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Sächsische Volkszeitung : 27.05.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-05-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192105273
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19210527
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19210527
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1921
-
Monat
1921-05
- Tag 1921-05-27
-
Monat
1921-05
-
Jahr
1921
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 27.05.1921
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ruft dazwischen: Unsere Alliierten haben ebensoviel getan und vielleicht mehr als wir!) Motz sührl weiter aus: Die Gründe für die Reibungen zwischen England und Frankreich seien immer zahlreich gewesen. Der Abgeordnete spricht als dann von den fmanziellen Klauseln des Londoner Abkommens. Klotz wirst der Regierung vor. das; sie nicht Deutschland zur ge gebenen Stunde begreiflich gemacht habe, daß Frankreich ent schlossen sei, dem Friedensvertrage Respekt zu verschaffen. Nach dem Abkommen von London müsse Frankreich, um zu Zahlungen zu gelangen. Lieferungen entgegennehmen und den Wiederaufbau gestatten. Er fragt, unter welchen Bedingungen die Schahbonds placiert werden sollen. Er kriti siert im weiteren die Finanzklauseln und greift die internatio nale Hochfinanz an. Er stelle fest. daß die Regierung wegen der Nichtbezahlung der 13 Milliarden Goldmark leine Sanktionen ergriffen habe. Ministerpräsident B r i a n d: Er habe für den Vertrag von Versailles gestimmt, weil der das Gefühl gehabt habe, das; man nicht mehr auf daS zurückkommcn dürfe, was geschehen sei und weil er die Schwierigkeiten erkannt habe, die die Regierung während der Friedeiisoerhandlungen gehabt habe. Jetzt müsse die Kammer sogen, ob sie das Vertrauen zur Regierung habe. Die Negierung könne nicht fortdauernd um lauert werden. (Beifall links und in der Mitte, Wider spruch rechts. Von rechts wird gerufen: Die Linke applaudiert!) Briand fortfahrend: Die Kammer must wählen zwischen der These von Klotz und der meiuigen. Wenn die Regierung seit vier Tagen angegriffen werde, dann habe er wohl das Recht, zu verlangen, daß man seine Antwort anhöre. Die Kammer müsse heute eine Entscheidung treffen. Die Negierung denke, ihre Pflichten erfüllen zu können. Andrs Lese vre: Auch er fraae, warum die Regierung nicht die Zahl der 20 Milliarden verlangte. Wenn man, wie Briand es verlange, das Abkommen nicht kritisieren dürfe, dann sei das die Verneinung des parlamentarischen Regimes. Wenn man ihm Vertrauen ausspreche, dann gebe man, nach dem Worte eines seiner Mitarbeiter, das Vertrauen blindlings. Die Debatte wird geschlossen. Es werden hier auf 13 Tagesordnungen eingebracht. Ministerpräsident Briand nimmt die Tagesordnung Pehraux an, die folgenden Wortlaut hat: Die Kammer betrachtet das von Deutschland angr- nommene Abkommen nlS das Minimum, daS die Sicherheit und die Wiedererhebung Frankreichs unerläßlich aarantwrt. Sie vertrant darauf, das? die Regierung durch die streng kontrollierte Entwaffnung Deutschlands und durch die von Deutschland anerkannte restlose Bemhlnng der Schuld daS Recht Frankreichs durchsetzen werde, und daß sie» entsprich-»!» Ihren Erklärungen, die unmittelbare Anwendung der Sanktio nen verlangen wird, falls Deutschland gegen die von den ver- blinde'en untcrzelchne?'» Vernslichtunnen des Londoner Abkom mens verstößt. Die Kammer vertraut weiter daraus., daß