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Nr. »»S — 1v. Jahrg««g S-nnabend de« SV. September 1V1» SächMeNolksMims ' ^ ^ ^ werden die «»efP.»en- P°MMo °->e- der.n Raum Porzellan Ltoingut Krislsll Oedrsucks- u. Imxus- Oegen5tänclö Könixl. tlokliekerant ^nkäuser vrosäen, Xöni^-Zoksnii-Lti-. Für vas 4. Quartal IS11 abonniert man aus die „Sächsische Bolks- zeitung" mit der täglichen Romanbeilage sowie der wöchentlich erscheinenden Beilage „Feierabend" zum Preise von 1.8V Mk. (ohne Bestellgeld), durch den Boten ins Haus Ä.1V Mk. Der Bezugspreis auf die Ausgabe ^ mit der illustrierten Unter haltungsbeilage „Die Zeit in Wort vnd Bild" erhöht sich monatlich um 10 Pfennig. Erscheint «Sgllch aachm. mit Ausnahme der Somi. und Festtage. n ' ^ ^ . . ?S^Rellam?n mäso^dieZette berechnet, beiWiedcrdoli.nse'i E*-Die 3°^ >» Wort und Bild- dierteljLhrlich 14^ entspreche Ltnavycrngiges Lagevrarr für Wahrheit, Recht und Freiheit gestatte. Würde das „Berliner Tageblatt" ein solches Gesetz nicht als ein Ausnahmegesetz betrachten und bezeichnen? Würde es dann auch sagen, das Gesetz richltz sich gar nicht gegen einzelne deutsche Staatsbürger, andern nur gegen die israelitische Weltgemernschaft? Und daber handelt es sich bei den Israeliten nicht am deutsche Staatsbürger von deutscher Rasse wie bei den Jesuiten. Den Jesuiten hat nach einer 2oiahrrgcn -sting- keit in den deutschen Ländern a u ch n i ck t e, „ e l n z l g e S Vergehen, n i cht eine einzige Gesehübcrtretung gegen auch nnr ein cinziges Mitglied des Jesuitenordens nachgewiesen werden können, ihr grösster Gegner hat viel- mehr den einzelnen Angehörigen des Jesuitenordens das Leumundszeugnis ausgestellt, daß sie „durchweg acht- bare und ehrenwerte Leute" seien. Von den Juden läßt sich das in dieser Allgemeinheit nicht be- haupten — wir erinnern nur daran, daß der Mädchen handel, das Wucher- und das Hehlereigeschäst durchweg voN Inden betrieben werden — und vor allem sei das „Berliner Tagebl." an das Wort des freisinnigen Historikers Theodor: Mommsen erinnert, der das Judentum als . ein „Fer* ment der Dekomposition der Völker" be zeichnet hat. Das Wort Mommsens drängt sich gerade gegenwärtig um so mehr auf, als wir jetzt das f re i - sinnige Judentum unter der Führung des „Berliners Tageblattes" Seite an Seite mi^ der Sozial- dem okratiegege n Kirchen n d Staat kämpfen! sehen. Das „Berliner Tagebl." legt ferner Wert darauf, festzustellen, daß den einzelnen Jesuiten der Aufenthalt in Deutschland nicht untersagt werde. Aber kennt das „Berliner Tageblatts nicht die auf Grund des 8 3 des Jesuitengesetzes erlassenen Ausführungs verordnungen des Bnndesrates und der Landes polizeibehörden? Den Jesuiten ist danach jede „Ordens- tätigkeit" insbesondere in Kirche und Schule, insbesondere die Abhaltung von Missionen verboten und jede Nieder lassung untersagt. Die Regierung von Münster hat sogar jede vriesterliche und seelsorgerische Tätig keit den Jesuiten untersagt, obschon sie Priester sind. Gesetzt nun den Fall, es existiere ein Gesetz gegen dis Juden nach Art des Jesuitengesetzes und in den Aus führungsverordnungen zu demselben würde der Aufe n t - halt den einzelnen Juden zwar gestattet, im übrigen aber jede „Niederlassung" und jede Tätigkeit in den Redaktionen, an der