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Nr. »73 A«eitac, d»'« »9 November n ». 6 Jahrgang. »rktzeim töaltch nach«. mtt «>!«nahm» der Sonn-und Felltafle. v,^u«SpreiS: derlei, I X ^ >oh,i» «esullg- td . lür OeUer- rekchit It6t^t>. Beta a Aailanilallen IZetiuiiflsl-ri-i-Iiile <tr a-^8 Vinfletimmmer !a Pf - Dpre^lm-id >« n » I UuMaoMes Tageblatt tür Mabrbrit, Recht «.Freiheit Inserat» werden dle flflePalt. Pelitzetle od. deren Raum mit 15». ReName» mll i»0 4 die -seile berechn., bei Wiederb, bedeut. Radatr. «uchdrulterei. siet aktion und «eschästsftel!» > DreSdc», PiUniqer Et/a»:» IN. - Ferniprecher 1!r. 13«. I Oliviei' völlig!, liolliesecaot stcagec 5tr 5. Itiee Eßocoisäe Londons Liskmis — 2 v-—. - Kanios MckefStit ?05ieÜ2t1 Majolika lei-sZcotla ^5!5l3>> U. /VsetclII Für den Monat Deze abonniert man auf die „Sächsische Bolkszeitnng"mit der täglich.-n Roman- beilage sowie der wöchentlich erscheinenden Beilage „Feierabend" zum Preise von 60 L*tx (ohne Skstkllgkidj durch den Boten ins Haue Das Spiritttsmonopol. Berlin, dev 28. November 1907. Unter den zu erwartenden Steuervorlagen befindet sich auch das Spiritnsmonopol. Wie man ans Reichstags- ivahlkreisen erfährt, soll seine Annahme so gut wie sicher sein. Die Rechte ist hierfür gewonnen worden, indem man ihr zusicherte, das; der Ankaufspreis für Spiritus aur 45—48 Mark festgesetzt lverde, was 10-2.8 Mark über den imrklichen Wert ist. Dann soll ihr die Erhaltung der „Liebesgaben" auf längere Zeit gesichert bleiben. Tie Freisinnigen aber wollen der Steuer zustimmen, tueil ihnen versichert wurde, daß auch eine Vermögenssteuer kommen n>erde und somit ihr Wunsch nach einer direkten Steuer er füllt sei. Einen Teil der Mehrausgaben aber müßten die indirekten Steuern bringen, so habe die Negierung rund weg erklärt. Man darf sich also darauf gefaßt machen, daß das Spiritusmonopol eine Mehrheit erhält, falls nicht aus dem Reichstage selbst ein Gesetzentwurf eingebracht wird, dar eine gründliche Reform der ganzen Dranntwein- befteuerung enthält, und dasselbe Geld aufbringt, wie das Monopol, ohne das; er dessen Schattenseiten enthält. Wie nur hören, ist die Vorarbeit für einen solchen Entwurf schon geleistet: dann entsteht der Kampf nicht mehr um das Geld, sondern um Monopol oder Freiheit. Es läßt sich nicht leugnen, daß die freiwillige Organi sation der Spritfabriken den Weg zum Monopol ctivas ge ebnet hat. Es wurde zunächst die Verkaufsstelle dentscl>er Spritfabriken gesclzaffen, der eine Anzahl Verfaufsgenossen- schaften der Produzenten gegenüberstanden. Im Jahre 1809 wurde der Ltertvertungsverband deutscher Spiritnsfabriken und die Zentrale für Spiritusveruvrtung gegründet. Beide Verbände schlossen einen Vertrag mit Gültigkeit bis 1. 'Oktober 1908, der die Brenner verpflichtete, den von ihnen hergestellten Rohspiritus durch die Zentrale für Spiritusverwertung verwerten zu lassen. Die der Zentrale angeschlossenen Spritfabriken erhalten nach diesem Vertrage eine bestimmte Neinigungsprämie. Den Verkaufspreis bestimmt die Zentrale. Im Jahre 1900 erstreckte sich die Kartellenquete auf die Tätigkeit dieses Syndikats. Das Syndikat umfaßte ettva 90 Prozent der Produktion der landwirtschastlickxm Knrtoffelbrennereien. Inzwischen ist es den Beteiligten gelungen, den Widerstand