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Nr. 60. Sonntag, den 16. März 1001. 6. Jahrgang. t ^rschrink tüylirt» »nchni. »in mc-'-iwkma- dc-r-»»»-»»>> ^c-s!'»><>', ScjnaSprriSr SierteljtcAl. l Wik. SVPs. 'vrme'Ä.'su-llgcl!». «,t ->u>ikrdeur>che!iV.'siinlilatt. N. .gc-nuiiqspii'isl. Lcnccluummcr lOPf. »iedakliouS-SprerNHimde: l > l Nkr. , / Unaobängigrs Lagrdlal« kür Äadrdeit, ^ecbl u.freiWt. ^»scr>>»k wl-rdc-n !>>>> ligt-srinUt-iu'Pc-Nt^clc- c'dcr dcrc-ii R»>nn »nt li» Pf. derechnel. de> LZiedeeinNn»^ dedeniender Nnvalt. B»et,drnckerei. Mrkmkliv» und «^csch,N»Ss»k»r: TreSd en, Pilliiittcr Zrenne It. - ^ernüneNun: Ami I Ar. M6K Die Bundesstaaten nnd die Älnfhebnng des tz 2 des Iesnitengesetzes. Ein aufgeregter Ameiseithatlfeir bildet für den Be obachter ein nettes Schauspiel. Wie da die geängstigten Tierchen wild durcheinander jagen, kampfbereit, mit ge- öffneten und beihlnstigen Mnndlverkzengen! Wehe dem Feinde, der es gewagt hat, ihre Ruhe zu stören; mit Bissen nnd ihrem ätzenden Saft wird er gar grausam be handelt. Warum hat er sich in ihren Ban gewagt nnd ihre Zirkel gefährdet? — In einem ähnlich erregten Zustande befindet sich gegenwärtig die Presse nicht nur Sachsens, sondern ganz Deutschlands. Das; die Jesuiten mit den größten Beschimpfungen bedacht werden, haben unsere Leser in den letzten zwei Nummern aus dem Abdruck einiger Zeitungsstimmen ersehen. Es gibt ans Gottes Erdboden keine größeren Missetäter als sene intellektuell hochstehen den Männer, wie sie das „leipziger Tageblatt" nennt. Die Zeitungen wissen vor Wut nicht, welcher Ausdrücke sie sich bedienen sollen. Sie machen ganz den Eindruck der Unzurechnungsfähigkeit. Tollwut ist übertragbar. Man muß schließlich befürchten, daß sie ihre Leser damit an stecken, so weit sie nicht mit dem Serum der Aufklärung bereits geimpft sind; bei diesen richtet die Krankheit keinen Schaden mehr an. An zweiter Stelle gelten die Ausfälle jenen Staaten im Bnndesrat, welche für die Aufhebung des 8 2 ihre Stimmen abgaben. Das ist vor allem Preußen nnd Bayern. Wir haben bereits gestern gehört, daß man Preußen für vollkommen unfähig erklärt, weiter die Führung der Bundesstaaten zu behalten. Schließlich sind die Je suiten noch schuld, daß die Kaiserkrone an Württemberg oder Braunschweig übergeht. Doch wir wollen die Ent schließung darüber dem Evangelischen Bund überlassen. Inzwischen ist das bekannte Spioniersystem in Tätig keit, um die übrigen Mitschuldigen zu ermitteln nnd ans Kreuz zu liefern. Die Zeitungen sind gefüllt mit Ver mutungen, nnd kein Staat entgeht dem Verdachte. Hand angelegt zu haben, um die größte Errungenschaft des 1!>. Jahr hunderts für Deutschland — das Iesuiteugesetz — nach nnd nach der Zentrnmsherrlichkeit ansznliefern. Aus dem üblichen Wege der Interpellation in den Landtagen will man den einzelnen Negierungen die Zunge lösen. Im Sächsischen Landtag wird die Probe gemacht, obwohl die Negierung bereits in den beiden amtlichen Zeitungen offiziös erklären ließ, daß hier die Stimmen selbstverständlich gegen die Auf hebung des 8 2 abgegeben wurden. Und wenn die Ne gierung gestern schwieg, so geschah es nur deshalb, »veil der Bundesstaat nunmehr den Instanzenweg betreten und bei den übrigen Staaten anfragen muß, ob die Abstimmung geheim gehalten werden soll. Es wird wohl manches