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Sächsische Volkszeitung : 17.06.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-06-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192006176
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19200617
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19200617
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1920
-
Monat
1920-06
- Tag 1920-06-17
-
Monat
1920-06
-
Jahr
1920
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 17.06.1920
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DonnerStag den 17. Juni 192» Wie die Time» au» «onftantiuopel Melden, ist den türkischen Nationalisten, die in letzter Zeit unter Munitionsmangel zu leiden hatten, bei der Einnahme von vesanti ein große» Depot mit Artillertemunition in die Sünde gefallen, da» die Deutschen im Winter 1917 in der Nühe des TauruS errichtet hatten. Di« Revolution in Thrazien Achen, 13. Juni. (Reuter.) Einem Telegramm aus Dedea» gatsch zufolge hat Jafer Tayor die Unabhüngigleit Ost. thrazienS proklamiert, die Oberhoheit der Pforte al» mifge- hoben erklärt und ein Kabinett gebildet. Belgisch-französisches Bündnis Brüssel, 16. Jum. Die Verhandlungen zwischen Marsch all s^ch und dem belgischem General st nbSchef haben zu ^Un Ergebnis geführt, daß zwischen Frankreich und Belgien ein "militärisches Bündnis abgeschlossen wird, nach welchem Belgien zur Haltung eines stilleren Heeres als vor dem Kriege und zur Verstär- lung seiner Festungen verpflichtet wird. DaS Militärbündnis gilt für die Dauer von 1k Jahren; es ist ein DesensivbündniS. Ein Attentat aus den japanischen Ministerpräsident«« Amsterdem, 16. Juni Uebcr Neuyork wird aus Tokio ge meldet, daß aus den japanischen Ministerpräsidenten ein erfolg loser Anschlag gemacht worden sei. Der Täter, ein Japaner, sei verhaftet. Zur Kabinettskrise in Norwegen Kopenhagen. 16. Juni. Wie die Blätter aus Cbristiania melden, hat da« Stolthing gestern da« Wegebaugesetz des Ministeriums knudsen mit 74 «egen 81 Stimmen ab ge lehnt. Infolgedessen Werde Ministerpräsident Knudsen heute mit der ganzen Regierung »urücktreten und man glaube, daß der König den Slorthingprä» sideiiten Halvorsen ersuchen wird, die neue Negierung zu bilden. »Berlingske Tidcnde" meldet au? Christian!«, daß die Rechte des Storthing sich bereit erklärte, die Bildung der neuen Negierung zu übernehmen- Als Mitglieder der neuen Negierung werden genannt: Heinrich Aelvorsen Ministerpräsident und Justizminister, Michele Minnister de« Aeußeren, Lykke HandclSmInister und Riddervold- Jenscn Unterrichtsminister. Die Kabinettsbildung in Rom beendet (Eigener Drahtbericht der .Sachs. VolkSzeitung".) Rom» 16. Juni- Agenzia Stefani. Das neue Kabinett, bat sich wie folgt gebildet: Ministerpräsident »nd Inneres, Sforza; AcußereS, Rosst; Kolonien, Ferat Tedesco: Finanzen, Meda; Schatz, Bonomi; Krieg, Sechi; Marine, Alessio; Industrie, PaSquuli; Verkehr, Vassalio; Vost, Rainerie; Befreite Gebiete, Labriola, Arbeit. Die Minister haben dcm Kön'g den Eid geleistet. Wiederaufrichtung deutscher Konsulate in Italien Wie der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" aus Nom berichtet Wird, hat die italienische Regierung die Wiederansiichtnng Ver deutschen Konsulate, auf die Deutschland nach dem FriedenSvertrage keinen Anspruch hätte, zugelassen. Dänemark gegen eine Brkmndnnq farbiger Truppen Kopenhagen, 15. Juni. Gegen die Verwendung farbiger Trup pen in Westdeutschland durch die Franzosen und Belgier verössent. licht „Sozialdemokraten" an leitender Stelle einen längeren Artikel, in dem es u. a. heißt: Die Verwendung farbiger Truppen ist nicht nur eine Angelegenheit zwischen Frankreich und Deutschland, sie ist auch eine europäisch« Angelegenheit. Abgesehen von der Scham, die unser Weltteil empfinden muß, wird er unzweifelhaft auch die Fol gen des Umstandes zu sühlrn bekommen, daß die Farbigen auf Grund ihrer großen Zahl and ph.ssischm Macht sich als Herren fühlen konnten. Die Würde der weißen Bevölkerung und ihre Sicherheit sollten Frankreich veranlassen, der Verwendung forbiger Truppen in Mitteleuropa ein Ende zu machen. Leider scheint aber der beständig wachsende Militarismus bei stillstehender BcvötternngS. zahl Frankreich in immer größer; Abhängigkeit von den farbigen Truppen zu bringen und seinen Blick für die Folgen für seine eigene und Europas Stellung zu verschleiern. Zum ZeitunqSverbot im besetz-«» Gebiete Köln, 1k. Juni. Dem Vernehmen nach ist der Grund deS Verbotes der „Kölnischen VolkSzei»ung" und der „Rhei mischen Zeitung" darin zu suchen, daß sie Artikel gegen die Verwendung farbiger Truppen im besetzten Gebiete ver öffentlichten. Außer diesen enden Zeitungen sind weitere fünf Blät. kör im besetzten Gebiete vorläufig verboten worden. Volcn ersristwert dre Abstimmung Berlin, 16. Juni. Die polnische Regierung hat für die Dauer der AbstimmunaStermine in Ost. und Westprenßen Erleichte rungen für den Durchreiseverlehr durch den polnischen Korridor abgelehnt. Gerichtliche Nachllänge zum Sapp-Pntsch Marburg an der Lahn, 15. Juni. Vor dem Gerichte der ehe maligen 22. Division begannen heute die Verhandlungen wegen der Vorkommnisse bei Bad Tbal in Thüringen. Angeklagt sind 14 Stu tz nteu, zum großen Teile ehemalige Offiziere,, wegen rechts widrigen Wasfengebrauchs in Verbindung mit Totschlag. Ungarisches Obst für Deutschland Buvapeft, 16' Juni. Wie „Magyar OSzag" meldet, bat Deutschland Ungarn 600 Waggons zur Durchführung der ObstauSfubr zur Verfügung gestellt. Ein Teil davon ist bereits «micrwegS. Die ObstauSfuhr nach Oesterreich und Deutschland hat schon begonnen. Sine Kieler Regatta Kiel, 16. Juni. Zum ersten Male seit Ausbruch des Kriege» beginnt heute wieder eine Kieler Woche. Die Segelregatten werden wieder vom Kaiser!. Nachtklub, dem Norddeutschen Regatten verein und der Kieler Segelvereinigung veranstaltet. Erfolg der Proteste gegen den Telefontarif? München, 16. Juni. Einer Abordnung von Telephonteil nehmern wurde in der Münchner Abteilung des NeichSpostministeriumS mitgcteilt, daß eine Revikion der neuen Telephongebühren- vrdnung in Bälde den Reichstag beschäftigen werde. kleine Nachrichten Keine Ausfuhr von deutschem Zucker. Von dem englischen Handelsministerium ist Anfang Mai 1S20 eine Statistik Über die amtliche Ein- und Ausfuhr für die ersten vier Monate dieses Fohres veröffentlicht worden. In dieser Statistik ist aufgesührt, daß England in der angegebenen Zeit für S47K Pfund Sterling Weiß- zuaor und ür 187 986 Pfund Sterling Rohzucker aus Deutschland bezogen habe. Von einem Teile der deutschen Tages» und Fach. Presse ist diese Mitteilung mit mißbilligenden Bemerkungen in der Annahme versehen worden, daß es sich bei dem in der englischen Statistik als aus Deutschland eingeführt bezeichneten Zucker um Zucker deutscher Herkunft handle. Demgegenüber mnß daraus hinge rissen werden, daß die englische Außenhandelsstatistik alle Waren ohne Rücksicht auf ihre tatsächliche Herkunft als Ausfuhr deS Landes onsftihrt, In dem sie zur Verladung oder Verschiffung gelangen. ES kann sich also nur um Zucker tschechoslowakischer Herkunft handeln, der aus der Elbe nach Hamburg verfrachtet nnd dort auf Seeschiffe »mgcladen wird. Eine Ausfuhr von Zucker deutscher Herkunft lommt bei der herrschenden Zuckerknappheit selbstverständlich nicht >n Frage. Der ReichSwlMtschaftSrat, da« vorläufige Reich Hwirttscha ft». Parlament, wird am 30. Juni im Herrenhause zu Berlin zu seiner ersten Tagung zusammentreten. Damit wird eine wichtige wirtschaftS- 'haft in Funktion treten, welcher neben dem künftigen Wirksamkeit vorwiegend aus w-irtschaMchem Gebiete rufälkt. Lee Tagung dieses Wirtschaft». Parlamente» wird man in allen Schichten de» Volke» «ft der größte» Aufmerksamkeit folgen müssen. Für de« Poswerkehr «st der von Dänemark besetzten ersten Aon« des Abstimmungsgebiete» Schleswig gelten vorläufig im allge meinen noch die VersendungSvorschristen für den inneren deutschen Verkehr. Für Postsendungen jeder Art nach der ersten Zone werden dementsprechend die deutschen Jnlandsgebühren erhoben. Eine Ein schränkung ist indes dadurch ringetreten, daß der Zahlkarten- und Zahlungsanwoisungverkehr in der ersten Zone eingestellt worden ist und Postprotestaufträge nach diesem Gebiete nicht zulässig sind. Fer ner müssen Pakete nach der ersten Zone Schleswigs von zwei Zoll inhaltserklärungen in deutscher Sprache, einem stattstischen Anmelde, schein und einer Ausfuhrerklärung begleitet sein. Auf sedeS Paket ist eine der baiden Zollinhaltserklärungen haltbar auszulleben. AIS Paketkarten sind Auslandsvordrucke zu verwenden. Für Pakete nach Sylt gelten die Jnlandsbestimmungen ohne Einschränkung weiter. Die Grenze zwischen der ersten Zone und der zweiten Zone des Ab stimmungsgebietes Schleswig verläuft vorläufig längs einer Linie nördlich HolniS, Glücksbnrg, Mürwik, Flensburg, Pattburg, Medelby, Jadelund, Süderkügnm, Neukirchen, Klannbüll und Sylt. Rückständige Guthaben der Kriegsgefangenen. Die bisher noch nicht angemeldeten Ansprüpe auf restliche Guthaben (AibeitSlöhnen, Kaniinengeld «sw.) der ehemaligen Kriegsgefangenen müssen nunmehr spätesten» bis zum 16. Juli 1920 durch die ,n- ständlgen VersorgiingSsiellen (früher Bezirkskommando») bei den zu ständigen AbwicklungSindendanturen angemeldet sein. Somit eine Anmeldung der Ansprüche statlaesunden hat und dem Antragssteller der Bescheid erteilt wurde, daß sein Antrag vorgemerkt ist, braucht die Anmeldung nicht wiederholt zu werden. Die Ab» wicklungS-Jntendaniuren haben für jedes Armeekorps die Summe der angcfordcrten Beträge sestzusiellen und diese bi» Ende Juli 1920 der Zweigstelle der Generalkriegskasse, Berlin, Uutcrwasserstr. 7, mit- zuteilcn. Ueber die Auszahlung wird daun weitere Veröffentlichung folgen. Danzig, 16. Juni. Wie wir erfahren, muß seder Stimm berechtigte Ostpreußens, der bis jetzt noch nicht bei dem Ab- stimmungsanSschnsse seiner Geburtsgemeinde in die Listen der Stimmberechtigten ausgenommen worden ist, bis spätestens den 20. d. M. bei der für ihn zuständigen Kontrollkommission für Volks abstimmung schriftlich oder telegraphisch Einspruch wegen nichte» folgter Eintragung in die Listen erheben. Die zuständige Kontroll kommission für die Volksabstimmung hat ihren Sitz in der Kreis hauptstadt desjenigen Kreises, in den der betreffende Abstimmungs berechtigte geboren ist. Halle» 16. Juni. Einer Blnttermeldung zufolge sind durch einen schweren Wassereindrnch vier Schächte und der Tagbau der Brannkohlengewerkschaft Konkordia bei Nachterstedt ersoffen. Die Wassermassen haben die Schächte zum Teil eingedrückt. Es ist noch nicht abznsehen, wann die Grube, die 2600 Mann beschäftigt, wieder betriebsfähig wird. De- >--* Seit Veröffentlichung des neuen Reichsversorgungsgesetzes stellen täglich