der be deutendsten außenstehenden Spritfrabrik, der ostdeutschen Spritfabrik, zu überwinden und damit die Gründung einer nei»en Zentrale zu sichern. Der neue Vertrag gilt für die Zeit vom 1. Oktober 1908 bis zum 15. September 1918. Unter seiner Geltung wird die nxntaus überwiegende Mehr heit der norddeutschen Brenner und Spritfabriken kar telliert sein. Deshalb sucht jetzt das Reich zuzugreifen und sich an die Stelle des Spiritussyndikats zu setzen. Aber die Nachteile eines solchen Monopols sind auf politischem im« wirtschaftlichem Gebiete gleich erheblich. Um die Be strebungen auf das Monopol ganz zu würdigen, muß man die bestehende Steuergesetzgebung sich vor Augen halten und dabei zugeben, daß dü"'e ganz unhaltbar geworden ist. Statt einer Steuer auf den jetzigen Branntwein, haben wir beute deren drei, die dem Reiche ingesamt 180 Millionen Mark einbringen. Nun ist die springende Frage, ob nicht eine Aenderung der Steuergesetzgebung ebenso leicht zu Mehreinnahmen führen kann, für welckx' allerdings das Zentrum nicht zu sorgen hat, die es aber unter Umständen Vorschlägen kann, nm größeres Uebel zu tvrhindern. Die erste Steuer ist die Maischraumstener, die heute dem Reiche nur 10—12 Millionen Mark einbringt, statt 80 Millionen, wie man einst hoffte. Sic wird vom Brenner erhoben bei der Verarbeitung von Getreide oder Kartoffeln in landwirtschaftlichen Brennereien. Sie richtet sich nach dem Inhalt der Gärbottiche und beträgt für je 100 Liter 1.81 Mark. Ties ergibt eine Steuer von rund 12 Mark für das .Hektoliter Spiritus. In Brennereien, die andere Materialien verarbeiten, tritt seit 1887 an die Stelle der Maischraumsteuer ein Zuschlag zur Verbauchsabgabe in ver schiedenen Sätzen nach der Ausbeute. Auch bei landwirt- sckxn'tlicheu Brennereien kann die Mai'chrauinsteucr in eine solche Zuschlagszahlung zur Verbrauchsabgabe auf Antrag umgewandelt tverden. In genx>rblichen Brennereien, das sind solche, die weder unter die Kategorie der landwirtsckxN't- lick-en noch unter diejenige der Materialien- und Melasse brennereien fallen, wird die Maischraumsteuer durch einen Zuschlag zur Verbauchsabgabe von 20 Mark für das .Hekto liter Spiritus ersetzt. Bei dieser Steuer lmt sich aber als ein Mißstand ergeben, daß die Rückvergütung für denatu rierten Spiritus 10 Mark ist, also höher, als die bezahlte Steuer, der Brenner erhält bei jedem Hektoliter mindestens -1 Mark netto geschenkt, die das Reich zahlen muß. Man wird sagen müssen, daß hier eine Aenderung ganz unaus- bleiblich ist. und mir neigen dazu, schon der hoben Kartell- kosteu wegen, die Steuer ganz abzuictxissen und den Ertrag derselben aus das fertige Fabrikat zu übertragen, d. b. die Verbrauchsabgabe dafür zu erhöben. Mit der Brennsteuer ist es ähnlich; sie ist eine ge staffelte Produktionssteuer für Branntux'inquanten von 200 Hektoliter auswärts. Sie dient allein zu Prämien für Ztvecke der Ausfuhr und der Denaturierung und zvxrr für landwirtschaftliche und gewerblick>e Brennereien. Das Reich erhält von ihr nicht einen Pfennig und wir sehen nicht ein, weshalb man diese Steuer nicht ganz absckxiffen kann. So bleibt als Hauptsumme nur die BranntlM'inver- kaussabgabe, die im Jahre 1887 eingeführt worden ist: sie sollte ausgebaut werden zu einer sörmlickven F<wrikatsste»er