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Nr. 7«. Are SWsche Freitag, den L5. März 1VV4. 3. Jahrgang. j »Uchein, «Salle mit kuSnahme der Senn- und ffestto^e. olkszeitung llnabbängiger Tageblatt für lvadrdett. becbt u. freibett. Inserate werden die 6 gespaltene Peiitzeile oder deren Raum mit IL Pf. berechnet, bei Wiederholung bedeutender Rabatt, «uchdruikrret. Stedaktton und Geschäftsstelle- Dresden. Pillnitser Strafte tS. — Issernlprecher: Ami I Nr NUiS, Aerzte und Idrankenkaffen. Das Verhältnis der Krankenkassen zu den Aerzten ge staltet sich nachgerade zu einer Kalamität in Deutschland aus; kein Tag vergeht, an welchem nicht von hier oder dort ein neuer Konflikt gemeldet wird. Wohin soll das führen? Bereits am Schlüsse der letzten Legislaturperiode ist ein Antrag deS Zentrumsabgeordneten Trimborn an genommen worden, der bei der großen KrankenversicherungS- reform namentlich diese Frage gesetzlich geregelt wissen will; kurz vor den Osterferien hat der nationale Abgeordnete De. Becker, in seinem Privatberufe selbst Arzt, eine Reso lution eingebracht, welche außerhalb der großen Reform sofort diese Frage lösen will. Wir finden diesen Schritt begreiflich angesichts des Umstandes, daß es fast keine größere Stadt mehr in Deutschland gibt, die nicht schon ihren Aerztestreik gehabt hat. Die Notleidenden sind hier bei stets die armen Kranken; dazu kommt, daß der heutige Zustand fast immer ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde hervorruft, was dann in den Reihen der Versicherten wieder böses Blut macht. So wird heute aus Iserlohn gemeldet, daß der Vor- stand der allgemeinen Ortskrankenkasse dem Verlangen der Aufsichtsbehörde, außer den vorhandenen 0 beamteten Kassen ärzten noch 4 weitere Kassenärzte anzustellen, nicht nachkam; daraufhin hat sich die Aufsichtsbehörde veranlaßt gesehen, dem Vorstande die Verwaltung der Kasse abzuuehmeu. Zu diesem letzten Aushilfsmittel ist sonst noch nirgends gegriffen worden. Wie aber bekannt ist, war der Regierungspräsident zu Köln genötigt, in dem Streite der Krankenkassen mit den Aerzten in Köln durch eine Verfügung einzngreifen, weil es sich zeigte, daß bei der Art. wie die Kölner Kranken kassen den ärztlichen Dienst bei den Krankenkassen ordnen zu dürfen meinten, ein Notstand für die erkrankten Ver sicherten eintrat. Der Regierungspräsident schaffte Wandel, indem er in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde, als Vertreter des Krankenkassenvorstandes mit den Kölner Aerzten ans Grundlage der freien Aerztewahl einen Vertrag abschloß. Eine Versammlung des Krankenkassenverbandes in Köln hat sich daraufhin veranlaßt gesehen, den Schutz des Kaisers für die Kassen gegen deren „Vergewaltigungen" durch die Aerzte anzurnfen. Darauf ist. der „Nordd. Allg. Ztg." zufolge, dem Krankenkassenverbande jetzt die folgende Abfertigung in einem Schreiben des Regierungspräsidenten zuteil geworden: „Das am 6. Februar an Se. Majestät den Kaiser im Namen des Verbandes gerichtete Telegramm ist ans Aller- höchsten Befehl an den Herrn Oberpräsidenten der Rhein provinz und von diesem an mich zur Verfügung abgegeben worden. Nach erfolgter Prüfung eröffne ich dem Vorstande, daß für mich keine Veranlassung vorliegt, meine dem Vor stände bekannten Verfügungen vom 31. Januar