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' Mittwoch, den 25. Juni 1010. Nr. 142. Seite 2 V Nicht etwa nur die inaffenfähigen Männer, nein, das ^ ganzeVolk, die F r a u e » , Z ä u g l i n g e, Greife! Sie alle hat man. um ein Ziel zu erreichen, das durch ehr- liche Waffen nicht erreicht werden konnte, die Jahre des Weltkrieges hindurch die inickterlichsten aller Oncilen er dulden lassen, um dann zum Schlich, als der Krieg längst zu ihrem Ungunsten entschiede» inar, ihre Waffen zersplittert am Boden lagen, noch den Hohn zum Elend zu fugen. — Vier lange Jahre haben ne gehungert, die Waffen haben sie gestreckt, ne flehen um Brot, um den guälenden Hunger zu stillen, und die Entente sandte die so dringend erbet.me Nahrung etwa? o nein, sie sandte .Kommissionen, die sich an unserer Not ergötzen konnten. — Natürlich sind es auch hier die Franzosen, die die ihnen willkommene Gelegenheit, nnS körperlich vollends zugrunde zu richten, ergreifen. Aber ich meine, wenn Wilson, der ja zweifelsohne in, Versailles das entscheidende Wort führt, nicht vor der Welt ,'nmGejpött werde» will, io mns; er seinen Has-, gegen uns, der ihn ans die Seite der Franzosen führt, zurückdämmen und diesen seinen Freunden klar machen, daß es für eine» Staatsmann von seiner Bedeutung noch andere Rücksichten gibt als jene, die im gemeinsamen Hasse wurzeln. Soll sich denn die Menschlichkeit nur offenbaren d^e n uns feindlichen Völkern gegenüber und soll denn Un- inenschlichkeit gerade uns gegenüber Tugend bedeuten?! Man halt uns nun wohl entgegen: Tiefe harte Behänd- lang ioll eine Strafe fein für eure Vergewaltigung der Völker, dafür, das; ibr diesen furchtbaren Krieg vorn Zaun gebrochen! Und wir wissen ja, das; selbst bei nnS und selbst non Tenticheu diese große, diese gemeine Lüge wiederholt wird. Ja, von bei, vielen großen Verbrechen, die sich die Menschheit heule hak zuschulden kommen lassen, ist eines der größten und abscheulichsten dieses, das; man der» deutschen Volke nachsagt, es sei schuld an diesem Krieg und daß man diese Anklage erhebt, trotzdem man weis;, daß der Krieg seit langem von unseren Feinden planmäßig vorbereitet worden i st und daß er gekommen wäre, auch ohne das österreichische Ultimatum und ohne die deutsche Kriegserklärung an Rußland. — Tie Entente wollte den .Krieg nicht lOll, das ist wahr, aber nur deshalb nicht, weil sie noch nicht ganz fertig war, weil sie noch etwa drei Jahre Zeit brauchte, um das französische Heer voll ans- znbilden, um das russische strategische Eisenbahnnetz fertig zu stellen, um die Gesamtheit der Balkanstaaten der Entente anzuschließen und — eine der wichtigsten Vorbereitungen —, um unter den österreichischen Fremdvöikern noch weiter zu wühlen und insbesondere Tschechen und Serben so weit zu bringen, daß sic bei Kriegsausbruch sofort die Waffen gegen ihre deutschen und magyarischen Führer richteten, und ch den .Krieg, der zu ihrem Nerger viele Jahre gedauert und für sie beiinche verloren worden wäre, in wenigen Wochen zu Ende zu bringen. Das Ueberaanqsschulgesctz Ter Entwurf des Uebergiangsschulgesetzes ist jetzt bei der sächsischen Volkskammer eingagangen. Es enthält u. a. folgende Bestimmungen: 8 l. Aufgabe der allgemeinen Volks- und Fort bildungsschule. Tie Volksschule hat die Aufgabe, die Ent wicklung der Kinder durch planmäßige lieb nag der körper lichen und geistigen Knüste im Sinne sittlicher Lebensent- salltung zu fördern und sie zu hingehender Pflichterfüllung im Dienste der Gemeinschaft zu erziehen. Die Hilfsschule llwt bei angemessener Beschränkung des Lehrziels ihr Augen- werk besonders auf die spätere Erwerbsfähigkeit zn richten. Die Fortbildungsschule hat unter besonderer Berücksich- tigung der staatsbürgerlichen, der beruflichen und der Haus wirt schafft ickren Ausbildung der Jugend an -der Lösung der der Volksschule gestellten Aufgabe iveiterzualibeiten. 