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Deutscher Reichstag. Sitzung vom 12. Mai 12 Uhr 20 Minuten. Die zweite Lesung der Reichsversicherungsordnung wird fortgesetzt bei der Krankenkasse: Ange stelltenfrage, Organisation und Auf bringung der Mittel (8 361). Abg. Dr. Heinze (Natl.): Die Sozialdemokraten baden die Selbstverwaltung der Kassen in ganz ungehöriger Weise ausgenützt: das kann man sich nicht mehr gefallen lassen. Die Mißstände in den Kassen sind ganz offenkundig. Die Genossen sind ganz terroristisch vorgegangen und haben jeden Andersdenkenden ausgeschlossen. Abg. Schmidt-Berlin (Soz.): Die christlichen Ge werkschaften stellten ihre Liste auch für alle Wahlen auf; das ist ihr gutes Recht, aber sie dürfen uns keinen Vor wurf machen, wenn wir dasselbe tun. Auch das Zentrum habe schon Leute in Stellungen gebracht, wo es nicht überall nach Weihrauch geduftet habe. Die Arbeiter sollten die Streitigkeiten unter sich ausmachen, aber nicht andere heran ziehen. Das Zentrum sollte hier nicht Rechte preisgeben, zumal die Arbeiter einig dagegen sind. Das Zentrum folgt hier seiner agrarischen Richtung. Wer an die Seite dieser tritt, leistet der Arbeiterschaft keinen Dienst. (Bei fall links.) Abg. Kulerski (Pole): Wir protestieren gegen die Einengung der Selbstvewvaltung, wie sie die Kommissions beschlösse enthalten. Dieses Gesetz ist für uns Polen schlimmer als das Sozialistengesetz für die Sozialdemo kraten. Wir wollen keine Bevorzugung der Militär anwärter. Abg. Irl (Ztr.): Die vielen Phrasen der Sozialdemo kraten find auf uns ohne jede Wirkung geblieben: aber im Lande wirken sie anders. Der Abgeordnete Eichhorn hat in feiner Rede sehr viel unterschlagen und die Verhältnisse in München ganz falsch dargestellt. Warum sind die Sozial demokraten denn nicht den heute zugegebencn Mißständen entgegengetreten? Die von den Genossen angestellten Kontrolleure konnten nicht einmal den Kontrollzettel richtig ausfüllen. (Hört!) So geschah es in München. Je unan ständiger die Sozialdemokraten sich benehmen, um so mehr schließen sich die bürgerlichen Kreise zusammen. Abg. Cuno (Frs. Vpt.): In der Verurteilung des Mißbrauches der Sozialdemokraten in den Krankenkassen sind alle bürgerlichen Parteien einig: die Grenze muß links von uns gezogen werden. (Beifall.) Gegen diesen Mißbrauch sind wir allein einig und es müssen hiergegen Waffen ge schaffen werden. Von einem Eingriff in die Selbstverwal tung kann gar nicht die Rede sein, wenn man die Kom- nüssionsbeschlüsse annimmt. Die Sozialdemokratie will gar keine Aufsicht, sondern nur die sozialdemokratischen Volks versammlungen. Die Vertreter der Arbeitgeber sind heute ganz rechtlos und stets in der Minderheit. Abg. Heine (Soz.): Man hat lange geredet, aber man bat keine Gründe genannt für die Aenderung: man drückte sich um diese herum. Für den Gewaltakt hat man nur das eine: Ich will! D^n Rauch hat der Reichsverband gemacht. (Heiterkeit.) Sogar einen stinkenden Rauch. Die Mehr heit ist beweispflichtig, aber sie drückt sich um diese Be weise. Im Interesse der Versicherten haben wir uns der Kassen angenommen. Nun spricht man viel von den an geblichen Mißbräuchen, aber diese sind alle Unwahrheit. Man hat nichts bewiesen von Beeinflussungen der sozial demokratischen Kassenbeamten (Oho!), also stecken Sie diese Behauptung ein. Redner geht auf eine Reihe von Einzel- sällen ein, die er zu widerlegen suchte. Redner behandelt sehr eingehend den Fall Grasser-Freiberg in Sachsen: da habe sich die ganze Unwahrhaftigkeit des Reichsverbandes erwiesen. Das erwähnte Urteil verschweige alles, was ihm nicht passe. Redner spricht zwei Stunden über alle Einzel heiten. Nach kurzen Ausführungen des Abg. Pott ho ff und zweier Regierungsvertreter ist die Debatte geschlossen. — Es kommt zur Abstimmung, die in allen vier wichtigen Ve- Vie deutsche kathol. Krankenpflege auf der Internationalen Hygiene - Ausstellung. 