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Sächsische Volkszeitung : 05.03.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-03-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192003054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19200305
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19200305
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1920
-
Monat
1920-03
- Tag 1920-03-05
-
Monat
1920-03
-
Jahr
1920
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 05.03.1920
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jinftag den ». «tr, ISA X Nr. LS, Sei« 2 Mehrfach wurde in der Aussprache aus da« Wort d«S D». töltzsch hmoewiesen, da« besagt, Laß die Simultanschulen auch s-rmr- tin evangelisch« Schulen bleiben werden. Wir glauben di« gern. Line durch Jahre hindurch anerzogene Weltanschauung kann Irin Mensch, auch der Lehrer nicht, aus Grund einer gesetzlichen Borschrist ohne weiteres ablegen. Naiv wirkte auch diesmal der ">«wei< eine- Kirschauer Lehrers, daß das Schulgesetz vou 1873 bereits dafür Ga rantie lietc, bah andersgläubige Kinder in ihren religiösen Anschau ungen nicht verletzt werden könnten. Wir sind begierig, wie die küns- ligc Kirschauer religionslose Schule dieses Versprechen einholten wird. Das der lall». Schulvorstand gegen die gewaltsame Wegnahme de» »alh, Kinder oon »irschau und Lallenberg Protest eingelegt hat, erachtet er als seine Pflicht. Er wird sich nur dem Zwange fügen. Plauen i. V.. 1 Er«. Zu «mein Elternabend der la ll, „tischen Gemeinde hatten der katholisch« Elternrat, die Lehrers,hast der 1 katholischen Bürgerschule und die Schulorganisativn, Oiisgiuppc Planen, am Bußtag alle Freunde der konfessionellen Schule in den großen Pratersaal eiugeladen. Es kann ein voller Er folg gebucht werden, denn der Saal war bis aus den letzten Platz be setzt durch Väter und Mütter beider Konfessionen, und zur besonderen Genugtuung der Einberuser konnten auch mehrere evangelische Geistliche der Stadt, Vertreter der evangelischen Lehrerschaft und Vezirloschulrat Dr. Spitz ner begrüßt werden. Pfarrer Hotten rott aus Leipzig-Linden«» sprach i» einstündigcr, fesselnder, form vollendeter Rede über die gegenwärtige Zeit: Hoffnungen und Befürchtungen aus religiösem Gebiete. Seine Aus führungen wurden wiederholt durch begeisterte Beifallskundgebungen unterbrochen, die sich am Ende zu einem wahren Beifallssturm stei gerten Die rechtliche Lage der Schulde »Hält nisse beleuchtete als vorzüglicher Kenner der geschlichen Bestimmungen Lehrer Kretschmer auS Eheinnitz. Er sprach in gemeinverständ licher Weise über die Simultan- und die Bekenntnisschulen: die welt liche (religionslose) und die christliche ikath. und evang.). Auch seine Ausführungen in Gegenüberstellung des religionslosen Moral- und b«S christlichen Religionsunterrichtes fanden volles Verständnis der Zuhörerschaft. Reicher Beifall belohnte sein« klaren Darlegungen auf diesem schwierigen Gebiete. Nach bedeutsamer Aussprache wurde die vom Voriitzenden. Fabrikant Singer, vorgetragene Entschließung einstimmig angenommen Sie lautete: „Die heute im großen