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Sä^sischev Landtag Das Verbot des sächsischen Aultusininisters Dresden, 24. November. Vrisident Fräßdorf ervfsnct die Sitzung 1.66 Uhr und ! erteilt dem Absieo» dualen Hesjlein zur Begründung seiner Anfrage betreffend Äas Verbot des Kultusministers n den Besuch katholischer Schulen und Ab haltung von gteliaiont Prüfungen durch den Bischof von Meiszen das Wort, der folgendes aussührt: Da» 5k n l t u S m i n i st e r i u m bat dem B i sch o f vo n Met sie n verboten, die katholischen Schulen zu besuchen »nd ReligiviiSpriisungen abzuhalten. Ich babe deshalb folgende An frage an die sächsische Negierung gestellt: Wie gedenli die sächsische Negierung dieses Verbot mit Artikel 14V der Neichsveri ijjuiig, woriach der Religionsunter richt „in Uebcreinslimniiliig in!! de» Grundsätzen der bctrcs- fendrn NeligionKgeseUschaft" erteilt wird, in Eintlang zu bringe» ? Die Katholiken ersehen in diesem Erlas', des Kultusmini ster! um S einen Eingriff in die Rechte der katholischen .Kirche. Ich habe voriges Jahr, am Donnerstag de» 16. Dezember 1626, bei der erste,, Nede, die ich vier in diesen! bohen Hause gehalten l>abe, erklärt: „Was »vir brauchen, ist nicht Kulturkampf, son dern innerer Friede." Daraufhin hat am nächste» Tage Herr K'uktiiSminisier F l e i ß n e r nach dem slenographischeu Bericht geantwortet: „Ich glaube, beute ist gar nicht daran zu denken, das; ei» solcher Kampf ienials ernsthaft wieder anflcbe» könnte." Ich sehe in den» Erlaß des Kultusministeriums eine K u l l » r k a m p f a n s a g e gegen die katholische .Kirche. Ich möchte vor allem darauf alifmertsam machen, daß auch nach dem UebergiMgSschnlgesetz und nach dem Inkrafttreten der Rcichsver- fasiiiiig der verstorbene Apostolische Vikar in Sachsen. Bisckos Dr. Löbmanil, bis zu seiner Erkrankung, die setzt vor etwa Jahresfrist erfolgt ist. ungehindert den Religions unterricht i» den katholischen Schulen besucht -und dort auch N e lt g i o n 8 P r ü f u n ge n abgehalten hat- Ich will weiter darauf aufmerksam machen, daß auch der neue Bischof bvn Meißen nach seinem Amtsantritt in Sachsen katholische Schulen besucht bat; ick mache daraus auf merksam, daß er zum Beispiel in Kanienz die katholische Schute besucht hak und daß er dort sogar die Freude hatte, hei der Re- tligiansprüfung den Herrn Bezirksschulrat Schneider von -Kameuz, der ja der mehrheitssozialistischen Partei angehört, b>>- ,grüßen zu können llm so überraschender ist eS. daß nunmehr 'plötzlich dieser Ersaß herauSaekoinmen ist. Von irgendwelcher Seite in Leipzig ist selbstverständlich an das Knl'tnSmiiiisterinni »eine Anzeige erstattet worden, ich will nicht sagen, eine Dennn- ^iation ergangen, und daraufhin ist das Verbot in der Form er- stchgt. daß ein Telegramm nach Leipzig negangen ist de? Inhalts: ..Bei« bevorstehenden Bischofsbesuch sind EmvsanaSseiern und Ilnterrichtsbesnche in Schulen unzulässig. Bezirksschulrat sofort benachrichtigen." Ich möchte ganz kurz nach zwei Gesichtspunkten diese -Frage behandeln, nach dem religiös-katholischen Ge« lfi ch t ö p n n k te und nach dem Gesichtspunkte der Reichs- Verfassung. Vorher möchte ich aber »och ein Wort zu der Geschichte diese« Erlasse- sage«. Man bat zwei Tage vor dem Besuch in Leipzig vom K»l- tiisministcriinn aus den Bischof verständigt, der Bischof selbst war verreist, und «L ist ei» Vertreter des Bischofs i,n Kultus ministerium erschienen und man hat eine Art Ultimatum an den Bischof gestellt durch seinen