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»si. Freitag de» 8. Juli 1»«7. «. Jahrgang, 1 Erscheint täglich nach«, mit NuSnahme de^Lonn- und Festtage. Vezugsprri»! Lierletj. » 8« 4 «oh»« Bestellgelds, sür Oester, «eich gsL Atll». Bei a.a,Postanslalteii l.8ettuiigSvretrtisIe»lr «VdS. L j MabhWgks Tagtblatt fiir Wahrheit, Recht ».Freiheit > LHMWWWWU A us Anlatz des fünfjährigen Bestandes unserer Zeitung sind «ns aus ganz Sachse« Glückwünsche Angegangen, die den Beweis liefern, welcher Beliebt heit sich die Sächsische Bolkszeit«ug überall erfreut. In diesen Kuudyebvuge« liegt die Beruhigung, daß die Haltung unseres Organ« allgemein als dje richtige anerkannt wird. Zugleich erkennen wir in dies?« Sympathiebeweiseu eine neuerliche Versicherung der treuen Anhänglichkeit au unsere Sache. Allen Freunden und Gesinnungsgenossen sei daher herzinnigst Dank gesagt! Die Redaktion. Das internationale Oberprisengericht. Dresden, den 4. Juli 1907. Der Antrag der deutschen Delegierten im Haag auf Schaffung eines internationalen Oberprisengerichts hat eine sehr sympathische Aufnahme gesunden; die Vertreter der großen Handelsflotten sind ihm im Prinzip schon bsi- getreten und haben eine Reihe von Abänderungsanträgen eingebracht. Diese Tatsache beweist am deutlichsten, wie notwendig ein solches Gericht ist. Wir erkennen es auch an. daß nun endlich die deutsche Diplomatie etwas Initiative entwickelt und daß sie hier einen guten Griff getan hat. Nach den vielen Mißerfolgen der letzten Jahre ist diese Er scheinung doppelt erfreulich. Die Auswahl der diesmaligen Delegierten für den Kongreß ist auch glücklicher als die frühere. Der ehemalige badische Staatsanwalt Freiherr von Manschall beweist aufs neue, daß er mehr kann, als mancher zünftige Diplomat, und seine erste Hilfskraft, Ge- beimrat Kriege, galt in u nerilchtelen Kreisen schon lange als ein genialer Kopf, den persönlicher Neid nicht gern anf- kommen ließ. Der Gedanke an Errichtung eines Oberprisengerichtes ist ein so naheliegender, daß man sich wundern muß, wes- lmlb er nicht schon früher erörtert wurde. Aber es geht hier wie mit dem Ei des Kolumbus. Auch ist nicht zu vergessen, welchen riesigen Aufschwung die Schiffahrt in den letzten Jahrzehnten genommen hat. Der Antrag ist somit eine Selbstverständlichkeit und doch nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat. Einmal haben die Se?- staaten durchweg schon bei sich selbst eine Berufungsinstanz eingerichtet und werden schwerlich geneigt sein, diese auf- zul>eben. Denn im Interesse des Ansehens der eigenen Rechtsprechung sucht man sich die Möglichkeit zu wahren. Jrrtümcr der ersten Instanz in der zweiten wieder gut zu machen, ehe man sich der Gefahr ausseht, durch einen inter nationalen Gerichtshof die nationale Rechtsprechung rekti fiziert zu sehen. Besonders gilt dies, wo, wie in England, die untere Instanz von einem Einzelrichter gebildet wird. Auch in Deutschland fungierte 1889 während der Blockade der ostafrikanischen-Küste, nackdem durch Reichsgesetz vom 3. Mai 1884 die Zusammensetzung der Prisengerichte, ihr Sitz und das Verfahren vor denselben der jeweiligen kaiser lichen Verordnung überlassen worden, der Generalkonsul in Zanzibar als Einzelrichter in erster Instanz, während ein aus dem Vorsitzenden und sechs