Pratersaale zu Plaue» versamincltcn MC christlichen Väter und Mütter der Stadl Plauen wenden sich mit aller Entschiedenheit gegen die Diktatur des Atheismus ans dem Gebiete des sächsische» Volksschulwesens, die darin liegt, daß christ liche Kinder gläubiger Väter und Mütter entgegen de» Bestimmungen der NeichSverfastiing (Artikel 120, 136 146,2 149, 174) in die welk« lichc Schule gezwungen und damit dem erziehliche» Einflüsse auch atheistisch gesinnter Lehrer preisgegeben werden. Die der Relchsver- sassnng entgegcnstehenden Bestimmungen des sächsischen UebergangS- schulgesetzes sind für sie durch dis Ncichsverfassung erledigt. (Artikel 13.) In Sachsen gibt cS bis zur Stunde die konfessionelle Schule und konfessionelle Schulgemeinden An dieser Rechtslage is, bis zum Erscheinen des ReichSschnlgesekeS nicht zu rütteln. Auch die Verordnung deS sächsischen Kultusminister Dr. Sehfert vom 25. No vember 1919, nach der di? MinderbeitSschnIgemeinde spätestens bis zum 1. April 1920 mit der Mebrbeiisscbulgemeinde zu vereinigen ist. kann diese Rechtslage nickt beeinslussen. Die in Planen den christlichen Eltern gewaltsam aufgcdrängte Einrichtung bekenntnisloser EinheltS- schulklassen widerspricht der Reicks Verfassung, weil nicht einmal der sogar vom sächsischen Kultusministerium laut Verordnung vom 6. November 1919 geforderte bekenntnismäßige Religionsunterricht innerhalb dieser Klassen nach maßgebendem fachmännischen Urteile durchführbar ist. Die christlicken Väter und Mütter fordern dl, sofortige Herstellung des gesehllcken Zustande«, das ist die Rückschulnng der kathvliscken und evangelischen Einheitsscküler in die Schulen idreS Bekenntnisse«, Sie iind einmütig fest entschlossen, dieser Forderung init allen gesehllcken und rechtlichen Mitteln Geltung zv bersckafsen. Sie bitten die MelchSregiernng, von dem in Artikel 15 der Verfassung sestaeleaten Anks!cht«reckte Gebrauch machen und die sächsische Landesregierung anznweisen, Ihrer Verpsllchtnng ans restlose Durchführung der Verfassung auch in Sachsen nachzukommen." N. Der Berein Sächsischer Schuldirektoren »ahm in einer in Dres den stattgefundcnen Versammlung Stellung gegen die das Schuldirektoral betreffenden Bestimmungen des Uebergangssch ulgesetzes. Nach einem Vortrage des Vor sitzenden Schuldirektor P 8 tzold und einer längeren Aussprache nahm die Bersammlnna di- nachstehende Entschließung an: „Das sächsische UebergangSschulg setz verlangt, daß die bisher! gen Schuldirektoren sich einer Wiederwahl unterziehen und im Falle der Nichtwiederwahl als Lehrer weiterwirlen oder mit dem gesetzliche» Ruhegehalt in den Ruhestand treten. Diese Bestimmungen wider spreche» der Neichsversassung. die wohlerworbene Be amtenrechte für unverletzlich erklärt. Sie widersprechen dem Landes- gesetz nach dem Beamte nur in gleichwcrtiae Aemter verseht werden können und im Falle der Erledigung ihrer Stelle einen Anspruch ans mindestens 70 Prozent d?S G-halteS hoben Sie widersprechen der AnstellunaSnrknnde die den Schuldirektoren eine unkündbare Stellung sichert. Das Beaniieoverhältnis ist nach einer Kundgebung der preußi schen Landesreaienmg