Volltext Seite (XML)
«e»u,»p»e««> Ml-rtÄtührluh tn der »eichiiftSIIrlle oder von der Po<i abyeboU «»dg,de t mtl Mu>^. B»Uag« 4 »«4», «taSgad» « 4 L« 4». Au Dresden und «an, Deullchland frei HouS AoS,ad« 4 4 L» 4k, A»«,,h« » 4»Ii 4k. — Die EüchMch« 8ottS»eiüm« erscheint an allen Wochentagen nachm, — Sprechstunde der Redaktion: »1 bi« 4» Uhr vor«. Aui«i»e»i Annahme von SchchdstsanzeiGen bis I« Uhr. »o« Kamtlienanjekgen In« »I Uhr «»»,. - hkrrlt kür US Prtlt-SpalljrUe ««4, t» Rektamcteil »U»0 4«. Aomilien-Unvipni d«»^ — gür undeutlich ,elchrte»«n» sonne durch sher» sprecher -usgegeben« Unjeigen Wunen wir dt» Ber«-two«ltchlett sür die Richtigkeit de» »er»«« nicht »dernrhm» Die Antwortnoten der Feinde Paris, 9. Dezember. D-er Präsident der Frwdenskon-, Grenz Clemenceau hat dem Freiherrn v. Lersurr am Montag abend solgendezwei '.'toten üb erbringen lassen: Paris, 8. Dezember. Herr Präsident! Der Oberste Rat hat Kenntnis genommen von der Mi Teilung, die Cie am 1. Dezemb'r namens der Untschen Negierung gemacht haben. Die Noten voin 1. und 22. November baden die Verantwortlichkeit der dentsä-en Regierung bei der Ver zögerung der Ratifikation des Friedensvitrages sestgestcllt, and ihre Schlußfolgerungen blechen bestehen. Die An regung betreffend ein angeb'icbes N-cht Deutschlands «als Kompensation dafür, daß die amerik v.i'cher Delegierten bis zur Ratifizierung des Le träges durch U- V- euiigten Staaten in den Kommissionen fehlen), eine Aenderung der Vertragsbestimmungen icher die Auslieferung der Schuldigen n n d d i e R ü ck keh r d e r Kriegsge fangenen zu verlangen, ist unbegründet. Nach d?n Schlutzbestimnumgen des Vertrages soll dieser in Km fl treten, sobald ihn Deutschland und drei der Verbündeten -und assoziierten Hauptmächte ratifiziert haben, (ein Der such Deutschlands, diese Inkraftsetzung von einer neuen Bedingung, nämlich der Anwesenheit der amerikanischen Delegierten in den Kommissionen abhängig zu mackeen, wäre vergeblich. Es ist nilrichtig, daß der demsche Standpunkt ui dieser Hinsicht am 1-1. -Oktober gebilligt worden lei. Ebcn- :o ist es unrichtig, daß die Herren v. S i m i o n und von Lersner am 20. November zu mündlichen und 'christ- liclren Verlmndlungen über das Protokoll vom 1. Novembcr vingeladcn worden seien. Es ist ihnen einfach gesagt wor den, daß angesichts einer schriftlichen Note die deutsche Re gierung schriftlich und lediglich ans die Bedingungen ant worten müsse, die darin formuliert waren. Der Oberste Rat ist der Ansicht, daß der Artikel 221 des Friedensver- eragcs betreffend die Rückkehr der Kriegsgefangenen voll ständig klar ist und keinerlei Ergänzung braucht. Frank reich hat schon mehrmals erklärt, daß es die Gefange nen mit der Inkraftsetzung des Friedens vertrages frei lassen werde. Es hat keinen Grund, dies neuerdings zu wiederholen. Der Oberste Rat venneilte nur bei den Einwendungen gegen die Kompen- 'ationsforLerung für die Zerstörung der deutschen Flotte in Scapa Flow und gegen die Ankündigung enimiger militärischer Zwangsmaßnahmen, die in der Rote der Verbündeten vom 1. November gemacht wor den ist. Eine beigefügte Separatnotc gibt Antwori ans die deutsche Note vom 2-1. November in der Angelegenheit von Scapa Flow. Bevor die verbündeten und assoziierten Mächte ihre Forderungen gestellt haben, haben sie diele Frage geprüft- Sie teilen die Befürchtungen der deutschen Regierung wegen der