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Mittwoch. 25. Juli 1917 Kriegstagung des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen Wichtige Vereins- und Standesfragen liehen es de:n Verein auch in diesem Jahre geboten erscheinen, eine Ver sammlung abznhalteu. Die Tagung trug einen rein ge schäftlichen Charakter. Einladungen waren nicht ergangen, -ie Bezirksvereine hatten die Aufforderung erhalten, nur ihre Vertreterinnen zu entsenden. So hatten sich denn 145 Delegierte aus 74 Bezirksvereinen mit der Vercins- leitung und den Vorständen der Arbeitsausschüsse zu ernster Beratung in der Aula des Lnceums der Schwestern von der Christlichen Liebe in Dorlinund vereinigt. Mit grober Freude wurde die Mitteilung von der Ernennung des hochw. Beirats des Vereins Dr. M. v. Faulhaber zum Erzbischof von München—Freising anfgenonnnen. Durch eine» Drahtruf wurden ihm die Glückwünsche der Ver- sammlung entboten. Bei den Neuwahlen der Vcreins- leittmg, einem bestimmenden Ovnnd mit zur Einberufung der Tagung, wurde Frl. E. Stoffels, Duisburg Ruhroit, die langjährige verdienstvolle Vorsitzende des Volksschnl- aosschnsses zur zweiten Vereinsvorsitzendeu gewählt. Ter Voranschlag für das neue Rechnungsjahr, der eine Ausgabe in Höhe von ungefähr 70 000 Mk. voraussieht, wurde ge nehmigt. Im Anschlntz daran machte die Vorsitzende der llnterstützungskasse des Vereins die Mitteilung, das; die Kasse sich mit insgesamt 300 000 Mk. an den Kriegs anleihen beteiligte. Außerdem lag eine Reihe von Anträgen, die zumeist innere Vereinsangclegenheiteu beirasen, vor. Manche von ihnen weisen dem Vorstand und den Arbeitsausschüssen neue Ausgaben zu. So wurde u. a. die Einrichtung von Beratungsstellen für junge Lehrerinnen beschlossen, die namentlich den vielen nach dem Kriege stellenlos werdenden jungen Kolleginnen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen. Der Verein wird es sich auch angelegen sein lassen, Mehr noch als bisher für eine echt weibliche Erziehung der Mädchen einzutreten, insbesondere auch der Lehrerin einen größeren Einflub ans die Erziehung der größeren Mädchen zu sichern. Zur Frage der verheiraleteu Lehrerin nen wurde die ablehnende Stellung des Vereins durch eine Entschließung erneut zum Ausdruck gebracht. Am Abend folgten die Teilnehmerinnen einer Einladung des Dortmunder Bezirksvereins. Nach einem «ortrag von Professor Strnckmann, Dortmund, über das Problem des Leidens bildete ein Stündchen gemütlichen Zusammenseins de» Abschluß des arbeitsreichen Tages. Aus Stadt und Land Dresden, den 25. Juli 1S17. —* Die Sächsische Staatsregierung hat das Kohlenwerk des Reichenbcrger Koblenbauvereins in Harthau bei Zittau zum. Preise von 1 000 000 Mark angekauft. Das Werk wurde 1833 von einigen Neichcnberger In dustriellen begründet, und hat in den ersten 25 Jahren insgesamt lff/2 Millionen Scheffel Kohlen geliefert. In der letzten Zeit ist der Kohlenabbau weiter geförder worden, so daß vor dein Kriege jährlich rund 1 200 000 Ist Kohlen abgebant werden konnten. Vor etwa acht Jahren sollte das Werk zur Halste des jetzigen Preises an eine Ueber- landzentrale verkauft werden, doch kam der Kauf damals nicht zustande. Trotzdem dürfte die Staatsregierung das Bergwerk jetzt nicht zu hoch bezahlt haben, da es noch reiche Erträge verspricht. —* Das Ministerium des Innern bringt eine Bekanntmachung der Reichsstclle für Gemüse und -Obst zur Kenntnis, nach der die