die Regierung in der oberschlesischen Frage die strikteste und lohalste Aussiihrnng der Bestimmungen dcS Versailler Vertrages nach seinem Geiste und noch seinem Buchstaben sichern wird. Sie lehnt deshalb jeden Zusatz ab und geht zur Tagesordnung über. Namens der Radikalen und Nadikalsozialisten erklärte Herriot, auch er habe vieles an dem Abkommen von London auszusctzen, aber wenn die Forderungen Frankreichs sabotiert seien, dann wolle er der Regierung keine Schwierigkeiten be reiten. Frankreich könne inntig in d>- Zukunft blicken. Die Kammer stimmte über die Tagesordnung Pehraux ge trennt ab. Der erste Teil der Tagesordnung, der das von Deutschland nngenoininene Ultimatum von London als das Minimum der unerläßlichen Garantien für die Sicherbeit und die Wiedererbebnng Frankreichs betrachtet, wurde mit 4 08 Stimmen gegen 103 Stimmen angenommen visier KrtegSbeschusdkgfen-Prozeh Leipzta, 86. Mai. Nach kurzen Vernehmungen weiterer Zeugen ergriff in der oestrigen Eltznna Oberreichsanwalt Dr. Ebermayer das Wort zn folgenden AuSliibrnngen: Politische Betrachtunaen seien vollstnndia aus dem Spiele zu lassen und nur zu prüfen, ob das geltende deutsche Strafgesetz verletzt worden sei. Don einer rein objektiven Beurteilung de« Tatbestandes sei mich zu erwarten, daß dem Urteil de« Gerichts- dose« Achtung aeschenkt werde. Bei allen ge-en den Angeklagten erdobenen Vorwürle müsse bei allem, was iür Ihn spreche, zuge geben werden, daß seine Handlungsweise nicht zu billigen sei. Für die Frage, der Berechtigung, die Waffe zu benützen, sei nur tz 124 de» Militärstrafgelenbuche« maßgebend. Der Angeklagte habe bewiesen, daß er tätlich angegriffen worden wäre. Nur in dem heute erwähnten Falle sei die Voraussetzung de» K 124 ge geben. Erst wenn alle anderen Mittel zur Beseitigung der Gefabr sich ohne Wirkung erwiesen hätten, dürfe von der Waffe Gebrauch gemacht werden. Wenn da« Stammlager dem Angeklagten den Austrag gab, feine Aufgaben in allen Mitteln durchzuftibren, so seien damit nur alle zulässigen Mittel innerhalb der gesetzlichen Grenzen gemeint gewesen. Obeneichsanwalt Dr Ebermayer kommt sodann aus die einzelnen Verfehlungen de« Armeklapten zu sprechen. Im Ganzen seien 28 Falle der Mißhandlung, seiner in drei Fälle»» Beleidigungen und in einem da« Werfen von Steinen al« strafbar anzu'prechen. Der Oberreichsanmalt beantragt, gegen den Angeklagten eine Gesamtstrafe von zrvet Jahren Gefängnis. Kurz nach Mittag ergreift der Verteidiger Rechtsanwalt Tueppers daS Won. Die Handlungsweise de» Angeklagten um die Turchiiibrrmg seiner Befeble zu erzwinge», beiuhe au! einem einheitlichen Beichlusse. Die« habe auch Geltung für alle Fäll«, in denen der Angeklagte gegen Geiangene vorgegangen sei, die sich mit Recht oder Unrecht krank meldete». Für ihn unterliege es keinem Zweifel, daß die Verabredung der Engländer am 14. Oktober ISIS tatsächlich eine Meuterei war. In diesem Falle äußerster Not und dringender Gefahr habe der Angeklagte unmöglich mit den gewöhnlichen Mitteln den Widerstand brechen können. Außerdem habe er auch geglaubt, in Notwehr zu handeln. Im Falle des 14. Oktobers mäste also seiner Urbrrzeugung nach der Angeklagte sreigcsprochen werden. Bei den massenhaften Krankmeldungen lieg« ebeniallS der Tatbestand der Meuterei vor. Für die wenigen dem Angeklagten wirklich zur Last fallenden Straftaten sei di« beantragte Strafe viel zu hoch. Er habe in der besten Absicht gehandelt, seine Pflicht