Wirt- ' christlichen Folgen für die deutschen Häsen nicht. Sie halten das Protokoll in seiner bisherigen Fassung aufrecht. Nachdem die verbündeten und asioziiertcn Mächte das vollständige Verzeichnis der Schwimmdocks, der lchwimmenden Kräne, der Schlepper und Baggerschisfe, die in dem Protokoll verlangt werden, erhalten haben, werden ne ihre Auswahl bekanntgeben, wobei sie der allge meinen wirtschaftlichen Lage der deutschen D>äfen Rechnung tragen werden. Wenn dann die" deutsche. Regierung beweisen zu können glaubt, daß eine d r genannten Forderungen geeignet ist, T-entschland in der Befriedigung der berechtigten Bedürfnisse betreffend die Anfrechterhaltung der Flnßschiffahrt und anderer wirtsckaft- icher Lsbensinteressen der gleichen Art schwer zu beeinträch- ligen, so kann die deutsche Negierung den verbündeten und assoziierten Hauptmächten ihre Rückforderungen stellen. Und diese Mächte werden ihrerseits bereit sein, fi« nach An- hörui-sg der Wiedergutmackningskommission im Geiste der Billigkeit zu prüfen. Was den letzten Paragraphen des Protokolls vom 1. November betrifft, so ist der Oberste Rat der Meinung, daß dir Unterzeichnung deS Protokolls und die Niederlegung der Ra tifikationsurkunden die Inkraftsetzung des Friedensvertrages und damit den Eintritt deS Fr i e de n s zu st a n d e s herb ei führen Don da ab wird di« Durchführung der Bestimmungen des Protokolls (eine Bedingung sür die Inkraftsetzung des Friedensvertrages) durch die allgemeinen Bestimmungen dieses Vertrages sowie durch die üblichen vom Völkerrechte vorgefchenen Verfahren garantiert. BiS zur Inkraftsetzung des Friedens« Vertrages erinnern wir »um letzten Male daran, daß die Kündigung des Waffenstillstandes ge- n ügt. um den verbündeten Armeen jede Berechtigung zu militärischen Maßnahmen zu verleilwn, die als nötig er achtet werden. In diesem Sinne erwarten wir die un verzügliche Unterzeichnung des Protokolls und die Niederlegnng der Ratifikationsurkunde. Dir Separatnotc Paris, 9. Dezember. Die Separatnote lautet: ,verr Präsident! Am 27. November haben Sie mir ein Me morandum zngeben lassen, in dem sich die deutsche Negie rung weigert, die Forderungen zu erfüllen, die die ver bündeten und assoziierten - Mächte in ihrer Note vom l. November wegen der Zerstörung der deutschen Flotte in Scapa Flow am 22. Juni !9l9 gestellt hatten und in der sie vorschlägt, diese Angelegenheir einem Schiedssprüche zu nntei-brciten. Die deut'che Regierung der der Standpunkt der Verbündeten und assoziierten Mächte am 28. Juni 1919 mitgeteilt worden war und die zweimal, am 28. Juni und am 3. September, darauf bezügliche Mit teilungen machte, behauptet heute, daß diese Zerstörung in nichts eine Verletzung der Verpflichtungen Deutschlands bedeutete, daß die zerstviten Schiffe im Augenblicke ihrer Zerstörung nickst zur Auslieferung an di? Verbündeten be stimmt waren und weit mehr noch, daß die Zerstörung den verbündeten und assoziierten Mächten selbst zur Last falle, die ini Widerspruche mit den 'Bestimmungen, des Artikels 23 des Waffenstillstandes diese Kriegsschiffe nicht in einem neutralen Hasen, sondern in einem feindlichen inlernic't hätten. Die verbündeten und assoziierten Mächte können in dem dentstlxm Memorandum mir einen schwer erklärbaren Versuch erblicken, absichtlich d i e I n k ra f t s e tz n n g des Vertrages und die endgültige Wiedertzer- stellnng des Friedens h i n