Volltext Seite (XML)
'ickgtt, str. 51. >s llnä un- HS8S6N8. i«zx«TüX»t. eph'. anr- rzeit, beso«d. m etg. Saale, au. Dresden, ichstLnnenstr. ««»ganz vor» Istens! ver-ieu-, Prospekt frei. lag, Ci»u 30. nkraoli« «I»vri,»x . Abwanung Dresdener best. Kreisen eit. die zu- elbsttLtig zn exped. Rud. I.. IS. 1310 rn in » auf R>. S0. Sonnabend den LV. Februar 1V08. 7. Jahrgang. SchslscheNolksMng > NmlbhWgks TsgkblM flr Wahrheit, Recht «.Freiheit > ZZWZMWM lkma1okaiiki8tr. p'orrellsn Majolika leeeacotts ^N5tall u. Metall !! kür 6sr un^ klektriscli in jröer ssreiLisg« ^s)Ztte uiicj vs-eizwette He5cbetikZk1il<el ln kttesÄng, siupker, Liren etc., alles eigene Lrreugnlsse, emplelilen kölime L 9 ^robisren Lie: l^Zmilieii-^Zssee ^^120^ Vorrößllotiv ^Ilsoliunß, rein uncl knäerigl (Zerüng 8- sioeßstroli, l)re5äen Msclsrlsßvn in sllsn Liscirrsllvn Der Fall Gädke. Xus der hochgeschätzten Feder eines Reichstagsaügeord- neten geht uns ein Artikel zu, dem wir Abdruck gewähren, ohne damit selbst zur Angelegenheit Stellung nehmen zu wällen. Der Artikel lautet: Sechs Gerichte haben ihre kostbare Zeit verlieren müssen, um zum Falle Gädke Stellung zu nehmen und da bei dreht sich der ganze Streit nur um die Frage, ob Gädke sich als „Oberst a. D." bezeichnen darf. Das letzte Gericht bat entschieden, daß er diesen Titel zu Unrecht führe, weil er ihm abgesprochen worden sei. Doch Gädke weiß einen AuSwog unk? unterzeichnet sich in seiner neuesten Publika tion mit „früherer Oberst und Kommandeur des Feld artillerieregiments Nr. 41". „Oberst a. D." geht niht mehr, darum schreibt er „früherer Oberst", und um dieses weltbewegende Resultat zu erzielen, wurde von der Militär verwaltung seit Jahr und Tag prozessiert. Aber die Sache hat eine sehr ernste Seite, die ich frei von jeder Voreilige- nommenheit besprechen will. Gädke ist nicht mein Mann, er steht mir parteipolitisch so fern wie nur möglich. Er loar auch als aktiver Offizier nicht nach meinem Geschmack, da er sehr scharf und schneidig war und an die Mannschaften die höchsten Anforderungen stellte. Aber die Art und Weise, wie man mit ihm umging, mißbillige ich und zwar ans prinzipiellen Gründen. Seit drei Jahren sind die Gerichte hinter Gädke l)ec: in den drei ersten Instanzen ist er freigesprochen worden, er durfte sich „Oberst a. D." nennen. Den Anlaß zum Einschreiten gab ein Artikel über die Belgrader Königs- rnörder, die Gädke nicht ohne weiteres verdammen wollte. Das Fiasko der Militärverivaltung.hat nun diese zu einem kühnen Schritte veranlaßt. Am 27. Dezember 1906 er schien als Weihnachtsgeschenk die lex Gädke, ohne Gegen zeichnung, als Ausfluß absoluter Herrschergewalt. Justiz minister wie Staatsanwalt liehen bereitwilligst ihren Arm, um einen „Armeebefehl" auch für das bürgerliche Leben eines unabhängigen Staatsbürgers wirksam zu machen. Im zweiten Akte des Schauspiels änderte sich die Besetzung sämtlicher Gerichtshöfe, die im ersten freigesprochen hatten: auch die Staatsanwaltschaft wurde gewechselt. Den Amts richter, der das freisprechende Urteil gefällt hatte, schickte man auf drei Monate in Urlaub, der Stellvertreter trat dann schneidiger auf und zur Entscheidung selbst berief mail einen jüdischen Assessor, der jedoch auch zur Freisprechung kam. Herr Gädke selbst