Börse, in Geschäften usw. verboten, würde das „Berliner Tageblatt" dann auch noch sagen, das sei kein Ausnahmegesetz? Da8 „Berliner Tageblatt" hat mit seiner wenig „geistreichen"' Begründung des Jesuitengcsetzes und zum Beweise dafür, daß dies kein Ausnahmegesetz sei, diese Vergleiche und Hin weise auf das Judentum geradezu herausqefordert. Und dann wagt dieses jüdische Blatt noch über Katholiken und Protestanten als einen „Bund der Heiligen und Ritter" zu spötteln! Sind wir denn schon so weit im deutschen Vaterlande, daß solche jüdische Frechheit sich erdreisten darf, nicht nur ein Ausnahmegesetz gegen die katholische Kirche zu verteidigen, sondern auch die christlichen Elemente beider Konfessionen zu verhöhnen." — Dev ReichStagSgroßblock hat der Reichstags abgeordnete Dr. Heinze in einem Artikel in den Mit teilungen des Nationalliberalen Deutschen Reichsvereins zu Dresden abgelehnt. Zwar fand er die Großblockidee für Baden begreiflich, weil damit das Zentrum aus der Mehrheit verdrängt werde. Da aber die Gefahr einer ZentrumSniehrheit für das Reich nicht bestehe, so lehnte er die Uebertragung des GroßblockS von Baden auf das Reich mit aller Entschiedenheit ab. Nun hat der preußische Landtagsabgeordnete Dr. Schiffener dem Dr. Heinze in einem Schreiben recht gegeben, darin heißt eS: „Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, daß ich für meine Person Ihrer Auffassung in vollem Umfange bettrete, unterrichten möchte ich Sie aber doch auch darüber, daß die Gesamt vertretung der nattonalliberalen Partei in Schleswig- Holstein, deren Vorsitzender ich bin, sich in wiederholten Sitzungen zu Ihren Anschauungen bekannt hat; eine andere Stellungnahme kann unseres Erachtens für die national- liberale Partei gar nicht in Frage kommen. Mit Ihnen antwortet der ProvinzialauSschuß der nationallibeialen Partei SchleSwig-HolsteinS auf die Frage nach einem Großblock für die deutsche Politik ohne Umschweife mit „Nein!" — Und die nationalliberale Partei in Düsseldorf? Kommt da nicht eine andere Stellungnahme in Frage? Bemüht sie sich nicht, den ReichStagSgroßblock die Wege zu bahnen? Zwar lautet die offizielle Wahlparole „Un bedingte Wahlenthaltung". Aber bei der Hauptwahl hieß eS ebenso und doch stimmten gegen 9000 Liberale für den Sozialdemokraten. Auch von seiten der Sozialdemo kraten wird der ReichStagSgroßblock verbereitet, wie der Parteitag in Jena gezeigt hat. Hier hat Bebel in feinen Reden über die Marokko-Polttik und über die Stichwahl- taktil der Sozialdemokratie bereits die Brücken gebaut, welche vom Lager der Sozialdemokratie zum liberalen Lager hinüberführen sollen. Vorläufig freilich für dis Stichwahlen. Aber darüber kann doch kein Zweifel be stehen. daß die Zeltgenofsen au, beiden Lagern, wenn sia erst den »schwarz-blauen Block* überwunden haben und Sprechende Zahlen. Dresden, den 29. September 1911. Lebende Zahlen muß man jetzt der Sozialdemokratie entgegenhalten, wenn sie kommt und ihr arbeiterfeindliches Verhalten bei der Reichsversicherungsordnung rechtfertigen will. Obwohl dieses Gesetz den Arbeitern neue Wohltaten von insgesamt 200 Millionen Mark jährlich bringt, haben diese Musterarbeitervertreter doch gegen das Gesetz ge stimmt, weil sie ihre Günstlinge nicht mehr in gute Kassen stellen unterbringen können. Das erinnert an ihr früheres ebenso arbeiterfeindliches Verhalten, als sst- alle Arbeiter versicherungsgesetze ablehnten. Daneben halte man nun die Wohltaten, die diese Gesetze bis 1909 gespendet haben. Einnahmen, Ausgaben und Leistungen der Arbeiter- Versicherung 1885 bis 1909. Bei einer Gesamtbevölkerung von 63,9 Millionen im Jahre 1909 betrug der Versichertenbestand der Krankenversicherung 13.4 Millionen Unfallversicherung ...... 