8s wäre undenkbar, die Krankenfürsorge im Deutschen Reiche und in anderen Ländern auf der Internationalen Hvgieneausstellung anschaulich darzustellen, ohne die aus gedehnte katholische Caritas zu berücksichtigen. Gerade auf diesem Gebiete hat das Ordenswesen sich zur höchsten Blüte entfaltet und ist zum großen Segen für unser Vaterland ge worden. In Halle 37 „Krankenfürsorge und Rettungs wesen" ist eine Koje den „Kath. Kranksnpflegervereinigun- gen" gewidmet, lieber der Eingangstür ist das Modell einer alten Maltesergaleere angebracht. Wendet man sich dein linken Teile zu, so tritt uns die ruhmreiche Vergangenheit des Malteserordens lebhaft vor Augen. Inmitten von kostbaren Fahnen der vier Ordenspriorate befindet sich eine Ritterrüstung mit dem echten Schwerte und echten rchilde des Ordensgroßmeisters Jean de La Valette. Auf dem Schilde steht die Jahreszahl 1630, in welchem Jahre die Johanniter Besitz ergriffen von der ihnen durch Kaiser Karl V. überwiesenen Insel Malta und seitdem Malteser- alter genannt wurden. Weiter ist darauf zu lesen die Iah- leszahl 1666, in welchem Jahre die mächtige Flotte der Türken mit einem Verluste von 30 000 Mann die Belage rung der Insel aufgeben mußte. Seit dem Verluste der wnsel an England, das sie gegen die Bestimmungen des Friedens von Amiens nicht dem Orden zurückerstattet hat, M der Orden sich hauptsächlich der Krankenpflege im Krieg Md Frieden gewidmet. Es bestehen gegenwärtig: eine Mitsche Zunge mit Großpriorat Böhmen (Großprior Prinz Heinrich von Liechtenstein), eine italienische Zunge (Groß- Priorat Nom, Lombardei und Venedig, beide Sizilien). Als ^ue Organe des Ordens bildeten sich die Genossenschaften n khrenritter; solche bestehen als: rheinisch-westfälische, dlesische, englische, spanische, französische und portugiesische, ne unterstehen dem in Rom residierenden Großmeister erchi a Santa Croce. Der Gesamtorden unterhält heute stimmungen eine namentliche ist. — § 340 bestimmt, daß der Vorsitzende der Ortskrankenkasse durch die Mehrheit beider Gruppen gewählt werden muß. Der Kommissionsantrag wird mit 209 gegen 101 Stimmen angenommen. — 8 341 ordnet den zweiten Wahlgang an; kommt keine Wahl zu stande, so setzt das Versicherungsamt den Vertreter des Vorsitzenden. Diese Bestimmung wird mit 209 gegen 101 Stimmen angenommen. — Es folgt die Abstimmung über 8 361a: Angestellte. Die Angestellten müssen in bei- den Gruppen die Mehrheit der Stimmen erhalten und dann bestätigt werden. Dieser Kommissionsantrag wird mit 208 gegen 103 Stimmen angenommen. — Die übrigen Para graphen zur Angestelltenfrage werden mit derselben Mehr heit angenommen. Die Beiträge werden wie seither zu zwei Drittel vom Arbeiter und einem Drittel vom Arbeitgeber entrichtet. Das Haus vertagt sich auf Sonnabend. Die Wehrreform. Wien, den 11. Moi 1911. In wenigen Tagen soll im ungarischen Reichstage die erste Gruppe der Wehrreformgesetze eingebracht werden, die aus dem Wehrgesetze, dem Pferdestellungsgesetze und der Militärstrafprozetzordnung besteht. Das Gesetz über die An stellung und Versorgung der Unteroffiziere wird erst