Vericeter, in dem man erklärt bat, wenn er bis zu einer bestimmten Stunde am näch sten Tage nicht freiwillig darauf vernichten würde, die Religions- Prüfungen abzuhalten und die katholischen Schulen z» besuchen, daß dann auf dem Wege des Erlasses, aus dem Wege der Staats gemalt der Bischof verhindert würde, den katholischen Schule» in Leipzig seinen Bestich abznstatte». Selbstverständlicv bat sich der Vischof diesem Ultimatum nicht gefügt, es ist auch nack i er' Reicht. Verfassung ganz klar, daß nicht der Bischof von Meißen der Büttel des sächsischen Kultuc-ministcriunrs ist. Die Erteilung de» katholischen Religionsunterrichtes ist ein Ausfluß der Lrdrautorität der katholischen Kirche, als deren berufener Vertreter in jeder Diözese der Bischof er scheint. Diese Ausübung der Lehrgewalt ist nach den Lehren der katholische» .Kirche die Voraussetzung der bischöflich.','. Amts tätigkeit, so daß ein Eingriff i» ,en? eine schwere Bcbindcrnng seiner oberhirtlichen Sendung überhaupt bedeute,i würde. (Zu- Ms links.) Ich meine, es kann Ihrem Wissen und der Bereiche rung Ihres WissxnS nicht schaden, wen» Sie büren, wie die Grundsätze und Lehren der katholischen .Kirche auf diesen: Ge riete sind. Die allgemeinen Grundsätze über die Ausübung der 'Lehcgewall durch die hierzu verpflichteten Geistlichen hat nach voranSgehenden älteren Bestimmungen das .Konzil von Trient in seiner fünften Sitzung am 17. Juni 1546 dahin zusammen- gesaßt, tnß zur Erteilung (Zurnf links) — gewiß, die katholische Kirche bat allerdings eine längere Geschichte als die lIDP. — des Religionsunterrichtes, der ein Teil der Seelsorge ist, weder öffentlich noch privat jemand .-'-»gelassen werden darf, dessen ka tholische LcbenSauffaffung nicht von dem zuständigen Bischof ge prüft worden ist. Die katholische Religion als ordentliches Nn- terrichiSfach in öffentlichen Schulen muß demnach der Aussicht des Bischofs und seiner geistlich»«» Behörden unterstellt bleiben, wozu inan sich ja anscheinend in Sachse» »ich! verstehen kann. ,ES ist eine alte Eigenschaft von gewisse» Machthabern, Jahrhun derte alte Rechte und Gepflogenheiten auö Parleiwillküc „n .ignorieren. Auch in Sachsen macht die Regierung des Freistaates Sachse» im gegenwärtigen Augenblick keine Ausnahme davon. jIch betone noch einmal, daß es sich nicht »m eine Prüfung des FliiterrichteS bandelt, sondern um eine Prüfung des Reli gionsunterrichtes in konfessionelle», in diesem Falle in katholische» Schule», um nichts mehr, aber auch um nichts weniger. Run ist bezweifelt worden, daß, die ReiihSvcrfassung in dieser Hinsicht der katholischen Kirche das Renn gäbe, in ka tholischen Schulen den Religionsunterricht zu prüfen und die katholischen Schulen durch den Bischof zu besuche». Selbst von sozialdemokratischer Seile ist un BerfassungSauSschuß in Weimar anerkannt worden, daß die Trennung des Religionsunterriciste- von der Kirche ganz undenkbar ist. Ich bitte Sie, die betreffen den Verhandlungen des BerfassungSaiisschusses der Rationat- oersammlniig in Weimar durchznlesen: dort werde» Sie in der 22. Sitzung auf Seite 1. dieses Zugeständnis der MehrheilS- soziaidemokralio niedergesebrieben finden. (Zuerst.) Heer Kol lege Seifert bat da? hier, er wird es uns vielleicht noch anS- sührkch borsesen können. Der Universität-Professor Dr. Mans bach. der Mitglied der Deutschen Nationalversammlung und auch Mitglied des Verfass,liigSauSsckusses in Weimar war, hat dazu folgendes gesagt: „Nachdem selbst von lostaldemokratischer Seite anerkannt war. eine Tcennvng des Religionsunterrichtes von der .Kirche i,l ganz nndeitbar. mußte »ach Einfügung desselben in sen nrd'cnttichen Sclnilplan auch eine organisch« Verbindung mit den Ncligiousgemeinsclmften gesucht werde», wobei, wie schon bemerti, der verschiedene Eharakter dieser Gemcinschastcn zu beachie» war. Tie Bestimmung: „in Uebereinsiimmunfl mit den Grundsätze» der betreffenden ReltgionSgesellschaft" bedeute! zweifellos kür das taiholische Bekenntnis nicht nur die IIebcrcinstnnm»»ft mit den Glaube»?