und könnte dabei gestaffelt norden wie die Biersteuer, der kleine Brenner ist dann mehr geschützt und der große muß mehr bezahlen, kann es auch Zur Erklärung für diese Steuer diene folgendes: Ein Hektoliter Spiritus hat einen Wert von rund 85 Mark. Darin liegt bei den landwirt schaftlichen Brennereien die Maischraumstener von rund 12 Mark. Ten Produzenten bleiben also rund 28 Mark. Nun wurde das Hektoliter Spiritus 1887 mit einer Ver- brauchsabgabe von 70 Mark belastet, d. b. mit 800 Prozent des Wertes. Man wollte damit eine Einschränkung des .Konsums von Branntwein erreichen: den Produzenten aber sollte dafür eine Entschädigung gewährt nx'rden. Man be willigte auch eine Entschädigung, wählte aber eine ganz eigenartige Form. Es wurde nämlich bestimmt, daß für eine kontingentierte Menge Spiritus die Verbrauchsabgabe nur 50 Mark pro.Hektoliter betragen sollte. Da sich der Preis im Handel zum guten Teile nach der höchsten Steuer richten mußte, bedeutete diese Differenz für jedes .Hektoliter Spiritus, das im Nahmen der kontengierten Menge pro duziert wurde, eine „Liebesgabe" von 20 Mark. Hätte man nun wenigstens die allgemeinen volkswirt,'ck>astlicheii Grundsätze zu ihrem Rechte kommeu lassen, so wäre die natürliche Folge gewesen, daß sich bei der nächsten Ver teilung des Kontingents eine so große Zahl »euer Brenne reien befand, daß der Vorteil des einzelnen recht klein wurde, und so fort, bis der Ausgleich sich von selbst ergab. Mail schob aber durch spätere Ersetze dieser natürlichen Entwicklung einen Riegel vor. Alle fünf Jahre sollte die Kontingentierung erfolgen. Als Maßstab diente für sie der Verbrauch an Trinkbrannttvein. Das gesamte Kontingent belief sich auf 280,-1 Millionen Liter. An dem Kontingent sollten nur beteiligt sein die 1887 bei Einführung der Ver brauchsabgabe schon vorhandenen Brennereien und die seitdem hinzugekommenen landwirtschaftlichen Brennerei n, falls sie bei der Neukontingentieriing mindestens ein Jahr in Betrieb waren. Das Höchstkontingent dieser neu entstandenen Brennereien wurde auf 80 000 Liter r. A. festgesetzt. Im Jahre 1902 wurde dann ein neues Gesetz gesckxisfen, durch das das Kontingent für die inzwischen wieder entstandenen Brennereien auf 50 000 Liter r. A. festgesetzt wurde. Ta das Kontingent nur 50 Mark Abgabe bezahlt, der Branntweinpreis aber sich mehr nach den Ab gaben von 70 Mark richtet, so erhalten die kontingentierten Brennereien an jedem Hektoliter einen Gelvinn von fast 20 Mark, insgesamt eineil solchen von 40 Millionen Mark, und das ist die sogenannte Liebesgabe. Wir lzalten nun dafür, daß man eine einheitliche Steuer einsührt, d. h. eine Fabrikatstcuer, die nur auf den fertigen Branntwein gelegt wird, alle anderen Steuern sollen aufgehoben werden. Man kann es für die kleinen Brenne reien beim heutigen Steuersatz von 00 Pf. lassen, dann ans 70 Pf. gehen und die großen noch mehr heranziehen. Dann braucht man kein Monopol mit seinen Schattenseiten, und das Reich erhält auch ein schönes Stück Geld. Beim Mono pol drängen doch die Brenner nur auf Verkaufspreise und das Gewerbe auf billigen Spiritus, und dann bleibt dem Reiche weniger als es heute hat. Deutstvev Reiichstar? Der Reichstag befaßte sich heute mit zllxü großen juristischen Fragen, die aber für unsere Volkswirtschaft