zahlreiche Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene bei den Versorgungsstellen oder beim Versorgungsamt selbst Antrag auf An erkennung oder Umanerkennnng nach diesem neuen Oiesetze. Da die Aussührungsbestimmungen zum Neichsversorgimgsgesctze (ohne di« die Anwendung deS Gesetzes nicht erfolgen kann) noch nicht erschienen sind, müssen di« Antragsteller zunächst noch abgew'ksen werden. Nach einer Mitteilung de Reichsnrbeitsministeriums wird das neu« Gesetz voraussichtlich am 1. August 1920 zur Einführung gelangen. Alle in Frage kommenden Personen werden ersucht, ihre Anträge, die sich lediglich auf Umanerkennung nach dem neuen Gesetze beziehen, bis z» diesem Zeitpunkte Mückzuhalten. Eines besonderen Antrages eines jeden einzelnen in dieser Richtung bedarf es nicht, da die Um. anerkennungen von Amtswegen vorgenommen werden Me Aner kennungen oder Umanerkennungen erhalten rückwirkende Kraft ab 1. Apml 1920, soweit Ansprüche auf diesen Zeitpunkt zurückreichen. Die neuesten Bestimmungen über den zehnprozentlschen Abzug vom Lohn und Gehalt ab 25. Juni 1. Jeder Arbeitgeber hat bei jeder Zahlung von Arbeitslohn, worunter nicht nur Barlohn, sondern auch Natural, und sonstige Sachbezüge fallen, 10 vom Hundert des Arbeitslohnes, uyd zwar deS Barlohns einzubehalten. Tressen Barlohn- und Natural, oder son stige Bezüge zusammen und übersteigt der Wert dieser Bezüge den nung und Verpflegung gerechnet, so sind doch nur 16 M. (20 vom Hundert des Barlohns) abzuziehen. 2. Die Verpflichtung deS Arbeitgebers zum Abzug besieht für jede vom 25. Juni 1920 ab stattfindende Lohnzahlung. Dies gilt auch für den vor dem 25. Juni verdienten 2ohn sofern die Zahlung erst am 25. Juni oder später erfolgt. AuSeinanderrechmmgen deS vor und nach dem 25. Juni verdienten Lohne- finden also nicht statt. Für diejenigen, deren Lohn erst am 25. Juni oder später ausgezahlt wird, entsteht dadurch gegenüber denjenigen, di« den Lohn vor dem 25. Juni empfangen, keine Härte, w-il eS sich nur um die vorläufige Einkommensteuer handelt und daher daS. was jetzt zunächst weniger abgezogen wird, bei der endgültigen Veranlagung mehr bezahlt werden muß. 3. Die Einzahlung de» einbehaltenen Betrages erfolgt entweder durch Verwendung von Steuermarken oder durch unmittelbare Ein zahlung an die Steuerhebestelle des Arbeitnehmers. 1. Verwendung von Steuermarken a) Jeder Arbeitnehmer hat sich von der Gemeindebehörde seine» Wohn- oder Beschäftigungsortes eine Stenerkarte ausstellen zu lassen. Die Ausstellung erfolgt unentgeltlich, sie kann von der Gemeinde, behörde mich Arbeitgebern überlassen werken. b) Der Arbeitgeber hat für den einbehaltenen Betrag Steuer marken in die Stenerkarte einzmikleben nnd zu entwerten. Steuer, marken von 10 Pf., 50 Pf., 1 M., 5 M., 25 M. sind bei den Post, anstaltonzu beziehen. Die Entwertung erfolgt durch Eintragung des TageS der Verwendung: allgemein übliche Abkürzungen sind zulässig (z. B. 10. Okt. 20). Grundsätzlich soll die Einklebung und Entwer» tung von Struermarken bei jeder Lohnzahlung erfolgen, auf Antrag pann jedoch gestattet «erden, daß für ständig beschäftigte Personen d>e Nr. 135, Seite S Steuermarken statt bet jeder Lohnzahlung am Ende eine« jeden Mo nats oder Kalendervierteljahres entwertet oder eingellebt werden. c) Der Betrag der entwerteten Marlen ist in die Steuertarte oinzutragen. 