Beisitzern bestehendes Ober- priscngericht in Berlin die Berufungsinstanz sowohl für den kaiserlichen Kommissar bei dem Untergericht wie für die Reklamanten bildete. Darüber aber wird wohl ein volles Einverständnis unter den Mächten leicht erzielt wer den, daß der nationale Instanzenweg erst vollständig er schöpft sein muß. ehe das internationale Oberprisengericht cingreifen darf. Nur empfiehlt sich für den ersteren eine Fristbestimmumng, damit einer sich aus Jahve hinaus er streckenden Verschleppung von vornherein vorgebeugt wird. Kaum war nun Deutschland mit seiner Anregung er schienen, als sofort England einen 16 Artikel umfassenden Gesetzentwurf über die Rechtsprechung in Prisensachen unterbreitete. Derselbe weicht in manchen Punkten erheb lich vom deutschen Vorschläge ab, aber trotzdem erscheint uns eine Verständigung gar leicht möglich zu sein. Don weni gen Ausnahmen abgesehen, handelt es sich mehr um Zweck mäßigkeitsfragen. Der internationale Gerichtshof soll hiernach nur zuständig sein für Angehörige neutraler Staaten: das ist selbstverständlich, da die kriegführenden Teile sich von niemanden dreinsprechen lassen, wenn es sich um ihre eigenen Untertanen und die des Gegners handelt. Der Gerichtshof soll weiter Berufungsinstanz sein, so daß er die Urteile der nationalen Gerichte ändern kann. Er ist nach dem englischen Vorschlag als eine ständige Einrichtung im Haag gedacht, während Deutschland ihn jeweils zu Be ginn eines Krieges bilden wollte und zwar immer besondere Gerichtshöfe für je zwei kriegführende Parteien. Aber et- was zu weit geht es, wenn England nur jenen Handels- machten Sitz und. Stimme im internationalen Gericht geben will, deren Handelsflotte mindestens 800000 Tonnen Ge halt ausweist. Das sind nach dem heutigen Bestände: Eng land (nebst Kolonien) 12,2 Millionen netto, die Vereinig, tcn Staaten (einschließlich der Schiffe auf Len großen Seen und Flüssen) 4,3, Deutschland 2,4, Norwegen 1,6, Frankreich 1,4, Italien, Rußland (mit den Schiffen unter filmischer Flagge) und Japan je 1,0, Spanien 0,8 Millio- nen. Man sieht sogleich, daß die untere Grenze dem neuen spanischen Freunde Au Liebe gewählt ist; Staaten wie -Oesterreich, Ungarn, Schweden, Dänemark, die Niederlande, Belgien und die Balkanländer werden dagegen nicht be rücksichtigt. Man kann aber solch alte Kulturstaaten, wie Oesterreich, nicht ausfallen lassen gegenüber Japan oder Nortvegen. Dieser Punkt dürste auch geändert werden. Auf der anderen Seite kann das Richterkollegium nicht zu groß sein, auch sollte eine gewisse Tradition in demselben be stehen. Bei allseitigem guten Willen läßt sich jedoch ein Ausweg finden. Schwieriger ist die Beantwortung der Frage, welche Grundsätze der Rechtsprechung zu gründe zu 'egen sind. England hat drei Vorschläge gemacht. Zunächst soll sich das Gericht an bestehende Uebereinkommen über ge wisse Rechtsfragen halten (Feststellung des Begriffes Kriegskontrebande). Wo solche Normen nicht vorhanden sind, soll das Oberprisengericht sich an diejenigen Nechtsansichten halten, die internationales Gemeingut bereits sind; wir finden solche in der Pariser Uebereinkunft vom 10. April 1856 betreffend Abschaffung der Kaperei durch Piraten, die neutrale Flagge usw. In Fällen endlich, auf welche die bevorstehenden Voraussetzungen nicht