zu erfüllen. Der zweite Verteidiger von Foerster beleuchtete zunächst, daS Ergebnis der VeweiSanfnahme in ähnlicher Weise. Die Aus sagen der englischen Zeugen hält er nicht für objektiv richtig. Er bittet alles zu berücksichtigen, was für den Angeklagten vor gebracht sei. Der dritte Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Dittenberger erklärt, daß schwerwiegende Beschuldigungen, die gegen den Ange klagte» in der AuSlieserungsliste erhoben werden, zum größten Teile widerlegt sind. ObcrreichSanwalt Dr. Ebermayer wendet sich hierauf gegen einzelne Lusjührungen der Verteidiger. Nach kurzen Ausführungen de» Präsidenten und de« Rechts anwalt CuepperS bringt der Angeklagte znm AnSdrnck, daß er a«f di« Gerechtigkeit des Reichsgericht» vertraue. Damit war die Btrhandlung beendet. Heute Vormittag wurde das Urteil verkündet, Der Angeklagte Heqnen wurde wegen Mißhandlung, Vereidigung und vor,chrift««idriger Behandlung Unter« gebeuer zu Insgesamt 10 Monaten Gefängnt» verurteilt. Dt« erlitte«« Untersuchungshaft «mrde ans dt« Strafe angerechnet. -Unmittelbar darans wnrde in die Verhandlung de« zweiten kriegSbtschuldigten Prozesses, der sich gegen den Rechtsanwalt und Hauptmaun der Landwehr Emil Müller aus Karlsruhe richtete, emgelreten. Die Anklage lautete ebenfalls auf Gesangeuenmißhand» ln«a. Dm Vorsitz fübrte SenatSvrälident Schmidt. Anllagever» treter ist der Oberreichsanwalt Dr. Ebermayer, Verteidiger sind Recbtsauwalt beim Reichsgericht Justnrat Tr- Tüpfle und ei» Lmmburaer RechtscniNmlt. General von Fransecki ist wiederum imlitäiiicher Sachverständiger. Erschienen sind als Zeugen: 18 Deutsche: und 19 Engländer. In seiner Vernebmung gibt der Angeklagte Müller, der Kominandant de» GesanoenenlagerS Flavy le Martell in Frankreich war. eine ausführliche Schilderung über die kort herrschenden unzu länglichen Zustände. Die Gefangenen hätten nicht unter seinem Kommando gestanden, sondern unter dem de» Generalkommando». Er fei auch nicht Lagerkommandant gewesen, sondern ein anderer tzauv'mann. Mit einem au» englischen Gefangenen und Deutschen gebildeten Arbeitskommando habe er die Verbesserung der Baulich keiten de» Laaer« vorgcnonnnen. Auf den Vorwurf, baß die Leute nicht venu« Wasser gehabt hätten, erklärt er, daß die B, »innen in der Umgebung zunächst unbrauchbar waren, wenige Tage spä'er aber mehrere Brunm« gebrauchsfähig gemacht wo>den leien. Er habe auch eine Entlausungsanstalt errichten lasten. Ein Nnt sei anfangs nicht vorhanden gewesen, doch habe später der Ar,t der OctS'om- mandantur die Behandlung übernommen. Während seine» Komman dos im Laaer iei nur ein Mann gestorben. Den ihm gemachten Vorwurf der Grab, und Leichenschändung weist der Angeklagte erregt und mit Evt>chievenheit zurück. Ter Tote sei an allacmeiner Schwäche gestorben, waS ärztlich sestgestellt wurde. Den Vorwurf, daß er Rädelsführer bei Revolten habe an einen Plghl binden lassen, astt der Angeklacte zu, bearüntet die» aber dornst, daß er so am besten bade die Aufständischer meistern iSnnen. Bei *wr Vernehmung der ennlischen Zeugen erklärt a!