d. I. anf- zuhebeu oder abzuändern. Ich gebe anheim, die Beteiligten hiervon in Kenntnis zu setzen." Wir sagten schon, daß unter allen Umständen die Kranken die Notleidenden sind, und erhallen nun eben einen neuen Beweis dafür. Der sozialdemokratische Ab geordnete Fräßdorf, Vorsitzender des Zentralverbandes der Krankenkassen, scheut in seiner Zeitung selbst nicht vor dem Vorschläge zurück, die Versicherung der Familien angehörigen aus der Krankenkasse auszunehmen, um den Aerzten eine Waffe aus der Hand zu schlagen, mit der sie die Einführung der freien Aerztewahl erzwingen wollten. Wir finden einen solchen Vorschlag geradezu unge heuerlich. Im Reichstage haben die arbeiterfreund lichen Parteien, allen voran, wie immer, das Zentrum, gearbeitet, damit die OrtSkraukenkassen die Be fugnis erhalten, den Familienangehörigen die Wohltat der Versicherung zuführeu zu können. Dies ist auch in vielen Orten geschehen. Nun soll ein gewaltiger sozialpolitischer Rückschritt eintreten und zwar lediglich auö dem Grunde, damit die sozialdemokratischen Krankenkassen vorstände ihren Machtkitzel auch ferner gegen die Aerzte ausüben können! Ein solcher Vorschlag ist unerhört! Wenn er von einem Abgeordneten der bürger lichen Parteien ansgehen würde, wollten wir den furcht baren Lärm der Sozialdemokraten hören! So wirken die verschiedenen Umstände zusammen, die ein Einschreiten des Gesetzgebers geradezu herausfordern! August Aebel ats Gegner der Sozialdemokratie. Der jahrelange Führer der Sozialdemokratie, August Bebel, wird alt ; als Redner zeigt er zwar noch immer die selbe Lebhaftigkeit wie vor 30 und mehr Jahren. Aber er wird alt durch seine ewigen Wiederholungen. Wie sein Genosse Singer seit fast einem Jahrzehnt dieselbe Rede zum Postetat hielt, so fuhr Bebel dieselbe» Bahnen beim Militäretal; die Fazwu seiner Rede war dieselbe; mir wie eine eitle alle Jungfer ließ er sich jährlich einen neuen Aufputz geben, in dein er alle „Fälle" behandelte, die im verflossenen Jahre die Presse beschäftigt hatten. Kummer in der eigenen Fraktion haben trotz des drei Millionen sieges sein Haar stark gebleicht; er muß ja jetzt erleben, daß der echt und unverfälschte Marxismus nur aus seinen beiden Augen ruht, denn Stadthagen und Znbeil sind ihm doch zu sehr „schnuppe", als daß er diesen sein Erbe hinter- lassen möchte. In der neuen Legislaturperiode ging es mm Bebel recht schlimm: schon vor Weihnachten erlitt er die großen Niederlagen durch den Reichskanzler, und seine Knappschaft, die sich nach Weihnachten mit den Rednern der bürgerlichen Parteien anseinandersetzte, holte sich auch keinen Ruhm. Wenn somit der ParlamentSanfang für Bebel nicht die Wonnemonate waren, so kommt mm die „Kölnische Ztg." lind bereitet dem Führer der Sozialdemokratie weitere un angenehme Stunden. Die sozialdemokratische Presse hat dem früheren Fiuanzminister Miguel so oft vorgehalten, daß er im Jahre 1343 sich als roter Demokrat anfgeführt habe. Jetzt dreht das genannte liberale Blatt den Spieß um, indem es einen von nationalem und patriotischen Geist erfüllten Brief Bebels aus dem Jahre 1365 ver öffentlicht. Es handelt sich um eine Gegenagilalion gegen die Anhänger LassalcS. Am 3-1. Juli 1365 richtete August Bebel als Vorsitzender des Leipziger Arbeiterbildnngsvereins zusammen mit