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Nr. Sonnabend deu 2L. April LV1V Erscheint täglich »achm. mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. A* ZAeZett In Wort und Bild- dierteljLhrlich. -Zo Dresden durch Boten «-i«4 ^ D-ut,chIand>ei Haus ».SS ^ 2" S-m, olksM Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserat« werden die 6-esdaItene Petttzellc oder deren Raum mt» IS 4, Rellamcii mit SO 4 die Zeile derechnet, bei Aiedcrholmigen entsprecheudcn Rabatt. Bnchdrnckerel, Redaktion und Geschäftsstelle > Dresden, PIlluttzer Straste 1». — Fernsprecher 1USO Für Rückgabe unverlangt. Schriftstücke keine Verbindltchkett RedaklionS-Sprechstunde: l l l» Uhr. ^Illslan In gllsn Kuos 8t»cttds!Isn .»-ei una ^..ki. itks5be« ^t.ke XL> . kt-d»" prio« vresüsn, f«knspk«estvr Sie. 2641, «232, 4620, 2458, L878, 4763, 6g«. Zum Kampf im Baugewerbe. Dresden, den 2Z. April 1910. Mit ruhiger Sachlichkeit haben bisher sowohl die Ar- beitgcber als Arbeitnehmer die Differenzpunkte im Kampfe behandelt. Es ist daraus Wohl die Hoffnung zu schöpfen, daß eine Einigung zustande kommen wird. Bei dem Kampfe ist ein hervorstechendes Moment, das; er weniger wegen wirtschaftlichen Forderungen entbrannt ist, sondern um die Art, wie diese festgesetzt werden sollen. Dies betont der Vorsitzende des Arbeitgeberbundes Baurat Fe lisch in der ..Baugewerks-Zeitg.", indem er schreibt: „Ter Kern des Streites liegt vornehmlich nicht auf materiellem Gebiete. Die höchsten ideellen Interessen stehen in Gefahr. Soll der Arbeitgeber auf seinem eigenen Baue noch etwas zu sagen haben? Soll er noch von den eigenen Leuten respektiert werden, sollen seine Anordnungen noch gelten? Soll er noch die Leute einstellen können, die er zur Ausführung seiner Bauten nötig hat, oder muß er von den Organisationen bestimmen lassen, welche Leute bei ihm ar beiten dürfen? Sollen nur organisierte Leute bei ihm ar beiten? Darf ihm der Bau gesperrt werden, wenn er an dere beschäftigt? Mit einem Worte: Soll der Arbeitgeber noch Herr auf seinem Bauplatze bleiben oder sotten es die sozialdemokratischen Organisationen noch mehr werden, als sie cs heute schon sind? Soll der Arbeitgeber von den ge heimen Fäden der Organisation und von den Launen seiner Arbeiter abhängen? Die Verhältnisse in dieser Richtung haben sich in den letzten Jahren unendlich verschlechtert, Treu und Glauben sind immer mehr im Schwinden begrif fen. Ein Gang über den Bauplatz gehört nicht mehr zu den Annehmlichkeiten des Lebens. Die deutschen Bauarbeit, geber sind der ewigen Nadelstiche müde, d.ie ihnen von den Organisationen versetzt werden. Darum wollen wir, daß unsere Verträge zentral abgeschlossen und von den großen Organisationen geschützt werden. Wir wollen einen ehr- lichen, fest bindenden Tarifvertrag, und wir erkennen die Arbeiterorganisation ebenso an, wie den deutschen Arbcit- geberbund für das Baugewerbe, aber wir wollen nicht mehr mit den vielen kleinen Organisationen verhandeln und Ver träge abschließen. Die Arbeiter sind in den wenigsten Be- zielen reif und willens, sie aus eigener Kraft zu erfüllen. Die Arbeit, die unser Bundesvorstand in der letzten zwei jährigen Tarifperiodc in bezug auf lokale Streitigkeiten zu leisten hatte, war unendlich und doch größtenteils ver- geblich. So geht es eben nicht weiter." Die