« erster D Hi g gin b o t h a nr, daß ihm zwar Klagen iiver Mißtandlunoen Gefangener zu Ohr gekommen seien, daß er aber selbst nicht Au enzenge gewesen sei. Er habe nur einmal ein Schimpfwort von den Angeklagten gebürt, und zwar habe sich der Angeklagte des Ausdruckes verfluchte Engländer, bedient. Bei der Verle»ung der Aussagen in London vernommener Zeugen wird nicht« Neue« zur Bekräftigung der Anklage hervorgeboben. Als erster deutscher Zeuge erilärt Hauptmaun von Bibra aus Osnabrück, daß er bei einer Besichtigung des Lagers währge- nommen habe, daß Gefangene kraftlos hinfielen. Medizinalrat Dr. Schumacher gibt an. daS Lager sei stark überfüllt gew sen, doch seien Verbesserungen überall angeorsnet worden. TS werden Weiter noch mehrere Aerzie vernommen, die über d e schlechte Ernährung der Gciangemnaussagen und wei'er angcben, daß ein Arrestlokal vorhanden gewesen sri, sodaß ungewöhnliche DlSziplinar- strajen nicht anhängig gewesen seien. Gaud-nz Hafenstadt (Eigener Drahtbericht der .Sachs. V olkSzeitg.') «Snigsberg, 27. Mai. Tie polnische Rkgce>u>g dal en Projekt zur Anlage eine? großen Hafens tn Graudenz ausgearbeitet. DaS Hafenoelände wird 1"400 qm groß sein. Sin Schuppen von 8" m Breite und 8» w Länge lob «rdaut werden, und am öOsichen Ende des Hafens wird d'e Hellingcr Anlage ihr n Pütz finden Die Baukosten werden auf 80 Milli, nen Mark geschätzt. Ein Abkommen zwischen Deutschland und China Dem wenig tn Erscheinung tretenden, dennoch aber uner- wünschten gegenwärtigen Zustand bezüglich der Beziehungen zwischen Elana und Deutschland Kat ein zwischen den beiden Mächten „»terzeichneles A> kommen, da« man als Grundlage eine« Separatfrieden« ansehen kann, ein Ende bereitet. In dem Ab kommen verpflichtet sich Deutschsand, China die Vorteile au« dem Vertrage zu gemährcn, ecklärt aber andererseits die Konzessionen, die China in Schantung besaß, zurückzuerstatten. D'S Abkommen ist auf Gegenseitigkeit eingestellt. Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Vertretung, Gewährung der Niederlassung und Handelsrechte, Meistbegünstigungsrccht und Zollnutonoinie. Die chinesische Regierung erklärt sich bereit, die Liquidation deutschen Eigentum« einzustellen und da« sequestrierte Eigentum zurückzu- erslatten, ferner die deutschen Patente wieder rechtsgültig zu erklären und schließlich mit der deutsch-asiatischen Dank ein Abkommen zu treffen. Dahingegen verpflichtet sich Deutschland, China die Aus lagen für die Internierung deutscher Angehöriger zu ersehen und ihm die im Vertrag von Versailles vorgejehen« Entschädigung zu zahlen. RcichStagSabg. Dr. Höfte Pressechef der RclchSrcglerung? Wie die P. P. N. hören, ist znm Nachfolger des bei Neu- bildnng der Reicbsregiernng qurückgelretenen Gekeimrats Herl- bron als Presjechcs der Neicbsregierung und des Auswärtigen Amts der ZentrumLabg. Dr. A. Höfle in Aussicht genommen. Kleine Nachrichten An der Nacht vom Mittwoch zum Donnerstag ist der deutsch- nationale R ichStagSobgeordnete Dr. Karl Wiedel in Leipzig emem schworen Herzleiden erlegen. Dr Wiedel war Geschäftsführer des Verbände» der Aerzte Deutschland», Sitz Leipzig. In der Nabe von Wien auf der Strecke zwilchen Wiener Neu» stabt und den Semmering wurde gestein nackt ein Vcibrichcn gegen die, diese Straße vesahrenden Autocrobile verübt. In der Höhe von 1'/» Metern wurde «in starke» Trakticil quer über dst Straße ge- spannt. Um 10 Ukr abenv» näherte sich ein Automobil dieser Stelle. Dcr Chauffeur wurde durch die einaedrrickte G aslchcibe schwer v-rlcyk. vermochte jedoch noch WS Wleuer-Ncnstakst zu fahren, wo scstgesteUt wurde, daß dem im Wagen fitzenoen Eigentümer de» Auto» der Kopf gla.t abgcschniitcn war. E>iüge Minuten später näherte sich ein zweites Auto dcr Stelle. Dcr Chauffeur wurde durch da« Drahtseil vom Wagen geschlendert und i«t>w»r