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gelehrten Menschen. In wenige Sätze zusammengdrängt, kantet die kirchliche Lehre vom Autoritätsprinzip folgender maßen : 1) Von Natur aus ist es dem Menschen angeboren, in der burgerliäxm Gesellschaft zu leben; in der Vereinzelung fehlt dem Menschen die zum Leben notwendige Pflege und Fürsorge und ebenso die Möglichkeit einer Ausbildung sei nes Geistes und Gemütes, und deshalb hat es die göttliche Vorsehung so geordnet, daß der Mensch in eine menschliä>e Gemeinschaft, die häusliche Gesellsä)ast (Familie) wie die bürgerliche, welche ihm den vollen Lebensbcdarf bietet, hineingcboren wird. 2) Nun kann aber keine menschliche Gesellschaft bestehen, wenn nicht jemand an der Spitze steht, der jedes Mitglied der Gesellschaft zu dem gemeinsamen Ziele durch einen wirk samen und gleichmäßigen Impuls hinbewegt: es muß also »atiirnolwendig für die bürgerliche Gesellschaft eine Gewalt bestehen, die sie leitet, eine Gewalt, welche befugt ist, zu be fehle». unter einer Sünde znin Gehorsam zu verpflichten. Tiefe Gewalt nennen wir „Autorität". (Zustimmung.) Daraus folgt, daß wir die Gesellschaft selbst, so auch die Autorität in der Natur des Menschen und somit im Schöpfer der Natur, in Gott selbst ihren Ursprung hat. /»kein Mensch bat in sich oder aus sich die Befugnis, dem freien Willen des anderen zu befehlen, ihn unter einer Sünde znin Gehorsam zu verpflichten: Gott allein als der Schöpfer und Gesetzgeber hat diese Gewalt, wer also diese Gewalt ansübt, kann sie nur als eine ihm von Gott selbst gegebene ansüben. Es gibt keine Gewalt außer von Gott! Es gibt keine Autorität, außer von Gott. «Lebh. Beifall.) Ties die einfachen Grundwahrheiten der Lehre von der Autorität. Ter göttliche Ursprung der Autorität iu der meuschlicheu Gesellschaft, das ist der Fuudauieutalsatz der christliche» Gesellschaftsordnung: auf ihm ruhen alle übri gen sozialen Gesetze. Es lohnt sich dabei wohl, diesen Fnn- dainentalsatz »och näher ins Auge zu fassen, uni nnS die Be deutung der Autorität klar zu machen. -1) Das soziale Gesetz der Autorität ist vor allem ein ganz allgemeines Gesetz. Tie Pflicht des Gehorsams gegen über der rechtmäßigen Autorität gilt für alle Menschen, für Hoch und Nieder, Reich und Arm, für den Gebildeten und Gelehrten wie für den Nichtgebildete» und Nichtgelehrten. Könnte man nicht am Ende für hochgebildete, hochgelehrte Personen eine Ausnahme machen von der Gehorsamspflicht gegenüber der Autorität? Die Frage wird natürlich so direkt im Ernste von niemand gestellt, denn die Frage anf- znstellen, heißt sie auch verneinen. Wenn wir aber das Ver halten mancher in Bildung und Wissenschaft hochstehender Personen betrachten, namentlich ihr Verhalten gegenüber der kirchlichen Autorität, so inacht uns das den Eindruck, als ob sie. wie gesagt, nicht ausdrücklich, aber stillschweigend in Anspruch nehme» wollten, die Autorität, namentlich die kirchliche Autorität, müsse, wenn eine Entscheidung ge troffen, eine Vorschrift erlassen wird, zunächst »och um die gütige Erlaubnis bei diesen Herren nachsnchen, die Entschei dung oder Vorschrift auch ans sie anwenden zu dürfen. Nein, gerade hochgelehrte und hochgebildete Männer brauchen die Autorität noch viel mehr als der gewöhnliche Mann aus dem Volte, denn der Gelehrte ist vermöge seines vermehrten Wissens und Forschens den Zweifeln