gewerbsmäßige Verarbeitung von Obst ;n Obstweinen verboten ist. Ausnahmen sind nur für dir Herstellung von Heidelbeerwein und von Apfelwein zulässi.. von Apfelwein nur dann, wenn die Aepsel in frische . - Zustande zum menschlichen Genüsse nicht geeignet sind, lieber die Zulassung der Ausnahmen entscheiden die Landes,rollen, in Preußen die Provinzial- und Bezirks- stellen für Gemüse und Obst. Werden Ausnahmen zu- jzelassen, so ist den Unternehmern die Verpflichtung auf- Derlegeu. daß die Trester uneingeschränkt der Marmeladcn- industrie zuzuführeu sind. —* Kriegerfranen, die in Abwesenheit ihrer Männer deren Geschäfte besorgen und die Rechte der ganzen Familie wahren müssen, kommen infolgd von Ge- setzcsunkenntnis oft in schwierige Lagen und wissen sich nicht zu helfen. Der Rechtsschutzvere.in für Frauen, Vitztumstraße 7. I. erteilt allen Frauen unentgeltlichen Na', und Auskunft in NechtSaugelegenheiteu in den Sprech stunde»: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag und Sonn abend von 5—7 Uhr nachm. —* Gebt an die Altklciderstelle! Der Reichs- kommissar für bürgerliche Kleidung weist in einem Ausruf an die Kommuualverbände von neuem auf die Wichtigkeit der Einsammluug getragener Bekleidungsstücke und Schuh- waren hin. Ter immer größer werdende Mangel an Rohstoffen zwingt dazu, bei der Herstellung von KleiduugS- und Wäschestücken sowie Schuhwaren in immer größerem Umfange getragene Bekleidungsstücke zu verwenden. Nicht nur der Bedarf der in der Heimat Zurückgebliebenen an Bekleidungsstücken muß gedeckt werden, sondern es muß auch dafür gesorgt werden, daß die jetzt im Felde Stehenden bei ihrer Rückkehr die nötige bürgerliche Kleidung vorfinden, da die von ihnen bei ihrer Einberufung zurückgelassene Kleidung in vielen Fällen nicht mehr vorhanden sein wird. Es ist aber eine vaterländische Pflicht aller derjenigen, die getragene, nicht mehr im Gebrauch befindliche Kleidungs stücke besitzen, diese an die Altkleiderstellen ihre» Kommunal- vcrbandcs entgeltlich oder unentgeltlich abzuliesern und da- mit ihren? bedürftigen Volksgenossen das Durchhalten zu erleichtern und für die heimkehrenden Krieger einen Be- stand aufstellen zu helfen. Für die Ablieferer getragener Bekleidungsstücke sind Erleichterungen bei Erlangung von Bezugsscheinen vorgesehen, gegen Vorlegung der Abgabe- bcschetnigung können sie von ihrer zuständigen BezugSschein- - SLchftsch- «ottSz-ttung — I ausfertigungsstelle einen Bezugsschein aus ein dem abge- I lieferten entsprechendes hochwertiges Bekleidungsstück er- halten, ohne daß sie. was ahne die Abgabebescheinigung erforderlich sei» würde, die Notwendigkeit der Anschaffung Nachweisen miiffen. —' Gegen die Preistreibereien bei Obst Verpachtungen. Die Reichsstelle süc Gemüse und Obst will übermäßigen Geboten bei den Versteigerungen nut alle», Nachdruck dadurch entgegenwirken, daß sie die so erworbenen Waren zu den festgesetzten Erzeugerpreisen übernimmt. Den Verlust habe» der Obstpächter oder der Versteigerer z» tragen. Mit dieser Tätigkeit hat die Reichs stelle für Gemüse und Obst bereits begonnen, indem sie die Obslverlräge eines Gutes in der Nähe von Eisleben für den Erzeugerpreis in Anspruch genommen hat. Dieses Obst soll an Städte und Obstmussabriken geliejerl werden. —' Vaterländischer Hilfsdienst. Ter Bedarf an Hilfsdienstpflichttgen im besetzten Gebiete ist bei weitem noch nicht gedeckt. Die KriegSamtstellc Dresden sucht dauernd