24,1 Invalidenversicherung 15.4 Die Einnahmen der Arbeiterversicherung setzen sich aus vier Hauptposten zusammen: Die Beiträge der Ver sicherten 1885 bis 1909: 4265.6 Millionen Mark und zwar: Krankenversicherung 2986,5 Millionen Unfallversicherung — Invalidenversicherung 1269,1 Die Beiträge der Arbeitgeber 1885 bis 1909: 4792,1 Millionen Mark und zwar: Krankenversicherung 1345 3 Millionen Unfallversicherung 2177,7 Invalidenversicherung 1269,1 „ Der Reichszuschuß (nur zur Invalidenversiche rung) 1891 bis 1909: 587,2 Millionen Mark. Die Zinsen und sonstigen Einnahmen 1886 bis 1909: 1016,9 Millionen Mark und zwar: Krankenversicherung 201,4 Millionen Unfallversicherung 294,5 „ Invalidenversicherung 518,0 „ Diesen Einnahmen von insgesamt 10 651,8 Millionen Mark (1885 bis 1909) entstammt das Vermögen, das m diesen Jahren auf 2209,2 Millionen Mark angewachsen ist und für die Krankenversicherung . . . ,. . 283,7 Millionen Unfallversicherung 350,3 Invalidenversicherung .... 1575,2 beträgt: für die Invalidenversicherung gilt im Gegensätze zu dem Verfahren der Umlegung des Jahresdarfes bei der Unfallversicherung, der Grundsatz der Kapitaldeckung der zu erwartenden Aufwendungen. Die Ausgaben der Arbeiterversicherung beliefen sich in den 25 Jahren 1886 bis 1909 auf 8414,6 Millionen Mark und zwar für: Krankenversicherung 4225 3 Millionen Unfallversicherung 21218 „ Invalidenversicherung 2067,4 Von diesen Ausgaben entfallen insgesamt auf die Entschädigungen 7651,2 Millionen Gesamtverwaltung 763,3 Entschädigungen Gesamtverwaltung und zwar bei der Millionen Mark Krankenversicherung 3983,2 242,1 Unfallversicherung 1803,9 317,9 Invalidenversicherung 1864,1 A03.3 Von den auf die Gesamtverwaltung am die Unfallver sicherung verwendeten Beträgen (1885 bis 1909: 317,9 Millionen Mark) entfallen auf die Verwaltung 214,5 Millionen Unfallverhütung 18.6 „ Schiedsgerichte 26,6 „ Entschädigungs-Feststellung . . . 68,2 Was die Unfallverhütung betrifft, so sind nur die von den Berufsgenossenschaften für die Ueb'-rwochung der Be triebe, den Erlaß von Unfallverhütungsvorschristen usw. verausgabten Beträge nachgewiesen. Die in der Gesamt heit viel höheren Aufwendungen der Unternehmer für die Verhütung von Unfällen sind in den obigen Zahlen nicht enthalten. Bei der Invalidenversicherung schließlich gliedern sich die Entschädigungen (1891 bis 1909: 1864,1 Millionen Mark) in Ausgaben für: Heilverfahren 135 9 Millionen Invalidenrente 1182,5 „ Krankenrente 25,8 „ Altersrente ........ 424,3 „ Beitragserstattung 95,6 während sich die Gesamtverwaltungskosten (1891 bis 1909: 203,3 Millionen Mark verteilen auf die Verwaltung 138,7 Millionen Beitragserhebung . 