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Louis teste «e- - Schwie- kröte ge- dagaskar erehrung es unge- uch, weil »te schon 100 oder vor 150 wehrten, lädt sich r. Nach as Tier >». loch eil wer- len wic- . uuyS Slttld- ich. daß 'am, in nd laß und ^'U ichtlicbe e «elr- kstratze. litz. straße. Nr. LLO. Sächsische Dienstag, den 27. September >004 Jahrgang. 1 Erscheint tjigltch nach«, mit Nu»nah»r der E.nn und Kcstmqe »rriti BierlepShrl. I Mk. LO Pf. ioZ»? B'slrllgrid,. V»»,g«»»»t«i «teneljahrl. I «». LO Pf. ,ob»e anßerveutschen Posta,islall-lt. NNWngSvret»» »inzetnm Nedaktio»».Eprechsllind»: ll lL Ukr. llvrddäuglge; Läget»«»« für Ivadtdeit, llecdl u. Seidel». Inserate werden die >>aeUmliene Peitlzcil» oder deren Raum m lS Pf. berechnet, bei Wiederholung bedeutender Rabatt. OnchdrnNerei, Siedaktiv» und t»eschäs«-steür > Dreckde» Pillulver Etra«,» 48. — ^rrnlt'rechrr Ami I dir. >3nL. Die Selbsthilfe des Reichstages. Es ist eine große Kalamität, daß dem Reichstag kein Mittel zur Verfügung steht, um sich die Beschlußfähigkeit durch besseren Besuch der Sitzungen zu sichern. Dieser Tage nun empfiehlt die „Kreuzztg." die Selbsthilfe gegen Dauerredner und die Beschlußunfähigkeit. Das Blatt nennt uns sein Rezept nicht, und so wissen wir nicht, worin diese Selbsthilfe bestehen soll. Die Geschichte zur Selbsthilfe ist so alt, als der Reichstag. Hierzu gehört die Forderung der Anwesenheits gelder für Reichstagsabgeordnete. Auch dieses Verlangen kehrt in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus immer wieder. Als die Verfassung des Norddeutschen Bundes, die Grundlage der Reichsverfassung, geschaffen wurde, hat der Reichstag zuerst 1867 die Gewährung von Diäten beschlossen, der Bundesrat forderte in der zweiten Lesung die Diäten- losigkeit und nur durch den Umfall der liberalen Gruppe um Bennigsen kam die Diätenlosigkeit in die Verfassung herein. Doch schon im Jahre 1868 forderte ein Antrag des Abge ordneten Waldeck die Gewährung von Diäten, der Antrag wurde abgelehnt, aber seither zwölfmal im Reichstage wie derholt und mit immer wachsender Mehrheit angenommen. Schon in der ersten Session des Reichstages hat man versucht, die Beschlußfähigkeit des Reichstags durch Selbst hilfe herbeizuführen, aber alle Mittel haben versagt. So ist man zum Beispiel im Jahre 1868 äußerst strenge mit dem Gewähren von Urlaub verfahren: da kam cs wieder holt vor, daß Urlaubsgesuche vom Reichstage einfach abge lehnt wurden. Heutzutage kann man das gar nicht mehr. Eine Rückkehr zu der früheren parlamentarischen Praxis würde unseren Beifall haben, aber sie hätte nicht viel Erfolg. Die parlamentarischen Schwänzer würden dann einfach gar nicht erst um Urlaub einkommen, sondern so wegbleiben. Man fühlte schon 1868 das Bedürfnis nach Selbsthilfe und beschloß die Annahme einer Resolution, nach welcher Reichs tag und Einzellandtage nicht gleichzeitig versammelt sein sollten. Man war damals sogar bereit, ein reichsgesetzliches Verbot des gleichzeitigen Tagens ausznsprechen. Aber auch dieses Mittel hat versagt. Heute denkt niemand mehr an ein solches Gesetz. Die Länge der Sitzungsperiode ist im Reichstage und in den Einzelparlamenten riesig gestiegen; das Jahr müßte 24 Monate haben, wenn inan nicht die Par lamente gleichzeitig tagen lassen wollte, und die Abgeord neten, die zwei Parlamenten angehören, dürften auf ihren Privatberuf völlig verzichten, — wir könnten nur noch Be rufsparlamentarier haben. Die Ferien für diese Dielgc- plagten