310
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19200310
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1920
-
Monat
1920-03
- Tag 1920-03-10
-
Monat
1920-03
-
Jahr
1920
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 10.03.1920
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«r. «k, «Seit« « neralsekretür . Bewerbung«« «n und Angabe imralTrimbvrn, : spielte Hermitte ihrrno wlr diese he» kennm lern- ,nd gilt so eine gereicht. Die stlerin ganz aus- mderL Küster- n. Die Körne, Zck. Nachrichten" chen Adels" der. 6t vom Sonn- auch die „Köln, bet dieser Sache irreführend m nicht den ge- tr.: Kriedei^ de 4 — Druck H." ,« DreOde» kirchlichen Gegen- bis Jahresschluss gelegt: inski in Zsch. 10 l. M. Trebsen in rch Postanweisung osef Przewloka in cgaü 6 Mark, von meisttr D. in A >,OÜ Mark, .Bruno Mark, hon Herrn er Wurzcner Herz- ln Dr, 30 Mark. B. und E. L, in kaxk. durch Präses nilie I. in Grin>- Pfarrer B, in W. Anna U. in Wu. arrer Riedrl, resden i. sche« ,e 4«, ist,«»« decke« Gi«s««§ keipzig , Paul Eberharbt Nabmann V» ochschulscelsorger »VS. ävluluvs; I»i». :r, pro 8tüolc 170 ^ pro 8tüoL SS ^ 140 km ISO ^ . . Liio 70 .< . . «No 40 . . Liio SO . . «ilo 40 Fk pro 8tüclc 1> td6l8tr»Kv?. .SOp.M !2>— p. Kilo 8»— si, Küs »s.- p. Kilo rs.— p. Xt'o ro.-p.Kzio a WM -I. i. « 7 l7l»r ndcl, Kr. »7 1B. Jahrg. GesetzSstaft«»« ««d Nederktt»«« lveesde«-«. IS» Holbrtnstrafi« 4« oiittwoch, LO.MLrz 1«2« Ueemsveeche» »1X0 V,ftfttz»chlt»«t« Lelpzl, «, L47DA V«»»aSv»et»i «teriesslthrlta» i» de« cSetchckitritelle oder da» der Post ak-qetzalt ««»gad« 1 mit tUustr. LeUag« U«Sa«*» a »4L Fl. In Dresden >u,d ganz Deutschland sret Lau» »«»«ad« L 7.NK F». Sln»,a»e » «.»« Fe. — Die Tüchfttche tSoltSjrttung erschein! an allen Wochentagen nachm. — «prechltnnde derMdattton: 11 bt» 1« vhrvorm. Anzetaea, «cmatzme von «e',chai«»anieige» dl» I« Nhr, von FamUcenanjetgen bis II Nhr vor«. — Preis »>« dt« PeNl.«>,aUz»tte I.4VF». tm «»«ameleil Ü.Si» .„. Famtlten-Nnzeigen IN« Für undeutlt« gelchkted«,«. I»»>« durch Fern precher ausgegebene etwaigen Idmien wir die Verantwortlichkeit -llr die Süchtigkeit de» TrrteS nicht iidernehmen Die Neuwahlen Bon unserem parlamentarischen Vertreter wird u»S geschrieben: Ein heftiger Meinungsstreit hat sich in der Oesfentlichkeit wegen des Termines zu den Wahlen des Reichstags erhoben. In der Natio nalversammlung wurde ein Antrag der Rechtsparteien dahingehend eingebracht, die Nationalversammlung mit dem l. Mai als aufgelöst zu erklären. Gleichzeitig wurde die Negierung ansgesordert, dein Par lament mitznteilen, welche gesetzgeberischen Vorlagen die Regierung noch zu erledigen beabsichtigt. Die Angelegenheit ist auf das politische und leider auch das parteipolitische Gebiet hinübergespielt worden, so daß die Auseinandersetzungen einen recht bedenklichen Charakter ange nommen haben. In dem Wunsche, die Nationalversammlung so rasch wie möglich verschwinden zu lassen und an ihre Stelle eine auf Grund eines ge ordneten Wahlrechts. gebildete Volksvertretung zu berufen, sind sich wohl alle Kreise des Volkes einig. Die Meinungen gehen nur darüber auseinander, ob die jetzige Nationalversammlung zu Recht oder zu Unrecht tagt. Zwecks Betrachtung dieser Fragen muß man zurück- gehen ans das NeichSstatut, das seinerzeit bezüglich der vorläufigen Regelung der Reichsgewalt geschaffen wurde. In diesem Gesetz ist be stimmt, daß di« Nationalversammlung