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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
- Erscheinungsdatum
- 1907-10-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-190710060
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19071006
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19071006
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1907
-
Monat
1907-10
- Tag 1907-10-06
-
Monat
1907-10
-
Jahr
1907
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
- Autor
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Leipziger Tageblatt Amtlicher Teil Im September sind an freiwilligen Gaben bei uns ein ist 20,- 10,— u. asvkvn, sämtliods keiseLrUkvI. l> sie L Barneck, Möckern, durch Herrn Friedens. richler Busch, «r. 277. 101. Jaltrnanq für zu- 1. Beilage Soiintaa, 6. Oktober 1907 König!. Akademie für graphische Künste n. Buchgewerbe zu Leipzig. Der Unterricht im Winterhalbjahr 1907/08 beginnt am 14. Oktober und ichließt am 28. Februar. Jnsbeiondere hin. g, wiesen wird auf nie Werkstätten für Photographie. Photo- graphi che Reproduktion, Buchbinden, Gravieren, Satz- und Schriftvruck. a»!»so Vlv Direktion. aus den im 8 35 Absatz 1 unter a bis 1 „ _ . _ ces Stimmrechts bei GemeinLewahIen ausgeschlossen sind; 2. Personen, bezüglich deren der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens wegen ungenügender Konkursmasse abgelehnt worden ist, so lange sie in dem nach 8 107 Absatz 2 der Konkursordnung vom Gerichte zu führenden Verzeichnisse eingetragen sind. betreffend die Erstreckung der Krankenversicherungspslicht aus lelbsländige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betrieb-?- statten im Auitrage und für Rechnung anderer Gewerbe- treibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausindustrie) aus Grund der 83 2 und 54 des KrankenversicherungSgesetzes vom >0 Apri'l 189^ bez. Art. I Nr. II deS Reichsgesetzes vom 30. Juni 1900 und des Reichsgesetzes vom 25. Mai 1903 über die Abänterung des KrankenversicherungSgesetzes. IV. Realschule mit Gymnasialkiasscit Letpzig-Lindena», Kanzler ftraße. Die Anmeldung und Aufnahmeprüfung für die zu Michaelis auszunehmenden Schüler findet Montag» den 7. Oktober, früh von 8 Uhr an statt. Papier und Feder sind inttzubringen. Leipzig-Lindenau, den I. Oktober 1907. vr. vat^afir. Nikolaischule. Die Aufnahmeprüfung für Michaelis findet Montag, den 7. Oktober, von 8 Uhr an statt. Papier und Fecer sind mttzubringen. Nachträgliche An- oder Abmeldungen nehme ich in dec Ferienwoche persönlich nur Sonnabend, den 5. Oktober, vor«. 10—12 Uhr in meinem Dienst- zimmer entgegen. oro» Leipzig, den 27. September 1907. Obrrstudienrat vr. Laemmel, Rektor. Die Eisenkonstrnktionen inkl. Trägerlieferung für unseren Mrchbau sind zu vergeben. BlankeltS L 2 ln der Kirchexpedition, Kanzlerftrahe 17. Auswahl unter den Bewerbern Vorbehalten. Angebote, verschlossen, Porto- und lastenfrei bis 14. Oktober, mittags 1 Uhr, in unsere Kirchexvedition erbeten. Lkipjlg-Ltndenan, 4. Oktober 1907. »er» Der Sirchvorstan» fiir Philipp«». (Gesetz, die Handels- und Grwcrbekaminrrn betreffend, vom 4. August 1900.) 