Hilfsdienstpflichtige für das Generalgouvernement Belgien. Nicht Wehrpflichtige und nicht schon im vaterländischen Hilfsdienste stehende aller Berufe kommen in Frage. Ausgenommen sind Facharbeiter gus Industrie oder Land Wirtschaft. Meldungen nehmen außer der Hanptmeldestelle für Hilssdiensipflichtige in Dresden, Altes RathanS, die Hilfsdienstmeldestellen entgegen in: Bautzen, Dippoldiswalde, Flöha, Freiberg, Großenhain, Kamenz. Marienbcrg, Meißen, Pirna, Zittau. —* Ein falscher Postbeamter mietete sich am 4. Juli bei einer Witwe ein und machte ihr auch gleich am ersten Tag einen Heiratsanlrag der sehr erfreut an genommen wurde. Er gab au, daß er vom Militär als Invalide entlassen und als Postschaffner bei einem hieiigen Postamt angestellt worden sei. Er trug auch das Band vom Eisernen Kreuz und eine Postnniform, die er erst kurz vorher in einer Schankwirtschast angelegt hatte. Am folgenden Tage bestahl er seine WohnunoSgebenn und Braut um alles, was ihm erreichbar war. und verschwand. Der Unbekannte soll etwa 35 Jahre alt, 172 ein groß und schlank sein. Er hat ein hageres gebräuntes Gesicht dunkle Haare init kahlen Stellen in der Größe eines Ein' Markstückes, dunklen Schnurrbart und schlechte Zähne. Er spricht fremde Mundart. An einem Finger, vermutlich au der linken Hand, fehlt ein Glied. In Zivil trug or braunes Jackett und ^grünlichen weichen Fiizhiit. Ein von ihm znrückgela.'senes Wäschestück ist Ist Ist gezeichnet. Uni Mitteilungen über ähnliche Schwindeleien ersucht die Kriminalpolizei. —* Verbot der Veröffentlichung von F-eldpost- 11 amen listen, DaS stellvertretende Generalkommando XII. und XIX. haben eine neue Verfügung erlasse», wo nach im Interesse der öffentlichen Sicherheit verboten wiro die Sammlung von Adressen im Felde stehender Solomon, Veröffentlichung solcher Listen und Aufforderung zur Samm- lung. Vereine dürfen Listen ihrer im Felde stehenden Mitglieder nur mit Angabe des Kriegsschauplatzes, jedoch ohne Angabe des Trnppenverbandes veröffentlichen. Aue, 24. Juli. Eine Stiftung von 200 000 M, für Unterstütznngszwecke hat Geh. Kommerzienrat Caßler für seine Beamten und Arbeiter errichtet. A»S dem Erzgebirge, 21. Juli. Der Roggenschnilt hat minmehr auch in den höheren Lagen begonnen. Es wird eine gute Mittelerutc erwartet, ebenso dürsten das Sommergetreide und die Kartoffeln gute Erträgnisse bringen. Für die Gras- und Kleeernte sind noch weitere Nieder schläge erwünscht. Die Heidclbecrernte ist bald beendet und lieferte ebenfalls einen guten Ertrag. Für das Liter Heidelbeeren wurden 1,50 Mark und noch mehr bezahlt. Chemnitz. 24. Juli. Herrn Oberlehrer Morche an der 1. kath. Bürgerschule wurde das Ehrenkreuz für frciw. Wohlfahrtspflege verliehen. Meißen, 21. Juli. Eine Nahrungsmiltelbetrü gcrin hat hier ihr Unwesen getrieben. Es handelt sich um eine Kellnerin aus Einsiedel bei Chemnitz, die einem Gastwirt versprochen hatte, ihm Nahrungsmittel usw. zu versorgen, wofür sie vorher Bezahlung verlangte. Sie halte sich einen falschen Namen zugelegt. Leider konnte die Schwindlerin bis jetzt noch nicht ermittelt werden. Zittau, 24. Juli. Die Felddiebstähle haben nach einer Bekanntmachung des Stadtrates erheblich zugenommen. Infolgedessen haben sich umfassende Sicherheilsmaßrcgeln notwendig gemacht. Vom Königlichen Garnisonskommando sind in dankenswerter Weise eine Anzahl Soldaten zur Be wachung der Fluren zur Verfügung gestellt worden. Zittau, 