a n s z n z ö g e r n. In ihrer Rate vom 3. September, die sie nach Kenntnis!' nnm der authentischen Erklärung des die zerstörte deutsche Flotte befehligenden Admirals an die verbündeten und assoziier ten Negierungen gerichtet hatte, hat die deutsche Regierung, weit entfernt, die ihr'in dieser Angelegenheit gegenüber den Verbündeten obliegenden Verpflichtungen anzuerkennen, im Gegenteil geltend gemacht, daß der Admiral keineSwe g s die Absicht gehabt habe, die Verpflichtun gen zu verletzen, die die deutsche Negierung hinsicht lich seiner Person eingegangen tvar. Die deutsche Negie rung selbst erkannte ebenfalls an, daß der befehligende Ad miral bei der Zerstörung der deutschen Flotte ans Grund eines allgemeinen Befehls gehandelt habe. Sie fügte hin- zu, daß der Admiral sehr wohl wußte, daß die deutschen Vorschläge selbst hinsichtlich der Friedensbedingnngen d i e Anrechnung derFIotte ans die Wiedergnr - machung voran 8 sahen. Hat nicht der Chef des deutschen Admiralstabes insgeheim dem Admiral v. Reuter mn 9. Mai 1919 nach Scapa Flow geschrieben: „Wie auch immer sich das Schicksal dieser Schiffe unter dem Drucke der Ereignisse gestalten möge, so wird es nicht ohne uns entschieden werden. Es wird von uns selbst ansgefükni werden und eine Auslieferung an den Feind bleibt ausge schlossen." Gerade die ans Befehl der deutschen Negierung erfolgte Zerstörung dessen, was Deutschland den verbün deten und assoziierten Mächten ansliefern sollte, stellt, wel ches auch immer die persönliche Verantwortung des Adwi rals v. Reuter und seiner Untergebenen sein möge, eine Verletzung des Waffenstillstandes dar und gleichzeitig einen Akt, derauf d i e A n n n l I i e r n n g der Verpflichtungen hinzielte, zu denen bereits die Zustimmung erteilt war und die man im Begriffe war, endgültig zu unterzeichnen. Schließlich ist es noch nötig, daran zu erinnern, daß die Wahl der Reede von Scapa F-low in Ermangelung eines geeigneten neutralen Hafens in allen Punkten sowohl dem Buchstaben wie dem Geiste nach dem Artikel 273 des Waffenstillstandes entspricht. Unter Liesen Umständen sind die Verbün deten und assoziierten Mächte der Ansicht, daß die deutsche Regierung heute nicht die Verantwortung zurückweisen kann, die ihr zufällt, und nicht in einem Schiedssprüche eine Lösungj für Kriegshandlungen sehen kann, deren Regelung den erwähnten Mächten znsteht. Infolgedessen fordern die Verbündeten und assoziierten Mächte die deutsche Regierung auf, entsprechend ihrer Note vom 1. November ohne weiteren Verzug da- Protokoll za" unterzeichn«, das de« Austausch der Ratifikationen uud die Inkraftsetzung des Friedens^ rtrages gestattet und s» die Rückkehr zum normalen Lebe» u«d zur Milderung der Leiden der Völker sichert. Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung mei ner Hochachtung. gez. Clemenceau. * w Li Lersners Instruktionen Berlin, 9. T-czeinber. In der ersten Note ist gleich zu Anfang von einer Mitteilung, die der Vorsitzende der deutschen Friebensdelegation rn Versailles am 1. Dezember vem Obersten Rat namens der deutschen Regierung gemacht bat, die Rede. Diese Mitteilung beruht auf Instruk tionen, die Herrn v. Lersner vom Auswärtigen A mte gegeben wurden. Darin beißt es u. a.: „Die aus- gesprockvnen Zweifel an der ausrichstigen Absicht Deutsch lands, die Bestimmungen des Waffenstillstandes und deS Friedensvertrages zu cistüllen, sind unbegründet. Die