Fr. Weitlnnann und 1)r. plü>. Wolsgang Eras an den Generalskretär beziehungsweise an den Vor sitzenden des Deutschen Nationalvereins eine Eingabe, welche darüber Beschwerde führt, daß der Kampf im „deutschen Vaterlande für nationale Einheit und soziale Freiheit" durch die „Agitation der Anhänger Lassalles" gegenüber deutschen Arbeiterbildnngsvereinen gefährdet wird. In diesem Briefs kommen folgende Stellen vor: „Falsche Freunde des Fortschrittes predigen die Irrlehre von der StaatShilfc und führen die Arbeiter auf Abwege, welche nicht nur diese selbst, sondern mit ihnen die ganze Gesellschaft — man täusche sich ja nicht — an den Ab grund des Verderbens bringen. Denn das Gift jener Irr- lehre schleicht sich unvermutet in die Massen ein. und die grellen Farben, mit denen man das Elend der arbeitenden Klassen gegenüber der Tprannei derer schildert, „die sich auf ihren Geldsäcken wälzen", der ewige Refrain, daß mau „nicht dafür könne, wenn man zur Revolution gezwungen werde", dürfte uns deutlich zeigen, daß die Fahne des roten Kommunismus nur auf die Gelegenheit harrt, um mit all ihren Schrecken entfaltet zu werden. Diese Agitation macht sich meistens besonders in Sachsen breit, und cs ist die höchste Zeit, daß diesem Treiben mit Kraft entgegengetreten wird. Der Leipziger Arbeiter- bildnngsverein, welcher gewissermaßen die Spitze der sächsi schen BildnngSvereine ist. hat mm beschlossen, zu diesem Zweck ans seiner Mitte Reiseprediger ausznsenden, aber seine Mittel sind dazu nicht ausreichend. Wir stellen daher im Namen der guten Sache an Sie, hochgeehrter Herr, die geziemende Bitte: „Bei dem Ansschnsse des National vereins gntigst dahin wirken zu wollen, daß derselbe durch eine genügende Geldnnterstütznng eine ausreichende Agitation unsererseits in obigem^Zinne unterstützen wolle!!" Dieser Brief war nach der „Köln. Ztg." von dem Er folge begleitet, daß Bebel eine größere Summe zur Ver fügung gestellt wurde. Unbewußt, aber scharf hat hier Bebel schon vor -10 Jahren das spätere Gebühren seiner Partei scharf gerügt. Der „Vorwärts" schwieg sich anfangs zu der fatalen Sache ganz ans; er hatte jedenfalls von Bebel noch keinen Wink erhalten und wollte sich nicht mehr einen solchen Nasenstüber bolen, wie es ans dein Dresdner Parteitag geschehen. Der „Vorwärts" weis; aber, daß er mit Bebel schlecht Kirschen essen kann, denn das sozial demokratische Leitorgan bekommt hierbei alle Steine ins Gesicht. Heute mm antwortet Bebel selbst; er erklärt, daß er „diesen Brie; weder geschrieben noch nmerschrieven habe'. Aber es ist doch im höchsten Grade eigenartig, daß er dann weiter zngibt: „Was die Sache selbst betrifft, so ist richtig, daß ich im Sommer l 365 nicht 300. sondern 300 Taler ans der Kasse des Nationalvereins zur Agitation für die Arbeiter- Bildnngsvercine erhielt. Diese Tatsache ist nicht nur be kannt geworden durch die von mir veröffentlichten Abrech, innigen, sondern auch durch die Kämpfe, die ich in späteren Jahren mit dein Wr. jur. Hans Blum führte, in welchem dieser Vorgang wiederholt eine Rolle spielte." Alle Welt muß sich da fragen, wie kann Bebel diese Gelder erhalten haben, wenn er sich nicht an den Verein gewendet hat? Dieses Rätsel ist uns nicht gelöst. Der Brief trägt seit l<> Jahren Bebels Unterschrift und heute L