verletzt. Durch den Anprall löste sich da« Drahtleil. Das Au o iuhr sührcno« weiter und roll e mit seinen Passagieren in einen Grabcn, von dcnen eine Wiener Gemeinderätin erheblich verletzt murre. Man weiß noch nicht, ob e« sich um einen allgemeinen Racheakt geg,n Automobile oder um einen geplanten Raub handelt. Sächsischer Landtag Dresden, 26. Mai 1021 ... Vizeprädent Dr. Wagner eröffnet die Sitzung um 1 Uhr. Dre Vorlage Nr. 40 über den Entwurf einer wer teren Erhöhung der Sätze in der bekanntgegebenen Gebührenordnung für Aerzte, Chemiker, Pharma zeuten und Hebammen bei gerichtlich medizinischen und medizinalpolizeilichen Verrichtungen wird sofort in Schlußbera- tung genommen und die Erhöhung der Gebühren einstim mig genehmigt. Die Vorlage Nr. 47 zum Eigwrrrf eine? Gesetze» über Ab änderung de» Gesetze» vom 1. Juli 1878 betr. die Besteue- rung de» Gewerbebetriebes ii» Umherziehen wird, nachdem ein Regrcrungsvertreter erklärt hat, daß in der Vorlage einige formale Fehler unterlaufen seien, dieselbe dem Ersuchen des Regierungsvertreters gemäß dem RechtSauS- fchutz überwiesen. Tie Vorlage Nr. 49 über einen Nachtrag zum Vertrage de» StaatSsiökus mit den Ständen ve» Landkreises der Oberlansitz über die Errichtung eine» Forschungsinstitute» für Landarbeit in Pommritz wird vom Aba. Donath (D. VoikSp) als Berichterstatter befürwortet. Abg. Rammeis berg (Deutschnat.): Seine Partei halte die Einrichtung von Forschungsinstituten für eine Maßnahme, die die finanziellen Kräfte des Staates übersteige. E» sollten lieber die Forschung«, institule, die tchon eingerichtet seien, richtig ausgebeutet werden. Die Linke solle lieber dafür sorgen, daß in der Landwirtschaft wie früher gearbeitet werden »nd daß gerade hier der achtstün dige Arbeitstage, der für die Landwirtschaft nur vom Nachteile sei, abgeschafft werde. Aus dem Laude sei der Arbeitsgeist ge schwunden Dank der Arbeit der Linken. Ministerialdirektor Dr. v. Hübel erklärt, daß die Vorlage, die der Kammer vörlien«, eingehend bearbeitet worden sei, und daß bei der Frage der Not wendigkeit auch die landwirtschaftlichen Fachleute mit hcran- gezogen worden seien. Der Antrag des sozialdemokratischen Abg. Schembo'r auf Schlußbcratnng wird abgelehnt. Abg. Claus (Dem.) hält die Errichtung des Forschungsinstitutes für wichtig im Interesse der Landwirtschaft. Abg. Mülle» (Ilnabh.): Die Rechte zeige hier wieder einmal sehr deutlich daß fte reine Klasseinnlecessen verteidige, ohne Rücksicht aus die Allgemeinheit. Abg. Siewert (Koni.): Tie Landarbeiter würden sehr schlecht behandelt, ja. sie würden sogar oft miß handelt und das sei die Ursache für die Unlust, die die Land arbeiter an den Tag legten. Zum Punkt 4 der Tagesordnung, über die Kreditbe schaffung für notleidende Gemeinden erklärt der Minister des Innern Lipinski: Die Not einer großen Anzahl von Gemeinden sei eine sehr große, weil dieselben bereits in den Vorjahren schwere Schulden auf sich nehmen mußten. Er trete dafür ein, daß die Vorlage möglichst schnell verabschiedet werde, um die notleidenden Gemeinden möglichst bald sanieren zu können. Abg. Bethke (Soz.) schließt sich den Auösüh- rungen des Ministers an. Abg. Dr. Dehne (Dem.l: Er trete auch für die Unterstützung der Gemeinden ein. jedoch müsse nicht außer acht gelassen werden, daß durch die Bereitstellung von Mitteln die Gemeinden veranlaßt würden, neue Schulden aus sich zu nehmen. Die Vorlage solle dazu dienen, die anfgenom- menen