2. Unmittelbare Einzahlung bei der Steuerstelle des Arbeitnehmer». a) Sie erfolgt nur auf Antrag des Arbeitnehmers beim Lande-- finanzamte. Um die Genehmigung des Antrags noch vor dem 25, Juni zu erreichen, muß der Antrag schleunigst eingereicht werden. b) Die Einzahlung must spätestens bis zum 10. Tage deS fol genden Monats erfolgen Auf Antrag kann gestattet werden, daß die Einzahlung erst innerhalb der ersten zehn Tage nach Ablauf eines Kalendervierteljahres erfolgt. c) Gleichzeitig mit der Einzahlung ist eine Nachmessung in dop pelter Ausfertigung einzureichen. Nachweisungen können vom Ende des Monats ab bei den Finanzämtern bezogen werden. Die Rich tigkeit der Nachweisung ist von dem Arbeitgeber oder seinem Ver treter zu bescheinigen. Die Steuerhebestelle gibt nach Prüfung eine Ausfertigung mit Empfangsbescheinigung zurück. 5. Die einkommensteuerfreien Beträge (1500 Mark, 500 Mark, 200 Mark) werden beim Lohnabzug nicht berücksichtigt. Ihre Berück sichtigung erfolgt erst bei der endgül'igen Veranlagung der Ein kommensteuer für das Rechnungsjahr 1920. 6. Eine Anrechnung der 1920 eingeklebten Steuermarken der vom Arbeitgeber bei der Steuerhebestelle auf die für 1920 zu entrich tende Einkommensteuer findet erst nach der endgültigen Veranlagung für das Rechnungsjahr 1920 statt. Zuviel entrichtete Beträge werden grundsätzlich auch nicht vor rer endgültigen Veranlagung für 1920 zu rückgezahlt. Zur Vermeidung von Härten ist jedoch schon eine vorherige Zurückzahlung für solche Fälle vorgesehen,, in denen die vom Arbeitnehmer für das Rechnungsjahr 1920 endgültig zu ent- rnchtende Einommensteuer voraussichtlich weniger als 10 v. H. deS mutmaßlich im Jahre 1920 zu erzielenden Arbeitseinkommens des Arbeitnehmers beträgt; entsprechender Antrag ist vom Arbeitnehmer beim Finanzamte zu stellen. 7. Der Arbeitgeber haftet dem Reiche für di« Einbehaltung und die Entrichtung von 10 v. H. des Arbeitslohnes neben dem Arbeit nehmer als Gesamtschuldner. Die Bestimmungen über die Erhebung der Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn sind im Zentralblatt für daS Deutsche Reich vom 4. Juni 1920 — Nr. 27 — S. 632 abgedruckt. Das Zentralblatt ist von Karl Heymanns Verlag, Berlin W. 8, Mauerstraße 43/44, zu beziehen. Sächsische Volkskammer Dresden, 16. Juni. Die Sächsische Volkskammer hielt heute mittag 1 ckhr ihre 126. Sitzung ab. Abg. Krauß (Soz.) begründete zunächst die Anfrage des Abg. Arzt und Genossen, betreffend die Revision der Gebüh« rensätze für Amtshandlungen der Behörden der inne ren Verwaltung, Durch die zahlreichen neuen Gesetze und Verord nungen seien die Behörden wesentlich belastet worden. Sie mußte» zum Teil neue Beamte anstellcn. Deshalb sei eine Erhöhung de» j Gebührensätze nötig. Ministerialdirektor Dr. Schulze erklärte, daß die Regierung der Kammer demnächst eine Vorlage zugehen lasse, die sich mit der Erhöhung der Gebühren befasse. Auf Vorschlag dos Präsidenten Fräßdors wurde die Anfrage dem Haushaltungs ausschuß B überwiesen. Es folgte darauf die erste Beratung deS Antrages des Abge ordneten Dr Wagner und Genossen auf Ersaß eine Gesetzes wegen Entschädigung der durch das Hölzsche Treiben geschädigten Einwohner des Vogtlandes. Abg. Dr. W a g n e r(Deutschnat.) hob in seiner Begründung hervor, daß die Tumultschäden schon wiederholt die Volkskammer beschäftigt hät ten. Bei der Beratung über den Vertrag mit der Leipziger VolkS- hausgesellschasi habe seine Fraktion beantragt, das Darlehen aus fttnf Millionen zu gunsten sämtlicher anderen Schäden zu erhöhen. Leider habe damals die Kammer- den Antrag abgelehnt. Die durch den Näuberstaat schwer geschädigten Vogtländer könnten nicht allein auf das Reichstumultschädengesetz verwiesen werden, da die Regie rung ihren Pflichten nicht nachgekommen sei. Sie hätte dem Treiben mit Militär entgegentreten müssen und nicht noch