zutreffen, soll das Ur teil unter Anwendung der Grundsätze des Völkerrechts ge fällt werden. Diese Seite des englischen Vorschlages ist di? schvächste, denn die Grundsätze des Völkerrechtes zur See sind ebenso dehnbar als lückenhaft. Vor allen. Dingen fehlt es an anerkannten Grundsätzen nicht über die Pfllichteu der Neutralen, im Gegenteil, mit jedem neuen Kriege werden diese Pflichten lässiger aufgefaßt, und es ivächst die Neigung der neutralen Händler, nicht selten unter schweigender Dul dung ihrer Regierungen, unter dem Scheine des Rechtes um des bloßen kaufmännischen Gewinnes willen einen oder auch beide Kriegführende zu begünstigen. So lange aber ein solches Verhalten nicht verpönt ist, muß den Kämpfern auch das Recht zustehen, ans dem Verordnungswege selbst zu bestimmen, was sie als Begünstigung ihres Gegners au- sehen, um ihm die Mittel zur Verlängerung seines Wider standes zu liefern. Und in Konsequenz dieses Rechtes müssen sie besngt bleiben, auf offener See vor den Aus wüchsen der Neutralität auf grund ihrer Verordnungen sich selbst zu schlitzen, natürlich nur so weit, als dieser Schutz in den Grenzer: der Humanität eines gesitteten Volkes bleibt. Wie der letzte ostasiatische Krieg jedoch gelehrt hat, sind ge rade die meisten und unausgeglichenen Differenzen zwischen Kriegführenden und Neutralen durch die hier berührte Lücke im Völkerrecht entstanden, und es hat durchaus nicht den Anschein, als ob in der Gegenwart eine gerechte Abwägung zwischen den Rechten der Neutralen und den Pflichten der Kriegführenden zu erreichen sein wird. Aber zweifelsohne hofft England, daß sich hier bald feste Normen entwickeln werden; es ist Sache des Oberprisengerichtcs, hier Pfad finder zu werden und an der Vervollkommnung und Der- feineruug des Seckriegsrechtes zu arbeiten. Hat man erst die Institution, so ergibt sich viel von selbst. Nun ist bereits ein Schritt weiter aus diesem Gebiete geschehen. Die Vertreter von Deutschland, England, Nor wegen usw. haben- einen gemeinsamen Fragebogen ausge arbeitet, der die meisten der strittigen Fragen enthält und der nun an die Vertreter der anderen Mächte geht. Die Beantwortung soll weiteres Material geben und die weitere Klärung bringen. Es handelt sich um die von uns schon be rührten Punkte. Don diesem Schritte erUxirten wir viel. Wenn dann die Errichtung eines Oberprisengerichtes ge lingt, hat der zweite Haager Kongreß nicht umsonst gear beitet, wenn er auch sonst gar nichts mehr zeitigen sollte. Politische Rundschau. DreSven, den 4. Juli 1907. — Die Kieler Woche hat nicht nur Wellen in der JnlandSPolitik geworfen; sie beschäftigt auch die ausländische Politik. Der Besuch des japanischen Kreuzers „Tsiikuba" durch den Kaiser war vielleicht mehr als ein Höflichkeits akt. Und auch in den Gesprächen, die der Kaiser mit einigen französischen Sportsleuten geführt hat. soll von einer Annäherung an Frankreich gesprochen worden sein. Es ist begreiflich, daß Frankreich den Wunsch hat. die letzten Reste der Spannung beseitigt zu wissen, die noch von der Marokko-Affäre zurückgeblieben sind, und aus den Andeutungen des Kaisers ist vielleicht zu entnehmen, daß auch die deutsche Regierung jetzt einer Aussprache über die politischen Probleme in Marokko und im Orient nicht mehr abgeneigt ist. — Das Urteil im