in die Oesfentlichkeit dnrchsickern, aber offiziell werden sich besonders die kleinen süd- und norddeutschen Staatsregierungen vor der Rache des Evangelischen Bundes durch ängstliche Bewahrung des Geheimnisses zu schützen suchen. Wie leicht könnten sonst einige kurnlische Stühle ins Wanken kommen! Es ist also voraussichtlich auf dem Wege der Interpellation nichts zu erfahren. Von den diesbezüglichen Vermutungen wollen wir mir die des „Reichsboten" ansühren; er will wissen, daß, nach- dem schon vor längerer Zeit eine nicht sehr große Mehrheit im Bundcsrate für die Aushebung des 8 2 des Iesniten- gesetzeS vorhanden gewesen, es in den letzten Wochen dem Reichskanzler gelungen sei. noch Baden nnd einige nord deutsche Kleinstaaten für die Aufhebung des 8 2 des Iesnitengesetzes zu gewinnen, sodaß sich im Bnndesrate am Dienstag über 10 von den 5,8 Stimmen für die Auf hebung gefunden hätten. Tie drei hessischen Stimmen sollen sich nach dem „Reichsboten" der Abstimmung ent halten haben. Nachdem Preußen und Bayern nur über 23 Stimmen im Bnndesrate verfügt, so entfielen noch, die Nichtiakcit der Rechnung vorausgesetzt, 18 aus die übrigen Bnndesstaaten. Eine Mehrheit im Bundesrat ist übrigens auch in der Richtung denkbar, daß eine Anzahl von Bundes - stauten sich der Abstimmung enthalten hat. Nach Infor mationell, die wir ans Berlin erhalten habeil, trifft dies für eine größere Zahl derselben zu; wir aberhaben vorerst keinen Anlaß, den Schleier zu lüften, weil wir bierdurch um das kostbare Vergnügen kommen würden, so viele Leute mit der Stange im Nebel hernmfahren zn sehen. Die Interpellation, welche im Sächsischen Landtag gestern gestellt wurde, hat folgenden Wortlaut: „Der Bnndesrat hat in seiner Sitzung vom 8. März dem vom Reichstage beschlossenen Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung des 8 - des Jesnitengesehes vom Ll. Juli 1872, -»gestimmt. An die Königliche Staats- regierung richten wir die Ansragen: l. Ist die Königliche Etaatsregiernng bereit. Auskunft darüber zn geben, ob die sächsische Regierung im Bnndesrate für oder gegen den bezeichnten Gesetzentwurf gestimmt hat? 2. Ist die Königliche Staatsregiernng der von den Unterzeichneten Vertretenen Anschauung, daß die Bestimmung von 8 5,<> Absatz 2 der sächsischen Verfassungsnrkunde: „Es dürfen weder neue Klöster errichtet, noch Jesuiten oder irgend ein anderer geistlicher Orden jemals im Lande aus genommen werden" durch die Aufhebung des 8 2 des ReichvgesetzeS nicht hinfällig wird?" Ans den ersten Blick fällt der zweite Teil dieser Inter- pellation auf. Es drückt sich darin die Unsicherheit ans. od denn das Landesgesetz nicht durch das Reichsgesetz berührt werde. Fassen wir die Sachlage näher ins Auge, so erscheint die Beunruhigung, welche die Interpellanten ergriffen hat, nicht grundlos. Das Iesuiteugesetz entspringt einer Gesetzesvorlage der verbündeten Regierungen. Durch diesen Gesetzentwurf wurden die Vorschriften der Freizügigkeit, welche für das ganze Deutsche Reich gelten, beschränkt. Seinerzeit wurde durch das Gesetz der Freizügigkeit jedes bundesstaatlich darüber bestehende Gesetz aufgehoben, weil nach Artikel -t der Verfassung die Gesetzgebung über die Freizügigkeit dem Reiche Vorbehalten ist. Ebenso wurden diese Bestimmungen durch das Iesuiteugesetz eingeschränkt. Ta