neben der ReichSvcrfassung auch noch andere „dringliche" Gesetze erledigen soll. Es hat damals bei allen Parteien Einstimmigkeit da »aller bestanden, daß zu diesen Fragen die Ordnung der Finanzlage des Reiches gehört. Das Finanz programm ist nun bis auf einige Bruchstücke zwar geschaffen, aber den MehrheilSparüie» erscheinen diese Brnchslücke doch noch so wichtig, daß sie glauben, 'w.g »ch noch ihre Erledigung — eS handelt sich vor allem um die Kapitalertrags-, daS Landesstener-, das Besitzsteuer- und daS KörperschastSst.-re-rgesetz — durchgeführt werden müssen. In der Tat zeigen ja die g-jchichtlichen Erfahrungen, daß eS nicht damit getan ist, wenn urh einem verlorenen Kriege der Politische Aufbau allein vollzogen wird, auch der wirtschaftliche und vor allem der finanzielle Ausbau sind unabweisbare Notwendigkeiten, zumal für »ns, bei uns?» : heutigen wirtschaftliche», und finanziellen Gesamtlage. kt'l-In unter Betrachtung dieser geltend gemachten Gesichtspunkte bezüg.'., der Finanzlage könnte man sehr im Zweifel sein, ob die Na- lionalversammkung bis zum 1. Mai damit fertig würde. Unter Ab» cechnung der Osterferien bleilen zn de» parlamentarischen Arbeiten bis dahin nn noch knapp fünf Wochen. Nun sind aber noch eine ganze Reihe lehr wichtiger gesetzgeberischer Aus gaben zu erfüllen. Zunächst gilt et. das neue Wahlgesetz sertigzustelle». Es soll ja nicht fü: eine nur beschränkte Dauer gelten, wie etwa das für Ne Nationa ersammlimg schleht und recht znlammengezimmrrt' Wahl- »"gfe»ie»t, es soll nach menschlick'km Erm-isen doch >ür cine geraume Zeitspanne g.Ie». Dazu lom.nt aber auch, daß aus dies S Gesetz eine um so größere Sorgfalt zu legen ist als da? aus hin sich ergebende Pail m.nt bernstn sein st'll Ne neuen ReichSorg.ms zu bestellen. W kommt hi.ca», daß in dies m Gesetz sehr wichtige uno -uz neue F-azm durchzufü.,"n vcrwcht we den sollen Di-, Wahlkreise sollen vc -isiert, die Ka >'datm im Pngorzversaizr.n verriug.'rt und eine Rückst c-ste soll aa-'g-ltell- a-rNn Die vaAammi.irischen Verhand ln' en über solche Dinar, di» Rch' nur technstb, sondern auch partei- to'st'sch tief einsch cidendcc Natur sind, nehnn erfahrungsgemäß eine sehr lange Zeit in Anspruch. Dazu kommt aber weiter, daß die dies- nn.Itgen Wahlvoc)' ' inng-n um vieles schw ' >ger sein weidm all d> S h'Sher je 'er Fall war Da« liegt allem darin, daß alle sei'i c lgei. Entricht!>i'.i Utritig unkrauchbar ser-a >r«rd:n. All.- lrahe- r>a Anl>rdnuiigen post'» nich: u ihr. Es miss n ganz neue Liste», ganz neue Anweisungen ausgearbcitet wer-en. Allein schon die tech nischen Arbeiten werden einen gewaltigen Raum und eine große Zeit spanne in Anspruch nehme», ganz .A-geiehen davon, daß all t.aS auch erst noch bei den Behörden neu eingesührt werden muß, was erfah rungsgemäß neue Verzögerungen hervorruft. Nun sind aber die Be hörden durch VerwaltungS- und nicht zuletzt durch die riesenhaften Steuerätbeiten so sehr überlastet, daß es unmöglich wäre, die bezüg lichen Arbeiten unmittelbar nach dem 1. Mai vorzunehmen. er'lrde nämlich eine Auflösung am 1. Mai erfolgen, so müßten die Waben verlassungSgemäß im Juni stattfinden. Nun.ist aber ge- rode der Juni für eine solche Handlung der denkbar ungeeignetste Monat. Nach Lage der Dinge werden dir ErnährungSschwierigkeite« da am höchsten gestiegen sein. In solcher Atmosphäre die politischen Leidenschaften durch eine» Wahlkampf