114 B imdräder. Schäfte ist. Hiernach bestimmen sich auch die Formen der zu benutzen den Bundräder resp. Trommeln. Für Gegenzüge mittelst Federn oder Gewichte dienen die Daumentrommeln und für solche ohne Federn oder Gewichte die Nuthenscheibentrommeln. Bewegung der Schäfte mit Hülfe von Federn oder Gewichten. (Tafeln 55 und 56.) Die Daumentrommeln stellen durch die Trittrollen die Tritte ent weder hoch, wenn solche darüber liegen, oder tief, wenn sich die Tritte unterhalb der Trommeln befinden. Hierdurch wird je nach der Art und Weise des Zwischenapparätes der Schaft tief gezogen oder hoch gestellt. Bringt man nun in den früher beschriebenen Weisen, wie solche die Tafeln 55 und 56 zeigen, Federn oder Gewichte an den Schäften von oben auf sie einwirkend, oder sie nach unten hinziehend an, so hat man die vollständig unabhängige Bewegung des Schaftes. Besitzt die Daumen trommel für den betreffenden Schuss einen Daumen, so wirkt sie auf den Schaft ein, d. h. er bewegt sich nach einer Richtung hin; besitzt hin gegen die Trommel keinen Daumen, keine Erhöhung oder Nase, so brin gen der Federapparat oder die Gewichte den Schaft in die entgegen gesetzte Stellung, wobei sich die Trittrolle an den scheiben- oder ring förmigen Theil der Trommel legt. Man hat hiernach ganz dieselben Trittapparate, wie die mit offenen Excentern und unabhängiger Schäfte bewegung arbeitenden. Der einzige Unterschied beider ist der, dass man für andere Bindungen keine Excenter auszuwechseln nothwendig hat, vielmehr nur durch das Anbringen resp. Wegnehmen von Daumen und zumeist auch ohne eine Abänderung der Räderübersetzung zwischen Antriebwelle und Trommelwelle eine andere Bindungsweise herbeiführen kann. Zwangsweiser Hoch- und Tiefgang eines jeden Schaftes; Gegenzug pro Schaft. (Tafel 63, Figuren 10 bis 18.) Der Trittapparat stellt einen jeden seiner Schäfte in das entsprechende Fach ein, also hoch oder auch tief, ohne dass andere Kräfte, z. B. Feder oder Gewichtszüge, dabei mitwirken. Man hat es also hier mit einem sogenannten Gegenzug zu thun, der sich aber nicht auf die sämmtlichen Schäfte gleichzeitig, sondern auf einen jeden einzelnen Flügel bezieht, also nicht Einfluss auf einen der anderen Schäfte hat. Solche Apparate bedingen, dass die Trittrolle jedes Schaftes stets zwangsweise bewegt wird, dass sie demnach durch das Bundrad hoch und auch tief gestellt wird und der Schaft von oben und von unten aus mit seinem Tritt resp.