aber würden auch sehr kurz sein. Heute ist leider der Reichstag geradezu auf das gleichzeitige Tagen des Preu ßischen Abgeordnetenhauses angewiesen, damit er in drin genden Fällen Reserve herantelephonieren kann. Allerdings kommt es auch umgekehrt vor. Aber dieses Mittel der Selbsthilfe hat auch versagt. Man ging in den ersten Jahren des Reichstags noch weiter. So wurde ernstlich darüber diskutiert, ob man nicht zu einem Auswege seine Zuflucht nehmen solle, der damals im englischen Parlamente üblich war. Das Unterhaus hatte dort das Recht, einen Abgeordneten, der den Sitzungen sern- blieb, durch ein „call of the house" zu zwingen, zu erschei nen. sich daun zu rechtfertigen wegen Mißachtung der Regeln des Hauses und dann in der Verhaftung zu bleiben, bis dieses beschließt, ihn wieder frei zu lassen. Für diesen Zweck war im Parlamentsgebäude ein eigenes Zimmer reserviert. Tie Einführung eines ähnlichen Rechtes für den Reichstag wurde schon 1868 allen Ernstes diskutiert. Will nun die „Kreuzztg." jetzt dieses Mittel empfehlen oder das des Grasen Münster vom 15. Juni 1868? Dieser freikonservative Abgeordnete hatte den Antrag unterbreitet, daß, wenn ein Neichstagsabgeordneter ohne Urlaub wäh rend zehn aufeinander folgenden Sitzungen fehlt, derselbe durch das Präsidium aufgefordert werden soll, seinen Sitz in» Hanse binnen einer von» Präsidenten zu bestimmenden Frist einzunchmen. Wenn das Mitglied trotz bescheinigtem Empfang dieser Aufforderung nicht folgt, so soll angenom men werden, daß das ausbleibende Mitglied sein Mandat niedergelcgt bat, und cs soll eine Neuwahl veranlaßt werden. Diese sehr weitgehende Selbsthilfe versuchte Graf Münster in die Geschäftsordnung aufzunehmen, in einer Reihe von Einzelheiten bestanden wohl damals ähnliche gesetzliche Be stimmungen. Aber der Reichstag lehnte aus guten Grün den diesen Antrag ab. Also damit war cs wieder nichts. Man empfiehlt die Herabsetzung der Ziffer für die Be schlußfähigkeit: mich das ist kein neuer Vorschlag, er wurde schon 1868 erörtert und ein Redner meinte mit vollein Rechte, daß das Volk nicht cinschen könne, weshalb so wenige nötig sein sollen, um Gesetze zu machen, da doch so viele ge wählt werden können. Auch der Hinweis auf englische Ver hältnisse ist nicht stichhaltig: dort sind wohl 40 Abgeordnete bei inehr über 600 beschlußfähig; aber einmal ist zu be achten. daß diese Zahl mindestens vorhanden sein muß, ehe die Sitzung nur eröffnet werden kann, und daß diese sofort geschlossen wird, wenn nur 39 Abgeordnete anwesend sind, der Redner muß mitten in seinen Darlegungen abbrechen. Ferner aber ist sehr zu beachten, daß England ein parlamen- tarisches Regiment hat, was wir in Deutschland nicht be sitzen. da liegen ganz andere Verhältnisse vor. So sind also alle Mittel, die seither dem Reichstage zur Selbsthilfe vorgcschlagen worden sind, als untauglich befun den worden. Die „Krenzztg." hat daher die Pflicht, nun ihr Geheimnis nicht mehr länger zu hüten, sondern offen anzu- gebcn, wie sie dem Reichstage zu einer raschen Geschäftsfüh rung verhelfen will, ohne daß die Sachlichkeit und die not wendige parlamentarische Redefreiheit darunter leidet. Wir sehen als einzigen Ausweg die Gewährung von Anwesenheitsgeldern an, die der Bundesrat immer noch ver sagt. Sind diese einmal genehmigt, dann wird sicher der Reichstag auch das Seinige tun. Aber jetzt hat er kein Mittel der so viel gerühmten Selbsthilfe, weil diejenigen Ab geordneten, welche die Selbsthilfe