24. Juli. Eine neue Polizeistunde für Volks- und Fortbildungsschule,: sowie für Mädchen ist von der Köuigl. Amtshauptmaimschaft und der König!. Bezirktzschulinspektion festgesetzt worden. Hiernach ist Volks- schillern de» Besuch von Gast- und Schankwirtschaften und Lichtspieltheatern nur in Begleitung von Eltern, Erziehern oder Lehrern und auch dann nur bis abends 8 Uhr ge stattet. Ebenso ist der Aufenthalt ans öffentlichen Straßen und Plätzen noch 8 Uhr abends in der Zeit vom 1. Sep tember bis 30. April und nach 9 Uhr abends in der Zeit vom 1. Mai bis 3l. August den Schülern nur in Be gleitung Erwachsener erlaubt. Ferner ist Fortbilduugs- schülern und Mädchen unter 17 Jahren ohne Begleitung Erwachsener jeder Aufenthalt in Gast- und Schankwirt- schäften, Kaffeehäusern. Automatenrestaurants und Kinos sowie jedes Verweilen aus öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und Anlagen von 10 Uhr abends ab verboten. Wettervoraussage für den 26. Juli 1917 König!. Sächs. Landeswetterwarle. Zeitweise heiter, keine wesentliche Temperaturändcrung, meist trocken. ' Rr 168 Seite » Ernührungssrngen und Konsumentenwünsche Der Knegsmisickmß für Koiisnmenten-Jnteleijen, Be- zuk-mnssctmß Dresden, pal i» seiner Vollveilamintting vom 10. Juli meinere gnmdiätzttche Forderungen und Wünsche für die Regelung des Verkehrs und der Verteilung von Ge treide. Kartoffel», Gemme und Fleisch gnsgeslelll. In der jetzt im Druck vorliegende» Entschließung iHißt es n. a.: Den Hmiptiveil müssen die Verbraucher ans de» größt möglichsten Dclmtz des Getreides vor Verffillernng legen, so weit sie über das amtlicli zngelaisene Maß pinansgedt. Was die Verteilung von Brot und sonstigen Ngprnngsinitteln ans Getreide im neuen Wiitta'aiisjapr anbelangt, so for dert der Konsumenteimnssclmß. daß jedem Verbrancper olme Untersctüed des Einkommens und olme Untersckiied des Aliers mindestens IG Pfund »»gestrecktes Brot in jedem Komnuinalverband gewäNrlciilet werden. Neben der Brot ration in zu fordern, daß ans den Kovs der Bevölkerung und die Wocbe mindestens 1 Psnnd OK'lreidenälirn'.ittel oder Teigware» als Grnndinenge gerechnet wird. Es ist dabin zu wirken, daß die gesamte Verbrancbsmenge an .Kartoffel» bis zum 15. April 1018 sckion im Herbst dieses Jahres, vor Beginn des Frostes, lierangescliafft wird. Festznbalten ist barg», daß jeder, der dazu in der Lage ist, seine Bedarfs menge Kartoffeln im Herbst znm Selbsteinkellern erliäit. Die Ausgabe der Zentnerkarten bat aber erst dann zu er folgen. wenn die Sicherheit dafür bestell!, daß alle derartigen Karten durch die Dresdner Kartoffellländler in der für sie vorgesehenen Höhe wirklich gleichmäßig beliefert werden können. Ter Konniuieittenansschnß fordert dringend, daß bis zur endgültigen Feststellung des tatsächlich lierein- gekommenen Vorrats und der danacb ans den Kops der Be völkerung wöchentlich verfügbaren Menge zunächst mir 7 Psnnd Kartoffeln pro Kopf und Woche im ganzen Reiche als Griindratidn gegeben werden. Diese Nation ist sobald als angängig zu steigern, aber nickit im Wege einer allge meinen Veränderung der Grn>rdrgtio>i, sondern im Wege der Ausgabe besonderer Znmtzkarten. damit die Mebrgabe etwas Außergewöhnliches bleibt und die Bevölkerung lediglich den Grnndansprnch ans 7 Psnnd als Unterlage für ibre Er- näbi iingspolitik anziiseben lernl. Die Hanptgemnse: Möbren, Rüben und Weißkraut, möchten rationiert werden, damit sie allen