ausgesprochenen Klagen sind sehr berechtigt. In der Tat spielten sich die sozialdemokratischen Arbeiter viel fach als die Herren auf dem Bauplatze auf. Wenn ein nicht der freien Gewerkschaft ungehöriger Arbeiter beschäftigt wurde, so verlangten sie dessen Entlassung oder drohten mit Arbeitsniederlegung. Wir geben zu, daß dieser Zustand unhaltbar war. Aber dann sperre man doch bloß die in den freien Gewerkschaften organisierten Arbeiter aus und nicht alle, auch jene, die christlichen und nationalen Verbänden und die keiner Organisation ungehörigen. Der alte Tarif sollte bereits den Arbeitgeber gegen diese Eigenmächtig keiten der Arbeiter schützen, indem er bestimmte: „Die Einstellung und Entlassung von Arbeitern steht im freien Ermessen des Arbeitgebers. Das Zusammen arbeiten mit anders oder nicht organisierten Arbeitern auf ein und derselben Arbeitsstelle darf nicht beanstandet wer- den. Jegliche Agitation ist während der Arbeitszeit ver- boten. Anders oder nicht organisierte Arbeiter dürfen in den Pansen, vor und nach der Arbeitszeit auf der Arbeits- stelle nicht belästigt werden." Kein Arbeitsvertrag wird je ein Schutz gegen diese Ge waltsamkeiten von seiten der Sozialdemokraten sein. Be reits 1908 wurden von den Arbeiterorganisationen des Baugewerbes die Rechte des Arbeitgebers freiwillig aner kannt. Weil dies aber kein genügender Schutz ist, haben die Arbeitgeber beantragt, daß Einstellung und Entlassung nicht Sache des, sondern der Arbeitgeber sein soll, womit sich der Arbeitgeberbund das Maßregclungsrecht irgend welcher mißliebiger Arbeiter vertraglich sichern will. Die einseiti gen Arbeitsnachweise würden die Durchführung in die Hand nehmen. Auf der Dresdner Generalversammlung des Arbekt- geberbundcs am 22. März erklärte Herr Hirschütz-Landsbcrg: „Wenn wir beseelt sind von dem Willen zur Macht, so müssen wir speziell von dem ersten Punkte sprechen. Der erste Punkt besagt, wir wollen unseren Tarif zentral ab schließen ... auf einen Tag und auf eine gleiche Dauer von Jahren . . . Die Macht wird mit diesem Punkte stehen ,,„d fallen. Wenn heute ein Tarif in ganz Deutschland ab- läuft, so kommen . . , eine Million im Baugewerbe beschäf- tigte Leute für die Streikkassen in Betracht . . . könnten sie die Gelder hernehmen, wo sie wollen, in höchstens zehn Wochen müßten sie alle sein . . . Wenn ich heute Arbeiter- Vertreter wäre, würde ich auch bis zum letzten dafür kämp fen, daß das nicht angenommen wird . . . Drücken Sie das durch, daß wir auf einen Tag die Verträge festlegen und auf eine gleiche Dauer, so kommt alles andere von selbst." Die Arbeiterverbände nehmen auch diesen Punkt nicht an. Wir sind aber überzeugt, daß der „Zentrale Vertrags abschluß" in dem Augenblicke kein Streitpunkt mehr sein würde, in dem die Arbeitgeber sich dazu verstehen würden, ihre einseitigen Arbeitsnachweise zugunsten von Arbeits nachweisen der Tarifgemeinschaft, also paritätisch verwal teter Arbeitsnachweise, aufzugeben. Es scheint uns ein Unding zu sein, im Tarife die Gleichberechtigung anzuerkennen und diese für den Arbeits nachweis auszuschalten. Allerdings leugnen die Arbeit geber, daß die zentrale Vertragsschließung verlangt worden sei, um einen Druck für die Anerkennung des Untcrnehmer- arbeitsnachweises ansüben zu können. Sie behaupten, daß die