ein TreuverbältniS. Wie die Schuldirektoren als Beamte dem Staate immer di- Treue voll gehalten Hab»», müssen sie erwarten daß ihnen auch der Staat die Treue wahrt. Darum for dern wir die Aushebung von 8 9 Absatz 4 und 8 18 Absatz 1 deS UeberganasgesetzeS und die Wiederherstellung der Regierungsvorlage/ Verdopnelimq d-r Postgebühren Der Verkcbrsbcirat hat sich mit dem neuen, von der Reichspost- verwaltung vorgeleaten Tarif, der zum 1. April einqeführt werden soll, beschäftigt und die Vorlage im wesentlichen unverändert ange nommen, ES handelt sich durchweg um eine Verteuerung von durch schnittlich 100 Prozent, bei den Fernsprechgebühren sogar noch um ein» erheblichere Verteuerung. Auch damit wird im übrigen der Lvstetat keineswegs ausgeglichen: auch nach der Durchführung der Tarif erhöhung wird voraussichtlich immer noch mit einem Fehlbeträge von etwa einer Milliarde zu rechnen sein, AlS wichtiqste Neuerungen sind folgende sestzustellen: Der Unter schied zwischen OrtS», Nachbarort«- und Fernverkehr fällt fort. Ein fache Briefe kosten durchweg mindesten» 80 Pb. Postkarten durchweg 20 Ps /statt bisher 16 Pf.). Briese über 20 Gramm werden künftig 50 Ps, kosten. Pakete kosten In der Nahzone bi« 5 Kilogramm 1.25 Mk, /bisher 75 Ps). bis 10 Kilogramm 2,50 Mk d.50 Mk.), »iS 15 Kilogramm S Mk. (3 Mk.). dl« SO Kilogramm 10 M. (4 Mk.). In der Fernzone bis 5 Kilogramm 2 Mk (> 25 MN. bis 10 Kilo- gramm 4 Mk (2 50 MN dis 15 Kilogramm 8 Mk. (5 Mk.), bi» 20 Kilogramm 16 Mk. (6 Mk.). Maßgebend hierfür mar die Beobachtung, daß namentlich im Rheinland« die schwere« Pakete immer mehr über müd nehmen. Für dringende Pakete tvird durchweg wieder da» Drei» mch« der neuen Gebühren für gewöhnliche yak.-te eingesührt (bisher 8 Mk). Dke Xbsiibt -st damit den Ansturm von drinaenden Paketen, der kan::« noch zu bewältig'.» ist, ein wenig »in-,»dämmen, nachdem RSVe, dHugHtde Pakete nur »och in den seltensten Fällen mit den befördert werden konnten. Briefen mit Wertangaben komm« z« der c-.il- / fachen SXiefaobübr von 30 Ps. die Einjchreibegebühr, die von 30 aus 50 Pf., und eine B ers i ch cr >« n q S g e bn h r. die van 40 Ps. auf 1 Mk. für f- 1000 Mk. erhöht wird, Wertpapiere erfahren ebenfalls eine erhebliche Verfeuern,ig, «eoen 3 Millionen Wertpakete im Fri'den beträgt seht die Zahl 40 Millionen im Jahre da» beißt auf 30000 Pakete gab es früher 280 Wertvake'e, jetzt 10000. Zu dem gewöhnlichen Pakelporto und der «inschreibgebOvr von 50 P» kommt ank Wertpakete künftig eine Ven> slcheru»gS«b«^ »I, di» «« «. 1 «, »I» >000 «k. , ,«tz ft r t» weitere ,000 Mk. «item, «^»1«, Ul. »oft.uwtilunsen ßchru Mupißtl» w»Ni « Ps.. bi« «u «r. 1 «r b«« 5«s «L 1^0 M. bi« 1000 Mk. » Mk. Dir Gebühren für Druiksach,« «b GeschSstSpapie« werde» durchweg aus da» Doppelt« erhöht (hiS »0 «ramm 10 «S 100 «ramm 20 «., bi, 250 Gramm 40 Pf., «« Ist» Gramm « Pf., 1 Kilogramm 80 Vf.). Rur der Poftscheckverkrhr bleibt von jeder Gebühren- erhöhuna frei. D« Gebühren für Poftausträae werden ebenfalls verdop pelt. Di« Vorzeigegebühr PK Rachlaßsenduugen wird aus 50 Pf. erhöht, di« Eilbostellgebühr verdoppelt, di« Gebühren