später vorgelegt werden, da diesbezüglich die Verhandlungen noch nicht ganz abgeschlossen sein sollen. Das für die Bevölkerung wichtigste ist das Wehrgesetz, das die Dienstpflicht bestimmt und das Nähere über die Vev- schiedenen Begünstigungen festsetzt. Wie bereits bekannt, wird nunmehr grundsätzlich die zweijährige Dienstzeit angenommen, die für die Infanterie und Fußartillerie gelten wird, während für die Kavallerie, reitende Artillerie und die technischen Truppen dre bisherige dreijährige Dienstzeit in Geltung bleibt: doch wird diesen Truppen in dem Entfall der zwei Reservejahrgänge und einer nicht unerheblichen Verkürzung der Waffendienstpflicht eine gewisse Entschädigung geboten. Die Waffenübungen, die bisher beim Heere 84 Tage und bei der Landwehr 12 Tage betrugen, werden für die Reservisten mit zweijährigein Präsenzdienste auf 98 Tage und für jene mit dreijähriger Präsenz auf 77 Tage ver mindert. Eine sehr wichtige Bestimmung, die auch ein Zuge ständnis an die Ungarn enthält, ist die Aufhebung des bis herigen Zusammenhanges zwischen Heer und Landwehr. Die Landwehr, die schon bisher die zweijährige Dienstzeit kannte, wird jetzt einfach dem Heere völlig gleio.gestellt, in dem sie das gleiche Rekrutenmatcrial enthält wie die ge meinsame Armee und die Uebersetzung älterer Jahrgänge zur Landwehr in Hinkunft unterbleiben wird Das hat natürlich zur Folge, daß wir neben der gemeinsamen Armee in der österreichischen Landlvehr ein zysleithanischcs und in den Honveds ein ungarisches Heer besitzen werden. Ob das klug ist, kann dahingestellt bleiben. Das Nekrutenkontin- gent, das seit 1889 unverändert geblieben war, erfährt die von der Kriegsverwaltung schon seit langem als dringend notwendig bezsichnete Erhöhung. Doch wird diese natur gemäß zum größten Teile durch den Entfall des dritten Dienstjahres wett gemacht. In Oesterreich dürfte die Erhöhung des Präsenzstandes schon deshalb keinen Schwierigkeiten begegnen, weil das jetzige Systein allgemein als höchst ungerecht empfunden wird. Während man nach dem Gesetze bei irgendwelchen Begünstigungen, zum Beispiel für den Sohn einer Witwe, streng alle Voraussetzungen prüfen muß, brauchen andere Taugliche nur acht Wochen als Ersatzrcscrvistcn zu dienen, weil sie zufällig durch das Los als „überzählig" ausgeschie den werden. Dies ergibt sich infolge des mit der Bevölke rungsziffer nicht mehr im Einklänge stehenden Kontingents jährlich bei vielen Tausenden, wodurch die Idee einer allge meinen Wehrpflicht in ungerechter Weise durchbrochen wird, da eigentlich alles dem Spiele des Zufalles überlassen bleibt, während anderseits wichtigen Interessen der Bevölkerung. das Spital Tantur nahe bei Bethlehem im Heiligen Lande; außerdem viele Spitäler und Krankenhäuser in Europa, so in Mailand und Neapel. Zu dem in einer anderen Koje befindlichen, 1852 wieder hergestellten preußischen Johanni terorden (Ballei Brandenburg, dessen Herrenmeister stets ein preußischer Prinz ist) hat der Malteserorden keine Be ziehungen. Wir finden hier alte Ordensgewänder von Malteser rittern aus Malta, Rom, Italien, ferner schmucke Unifor- men und Prunkgewänder der einzelnen Großpriorate der Gegenwart von Oesterreich und Böhmen, Schlesien, Rhein land und Westfalen. Jahrhunderte alte Oelgemälde und Holzstiche, alte Urkunden usw. repräsentieren einen hohen historischen Wert. In der Mitte der Koje finden wir Mo delle verschiedener Spitäler, so das St. Josephs-Kranken haus zu Ermelinghof i. W. Von den sechs Spitälern, die die