8 8. Zur Teilnahme an den Urwahlen für die Gewerbekamimrn sind innerhalb des Kanimerlezi'rks berechtigt: n.) zur Wahl vou Hanrwcrkctwahlmännern: Die Mitgliecer einer Handweihrinnung sowie sonstige Handw>rker, sofern sie nach 83 17 ck und 21 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Kamineibeülke mit einein Einkommen von mehr als 600 einge'chätzt sind, und zwar auch dann, wenn d eses Einkommen den Betrag von 3l00 ./L überiteiat und wenn die betreffenden Gewerbetreibenden als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im.Handelsregister eingetragen sind. b) zur Wahl vor« Nichthandivcrker-Wahlmäuueru: 1. Perionen, lie ein Handelsgewerbe im Sinne von 83 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs betreiben und als Inhaber oder Teilbaler einer Firma im Handelsregister lingetragen sind, aber nach 88 17 6 und 21 les Einkommensteuerge etzes im Kammerlezirle nur mit einem Einkommen von 6 0 bis 3100 ./L eingeschätzt sind, lerucr alle nicht un'cr a fallenden Geweibe rribenden, welche mit einem höheren Einkommen als 6)0 .ck eingeichätzt und nicht im Handelsregister ein getragen sind; 2. Genossenschaften von Handel- und Gewerbetreibenden, Gcsellenschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände, sofern sie nach 83 >76 und 21 les E nkommenslcuergeietzeS mit e nein Einkommen von 600 bis 3100 .ck eingeschätzt sind. 8 9. Denjenigen Gewerbetreibenden, welche innerhalb d.S Kammerbezirks gleichzeitig ein Handelsgewerbe im Sinne von §8 I und 2 des Handelsgesetzbuchs und ein Handwerk b> treiben und im übrigen den Vorschriften der 88 7 und 8 genügen, üeht la; Recht lec Eutzcheidung darüber zu, ob sie zur Handelskammer oder zur Gewerbekammer wahlberechtigt leiu wollen. Tie Erklärung hierüber ist vor der Wahl der zuständigen Kammer, svätestens aber bei der Urwahl dem Wahllester gegenüber abzugcben; sie in bmdmd iür die Bcitragspflicht auf die Tauer dec Wahlperiode, für welche sie abgegeben wird. Ler Wiederholung der einmaligen Er lärung vor jeder Wabl bedarf es nicht. Unterbleibt diese Erklärung überhaupt, so gehört der betiessende Gewerbetreibende bis zur nächsten Wahl der Gcwcrbekau mer an. 5 10. Tas Wahlrecht kann nur in Person und nur durch Stimmzettel ausgeübt werden. Eine Vertretung findet siatt: 1. für nrriüische Personen durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter; 2. für staut ile oder Gemeindebetriebe und Betriebe von Ä.meindeverbänden durch deren Leiter oder einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten: 3. iür Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht zum Kammerbezirke gehört, durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevollmächtigten; 4. sür Personen die im Sinne des BütgerUchen Gesetzbuchs geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, Lurch ihren gesetzlichen Vertreter. Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Niemand kann das Wahlrecht in demselben Kammerbe irke mehrmch ausüben. 8 n. Von Ausübung des Wahlrechts sind ausgeschlossen: 1. diejenigen Personen, welche aus den im 8 44 Absatz 1 unter a bis K der Revidierten Städten,dnung beziehentlich den im 8 35 Absatz 1 unter a bis r? dec Revidierten Landgemeindeordnung angegebenen Gründen von Ausübung 2. Personen, bezüglich deren der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens wegen ungenügender Konkursmasse Bekanntmachung, die Urwahlen für die Gewerbekammer betreffend. Zufolge 8 lö Absatz 1 deS Gesetzes, die Handels- und Gewerbekammern betr., vom 4. August 1900 hat in diesem Jahre eine Ergänzungswahl