nunmehr den einzelnen Jesuiten das Recht der Freizügigkeit wieder eingeräumt wird, so hat diese Restitniernng Rechtskraft für das ganze Deutsche Rcich. mithin für die einzelnen Bundes staaten, ans welchen dasselbe besteht. Tie Richtigkeit dieser Annahme ergibt sich ans dem alten juristischen Grundsätze: „Rcichsrecht bricht Landes recht." Es muß also auch für Sachsen die Aufhebung des 8 2 des Iesnitengesetzes in Rechtskraft erwachsen. Ans einem anderen Beispiel ersieht man die Folgerung klar nnd deutlich. Wäre die Beschränkung der Freizügigkeit Sache der Landesbehörde, so könnten nunmehr einzelne Bnndesstaaten. welche im Bnndesrate gegen die Aufyebnng des 8 - stimmte», flugs auf dem Wege der Bundesgesetz gebung — die Aufrechterhaltnng dieser Beschränkung der Freizügigkeit beschließen. Tie Reichsgesetzgebung könnte io durchlöchert nnd zur Farce gemacht werden. Die ein zelnen Bnndesstaaten sind aber verfassungsrechtlich gar nicht in der Lage, solche Ausnahmen für sich zn bilden. Nur dann hat eilt Landesgesetz weitere Gültigkeit, wenn das Neichsgesetz ausdrücklich den Weiterbestand des selben garantiert. Gestattet das Reichsgesetz über die Freizügigkeit diese Ausnahme? Nein! Denn das Reichs gesetz von: l. Nov. 1G'»7 über die Freizügigkeit bestimmt: 8 l. Jeder Bnudesaugehörige hat das Recht, inner halb des Bundesgebietes: l. an jedem Ort sich anfznhalten oder niederzulassen ... In der Ausübung dieser Befug- uisse darf der Bmidesangehörige, soweit nicht das gegen wärtige Gesetz Ausnahmen zuläßt, weder durch die Obrig keit seiner Heimat, noch durch die Obrigkeit des Ortes, iir welchem er sich anfhalten oder niederlassen will, gehindert oder durch lästige Bedingungen beschränkt werden." Das gilt von deutschen Jesuiten: fremdländische Jesuiten würden in Sachsen den Schutz dieses Gesetzes kaum genießen und wegen der großen Augst vor solchen Missetätern über die Grenze spediert werden. Die landesgesetzlichen Be schränkungen der Freizügigkeit sind also aus grnnd dieses Reichsgesetzes hinfällig. Aber noch ein zweites Gesetz wirft alle Laudesbesüm- mungen ohne Ausnahme um; es sind die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes, welche im Bundes-, jetzt Reichsgesetz vom :'>. Juli >G>!) uiedergelegt sind. Dort wird bestimmt: „Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgen liehen und staatsbürgerlichen Rechte werden hier durch aufgehoben." 'Sachsen hätte nach dieser Bestimmung kein Recht, den im Deutschen Reiche zngelassenen deutschen Jesuiten das Wobnen innerhalb der weiß grünen Grenzpsähle zn ver bieten. Mit diesen wenigen Ausführungen wollen wir der Staatsregiernng nur den Weg zeigen, welchen sie bei Be antwortung deS zweiten Teiles der Interpellation einzn- schlagen hat. um das Nichtige zn treffen. VG Neichsisg. c. Berlin. Sitzung um 1l. März I!><N. Der Reichstag kam heule ein gut Stuck im Mililärctal voran, io daß mau morgen auf den Schluß rechnen kann. General v. Eiidres wid Müller Menü,«gen tauschte» noch einige'Bemerkungen aus. Dasbach forderte schaife Maßnahmen gegen die Soldaken mißhandlungen und Karbons wetzte wieder sein'Messer gegen die Sozialdemokratie. Tie in der Budgetlominission angenommene Resolution des Zentrums, die den Vorgesetzten für die Soldaten Mißhandlungen durch seinen Untergebenen verantwortlich machen will, wurde