Einwolmern möglichst gleichmäßig zugute kommen. Für die anderen Wintergemüsesorten: Rotkraut. Welschkraut. Wintertobl, Koblrabi und Zwiebeln, möchten Dperrkarke» ansgegeben werden, um die Ueberversorgung einzelner ans Kosten vielleicht Bedürftigerer zu verhindern. Für alle ausländischen Fleischwaren und Konserven möchten besondere Sperrkarten neben der Neichssleischkarke einge- siibrt werden, weil ans diese Weise der außerordentlich hohe Preis, den die Waren.jetzt haben, zweifellos gesenkt werden könnte. Da aber sestznsteben scheint, daß ein Teil solcher ausländischer Näncberwaren ans inländischen Schweinen bergestellt wird, so bedars cs der Anlage van Scbweinc- kataslcrn, mit denen für jeden Züchter oder Mäster, genau nach Stückzahl und Alter verzeichnet, die Schweine von ihrem Eintritt in das Dasein bis zu ihrem freiwilligen oder nnsrenvstligen Ende kontrolliert werden. Rechtzeitig muß jedenfalls dafür gesorgt werden, daß der Schweinebestand so weit vermindert wird, als es zur Schonung der Kartosfel- nnd Getreidebestände im Interesse der unmittelbaren menschlichen Ernährung notwendig erscheint. Alle ge forderten Maßnabmen sind in stirer Dnrchsnliriing dadurch zu sichern, daß im ganzen Reiche die gleichen Rationen von den genannten Griindnaliriingsmitteln gegeben werden. Gerichtssaal g Die dritte Fcrirnkammer des Landgerichts zn Dres den verhandelte am Dienstag mehrere Stunden gegen die Kanfleiite Mar Kauffmann. Salo Kanffmanu und Alex Fcldberg, sämtliche aus Berlin, wegen Kriegsvergehens. Den Angeklagten wird unlautere Preissteigerung bei de»< Verkaufe von Kerzen beigemcsseu. Salo Kauffmann und dessen Schwiegeivater Fsldberg wurden für schuldig erkannt nnd deshalb je zu 600 M. Geldstrafe oder je z» 60 Tage Gefängnis verurteilt; dahingegen mußte Mar Kauffmann ans Grund des Gutachtens des Gerichtsarztes Medizinal- rats Tr. Oppe freigesprochcn werden. Vermischtes V Zuteilung für Selbstversorger. DerBundes- rat hat ans Grund des ts 7 der Rcichsgetreideordnnng für die Ernte 1917 folgendes verordnet: Unternehmer land wirtschaftlicher Betriebe dürfen aus ihren selbsterbaulen Früchten verwenden: 1) Zur Ernährung der Selbstversorger auf den Kops für die Zeit vom 1. Angust 1917 ab unter Anrechnung der nach 2 der Verordnung vom 22. März 1917 für die Zeit vom 1. bis 15 August 1917 belassenen Mengen: 0. an Brotgetreide monatlich 9 ko, st. an Gerste und Hafer für die Zeit bis zum 30. September 1917 ins gesamt 8 kr?; 2) zur Bestellung der zum Betriebe ge hörigen Grundstücke auf das Hektar an Winterroggen bis zu 155 ko;, an Sommerroggen bis zuAl öO kg, an Winter- weizen bis zu 190 kg. an Sommerweizen bis zu 185 ko;, an Spelz bis zu 210 kg, an Gerste bis zu 116 kg. au Hafer bis zu 150 ko;, au Erbsen einschließlich Peluschken und au Bohnen bis zu 200 kg, an großen Viktoriaerbsen und Ackerbohnen bis zu 300 ko;, an Linien bis zu 100 kg. an Mischbruch dieselben Sätze nach dem Mischungsverhältnis der Früchte, an Buchweizen bis zu 100 kg. an Hirse bis zu 80 kg. Die Landeszentralbehörden sind ermächtigt, die Saatgutmengen bei dringendem wirtschaftlichen Be dürfnis für einzelne Betriebe oder ganze Bezirke bis zu einer von der Reichsgetreidestelle zu bestimmenden Grenze zu erhöhen. (NeichSanz.) Verantwortlich für den redaktionellen Teil: I. V. I. I. Keller, für Reklame nnd Anzeigen I. I. Keller. — Druck und Verlag der „Saronia-Liichdruckcrci G. m. d. H.", sämtlich in Dresden.