für die hiesige Gewerbekammer statlznfinden. Die zur Wahl der hierzu erforderlichen Wahlmänner bestimmten Urwahlen haben wir auf Montan, den 7. Oktober 1907, von vormittags IO Uhr bis nachmittags L Uhr anberaumt. Zu diesem Zwecke ist die Stadt auf Vorschlag der Gewerbekammer iu 5 Wahlbezirke emgeteilt worden. Tie Wahlbezirkseiulelluug, die Namen der von uns zu Wahlleitern beziehentlich stellvertretenden Wahlleilern ernannten Herren und die Wahllolale sind nachstehend unter -1. ersichtlich. Es sind sowohl von den Handwerkern als auch von den Nichlhandwerkern je 25 Wahlmänner zu wählen. Wahlberechtigt find die unter L bezeichneten Personen. Tie danach iür die Gewerbekammer wahlberechtigten Personen werden hiermit geladen, an dem obengedachten Tage während der beigeletzten Stunden sich in dem sür sie in Frage kommenden Wahllokale einzufinden, beim Wahlleiier sich anzumelden, auf Verlangen Las Vorhandensein der iu den 83 " bis 10 des Gesetzes angegebenen Erfordernisse nachcu- weiten und ihren Wablzeitel in die dort ausgestellte Urne einzulegen. Punkt 5 Uhr wird das Wahllokal geschlossen und sind nach Schluß desselben nur die im Lokale bereits Anwe enden zur Wahl noch zuzulassen. Ik. 753. durch die Herren Rechtsanwälte vr. Unger und vr. Fichtner, in Sachen vr. meck. H. V- P. K. durch die Herren Rechtsanwälte vr. Landmann und H llig. von Fräulein G. durch die Herren Rechts anwälte vr. Schönwald und vr. Golden berg. und in einer Beleidigungssache durch den Bor- steher des 24. Armen-Tistrikts Herrn Maas. Sparkasse Leutzsch. Geschäftszeit: Wochentag» 8—1 und 3—5 Uhr. Sonnabend» durchgehend von 8—2 Uhr. GcWMokal: Zinsfuß »7-"/«. Haltestelle der Linien I- und v der Großen Leipziger Straßenbahn sowie der Außenbahn Letpzig-Lentzfch- Gundorf. >»'»»7 5,— Außerdem sind uns von Heirn Ernn Dietrich in L.-Conue witz 28 Mützen für Waisenknaben überwiesen worden. Für alle diese Gaben danken wir bestens. ,7,0 Leipzig, den 5. Oktober 1907. Ter Rat der Stadt Leipzig. Armenamt. Leipzig, am 3. Oktober 1907. TesRat» der Stadt Leipzig l -es, Deputation für die ArbettSanftalt zu St. Georg. I . 3tL6 Der Rat der Ltatzt Leipzig, Schulamt. Mit Genehmigung der Königlichen KreiShauptiiiannschait, unter Zustimmung deS StadtveroiduetenkollegiumS und im Einverständnisse mit den unten aiisgrführten, zum Bezirke der hiesigen Ortskrankenkasse gehörenden Landgemeinden und selbständigen Gutsbezirke ist das nachstehende Ortsge!etz, beir. die Erstreckung der Krankenversicherung-Pflicht aus Hans- gewerbetieibenbe erlassen worden. Die weitere Ausführung dieses OctSgesetzes erfolgt durch das unterzeichnete Krankenversicherungsamt. VI<1. 3308. Leipzig, den 27. September 1907. 3,7» Ter Rat der Stadt Leipzig. Kraukenvcrsichcrungsamt. Landgemeinden. Abtnaundorf, Böhlitz-Ehrenberg, Dölitz, Engclsdorf, Gantzich, Großzjchocher. Leutzsch, Mockau, Möckern, Mölkau, Oetzsch mit Raschwitz, Paunsdorf, Probstheida, Schönau, Schönefeld, Sommerfeld, Stötteritz, Stünz, Stahmeln, Thekla, Wahren, Wiederitzsch, Zweinaundorf. Gutsbezirke. Dölitz, Gautzsch, Großzschocher-Windorf. Lauer, Paunsdorf, Schönau, Schönefeld, Stötteritz, Zweinaundorf. Ortsgesetz, die Erstreckung der Krankenversicherungspslicht aus Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten, Mittwoch, den 9. Oktober 1907, pünktlich abends tv/, Uhr, im