die Einwohner wehren auflösen sollen. Deshalb habe der Staat die Pflicht, für die Schäden aufznkommen, Die Aussprache wurde vertagt und soll mit derselben über den nächsten Antrag vereinigt werden. Abg. Günther (Dem.) begründete seinen Antrag: Die Regie rung zu ersuchen, baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch de« ihr die Mittel zur Verfügung gestellt weinen, um den durch da» verbrecherische Treiben von Hölz und Genossen schwer geschädigten Einwohnern des Vogtlandez insbesondere von Falkenstein, Hilfe zu gewähren. Der Redner be tonte, daß nicht nur die Vorgänge im Vogtlande, sondern auch die Unnihen in anderen Städten der Anlaß zur Stellung des Antrages gewesen seien. Der Staat habe de Pfl'cht, für die Geschädigten zu sorgen. Er stimme mit seinem Vorredner über die Mängel de» Reichsgesetzes völlig überein. Durch dasselbe würde die Recht». Pflege kompromittiert, da ein Teil des Volkes für vvgelfrei erklärt würde. Die Regierung müsse jedenfalls sofort bei der Reichsregie rung und dem Reichstage dahin wirken, daß das Reich den vollen Schaden und nicht nur die Hälfte trage. Ministerialdirektor Dr. Schulze erklärt, daß die sächsische Re. giening bittet, den Antrag Güntber zurückzuziehen. Auf den Antrag des Abg. Wagner könne er nur sagen, daß man Schadenersatzansprüche nur stellen könne, wenn Fahrlässigkeit vorliege. Die sächsische Negie rung könne einer Erörterung über die Fahrlässigkeit mit Ruhe ent- gegcnsehen, da sie unschuldig sei. Von einem bewaffneten Einschrei, ten mußte man infolge der Erregung der Bevölkerung nbsehen. Außer dem war nicht genügend Militär vorhanden. Die Regierung solle jedoch den Geschädigten Vorschüsse unter günstigen Bedingungen ge währen, damit diese wieder aufbauen könnten. Abg, Fellisch (Soz. betonte, daß der Vergleich des Abg- Dr. Wagner über die VolkshanSangelegenbelt und daS Hölzsch« Vorgehen nicht richtig gewesen sei. Die besitzenden Kreise de§ Vogt: lande? hätten Hölz das Geld förmlich ins HcmS geschickt und dürften deshalb nicht vom Staate Entschädigung verlangen. Er sei jedoch mit der Gewährung von Vorschüssen einverstanden. Der Staat habe nur daS soziale Interesse zu beachten und sei keine Kapitalversiche- rnng. Nach dem Schlußwort der Abg. Günther und Dr. Wagner, sowie einigen persönlichen Bemerkungen wurden die Anträge schließ, lich dem HauShaltungSanSschuß B überwiesen. Zum Schluß beschäftigte sich die Kammer Noch mit dem Antrag Barlkek und Genossen betreffend die Airsiösung der Zeitfrei willigenformattonen nsw, und den Erlaß eine» AmnestiegcsctzeS. Nach einer ausführlichen Begründung durch den Abg. Menke sllnabh.) widerlegte Ministerpräsident Buck die Ausfübningen seines Vorredners. Der Regierung sei e» nicht möglich gewesen, ihr im Mär, geaebeneS Versprchen restlos zu erfüllen. Die Auflösung der Zeitfreiwilligen sei erfolgt nnd die versprochene Amnestierung habt da» Justizministerium mit aller Gerechtigkeit durchgeführt. Nachrichten aus Sachsen Kein Rücktvili der sozialdemokratischen Minister in Sachsen Wie wir von unterrichte er Stelle erfahren, beabsichtigtet die sozialdemokratischen Minister in Sachsen nicht zurück',»treten. Ob wohl das Wahlergebnis für die soacnaintte M-Hrheitssozialdcmokr.v tie (die In Sachsen nicht mehr tür Mehrheit hat), geradezu katastro phal gewesen ist, erklären die Sozialdemokraten jetzt, es liege kein Grund zum Rücktritt vor, da die gegenwärtige Mehrheit ans den letzten sächsischen VolkSkamm-rwahlen hcrvorgegangen sei und man di« nächsten Wahlen abzuwarten habe. Uebvrmäßig demokratisch
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