ermöglichten, ruhig zu Hause sitzen bleiben. Gelingt es, diese auf irgend eine Weise heranzuziehen, so ist die ganze Frage gelöst, das Mittel bil den die Anwesenheitsgelder, weil sie dann im Namen der Anwesenden sestgestellt werden können. Niästs hindert auch, diese Liste der Oefsentlichkeit zu unterbreiten, und so jeden Wahlkreis in die Lage zu versetzen, selbst nachzusehen, ob und wie sein Vertreter die einmal überiioinmenen Verpflich tungen erfüllt. Wir sind aber der festen Ueberzeugung, daß schon die Tatsache der Gelvährung von Anwesenheitsgeldern recht heilsam wirken wird und zivar sowohl bei der Aus wahl der Kandidaten wie später beim regelmäßigen Besuche der Sitzungen. Also erst die Hände frei für den Reichstag, dann wird er schon von selbst die nötige Selbsthilfe an- wenden! Nun hat die „Kreuzztg." wieder das Wort! Tie Politische Rundschau. Deutschland. Haudelsvcrlräge mir der Schweiz wie mit Rumänien scheinen auf Schwierigkeilen gestoßen zu sein. Die schweizerischen Delegierten sollen nach Bern zurück- bernsen werden, um neue Instruktionen zu cmvsangen. Mit dein rumänischen Ministe» Präsidenten Stnrdza hatte der Reichskanzler in Hamburg eine längere Unterredung, welche ebenfalls die Handelsverträge betraf. — Zum Gesetz betreffend die Kaufminnsgrrichte werden folgende Ausführnngsbesriniinnngen im Reichs anzeiger veröffeiulicht: 1> Die auf grnnd des H 20 — jetzt H 22 — des Gewerbegerichtsgesetzes ergangene Bekannt machung der Minister für Handel und Gewerbe und des Innern vom 17. Februar 1891, betreffend die Vereidigung der Mitglieder der Gewerbegcrichte, findet bei der Aus führung des Gesetzes, betreffend .Kanfmannügerichte. sinn gemäß Anwendung. 2> Die ans grnnd des Z 83 — jetzt 89 — des Gewerhegerichtsgesetzes ergangenen Bekannt machungen der Minister für Handel und Gewerbe und des Innern vom 23. September 189« > ,uid vom 9. Januar 1891, wodurch bestimmt wird, welche Verbünde als weitere Koniinunalverbände im Sinne des Gewerbegerichsgesetzes anzusehcn sind, von welchen Organen der Gemeinden und weiteren Konmmiialverbändk» die Statuten über Errichtung voi» Gewerbegerichten zu beschließen und von welchen Staats- oder Gemeindeorgaueu die übrigen in diesem Ge setze den Staats- oder Gemeindebehörden sowie den Ver tretungen der Gemeinden und weiteren Konunnnalverbände Angewiesenen Verrichtungen wahrznnehnien sind, finden bei der Ausführung des Gesetzes, betreffend Kanfinai'nsgerichte, sinngemäß Anwendung. — Tic Gcncralvcrsalnmlulig des Biindrs der Industri ellen findet am 22. Oktober zu Berlin, Russischer Hof, statt. Auf der Tagesordnung stehen: Die Verstaatlichung des Kohlenbergbaues. Die Organisation der Arbeitgeber. Tie Interessen von Industrie und Handel in der beschleunigten Vergrößerung der deutschen Flotte. Stellungnahme zu den Beschlüssen des Hamburger und des siebenten internationa len .Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz. Auf der Tagesordnung der Versammlung der Bundesmitglieder stehen: Satzungsänderungen und Beschlußfassung über den Beitrag des Bundes an den Verein Deutscher Arbeitgeber verbände. — Staatliche Arbcitcrpension in Hamburg. Ter Bür gcrichast Hamburgs ging vom Senat ein Gesetzentwurf be treffend Pensionierung der im Staatsdienst besckiäftigten Ar beiter zu. — Futterausflihrverbot. Ter Verein deutscher Groß Händler in Dünge- und Kraftfuttermitteln bat an den Reichskanzler eine Eingabe gerichtet, in der er bittet, 1) daß das österreichisch-ungarisciie