- und Sittenteuren der Kirche, sondern auch die ilebereinst>mm»»g mit der tzr- rtwin chtllch.ii, autoritativen Ordnung dieses Lehrcns. Ob stbau dir Ausdrücke „Leitung" und ,.Anssicht" im Ausschuß verschiedentlich bekämpft worden sind, kam man doch dann übel.-di. Ws; ein Lebranstrag der Kirche tinissio canonica) kür den k chltis-ebe» Lebrer notwendig >st. damit sein Unterricht als la boli 'cher anerkannt und von den Eltern entsprechend ge wertet werde." Dao ist wörtlich entnommen anS dem AiiSschnszbcricht der '21. Sitzung. Seite 21 und 28, der 22. Sitzung, Seite 6 und 12. und der 12. Sitzung, Seite 22, 2l! und 25,. Ich lew das desha.b vor. damit Wer Kollege Seifert es leichter hat. bei seiner Gegen rede die betressende» Gegenstelle» vor zu tragen. Abgeordneter Mansbach fährt dann fort: Damit ist gegeben, daß auch die Fortdauer dieses A»f- trages vom Vertrauen der Kirche abbängt, und daß letzterer ein Einstich aus den Lehrstoff und die Lehrbücher gewährt werden wich;, was altes tatsächlich eine Aufsicht einschlicßt." Und nun ist cs interessant, nicht bloß der meiner Pariei und der ta!>"gischeii Kirche angebörende Uiiiversitälc-profcssor Dr. Mansbach ist dieser Auffassung, sondern ein ganz hervorragen der Parteifreund der Demokratischen Partei, der Herr Abgeord nete H a n ß m a n » . schreibt in einer Erklärung der Verfassung folgendes wöctlich: .Es kann auch die katholische .Kirche nach ihrer ganzen inneren und äußeren Oraainsalion nicht wohl auf die missio eanoniea, da-.- heißt ans den Grundsatz verzichten, daß diejeni ge», welche die „Lehren" der talholisthen Kirche .lebcen", auch vom der .Kirche auerkannt sein sollen." Nun ist cs gewiß richtig, das; es in Artikel 146 der Reicks- Verfassung heisst: „Der Religionsunterricht wird in Nebereinstinimung mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgesellschaft nnbe' schabet des Aussig '--rechts des Staates erteilt." Zn den Gntiidsätzcn dec katholischen Kirche gekört für den Religionsunterricht die Erteilung der missio canoiiiea, und es ist ja auch so, daß, bei der katholischen Kirche, vor allem auch in katholi'cheu Gegenden überwiegend die katholische Geistlichkeit selbst den Religionsunterricht erteilt. WaS den Satz „unbeschadet de? AufsichtSrecbteS des Siaa tes" anlangt, so sagt Abgeordneter Professor Manöbacü dar über folgendes: „Zugleich wird aber das für das ganze Schulwesen gel tende Aufsichtsrecht des Staates erwähnt. Nach allem, was man ,Grundsätzlich über die Selbständigkeit der Re ligion und die innere Zugehörigkeit des- Religionsunterrichte» zum kirchlichen Bereich -"-"sind, darf diese staatliche Aus sicht keinesfalls aus den rel-gwseu Inhalt des Unterrichts 'ich erstrecken." Sie werden fick, ja daraus berufen, daß eS im 8 2 IvreS ll e b e r g a n g s s cd n? g « s e tz e S, das ja die Volkskammer noch rasch vor Inkrafttreten der Reich-o-. rsastniig durchgeveiischt bat (Zuruf links: Das Ihn«!! gar »ich: gefällt!) — die .Zähne sinh dem Ileb.'rgangSschntc'eß'tz »urck die