55,7 „ Schiedsgerichte 8.9 „ Was die Entschädigungsfälle betrifft, so sind von der Krankenversicherung 1885 bis 1909 insgesamt 87 Millionen Erkrankungsfälle und 1566 Millionen Krankheitstage ent schädigt worden. Um mit den anderen Versicherungen, welche dauernde Renten gewähren, vergleichbar zu sein, sind die Krankheitstage, indem sie durch 365 geteilt wurden, zu vollen Krankheitsjahren (1885 bis 1909: 4 289 939 Millio nen) zusammengefaßt. Die Unfallversicherung hat 1885 bis 1909 insgesamt 2138 437 Unfälle entschädigt. Die Invalidenversicherung hat (1891 bis 1909) 1 748 137 Invaliden-, 103189 Kranken- und 481 382 Alters- renten gewährt, während in 2 406 321 Fällen Beitrags- crstattung erfolgte. Das sind lebende und sprechende Zahlen, gegen welche keine Opposition der Roten aufkommen kann. Es ist eines jeden Zentrumswählers Pflicht, dafür zu sorgen, daß diese Zahlen in keiner Arbeiterfamilie unbekannt bleiben mit dem Zusatz: Und dagegen haben die Sozialdemokraten gestimmt. AolMM Rundschau. Dir-den, den 2S. Sep.ember ISN. — Im ReichSko'ouwlamte trat am 28. d. M. die vom Staatssekretär v. L ndequist ins Leben gerufene ständige wirtschaftliche Kommission der Kolonialverwaltung zu ihrer ersten Tagung zusammen. Eins Anzahl der nam haftesten Vertreter'der deuiichen Industrie und des deutschen Handels waren erschstn n. Der Staatssekretär eröffuete die voraussichtlich zwei Lage währenden Sitzungen mit einer programmatischen Rede. — Die deutsch-soziale Partei hat an Stelle des ver- storbenen Liebermann v. Sonnenberg zu ihrem Vorsitzenden den Reichstagsabgeordneten Amtsgerichtsrat Lattmann gewählt. — Militäranwärter. Bekanntlich ist einer Verkürzung der „informatorischen" Beschäftigungszeit der Militäranwärter schon öfters das Wort geredet worden. Gegenwärtig ist eS notwendig, daß die Militäranwärter drei Monate lang bei einer Staatsbehörde oder Kommunalverwaltung insor- matorisch beschäftigt werden, woraus eine zweite derartige BeschäftigungSzett bei einer Kommunalbehörde erst die Vormerkung und in Aussicht stehende Einberusung zur Probedienstleistung bei der Kommunalverwaltung ermöglicht. Als wünschenswert wurde erachtet, daß eine einmalige informatorische BeschäftigungSzett als ausreichend für die Vorbemerkung usw. gehalten wird. Der Regierungspräsident von Potsdam hat nun dankenswerterweise angeordnet, daß innerhalb seines Bezirkes in dieser Weise verfahren wird in der Voraussetzung, daß die Militäranwärter einen erfolgreichen einmaligen informatoiischen Kursus, der drei Monate währen soll, absolviert haben. — Eine Aufhebung des Jesurtengesetzes glaubt die „Germania" im nächsten Reichstage möglich, weil jene libe- ralen Abgeordneten, welche mit Hilfe der Sozialdemokraten gewählt werden, sich verpflichten müssen, gegen jedes Aus- nahmegesetz zu stimmen. Dazu meint das „Berl. Tagebl.", daß sich das Jesuitengesetz nicht niehr gegen einzelne deutsche Staatsbürger richte, sondern gegen eine Einrichtung der römischen Wsltkirche, also eine auswärtige Macht. Die „Germania" zieht in ihrer Antwort eine Parallele, die wir hier wiedergeben: das Blatt schreibt: „Gesetzt den Fall, es wäre im Deutschen Reiche ein Gesetz erlassen, das im 8 1 die j ü d i sch e R e l, g i 0 n s - gcmeinschaft und die ihr verwandten Organisationen, wie Alliance Jsraelite, Zionisten usw. vom Gebiete des Deutschen Reiches ausschlösse, den einzelnen Juden dagegen den ungestörten Aufenthalt im Deutschen Reiche