schildert seine Berliner Prozesse mit folgenden Worten: „In der Strafkammer des Landgerichts, an welche die Sache nunmehr gelangte, saß keiner der Richter mehr, die mich nn ersten Prozesse freigesprochen hatten, ein neuer Vor sitzender mit zwei Hilfsrichtern führte die Verhandlungen mit großem Gleichnrnte. Das Urteil stützte sich im wesent lichen auf das Erkenntnis des Kammergerichtes, dessen springenden Punkt es aber mißverstanden hatte. Was es aus eigenem hinzufügte, entsprach der Zusammensetzung des Gerichtes. Ueber die Gründe des Schöffenrichters ging man mit der Redewendung hinweg, er habe den Standpunkt verschoben und seine Auffassung sei irrig. Beweise wurden nicht beigebracht, dafür aber dem Angeklagten unter Zu hilfenahme des berühmten „Dolus eventualis" der gute Glaube abgesprochen. Einem Manne, der fast fünf Jahre um sein Recht kämpft und dem bereits drei preußische Ge richtshöfe grundsätzlich zugestimmt hatten, während die Geg ner — Staatsanivaltschaft, Sachverständige, Rechts gelehrte, Gerichtshöfe — in sich völlig uneinig lvaren, einer immer die Gründe des anderen falsch nannte, und nur darin über einstimmten, daß der König jedenfalls Recht behalten müsse. Wurde in diesem Prozesse doch sogar mit dem Argument operiert, daß ein Gerichtshof, der „im Namen des Königs" Recht spreche, unmöglich gegen den König entscheiden dürfel" Und so kam es zur Verurteilung, der sich dann das Kammer gericht anschloß. Wir können nicht finden, daß die Ent scheidung des letzteren sich durch besondere juristische Schärfe auSzeichnet, selbst der Laie findet in der Begründung des UrteisS Widersprüche. So erklärte das Kammergericht, daß die disziplinäre Strafbefugnis des Königs überschrit ten sein würde, lvenn er auch das Recht der Ordensent ziehung für sich in Anspruch nähme. Das sei aber nicht geschehen. Ein Zusatz zu 8 63 der EbrengerichtSverordnnng bestimmst nun aber wörtlich: „Wenn der Spruch auf Ent- j fernung beziehungsweise auf Verlust des Osfizierstitels > lautet, ist in betreff der Orden und Ehrenzeichen nicht nur ^ die allerhöchste Entscheidung zn beantragen, sondern jedes mal ein bestimmter Antrag auf Verlust oder Belastung zu stellen." — Der Vorsitzende hätte eS also eigentlich leicht ge habt, sich davon zu überzeugen, daß der König auch die Ent ziehung der Orden als sein Recht in Anspruch nimmt, und er hatte dann zu der Entscheidung kommen müssen, daß die Verordnung ungültig sei, weil er Strafrechte anSübe, die ungesetzlich seien. Doch der „frühere Oberst" Gädke will trotz des Kammergerichtsurteils den Kampf nicht einstellen, sondern erläßt folgende Kampfansage: „Nicht berührt da durch ist natürlich die Tatsache, daß das ehrengerichtliche Vorgehen gegen mich in jeden: Falle einen verfassungs widrigen Mißbrauch darstellt, weil eS mir die gesetzlich ge währleistete freie Vdeinungsäußerung beschränkt l)at. Und unter ivelchen nichtigen, nicht mehr zu bezeichnenden Vor wänden! Darüber l)atte das Gericht sich nicht zu äußern I „Der preußische Offizier trägt eben Fesseln fein Leben lang", ineinte gleichmütig der Staatsanwalt. Ick) ab r l-alte das Urteil des Kammergerichtes für ein Fehlurteil und iverde den Kampf von neuem beginnen, sobald die Zei ten besser geworden sind. Nicht um den Titel, sondern um das