Schulden zu tilgen. Abg. Dr. Eberle (Deutschnat.) stimnit ebenfalls für die Annahme der Vorlage. Die Vorlage wird in Schlußberatung genommen und ein st i m m i g verabschiedet. Zu dem Ersuchen des Ministeriums des Innern vom 2. Mai 1021, um Ermächtigung zu sofortiger Einstellung mehre- rer Beamten bei den Landesstrafanstalten, erstattete Abg. Iungnickel (Soz.) kurz Bericht, worauf dem Ersuchen einstimmig stattgcgeben wird. Z» dem Antrag des Abg. Friedrich (Deutschnat.) und Genossen betreffend den Flurschutz für die nächste Ge treide- und Kartoffelernte erklärt der Antraastellcr: Im vorigen Jahre habe zwar ein Fliirschutz bestanden, aber auf Kosten der Besitzer selbst. Da aber doch alles beschlagnahmt sei, und der Landwirt nur der Arbeiter des Staates sei, so müsse mich der Staat für die Kosten zur Bereitstellung von Patronil- len aufbringen. Minister Lipinski: Für die Eingabe dieses Antrages liege überhaupt keine Veranlassung vor. da docb der Flurscknitz schon immer beliebe »nd auch von der Landwirtschaft keinerlei Klanen an die Regierung gelangt seien. Abg. Do nath (Deutsche Volksp.) lehnt ebenfalls den Antrag ab. Haupt sache sei eS. für möglichst große Produktion und dadurch für bessere Ernährung zu sorgen. Dann würde dieser Flursckiuh von selbst unnötig werden. Abg. Dr. Demmering (Dem.) beantragt sofortige Schlußberatnng. Dieser wird stattgegek» ui und der Antrag abgelehnt. Zu dem Anträge des Abg. Ebert (Kom.) und Gen. über die Vergebung der Obst» nntzungen der Staatsstraßen erklärt der Aba. Ell- rodt, daß nur durch die Abgabe der fiskalischen Obstnutzuna an die Gemeinden dem Wucher gesteuert werden könne. Mini sterialrat Pietsch erklärt bieraus, daß der Vorlage schon ge recht geworden sei, da ein Nachtrag zu der Verordn»»» beraus- gegeben worden sei, wonach den Gemeinden die Obstiiutzn>i.z nach Vereinbarung überlasten werden solle. Abg. Schrei ber (Deutschnat.) wendet sich gegen den Antrag. Es sollten aber die Obstnntzunaen mich mit an die Grobbändker abgegeben werden: denn diese hätten sich hier zu einer Vorznasstelliing em porgearbeitet, gäben aber das Obst nicht an die Bevölkerung ab, sondern schafften eS in Großstädte, »m böberen Gewinn bcrauS- zuschlaaen. Sollte gber der Antraa angenommen werden, so wüßten die Gemeinde» Garantie dafür leisten, daß bei der Ernte die Bäume durch unsachliche Behandlung nicht geßhädigt wurden. Der Antrag Ebert wird daraufhin einstimmig dem Hini?hafla"ssckn>ß überwiesen. Zur Anfrage des Abg. Ebert (Kom.l und Gen. über die ftrieile des Dresdner SanderaerichlS verliert sich der Abg. 5 cb u e I l e r l.Kom) in Belcbimpsunacn oeoen diele Gewebte, da hier nur Klalleniustizurteile gefällt würden. Aba. Sie wert, der die Richter als Verbrecher bezeichnet, wird vom Vrä- fidenien zur Ordnung gerufen. Ministerialdirektor Dr. "llosss erklärt zur Beantwortung der Fraae. daß dies auKlMießstch Sache des ReichsiuslizmiuistenumS sei. und daß die Negierung intolgedesten zu dieser Franc keine Stellung nehmen könne. Aba. Müller (ftnabh.i gibt im Namen seiner Fraktion eine Erftärnng ab. in der er lorderk. vab die säckll'tck,«- Regierung darauf hinwirke, daß die Arbeit der Sondergerichte den ordent lichen Gerichten überm-ben werde. —pt— » » » Der B e s o I d n n g 8 a u s s ch u ß de« sächsischen Landtage» trat in längerer Sitzung in die Einzelberatung der drei obersten Besoldnngsklassen ein. — Am Dienstag tagte iin Srtzungssaale der früheren Ersten Kammer