8 2. SchuIplan. Verbindliche Lehr- und UebuNgs- gebiete der allgemeinen Volksschule sich: Deutsche Sprache mit Losen und Schreiben, Heimatkunde, Geschichte, Erd- und Naltuvkunde. Rechnen, Raumlehre, Gesang, Zeichnen, Leibes- Übungen einschließlich Jugendspiele und für die Mädchen Nadelarbeiten. Religionsunterricht wird bis zur Regelung in der R eich s P e r fas s nn g nach den im V e r o rd n n n g s w e ge getroffenen B e - st i m m iinge n er teilt. Jeder Lehrer ist bereckchigt, die Erteilung von Religionsunterricht äbzulehnen. lieber die Teilnahme der Kinder am Religionsunterricht entscheiden die Erziehungsberechtigten. In rein wendischen und ge mischtsprachigen Schulen ist dafür Sorge zu tragen, daß du Schüler die deutsche Sprache münidlich nnld schriftlich richtig gebrauchen lernen. Den Kindern des wendischen Volksstam- 7„es ist innerhalb des planmäßigen Unterrichts das wen dische Lese» zu lehren und zur Hebung im schriftlichen Ge brauche der wendiscl)en Sprach, sowie zur Aneignung wen- bischer Kinder- und Volkslieder Gelegenheit zu gäben. Tie Lehrer an rein wendischen und an gemischtsprachigen Schulen haben ans allen Klassenstnfen auch die wendisch' Sprache anznirenden. Wo es die Verhältnisse gestatten, sind Schul gärten r.nzulegen und für die Zwecke des Unterrichts, na- mentlich für dir Einführung der Scksiiler in den Oosr- und Gemü'cbali. rinzu richten. 8 ll. S ch n l P fl i cht ii nd S ch n l b c s u ch. Tie all- gemeine Schnlpflickft umfaßt den achtjährigen Besuch der Volks- und den dreijährigen Besuch der Fortbildungsschule. Das Schuljahr beginnt mit lei» 16. April und endet mit Hem 31. März. Die Verpflichtung zum Besuche der Volks schule entfällt, wenn der Erziehungspflichtige nachweist, daß ein Kind anbeiiveit ausreickrend unterricksiet wird. Wo ein Bedürfnis vorliegt, sind von den Schulgemeinden öffent- liche Kindergärten vinzurichten. Z 4. Allgemeine Volksschule. Tie Vd.ks- schulen sind als allgemeine Volksschulen für afle .Kinder des Schulbezirks ohne Unterschied des Vermögens und der Religion bin.zu richten. Innerhalb der allgemeinen Volksschule können Mteiliingen mit verschiedenen Bildung?- zielen errichtet werden. Tie Verteilung der Schü e. auf dw Abteilungen geschieht lediglich mit Rücksicht ans Begabung und Leistungen. Z 6. Schulgeld. Für di« zum Besuche der Orts- schule verpflichteten Volks- und Jortbildungsschüler darf kein Schulgeld erlwben werde». HB. Privat schulen und Privatunterricht. Zur Errichtung von Privatschulen für solche Kinder, die nach ihrer körperlichen und geistigen Veranlagung und Be schaffenheit unbedenklich am Unterricht der allgemeinen Volksschule teilnehmen können, soll künftig in der Regel keine Genehmigung erteilt werden. An den be stehenden Privatschnlen dürfen keine neuen Klafsenzüge ge- bildet werden. Privatunterricht ist nur insoiveit zulässig, als es sich um Hausunterricksi für .Kinder einer einzelnen Familie lxindelt. Zur Teilnahme nicht zur Familie ge- höriger Kinder an solchem Unterricht bedarf es der Genehmi gung der obersten Schulbehörde. H 7. Allgemeine M ä d ch e n s o r tH i l d n n g s - ' ch ii l e. Für die aus der Volksschule entlassenen Mädchen sind Fortbildungsschulen einzmichken. In ländlichen Schul gemeinden kann der Unterricht durch die Ortsschnlordnung ans eine Jcchreszeit beschränkt werden, muß sich aber solchen falls ans mindestens 120 Stunden jährlich erstrecken. Wer den für die Schülerinnen besondere Hanshaltungs- und Kochlehvgänge veranstaltet, so können die Stunden dieser Lehrgänge in die Zahl der Unterrichtsstunden eingerechnet werden. 