noch mehr erhitzen zu lassen, würde doch sehr gefährlich sein. Die Monate Juli, August und Sep tember eigndn sich aler wegen der Inanspruchnahme der Landwirt schaft ebenfalls nicht zur Wahl. Auch darüber bestehen nirgend» b-i den Parteien Meinungsverschiedenheiten. So kommt man ohne wei tere» aus den Monat Oktober, i» welchem frühesten» die Neu- Wahlen vorgenvmnien werden könnten. Der Oktober müßte aber auch der späteste Termin sein, an welchem da- gesamte Volk zur Wahl de» neu a Reichstage» ausgerusen wird. Die MchrhcitSparteien machen für die vorläufige Parlament»- wcilertagung außer den oben erwähnten noch andere niitige, sachliche Gründe gellend. S» bestcbt kein Zweifel darüber, daß «'» eine der wichtigsten Aufgaben der Nationalversammlung dieRegelnng der Beamtenbesuldnng ist. Nachdem man di« Betriebsräte ge schaffen hat, kann man unmöglich daraus verzichten, den Beamten Sie Beamtcnräte zu geben. Gleichzeitig muß aber auch ein Schlich- tungSgesetz geschaffen werde». Es soll gegenüb-r den Bt'riebSrät.'n den Ausgleich für die Arbeitgeber bilden uns den Schutz gegen mut willige Streiks und sonstige Betriebsstörungen gesetzlich ausspreche». Mit di- wichtigste Aufgabe ist die Fürsorge für die Kriegs- beschädigte» und für die Witwe» und Waisen. Keine Partei und lein Abgeordneter könnten es wag-.a, vor ihre Wähler zu trcte». wenn nicht diese dringlichste aller Ausgabm einem qnten Ziele zngefükrt wäre. Bei alledem ist noch nicht -in'nal lerüksichtigt, daß der . al ser- tlggestcilt sein muß, um ein geordnetes Wirtschaften im Staatshaus halt zu ermögliche». Noch weitere Gri» können dafür geltend ge macht werden, daß wir »och über die nächsten Monate über den par lamentarischen Rückhalt verfügen müssen. Einmal ist es notwendig, daß in den AbstimmungsgebielcN die burgsriesliche Einheit der Par teien zu mindesten bis zum Abschluß dieser Abstimmungen gewahrt wird. Weiter erscheint eS dringend erforderlich, daß die Reg-erung für die großen, gerade in der nächste» Zeit akut werdenden Fragen der Außenpolitik Rückendeckung im Parlamente besitzt. Die Stel lung einer Regierung ist immer stärker, wen» sie sich ans dis parla mentarische Vertretung stützen kann und sie in jeder Phase der Ber- handlnngc» hinter sich weiß So sehr mail also auch wünschen muß, daß die Nationalversamm lung nickst miuöiig ihre Lebensdauer verlängert, so uuß mail aber auch andererseits die vorerwähnten Bedenken würdigen. Nach Lage der Dinge und bei der Stellungnahme, welche die Mehrheit deS Parla ments dazu eiunimmt, ist damit zu rechnen, daß im Oktober dieses Jahres die Neuwahlen zum nenen Reichstage ausgeschrieben werden können. Wie eS aber au.,'>' möge: für die Bart-i »rgauisatirnen im Lande erwächst die dringende Pflicht, schon jetzt nach dem Rechten zn sehen und dem Ausbau Ser Partei znm Zwecke der Schlagsertigkeit bei den Wahlen energisch zu betreiben. Die Staatsgewalt in der preußischen Verfassung Von Prof. Grebe, Mitglied scr preußischen Landesversammtung Der Entwurf einer Verfassung für Preußen ist der Landesver sammlung zngegangen, nachdem sie fast ein Jahr auf diese ihre Haupt aufgabe sich vorbereitet hat. Wer aus dieser langen Wartezeit schließen wollte, daß der Entwurf große lleberraschungen birgt, würde schwer ent täuscht sein. Aufregend wirkt der Inhalt gewiß nicht, er lautet eher geschäftsmäßig nüchtern. Man mcrtt ihm an, daß die Neichsversasjung die Hauptsache