inehr ansgesetzt, der Zweifel aber zerstört den frohgemuten Glauben und er schwert derart den wahre», um Gottes Willen geleisteten ! Gehorsam. Und noch ein Zweites! Die Gelehrten sind ! wegen ihrer erhöhten Kenntnisse einer gewissen Berufs- ! krankheit ausgesetzt, die man im gewöhnlichen Leben > „Stolz" nennt. (Heiterkeit.) Ter christliche Gehorsam ^ aber verlangt Verzicht auf den Eigenwillen, fordert Demut, i «Beifall.) Tas Gesetz der Autorität ist ferner auch insofern ein ! ganz allgemeines soziales Gesetz, als es für alle denkbaren menschlichen Vereinigungen gilt. Tas Gesetz der Autorität tritt uns entgegen in dem ursprünglichen sozialen Gebilde, in der Familie, wie in den großen gesellsä-aftlichen Ver bindungen bis hinauf zu Staat und Kirche. Kein Verein, keine Versammlung kann bestehen ohne Autorität, ohne Lei tung. ohne Gehorsamspflicht, mag auch je nach dem Zweck ^ der verfchiedencn Gesellsclm'ten der Umfang und Gegenstand j der Gehorsamspflicht noch so verschieden sein. 5) Wenn nun aber zahlreiche und verschiedenartige ! menschliche Gesellsclxnten bestehen, können da nicht die ver- > schiedenen Autoritäten miteinander in Gegensatz und Streit I tommen? Nein, dem« das Autoritätsgesetz isl ein einhcit- ! liches. Alle Autorität ist von Gott, als ein Ausfluß des > göttlichen Willens: der göttliche Wille kann aber nicht mit « sich in Widerspruch treten. So haben Staat und Kirche, die ! beide«« höchsten Autoritäten, zwar wesentlich verschiedene, aber nicht gegensätzliche Aufgaben, «nid wenn ein Konflikt ! zwischen Staat und Kirche entsteht, so handelt es sich nicht um einen Widerspruch der beiden Autoritäten, sondern um ! einen unberechtigten Streit Mischen den Trägern der Auto- ^ rität. unberechtigt, gleichviel, wem die Schuld treffen mag! Tie Möglichkeit eines solche«« Streites Mischen den Trägern j der Autorität ergibt sich aus der menschlichen Unvollkom- - nienheit und Schwäche, und solche Streitigkeiten sind, wo ! und wann sie auch Vorkommen, überaus schädlich und be- j tlagenswert, sie beweisen aber nichts gegen das dargelegte ! Weien und die Notwendigkeit der Autorität als solcher, ! nichts gegen die verpflichtende Kraft der von einer wirk- , liehen Autorität innerhalb ihrer Aufgabe getroffenen An- ^ ordnnngei«. Selbst die Möglichkeit eines Konfliktes zwischen ! den Träger» der kirchliche«« und der staatliche» Autorität ^ wird ans ein Minimum reduziert, wenn der Staat die Gren > zen seiner Aufgabe beachtet. Es ist auch ganz unrichtig, ! wen» man heutzutage ««och die Behauptung hört, die Kirche «volle sich in die Aufgaben des Staates cinmischen, die Kirche , anerkenne keine Selbständigkeit des Staates, sie «volle de» Staat beherrschen, ein Vorwurf, zu dem freilich der Ueber- eiser einzelner katholischer Theoretiker den Gegnern die Un terlage liefert. Theoretiker, welche Ansprüche für die Kirche konstruieren, die von der Kirche selbst gar nicht erhoben «ver- j den. (Beifall.) Papst Leo Xlll. hat in seinen Nnndschreiben immer «nieder anfs neue hcrvorgehoben, daß der Staat seine eige- ! neu ihm eigentümlichen Pflichten und Rechte hat, daß ^ Ehristns, der Gründer der Kirche, z«var die kirchliche Gewalt von der bürgerlichen unterschieden, aber jede der beide«« Ge- ! walten frei und unbehindert wissen wollte, daß die Staats- regiernngen frei in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten seien. Angesichts solcher Aussprüche des Papstes wäre es an der Zeit, daß unter den Katholiken kein Theoretiker mehr in falschem Eifer die Behauptung anfstellt, die Kirche habe über alle Angelegenheiten des menschlichen Lebens, auch über Angelegenheiten, die zu den Aufgaben des Staates i gehöre««, zu entscheiden. Freilich, wenn sich die staatliche Gesetzgebung und Verwaltung in kirchliche Dinge ein- mischen, wenn sie die Befugnisse der Bischöfe regeln «vollen, über kirchliches Ordens- und Vereinswesen Bestimmungen treffen, wenn sie sich die Befugnis beilegen wollen, vorzu schreiben, wer den Religionsunterricht zu erteilen berechtigt sei, und in welcher Weise, in welcher Sprache der Religions unterricht erteilt werden solle, wenn sie sich anniaßen, zu be fehlen, in welcher Sprache die Soldaten ihre Beichte ab zulegen haben, so wird die Kirche gegen solche „politische Maßnahmen stets- protestieren (lebhafte Zustimmung), aber nicht deshalb, weil der Kirche eine Zuständigkeit in Angelegenheit der staatlichen Aufgabe zukäme, sondern des halb, «veil die Staatsgewalt liier zu Unrecht in Angelegen heiten der kirchliche«« Aufgabe eingegriffen hat. und »veil die Verwahrung gegen solche Rechtsverletzungen nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht der Kirche ist. (Beifall.) Wenn die Träger der Staatsgewalt so sich Eingriffe in die Zuständigkeit der Kirche erlauben, so ist das nicht ein Ge brauch ihrer Autorität, sondern ein Mißbrauch, der selbst verständlich auch nicht eine Verpflichtung des Gewissens zum Gehorsam zu begründen vermag. 7) Aber wird, so höre ich die Gegner einwenden, durch die Autorität nicht die Freiheit des Menschen geschmälert, beeinträchtigt? Im Gegenteil! Durch die Autorität erhält die Freiheit die iiotwendige Grundlage und Grenze. Ge rade der gläubige Ehrist schätzt das Gut der sittlichen Frei heit des Menschen überaus hoch, weiß er doch, daß Gott selbst sein Reich auf höchste Freiwilligkeit gestellt, daß Gott die Entscheidung über des Menschen ewige Glückseligkeit oder ewige Verdammnis in dessei« eigene Hand gelegt hat. Eigentümlich berührt es, wenn heute der Ruf nach Freiheit von solchen am lantesren erhöbe«« wird, die sich ihrerseits nicht scheuen, die Sklaverei für die Hereros zu verlangen. (Lebhafter Beifall.) Freiheit und Autorität sind ii« Wirk lichkeit gar keine Gegensätze: sie bedingen vielmehr gegen seitig, so daß keine wahre Freiheit ohne Autorität, keine Autorität ohne wahre Freiheit denkbar ist, denn Autorität bedeutet ja Befugnis zu einen« die Gewissen bindenden Be-, fehl, setzt also ein zu freier Selbstbestimmung berufenes Ge wissen voraus, und wahre sittliche Freiheit fordert ihrerseits als festes Fundament eine durch Autorität geschützte Ord nung. Ordnung ohne Freiheit zerstört die Menschenwürde ganz ebenso, wie Freiheit ohne Ordnung. Ordnung ohne Freiheit ist Sklaverei, Freiheit ohne Ordnung ist Anarchie. (Lebhafte Zustimmung.) Der Mensch, der durch die Autorität sich verpflichtet fühlt, trägt freilich eine freiwillig übernommene Kette des Gehorsams, das ist richtig, aber das letzte Glied dieser .Kette ist. wie ein Redner auf einer früheren Generalversammlung sich so schön ansdrückte, nicht an dem Katheder eines Pro fessors, sondern an dem Throne Gottes selbst angebracht. (Beifall.) Freiheit und Autorität bedingen sich gegenseitig so sehr, daß, je größer