8 3. S ch n l v e r b ä n d e. Zur Erfüllung einzelner Ausgaben dürfen sich Schulgemeinden zu Schulverbändeu vereinigen. Die oberste Schulbehörde kann die Bereinigung benachbarter Schulgemeinden z» einer Schulgemeinde oder zu einem Schnlvetzband verfügen, wenn Schulgemeinden zur Unterhaltung eines leistungsfähigen Schulwesens oder zur Erfüllung einzelner ihnen obliegender Aufgaben unver mögend sind. 8 9. S ch iilaiifsicht und Schultert n n g. Tie An f sicht über den Religionsunterricht, die der kirchlichen Oberbehörde bisher zustand, f allt w e g. Die Ortsschulaufsicht wird aufgehoben der nächste Vorgesetzte des Lehrers ist >der Bezirksschulrat. Für Schulen w't zwei und mehr ständigen Lehrern ist ein Schul leiter z» bestellen. Ter Schulleiter wird vom Schulvorstand ans sechs Jahre gewählt. Tie bisherigen Schuldirektoren bleiben in ihren Stellungen als Schulleiter und haben An spruch auf Gewährung des ihnen nach den allgemeinen ge setzlichen und ortsgesetzlichen Bestimmungen zustehenden Dienste! nkoiiimens. Weitere Paragraphen regeln: Lehrer- Versammlung und Lebrerrat. Elternrat, Anstellungs- und Rechtsverhältnisse der Lehrer, Schulvorstand, Bezirksschul, amt, Bezirksschulrat, Bezirkslehrerausschuß und Bezirks- lehrerrat. >Wir werden aus diesen Entwurf in einem besonderen Artikel znrückkommcn. Die Redaktion.) Die Zttsammensetznng der 2 chnIko m m issioncn der höheren Schulen betrifft eine weitere Regie- rnngsvorlage. Sie sieht eine Verstärkung der städtischen Schulkommiisionen um zwei Gsmeindeniitgljeder vor, die nickst wissenschaftlich gebildet zu sein brauchen. Eine weitere Aendernng besteht darin, daß künftig auch Frauen, seien cs solche mit wissenschaftlicher Bildung oder ohne solche, in die Schulkominissioneu gewählt werden lönnen. 2er Entwurf zum KiccheuauSlrittSgesetz D e Franc des Bekenntniswechsels und des Austrittes ans einer der cnierknnntcn N ligioneges, llw ajtrn war bis her durch ein Mandat von 1827 und iw Anschluß daran du,ch gesetzliche Bestimmungen an- ken Jahren 1870 und N'Ol (slic Jrroeliteu) geregelt. Nciw dem neuen Entwurf soll die vorherige AuSsprocke mit dem Geistlichen nicht mehr eiimderlich sein. Tie bi»!,er vorgeschriebene vier- wtch ge B denlz it soll sw Kalle», die Zuständigkeit der AmtSgerickte hierstir ausgenommen wurden. ES soll kÜnstig genügen, d.-ß, wer ans s iner bi'hengen Konfession auS- trcten will, dem Stunde; deciwten senie? Wohnsitzes seinen rnesbezügticken Wollen zu Prowkol! »rtlärt. Damit würde der AnStrtil brm rkl iew. Ko enivS soll er vom StandeS- beanuen kn-scbe nigt und von ihm i nvcrzüglich dem Geist lichen der Kiichcrigemeiiide, der der Antragsteller lvSher an- gelöct dal, „iligsieilt werden. Weitere Bestimmungen be ziehen sich ans das Alnr ans der ans den» Bekennt» isvrr- band AnSlreteiike,,. Entsprechend nr,n Alter der Eides» mündigkul kann nach vollrndneni 16 Lebensjahre jeder aus seiner Kirchengemeinichasl mistielen. Für Kinder unter 16 Jahren Hat, falls er erzuhuiigSberechtigt ist, der Baker, sonst die Mutter das Reckt, ten Austritt zu