Sitzungssaale, Neues Rathaus, Haupt geschoß, Eingang von der Burgstraße. Tagesordnung: I. Belicht Les TirsbauauSicdusses über a. die Abrech nungen, betr. die Befestigung des zur Merseburger Straße abgetretenen Landes von Len Flurstück.» Nr. 435 und 436a usw. — Druckiache Nr. 473 >907—, sowie LieErwerbung undBesestigungdes Vorgartenlandes Flur stück Nr. 739a an der Aeußeren Halliichen Straße (Eck. Breitcnselker Straße)— Drucksache Nr. 474/1907 —, k. Befestigung derLuppenuser unterhalb berEinmündung des Gundorker Mühlgrabens — Druckjach. Nr. 479 1907 —, e. Erneuerung der Stauwanv Les Amelungswehres zwischen Nahle und Elsterunterwasser — Druck ache Nr. 480/1907—, ä. Nachbewilligungen auf Konto 12 Anhang Pos. 3 und 7 des Huusbalt- planes für 1907 — Drucksache Nr. 488 1907 —, e. Durchlegung der Schleuse sür die verlängerte Schönbuchstraße durch die Flurstücke Nr. 385 und 386 in L.-Reudnitz sowie den künftigen Straßenbau — Drucksache Nr. 495/1907 —. Ik. Bericht des Verkehrs- unü Verfassungsausschusses über: a. bie Verkebrsordriung sür die Stadl Leipzig — Druck sachen Nr. 343a—v 1907 —, b. die Eingabe, betr. Uebelstünbe bei Ausübung des Straßenhandels — D, Mache Nr. 478 1907 —. III. Bericht Les Hochbauausschusses über die Abrechnung, betr. den Neubau de? Königin Carola-Gymnasiums — Drucksache Nr. 548/1900 IV. Bericht des Stistungs- und Verfassungsausschusses über versuchsweise Einführung d«r Familienvflege iür Geisteskranke in erweitertem Umfang uns Errichtung einer neuen Arztstelle lei der Heilanstalt Tölen — Drucksache Nr. 448/1907 —. V. Bericht des Finanzausiwusses über die Vorlage, betr. Ueberlassung von Näumcn imGrundslückGroheFleischer- gasse lO/Töpferstraße 1 an len Verein der städtischen Speiseanslalten — Drucksache Nr. 483/1907 —. VI. Bericht des Finanzausschusses über den HauShaltplan der S>avt Leipzig für 1908 im allgemeinen — Truck- lache Nr. 472a/l907 E v e.n t u e l l VII. Belicht des Hoch-und Tiefbauausschusses über: ».Ver kauf des Bauplatzes Nc. 9 (vom Block vi an der Montböstraße — Drucksache Nr. 496/1907 —, b. Ver kauf von Land des Flurstücks Nr. 467 in L.-Conne- witz — Drucksache Nr. 500/1907 —. Leipzig, den 5. Oktober 1907. Ter Stavtverorviietenvorsteher. »rr» vr. Rothe. Nach dem Eiukommensteuergeietze vom 24. Jutl I9Ö0 und der lazn gehörigen Ausmhrungeverordnung vom 25. Juli 1900 werden aus Anlaß der Ausstellung res Einkommen- sleuerkaiast-rs für das Jahr 1908 die Hausbesitzer oder deren Stellvertreter hiermit ausgeforteit: Sie ihnen behändigten Hanslistenformnlare. nach Maßgabe der Sarans abgeSriicktrn Bestinimuugcn ansgcsüllt, binnen 10 Tagen von der Zustellung ab gerechnet» bei BrrnieiSung einer Geldstrafe bis zu 50 entweder persönlich oder durch Personen, welche zur Be seitigung etwaiger Mängel sichere Auskunft zu er retten vermögen, an den auf den Hauslislcnformularen angegebenen Steuerüellen obzugcben. Tie Ausfüllung der Hauslisteu hat, wie im ganzen Lande so anch in Leipzig, nach dem Personenstände vom 12. Oktober zn geschahen. Es können deshalb Hauslisten vor dem 13. Oltober unter keinen Umständen an- Zcuommeu werden. Gleichzeitig mit den HanSliiten sind die auf be sonderen Antrag der Hausbesitzer ansgehändiglcn Einzeilistcn abzugcben. Hierbei wirb taiauf aufmerksam gemacht, daß nach 5 37 der vorbezeichneten Ausiührungsverorvnung der Hausbesitzer