die Freiheit ist, desto größer auch die Autorität sein mnß, und je weniger Autorität besteht, um so weniger Freiheit möglich ist. Ei«« gläubig christliches Volk, das seine gesellschaftliche Ordnung ans den« Fundament der Religion anfgebaut hat, kam« sich der freiesten bürgerlichen Ordnung erfreuen. So Ketteler. Ein glaubensloses, materialistisch gesinntes, nur durch den Polizeibüttel in Ordnung gehaltenes, zuchtloses Volk dagegen erträgt keine Freiheit. Tie Geschichte zeigt die Nichtigkeit dieses Satzes. (Fortsetzung folgt.) — 1«,2 — keit »och ansnützte, darüber ließ er sie wohlweislich im Untlarci«. Keine pi kanten Details gab er, nichts über das Berliner Nachtleben, die Nachteafäs und die öffentlichen Tanzvergiiügnngen. „Na, Kinder," ries nun der Pfarrer jovial dazwischen, „eure Faulheit ist heute mal ordentlich bestraft es war herrlich auf den grünen Feldern unter dem blauen Himmel, bei den singenden Vögeln — und bei der blinkenden Sonne „Tie einem ans den Rücken brennt, daß man schweißgebadet ««ach Hanse kommt, wie eben jetzt mein lieber Alter," lachte die Pfarrin," „mein lieber Sebastian, das ist nichts für uns, «vir bleiben lieber, «vo es kühl und schattig!" Fürsorglich nahm sie ihm Hut und Stock ab und stellte letztere«« in den Stockständer, «nährend sie ersteren an einen Kleiderriegel hing. Das Töchtcr- chei« aber eilte hinaus und lehrte mit einem Schlafrock, Hauskäppchen und einer langen Pfeife und ein paar ledernen Hansschnhei« zurück. Dam« ««ah men beide Frauen die Metamorphose des Pfarrers vor und dieser griff, als das Töchterchen den Rock hinaustragen wollte, um ihn wegzuhängen, in die Brnsttasche, und holte den „General Anzeiger" daraus hervor. „Seht ihr", sagte er, „das habe ich nnterwegs dem Briefträger abgc- nommen. Wenn ich etwas Interessantes finde, so werde ich cs euch vorlesen aber laßt euch in eurer Unterhaltung nicht stören. Tie Unterhaltung ging ungestört «veiler, bis der Pfarrer plötzlich aus ries: Kaum hatte der Referendar ansgeredet, als das Dienstmädchen herein- kam und meldete, draußen seien der Lehrer Schmuch und der Bauer Bolnn und verlangten den Herr«« Pfarrer zu sprechen. Der Pfarrer, die Zeitung noch in der Hand, entschuldigte sich bei den Seinigcn und ging nach seinen« Arbeitszimmer dem Dienstmädchen die Weisung gebend, die beiden Männer ebenfalls hineinznführen. „Guten Tag. Herr Pastor", sagte der Lehrer, und blieb zögernd an der Tür stehen. „Guten Tag, Herr Pfarrer", sagte auch Böhm, den Hut Mischen den Händen drehend. „Guten Tag, meine Freunde", sagte der Pfarrer, beiden Plätze an- bietend, „was führt Sie zu mir?" „Herr Pfarrer, das ist eine schwere wichtige Allgelegenheit — und cs hängt sehr viel davon ab." „Und ich", fiel der Bauer ein. „möchte mich in derselben Angelegenheit beraten! Aber ich kann kein Geheimnis daraus machen — «nir ist Schimpf angetan und ich mnß den Kerl vor Gericht bringen." „Wen?" fragte der Pfarrer befremdet. „Sie sind doch kein Freund von Prozessen und Streitigkeiten. Ich kenne Sic sonst nur als friedlichen Menschen —" „Ja, das bin ich mit Recht. Herr Pfarrer — abee es braucht sich doch kein Ehristenmensch gefallen zu lassen, was der Redakteur da in« General anzeiger gegen mich geschrieben hat." „Gegen Sie, was denn —" „Ich sehe, Herr Pfarrer", begann jetzt der Lehrer, „daß Sie gerade die betreffende Zeitung in der Hand haben. Darf