Arbeitsnachweise vor Arbeitnehmerorganisationen vor wie nach von jedem Arbeiter frei benutzt werden dürfen. Theoretisch mag da? richtig sein, in der Praxis liegt darin eine Ursache steter Reibereien. Es wäre für den Frieden entschieden dienlicher, wenn die Arbeitsnachweise auf Grund des Tarifes paritätisch geregelt würden. Der zweite Streitpunkt ist die A k k o r d a r b e i t. Bis her war sie zulässig, wurde aber von den Arbeiterorganisa tionen bekämpft. Es sind gewiß nicht die fleißigen, tüchti gen und geschickten Arbeiter, die dies tun, sondern fast nur jene, die bei der Akkordarbeit nicht auf den tarifmäßigen Tagelohn kommen. Würde man sich beiderseits ein Bei spiel an dem Tarife der Buchdrucker nehmen, so könnte die ser Punkt zur Zufriedenheit geregelt werden. Ein gleichmäßiger Lohn für jeden Gehilfen, ob tüchtig oder nicht, ist eine soziale Ungerechtigkeit. Es ist aber auch ungerecht, jemanden deshalb aufs Pflaster zu setzen, weil er infolge mangelnder Fähigkeiten weniger leistet. Hier bringt die tariflich geregelte Akkordarbeit einen gerechten Ausgleich. Außerdem scheint sic nötig bei allen Arbeiten, die rasch voll endet sein müssen und dennoch der Bauplatz keinen Raum für die Einstellung weiterer Arbeiter bietet; hier ist die Akkordarbeit eine Notwendigkeit; man muß auch mit der Gleichgültigkeit mancher Arbeiter gegenüber den Interessen des Arbeitgebers rechnen — die Akkordarbeit ist ein gutes Heilmittel, weil sich das Interesse des Arbeitgebers mit jenem des Arbeitnehmers verbindet. Allerdings müssen wir voranssetzen, daß, wie oben schon bemerkt, die Regelung der Akkordpreise im Einvernehmen der beiden örtlichen Organi sationen tariflich geregelt sei. Es sind also die Differenzpunkte keineswegs unüber brückbar. Wenn cs in Berlin zu einer Einigung kommen durfte, warum soll das in Dresden, Leipzig, Chemnitz und überhaupt in ganz Sachsen nicht möglich sein? In Dres den-Stadt sind nach den Angaben der Arbeiterorganisatio nen 1007, in Dresden-Land 380 Maurer ausgesperrt. Ins gesamt also 1387. Das sind zwei Drittel der im Bezirke be- schäftigten Maurer. Im ganzen Gau Dresden, der die Kreishanptmannschaft Dresden und einen Teil der Kreis- hanptmannschaft Bautzen umfaßt, sind von 8019 Mitglie dern des Maurerverbandes 3155 ansgesperrt. — Das Ende des Kampfes sollte keine Sieger und keine Besiegten kennen. Jeder Sieg läßt im Herzen des Besiegten einen scharfen Stachel zurück. Das ganze deutsche Volk wird durch deu Riesenkampf im Baugewerbe in seinen: wirtschaftlichen Interessen anfs äußerste gefährdet. Tenn es werden auch wirtschaftliche Existenzen, die nicht in direkter Beziehung mit dem Baugewerbe stehen, wenn nicht ruiniert, so doch auf Jahre hinaus schwer geschädigt. Dies beweist die Ge schichte der gewerkschaftlichen Känipfc. Tic Werte, die sonst die Hände der Arbeiter schufen, gehen der Volkswirtschaft verloren; und sie selbst zehren vom Kapital, das heißt sie zehren ihre Ersparnisse auf. 16 Millionen Mark beträgt die Lohnsumme, die ihnen in den 11 Tagen, wo sic keine Streikunterstützung bekommen, verloren gehen; dieses Geld müssen die Arbeiter zuerst selbst hergeben. Wer kein Geld hat, lebt auf Borg beim Kauf mann. Mancher kleine Kaufmann hat in jedem Streike sein freigebiges Kreditieren mit seinem wirtschaftlichen Ruine bezahlt, und mancher