für Rohrpost- briefe auf ILO Mk. erhöht. Re« eingesührt wird eine Lagergebühr, die für poftlageriide vriefsendungen 10 Pf. betragen m»d vom Ab- lender bei der Frankiernng zu enttichten sein soll. Für postkaaernde Pakete bekügt die Lagergebühr vom dritten Lage ab SO Pf. für de« Tag. Der ZeitungStaris brachte der Post bisher für jede» Exemplar 1,SS Pf., während di« Bestellgebühr in Berlin S di« 6 Pf-, auf dem Lande noch viel mehr betrug. Von nun ab soll die ZeitungS- gebühr aus eine völlig andere Basis gestellt werden. Bei Zeitungen mit einem Durchschnittsgewicht von weniger als 20 Gramm pro Exemplar werden für jedes Exemplar 3 Pf., beim Gewicht von 50 Gramm 4 Pf., von je weiterm SO Gramm je weiter 1 Ps. erhoben. Bei den Zeitungen bedeittet da« «ine ZeitungSgebÜhr von rund 3 Mk. für das Vierteljahr. - Die Telegraphen gebühren werden verdoppelt. Für Fernsprcchanschlüsse bei Netzen bis 5000 Teilnehmern be trägt die Erhöhung der Anschlußgebühr 320 Mk. (bisher 160 Ml.) von 5000 bis 10000 Teilnehmern werden die Gebühren von 340 aus 680 Mk., von 10000 US 100000 Teilnehmer» 'also für Groß-Berlin) von 360 Mk. jährlich auf 800 Mk. Dementsprechend wird die Grund gebühr bei Anschlüssen mit Zählern erhöht; für Berlin von 200 ans 480 Mk. Die Gesprächsgebühr sür da« Einzelgespräch beträgt 20 statt bisher 10 Pf., für Automatgespräch 40 Ps. statt bisher 20 Bf. Dazu gedenkt aber dis Post außerdem zur Deckung einmaliger und dauernder Ausgaben, die sie nicht mehr wie früher auf dem Anleihe wege decken kann, von jedem Fernsprechteilnehmer im Reiche, und zwar sowohl von de» bisherigen wie von neu hinzutretenden, elne Art „Fcrnsprechsteuer", «inen einmaiigen Betrag von je 1000 Mb einzuziehe», der verzinst werden soll nnd im BedürfniSfalle von den Teilnehmern in Raten eingezahlt werden kann. Die einmalige Ein nahme a»S dieser Sondcrgebühr wird ans 'ine Milliarde geschäht. Nationalversammlung Berlin, 4. März Präsident Fehlendst ch eröffnet die Sitzung nm 1,20 Uhr. Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des Gesetz entwurfes zur Ergänzung des Gesetzes über die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Kriegsvergehen vom 18. De zember 1919. Abg, Dr. Karl (D. Vg als Berichterstatter: Der Ent wurf ist, abgesehen von einem Zusatz, unverändert ans dem Aus schuß hervorgegangen. Er ist ein politisches, kein juristisches Gesetz. Er widerspricht allem juristischen Empfinden. Er widerspricht unserem Rechte. Aber er ist ein Ausnahmegesetz sär einen Ausnahmezustand. Ein Trost ist eS, daß der unbestechliche Wahrhcitssinn des Reichsgerichts auS der Katastrophe retten wird, was zu retten ist NeichSsustizminisler Schiffer: Die Vorlage ist nur ein Schritt weiter auf unserem Lei denswege. Ihre Zustimmung ist ein Opfer, das gebracht werden muß, um Schlimmeres zu verhüten und das gebracht werden kann, nm deut sches Recht, deutsche Ekre und deutsche Sitten zu retten. Wir danken dem deutschen Volke, wir danken Ihnen dafür, daß Sie uns in den Stand gesetzt haben, die sittliche Unmöglichkeit der Forderung der Aus lieferung darzulun. Kein Unschuldiger darf bestraft werden Kein