nach Emv ang der Formulare die zu je einer Hausliste ge- hörigen Einzellisten mit fortlaufenden Nummern zu versehen und auf der Hausliste die Nummern und die Anzahl der zu- gehöiigen Einzellisten zu vermerken bat. Hierauf lat der Housl esitzer die Einzellisten an die beteiligten Haushaltun is- vorstande zu verteilen, welche bei Vermeidung der in 3 71 des Gesetzes angedrohten Strafe veipfliä tct sind, sie rach dem Stande vom 12. Oktober dieses Juhrcs auszusülleu und vom 13. Oktober ab zur Abholung bereit zu hallen. Von ca ab hat der Hausbesitzer die Einzelligen wieder einzufammeln. Hinsichtlich cerienigen Haushaltungen, für wellte Einzel listen ausgeiüllt sind, hat. der Hausbesitzer in der Hausliste nur die Abteilung des Hauses und den vollen Namen Les Haushaltung-Vorstandes anzugeben. Bei drin letzteren ist durch den Vermerk: „Siehe Einzellisle Nr. . auf die zu gehörige Einzelliste zu verweilen. Die Einzellisten sind vom Hausbesitzer als Beilagen zur Hausliste zu nehmen und, wie bereit? erwähnt, mit dieser bei unseren Sleuerstellen abzugeben. Verspätete Einreichung der Hanskisten ist ebenfalls nach § 7k des Einkommensteuergesetzes mit Geldstrafe unnachsichtlich zu ahnden. Im übrigen wird auf 8 35 dcs angezogenen Gesetzes, wonach sowohl der Besitzer eines vausgrnndstück s iür die Steuerbcträge, welche infolge von ihm v r- fchnldcter unrichtiger oder unvollständiger Angaben dem Staate entgehen, hastet, wie auch jedes Familien haupt sür die richtige Angabe aller zn seinem Hans- ttanöe gehörigen, ein eigenes Einkommen habenden Personen, einschließlich der Aftcrmteter und -chlas- stellenmieter, verantwortlich ist, sowie darauf besonders hingewiesen, daß bie aut der letzte» Seite der Hauslinen- sormulare befindliche Bescheinigung von dem Hausbesitzer bcz. Lessen Stellvertreter UNtrrschriftlich zu vollziehen ist. Wenn Hausbesitzer oder deren Stellvertreter Havslisten- 'ormulare nicht oter nur in unzureichencer Zahl erhallen haben, können sie dergleichen an den betr. Sleuerstellen in Emvlang nehmen. 3««» Leipzig, am 4. Oktober 1907. Ter Rat der Stadt Leipzig. Flkischlieftrung. Für die Arbeitsanslalt zu St. Georg ist Lie Lieferung der »Fleischwaren auf die Zeit vom 1. Dezember 19-?7 bis zum 30. November 1908 zu vergeben. Tie Lieieruiigsbeoingungen können in der Anstalt kosten los eingesehen oder gegen Einsendung von 50 H von der Verwaltung der Anstalt bezogen werden, an die auch die Preisangebote bi» zum 25. Oktober diese» Jahre», mittags 12 Uhr» mit der Aufschrift: „Aletschlteferung betr." verschlossen cinzurrichen sind. Tie Eröffnung der Angebote erfolgt zu genannter Zeit im Geschäftszimmer der Anstalt-Verwaltung in Gegenwart Ser erschienenen Bewerber oder ihrer Bevollmächtigten. 3 1. Tie Anwendung der Vorschriften deS 3 I des Kranken- versicherungsgeseöes wird, vorbehältlich der Bestimmungen des 8 75 des Krankenversicherungsgesetzes, auf selbnändige Gewerbetreibende erstreckt, welche in eignen Betriebssiälieu im Auslroge und für Rechnung anderer Gewerbetreibender nut der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnis«« beschäftigt werden (Hausindustrie) uuv zwar auch sür den Fall, Laß sie die Roh- und Hilfsstosse selbst belchassen, und auch für die Zeit, während welcher sie vorübergehend sür eigne Rechnung arbeiten. 