Großhändler, der dem Klein kaufmann beisprang, hat Tausende und Hundcrttanseude von Rückständen und bricht zusammen, wenn die Bankinsti tute nicht Kredit einränmen. So tief greift ein Niesen streik in das Wirtschaftsleben des Volkes. Andere Gesichts punkte waren im Leitartikel „Der Einfluß der Lohnkämpfe auf den Weltmarkt" ausgeführt (Nr. 89). Wer von den beiden Parteien nicht die Hand zum Frieden bietet, der stürzt das ganze deutsche Vaterland in immenses wirtschaft liches Unglück. siV. Deutscher Reichstag. Der Reichstag beschäftigte sich am Donnerstag zunächst mit dem Gesetzentwürfe zum Reichsschuldbuchc, der eine gute Aufnahme fand. Er erledigte den Entwurf nach kur zer Beratung in erster und zweiter Lesung. Darauf folgten Rechnnugssachen. Hierbei kritisierte der Abg. Erzberger (Zentr.) die späte Rechnungslegung aus den Kolonien. Die Uebersicht für 1906 wurde nach einigen Ausführungen an genommen. Das Haus befaßte sich am Schlüsse noch mit der Haftpflicht des Reiches für die Beamten. Abg. Erz berger (Zentr.) stellte hierzu einen Antrag, der eine unter schiedliche Behandlung zwischen weißen und farbigen Be amten fordert. Der Antrag, sowie das Gesetz fanden An nahme. ic. Berlin. Sitzung vom 21. April 1910. Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Lesung deS Reichsschuldbuches. Staatssekretär Wermuth: Der Entwurf bringt eine Reihe von Erleichterungen, um die Eintragung ins RcichSschuldbuch zu vermehren. — Abg. Dr. am Zchnhoff (Ztr.) begrüßt den Ent- wnrf und fordert reichliche Propaganda für das Reichsschuldbuch, damit das kaufende Publikum sich dessen bediene. Abg. Dr. Dröscher (kons.), Oertel (nall.), Dr. Pachnicke (Vpt.) und Dr. Arndt (Rpt.) schließen sich dem an. — Der Gesetz entwurf wird sn dloo angenommen, und zwar in erster und zweiter Lesung. Es folgen Rechnungssachen. Asg. Dr. Görcke (narl.) bemängelt die hohen Etatsüber schreitungen. Abg. Erzberger (Ztr.) kritisiert die späte Rechnungslegung aus den Kolonien; jetzt werde erst für 1905 Rechnung gelegt. Der Rechnungshof arbeite in den neuesten Beratungen sehr für die Verfeinerung des BudgetrechtS des Reichstages und müsse in allen Teilen unterstützt werden. Nach kurzen Bemerkungen des Unter staatssekretärs v. Lindcquist und Dr. Görck wird die Rechnung an die Rechnungskommission verwiesen. Es folgt die Uebersicht für 1906. Abg. Erzberger (Ztr.) anerkennt den Bericht und verweist auf folgendes Schreiben desselben: »An den Herrn Präsidenten des Reichstages. Auf Ihren Bericht vom 11 August 190» will ich die in der zurückfolgcnden Uebersicht begründeten, im Reichs- Haushalte des Rechnungsjahres 1905 vorgekommencn Etatsüber- schreitungcn im Betrage von 55308301 Mk 52 Pf. und außer- etatsmäßige Ausgaben im Betrage von 2016718 Mk. 1 Pf. hier durch genehmigen. Wilhelmshöhe den 15. August 1608. gez. Wilhelm, I ü. Ja Vertretung des Reichskanzlers ggez. Shdow." Der Korreferent brachte die Angelegenheit in der Sitzung der Rechnungskommission vom 17 Januar 1910 zur Sprache, indem er e> klärte, daß ihm trotz seiner vierteljährigen Tätigkeit in der Rechnungskommission noch niemals bekannt geworden sei, daß der artige Kabinettsorders zur Entlastung der RctchSdeamten e> lassen würden. Er könne im Augenblick nicht übersehen, ob eine derartige Order zulässig sei. Artikel 72 der Reichrverfassung bestimmt: »lieber die Verwendung aller Einnahmen des Reiches ist durch den Reichskanzler dem Bundesrate und dem Reichstage zur Entlastung jährlich Rechnung zu legen." Die Bestimmungen über das Präsidium des Landes (Art. 11—1«) enthalten keine Grundlage hierfür; Artikel 17: »Ueberwachung der Ausführung der RctchSgeietze", Artikel 19: »Vollstreckung der Exekution gegen Bundesglieder", Artikel 18: »Entlastung der Reichsbeamten", Reichsbeamtengesetz.