er» kläre», wenn sie bteü auch lür sib selber tun oder getan toben, lieber N chtigkeil und A, seck tbarkeit einer A»S IrittSeiklärnnp. über dte Anerkennung anßerhdlb Sachsens erfolgter Kacki-nouSirltie »ni d>e Auihcbung der bisherigen einsctil.lginen BestlMwuiigvi, hm>c»l» die weiteren Abschnitte deS Gesetze-. Die Nnlioi>alVersammlung Weimar, 21. Juni. Am Regierungtsisch: Bauer, Da vid. Müller, Schmidt, Wissell. Ans der Tagesordnung stehen kleine Anfragen. Ans eine Anfrage des Abg. Giesing und Genossen (Zent.), oh die Regierung bereit sei, mit Rück- sichst auf die Teuerung den Beziehern von Unfall- u. Allers- rei'.lie eine Erhöhung der ihnen znstehenden Zufatzrenten zu gewähren, und die Koste» ans das Reich zu übernehmen, erklärt rin Kommissar t,-> Reichem tzeil-mmtrs, daß eine all gemeine Erhöhung e Znsatz' eiit n zmzeit nicht möglich sei, weil weder die Veisicheiiuwslrastci i rch das Reich die sich ergebende Mehcbesastiing kragen kö'-nen. Doch soll ein Ge setz, „Imins ei »gebracht werden, der »m,r gleichzeitiger Hcrauf- letziin , tee B-trä'ge eine EihöhüNg der Leistungen der Ver- sicheruiige.,,a<„i: pmnetzt ^Nach Erledigung einer Reihe weiterer Arifcagrn selgr die erste und zweite Beratung des G.siüer.imnlfts über L nukrankenk,ss n. KAssenanpettellte und E,satkassen. Das Gelltz wird mit rinkgr'» Abänderungen in allen drei L^ungen verabschiedet. Nächste Sitzung Liensiag, den I.JuU »achmitiazs 3 llhr: S cdlungSgesetz und Verfassung. Tagesmel-ungen Ein Aufruf der ReichSregiernng. Berlin, 24. Juni. Dte Reichsregierung hat mit der Zustimmung der Nationalversammlung erklärt, den Friedens vertrag zu unterschreiben, schwersten Herzens unter dem Druck der rücksichtslosesten Gewalt nur in dem einen Gedanken: Unserem wehrlosen Volke neue Kriegsopfer und Hunger- gualen zu ersparen. Der Friede ist geschlossen! Nun wahrt und sichert den Frieden! Das erste Erfordernis ist: Ver tragserfüllung. Jede Anstrengung muß an die Erfüllung dieses Vertrages gesetzt werden. Soweit er ausführbar ist, muß er ausgeführt werden! Nimmer werden wir derer vergessen, denen die Abtretung droht. Sie sind Fletsch von unserem Fletsch. Wir werden für sie eintreten, wo wir können, wie für un» selbst. Aus dem StaitSverband können sie gerissen werden, aber nicht aus unserem Hirzen. Das zweite Erfordernis ist: Arbeit! Dte Lasten dieses Friedens können wir nur tragen, wenn keine Hand müßig ist. Für jede nicht erfüllte Leistung können die Gegner mit Vormarsch, Besetzung oder Blockade antworte». Wer arbeitet, verteidigt de» heimischen Boden. Das dritte Erfordernis heißt: Pflichttreue! Wie wir trotz aller Gewissensnot auf dem Posten geblieben sind io muß es jeder einzelne machen. Der Soldat, und zwm Offiziere, llniterofsizi-ere und Mannschaften, der Beamte, jeder muß um des Ganzen willen seiner Pflicht treu blei ben auch in diesen bösesten aller bösen Tage. Man zwingr uns, Deutsche an fremde Kstrichte ausznliefern. Wir haben uns bih zum äußersten dagegen geweicht. Für die tiese Erbitterung unserer braven Truppen haben wir volles Ver ständnis. Aber wenn nickst Offizier und Mann jetzt noch fester für die innere Orbnung eintreten helfen, so liefern wir nicht nur ein paar Hundert, sondern Millionen nnserei Landsleute aus, und zwar der Okkupation, der Annerion, dem Terror! Deutschland muß lebensfähig bleiben. Ohne innere Ordnung keine Arbeit; ohne Arbeit keine Vertrags- erfüllunz, ohne Vertragserfüllung kein Friede, sondern Wie- devcmfflammen des Krieges. Wenn wir nicht alle