deutsche Regierung verwahrt sich gegen den Vorwurf, für die Verzögerung des Inkrafttretens des Friedensver- träges verantwortlich zu sein." Ein großer Teil der Vertragsbestimmungen sieht die Beteiligung Amerikas vor. »Sollten diese jetzt ohne Amerika in Kraft gesetzt werden, so ist, wie dkes auch von der Gegenseite zugegeben wird, eine besondere Vereinbarung zwischen Deutschland und den ratifi zierenden Mächten erforderlich, die sich natürlich nicht auf die Bestimmungen über die Gebietsfragen im Osten be schränken dürften. Wir sind bereit, in dieser Hinsicht wei tes Entgegenkommen zu zeigen. Die Beteiligung Amerikas wird jedoch von der deutschen öffentlichen Mei nung als eine bedeutende Garantie betrachtet. Die Forde rung, die mit der Note vom 1. November mitgeteilt wurde, das Protokoll bedingungslos zu unterzeich nen, muß von unS abgelebnt werden. Sie steht jrn Wider spruch mit der Erklärung, die die Herren Dutasta und Berthelot gegenüber Herrn v. Simsen abgegeben haben. Wegen Scapa Flow ieben wir den Aeußernngere unserer Darlegungen entgegen. Die Schlußbestim- m n n g i st n n a n n e h in b a r. Unserseits würden wir die Ausnahme einer Bestimmung in das Protokoll verlan gen, wonach die Heimschaffung derjenigen Kriegsgefange nen, die sich zu dieser Zeit noch in Frankreich besinden, an keine andere Bedingung, als die im Artikel 22l bezeicb.nete, geknüpft werden darf. SturmszeUeuinderNaiionalve7wwml,mg Berlin, 9. Dezember Am Ministertische Erzbcrger und Südekum. Präsident Feh ren bach eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 35 Min. und teilt mit, daß infolge Eintreffens der Ententenote der Mi nister des Aenßern ans diese eingehen wolle, und zwar nach einer Sitzung des Kabinetts, die noch nicht srattgesiinden habe. Demgemäß sei ersucht worden, die Kundgebung der Nationalversammlung gegen die Zurückhaltung der deut schen Kriegsgefangenen von der Tagesordnung abzusetren. Das Hans ist einverstanden. Nächste Sitzung 2 Uhr. Präsident Fohrenbach eröffnet die Sitzung um 2 Ukr. Aus der Tagesordnung stobt zunächst die Beantwor tung von Anfragen. Die Ausdehnung der Erhebung der Zölle in Gold auf die sogenannten Liehesgabcnpakete iw Auslande wird nicht aufrechterhalten. Diese Pakete sind abgabenfrei mit gewissen Ausnahmen. Eine Verdoppelung des Grimdlohnes für die Bemessung der baren Leistungen der Krankenkassen und die Abänderung der Grenzen für das Erlöschen der Versicherungs-Pflicht (beim Uebcrganis eines Gehalts auf 5000 M.) wird zurzeit envogon. 2. Beratung des Gesetzentwurfes über das Reichsnvtopfer. Zn § 1 liegt ein Antrag Dr. Rieser vor. den Ent wurf an Len 10. Ausschuß zur Umarbeitung zurückzuver weisen. Zn diesem Anträge wird namentliche »Abstimmung beantragt. Abg. Dr. Rieser (Deutsche Volksp.) begrün det feinen Antrag. Wir produzieren jetzt monatlich 1FH Milliarden Papiergeld. Wesentliche Reformen sind mir daS Landessteuergesetz und Lie Reichsabgabenordnung-, alles andere ist in größter Hast.zusammengestellt. Das Notopfer und die Reichseinkommensteuer sollen den Unternehmer zum bestbozahlten Angestellten feines Betriebes machen. Unsere Wirtschaft kann nur durch Privatbetriehe wieder aufgebaut werden. Notopfer und Reichseinkommensteuer müssen auf mehrere Generationen in ihrer Wirkung ver teilt werden, und zwar müßte die jetzige Generation am ge ringsten belastet werden. Das Notopfergesetz hätte tn seinen