Peters-Prozeß soll von keiner der beiden Parteien angesochteu werden und dürste deshalb rechtskräftig werden. Neben diesem Urteil sticht das Ber liner Schöffengerichtsurteil gegen den Abgeordneten Erz berger, der kein einziges beschimpfendes Wort gebraucht hat, nur um so greller ab! Das Urteil aber hat die von vielen erwartete politische Klärung nicht gebracht; jetzt berufen sich beide Teile auf daS'elbe. Die linksliberale und sozial demokratische Presse triumphiert, daß es mm ausgeschlossen sei, Laß Peters je in ein Neick?amt zurückkehre: der Pro zeß habe gar nichts ergeben, tras die Urteile der Diszipli nargerichte umstoßen könne Die Peters-Presse aber hebt ihren Schützling in die Wolken. Es kam, wie wir es vor aussagten, die Klärung ist nichr da und der Gerichtshof hat sich dieser Ansicht ongeschldssen^ Selbst ein so eifriges Petersblatt wi« die ..Deutsche tlageszeitg.", muß von ihm schreiben: „Es ist bedauerlich, daß »r in einer gefährlichen Zeit seines Lebens nicht das Maß an Selbstzucht fand, das bei einem Manne um so nötiger gewesen wäre, der so vie les geleistet und ans den sich so stark die Aufmerksamkeit weitester Volkskreise richtete. Aus dieser Zeit seines Le bens stammt der Ruf, der ihm so lange und zäh anhaftete und den er grundsätzlichen oder gar böswilligen Gegnern gegenüber nicht mehr ganz von seiner wirklichen Persönlich keit wird lostrennen können. Am schlimmsten ist der Pro zeß für den Abgeordneten Dr. Arendt verlaufen, der im Reichstage seit Jahren für Peters eintrat; der Staats anwalt hat bereits die Akten eingesordert, um sich di: Widersprüche zwischen den eidlichen Aussagen von Dr. Arendt und Frau Dr. Kayser auzusehen. Abgeordneter Arendt hat auch das Bedürfnis, die Sache zu klären. Am Montag sandte Herr Dr. Arendt zur Aussage der Frau Dr. Kayser an den Vertreter des Klägers Dr. Peters, Rechts- anwalt Tr. Nosenthal, folgendes Telegramm: „Fand soeben Briefentwurf an Kayser mit dessen Antwort, aus Inhalt geht hervor, daß später als Besuch in Privatwohuuug Kay- sers eigenhändige Zuschrift lautet unter den: Namen der Visitenkarte, ist Ihnen, sehr geehrter Herr Doktor, täglich im Auswärtigen Amt von 3 bis 6 Uhr nachmittags gern zur Verfügung. Brief und Antwort widerlegt Frau Kayser endgültig. Drahtet, ob Ueberseudung dorthin noch an gängig. Arendt." Die „Post" teilt zugleich den Brief Arendts an Tr. Kayser und die Antwort des letzteren mit. Der frei- konservative Abgeordnete bittet in seinem Schreiben um eine Unterredung über die Peters-Angelegenheit und der Kolonialdirektor erwiderte darauf, daß er Herrn Dr. Arendt täglich im Auswärtigen Amte von 3 bis 6 Uhr nachmittags gern zur Verfügung stehe. Dr. Arendt bemerkt dazu in der „Post": „Ta nach dem Berichte, welchen Dr. Kaiser 1896 über seine Verhandlungen mit Dr. Arendt gab, diese Ver handlungen in seiner Privatwohnung während seiner Er krankung begannen und später im Amte fortgeführt wur den, so stammt dieser Brief, wie auch ans den Zeitangaben hervorgeht, ans der Zeit nach der Genesung des Dr. Kayser. Sein Inhalt zeigt, daß diese Verhandlungen in der höflich sten und liebenswürdigsteu Form geführt sind, wie das nach der von Frau Dr. Kayser geschilderten Szene einfach nicht denkbar wäre." Ob die Schlußfolgerung richtig ist. lassen wir dahingestellt. Jedenfalls