Sklaverei im frühen Mittelalter. Es gibt Leute, welche glauben. Christentum und Kirche aufs leidenschaftlichste anklagen zu dürfen, weil sie nicht auf einmal und urplötzlich die Sklaverei abgeschafft haben. Dabei vergessen diese Heißsporne, daß das ganze alte Wirt schaftsleben derart auf dem Institut der Sklaverei anfge- baut war, daß eine Plötzliche Abschaffung einfachhin ein Ding der Unmöglichkeit war und natnrnotwendig Jahr- Hunderte vergehen mußten, bis die christlichen Ideen ihre Wirkungen im öffentlichen Leben äußern konnten. Wie tief eingewurzelt die Anschauung von der Be- rechtiguug der Sklaverei war und wie die Kirche Schritt für Schritt erst das Terrain erobern mußte, zeigt ein Blick in die germanischen Volksrechte und den Wandel der An schauungen, der sich hier vollzieht unter dem Einfluß der Kirche. Nach dem Zeugnis des römischen Schriftstellers Tacitns lGerm. 14 u. 15) hatte der heidnische Germane gegen jedwede Art der Handarbeit Mißachtung. Sie wurde von dein Freien, um von der mit der Arbeit verbundenen Herabwürdigung seiner Person verschont zu bleiben, dem rechtlosen Sklaven überlassen. Am deutlichsten zeigen uns diesen alten Zustand unter den uns erhaltenen Volksrechten die der Friesen. Sachsen und Thüringer, wenn sie auch ihrer schriftlichen Fixierung nach die jüngsten sind. (Diese Stämme sind um 300 noch nicht so weit als die Franken um 500.) Der Sklave ist hier nicht Person, sondern Sache. Deshalb gab es auch kein Vergehen am Sklaven, sondern nur an seinem Herrn. Sehr bezeichnend in dieser Hinsicht ist die Bestimmung, daß das friesische Gesetz für den gestohlenen Sklaven dem Herrn dieselbe Genugtuung zu teil werden läßt, wie für den getöteten; denn die Verletzung des Eigentums ist die selbe. (Vgl. Jastrow: Zur strafrechtlichen Stellung der Sklaven bei Deutschen und Angelsachsen. Breslau 1373, S. 12.) Wenn aber dasselbe Recht als ein Vergehen am Sklaven dessen Verkauf unter die Heiden verurteilt, so liegt es auf der Hund, daß in dieser Bestimmung, welche dem altgermanischen Recht direkt widerspricht, die Ein wirkung der Kirche zu sehen ist, welche in dem Sklaven ebenso einen Christen sieht, wie in seinem Herrn. Für die Besserung der Lage deS Sklaven war es be deutsam, wenn die Kirche das Miteigentum an ihm hatte. So wurde!, z. B. im Jahre 71)5 dem Kloster Fulda außer mehreren ganzen Sklaven geschenkt von einigen anderen, im Jahre 331 ebenso d. b. die Teilung des Sklaven ist so zu verstehen, daß er während eines be stimmten Zeitraumes (in der Hälfte, dem Drittel. Sechstel der Woche) bald Sklave des einen, bald des anderen ist. Tenn dieses Miteigentumsrecht gab der Kirche Gelegenheit, ! ihre Anschauungen mehr und mehr in die allgemeine Volks- anschannng überznführen und den Sklaven gegen Mißhand lungen sicher zu stellen. Eine Weitcrentwickclnng in der Richtung humanerer Anschauungen zeigen anS der karo lingischen Zeit zivei Briefe Einharts, des Freundes und Biographen Karls des Großen. Ein Sklave hatte seinen Genossen getötet. Einhart bittet den Herrn, zu ge statten, daß seine Haut mit dein Wergeld des Gelöteten gelöst werde. Das beweist, daß zwar der Herr, wenn einer seiner Sklaven einen anderen tötet, das Recht hat, nach Willkür zu strafen; aber auch, daß die Strafe an der Haut bereits als Härte