Futterinittelausfuhrverbot schleunigst wieder aufgehoben, eventuell auf Heu und Stroh wie 1893 beschränkt wird und 2) daß bei Formulierung der neuen Handelsverträge der bisherige Artikel 1 eine Fassung erhält, welche die willkürliche Suspension momentan unbe- guemer Vertragsparagraphen ausschließt. — Gegen das Futtermittelaussuhrverbot wurden von deutscher Seite in Wien Vorstellungen überreicht. Wie die „Schles. Ztg." erfährt, haben sie bis jetzt eine Beantwortung nicht erfahren. Anscheinend werden von ungarischer Seite gegen die Erfüllung der deutschen Wünsche Schwierigkeiten erhoben. — Redakteur Schweynert, genannt Leon Holly, Mit arbeiter des „Oldenburger Nesidenzboten, ist am 23. d. M. in Erfurt verhaftet worden. Schweynert ist ein geborener Erfurter und war hier schriftstellerisch tätig. — Die Klane deS Grafen H»evsl»roech gegen den Abg. DaSbach wegen deS behaupteten JesuitengrundsatzeS „Der Zweck heiligt die Mittel", die am 23. d. M. vor dein Kölner Oberlandesgericht in der Berufungsinstanz zur Ver handlung anstand, wurde auf Antrag des Berufungskläaers HoenSbrocch iin Einverständnis mit DaSbach vertagt. Der neue Termin wird im Laufe der nächsten Woche bekannt ge geben werden. Ein Ersvlg des Zentrums aus sozialpolitischem Ge- biete. Beim Zusammentritt des Reichstages haben die Zentruinsabgeordncten Erzberger, Dr. Hitze und Trimborn einen Antrag eingebracht, der eine schärfere Durchführung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe fordert und die Ausnahmetage einschränken will. Der Antrag kam seit her noch nicht zur Beratung: aber er hat doch schon sehr gute Erfolge erzielt. In einer Reihe von Großstädten und Mittel städten ist man seither dazu übergegangen, die bisherigen Bestimmungen über die Sonntagsruhe zu verschärfen. Am Freitag ist ein solcher Beschluß auch in Berlin gefaßt wor den; sein Hauptinhalt geht dahin: Die Vorschrift, nach der im Handelsgewerbe Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter am ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingsttage überhaupt nicht, im übrigen an Sonn- und Festtagen nicht länger als fünf Stunden beschäftigt werden dürfen — insoweit nicht die zu ständigen Behörden Ausnahmen zulassen — wird dahin ein- geschränkt, daß in Fabrik-, Engros-, Bank-, Versick)erungs- und Agenturgeschäften, soweit der Betrieb nicht in offenen Verkaufsstellen stattfindet, die zugelassene fünfstündige Ar beitszeit auf zwei Stunden, und zwar für die Zeit von 8 bis 19 Uhr vormittags, herabgesetzt wird. Diese Einschränkung findet auf den Handel mit Nahrungs- und Genußmitteln, sowie ans den Handel mit dem zur Erhaltung der Nahrungs lind Gennßmittel dienenden Eis keine Anwendung. Zu widerhandlungen werden mit Geldstrafen bis zu 699 Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. Dieses Ortsstatut tritt mit dem 1. Januar 1905 in Kraft. Diesen sozialpoliti schen Fortschritt darf sich die Zentrumssraktion des Reichs tags anrcchnen. Preußen und Welfen. Dieser Tage fand in Hanno ver eine Feier aus Anlaß des Geburtstags des Herzogs von Enmberland statt, an welcher mich die welfischen Abgeord neten teilnahmen. Graf Bernstorff-Wehninger brachte den Trinkjpruch ans den Herzog von Cnmberland aus und sagte: „Die Hannoveraner sind deutsch bis ins Mark und stehen ans dem Boden des deutschen Vaterlandes, und weil sie hier stehen, deshalb fordern sie im Interesse des Deutschen Rei ches die Wiederherstellung des Königreichs Hannover. Man hat kürzlich gesagt, der Herzog von Eumberlaiid