Genossenschaft in Schlesien unterhält, sind Breslau. Trebnitz, Nybnik im Modell ausgeführt, Kurzendorf bei Schweidnitz, Friedland und Schurpaß im Bilde. Für den Kriegsfall hält der Orden in Oesterreich sechs Eisenbahn- Sanitätszüge und Feldspitälcr bereit. Wiederholt bat er seine Tüchtigkeit in Kriegszciten erprobt. Ebenso hat sich die rheinisch-westfälische Maltesergenossenschaft in den Krie gen von 1864 bis 1871 große Verdienste gesammelt. Im Kriegsfälle unterstehen der Leitung der preußischen Ge nossenschaft sämtliche katholische Krankenpflegorden in Preußen. Die andere Seite der Koje nimmt die Ausstellung des Königlich Bayerischen Hansritterordens vom heiligen Georg ein. Seit seiner Neu organisation im Jahre 1871 ist sein Zweck die Aus übung der christlichen Caritas geworden. Zur Zeit sei- ner Gründung im Jahre 1729 war der Zweck die Verteidi gung des Glaubens. In einem großen Glaskasten ist Kö nig Ludwig ll. im echten Kostüm als Großmeister darge stellt. Hinter ihm befindet sich der silberne Helm und Pan- zer, in dem den neu eintretenden Mitgliedern der Ritter- so zum Beispiel der Landwirtschaft, nach dem jetzigen Gesetze nicht stattgegeben werden kann. Infolge der nunmehr ein tretenden Kontingentserhöhung dürfte es dagegen nunmehr möglich sein, die Begünstigungen tatsächlich gerecht, aber auch reicher zu verteilen. In dieser Richtung werden auch die gesetzlichen Bestimmungen eine Reihe weitgehender Er leichterungen bieten: so werden zum Beispiel die Begünsti gungen für die Familienerhalter und für die Besitzer von Landwirtschaften erheblich erweitert. Das Einjährigenrecht erfährt nur insofern eine wesent liche Aenderung, als in Hinkunft die sogenannte Jntelli- genzprüfung entfallen soll. Auch wird das Dienen auf eigene Kosten eingeschränkt, was wohl als eine demokratische Maßregel nur zu begrüßen ist. Das neugewählte Abgeordnetenhaus wird also eine wichtige und für die Interessen der Bevölkerung, wie für die Wehrmacht gleich bedeutungsvolle Gesetzesvorlage vor finden, die der ernstesten Prüfung bedarf. Das „bißchen Arbeiterversicherung-. Wenn heute die Sozialdemokratie angesichts der ge waltigen Zahlen der deutschen Arbeiterversicherung im all gemeinen sich nicht mehr dem Eindruck entziehen kann, daß wir es hier wirklich mit einem großen sozialen Werke zu tun haben, ohne das die soziale Lage unserer Arbeiter wesentlich schlechter wäre, so gibt sie sich in der Agitation vielfach noch anders. „Das bißchen Arbeiterversicherung", mit dem die Sozialdemokratie früher so gern auf den Stim menfang ausging, ist auch heute noch nicht ansgestorben, und herabsetzende Bemerkungen über die Leistungen der sozialen Versicherung als „Wassersuppen", ..Bettelpfennige" und „Almosen" sind auch heute in den „roten" Agitations heften keine Seltenheit mehr. Und doch wird man sich so recht klar über den großen Segen der Arbeiterversicherung, wenn man einmal den Stand von heute mit den Zuständen von früher vergleicht. Bei Gründung des Deutschen Rei ches war noch keine Invalidenversicherung. Bei Unfällen mußten damals die Arbeiter in langwierigen kostspieligen Prozessen auf grund des Haftpflichtgesetzes eine Entschädi gung zu erlangen suchen. Für Krankenforderungen versuch ten vereinzelte auf Freiwilligkeit der Arbeiter beruhende Kassen mühsam verhältnismäßig geringe Mittel auszubrin- gcn. Heute haben wir auf allen diesen Gebieten eine Zwangsversichernng mit Millionen von Mitgliedern, mit Milliarden bisheriger Leistungen. Hiermit ist Deutschland allen Kulturstaaten ein Vorbild geworden, dem diese nur erst langsam und in weitem Abstande zu folgen vermögen. Die hohe Bedeutung unserer Versicherungsgesetzgebung springt erst dann so recht in die Augen, wenn man (vergl. die eben erschienene zweite Auflage von Professor Hitze: „Skizze der Arbeiterfrage und der deutschen Arbeitersozial politik." M.