3 2. Die nach 3 1 versicherung-pflichtigen Personen werden mit dem Tage, an welchem sie in die Beschäftigung ein treten, Mitglieder derjenigen Olts-, Betriebs- Fabrik-! oder Jnnungskrankenlasse, die'für den Betrieb ihres Arbeitgebers zuständig ist. Das Versicherungsverhältnis dec nach 3 l versicherungs pflichtigen Personen wird durch den Hinzulritt eines neuen, ebenfalls die Zwang-Versicherung begründenden Arbeits- verbättnisses nicht berührt. Durch Las neue Arbeit-verhältniS entsteht die Zwangsmitgliedichalt bei der zusländiaen Kasse erst nach Beendigung des bi-herigen Arbeitsvcrhältnisses. 8 3. Die Vorschriften der 33 49 bis 53a deS Krankenver- sicherungsgcsetzks finden, foweit sie sich aus d e Melde-, Beitrags- unb Eirizahlungspflicht beziehen, vorbehätttich der im nachstehenden getroffenen Ausnahmen aus die nach 5 1 versicherung-pflichtigen Personen Anwendung. Im Sinne dieses OrtSgesetzes in Arbeitgeber derjenige, welcher für sich und für seine Rechnung den Hausgewerbe treibenden beschäftigt und nicht selbst Hausgewerbetreibender ist. Beschäftigt eine Zwisch-nperion iZmischenmeistcr, Aus geber, Faktor usw.) einen Hausgewerbetreibenden zwar im .'luftrage eines anderen Gewerbetre benden, aber für eigene Rechnung, so gilt, insoweit dies der Fall ist, dieje Zwischen- perion als Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat den Hausgewerbetreibenden^ zur Krankenkasse an- und abzumelden Beschäftigt der Haus« gewerbetreibende sür den Gewerbebetrieb eines anderen Haus- qewerbetleibknde, io hat er kiese Hausg>werbetrei> enden an- und abzumelden. Bei der Anmeldung bat der Haus lewcrbe- treibende außer den sonst erforderlichen An. aben denjenigen nach Namen und Wohnung zu bezeichnen, sür dessen Gewerbe betrieb die Beschäftigung statifindet. Ter Arbeitgeber hat die Kraiikcuverficheruiigsbeiträge und die Eintrittsgelder nicht nur sür reu Hausgewerbetreibenden, sondern auch sür die von diesem sür ihn bes l äfiigten Haus- aewcrbeiieibenden und sonst versicherunaspflichtigen Persomn einzuzahlen. Tie Beiträge bat er sowobt für den Hans- geweri'etreibenden als auch für die von diesem für ihn be- fchäitiglen Hausgewerbetreibenden und sonst versichenvugs- rflllhtigen Personen zu einem Drittel aus eigenen Mätleln zu bestreiten. Eintrittsgelder belasten nur die Versicherten. Der Arbeitgeber hat das Recht, sich zwei Drittel der von ihm entrichteten Krankenoeisicheruiigsbeitiäge und die Ein trittsgelder anstatt von dem Hausgewerbetreibenden von der Zwischenperion, die den Geschästsoerlebr mit dem Haus gewerbetreibenden vermittelt, erstatten zn lasten. Die Zwi chen- versiN ist kageaen befugt, die gezahlten Beiträ.z« von dem Hausgewerbetreibenden wieder ennufleben. Ter Arbeitgeber hat wwobl für den Hausgewerbetreiben den als für die von diesem für ihn beschäftigten Haus- gewerbetreibinken die Krankenoerficherungsbeitrage auch für bie Zeit, in welcher fie vorübergehend für eigene Rechnung arl eiten, sowie das während die er Zeit sällig werdende Ein trittsgeld einm ahlen. Diese Beiträge hat ledoch d-r >?aus- gewerbetreibende auch für den von ihm befchäitigten Hans- gewerbetreibenden dem Arbeitgeber voll zu erstatten. Die Benimmungen des vorigen Absatzes finden hierbei entsprechende Anwendung. 