Schuldiger darf seiner Strafe entgehen. (Zwischenrufe rechts: D>e Entente wird entscheiden.) Der Vorbehalt der Entente ist ei» Vor behalt der Macht, nicht deS Rechtes. Er wird das Reichsgericht nicht beeinflussen. (Beifall,) Abg. Tr, Onarck (Soz,): Den Antrag Arn stadt, der verlangt, daß nur auf Grund neuer Tatsachen zum zweit:» Male gegen einen Beschuldigten verhandelt werden kann, lehnen wir ab. Den Zusatz deS Ausschusses, daß/die Kosten des Verfahrens der Reichskassc auferlegt werden können, billigen wir. Auch die gegneri schen Kriegsverbreche» müssen zur Verantwortung gezogen werden, Abg, Burlage (Zentr,): Wir fügen uns der Notwendigkeit der Lag», Abg, Falk (Dem.): Wir müssen diese Vorlage annehmen. Sie ist ein großer Erfolg der Negierung, hinter der in dieser Frage das ganze Voll gestanden hat. Der Antrag der Unabhängigen, die Öffentlich keit der Reichsgerichtverhandlungen »och besonders sicherzustellen, :st überflüssig. Die Deutschen, die von der Entente ergriffen »nd wegen angeblicher Kriegsverbrechen abgeurtcilt worden sind, müssen b-freit und vor deutsches Gerichte gestellt werden Die Aussagen der hnin- k'hrenden Kriegsgefangenen und die Morde im besetzten Gebiete be weisen, daß viel Schuld ans der Gegenseite vorhanden und ungestraft ist. Abg, Seeger (Unabb ): Die Vorlage dürste nicht so sehr aus den Zwang der Entente znrückgesührt werden als auf unseres eigenes Rechtsbewußtsein. Das Verlangen nach einer Liste der Schuldigen ans der Gegenseite könnte zu Verwicklungen führen. D r Antrag der Unabhängigen wird abgelehnt. Abg. War- mnth (Dentschnntl) begründet den Antrag Arnstadt durch den das Gesetz unserem Rechtsempfinden genähert wird UnteftaatSsekretär Joel bittet, den Antrag abzulehnen. Wir seien eben leider nicht irei in unseren Entschließungen. Der Antrag wird hierauf ab gelehnt, der Zusatz deS Ausschusses betreffs der Kosten wird anqenommen, Da mit ist der Gesetzentwurf erledigt. ES folgt die Abstimmung über den 8 12, Ziffer 12, Absatz 1 de» Neichseinkomm'ensteuerge- setzeS, der unter Ablehnung des dazu vorliegenden deütsckmationalcn Antrages In der Ansschnßsassung angenommen wirb. Es folgt die 2, Beratung des Entwurfes eines LandessteuergeseheS. Abg. SI ni o n - Schwaben (Soz.): Da» Gesetz wird von Ländern und Ge meinden binnen kurzem ols Wohltat empfunden werden. Weitergebendc Anträge im Ausschuß müßten abgelehnt w-rden, Abg. Hesse (Dem i Das Gesetz ,st das Kernstück der gainen Steuergesetzgebung, Die Län der und Gemeinden werden im nächsten Jahre mit 10—12 Milliarden Ausgaben zu rechnen haben. An- den Ueberwelsnngen wird sich nur etwas über die Hälite dieses St-nerbedars« eraeben. Die den Län dern nnd Gemeinden überwiesenen selbständigen Stenergnellen. di» L"stbarkeil?steuer nsiv. werden wenig über eine Milliarde erg'ben. Abg. Dü well (Unabh> Mit der Tendenz deS Gesetzes, die Selbständig keit der Länder einnischränken, können wir einv'rstanden sein. Wir werden da» Ergebnis der 2, B-ratung abwarten. Nächste Sitzung morgen, nachmittags 1 llhr. Fortsetzung. Vorher Anfragen. Schluß nach 6 Uhr. Der Prozetz Erzberaer-HelfferitH Bnkst, 4. März Zu