mithelfen, ist die Unterschrift unter den Vertrag wertlos. Dann kann es keine Erleich, terungen, keine Revisionen und kein schließliches Abträgen der ungeheuren Lasten geben. Was heute an Togen ver säumt wird, kann unsere Kinder Jahre der Knechtschaft kosten. Schon heule müssen Volk und Negierung an die Arbeit gehen. Es darf keine Pause geben und kein Bei seitestehen. ES gibt nur einen Weg aus der Finsternis diese» Vertrages: Erhaltung von Reich und Volk durch Einigkeit und Arbeit! Helft uns dazu, Männer und Frauen! Der Reichspräsident: Eberl. Die Reichsregierung: Bauer, Erzberger, Hermann Müller, Dr. David, Dr. Mayer. Wissel, Robert Schmidt, NoSke. GteS- bertS, Dr. Bell, Schlicke. Die Reichswehr nnd der Friede Berlin, 24. Juni. (Amtlich). Sämtliche führenden Truppenkommandeure und Regtmentsführer der Reichswehr, die in Berlin und seiner weiteren Umgebung in Garnison find, folgten am Dienstag nachmittag einer Einladung des RetchswehrministerS Noske. In längeren Darlegungen gab Reichswehrmintster NoSke eine Uebersicht über die durch die aufgezwungene Unterzeichnung deS Friedens ent standene politische Lage des Reiches. Eln Teil der ver- sammellen Offiziere gab seinem Schmerz darüber Ausdruck, daß mit dem Frieden auch die schändlichen Schmachpara- grophen unterzeichnet wurden. ES gelang jedoch dein Reichswehrministcr, sämtliche anwesenden Offiziere davon zu überzeugen, daß es oberste staatsbürgerliche Pflicht ist. über persönliche Bedenken hinweg dem schwergeprüften Vaterlande weiter zu dicnen, um es v-,r dem Lhaos zu bewahren nnd an dem Wiederaufbau mit zu arbeiten. Oberst v. Hahnke betonte entgegen einer in einem Per- Uner Blatte veröffentlichten Notiz, daß es ihm nicht ein gefallen sei, zu Handlungen gegen dte Regierung auf.u- fordern. Ebenso ist es ein vollständig frei erfundenes Ge rücht. daß General v. Lüttwitz mit verschiedenen füh renden Politikern wegen der Bildung eines neuen Kabtretis Fühlung genommen habe. Die Konferenz war eine Vcr- trauensklmdgebung und ein voller Erfolg für den Reichs- wehrminister. Ferne» find alle Gerüchte über eine angeb- liche drohende, dem Bestand der Reichswehr gefährdende Zersplitterung gänzlich hinfällig. Eine Reihe von Offizieren der jetzigen Reichswehr ist, wie in einem Telegramm an Noske gesagt wird, bereit, mit ihren Leibern die Aus lieferung Ludendorffs zu verhindern. Sin Anschlag gegen Erzbergrr AuS Weimar meldet dte »Voss. Ztg ": Nach;« er- schien eine Anzahl von Soldaten aus de: Umgegend von Weimar vor dem Schloß, um den Minister Erzberger „auSzuheben". dem sie die Schuld an der Unterzeichnung des FriedenLoertrages gaben. Sie wollten dies im letztem Augenblick noch verhindern. Viele Stunden lang varnen dte Leute vor dem RegllrungSgebäuds aus, um Eizterger nbzufassen. Glücklicherweise vergebens. Antideutsche Kundgebungen in Spa Spa, 24. Juni. Nach Bekanntiverdcn der deutschem Einwilligung in die VerbandSbedingungen kam eS vor dem, von der deutsche» WaffenstillstaudSkommissto» in Spa wohnten Hvtel zu lärmenden Kundgebungen der Bevölkerung, an denen belgische und franzv» fische Soldaten teilnabmen. DaS Johlen und Pfetfem dauerte stundenlang. Von deuischer Seite wurde sclbsl- verständlich strengste Zurückhaltung diesem Skandal gcgvne, über geübt. ES blieb bei dem Lärmen und Toben des Pöbels, ohne daß es wie in Versailles zu tätlichen Aus' schreilungen gekommen wäre. Ausschreitungen in Mannhrtm. Mannheim. 2t. Juni. Getter» kam hier wftder- z» größere,l Ausschreitungen. Auf die M ül.ilung de: ft an-