Reich-Verfassung au?' gebrochen worden — in Absatz- 2 beißt: . Religionsunterricht wird in der allgemeinen "tz'Ik--'-':!le nicht erteilt." Ich brauche Ihnen nicht zu sagen — ich setze voraus, daß, Sie se-S wissen - -. daß da? Reichsgericht beschlossen bat, bgs: dieser k> 2 Absatz 2 und 8 ,8 Absatz 2 Tat' 2 und 8 des säch sischen ikel'srgaugSschnlgesetzes für das Volk-schulwesen vom 22. Juni !6ia mit Artikel 146, 116 und 174 der Verfassung des Deutschen Reiche» im Widersm'uch st-hon. D as Kultusministe rium selbst Hai unter dem 8. Dezember 1626 dementsprechend die betrekserchea vom Reichsgericht atz.- im Widerspruch mit dec NeichSl-erfasiun--, siebend geklärten Paragraphen ansaehoben, also dieser Paragraph kann keinesfalls mehr ins Feld geführt werden. Die Forderung de- katholischen Kirche, in diesem Falle des Bischofs von Meißen, de» Religionsunterricht zu prüfen oder prüfen zu lasten, ist nach Lage der Dinge auch eine Forderung des gesunden Menschenverstandes. Sie haben gewiß im lteheroaggsschulgeietz den Religionsunter richt beseilig', Sie haben im llebergangsschutgesetz die konfessio nellen Schulen befestigt, es ist aber das durch das Reichsgericht a!s im Widerspruch »nt der Verfassung stehend bc-fnnden wor den, die sächsische Negierung selbst bat das anerkannt und hat die betreffende»' Paragraphen beseitigt. Es besteht in Sachsen der N'.'ligicnsuntt"-r:c>r cll--- vrden'i.ches Lehrfach eS hestehen in Sachsen die kaufen" mellen Schulen, es bestehen in diesem Falle speziell die kgch-l'f.lien Schulen, infolgedessen ist ganz klar, daß mindesten--! b>s ->.-m Inlrcnttr-'te» des NcichsschulgesetzeS auch n den katholisch. .! Sclmirn der Bischof da?- Recht haben muß. unter der Vermisst! die ivm von dec Reichsnc-rfassung zugebilli z: worden ist. d'e N.';ig:cn?tzrü?:«ne.en abzuhallen und die katholi sche» ScülUcil zu n.-s-.n' ui. Ach mache znm Beispiel daraus auf merksam, das; in L e p z i a. -vo ja das Programm des Bischoss oesucheS den Erlaß de» K»lknsminist>"'ii'MS hervorgcrnfen Var, in diesem Jahr Vertrag zwischen der MehrheitSschulge- meinde und der :nci :'.-rhestSichulgemeiiide abgeschlossen worden ist, und zwar ms iw Sommer diest'S IastreS, und daß dieser Vertrag die Genehmigung de? sächsische» Kultusministeriums gekunden hat- In diesem Vertrage heißt eS in 8 8: Auch na-b der Vereinigung der beiden Schulgemeinde» bleiben die o-rl-andenen Schulen de» katholischen Bekenntnisses in ihrem bisherigen 'onsestioueston Eharaktcr nnkierührl und be stehe!' fort, bis aus Grund der in Artikel 116. Absatz 2 der Reichsvorsa'st-lng vorgesehenen landesgesetzlichen Bestimmungen anderiveite 'Regelung' getroffen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibe» uns werden au dst-st» Schulen nur solche Lehrkräfte angestellt, die dem römisch katholischen Glanbensbeke.inimsse anaenören. . Daran-:- ergibt sich sa schon ganz logischerwei,e, daß die ka- thnstsch,. Kirche berechtigt ist, die Religionsprüsnugen abzuhalten. Die Angelegenheit hat weit über die Grenzen Sachsens hinaus großes Aussehen beroorgerusen. ES bat sich infolgedessen auch eine Änloeilät aus diesem Gebiete, ein tlniversitätsprosestor Dr. Hilliua in Freibncg i- Bv„ n>i! der Frage besaßt in einem Artikel, der durch eine Reibe Zeiluucicu gegangen ist. und er äat auch au Fällen, die in anderen deunchei, Ländern vorge- snimneil sind, uachaewieseu. daß der katlwlischen Kirche von CiaatSwegeu Geiegenhe't geboten werden muß, festznstclten. ob der i« den Siöulen erteiiie Religionsunterricht mit ihren Glau bens- und SÜlengrac-osätzeii Nher?iu7,m>nl oder nicht. Er sähet anS: .Da diese Feststellung aber nur durch das Mitiei dev Visitation geschehen kan», ist das- kirchliche Visitation- recht oe» Religionsunterrichte» in Artikel 146 der Rcicksversassnug ent halten." Bepiglich der Vorgänge in anderen Lände.o Deutscicland? sagt er: „Daß dieses stiüächlirh d-.c Fall ist. c-rstst.