vorweg genommen und den Ländern nickst allzuviel Be wegungsfreiheit gelassen hat. Hier soll zunächst mir erörtert werden, wie nach der Verfassung in Zutunst die Staatsgewalt in Preußen aus geübt werden wird. Das alte Preußen war eine konstitutionelle Mon archie. Der König war Träger der Staatsgewalt und ernannte die Regierung. D>e gesetzgebende Gewalt teilte er mit dem Volle, das sie durch den Landtag, der aus dem Hcrrenhause und dem Abgeordneten haus« bestand, ausübte. Tie Reichsversassung vermeidet den AuSoruck Staaten und spricht nur noch von Ländern. Abschnitt 1 trägt aber doch die Neberschrist: Der Staat, und H 1 lautet: „Preußen ist «nie Republik und Glied des Deutschen Reiches." Die Monarchie ist also beseitigt und das Volk bleibt alleiniger Träger der Staatsgewalt. 8 2 drückt dies also aus: „Träger der Staatsgewalt ist die Gesamtheit des Volkes." Diese-Fassung ist zweifellos glücklicher als der Ausdruck der Reichsverfassung: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus." Die in Preußen gewählte Formel konstatiert nur eine Tatsache und macht Erörterungen über die Quelle der Gewalt überflüssig. DaS Voll kann die Staatsgewalt natürlich nicht direkt ausübcn, es muß Vertreter er nennen. Es könnte nun, wie es im Reiche geschieht, einen Präsiden:«» wählen, der die Negierung ernennt, und daneben ein Parlament. Dann hätten wir zwei Instanzen, Staatspräsident und Landtag, die vonein- ! ander unabhängig wären und sich in die Gewalt teilten. In diesem I Punkte aler weicht die preußische Verfassung von der Reichsversassung ab. Sie kennt keinen Staatspräsidenten. Z 3 sagt: „DaS Volk gwt seinen Willen über die Staatsangelegenheiten kund durch den von ihm gewählten Landtag," und 8 4 lautet einfach: „Das Staatsminislcrium führt namens deS Volkes die Regierung " Wie da» Staatsministerinm zustande kommt, wird erst später ausgeführt. Der Verzicht auf ein Staatsoberhaupt berührt zunächst auffällig. Die kleinste Gemeinde hat ihren Vorsteher, der Kreis seinen Landrat, der Regierungsbezirk seinen Regierungspräsidenten, die Provinz ihren Oberpräsidenten: der Staat aber soll ohne einen äußeren Präsidenten auSkommen. Eine gewisse Unbequemlichkeit würde sich ja ergeben, wenn in Berlin neben dem Reichspräsidenten noch ein preußischer Staatspräsident wohnt«. Unzuträglichkeiten hätten sich aber durch Wahl eines anderen Namen» alschwächen lassen Jedes Gemeinwesen hat cine sichtbare Spitze, eine Person, in der sich sein Eigendasein verkörpert. Auch in den Ver einigten Staaten haben neben dem Präsidenten die einzelnen Staaten ihren Gouverneur. Bei der Beratung der vorläufigen Verfassung er klärten sich die Parteien der Rechten für einen eigenen Staatspräsiden ten: die Sozialdemokraten waren ebenso entschieden gegen ein« solche Einrichtung. Das Zentrum behielt sich seine Stellungnahme vor, während die Demokraten wohl als Freunde deS Einheitsstaates keinen Staatspräsidenten wünschten, sich aber doch der Einsicht nicht verschlie ßen konnten, daß eine übergeordnete Instanz nötig ist, um die Verbin dung zwischen den Ministerien herzustcllen, und bei einem Wechsel der Reaierunqen die bleibende Ordnung zu verkörpern. E» gibt aber keinen Weg eine solch- Instanz zu schaffen, wenn man einen StaatSvrSsGen- ten allebnt. Entweder vertraut da» Volk die vollziehende und gesetz gebende Gewalt zwei getrennten Instanzen an, oder e-'ne Instanz ist Trägerin der gesamten