empfunden wird, und endlich, daß schon von einein Sklavenwergeid die Rede ist. (Jastrow a. a. O.. S. 36, Anm. '>). Zum Verständnis des letzteren Ausdrucks sei bemerkt, daß das Vieh in jenen altgenna- nischcn Rechten einen Sachwert hat, ein Wergetd aber nur für die Person fixiert ist. Einen sehr beachtenswerten Umschwung zum Besseren zeigt das longobardische Recht. Kennt noch ein Gesetz Lnitgrands den geschlechtlichen Verkehr des Herrn mit der Frau des Sklaven nicht als Ehebruch, so zeigt ein nenn Jahre jüngeres Gesetz desselben Königs unter dem Einfluß der kirchlichen Anschauungen eine gänzlich verschiedene Be- urteilung dieses Vergehens. Das Verhältnis des Sklaven zu seiner Ehefrau wird dem Verhältnis des Freien zu der seinigcu genau gleichgestellt. Der Ehebruch mit der Frau des eigenen Sklaven hat dessen Freilassung durch den König zur Folge. Aehnliches bestimmt das angelsächsische Neichsrecht. Wollte man eiuwenden, daß noch unter Karl dem Wegen 6v» koken kvettegv» kleinS Verkündigung «neokeint ^iv nüoketv Dluinmen Großen auch Hörige verkauft wurden, so darf man dabei vor allem nicht außer acht lassen: einmal, daß nicht mehr die Person des Hörige» das K mfsobjekt war, sonder» nur die Rechte, und zwar beschränkte Rechte auf seine Arbeit; sodann, daß ein solcher „Verkauf' nur innerhalb der Clan ! grenzen und in Gegenwart des Gangrafen erfolgen konnte. Weil es die Inden waren, welche gerne Sklavenhandel trieben, so war es diesen verboten, einen christlichen Leib eigenen zu besitzen. Für eine in einer späteren Zeu er folgte Knechtung der Leibeigenen ist die Aufnahme des römischen Rechtes in Deutschland haftbar zu machen, dessen Sklavenrecht von den Juristen zu ihrem eigenen Vorteil und znm Besten ihrer Brotherren ans die de» Römern unbekannten Hörigen des deutschen Mittelalters angewendet lviirde (vergl. Michael: Geschichte des deutschen Volkes im Mittelalter. III.. S. 35-1 >. Das aber ist eine unbestreitbare Tatsache, daß die Kirche von Anfang an an der 'Beseitigung der Sklaverei gearbeitet hat, und zwar mit sehr großem Erfolg. Sie er blickt in dem Sklaven ebenso den Christen, wie in seinem Herrn. Und diese Benrteilnng der allgemeinen Gleichheit in religiöser Hinsicht führte onch zur Anerkennung der sozialen Gleichheit. Daß ein solcher Prozeß sich nicht im Handumdrehen vollziehen konnte, ist einleuchtend. Wie langsam derartige Umwandlungs-Prozesse tief gewnrzclter Volksanschannngen sich vollziehen, sehen wir ja seit über 100 Jahren an den indischen Kasten. Diese Kaslengliede- rnng mit der grenzenlosen Verachtung der höheren gegen die niederen Kasten widerspricht durchaus dem Geiste des Christentums, gleichwohl haben die christlichen Missionare darauf Rücksicht zu nehmen, selbst beim Gottesdienst, und müssen es der fortgesetzten Eimvnknng der christlichen Ideen und — den modernen Verkebrsmilteln (Trambahn und Eisenbalm» mit ibren demokratisierenden und nivellierenden Einflüssen überlassen, mit dieser »»christlichen und wider- christlichen Volksgliedernng ansznrämnen, nicht von heute auf morgen, sondern im Laufe der Zeiten! Ein direkter Angriff auf die Kastcneinteilnng würde alle Wirkung christ licher Missionsarbeit von vornherein absolut erfolglos und gänzlich unmöglich machen. Bp I<- «»»»K Lonnsdenii, «>en 28. kläni, nsvkm.