gebeugte Neckst! Ein Titel, der nach Willkür jeden Augenblick genommen werden kann, der nicht ein Reckst, sondern eine jederzeit entziehbarc Gnade ist, hat kaum mehr Wert, als ein Lakaientitcl. Eine Ehre ist es wahrlich nicht, den gleichen Titel mit den Hol)enau. Lynar, Pätow e tntti gnrlnti führen zu sollen. Nein, es ist gut, von dieser Ge- meinsck-aft abrücken zu können. Auf die ehrengerichtlich» Verurteilung werde ich stets mit größtem Stolze öffentlich Hinweisen: ich fühle mich durch sie mehr geehrt, als durch die Dienstaltersorden, die man mir gütigsi gelassen hat, als ob abhängige Offiziere und nun gar das Mlitärkabinett in der Lage wären, über die Ehre eines unabhängigen, nur dein Gesetze und seinem Gewissen unterworfenen Ehr n- niannes frei und selbständig zu urteilen! Wertvoll allein ist mir, daß ich mir die Achtung aller meiner Mitbürger, die mich kennen, bewahrt habe." So weit Gädke selbst. Für uns aber handelt es sich um die Frage, ob ein Armeebefehl, der keinerlei Gegenzeichnung trägt, für das bürgerliche Leben maßgebend sein kann. Ich muß die Frage entschieden verneinen und zwar im Interesse der bürgerlichen Freiheit. Die Bejahung dieser Frage führt zu ganz ungeheuren Konsequenzen. Zunächst werden frei lich nur Offiziere z. D. und a. D. hiervon getroffen, dann aber auch sämtliche Reserveoffiziere. Liber was hindert denn das Militärkabinett, seine Vlpchtbefugnisse auch ans die Reservelente und Landtvehrmänner anszudrhnen? Mit demselben Rechte, mit dem es auf ansgeschiedene Offiziere seine Macht zu erstrecken sucht, kann es auch auf ausgediente Mannschaften greifen wollen. Damit würde die ganze Ver fassung ansgehöhlt tverden. Ich kann aber nicht das Mili tärkabinett als die „Kanzlei des Kriegsherrn" ansehen — eine sonderbare Kanzlei, an deren Spitze nicht ein Kanzlei rat, sondern ein GeneralseldmarsckM stand und heute ein General steht. Vor der Verfassung hat das Militärkabinetr Halt zu machen und zwar unbedingt Halt. Der Fall Gädke ist aber nur ein Vorspiel: ein anderer noch viel bedenklicherer Fall spielt sich derzeit hinter den Kulissen ab, wo das Militärkabinett direkt versucht, sich über eine klare Verfassungsbestimmnng hinwegzusetzen. Vorerst muß ich mich mit dieser Andeutung begnügen, später wird mehr geredet werden können. Wenn einmal dieser neueste Vorfall bekannt wird, dann erst wird man verstehen, warum man im Falle Gädke so scharfe Saiten aufzog, dann aber werden auch alle Männer, die die Verfassung Hochhal ten, sich wie ein Mann erheben müssen. Darin liegt der Schnx'rpunkt des Falles Gädke. Deutscher Reichstag. Der Reichstag beriet am Donnerstag in erster Lesung den Gesetzentwurf betreffend den kleinen Befähi gungsnachweis, den namens des Zentrums der Abgeord nete Euler begrüßte und betonte, wie er einer alten Forde rung seiner Partei entspreche. Die Debatte füllte die ganze Sitzung aus. Darauf wurde der Gesetzentwurf an eine Komniission von 28 Mitgliedern verwiesen. Am Freitag beginnt die große Gcwerbenovelle. Ic. Berlin. 109. Sitzung vom 27. Februar 1909. Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung des kleinen B e f ä h i g u n g » a ch w e i s e s. Staatssekretär v. B e t h m a n n. H o > l w c g begründet die Vorlage und geht näher ans die Vorschriften ein. daß nur der jenige Lehrlinge ausbildcn darf, der den Meistertitel zu führen berechtigt ist. Abg. Malkewitz lkons.) beantragt Neberiveisnng an eine Kommission von 2« Mitgliedern. Der Entwurf muß bald Eesctz werden: auch die Wünsche des Handwerkerkommertaaes sind zu berücksichtigen. Der Entwurf bedeutet einen erheblichen Fortschritt: nur die obligatorische Gesellenprüfung ist noch anzualiedcrn. Die Handwerker müssen bestrebt sein, ihre Söhne dem Handwerker stände zuzuführcn. (Lebhafter Beifall.) Abg. Euler (Zentrum): Der vorliegende Entwurf hat das Haus schon wiederholt beschäftigt: bereits beim Handwerkergesctz von 1997 htt das Zentrum beantragt, was heute der Entwurf bringt: aber die Nationallibcralcn haben ihn zu Fall gebracht und auch die Regierung hat ihn für unannehmbar erklärt. Jetzt aber hat die Regicrurg eine freundlichere Stellung eingenommen. Ein Mange! am Entwürfe ist. daß die Gesellenprüfung nicht obliga torisch ist: dies würde zum eigenen Vorteil der Gesellen sein Es müssen wieder Grenzen gezogen werden zwischen Lehrling, Geselle und Meister; das wird zur Hebung des Slaudesbcwußlsetns bei tragen. ES wird uns Freunden der Innung der Vorwurf ge macht, daß wir eS an Fürsorge für Bildung fehlen lassen. Dieter Vorwurf ist unbegründet. Wir freuen uns der Fortbildungsschulen und wirken darauf hm, daß diese fleißig besucht werden. Ja. wir unterstützen die Ausbildung der Gesellen mit namhaften Geldbei trägen. so z. B. Metsterkurs in Köln. Auch für Unterricht in der Buchführung, >m Wechselrecht und in der sozialen Gesetzgebung wird z. B. im Handwerksbezirk Köln planmäßig gesorgt. Zm Bezirk Köln sind bei den Meisterprüfungen vorzügliche Erfolge erzielt worden. Bei dem gegenwärtigen Bildungtzzwange werden die Söhne aus besseren Familien dem Handwerk wieder zugeführt. Das Hand werk hat noch immer seinen goldenen Boden. Wir hoffen, daß die Vorlage den Erfolg haben wird, dem Handwerk den goldenen Boden zu erhalten. (Beifall) Abg. Linck (natl.) spricht für Nebcrweisung der Vorlage au eine 21glledrigc Kommission: er begrüßt die Vorlage als ein Mittel zur Verbesserung der Lage des Handwerkerstandes. Abg. Albrechjt (Sozd.): Auch in der sozialen Kultur erheben sich Stimmen wie Neuhaus, die den Untergang des Kleinbetriebs nicht für einen Nachteil halten. Das Handwerk hat nie einen oldenen Boden gehabt, nur einzelnen ging es gut Der Entwurf edeutet einen Schritt zum Befähigungsnachweis; wenn wir BoS- hcitspolitik treiben wollten, könnten wir für das Gesetz stimmen. Neues zünftlcrischcS Streben werde auftreten. Abg. Carsten» (Freis. Volk-p.): Dem Entlvuif stimmen wir zu, wenn wir un» auch gegen jede Ziinftelei auSl'precken. E» Handel: sich nur um eine Bildungsfrage, nicht um den B. sähigurigsnuchwe,». Abg. Linz (Reichöp.) polemisiert gegen den Ang. Alb, echt. Die Sozi ldemokraten haben allen Hundwerkeriorderungen sich entgegcngestellt, diese muß das tun, wenn sie sich nicht selbst auf geben will Der Eniwurf ist eine Konzession nn den Mttt. lstand. der nur die schlimmsten Auswüchse der Gcwerbcfreiheit beseitigt- Wenn man dem Handweik gründlich helfen will, mutz mau zum allgemeinen Befähigungsnachweis kommen (Verfall recht» ) Le: Entwurf ist nur eine Abschlagszahlung. Abg. Rreseberg (Wirt. Berg.): Albrccht