von tiefgreifender Bedeutung sind. Zuerst das Versicherungs gesetz. Das Gesetz hat die Aufgabe, die Rechtsverhältnisse zwischen den Versickerten und den Gesellschaften zu regeln. Da es bereits im letzten Reichstage eingehend beraten wurde, so haben die Redner aller Parteien davon Abstand genommen, in eine sachlick>e Besprechung einzutreten. Sie begnügten sich damit, zu versichern, daß es am 1. April in Kraft treten solle. Ter frühere Vorsitzende der Kommission, Zentrumsabgeordneter Wellslein, wies dann noch darauf hin, daß nunmehr die öffentlick>en Versickwrungsgesell- schasten diesem Gesetze unterstellt seien. Das Haus lvandte sich dann der ersten Lesung des Gesetzentwurfes über die Sicherung der Bausorderungen zu. Die grundlegende Be stimmung des Entwurfes geht dahin, daß zur Sicherung der Bausorderungen eine Sicherungshypothek einjzetragen werden müsse, oder ein Viertel der Bausumme hinterlegt werden soll. Dadurch hofft man Bauarbeiter und Bauhand. Nxwker vor großen Verlusten zu schützen. Die Aufnahme des Entwurfes ivar im allgemeinen eine gute. Nicht mit Unrecht konnte Staatssekretär Nieberding darauf hin- lveisen, daß der Reichstag die Initiative ergriffen habe, daß aber die Schwierigkeit der Materie die Lösung so lange verschoben habe. Tie Rede des nationalliberalen Abge ordneten Junck war ein klassischer Eiertanz mit lauter wenn und aber, dabei schmückte er seinen Fraktionsfreund Bassermann mit fremden Federn, daß er zuerst dies Ge- setz gefordert habe. Aber nur kurz sollte sich Bassermanu dieses Schmuckes erfreuen, denn der nun folgende Zen trumsredner Mayer-Kaufbeuren riß unbarmherzig eine Feder nach der anderen aus, indem er konstatierte, daß die erste Anregung das Zentrum gegeben habe, die zweite die Konservativen, die dritte die Freisinnigen und erst die vierte der Abgeordnete Bassermann. Abgeordneter Mayer betvies durch seine Rede, daß die Zenlrumsfraktion in ihm eine tüchtige Kraft erhalten hat. Er beherrschte die Materie mit großer Meistersckxift, billigt im allgemeinen die Grund gedanken des Entwurfes und machte eine Reihe von Vor schlägen. Die Handwerker werden diese Rede mit großer Genugtuung lesen. Abgeordneter Pauli-Potsdam (kons.4 schloß sich seinem Vorredner im allgemeinen an, während die Abgeordneten Kämpf und Bömelburg sich bemühten, eine Reihe von Bedenken vorzubringen und Schwi rig- keiten z» bereiten. In einer Kommission wird die Vorlage noch weiter beraten nx'rden: aber ein tüchtiges Stück Arbeit steht noch bevor. Am Donnerstag findet die erste LeKin.; des Etats statt. Ir. Berlin. 59. Sitzung vom 27. November 1907 Auf der Tagesordnung steht der Gesetzentwurf bctrcsscnd Versicherungsvertrag. Abg. Well stein (Zentr.) schildert das parlamentarische Schicksal des früheren Entwurfes: er Hove, daß die Verabschiedung so rasch erfolge das; das Gesetz vom 1. April ab cingcführt werden könne. Das Gesetz enthalte den Ausgleich zwischen de» Interessen der Versicherten und Versicherungsgesellschaften Manches sei noch verbcsserungskähig: die Frage des Einbezuges der öffentlichen Ver sicherungsgesellschaften halte er nun für geklärt. Er beantrage Verweisung an eilte Kommission. Diesen Ausführungen schließen sich an Dr. Heinze (Neu!.). Wagner (Kons.), K ä m p f (Freis. Verg.j, Schn l z e (Reichsp), Stadthagen (Sozd.), v. D a m m <W. Vcrg). Dove (Frei). Berg.) u. a. Tie Vorlage wird an die Kommission »erwiesen Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfes betreffend Sicherung der Bankorder ungen. Staatssekretär Nieberding: "Eine alte Klage des Bau- Handwerkes geht dahin, das; sic für ihre Leistungen keinen Ersatz erhalten, obwohl ihre Arbeit den Wert des Gegenstandes erhöht. Die Lösung ist eine sehr schwierige. Dem Reichstage gehört das Verdienst, die Frage immer wieder angeregt zu haben: die ver bündeten Regierungen aber haben sich zürückgehalten (Rufe: wie immer!), obwohl sic die schlimmen Folgen anerkannten. Aber die Schwierigkeiten sind sehr erheblich: wir wissen auch nicht, ob der Reichstag die vorgeschlagcnen Wege betritt. Die Ansichten gingen bisher immer weit auseinander. Wir hoffen nun auf eine Ver ständigung. (Beifall.) Abg. Dr F u n k (Natl >: Wir haben im Jahre 1895 die erste Anregung zu dieser Reform gegeben und seither stets nach dieser gerufen, das Bedürfnis nach einer Neuregelung läßt sich nicht bestreiten: die Verluste der Bauhandwerker sind zu groß, selbst wen» auch viele Schätzungen übertrieben sein sollten. Trotz aller Bedenken halte» wir den Grundgedanken des Gesetzes für einen guten: es geht vielleicht besser, als man glaube. Das Ge setz kann die Bautätigkeit leicht lähmen, ja sehr erschweren. Abg. Dr. M. M a y c r Kausbeuren «Zentr.): ES ist nicht zu treffend, daß die Nationatliberalcn zuerst die Sache angeschnitten haben: der erste Antrag wurde 1898 von dem Zenlrumsabgcord- neten Rintelcn in der Kommission zur Konkursordnung gestellt. (Hört !) 1894 brachte Liebcrinann von Sonncnberg den ersten An trag im Reichstage ein (hört!), erst 189.', kam der Antrag Baller inan». (Hört!) So sagen es die Akten des Reichstages. (Sehr richtig!) Der Bauschnundcl fordert ungeheuere Opfer: er ist etwas zurückgcgangcn; aber man findet ihn auch auf dem Laude. Dort sind die Opfer noch empfindlicher. Tie Handwerker verlieren enorme Summen dabei. Das Bedürfnis nach diesem Gesetz be steht fort. Das Zentrum ist mit dem Grundgedanken des Ent wurfes einverstanden. Aber der Schlitz muß auch ausgedehnt werden auf die Lieferanten und die Bauarbeiter Der Entwurf hat im einzelnen viele Mängel; die Haudwcrker klagen laut hier über. Wir halten cs für verfehlt, wenn der Geltungsbereich des Gesetzes durch landesherrliche Verordnung festgesteilt wird: daS Gesetz muß selbst bestimmen, für welche Orte es Anwendung zu finden hat. Die Einschränkung auf Neubauleu gefällt uns nicht: bei Umbauten und Ersatzbautcn tritt der Banschwindel auch sehr zutage. Trotz des Schutzes der wohlerworbenen Rechte kann man hier den Handwerkerfördernngen entgegenkomineii. Wir sind Gegner der Bestimmung, daß durch Hinterlegung oon V. der Bau kosten das ganze Gesetz nicht zur Anwendung kommt: das ist die Hinterlüre, um das Gesetz illusorisch zu machen: streicht man nicht diese Bestimmung, so muß die Hinterlegiingssummc erhöht werden. Der Handwerker muß 'ür alle Forderungen geschützt werden, nicht nur für einen Teil. Die gesunde Bautätigkeit wird durch daS Gesetz nicht unterbunden. Die Selbsthilfe der Bauhandwerker soll nicht beseitigt werden; aber sic allein genügt auch nicht. Die Vorschläge der Handwerker sollten tunlichst berücksichtigt werden.