Gewalt. Will man auf einen Staatsvräsiden- » ten verzichten, so muß man sich mit dem Gesauten absurden, daß de» I Landtag alleiniger Inhaber der Staatsgewalt ist. DaS Volk kann I alle vier Jahre seinem Willen Ausdruck geben: für die Zwischenzeit aber ist der Landtag allmächjig. Um eine Unterbrechung der Gewalt zn vermeide», müßt« der neue Landtag noch innerhalb der Wahl periode deS alten Landtages gewälckt weGen. Di« letzte Tat de» alten Präsidenten wäre dann die Berufung des neu«» Landtags. So würde ein Landtag unmittelbar von dem anderen abgelöst werden. Eine Lücke darf nicht eintreten, denn wahrend dieser Zeit würde die ganze Re gierung in der Lust schweben. Sie verdankt ihr Dasein ja einzig dem Vcrtranen des Landtages. Dieser Gedanke ist in dem Verfassung'«»»' Wurf nicht rein durchgeführt. Man hat nach an der alten Vorstellung festgehalten, daß der Landtag auch innerhalb' der Wahlperiode einer Art von Kontrolle unterstehen soll. Da aber keine Instanz vorhanden ist, die nicht erst vom Landtage ihr Amt enthält, so führt dies Bestre bet! zu merkwürdigen Bestimmungen. Nach ß 26 beruft der Präsident des Landtages Yen Ministerprä sidenten und ans dessen Vorschlag die übrigen Staa.Sminister. Diese Regelung ist gewiß kein Ideal. Der Präsident des HanleS, der von dem Vertrauen der Mehrheit völlig abhängig ist, tritt sozusagen al» Staatsoberhaupt auf. Der Redner des Zentrums, Abg. Dr. am. Zehnhosf, äußert« sich zu diese:': Punkte bei der ersten Lesung der vor läufigen Verfassung: „DaS ist eine Bestimmung, die wir nicht verewigen wollen: das will keiner, auch die Regierung nicht." Die Bestimmung soll doch verewigt werden, weil' es ohne Staatsoberhaupt keine andere Möglichkeit gibt, zu einer Negierung zu kommen. Innerlich begründe^ wird dieser Vorgang, wenn der Präsident in solchem Falle nicht als: selbständig« Instanz, sondern nur als Vertreter deS Landtages er scheint. Dann aler wäre es vielleicht angebracht, wenn dies BerhältO uiS auch äußerlich durch eine Wendung in der Verfassung zum AuS-. druck käme. Tatsächlich kann der Präsident deS Landtages nur al» Vollzieher des MehrhsitSwillenS des Parlamentes handeln, denn da», Ministerium kann ohne das Vertrauen der Mehrheit nicht im Amt! bleiben. 8 3? lautet: „DaS Staatsminislerinm als solches uno jede« einzelne StaatSmiuister bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauen» des Volkes. daS dieses durch den Landtag buundet. Der Landtag kan» dem Staatsministerinm oder einem einzelnen StaatSnünister! durch ausdrücklichen Beschluß sein Vertrauen entziehen. Der Antrag aus Stellung der Frage, ob ein Staatsminister das Vertrauen der LandeSversammlung besitzt, muß von mindestens 30 Abgeordneten un terzeichnet sein. Er kann als Urantrag oder be- jeder beliebigen Be sprechung eingebracht werden, lieber den Anrcag darf frühestens am zweiten Tage nach seiner Besprechung akgestimmt werden lieber die Ver!