w'.rd von einem Handwerker keine Stimme mehr erhalten, denn er bat sie veräau- lich gemacht. Der Terrorismus der Sozialdemokratie ist zu gut bekannt, als datz man rhu noch begründen mutz Die Nmtooal- liberalen find in dem Handwerkersckvtz nicht zuverlässig id: Frakiionsredner sprach im J.rnuar für Aufhebung des tz 100 g der G -O ; aber bei der Abstrmmung erhoben fick nur vier 'einer Kollegen. (Hört!) Man kann ia den nalionalliberalen Fraktion»« retnern nicht mehr glauben. (Sehr richtig!) Direktor Cafpari: Ein Gesetzentwurf berr. Abgrenzung von Fabrik und Handwerk wird nicht erscheinen. Abg. KulerSki (Pole) hat Bedenken, datz auch diese Bor. läge gegen den polni chen Handwerker ausgenützt werde. Abg. Wieland (Bocksp) stimmt dem Entwürfe zu und fordert Ausdehnung des Fortbildungsichulweiens. Der obligaiorlsche Unterricht hat zwar auch viele Nachteile, aber diese mutz man tu den Kauf nehmen. Abg. Bruhn (Amis.) polemisiert gegen die Linke und empfiehl! den Entwurf. Nach einigen kurzen Bemerkungen wird der Entwurf au eine Kommission von L8 Mugliedern verwiesen. Da» Haus vertagt sich auf Freitag 1 Uhr. Grotze Gewerbe» novelle. Schlitz gegen >/<7 l'hr. Politische Rundschau. Dresden, den 28. Februar lUilv — Der Kaiser hat genehmigt daß an Stelle des un Jahre 1902 eingefnhrtcn Karabiners der verlängerte Kara biner 98 mit einem kurzen anspflanzboren Seitenge, wehr tritt. — Im Befinden des Großhcrzogs von Mecklenburg. Schwerin schreitet die Besserung in erfreulicher Weise fort; der Kräitzustand ist befriedigend. — Der „Neichsanzeiger" veröffentlicht das Gesetz, be treffend die Bestrafung der Majrstätsbcleidignngen. — Fürst Ferdinand von Bulgarien ist am 27. d. M. auf Schloß Osterstein in Gera eingetrossen. — Die Blidgctkommission des Reichstages setzte die Generaldebatte znm ostafrikanischen Etat fort Ledebour (Soz.) ist vor wie nach gegen die Kolonialpolitik. Die schö- neu Worte des Staatssekretärs könnten ihn nickst täuschen. Wer nicht etwas Abenteuerlust in seiner Brust hat, der ist ein Pedant oder Philister und darum bedauere ich nicht, wenn auch für die Kolonien sich Abenteurer melden. Eine Harmonie der Interessen ist in den Kolonien ebenso uxmig denkbar wie bei uns. In der Spezialdebotle regt Erzber- ger (Zentr.) an, den vorläufigen Kassenabschlnß dock) fallen zn lassen, da er keinen Wert Hobe: alle Zahlen seien nur ge- sckiätzt. Man möge dafür den endgültigen Abschluß beschleu nigen: so könne man Zeit und Eleld sparen. Direktor Conze ist für diese Anregung sehr dankbar. Der Etot werde künf tig noch diesen Wünsckien onsgestellt werden. Erzbergec (Zentr.) stellt einen entsprechenden Antrag, der einstimmig eingenommen wird. Derselbe Abgeordnete regt eine Staffe lung der Hültensiener an. Staatssekretär Dernbnrg sagt erneute Prüfung zn. Dr. Arendt (Neichsp.) beantragt Er höhung der Hüttensteiler um 200 000 Mark, er Hot Beden ken, den Kommunen 20 Prozent der Hüttenstener zu ent ziehen. Staotssekretär Dernbnrg: Tatsächlich lxrben wir gar keine „Kommunen": der Bezirksamtmonn in Dares- salom Hobe 300 000 Mark ans diese Weise zur Verfügung gehabt, ohne daß er Rechnung gelegt habe. Eichhorn (Soz.) stimmt dem zu: eS sei eigentümlich, daß der Staatssekretär die Rechte deS Reichstages verteidigen müsse. Gegen di«