die Regierung gemeinsam mit den Vertretern der Beamten, um Einzclfragen der Besoldungsord nung durchzuderaten. Der Haushaltaukschuß A behandelte erneut die Un terstützung der Kleinrentner. Durch einen von dcutschnalionaler Seite neu eingcbrachten Antrag wurden die bisherigen ziemlich umfangreichen Verhandlungen abgetan. Ter RechtSauSschuh des Landtages beendete am Mittwoch die erste Lesung de? Gesetzentwurfes betreffend die Steuerrechte der Religionsgcselisch asten und beschloß gegen die Stimmen der bürgerlichen AuSschutznntglieder. bei der Regierung zu beantragen, daß diese den Neligionsgesell- schaften kie Erhebung erhöhter Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe für Nichtmitglieder der Religionögemcindcn untersagt. Die sächsische Regierung wird in den nächsten Tagen dem Landtage den Entwurf zu einem L a n d e s - G e w e r b e - steuergeseh zugebcn lasten. In dem Gesetzentwürfe sind U. a. folgende Bestimmungen enthalten: Die Besteuerung des Gewerbes erfolgt nach Maßgabe des Wertes deö dem Unterneh men dienenden gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals (Be- triebSanlagel und nach Maßgabe der Ertragsfäbigkeit des Un ternehmens (ErtragSanlägei. Das gewerbliche Anlage- und Be- tviebskapital umfaßt sämtliche dein Gewerbebetriebe gewidmere Gegenstände mit AuSnabmc der von der Grundsteuer betroffenen Bestandteile. ' Die Ertragsfähigkeit eines Gewerbes beinißt sich nach folgenden Merkmalen: 1. den, im Gewcrbctrieb erzielten Ertrage; 2. dem Mietwerte der znm Gewerbebetriebe benutzten Räume; 8. der Zahl der im Gewerbebetriebe ständig beschäftig ten gewerblichen Htlfsperionen. Von dem ermittelten Ertrage ist für den im eigenen Betriebe tätigen Unternehmer ein Ve. trag von 10 v. H.. jedoch mindestens 15 000 Mark und nicht mehr als 50 000 Mark, als eigener Arbeitsverdienst sUriternebmec- lohnj adzuzieben. Bei nur teilweiler Tätigkeit des Unternch. mer» im eigenen Betriebe findet eine entsprechende Herabmin- dcrnng des Abzuges statt. Die Gemeinden können Zuschläge zur Gewerbesteuer beschließen. Die Zuschläge dürfen nicht mebr al» 25 v. H. der Gewerbesteuer betragen. Sie müssen für alle Gewerbe gleichmäßig sein. Die Gewerbesteuer setzt sich au? der Betriebsanlage und del Ertrag-Sanlaae zusammen. Die RelriebSanlage beträat 0,5 v. H. des Wertes des gewerblichen Anlage»- u»d Betriebskapi tals, die Erlraasankaae beträat 3 v. H. des nbaabe'stlicbtigen Ertrages. Hierzu tritt ein Zuschlag von 5 v. H. des Mietwertes der gewerblichen Räume und ein weiterer Zuschlag von je 5 Mk. für jede im Gewerbebetriebe stäudia beschäftigte gewerbliche HUfsperson. Soweir dcr abaabevfticbtiae Betrag 20 v. H. des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals, mindestens aber 50 000 Mark übersteigt, erhöbt sich die auf den überschießenden Ertragsteil entfallende Erlraasankage. ftir die ersten nugefan- genen oder vollen 50 000 Mark de? Mehrbetrages eins.4 v. H.. für die nächsten angesanaenen oder vollen 100 000 Mark de» Mehrbetrages auf 5 v. H. und auf die weiteren Beträge auf 6 v. H. Die Kommn nisten baßen folgenden Antrag ein- gebracht: „Der Laudtaa wolle beschließen: die Regicruna zu er- fueben, nnverzüalich ein Gesetz vorzulegen, nach welchem zur Kontrolle des Strafvollzüge? in den Gesangenanstalten Beiräte aus der arbeitenden Bevölkerung derjenigen Orte, wo sich solche befinden, zu wählen ftn», * — ferner nachstehend«
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