ich vielleicht fragen, ob Sie sck)on den Artikel „Der Regenschirm des Herrn Breitkopf" gelesen haben?" — 10!) — „Allerdings, ich habe ihn eben den Meinigei« vorgelesen." „Nun, dann brauch ich ja nichts weiter voranszuschicken. Der Mann, der den Regenschirm nach dem Geschäft gebracht, steht hier." „Was — Sie, Bolnn — Sie haben - " „Aber daß der Mann mit der ganze«« Angelegenheit nichts zu tun hat, kann ich beschwören, denn ich selbst habe ihn den Schirm zur Besorgung gegeben." „Aber Schmuch — und Sie?" „Na, daß ich zu der Sache in keinerlei Beziehungen stehe, brauche ick« wohl nicht erst zu versichern", sagte der Lehrer, „denn ich habe den Schirm von Joachim Griebow." „Aber, meine Freunde", rief der Pfarrer, das ist ja eine furchtbar ver wirrte Geschichte, erzählt mir doch alles deutlich und hübsch nach der Reihe — denn so findet sich doch kein Mensch darin zurecht." „Es ist in wenigen Worte«« gesagt", und berichtete die seltsame Schien« gcschichte. Dabei hob er jetzt natürlich die ihm verdächtig erscheinenden Mo menet mehr hervor, als er sie bisher beachtet hatte. So behauptete er, cs habe ihn sogleich stutzig gemacht, daß Griebow ihn zurückgerufen und ihm den Schirm anfgedrängt habe, obschon er gewußt habe, er habe keinen mitgc- bracht - und dann am nächsten Tage Griebows Behauptung, er wisse von dem Regenschirm nichts. Ter Pfarrer wiegte bedenklich mit den« Kopf und er wurde nachdenklich, als Bohm berichtete, Griebow habe am nächsten Morgen, da er schon nach der Stadt aufgebrochen «var, zu ihm geschickt und den Regenschirm znriickgefordert. Die Nisse und Schrammen, die er im Gesicht gehabt, seien ihn« ebenfalls auf- gefallen - cs habe so ausgeschen, als sei er mit Ruthen geschlagen, was ebensowohl von Zweigen und Acstcn herrühren könne. Sehr verdächtig er schien es jetzt auch, daß man den Griebow gleich an« Tage danach auf den« Wege ««ach der Bahnstation getroffen habe — sicher hätte er nur hören «vollen, was mit dem Regenschirm geworden sei. Nun hätten aber weder Bohr«« noch er selber, irgend ein Wort über die Schirmgcschichte verlauten lassen, niemand wisse davon außer ihnen beiden und Griebow. Die Untersuchung und die Ermittelungen des Generalanzeigers hätten ja auch ergeben, daß weder im Geschäft noch bei den« Hauswirt irgend jemand nach de««« Regen schirm gefragt habe. Er, Schmuch, komme also unwcigerlich zu den« Schluß, daß Griebow der Mann gewesen sei, der den Schirm von dem Wirt geholt und bei Westerplatte in die See geworfen habe. „Erst hatte er geglaubt", sagte der Lehrer, „bei meiner bekannten Zer streutheit wäre der Regenschirm bei mir an« besten aufgehoben und nienumd würde danach fragen. Als er sich dann getäuscht sah, suchte er des Schirmes wieder habhaft zu werden, schickte zu Bohm und als dieser schon weg war. ließ ihn« die Angst, was mit den« Schirm geschehen war, keine Ruhe mehr und er ging uns entgegen. Dann wurde er krank und sobald er gesund war, ist er dann zur Stadt gegangen, um ihn wieder zu erlangen — was ihm ja nun auch geglückt ist — und um seine Spuren zu verwischen, hat er bei dein Wirt den Namen Roth genannt. Der arme Mann sietzt jetzt hinter Schloß und Riegel, obwohl er. wie Sie. Herr Pfarrer, doch wohl einsehen werden. „Kinder, hier ist was Interessantes — ein langer Artikel, der den grüß- ten Teil des heutigen als den Tatsachen nicht ganz entsprechend hinstellt —