einstimmig angenommen. Gegen die in der Kom mission herabgeminderlk Erhöhung der Gehalte der Oberstleutnants erhob sich kein Widerspruch: selbst die Sozialdemokraten stimmten dafür. Die Frage der Slellenvermehrung der Unteroffiziere kam nicht mehr zur Entscheidung. Gröber begründete einen 'Antrag, der für jene Druvventeile, welche die zweijährige Dienstzeit haben, die geforderten Stelle» vom !. Oktober ab genehmigt, was gegen über der Vorlage eine Ersparnis von einer halben Million be deutet: dann trat er in sehr wirksamer Weise für Erhöhung der Ouarlierkcntengelder ein und forderte, daß die Rescrvinen nicht zu Erntezeiten einberufen werden. Morgen ist Fortsetzung. PeÜtische Rundschau. — Die Mittrliliccrrcisc Kaiser Wilhelms. Der Lloyddaiuvser „König Albert", ans welchem Kaiser Wilhelm II. seilte Mitlelmeerfahrt unternehmen wird, soll Ende der Woche aus Bremerhaven auslaufen. Der erste Ort, welchen er ans der Reise besuchen wird, ist der spanische Hafen Vigo. Dort findet ein Aufenthalt vom Morgen bis zuin Nachmittag statt. Der Dampfer geht dann weiter nach Gibraltar, Port Maho» ans den Balearen nnd wird wenige Tage vor Ende des Monats in Neapel ei wartet. Nach einer Meldung deS ,Giornalc d'Iialia" ans Messina bestätigt eS sich, daß Kaiser Wilhelm nnd König Viktor Emannel in den Gewässern von Messina eine Begegnung haben werden, die vermutlich am 2ä. d. M. stattsinden wird. Zur Drauerfeicr für den Generalseldinarschall Grafen Waldersee hatten sich in der Garnisonkirche zu Hannover die Vertreter der deutschen BnndeSfürsten und zahlreiche Abgesandte ans fremden Staaten, sowie die obersten Reichs» und Staatsbehörden eingefnndeu. Als Vertreter des Reichs kanzlers Grafen Büloiv waren Wirklicher Geheimer Ober» regiernngsral v. Eonrad nnd Legatioussekretär Graf Eulen» bürg erschienen. Vom Anslande waren vertreten Oester reich-Ungarn durch Generalfeldzengmeister Freiherr» v. Beck, ferner Rußland, England, Frankreich, Italien, die Ver einigten Staaten nnd Japan. Daran schlossen sich die Spitzen der Provinzial nnd städtischen Behörden, Abord nungen mehrerer Städte, Deputationen zahlreicher Regi menter und Kriegervereine. Die Thronfolge in Oldenburg spielt in der Presse eilte Gastrolle und der Sozialdemokrat Stadthagen hat sie auch in das Parlament hineingebracht. Die direkte Nach folge steht bekanntlich zur Zeit ans zwei Augen nnd der Großherzog soll seit einiger Zeit leidend sein. So bestand die entfernte Möglichkeit, daß einst die Thronfolge ans den in Rußland lebenden, der orthodoren Kirche angehöreuden Herzog Alerander oder seinen Sohn, den mit dem Kaiser von Rußland durch seine Ehe mit der Großfürstin Olga Aletandrowua verschwägerten Herzog Peter oder dessen zn erwartende Nachkommen übergehen könnte. Von ver schiedenen Seiten wurde damals verlangt, daß diese Nach folge durch ein Neichsgesetz ausgeschlossen werde. Wir konnten einer solchen Dinchbrechnng des Legitiinilätsprinzips nicht das Wort reden. Um so dankbarer müssen wir es anerkennen, daß der rnsßsche Kaiser Nikolaus »ach der jetzt veröffentlichten Urkunde vom ll. Angnsl lt>0:> die Rcchte seines Hauses ans die Thronfolge in Oldenburg an die herzogliche Linie Schleswig Holstein Sondeiburg Glücksbnrg abgetreten hat. Wir erkennen in diesem Verzicht des Kaisers von Rußland einen Beweis dafür, daß