>aiieitSfrage muß namentlich abgcstimmt wnden. Der Beschluß aus Entziehung des Vertrauens jf' nur wirksam, wenn ihm mindestens die Hälfte der Abgeordneten zusümmt, aus denen zur Zeit der Ab stimmung der Landtag besteht. Wird der Beschluß gefaßt lo müssen die davon betroffenen Minister zun'icktreten. DaS Recht des Z 10 stehr deS StaatSininisterium nicht mehr zu. Diese Bestimmungen sin- den entsprechende Anwendung für den Fall, daß das StaatSminisleriunl in seiner Gesamtheit oder ein StaatSmiuister die Vertrauensfrage stellt," DaS Ministerium kann also jeden Augenblick durch den Land tag beseitigt werden: auch der LandtagSpräsideut ist völlig von dem Vertrauen der Mehrheit abhängig. Der Landtag ist einziger Souverän. Nun aber kommt die Mehrwnrdigleitz Dieser Souverän kann durch seine eigenen Geschöpfe gestürzt werden, 8 10 betagt- „DaS SlaatSinliilsier'ttin kann den Landtag cinsiösen, vorbehaltlich der Be stimmungen deS 8 37." ES kann also der Landtag das Ministerium und das Ministerium den Landtag beseitigen. Es fragt sich nur, wer lei Meinungsverschiedenheiten schneller ist. DaS Ministerium ist erst labmaelegt, wenn der Beschluß des Landtages gefaßt iit Der Landtag aber kann erst zwei Tage nach der Besprechung eines Antrages ans Ent ziehung de? Vertrauens abstimmci:. In Zeiten politischer Hochspan nung könnten sich daraus höchst etgenutiae Verhältnisse entwickeln. Zu--Bedenken ähnlicher Art gibt auch 8 21 Anlaß. Er lautet: „D-g Landtag bestellt zur Wal-rnna der Rechte der Volksvertretung gegen über der Regierung für die Ze-t anß'rhalb der Tagung und zwfl'ch'» der Beendigung einer Warssperivde oder der Aullösinig des Ln' Ut'd dem Zusammentritt des neuen Landtaaes einen ständiaen Aus schuß. Dieser Ausschuß bat die Rechte eine? IlntersnchnngSauSfchnsseS." Ebenso 8 14: „Zwischen zwei Tagungen oder Wahlperioden sichren der Präsident und die ^'llverlretenden '"i'u-dec'-'n «-r let't-:, Tagung itzre GRck'.'isw f,',g " r>- -> >-.i, lürssch ein solcher Ausschuß in Tätigkeit bleiben. Nach Beendigung der Wahlperiode oder aar nach einer Auslösung des LandtaaeS ist aber für einen Ausschuß auch kein Raum mehr, denn sein Auftrag geber, der Landtag, existiert dann sa nicht mehr. Ebenst: kann wan sich nicht recht Vorst"Neu, wie ein Präsident tätig sein kann, wenn cie von ihm vertreten? Körperschaft nicht mehr vorhanden ist. Der Ver richt ans ein StaatSoberhanvt hat in den VerfassnngSentwnrs mancher lei Unstimmigkeiten hine'ngebracht. Ob eS gelingen wird sie bei den Verhandlungen deS HanleS zn beseitigen bl-ibt abciwartcn. Von der tschechischen Verfafsungsrnuche Von unserem eigenen Mitarbeiter Prag, 4. März 1920 Besondere Beachtung verdienen in der neuen tschechischen Ver fassung die Artikel, die das Verhältnis des Staates zu den Religio nsgesellschaften und seine Rechte aus die Schule fest legen sollen. Merkwürdig wegen ihrer Entstehungs geschichte und ihres Inhaltes. Zu ihrem Verständnis ist voraus zu- schicken, daß ihr Hauptmacher der tschechische Freidenkerhäuptling Advokat Dr, Bourek war, dem auch in der „Nationalversammlung" das Referat über die Versassungsurlunde zusiel und dabei das Ge- sländniS entwischte, der zu dem Gesetz gehörige Motivenbericht trage den „Stempel seiner Individualität", >veil es „klar sei, daß der Be richt nicht die Ansicht aller Mitglieder des VerfassungsauSschnsscs ver dolmetschen könne. Dazu sei das Protokoll da." (I) Der Redner d«e katholischen Vollsportei Msgr, Prof Sramek ging darum mit dem Freidenker auch scharf ins Gericht, daß er als Berichterstatter d-S VerfassungSanSschusses seiner Pflicht zuwider, nur das zu vertreten, was die Mehrbeit beschlossen hatte, seine persönlichen Ansichten zum Besten gegeben babe. Nach 8 119 der Verfassung „ist der ösentlicbe Unter richt so einzurichten, daß er den Ergebnissen der wissenschaftlichen sicorlckuua nickt wid« rspricht".
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