8 4. Solche Hausgewerbetreibende, welche zur Zeit deS Inkraft tretens die es Ortsgeietzes bei mehreren Arbeitgeb.rn in ver- sicherungsvflichtiger Veichäitigung stehen, find in der für den jenigen Arbeitgeber zuständigen Kasse zu veisichern, bei welchem zuerst eine versicherungspflichtige Be chä'tigung be gonnen worden ist. Kommen etwa mehrere zugleich be- gonnene Beschäsiigungsverhältnisse in Betracht, so rat der Ver sicherte die Wahl, zu bestimmen, welcher von mehreren diese Beschäftigungsverhältnisse zuständigen Kassen er gehören will. 3 5. Den versicherungSpflichtigen Hausgewerbetreibenden auf ihren Antrag vom Vorstände der zuständigen Kasse eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft ouszusiellen. 3 6. Dieses OrtSgesetz tritt mit dem 1. Oktober 1907 in Kratt. Leipzig, am 18. September 1907. Der Rat der Stadt Leipzig. Tie Staütvcrvrdnetcn. (Siegel) vr. Tröndlin. (Stempel) Vr. Rothe. Frohberger, Ass. IV. v. 329. Vorstehendes OrtSgesetz wird auf Grund von 3 2 Ab- satz 3 deS KrankenversicherungSgesetzes mit der Mas-gabe genehmigt, daß dasselbe mit dem l. Oktober diese- Jagres in Kraft tritt. Leipzig, am 25. September 1907. Königliche KreiShauptuiannschaft (Siegel) vr. Grünler. Meyer Die Schulyeldhebcstelle L.-Plagwitz bleibt wegen vorzunehmender Reinigungsarbeiten Montag, de» 7. Oktober d. I. sür den Verkehr mit dem Publikum geschlossen. Leipzig, den 5. Oktober 1907. Leipzig, am 27. September 1907. Der Rat der Stadt Leipzig. Wahl bezirk Der Wahlbezirk um'aßt: Mahlleiter Stellvertreter Wahlleiter Stellvertreter Wahllokal für die Handwerker sür die Nichthandwcrker 1. Alt-Leipzig, Leip- zig-Neureudnitz Leipzia - Reudnitz, Leipzig-Thonberg ») Hesse, Friedrich Wilhelm, Schlosser meister, b) Tietering, Karl, Schuhmacherober- meister Neumann Helmick Albert,Buchbinder- meifier Saupe, Otto, Fleischermeistet öempel, Friedrich Franz, Gastwirt Hohmuth, Franc Otto, Obsthändler Rrstaurant„Kitzing LHelbig", Peters- firaße36 u.Schloß- gasse 22/24. 2. Leipzig - Anger- Crottendorf, Leip zig-Neuschönetelv, Leivzig-Neuseller- hausen, Leipzig- Neunact, Leivcig- Sellerdausen.Leiv- zig-Bolkmarsdori Röbert, August Friedrich, Beziiks- schornsteinseger- Obermeisler Eberhardt, Ernst Eduard, Drechsler- meister Wilke, Heinrich, Kaufmann Teuchert, Ernst, Ziganenhändler Restaurant,.Reichs hallenL.-Volk- marsdorf, Elisa- bethstraße 5/7. 3. Leipzig-Connewitz, Leipzig-Lößnig Barth, Jobann FriedlichChristian, Malermeister Räuber, Christian Fiiedrich Richard, Schlosset meister Rosenkranz, Albert, Gastwirt, Schroer, Karl Ro- bert, Kaufmann Restaurant „Eis- keller" L.-Conne- witz.Coburg.Str.3 4. Leipzig-Klein- zschocher, Leipzig- Linvenau Leipzig- Piagwitz, Leipzig- Schleußig Hedrich.FranzOtto, Schneidermeister, Pfennig,Karl Paul, Schuhmachcrmstr Gruneberg, Franz, Gastwirt Naumann, Eduard Gustav, Grün warenhändler „Felsenkeller" L.-Plagwiy Ecke ter Karl Heine- und Zschochcrjchen Straße. 5. Leipzia - Eutritzsch Leipzig-Gohlis Schlieder, Karl Robert, Bau meister Roggi'ch, Friedrich Wilhelm, Buch- bindermeisler Böbme, Ernst Her- manu, Gastwirt Stöckert, Emil Eduard, Zigarren- Händler ReslaurontTeubner L.-G0HUS, Kaiser Friedlich-Str. 5». gegangen: 20,— sühne in Sachen G. V. R. 5,— - - B » E. 7- Sch 10— . - » - Sch. 7. A. 3— . B M B W. 7. G. 15,- . B » K. 7. R. 5,— - B B B N. 7. G. 3,— - » B - M. 7. I- 4,— - - B - L. 7. K. 6,— . MBB O. 7- W. 5,— « B B B Go. 7- Br.
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