er mit dein deutschen Reiche freundliche politische Beziehungen ansrecht erhalten will. Tie deutschen Fürsten nnd das deutsche Volk empfinden es als ein Zeichen seiner achrnngs- nnd rücksichts vollen Gesinnung, daß er den deutschen nationalen Empfin dungen so ans eigener Initiative Rechnung trägt. Der Dank des Reiches, seiner Fürsten und seines Volkes ist da her dem Kaiser von Rußland für seine hochherzige Ent schließung für immer sicher. DaS Gesetz betreffend die Aufhebung des H 2 dcö Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Inlt 1872 wird in der Freitagsnnnnner des Reichsanzeigers veröffentlicht. ES hat folgenden Wortlaut: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen?c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bunde rats nnd des Reichstags, was folgt: 8 >- Der 8 2 des Gesetzes, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu, vom -l. Juli l872 «Neichsgesetzblatt Seite 25>:t) wird ansgehoben. 8 2. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigeu Unterschrift nnd beigedrncklem Kaiser- licheit Insiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 8. März ItM t. Wilhclm. Gras von Büloiv. — Eine Auflösung dcö Reichstags malt der „Vorwärts" an die Wand; ans „guter Onetle" will ilnn die Nachricht zngegangen sein, „wonach man in den Kreisen der Reichs- regiernng sich mit dem Gedanken einer Anslösung des Reichstags trägt, den man, wenn irgend angängig, schon in diesem Frühjahr vernüi klichen möchte. Man hofft als dann. wenn dabei die Parole ansgegeben würde: Gegen die Sozialdemokratie! auch einen festeren Zusammenschluß der bürgerlichen Parteien zn erzielen, wofür die Verhandlungen der laufenden Rcichstagssession allerlei Symptome ergeben haben. Unfern Parteigenossen geben nur den Rat ans dem Posten zn sein und ihr Pulver trocken zn halten! " Ist es ans einen 'Beutezug ans die Taschen der sozial- deiiiokraiischen Arbeiter abgesehen? Ein anderes Motiv kann inr oieie Tartareimachricht nicht gesunden werden, den-' eS in s. lb'tverstänRnh, daß die ganze Nachricht rein ans den Fingern gesogen iit. Das Organ VcS Evangelischen Biuidrs für Aus- hcbnng des ganzen Iesnilcügcsctzcs. Dm „ Tägl. Rundschau" lNr. lI7> ist so sehr in Zo>n über Anthebnng des Artikels 2 des Iesnitengesetzes geraten, das; sie nun auch Aufhebung des Artikels l in Glgenden W. rtea 'ordert: „Was übrig bleibt, Artikel l in ein Tcr'o. nur gut. um der Zentrums, agilation Stoff zn geben und dem Staate neue Verwicke langen zn schassen. Wenn man in den nächsten Tagen in offiziösen imdzentrninssnrchligon 'Blättern den verhängnisvollen Bejchluß des 'Bnndesrais vmteidigl, möge man mit allen A> gnwenten k'mmen, an- inil dein kindischen Gerede, das; das IeNiitengeßtz ja noch benebe, das; der anigehobene Artikel 2 gar k ine praktische 'Bedeutung gehabt habe ulw. wolle man uns in Gmwmi veiicvonen. Auch d-r 8 l wird bilisort keine praktische Bedeutung mehr haben, da die Regierung garnicht wagen wird, chn anznivenden. du er tausendfach umgangen werde» kann und für die Sache so wenig bedeutet, das; wir persönlich »ns teinetwegen jeden falls nicht in Unkosten stürze» können." Wir sind dem frei willigen Organ des Evangelischen 'Bundes zn sehr lebhaftem Danke verpflichtet, daß es mm an unsere Seite tritt in dem Kampfe um Anfhebnng des Artikels l des Jesuiten-