Beginn der DonnerStagSsitzung »ahm zunächst der Erste Staatsanwalt von Clausewi- dar Wort zu seinem Plä doyer über das Thema der Nnwahrhastigleit. Wenn ich in meinem Plädoyer noch mehr als bisher dir Person des Herr» Nebenklägers In den Vordergrund stellen muß, so ergibt sich dann eine Verschiebung, die in den BeleidigungSprozesssii stets eln- tritt, was mir persönlich noch peinlicher ist: ich muß mich mit den CH n ra kt erri g e »sch g kt en des Nebenklägers oder richtiger ge sellte Vielseitigkeit, sein uneigennütziges Eintreten sür seine Frenndt wcrden uns hier leider weniger beschästigen als seine Mängel. Ich werde mich aber der größten Obsektivität befleißigen. Der Angeklagte Helsferich begründet seine Vorwürfe in einer Reihe von Tatbeständen, die er in seiner Broschüre vorgebracht Hai. und die er in diesem Prozeß unter- Beweis gestellt ha», ferner aber mit eine» RFlst van Vorbei»»:- »Wen im Prozeß selbst. Der Nebenkläger soll auch in der Berhand- King di« Wahrheit nicht gesagt Halen, «nd zwar in Fällen, wo dies nicht ans Versagen seines Gedächtnisses zurückzuführen sei. In seinem Schlußwort in der Broschüre erhebt der Angeklagte gegen den Neben kläger den Vorwurf, daß er nicht nur in einem oder dem anderen Falle von der Wahrheit abgewichen sei, sondern daß er ei»en Hang zur Nnwahrhastigkeit habe, daß er gewohnheitsmäßig lügenhaft sei, daß er also einen unwahren und unlauteren Charakter besitze. Das ist ein schwerer Vorwurf gegen eine» GtaatSleiter. Der Angeklagte sagi Weiter in seiner Broschüre: das Volk werde beul sein Vertrauen vcw sagen, dem eS aus Grund seiner Charaktereigenschaften nicht vertrauen rann. Mir die Führung des Wahrheitsbeweise« mnß der Angeklagte dem Nebenkläger nicht nur in dein einen oder dem anderen Falle eine Unwahrhastigkeit »achioeisrn, sondern er mutz den Beweis erbringen, daß der Nebenkläger tatsächlich einen Hand zur Unwahrhastigieit habe. Es ist aber unschädlich für die Führung deS Wahrheitsbeweises, wenn in dem.einen oder anderen -rave die Beweisführung nicht geglückt ist, wenn der Komplex d«S Erwusenen so umfangreich ist, daß damit ein Hang zur Unwahrhastigieit erwiesen ist. dann genügt auch die teilweise Beweisführung, Staatsanwalt v. Clausewitz erklärte dann, daß plit Rücksicht auf die Schädigung der Neichsinteressen die Erörterung des Vorwurfes hinsichtlich der belgischen Politik des Angeklagten auf Beo zlcht von beiden Seiten unterblieben sei. Aber selbst, wenn In diesem Falle dem Angeklagten der Wahrheitsbeweis nicht geglückt wäre, so würde diesem aller Wahrscheinlichkeit nach kein strafrechtliches Ver schulden treffen, da der Nebenkläger der Angreifer gewesen sei unb der Angeklagte in Ehrennotwehr, in Wahrnehmnng berechtigter Interessen ghandelt hätte. Dann geht der Staatsanwalt aus die einzelnen Fälle, in denen der Vorwurf der Nnwahrhastigkeit erhoben wird, ein. Der Fall Pöplau sei zwar eine alte Geschichte, aber es sei trotzdem gelungen, dm Sachverhalt einwandfrei sestzustellen. Die Staatsanwaltschaft entscheide sich lür die Aussage von Exz. v. Loebell. Das Verhalten ErzbergcrS in diesem Frille erscheine