- ;ei, sn,l: au? dem prakHicben Verl>altc'n der deutschen Länder selbst. So ist eS zum Beispiel in Preuße» den Geistticoeu alleiilvai- ben gestaltet, die Revision de. 2ie!:gionSu»Ierricvtes in den Schulen oorzanebmen, und der Reg'-rungsvcästdenl in L . nr- brüll bat noch durch PeVnuiim 16. März l!>26 du.' ^'cvrcr ersullll. den Wünschen der Geinlichen hinsichtlich der Ver legung der Religioasstuude entgegenzukomuien." Auch ans evangelischer Seite ist die B> rechtignng dieser Prüfung des katholisch-.',! Religio',.unterrichte: anertaunl worden. DaS „E v a u g e ! i s ch - t u t h e r i s ch e Volksblatt für Stad! und Laad" schreibt in e uer seiner letzten Nnm- mcra aus Seite Wt u. a. folgendes: „Wir freue» uno, daß die Sache den Landtag und wohl auch den ReichStaa bestbäfUgen wird, und liegen die Lwsfnuiig, daß dem .Kultusministerium sehr deutlich die Schranke seiner tnlliirkäinpferischcu Neigung zu Gemüte geführt wird. — Gau; avgesthen aber von der Rechtslage — welch unglaubliche polituche Kurzs-chligkeil verrät eS. daß durch ein solches in, schrokken Gegensatz zu de» Wünsche.! der Lehrer, der Schüler, der EUernützafl der betreffenden katholischen Sclmleil stehen des Vervot, einem öden Machlprinzip zu Liebe. Gesichte der Enlrnstnng in den Herzen von Tausenden von Staatsbürgern auSgeköst werden in einer Zeit, in der eS mehr den» je darauf nutvmmt, nicht zu zerstreuen, sondern zu sammeln! Doch der Leipziger Leh, e, verein bat u>M das Verbot gewünscht, lind sein Wunsch oilt ja au gewissen Stellen als Befehl." Im Zusammenhänge möchte ich nur noch darauf Hinweisen, daß ja die „Leipziger L e b r e r z e i t n n g die mich be sonders in 'lir Herz geschlossen hat (Zurufe links), am Schlüsse eines Artikels in Nr o'> ertlärl, daß die Schnelligkeit, mii der ich meine Anfrage eingebruchl habe, fast mrmute» lasse, daß ich den Laus dec Dinge >o erwarte! hätte. Davon kann natürlich gar keine Rede sein, wen» nh auch zugebe, daß ich von der Pst,che der Herren, nicht bloß de» Herrn Kultusminister Fleiß- ner, sondern auch anderer Herren des Kultus ministeriums, für die katholische Kirche nichts Gutes er warte, aber davon kann keine Rede sein, daß ich das erwartet habe. Ick Hab» lediglich unvcrzügüch nachdem die Nachricht und dec Wortlaut des Verbotes mir mitgeteilt worden ist, die Anfrage gestellt. ES ist ganz selbstverständlich, daß es sich bet der ganzen Sache um eine prinzipielle Frage bandelt, das; es ein neuer Versuch des gegenwärtigen Kultusministers ist. die chcrst- tiche Weltanschauung im allgemeinen und die katholische Kirche im besonderen rn bekämpfen. Das besonders Betrüblich« ist mir allerdings dabei, daß der Herr Kultusminister anscheinend von verschiedenen Herren in seinem Ministerium mebr Unterstützung in dieser Beziehung erhält, als das notwendig erscheint. (Heiter keit.) Wenn ich. am 4. Oktober, glaube ich, war es, bei einer anderen Gelegenheit erklärt habe, daß eS mir unbedingt not wendig erscheint, daß die sächsischen Beamten auf ihren Posten auSbarren, so batte >ck das auch brüte tzoch aufrecht. Nicht notwendig erscheint eS mir allerdings, daß manche geheime und sonstige