muß aber die Sache nun geklärt werden, ob sich die volle Wahrheit nun nach zwölf Jahren noch seststellen läßt, zumal Dr. Kayser nicht mehr lebt, ist allerdings eine andere Frage. Nach so lan ger Zeit hat das Gedächtnis oft ein anderes Bild von einem Vorfall, als wie er sich tatsächlich abspielte. — Regieruugsrat Martin soll die besondere Seite sein, welche sich über den Grafen Posadonsly beim Reichs kanzler beschwert habe. Wenn das zutreffend ist. handelt es sich lediglich um eine Persönliche Angelegenheit. Aber dann ist es bedauerlich, daß Graf Posadowsky dieser Sache weichen mußte. Oder wollte man einen Vorwand haben? — Die Uebertragung des Nationalvereins auch auf Nordd-eutschländ muß «als gescheitert angesehen Verden. Vor aussetzung dafür war, daß die Führer der drei freisinnigen Gruppen, wie es in der Heidelberger Tagung gewünscht worden war, in den Vorstand des Nationalvereins ein- treten sollten. Tie Deutsche Volkspartei hat jedoch bereits abgelehnt. — Das Auftreten des Abgeordneten von Licbcrt im Petersprozeß wird fast in der gesamten Presse mißbilligt; er war hier als Sachverständiger geladen und hat in seinem Gutachten die Urteile der Disziplinargerichte als einen „Schandfleck der Justiz" bezeichnet. Wir würden einem Zentrumsredakteur nicht raten, solche Ausdrücke zu gebrau chen. Nun kommt noch ein Artikel der „Köln. Zeitg.", der diesem Sachverständigen eine ganze Reihe von Jrrtümeru nachweist. Die „Freis. Zeitg." meint hierzu: „Durch diese Kritik ist Herr von Liebert als Sachverständiger endgültig abgetan. Sein Auftreten im Petersprozeß hat nur noch psychologisches Interesse. -Für uns war Herr von Liebert nie ein kolonialer Sachverständiger, sondern nur der Typus jener Kolonialpolitik, die man nicht treiben soll. Auch der Fraktionskollege von Liebert. Dr. Arendt, kommt stark unter die Räder. Dr. Arendt sprach als Zeuge von dem Konflikte, den er in der Wobnnng des Kolonial direktors Kayser unt diesem gehabt haben sollte, als von einer „Mordgeschichte", von einer „freien Erfindung der Phantasie dieser Dame". Herr Arendt hat auch behauptet, daß sich Direktor Kayser ihm gegenüber wiederholt außer ordentlich wohlwollend über Peters ausgesprochen habe, und daß Direktor Kayser durch ganz andere Einflüsse ner- bös und erregt »vordem sei. Nun bat aber Frau Direktor Kayser nicht nur ihre Aussagen gemacht, die anders lauten, sondern sie hat Aufzeichnungen ihres verstorbenen Mannes verlesen, Aufzeichnungen, die unmittelbar nach jenem Be- suche gemacht worden sind und diese lauten: Als Major von Wißmann zum Gouverneur ernannt worden war. es war im Frühjahr 1895, kam Herr Dr. Arendt im Aufträge de? Dr. Peters, während ich an einer schweren Krankheit dar niederlag, zu mir, rnn mit mir »vegcn dessen Wiedervcr- Wendung im Reichsdienste zu verhandeln. Er begann mit den Worten, den Text habe ich mir sofort niedergeschrieben: „Dr. Peters erwartet eine gute Behandlung. Sie wissen, -aß er ein guter Agitator ist, und daß er nrächtigc Freunde hat. Sie wissen, was das bedeutet." Ich erwiderte ihn: sehr scharf und wies ihn auS dein Hause. Nur die Rücksicht dar auf, daß er ein Abgeordneter war, verhinderte mich, schärfer gegen ihn vorzugehen. Ich hätte aber nicht geglaubt, sol chen Vorgängen ausgcsetzt zu sein, wie es tatsächlich borge-