widerspruchsvoll. Der Staatsanwalt hält in diesem Falle den Beweis der Wahrheit für erlracht. Der 17. Januar 1916. Der Abgeordnete Erzberger hat in einer seiner Reden den Staatssekretär Helsferich den „leichtfertigsten aller Finanzminister" bezeichnet. Staatsanwalt von Clansrwix ging des Näheren aus die politische Lage jener Zeit ein und beschäftigte sich dann niit dem Standpunkt, den der Abgeordnete Srzberger damals ein genommen habe, Die Staatsanwaltschaft hält auch in diesem Falle den Beweis der Wahrheit für erbracht. WaS die Vorgänge im Frühjahre 1917 betrifft, s» hat Helsferich behauptet, Erzberger habe seine Friedensaktion auf An- stisten des österreichischen Kaiserhauses getrosten. Erzberger hat da gegen behauptet, er sei im Anstrage der deutschen Regiernng gefahren und eS sei ihm durch sein« Geschicklichkeit gelungen, einen vorzeitigen Friedensschluft zu verhindern Diese Angabe hat Helsferich wiederum als unwahr bezeichnet. In der Hauptverhandlung hat Erzberger seine Angaben in der „Deutschen Allgemeinen" etwas eingeschränkt, indem er nicht mehr behauptet hat, von Bethmann Hollweg den Auftrag zur Reis« nach Wien erhalten zu haben, Erzberger hat auch zugegeben, daß für seine Reise nach Wien auch andere Gründe maßgebend ge wesen seien. Auch in diesem Punkte hält die Staatsanwaltschaft dm Beweis,für die Behauptung des Angeklagten für erbracht. Nun zur Friedensresolution von: 6. Juli. Der Angeklagte hat behauptet, daß die Crzbergersche Friedensaktion nnd FriedcnSresolutlon der Anfang vom Ende sei, und Erzberger dagegen hat erklärt, daß -,?iue Fricdensaltion und -resolution mit Hilfe der Regierung erfolgt sei. Aber diese Darstellung Erzbergers sei nicht richtig. Erzberger ßat dann behauptet, daß seine eigene Partei von seinem Vorstoß keine Kenntnis gebabt habe. Diese Angabe ist bis zu einem qewisien Cradr durch das Zeugnis des Minister« Giesberts erschüttert. Fest steht aber, daß der Fraltivnsvorsitzende Spahn leine Kenntnis von de» Absicht Erzbergers gehabt hat. So konnte Helsferich mindesten- i» gutem Glauben annehmen daß die ganze Zentrumsiraktion nicht unter richtet war. Auch in diesem Falle hält die Staatsanwaltschaft den Nachweis besten, was Helsferich behauptet hat, für erbracht. Fall Thyssen. In dem Vorverfahren hat Erzberaer erklärt daß bis zu seinem Eintritt in den Aiissichtsrat der Firma Berger keine geschäftlichen Beziehungen zwischen ihm und Thyssen bestanden. Dann hat Erzberger energisch bestritten, imß schon vor der Grünanng der G m. b. H, für daS Kowatsch-Versahren Thyssen für das Unternehmen Mittel zur Verfügung gestellt Kat Ich stelle es dem Gericht anheim, wie weit eS diese Punkte zur Beurteilung der Frage ob der BetveiS für einen Hang zur Unwahrheit bei dem Nebenkläger geführt ist, her- anziehen will. Die Staatsanwaltschaft sieht den Beweis für die Be hauptungen eines Hanges zur Unwahrheit als nicht erbracht an. Der Staatsanwalt wendet sich dann der Behauptung des Ange klagten wegen der gemeinen Denunziation z». Ans einen Vor wurf des Angeklagten erwiderte der Nebenkläger mit e-ncm Gegenan griff, indem 'r Helsferich als de» Exponenten