— Warum also diese unzulässigen Vorkommnisse? Es muß Klarheit über d ese Dinge geschaffen werden. Redner bringt eine Reihe von einzelnen Vorkommnissen vor. Abg. Hengsbach (Soz.) rügt die Ausgaben für die Hochzeit des spanischen KönigSvaarcs. Staatssekretär Wermuth: Die Anfrage des Abg. Erz berger beantworte ich, daß die Angelegenheit weiter verfolgt werden wird. Abg. Erzbcrger (Zentr.): WaS Hengsbach rügt, ist zu recht erfolgt, diese Ausgaben durften erfolgen. Noch kurzer Debatte wird die Uebersicht angenommen. ES folgt die Haftpflicht des Reichs für die Be amten. Der Hauptpunkt ist die Haftpflicht für farbige Beamten. Abg. Erzbcrger (Zentr ) stellt folgenden Antrag: »Auf die Beamten der Schutzgebiete und die Angehörigen der Schutztruppen, soweit sie nickt im Sinne des Schutzgebietsgesetze- zu den Ein geborenen gekoren, finden die Vorschriften dieses Gesetzes mit der Äaßgabe entsprechende Anwendung, daß an Stelle de- Reiches dos Schutzgebiet tritt. Inwieweit das Schutzgebiet, Kommunalverbände und andere Verbände des öffentlichen Rechts in den Schutzgebieten für die von ihren farbigen Beamten in Ausübung der diesen an- vertrautcn öffentlichen Gewalt zugefügten Schaden haben, wird durch Verordnung des Reichskanzlers bestimmt. Die auf Grund der Absätze 2 und 3 erlassenen Verordnungen sind dem Reichs kanzler zur Kenntnisnahme vorzulegen." Er weist darauf hin, daß eS ganz unmöglich sei, schwarze und weiße Beamte gleich zustellen. Abg. Junck (natl.) spricht gegen, Abg. Schulz (natl.) für den Antrag, ebenso A'-g. Roth (Wirt. Verg.). Der Antrag Erzbcrger wird angenommen. Der Rest des Gesetzes wird angenommen. Das Haus vertagt sich um Uhr auf Freitag 1 Uhr. Politische Rundschau. Dresden, den 22. April 1910. — Reichstag und Regierung. Die Absicht des Reichs- tageS, sich bereits am -1. Mai zu vertagen und die Verab schiedung einer Reihe von Entwürfen auf den Herbst zu verschieben, hat nicht die ungeteilte Befriedigung der Regierung gefunden, die, wie es scheint, der Meinung ist, daß eS nicht unbillig sei. den ganzen Mai zu tagen, um wenigstens das Kaligesetz, das Reichsbesteuerungsgesetz, den Entwurf über die Entlastung des Reichsgerichts, das Kolonialbeamtengesetz mit dem Besoldungsnachtragsetat und das SchiffahrtSabgabengesetz zu verabschieden. Der Reichstag will von seinem Beschlüsse aber nicht abweichen, jedoch versuchen, bis Himmelfahrt möglichst einige Wünsche der Regierung zu befriedigen. Ob daS Kaligesctz zustande kommt, ist wieder sehr zweifelhaft geworden, nachdem die Industrie sich so sehr gegen den neuen Entwurf ausge sprochen hat. — Im preußischen Abgeordnetenhause wurde die Be ratung des Kultusetats fortgesetzt. Ein heftiger Streit entbrannte über den deutschen Lehrerverein, dem der Zen- trumsabgeordnete Heß antireligiöse Tendenzen mit Recht vorgeworfcn hatte, Dies wollte -er freisinnige Redner I