-Gladbach 1911. Volksvereinsverlag. 66 S. 60 Pfennig) die einzelnen Zweige derselben nach ihrem neue sten Stande einmal durchgeht. «- Die Krankenversicherung umfaßte 1909 12,6 Millionen Versicherte, die sich auf 23 279 Krankenkassen ver teilten. Für 103 Millionen Krankheitstage wurden 305 Millionen Mark an Unterstützungen gezahlt. Davon kamen auf ärztliche Behandlung 71,6 Millionen Mark, auf Arznei und sonstige Heilmittel 4,6 Millionen Mark, auf Kranken geld 134 Millionen Mark. An Schwangere und Wöchnerin nen wurden 6 Millionen Mark bezahlt; an die Hinterbliebe nen als Sterbegeld 7,5 Millionen Mark. Für Anstaltsver pflegung wurden 41,6 Millionen Mark verausgabt. — Nicht eingerechnet sind die Knappschaftskassen, die 1908 865 605 Mitglieder zählten und 31,9 Millionen Mark an Krank heitskosten aufbrachten (das heißt pro Mitglied 36,9 Mark) In einem Jahre wurden also an Krankheitskosten verwendet an 338 Millionen Mark. Die von der Krankenversicherung geleisteten Krankheitskosten (einschließlich der Knappschaf ten) sind seit 1885 stetig gestiegen. Sie betrugen in Mil lionen Mark: 1886 1890 1895 1900 1905 1908 1909 53 92 115 174 256 329 337 schlag erteilt wurde. Vier Krankenhäuser unterhält gegen wärtig der Orden. Gegenüber dieser glänzenden Ausstellung der beiden Ritterorden erscheint die Ausstellung der übrigen Kranken pflegerorganisationen nach außen hin sehr bescheiden. Die Krankenschwestern, deren Kleidung in einem Glasschranke zu sehen ist, ist einfach und bescheiden. Wenn man aber sein Auge auf die Statistik wirft, die auf einen: drehbaren Gestell über die Wirksamkeit sämtlicher deutschen Kranken pflegeorden angebracht ist, dann stehen wir erstaunt über die ungeahnte große Tätigkeit im Dienste der leidenden Menschheit Bisher hatten wir noch keine Statistik über die katholi schen Krankenpflegegenossenschaften. Die HygieneauSstcllung erst gab die Veranlassung, daß Herr Professor Dr. W. Liese- Paderborn im Namen der Genossenschaft der Rheinisch-West- fälischen Malteserdevotionsritter unter Mitwirkung des Caritasverbandes eine ziemlich lückenlose Statistik auf- stellte. Sie beschränkt sich auf Krankenpflege-Niederlassun gen des deutschen Sprachgebiete? (Deutschland. Oesterreich. Schweiz. Luremburg). Solche, die nur nebensächlich Kranken pflege üben, hatten meist keine Aufzeichnungen gemacht. Wenn man bedenkt, daß alle Mutterhäuser ganz selbständig sind und keinem Verbände unterstehen, so ergibt sich daraus die Schwierigkeit einer umfassenden Statistik. Insgesamt haben sich an der Statistik 82 religiöse und 7 weltliche Genossenschaften beteiligt, unter elfterem 10 männliche und 72 weibliche; letztere sämtlich weiblich. Von den 10 männlicher! religiösen Genos senschaften haben 9 ihr Mutterhaus in Deutschland (8 in Preußen, 6 allein in der Rbeinprovinz, 1 in Bayern und 1 in Oesterreich). Sie zählten in 110 Niederlassungen 2069 Brüder, die sich der Krankenpflege widmen. Von den Niederlassungen entfallen 56 auf Preußen (Bistum Köln 18, Trier 11, Breslau 10). 13 auf Bayern, 5 auf Baden, 4 auf Elsaß-Lothringen. 2 auf Hessen: außerdem 5 auf Oesterreich, 4 auf die Schweiz. 6 auf Holland. 4 auf die Der>