jener Politik bezeichn nete, die Belgien gegenüber so verhängnisvoll gewirkt hat. Der An geklagte hat diese Behauptung als gemeine Deminnotion betrachtet Die Staatsanwaltschaft hält den Bormnrs der Denunziation für er bracht, Oberftaat Sanwalt Krause führt zur Frage der snristi- schen Folgerungen aus: Die Broschüre ist-ein Produkt des einheitlichen Willens und Vorsatzes, die Tätigkeit des Angeklagten eine einheitliche nnd fortgesetzte Handlung, Die Rechtslage ist folgende: Die Taisachen- beleidigung aus 8 186 verlangt nicht, daß der Angeklagte den B-aoeiS in allen Fällen erbringt. Es kommt daraus an, ob der Angeklagte in folgenden fünf Tatsachenbeleidigungen den Beweis erbracht hat: 1. Ju der Frage der unsauberen Vermischung politischer und geschäftlicher Tätigkeit, 2. In der Frage der Rechtsbeugung 3. In der Frage der Unwahrhoftigkeit. 4, In der Frage der Denunziation, 5, In der Frage der Unanständigkeit. Von einer Verurteilung aus 8 186 kann nur dann Abstand genommen werden, wenn der Beweis auS allen Fälle» erbracht ist. Der Beweis ist im übrigen gelungen. Er ist nicht geglückt im Punkte Rechtsbeugung, ES muß also eine Verurteilung ans Grund des 8 186 erfolgen. Der Angeklagte ist sowohl au« ß 1k() wie auS 8 185 in idealer Konkurrenz zn verurtetten Die Frag« des Schutzes auS 8 193 muß verneint werden, denn der Angeklagte mar der Angreifer. Die Srase, die den Angeklagten trifft, wird ein Geldstrafe sein. Nach Berücksichtigung aller dieser Umstände sowie der günstigen Vermögenslage des Angeklagten beantrage Ich gegen ihn 300 Mark Geldstrafe, sowie HublikatioiiSbesugni« «nd Unbrauchbar- machnnq der Platten der Broschüre. Die Staatsanwaltschaft hat sich dieses Falles mit der striirgste» Sachlichkeit belaßt. Möchten doch die Männer, die im öffentlichen Leben stehen, die Politiker und Parlamentarier, die berufenen Vertreter der Pr ffe „nd die Beamten aus diesem Prozeß die notwendiaeu Lehren ziehen, und möge dieser Prozeß zur Reinigung und Gesundung unsere» öffentlichen Lebens beitragt». Dan» ist die mühevolle Arbeit, die hier geleistet worden ist. nicht vergeblich geivrsen. Nach der Pause erkält Rechtsanwalt Dr, Alsberg da- Wort zu seinem Blädoner, in dem er nochmals alle Fälle in: ^ Reifst- .ich- behandelt nnd für deessn Freisprechung eintrit!. « « » lieber die gestrige Verhandlung schreibt das „Berl, Taaeü!' (Nr. 118 vom 4. März): „Nachdem vorgestern Oberstaatsanwalt Kraus» den gegen Erzberger erhobenen Vorwurf der „Veronickung von Politik 'steuern 17. Januar ,:>!<>>, eer R G' Env rgers nach Wir», rer bringung !-er Friedens Solution >G,ie B.':w,ä--ch!!gnttg der Regi, , und der Sie».mg s.'lzl>:rgerS Beib:.,Hobüoea sieht der <F,«a: , - amvült den Bewei: der UnwnhIp'.sü.-.be'.b als geführt an. Das Er gebnis seiner Prüsnng in letzten Vier Fällen deckt sich mir i n Fazit, das wir am vergangenen Fre'iiag !n dem Arlikel „Der Fall Erzberger?" gezogen hoben. 'Mer der Ton macht die MM. Einig» Nebcnpnnlle wögen das erweis'»: Der Staatsanwalt nimmt Exzellenz Spahn gegen den Vorwurf der Gedächtnisschwäche in Schütz, Er
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