Räte f le i ßn e r i sch e r sind «iS der Herr Fleißner selbst. Ich macke darauf aufmerksam, daß der neue Bischof Christian Schreiber von Meißen wiederholt vom Tage st-ines Amtsantrittes an sich in verschiedenen Verlaut barungen auf den Boden der Verfassung nnr> der Demokratie gestellt Wt. Ich will diesbeziigüch nur daraus Hinweisen, daß der Bischof von Meißen am 2. Oktober in Dresden anSgesnhrt 1>at: ..Auf dem Boden wirklicher Demokratie, wirklicher Ge wissensfreiheit wird der Bischof und seine Diözesanen Mit wirken am Wiederansvau. Wir bekennet, uns zur neuen Versaß,mg, wir wollen an ihr nicht rüiietn und schütteln. Wir Katboülen sind die ersten, die das Recht achten, nur wolle» auch, daß die Verfassung zur Geltung gebracht wird. Wir fordern aber, daß die Verfassung auch die Gcwijsensfr««- steit achtet." (Zuruf bei den Kommunisten: Er krönt aber morgen einen neuen König von Sachsen!) Daß Sie -damit nickt einverstanden sind, die Sie anßer- halb jeglicher Versaßung stehen, ist selbstverständlich. ES handelt sich, wie ich Ihnen getagt habe, um einen prinzipiellen Kampf, um einen Kampf aiich gegen das Christentum und da möchte ich hier nur zwei Momente ansühren und den Herrn Kultusminister darauf Hinweisen, daß »in Mann, der politisch auf dem Boden des Friedens steht, der anögesprochener Pazif'st ist, also vielleicht doch in mancher Hinsicht den Herrn Kultus - minister Fleißner und den Herren der Mehrheitösozialdemokralie nahesieht, auch mir persönlich in dieser Beziehung der Herstel lung des Weltfrieden» durchaus smnpatbisch ist. nämlich Fried rich Wilhelm Förster in seinem Buche -Christentum und -Klassentampft" sagt: -.Das Christentum ging ans der größten gesellschaftliche» Auflösung hervor und verdrängt.- alle anceren Bestrebungen der Wicdergebu'.-» gerade deshalb, weit es aus dec tiefsten Lebensweisheit und Menschenkenntnis- bervorging und den Kern aller Restirwation, nämlich den menschlichen Willen, erfaßte-" Auch durch solche Pall'ativminel, wie sie der Herr Kn! cusunnisier Fleißner beliebt, werden Sw diese Tatsache nicht auS der 'Welk schassen- Und derselbe Friedrich Wilhelm Förster sag! in seiner „Lebensführung" auf Seite lll2: -Gegen die Religion kämpfen immer nur Menschen, welche den tieferen Wirktichkeiissinn verloren haben. Je mehr der Mensch sich selbst, das Leven und die Memmen wirklich kennen lernt, nm so mehr wird er Wesen und Sinn der Reli gion verstehen." Ich muß unter allen Umständen darauf bestehen, cah Rst. Angelegenheit so behandelt wird, wie sie in der Verfassung vor gesehen worden ist, und unter den Voraussetzungen, w-e die. ZcntrumSpartei den betreffenden Paragraphen in der Verfas sung ihre Zustimmung gegel»en bat. Ich mochte darüber leinen Zweifel lassen, das; die Sache de» Verbotes des Kultusministe rium-) gegen den Bischof von Meißen wegen Abhaltung der Religionsvrüfnngen in den katholischen Schulen die Zen trum Spar lei im Reiche zu ihrer Sacke gemach! hat und weiter macken wird. Nnd zu dem Satze Friedrich Wilhelm För sters. daß gegen die Religion immer nur Menschen kämpfen welche den tieferen Wirklichke'issinn verloren lmben. mockne ich in diesem Zusammenhangs noch fostzendes sagen: ES hak einen bedeutenden -Staatsmann gegeben, de'.' wir all.- außerordentlich Hochschiitzen, der da» Deutsche Räch ,ze- e.-r! hat, Bismarck. 1'iiv Btz-imrr»-' ha.: in lleberscvätzuiig seiner Machtsülle nack dem siegreichen Kriege von 187>-''<t geglaubt, das; er nunmehr i>- Deutsthlaiw sie kaUwiisch« Kirrbe unter seit: laudimsches Jeck