wolle den Frieden, aber wir Reichstagsabgeordneten wollen ihn nicht. Ich muß erklären, daß ich von alledem, daß »vir den Frieden nicht wollen, nichts weiß. Ich würde mir lieber die Zunge abreißen, als daß ich dem Herzog eine Marschordre geben würde. Ter Friede ist täglich zu erlangen, wenn auf der gegnerischen Seite nur die Bereitwilligkeit besteht. Ich be tone hier ausdrücklich, daß kein Hannoveraner den Herzog von Enmberland als seilten Herrscher betrachtet, wie es von unseren Gegnern stets böswillig behauptet wurde; der Her zog ist nur der Ehef des angestammten hannoverschen Königshauses, der aber durch die Fügung des Geschicks zur Zeit nicht der Herrscher des hannoverschen Volkes ist!" Ganz ähnlich bat Gras Bernstorff sich auch diesen Winter im Reichstage geäußert. Neichstagsabgeordneter Freiherr von Hodenberg meinte ans der Versammlung: „Meine Herren! Hannover wünscht zwar den Frieden, aber Abtretung von Landeoteilen wird nicht gewünscht. Am besten ist es schon, wenn die Preußen den Platz »nieder räumten im Hannover lande!" Wie man sieht, ist im welfischen Lager die Stim mung gegen Preußen keine sehr freundliche, allerdings wird es erklärlich, wenn man weiß, in welch kurzsichtiger Weise die Welsen mit Polizeimaßregeln chikaniert werden! — Der sozialdemokratische Parteitag befaßte sich am 23. d. M. zunächst mit der Frage der Organisation der Par tei. Nach längerer Debatte wurde ein Vertagunge-antrag des Referenten mit großer Mehrheit angenommen. Die Ausgestaltung der Maifeier ries eine lebhafte Diskussion hervor. Der Referent, Reichstagsabgeordneter Fischer, empfahl das Festhalten an dem bisherigen Standpunkte. Der Delegierte Riem Dresden führte dagegen aus, daß eine vierzehnjährige Erfahrung gelehrt habe, daß die strikte Durchführung der Arbeitsruhe am 1. Mai undurchführbar sei. Der Versuch einer Verschärfung der Maifeier müßte an dem Widerstande der Gewerkschaften scheitern. Der An trag. die Maifeier am ersten Sonntag im Mai stattsinden zu lassen, wurde abgelelmt. In der Nachmittagssitzung wurde das Referat „Komniunalpolitik" in Verhandlung ge zogen. Referent war Abgeordneter Lindcmann. Die Grund sätze. nach denen die Sozialdemokratie die Umgestaltung der Gemeindeverfassung verlange, faßt er in einer Resolution zusammen, die fordert, daß die Gemeindeverwaltung nur dem Gesetz und den Gerichten unterworfen sein soll, also Aufhebung des staatlichen Aufsichtsrechts und Unterwerfung unter die ausschließliche Gewalt ordentlicher Gerichte. Fer ner sei das Steuerwesen durch ein Staatsgesetz in dem Sinne zu regeln, daß die Deckung des kommunalen Bedarfs aus Zuschüssen des Staats, Zuschlägen zu den Staatssteuern und Versteuerung des unverdienten Wertzuwachses von Grund und Boden bestritten wird. Ferner haben die Ge meinden alle dem öffentlichen Bedürfnis dienenden Betriebe in eigene Regie zu übernehmen. Alle dem allgemeinen Wohl dienenden Anstalten, Bäder, Gesundheitsanstalten, Schulen, Bibliotheken usw., haben allen Mitgliedern unent geltlich zur Verfügung zu stehen. Weiter haben die Gemein den Arbeitsämter, Lohnklauseln bei össeiitlick-cii Lieferungen, Arbeiterausschüsse zum Schutze der Gemeindearbciter. Ar beitsordnungen. Lohnklassen, Achtstundentag, Fericnurlaub, Pensions-, Witwen- und Altersversicherung für alle ihre Angestellten und Arbeiter einzuführen. Zur Unterstützung der finanziellen Leistungsfähigkeit seien fiir diese Zwecke Ge- nicindeverbäiide zu bilden. In» Sinne dieser Grundsätze ,' ,S «iw.